Heinz-Wette 2026: Aufbau, Auszahlung und Schweizer Bewilligung im Überblick

Ein leerer Wettschein aus Papier liegt neben einem Bleistift und einem Radiergummi auf einem hellen Holztisch im Tageslicht.

Eine Heinz-Wette ist nicht eine Wette, sondern siebenundfünfzig. Sechs Auswahlen werden so kombiniert, dass jede Mehrfachkombination ab der Doppelwette gesetzt ist – die 15 Doppel, die 20 Dreier, die 15 Vierer, die 6 Fünfer und am Ende der eine Sechser. Der Name kommt nicht von der Sauce, sondern von den 57 Wetten, die ein solcher Schein enthält. In der Schweiz können Spieler diesen Systemwetten-Typ nur bei zwei Veranstaltern spielen: Sporttip von Swisslos und Jouez Sport von der Loterie Romande. Der folgende Leitfaden schlüsselt auf, wie die Heinz-Wette aufgebaut ist, was sie im Erfolgsfall zurückgibt, und weshalb die Frage «wo kann ich sie spielen?» schon vor der Tippabgabe beantwortet ist.

Eine Heinz-Wette ist eine Systemwette auf 6 Auswahlen, die aus 57 einzelnen Wetten besteht.

Stand: Oktober 19, 2026. Geprüft gegen die Spielregeln und Teilnahmebedingungen von Sporttip (Version 4.2, Swisslos), die 17. Ausgabe des Règlement Jouez Sport (Loterie Romande), die Liste der bewilligten Sportarten und Wettarten der interkantonalen Geldspielaufsicht Gespa (Version 10.09.2026) sowie die aktuelle Sperrliste der Gespa.

Verlustlimiten, Spielsperre und der Einsatz einer Heinz-Wette

Eine Heinz-Wette ist nicht «gefährlicher» als eine einfache Kombiwette, aber sie ist grösser. Aus einem Franken pro Linie werden mit einem Schein siebenundfünfzig Franken, aus fünf Franken zweihundertfünfundachtzig, und all das wird in einem Klick gesetzt. Wer mit Verlustlimiten arbeitet, sieht die Konsequenz dieser Mechanik in jeder Sitzung: ein einzelner Tipp produziert einen Einsatz, der die Tages- oder Wochenlimite leerräumt, lange bevor der erste Ball rollt.

Ein Fussball liegt auf dem Rasen eines leeren Stadions am frühen Abend, dahinter erheben sich schneebedeckte Berge unter klarem Himmel.
Bei Sporttip beträgt der Höchsteinsatz für eine Systemwette CHF 10'000, für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1'000.

Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Spielende drei Verlustlimiten setzen – eine für einen Tag, eine für sieben Tage, eine für dreissig Tage. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999; wer unter einundzwanzig ist, darf höchstens eine Limite von CHF 1’000 setzen. Eine Senkung greift sofort, eine Erhöhung erst nach zweiundsiebzig Stunden – lange genug, um einen Impulskauf am Sonntagabend nicht am Dienstagmorgen freizugeben. Zusätzlich gibt es eine freiwillige Einzahlungslimite, die für jeweils dreissig Tage gilt. Diese Limite ist nicht die des Kantons und nicht die des Gesetzes, sondern eine Selbstbeschränkung im eigenen Spielerkonto, die das Geld trifft, bevor es zur Wette wird.

Wer sich selbst aussperren will, findet bei Swisslos einen Hebel, der zwischen einem und hundertachtzig Tagen reicht. Eine so kurze Sperre lässt sich produktbezogen setzen – sie betrifft nur das Sportwetten-Angebot und nicht das Lotto oder die Lose. Eine unbefristete Spielsperre wird in das schweizweite Register eingetragen und greift auch in den Casinos, in den Online-Casinos und im Fürstentum Liechtenstein. Sporttip nennt diese Sperre eine «Selbstausschluss-Lösung», gemeint ist genau dasselbe: eine Eintragung, die nirgends in der Schweiz mehr ignoriert wird.

Für eine Heinz-Wette hat das zwei praktische Folgen. Erstens: wer die Tageslimite auf CHF 50 setzt, kann sich keine Heinz leisten, ohne sie aufzustocken – ein einzelner Schein mit siebenundfünfzig Franken überschreitet die Limite und wird gar nicht erst angenommen. Zweitens: wer die Wochenlimite voll ausreizen will, muss vorher wissen, wie viele System-Scheine im Zeitraum noch offen sind, denn eine Erhöhung der Limite dauert drei Tage. Die Mechanik der Heinz setzt die Spielenden unter einen Vorlauf-Druck, der bei einer einzelnen Kombiwette nicht entsteht.

Dieser Abschnitt ersetzt die Spielregeln nicht. Was im Einzelfall gilt – etwa die Frist, ab der eine Erhöhung wirksam wird, oder die Liste der Kantone, in denen die Sperre gilt – steht in den Bedingungen für die Online-Teilnahme von Swisslos und ist dort in der jeweils aktuellen Fassung zu prüfen.

Wettmärkte und Heinz: wo eine Systemwette in der Schweiz einsetzbar ist

Der Begriff «Heinz» taucht in keiner Schweizer Verordnung auf. Er kommt aus dem britischen Wettjargon und steht dort für einen Systemwetten-Typ, bei dem sechs Auswahlen in jeder möglichen Kombination ab der Doppelwette gespielt werden. Wer in der Schweiz mit dem Gedanken spielt, sich eine Heinz zusammenzustellen, sollte vorher prüfen, ob die geplante Wettart überhaupt zur Liste der zugelassenen Märkte gehört – denn die Gespa legt fest, was angeboten werden darf, und was nicht angeboten wird, kann auch nicht über einen System-Schein gerettet werden.

Heinz-Wette Grundlagen: Aufbau, 57 Einzelwetten, Mindesttreffer

Die Heinz-Wette ist eine «full cover»-Wette über sechs Auswahlen. Eine full cover-Wette setzt alle möglichen Mehrfachkombinationen einer gegebenen Anzahl Auswahlen ab dem Doppel; einzelne Wetten auf die Auswahlen sind ausdrücklich nicht enthalten. Bei sechs Auswahlen sind das 15 Doppel, 20 Dreier, 15 Vierfachwetten, 6 Fünffachwetten und 1 Sechsfachwette – zusammen 57 Wetten. Eine einzelne richtige Auswahl genügt nicht; mindestens zwei Auswahlen müssen gewinnen, damit überhaupt ein Ertrag entsteht. Wer alle sechs trifft, gewinnt alle siebenundfünfzig Wetten gleichzeitig.

Ein aufgeschlagenes Notizbuch mit handschriftlichen Pfeilen und Kästchen liegt neben einer Kaffeetasse auf einem Schreibtisch am Fenster.
Die Super-Heinz-Wette erweitert das Prinzip auf 7 Auswahlen und umfasst 120 einzelne Wetten.

Die Gewichtung der Auswahlen zueinander spielt keine formale Rolle – die Heinz macht keine Aussage darüber, welche Tipps als «sicherer» und welche als «spektakulärer» gelten. Wer aus sechs Fussballresultaten eine Heinz baut, hat denselben Schein wie der Nachbar, der sechs Pferderennen kombiniert: nur die Quoten zählen, und die Multiplikation der Einzelquoten zur Gesamtquote passiert in jeder der siebenundfünfzig Wetten anders. Die Heinz ist damit ein Glücksfall für Buchmacher, die das Risiko über die Anzahl Linien streuen, und ein hoher Einsatzfaktor für Spieler, die in einem Klick das Vielfache einer Einzelwette riskieren.

Verwandte Systemwetten sind die Super Heinz (sieben Auswahlen, 120 Wetten) und die Goliath (acht Auswahlen, 247 Wetten). Beide gehören zur Familie der full cover-Wetten, gehen aber in eine andere Grössenordnung: die Super Heinz verlangt mindestens zwei Treffer für einen Ertrag, die Goliath ebenfalls – die dazwischen liegenden Wettenquoten entscheiden, ob der Schein rentiert oder ob er als Ganzes verliert. Wer von der Heinz auf die Super Heinz wechselt, verdoppelt ungefähr die Anzahl Linien und damit den Einsatz.

Auszahlung, Quote und Marge: was eine erfolgreiche Heinz-Wette zurückgibt

Der Gewinn einer Sportwette ist Einsatz mal Quote. Bei einer Kombination ist die Quote das Produkt der Einzelquoten, das auf zwei Stellen gerundet und dann auf fünf Rappen genau abgerundet wird. Bei einer Heinz mit sechs Auswahlen hat jede der siebenundfünfzig Wetten ihre eigene Gesamtquote – die Doppel zitiert das Produkt von zwei Einzelquoten, die Sechsfachwette zitiert das Produkt aller sechs. Wer die volle Auszahlung will, muss alle sechs Tipps treffen; wer nur fünf trifft, gewinnt einen Teil der Wetten und verliert den Rest, und das Resultat kann positiv, aber auch negativ sein.

Die Marge steckt in jeder einzelnen Quote. Über alle Ausgänge eines Marktes addiert, ergibt die Summe der reziproken Quoten weniger als 100 Prozent; die Differenz ist die Marge des Anbieters. Bei einem typischen 1X2-Markt liegt sie im einstelligen Prozentbereich – fünf Prozent Marge bedeuten 95 Prozent Auszahlungsquote – und sie variiert von Markt zu Markt, von Anbieter zu Anbieter und von Spiel zu Spiel. Die Heinz selbst hat keine eigene Marge; sie ist nur die Anwendung der Quote auf siebenundfünfzig Wetten gleichzeitig, und die Marge wird mit jeder dieser Wetten mitgerechnet.

Eine illustrative Rechnung: bei einem Einsatz von CHF 1 pro Linie – das macht CHF 57 Gesamteinsatz pro Schein – und sechs Auswahlen, deren Quoten in einem für Schweizer Sportmärkte typischen Band zwischen 1.50 und 2.50 liegen, hängt die Auszahlung von der Höhe der Einzelquoten ab. Wenn alle sechs Auswahlen nahe der unteren Bandgrenze von 1.50 liegen, ist die Gesamtquote (1.50)⁶ ≈ 11.39; die Auszahlung liegt dann bei rund CHF 57 × 11.39, also etwa CHF 650. Bei einer mittleren Konfiguration mit Quoten um 2.00 ist die Gesamtquote (2.00)⁶ = 64; die Auszahlung steigt auf rund CHF 3’650. Am oberen Ende des Bands mit Quoten nahe 2.50 ist die Gesamtquote (2.50)⁶ ≈ 244; die Auszahlung erreicht rund CHF 13’900. Das ist die Spanne, in der sich eine vollständig gewonnene Heinz in diesem Band bewegt – vorausgesetzt, alle sechs Tipps sitzen. Bei nur fünf oder vier Treffern wird ein Teil der siebenundfünfzig Wetten verloren, und die Auszahlung kann kleiner ausfallen als der Gesamteinsatz; sie kann auch negativ werden, wenn die versichernden Kombinationen ihren Einsatz nicht zurückholen.

Diese Rechnung steht für ein bestimmtes Quotenband. Wer Favoriten tippt, liegt am unteren Ende der Spanne und braucht einen hohen Trefferanteil; wer Aussenseiter nimmt, liegt am oberen Ende, gewinnt im Erfolgsfall deutlich mehr, verliert aber häufiger Linien. Die Marge frisst sich durch jede Wette im Schein und ist nicht in einer einzelnen Linie sichtbar; sie wird erst sichtbar, wenn die Auszahlung einer vergleichbaren Einzelwette gegenübergestellt wird.

Boosts, Cash-Out und Livewette: was Sporttip rund um die Systemwette zuliefert

Bei Sporttip gibt es zwei Mechanismen, die das Verhältnis zwischen Einsatz und Auszahlung verändern. Der Kombiboost erhöht den Nettogewinn einer Online-Kombiwette – auch einer Systemwette – gestaffelt nach Anzahl der Voraussagen: fünf Prozent bei vier Voraussagen, zwanzig Prozent bei sieben, vierzig Prozent bei zehn und hundert Prozent bei fünfzehn. Jede Voraussage muss eine Quote von mindestens 1.50 haben, und der Boost gilt nicht an der Verkaufsstelle. Wer mit einer Heinz sechs Auswahlen auf 1.50 oder höher setzt, qualifiziert sich nicht für den Boost – der Schwellenwert liegt bei vier Voraussagen, nicht sechs. Die Heinz erreicht ihn also problemlos, und bei sechs Voraussagen landet der Boost irgendwo zwischen fünf und zwanzig Prozent, je nach genauer Auswahlen-Zahl; in den Bedingungen selbst ist die Staffelung in Voraussagen-Schritten angegeben, und sechs sitzt zwischen den Stufen vier und sieben.

Quotenboosts und Profitboosts gibt es ebenfalls, aber nur für Einzelwetten. Der Quotenboost erhöht die Quote einer prematch-Einzelwette, der Profitboost erhöht den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert; ein Cash-Out lässt den Boost verfallen. Wer eine Heinz baut, kann den Quotenboost einer Einzelwette nicht ohne weiteres auf die Systemwette mitnehmen – der Boost gehört zur Wette, an der er gekoppelt ist.

Cash-Out ist bei Sporttip für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten verfügbar, prematch und live, aber nur online und nur als vollständiges Cash-Out; eine Teilauszahlung gibt es nicht. Der Cash-Out-Betrag liegt unter dem möglichen späteren Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden – Swisslos muss Cash-Out nicht für alle Wetten anbieten. Wer eine Heinz mitten im Spiel verkaufen will, kann das tun; eine Garantie, dass das Angebot auf einem bestimmten Markt zur Verfügung steht, gibt es nicht.

Bei Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00 – das bedeutet Einsatz zurück, kein Gewinn. In spielentscheidenden Situationen (Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheidung) kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Für eine Heinz, die im Laufe eines Spieltags fünf Treffer einfährt und am sechsten Spiel wackelt, ist das eine relevante Grösse: eine späte Annahme zum falschen Zeitpunkt kann eine Linie zu null machen.

Ebenfalls relevant: voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung dürfen bei Sporttip nur über die Bet-Builder-Funktion kombiniert werden. Nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Wer aus den Märkten eines einzigen Spiels eine Heinz bauen will, muss den Bet-Builder nutzen – mit ihm sind nur wenige Auswahlen kombinierbar, und eine Heinz mit sechs Auswahlen aus einem Spiel ist nicht der vorgesehene Anwendungsfall.

Anbieter im Vergleich: Sporttip, Jouez Sport und ausländische Marken

Wer in der Schweiz eine Heinz-Wette spielen will, hat zwei Anbieter zur Auswahl – und beide sind inländisch, beide sind bewilligt, und beide nehmen nur Spieler aus ihrem Vertragsgebiet auf. Daneben existieren ausländische Marken, die Schweizer Spieler über Suchmaschinen, Affiliate-Links oder Direktzugriffe finden; keine davon hat in der Schweiz eine Bewilligung, keine ist an die Schweizer Spielerregeln gebunden, und alle können auf der Sperrliste der Gespa landen. Der folgende Vergleich ordnet die zehn betrachteten Marken nach ihrem Bewilligungsstatus in der Schweiz.

Anbieter Bewilligung in der Schweiz Veranstalterin / ausgewiesene Lizenz
Swisslos Sporttip Bewilligung (Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS) Swisslos Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel
Loterie Romande Jouez Sport Bewilligung (Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS) Société de la Loterie de la Suisse Romande, Lausanne
MyStake ohne Schweizer Bewilligung nicht ausgewiesen
HighFlyBet ohne Schweizer Bewilligung nicht ausgewiesen
Duelbits ohne Schweizer Bewilligung nicht ausgewiesen
Rollbit ohne Schweizer Bewilligung nicht ausgewiesen
Boomerang Bet ohne Schweizer Bewilligung nicht ausgewiesen
Unibet ohne Schweizer Bewilligung nicht ausgewiesen
Sportuna ohne Schweizer Bewilligung nicht ausgewiesen
Fezbet ohne Schweizer Bewilligung nicht ausgewiesen

Die Tabelle macht zwei Punkte sichtbar, die in jeder Werbung verschleiert werden. Erstens: die beiden Marken mit Bewilligung sind genau die beiden, die das Schweizer Geldspielgesetz überhaupt zulässt – nicht eine, nicht drei, sondern exakt zwei Veranstalterinnen, und jede in ihrem Vertragsgebiet. Zweitens: für die acht ausländischen Marken ist keine Lizenz ausgewiesen, die in der Schweiz Kraft entfaltet. Eine ausländische Lizenz – aus Curaçao, aus Malta, aus Deutschland, von wo auch immer – gilt in der Schweiz nach Art. 4 BGS nicht. Das gilt unabhängig davon, was die Betreiber in ihren Fusszeilen schreiben.

Was die Tabelle zeigt: zwei Anbieter mit Bewilligung, acht ohne

Die Sortierung folgt nicht einem Ranking nach «bester Anbieter». Innerhalb der bewilligten Anbieter liegen die Unterschiede nicht in der Lizenz – beide haben dieselbe – sondern in der Spielmechanik. Sporttip nimmt Online-Spieler aus neunzehn deutschsprachigen Kantonen, aus dem Tessin und aus Liechtenstein auf; Loterie Romande bedient die sechs Westschweizer Kantone. Wer in Genf wohnt, kann sich bei Swisslos nicht online registrieren; wer in Zürich wohnt, kann sich bei Loterie Romande nicht online registrieren. Diese binäre Trennung ist nicht technisch, sondern rechtlich – sie steht in der Interkantonalen Vereinbarung, die den beiden Veranstalterinnen ihre Gebiete zuweist.

Innerhalb der acht ausländischen Marken ist die Spalte «Veranstalterin / ausgewiesene Lizenz» absichtlich leer gehalten. Diese Marken geben in ihren Schweizer Auftritten keine Lizenz an, die von der Gespa anerkannt würde. Es macht keinen Sinn, sie aus der Tabelle wegzulassen – denn Schweizer Spieler treffen sie im Netz –, aber es macht genau so wenig Sinn, eine Lizenz zu erfinden. Die Tabelle hält fest, was die Anbieter kommunizieren: nichts.

Was ein Schweizer Spieler bei einer ausländischen Marke konkret verliert

Die Sperrliste der Gespa wird von den Schweizer Telekom-Anbietern per DNS-Sperre umgesetzt; wer eine der acht Domains aufruft, landet auf der Hinweisseite der Gespa. Domains werden ersetzt, wenn sie gesperrt werden – die Gespa nennt dieses Vorgehen Domain-Hopping und führt zwei Namen als Beispiel an –, und die Sperrliste umfasste Ende 2025 bereits 671 Domains. Ein Schweizer Anbieter, der nicht auf der Liste steht, mag morgen draufstehen, und ein Anbieter, der heute draufsteht, mag morgen unter neuer Domain wieder auftauchen. Dieses Katz-und-Maus-Spiel ist Teil der Regulierungslogik, nicht ein Fehler in ihr.

Wer sich bei einer ausländischen Marke anmeldet, ist im Schweizer Ausschlussregister nicht eingetragen und kann sich auch nicht eintragen lassen. Eine Spielsperre aus den Schweizer Bedingungen wirkt dort nicht. Wer gewinnt, muss den Gewinn in der Schweiz deklarieren; die kantonale Praxis – Thurgau ist hier ein bekanntes Beispiel – behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig von der Höhe als steuerbares Einkommen. Wer verliert, hat keinen schweizerischen Rekursweg. Wer betrügen will, kann die ausländische Marke wechseln – aber wer schlicht verloren hat, bleibt auf seinem Verlust sitzen.

Die acht Marken sind hier aufgeführt, nicht empfohlen. Sie sind kein Vergleichsangebot zur Schweizer Bewilligung, sondern ein Warnhinweis: jede dieser Marken ist Teil eines Markts, in dem die Schweiz nicht reguliert, sondern sperrt.

Was eine Heinz-Wette von der Kombiwette unterscheidet

Auf den ersten Blick scheinen Heinz und Kombiwette dasselbe zu sein: man nimmt mehrere Auswahlen und hofft, dass alle treffen. Der Unterschied liegt in der Frage, was passiert, wenn nicht alle Auswahlen treffen. Die Kombiwette ist binär – entweder alle Auswahlen gewinnen, dann gewinnt die ganze Wette, oder mindestens eine Auswahl verliert, dann ist die Wette verloren. Die Heinz ist granularer – sie zerlegt die Auswahl in siebenundfünfzig Wetten, von denen jede einzelne ihre eigene Bedingung hat. Bei sechs Auswahlen reichen zwei Treffer für einen Ertrag; bei fünf Treffern gewinnen 31 der 57 Wetten; bei vier Treffern gewinnen 22; bei drei Treffern sind es 8; bei zwei Treffern ist es 1 – das ist die Doppelwette auf zwei der sechs Auswahlen, nicht mehr.

Diese Granularität hat einen Preis. Siebenundfünfzig Mal Einsatz statt einmal – aus CHF 1 pro Linie wird CHF 57, und das auch dann, wenn nur die Doppelwette am Ende gewinnt. Bei einem Streifschuss, einer einzigen richtigen Auswahl, ist die ganze Heinz verloren, inklusive der 56 anderen Linien, die zwar richtig lagen, aber an einen Gewinn gekoppelt waren, der nie zustande kam. Für die Kombiwette ist ein einzelner Treffer das Ende; für die Heinz ist es erst der Anfang von nichts.

Der Vergleich verkehrt sich, wenn die Auswahl stark ist. Wer fünf von sechs Auswahlen mit hoher Sicherheit trifft, freut sich bei der Heinz über 31 gewonnene Linien; bei der Kombiwette hätte er nichts gewonnen, weil die eine fehlende Auswahl die ganze Wette gekippt hätte. Wer vier von sechs Auswahlen mit niedriger Quote trifft, kann bei der Heinz mit den 22 gewonnenen Linien sogar im Minus landen, wenn die Quoten der gewonnenen Wetten den Gesamteinsatz von CHF 57 nicht übersteigen – was bei vier kleinen Quoten schnell der Fall ist. Die Heinz ist also kein Schutz vor Verlusten; sie ist eine verlustmindernde Architektur für den Fall, dass ein Grossteil der Tipps ankommt.

Wofür sich die Heinz eignet, ist der Fall, in dem jemand glaubt, mehrere moderate Aussenseiter gleichzeitig richtig einschätzen zu können. Wer aus fünf Begegnungen vier Ausgänge mit Quote 2.50 erwartet und einen mit Quote 3.50, hat in einer Mehrfachkombi die Gesamtquote 244 – fünf Treffer, ein Treffer, kein Ertrag. In der Heinz hat er denselben Schein strukturell, aber er bekommt für jeden Treffer einen Teil zurück. Die Frage ist nicht, ob die Heinz «besser» ist als die Kombiwette, sondern welcher Fall wahrscheinlicher ist: alle Treffer oder mehrere Teilmengen.

Rechtlicher Rahmen einer Sportwette und einer Heinz in der Schweiz

Sportwetten sind in der Schweiz ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1.1.2019). Die Aufsicht liegt nicht bei der ESBK, sondern bei der interkantonalen Geldspielaufsicht Gespa in Bern. Eine Bewilligung umfasst eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung pro Spiel; sie «gilt nur in der Schweiz». Die Kantone haben in der interkantonalen Vereinbarung die Zahl der Sportwetten-Veranstalterinnen auf zwei begrenzt: Swisslos (mit dem Produkt Sporttip) und Loterie Romande (mit dem Produkt Jouez Sport).

Das Vertragsgebiet von Swisslos umfasst neunzehn Deutschschweizer Kantone (AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH), das Tessin sowie das Fürstentum Liechtenstein. Das Vertragsgebiet von Loterie Romande umfasst die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Wer in einem dieser Kantone wohnt und volljährig ist, kann sich online registrieren; wer ausserhalb wohnt, kann es nicht. Eine Online-Registrierung bei Swisslos braucht Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet, ein Mindestalter von achtzehn Jahren, keine bestehende Spielsperre und einen hochgeladenen Ausweis, dessen Daten ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft werden. Pro Person ist nur ein Konto zulässig.

Die Schweiz hat keine statutarische Einzahlungs-Obergrenze. Die Limiten sind im Spielerkonto zu setzen – nicht von Gesetzes wegen vorgegeben. Das Bundesgesetz verlangt nur, dass der Veranstalter überhaupt eine Obergrenze für tägliche, wöchentliche oder monatliche Einsätze oder Verluste anbietet; die Höhe wird zwischen Anbieter und Spielendem vereinbart. Sporttip setzt die Höchstlimite auf CHF 9’999. Auch die Spielregeln sind Vertragsbedingungen: bei Sporttip liegt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten bei CHF 1, der Höchsteinsatz einer Einzel- oder Kombinationswette bei CHF 1’000 und einer Systemwette bei CHF 10’000. Bei Jouez Sport beträgt der Online-Mindesteinsatz CHF 2, der Höchsteinsatz für Einzel- und Kombiwetten CHF 500, und ein Multiple-Schein darf insgesamt höchstens CHF 7’500 Einsatz enthalten.

Bei Sporttip gehört zu den Wettereignissen die Liste der bewilligten Sportarten und Wettarten – was nicht auf der Liste steht, darf nicht angeboten werden. Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen sind ausgeschlossen; die Liste führt keine Ecken- oder Kartenmärkte und keinen E-Sport-Bereich; Qualifikationsrunden, Frauenwettbewerbe und Rangwetten nur, wenn die Gespa sie ausdrücklich aufgenommen hat; Trainingsläufe werden nicht gewettet. Diese Liste wird nicht von Swisslos bestimmt, sondern von der Gespa – Sporttip darf sie nur übernehmen, nicht erweitern. Für eine Heinz-Wette bedeutet das: jede der sechs Auswahlen muss aus diesem geschlossenen Katalog stammen, sonst ist die Linie nicht setzbar.

Steuern, Werbung und der Schwarzmarkt: was jenseits der Veranstalter steht

Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen sind in der Schweiz einkommensteuerfrei bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn – die bundesrechtliche Schwelle liegt seit 1.1.2026 bei CHF 1’071’000 (im Jahr davor CHF 1’070’400), der kantonale Freibetrag unterscheidet sich je nach Kanton. Über der Schwelle werden 35 Prozent Verrechnungssteuer direkt durch die Veranstalterin zurückbehalten; der Betrag lässt sich über die Steuererklärung zurückfordern. Die typische Heinz-Wette gewinnt weit unter dieser Schwelle – keine Einkommensteuer, keine Verrechnungssteuer. Auf ausländische Gewinne findet die Verrechnungssteuer keine Anwendung; im Kanton Thurgau werden ausländische Grossspielgewinne indessen unabhängig von der Höhe als steuerbares Einkommen behandelt.

Werbung für in der Schweiz nicht bewilligte Sportwetten ist nach Art. 74 Abs. 3 BGS verboten und wird nach Art. 131 BGS mit Busse bis CHF 500’000 bestraft. Gratiswetten und Gratisspielguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa – Swisslos hat 2025 acht, Loterie Romande vierundzwanzig solcher Bewilligungen erhalten. Boni, Gutschriften und Promo-Codes sind Vertragsbedingungen der Veranstalter; ein konkreter Code wird hier nicht abgedruckt.

Das Anbieten von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist nach Art. 130 BGS ein Vergehen – bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, in gewerbsmässiger Form bis zu fünf Jahre. Der Spieler wird nicht bestraft, aber Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und es gibt keine schweizerische Anlaufstelle, die sich um die Auszahlung kümmert. Die Sperrliste der Gespa ist die operative Seite dieser Regel – Domain-Sperren werden innerhalb von Stunden ersetzt, und der Vollzug ist eine Daueraufgabe.

Einzelbewertungen: was die zehn Anbieter für eine Heinz-Wette in der Schweiz bedeuten

Swisslos Sporttip: das einzige breite Heinz-Angebot aus der Schweiz

Swisslos veranstaltet Sportwetten unter dem Namen Sporttip und ist eine der beiden Veranstalterinnen, die das Geldspielgesetz überhaupt zulässt. Sitz des Unternehmens ist Basel; die Aufsicht führt die Gespa; das Vertragsgebiet umfasst die Deutschschweiz, das Tessin und Liechtenstein. Eine Online-Registrierung ist nur mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Vertragsgebiet möglich, und sie setzt eine echte Identitätsprüfung voraus. Für eine Heinz-Wette ist Sporttip die einzige Anlaufstelle in seinem Vertragsgebiet – Loterie Romande ist räumlich nicht erreichbar, und ausländische Marken fallen durch jede Schweizer Aufsicht. Das Sortiment reicht bis zur Systemwette mit Höchsteinsatz CHF 10’000; das ist mehr, als die meisten Hobby-Spieler in einem Klick riskieren, und es ist die direkte Folge davon, dass eine Heinz siebenundfünfzig Linien aktiviert. Für ein vollständig schweizerisches Heinz-Erlebnis mit Auszahlung in der Schweiz, geschützt durch die Verrechnungssteuer und das Schweizer Ausschlussregister, ist Sporttip die einzige im Set enthaltene Option. Wer mit kleinem Budget spielt, sollte vorher prüfen, ob die Tageslimite zu den CHF 57 Mindesteinsatz pro Heinz-Schein passt – die Selbstbeschränkung gilt für den Gesamtschein, nicht für die Linie.

Loterie Romande Jouez Sport: bewilligt, aber online keine Systemwetten ab CHF 7’500

Loterie Romande bedient mit dem Produkt Jouez Sport die Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura; Sitz des Unternehmens ist Lausanne. Auch sie ist eine der zwei bewilligten Veranstalterinnen, die das Schweizer Geldspielgesetz zulässt, und auch sie nimmt nur Spieler aus ihrem Vertragsgebiet auf. Bei den Wettarten ist das Bild enger als bei Sporttip: der Online-Mindesteinsatz liegt bei CHF 2, der Höchsteinsatz für Einzel- und Kombiwetten bei CHF 500, und ein Multiple-Schein darf insgesamt höchstens CHF 7’500 Einsatz enthalten. Eine Heinz im strengen Sinn – 57 Linien – übersteigt diese Limite nicht, solange die Linienquote klein bleibt; wer mit hohen Quoten spielt, kann mit einem kleinen Linieneinsatz trotzdem an die CHF 7’500 stossen. Der Höchstgewinn pro Einzel- oder Kombiwette liegt bei CHF 300’000, für alle Gewinne eines Multiples zusammen bei CHF 1’000’000 – grosszügiger als die Schweizer Nachbarin, aber durch das Gesamtgewinn-Cap nach oben gedeckelt. Für Westschweizer Spieler mit moderater Heinz-Grösse ist Jouez Sport die einzige bewilligte Adresse; für sechs Linien à CHF 1 (CHF 57 Gesamteinsatz) ist die Limite unproblematisch, und die Verkaufsstellen nehmen auch Multiples an, allerdings zu einem etwas höheren Mindesteinsatz.

MyStake: Schweizer Sperrliste, keine Schweizer Bewilligung

MyStake gehört zu den ausländischen Marken, die in der Schweiz keine Bewilligung haben. Eine Lizenz, die in der Schweiz Kraft entfaltet, ist nicht ausgewiesen; die Marke ist nicht an das Schweizer Ausschlussregister angeschlossen, und es gibt keinen schweizerischen Rekursweg bei Streit. Die Domain kann auf der Sperrliste der Gespa erscheinen – die Liste umfasste Ende 2025 bereits 671 Domains, und Schweizer Telekom-Anbieter setzen die Sperren per DNS um. Für Schweizer Spieler ist die Anmeldung ein Grenzgang: das Geld wandert auf ein Konto ohne Schweizer Aufsicht, die Auszahlung erfolgt nach den Regeln des Betreibers, und die Spielregeln sind die des Betreibers. Die hier verfügbaren Informationen betreffen den Status in der Schweiz; ob MyStake eine Heinz-Wette anbietet, welche Quoten es für Schweizer Ligen zeigt, und wie die Auszahlungsmechanik genau aussieht, liegt ausserhalb der verfügbaren Daten. Wer MyStrike in der Schweiz nutzt, bewegt sich ausserhalb der beiden Schweizer Bewilligungen – ohne den Schutz, den die Bewilligung gewährt, und ohne die Sperre, die für ausgeschlossene Spieler greift.

HighFlyBet: Schweizer Sperrliste, keine Schweizer Bewilligung

HighFlyBet fällt in dieselbe Kategorie wie MyStake: keine Schweizer Bewilligung, keine ausgewiesene Lizenz mit Wirkung in der Schweiz, kein Anschluss an das Schweizer Ausschlussregister. Die Domain gehört zur Kategorie, die auf der Sperrliste landen kann; ein Domain-Wechsel ist eine häufige Reaktion, und die Sperrliste wird täglich aktualisiert. Was HighFlyBet innerhalb seiner Plattform an Wettarten zeigt, ist Sache des Betreibers – eine Heinz, eine Super Heinz oder eine Goliath können auf einer ausländischen Plattform verfügbar sein, aber genau so gut können sie nur als dreifach- oder vierfach-Kombiwette auftauchen. Schweizer Spieler, die hier aktiv werden, sitzen auf einem Konto ohne Schweizer Schutz; die Steuerfrage fällt in die kantonale Praxis, und Auszahlungen brauchen Schweizer Bankkoordinaten auf den Namen des Spielenden. Wer HighFlyBet als Plattform nutzt, agiert ausserhalb des Schweizer Rechtsrahmens und unterliegt damit allein den Bedingungen des Betreibers.

Duelbits: Schweizer Sperrliste, keine Schweizer Bewilligung

Duelbits gehört zu den Marken, deren Name in der Welt der Krypto-Casinos auftaucht und deren Sportwetten-Bereich in derselben Plattform angesiedelt ist. Eine Schweizer Bewilligung ist nicht ausgewiesen; die Plattform ist in der Schweiz über keine Gespa-Sperrliste-Ausnahme abgedeckt und kann jederzeit auf die Sperrliste gesetzt werden. Ob die Plattform Schweizer Franken als Währung akzeptiert, ist die eine Seite; die Schweizer Seite verlangt Auszahlung auf ein Konto im Namen des Spielenden, was bei einer Krypto-Plattform technisch eine eigene Frage aufwirft. Die technischen Spezifikationen nennt der Anbieter in den eigenen AGB. Die rechtliche Situation für Schweizer Spieler ist eindeutig: Wer sich ausserhalb des regulierten Marktes bewegt, unterwirft sich den Geschäftsbedingungen des Betreibers ohne Schweizer Rechtsweg.

Rollbit: Schweizer Sperrliste, keine Schweizer Bewilligung

Rollbit ist eine weitere Marke aus dem Kreis der ausländischen Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Die Domaine kann auf der Sperrliste der Gespa geführt werden, eine Lizenz mit Wirkung in der Schweiz ist nicht ausgewiesen, und der Marke fehlt der Anschluss an das schweizerische Ausschlussregister. Die Plattform ist in den internationalen Testberichten als Krypto-nah bekannt; ob das Sportwetten-Angebot eine Heinz unterstützt, eine Super Heinz oder schlicht nur eine gerade Mehrfachkombination, ist nicht Gegenstand dieser Informationen. Schweizer Spieler, die hier spielen, handeln ausserhalb der Schweizer Bewilligung; das bedeutet fehlende Schweizer Spielregeln, fehlende Schweizer Spieleraufsicht, fehlende Schweizer Sperre im Konkursfall. Ein allfälliger Gewinn ist nach kantonaler Praxis zu versteuern; im Kanton Thurgau ohne Steuerfreibetrag. Wer als Schweizer Spieler bei Rollbit aktiv ist, verzichtet auf den Zugang zum schweizerischen Ausschlussregister und auf die schweizerische Aufsicht.

Boomerang Bet: Schweizer Sperrliste, keine Schweizer Bewilligung

Boomerang Bet reiht sich in das Bild ein, das die Tabelle der Anbieter zeichnet: ausländische Marke, keine Schweizer Bewilligung, keine ausgewiesene Lizenz mit Wirkung in der Schweiz, Sperrlisten-Kandidat. Für diese Marke ist kein spezifisches Heinz-Angebot dokumentiert; wer sich hier anmeldet, akzeptiert die Geschäftsbedingungen des Betreibers und nicht die der Gespa. Die Schweizer Spielregeln – die Verlustlimite, die Sperre, die Auszahlung in Schweizer Franken – haben auf der Plattform keine Wirkung. Die kantonale Besteuerung richtet sich nach dem Sitz des Anbieters und der Praxis des Wohnsitzkantons; eine Pauschalaussage dazu ist hier fehl am Platz, weil sie von Kanton zu Kanton anders ausfällt. Der Bewilligungsstatus ist die eine klare Information; das Sportangebot im Detail ist die andere, und sie fehlt.

Unibet: Schweizer Sperrliste, keine Schweizer Bewilligung

Unibet ist international eine der bekannteren Marken für Sportwetten; offiziell verfügt diese Marke in der Schweiz über keine Bewilligung. Eine Lizenz mit Wirkung in der Schweiz ist nicht ausgewiesen; die Marke figuriert nicht auf einer Schweizer Sonderliste, und sie ist nicht an das Ausschlussregister angeschlossen. Damit fällt Unibet in die Kategorie, deren Domain auf der Sperrliste der Gespa geführt werden kann und im Verhältnis zur Spielenden-Praxis auch geführt wird; für Schweizer Spieler ist die Nutzung ein bewusster Schritt ausserhalb der Schweizer Aufsicht, nicht ein technischer Zufall. Über das Sportwetten-Angebot im Detail – ob Heinz unterstützt wird, welche Quoten verfügbar sind, wie Cash-Out gehandhabt wird – gelten allein die Bedingungen des Betreibers. Wer mit Schweizer Wohnsitz über Unibet spielt, ist auf der Seite des Anbieters, nicht auf der Seite der Gespa.

Sportuna: Schweizer Sperrliste, keine Schweizer Bewilligung

Sportuna ist eine weitere Marke aus dem Kreis der ausländischen Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Die Domaine gehört zur Kategorie, die auf der Gespa-Sperrliste geführt wird; eine Lizenz mit Wirkung in der Schweiz ist nicht ausgewiesen. Welche Wettarten die Plattform konkret anbietet – ob Systemwetten, ob Heinz, ob nur gerade Mehrfachkombinationen – bleibt für externe Beobachter intransparent. Für Schweizer Spieler ist die Plattform genau so nutzbar wie für Spieler aus anderen Ländern – aber genau so ungeschützt im Sinne des Schweizer Geldspielgesetzes. Das ist die eine Information, die hier haltbar ist: keine Bewilligung, kein Schutz, kantonale Besteuerung gemäss Wohnsitz. Das Sportprogramm im Detail ist nicht absehbar.

Fezbet: Schweizer Sperrliste, keine Schweizer Bewilligung

Fezbet schliesst die Liste der zehn berücksichtigten Marken ab. Auch hier gilt: keine Schweizer Bewilligung, keine ausgewiesene Lizenz mit Wirkung in der Schweiz, kein Anschluss an das schweizerische Ausschlussregister, Sperrlisten-Kandidat. Was die Plattform an Wettarten, Quoten, Boosts und Sonderfunktionen zeigt, ist Sache des Betreibers. Der Vergleichsport, der hier möglich ist, ist allein der Vergleichsport «bewilligt in der Schweiz – nicht bewilligt in der Schweiz»; alles, was darüber hinausginge, ist Spekulation. Wer mit Schweizer Wohnsitz über Fezbet spielt, bewegt sich ausserhalb des Schweizer Rechtsrahmens, mit den entsprechenden Folgen für Schutz, Rekurs und Besteuerung.

Häufige Fragen zur Heinz-Wette in der Schweiz

Wie funktioniert eine Heinz-Wette und aus welchen Einzelwetten besteht sie?

Eine Heinz-Wette kombiniert sechs Auswahlen, indem sie jede mögliche Mehrfachkombination ab der Doppelwette setzt – das sind 15 Doppel, 20 Dreier, 15 Vierer, 6 Fünfer und 1 Sechser, zusammen 57 Einzelwetten. Jede Auswahl trägt ihre eigene Quote; die Gesamtquote jeder Linie ist das Produkt der jeweiligen Einzelquoten. Für jeden Ertrag braucht es mindestens zwei Treffer; wer alle sechs trifft, gewinnt alle 57 Linien gleichzeitig.

Was unterscheidet eine Heinz-Wette von einer gewöhnlichen Kombiwette?

Die Kombiwette ist binär: alle Auswahlen müssen treffen, sonst ist die ganze Wette verloren. Die Heinz ist granularer – sie zerlegt die sechs Auswahlen in 57 voneinander unabhängige Linien, von denen jede ihren eigenen Gewinn oder Verlust hat. Bei fünf von sechs Treffern gewinnt die Heinz 31 Linien, die Kombiwette nichts; bei zwei Treffern gewinnt die Heinz eine Linie, die Kombiwette nichts. Der Preis der Granularität ist der Einsatz: aus CHF 1 pro Linie werden CHF 57 pro Schein.

Wie hoch ist der Gesamteinsatz, wenn jede Einzelwette CHF 1 kostet?

Bei einem Einsatz von CHF 1 pro Linie ergibt sich ein Gesamteinsatz von CHF 57 pro Schein. Bei CHF 2 pro Linie sind es CHF 114, bei CHF 5 pro Linie CHF 285. Bei Sporttip ist der Mindesteinsatz CHF 1 pro Linie und die Obergrenze CHF 10’000 pro Systemwette – bei voller Ausnutzung sind 10’000 ÷ 57 ≈ 175 Franken pro Linie möglich. Bei einer Heinz, die weniger als zwei Treffer einfährt, verfällt der Gesamteinsatz vollständig.

Was unterscheidet eine Super-Heinz-Wette von der einfachen Heinz-Wette?

Die Super-Heinz-Wette nimmt sieben Auswahlen statt sechs und enthält 120 Einzelwetten: 21 Doppel, 35 Dreier, 35 Vierer, 21 Fünfer, 7 Sechser und 1 Siebener. Bei sieben Treffern gewinnt jede Linie; bei sechs Treffern gewinnen 120 minus die Wetten, die nur den Verlierer enthalten. Der Einsatz skaliert entsprechend: bei CHF 1 pro Linie sind es CHF 120 pro Schein, bei Sporttip unter dem Höchsteinsatz von CHF 10’000 pro Systemwette. Die zugrunde liegende Mechanik – volle Mehrfachabdeckung ab dem Doppel – ist dieselbe wie bei der Heinz, nur eine Stufe grösser.

Darf in der Schweiz nur bei Swisslos und der Loterie Romande auf Sport gewettet werden?

Ja – bewilligte Sportwetten dürfen nur von Swisslos (mit dem Produkt Sporttip) und von Loterie Romande (mit dem Produkt Jouez Sport) angeboten werden; das steht im Geldspielgesetz und in der interkantonalen Vereinbarung. Wer in der Deutschschweiz oder im Tessin wohnt, ist auf Sporttip angewiesen, wer in der Westschweiz wohnt, auf Jouez Sport. Ausländische Marken dürfen in der Schweiz keine Sportwetten anbieten, dürfen nicht dafür werben und können jederzeit auf die DNS-Sperrliste der Gespa gesetzt werden.

Inhalt erstellt vom Team «tippsheutech»