Sportwetten in der Schweiz: Was im Jahr 2026 erlaubt ist und wer es anbieten darf
Im Schweizer Recht sind Sportwetten ein Grossspiel unter dem Geldspielgesetz. Wer in der Schweiz online wetten will, landet bei genau zwei zugelassenen Anbietern: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und Loterie Romande mit Jouez Sport. Alles andere – jede ausländische Marke, jeder Bonus aus Malta oder Curaçao – ist hier nicht bewilligt und bietet in der Schweiz keinen Schutz. Diese Seite trägt zusammen, was die Gespa als Aufsichtsbehörde zulässt, wie die Wettkonten funktionieren, was die Spielenden an Verlustlimiten selber setzen müssen und wie die Rangliste der zwei Veranstalter aussieht.
Datenstand: Oktober 19, 2026 – geprüft gegen die Gespa-Bewilligungsregister und die aktuellen Spielregeln der beiden Veranstalter.
Was im Schweizer Recht als Sportwette gilt – und wer sie anbieten darf
Grossspiel, BGS, Gespa: das rechtliche Fundament
Das Bundesgesetz über Geldspiele (BGS, SR 935.51) ist seit dem 1. Januar 2019 in Kraft und definiert Sportwetten als Grossspiel. Die Bewilligung – nicht «Lizenz» – besteht aus zwei Teilen: einer Veranstalterbewilligung und einer Spielbewilligung pro ausgeschriebenem Spiel (Art. 21–25 BGS). Eine solche Bewilligung gilt nur in der Schweiz (Art. 4 BGS). Wer mit einer ausländischen Lizenz aus Malta, Curaçao oder Deutschland hierzulande Sportwetten anbietet, hat in der Schweiz schlicht keine Bewilligung – das ist kein Detail, sondern der ganze Unterschied.

Die Aufsicht liegt bei der Gespa, der Interkantonalen Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern. Die Gespa ist nicht zu verwechseln mit der ESBK, die nur die Spielbanken beaufsichtigt. Die Kantone haben in der Interkantonalen Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020) ausdrücklich festgelegt, dass nur zwei Veranstalter Sportwetten durchführen dürfen. Mehr bewilligte Marken wird es nicht geben.
Swisslos, Loterie Romande und ihr jeweiliges Vertragsgebiet
Swisslos – Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel veranstaltet Sportwetten unter dem Namen Sporttip. Das Vertragsgebiet umfasst die deutschsprachigen Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH, den Kanton Tessin sowie das Fürstentum Liechtenstein. Wer dort wohnt, kann ein Online-Konto eröffnen – nicht aber in der Westschweiz.
Die Loterie Romande ist für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura zuständig. Sie führt das Produkt Jouez Sport, hat ihren Kontaktsitz an der Avenue de Provence 14 in Lausanne und unterhält in der Romandie rund 2’350 Verkaufsstellen mit etwa 221 Mitarbeitenden. Ein Online-Konto bei der Loterie Romande ist nur für Personen mit Wohnsitz in diesen sechs Kantonen zugänglich.

Diese Aufteilung ist nicht historisch gewachsen, sondern rechtlich gesetzt: pro Sprachregion ein Veranstalter. Wer in den einen Kanton zieht, muss das Konto wechseln. Das ist umständlich, aber Ausfluss der bewilligten Monopolstruktur.
Was an Geld fliesst: Bruttospielertrag und Reingewinn
Die Geschäftszahlen von Swisslos geben einen Eindruck von der Grösse des Marktes. Im Geschäftsjahr 2025 betrug der Bruttospielertrag aus Sportwetten bei Swisslos CHF 169 Mio., nach CHF 182 Mio. im Jahr 2024 – ein Rückgang um 7.0 %. Es war das erste Mal seit Inkrafttreten des Geldspielgesetzes, dass diese Kennzahl sank. Der Geschäftsbericht führt das unter anderem auf neue Limitierungsmassnahmen im Vertrieb über die Verkaufsstellen zurück.
Vom Reingewinn aus den übrigen Spielen – also ohne Lose – werden nach der IKV 2020 die Hälfte nach ständiger Bevölkerungszahl und die Hälfte nach Spieleinsätzen auf die Vereinbarungskantone verteilt. Eine Spielsuchtabgabe in Höhe von 0.5 % des Bruttospielertrags aus Lotterien und Sportwetten fliesst in die Prävention; 2025 waren das bei Swisslos CHF 3’863’790. Der Ertrag kommt am Ende bei gemeinnützigen Zwecken in den Kantonen an (Art. 125 BGS). Wer also bei Sporttip wettet, finanziert mit einem kleinen Anteil seines Einsatzes die Suchtbekämpfung und kantonale Projekte – ein Punkt, der bei ausländischen Anbietern fehlt.
Was darf überhaupt gewettet werden – und was nicht
Die Gespa führt eine Liste der bewilligten Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten (Version vom 10.09.2026). Was nicht auf dieser Liste steht, darf nicht angeboten werden. Qualifikationsrunden und Frauenwettbewerbe stehen nur dann auf dem Wettschein, wenn sie ausdrücklich aufgeführt sind. Rangwetten sind nur erlaubt, wenn die Platzierung über die Teilnahme an einem internationalen Wettbewerb oder über das Podium entscheidet – Trainingsläufe sind keine Wettgrundlage. Eckball- oder Kartenmärkte sucht man auf der Liste vergeblich, und eine eigene Sektion für E-Sports fehlt ebenfalls. Wetten auf Wetter, Politik oder TV-Shows sind im BGS nicht vorgesehen.
Veranstaltungen mit überwiegend Minderjährigen sind ausgeschlossen (Art. 25 Abs. 2 BGS). Livewetten sind zugelassen, wenn der Veranstalter die entsprechende Bewilligung hält – das Gesetz selbst schränkt bestimmte Live-Märkte nicht ein, die Liste tut es aber faktisch.
Rangliste der Schweizer Anbieter im direkten Vergleich
Die folgende Tabelle stellt die zwei zugelassenen Veranstalter nebeneinander. Ausländische Marken ohne Schweizer Bewilligung sind in einer separaten Spalte gekennzeichnet: sie sind in der Schweiz nicht legal.
| Anbieter | Schweizer Bewilligung | Veranstalter / behauptete Lizenz |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Bewilligung als Grossspiel (Veranstalter- und Spielbewilligung unter dem BGS; Aufsicht Gespa) | Swisslos Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft (Basel) |
| Loterie Romande Jouez Sport | Bewilligung als Grossspiel (Veranstalter- und Spielbewilligung unter dem BGS; Aufsicht Gespa) | Société de la Loterie de la Suisse Romande (Lausanne) |
| Sportaza | Ohne Schweizer Bewilligung | Im Recherche-Material nicht feststellbar; gilt nicht in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| Betify | Ohne Schweizer Bewilligung | Im Recherche-Material nicht feststellbar; gilt nicht in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| Bruce Bet | Ohne Schweizer Bewilligung | Im Recherche-Material nicht feststellbar; gilt nicht in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| 1Bet | Ohne Schweizer Bewilligung | Im Recherche-Material nicht feststellbar; gilt nicht in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| myBet | Ohne Schweizer Bewilligung | Im Recherche-Material nicht feststellbar; gilt nicht in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| DirectionBet | Ohne Schweizer Bewilligung | Im Recherche-Material nicht feststellbar; gilt nicht in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| Betclic | Ohne Schweizer Bewilligung | Im Recherche-Material nicht feststellbar; gilt nicht in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| BetAlright | Ohne Schweizer Bewilligung | Im Recherche-Material nicht feststellbar; gilt nicht in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
Die Spalte der behaupteten Lizenz bleibt bei den ausländischen Marken bewusst leer. Wer in Malta oder Curaçao eine Lizenz hält, hat in der Schweiz trotzdem nichts – und der Versuch, hier zu spielen, hat weder Aufsicht noch Schutz zur Folge. Die Gespa führt für diese Anbieter eine Sperrliste; Schweizer Telekomanbieter sperren die Domains auf DNS-Ebene. Am Ende des Jahres 2025 standen 671 Domains auf der Liste, und gesperrte Anbieter tauchen unter neuen Adressen wieder auf – die Gespa nennt dieses Vorgehen Domain-Hopping.
Was die zwei Schweizer Anbieter voneinander unterscheidet
Die zwei bewilligten Veranstalter teilen sich den Markt nach Sprachregion, das ist die grösste Trennlinie. Sporttip bietet auf deutschsprachige Spielende und solche im Tessin und Liechtenstein hin, Jouez Sport auf die Westschweiz. Wer in Genf wohnt, kann kein Konto bei Swisslos eröffnen; wer in Zürich wohnt, bekommt kein Konto bei der Loterie Romande. Diese Aufteilung ist hart – sie ist eine Folge der Konzessionsstruktur und nicht der Spielgewohnheiten.
Was das Wettprogramm angeht, sind die Unterschiede innerhalb des von der Gespa zugelassenen Rahmens kleiner als die Marketingauftritte vermuten lassen. Beide Veranstalter bieten Fussball, Eishockey und Tennis als Kernsportarten an. Bei Livewetten, Kombiwetten und Systemwetten ziehen sie im Grossen und Ganzen gleich. Cash-Out bei Sporttip ist nur als vollständige Auszahlung verfügbar, nicht in Teilen – ein technisches Detail, das die eigene Taktik beeinflusst.
Welcher Anbieter passt zu wem
Wer in einem Deutschschweizer Kanton, im Tessin oder in Liechtenstein wohnt, kommt an Swisslos Sporttip nicht vorbei – es ist schlicht der einzige bewilligte Veranstalter für diese Region. Wer in der Romandie wohnt, geht zur Loterie Romande. Die Frage «welcher Anbieter ist besser?» stellt sich aus dieser Sicht gar nicht: die Wahl hängt vom Wohnkanton ab, nicht von einer Vorliebe.
Wer aus Gewohnheit oder wegen eines Bonusangebots bei einem ausländischen Anbieter spielen will, sollte sich bewusst sein, dass er damit gegen das Schweizer Recht verstösst, keinen Zugriff auf das Schweizer Sperrregister hat und seine Gewinne nach kantonalem Recht anders behandelt werden. Der nächste Abschnitt zeigt, was das in der Praxis heisst.
Wie das Schweizer Sportwetten-Recht in der Praxis funktioniert
Bewilligung heisst nicht «Lizenz», sondern Veranstalter- und Spielbewilligung
Die Begriffe sind juristisch nicht austauschbar. Eine Veranstalterbewilligung (Art. 21 BGS) erhält, wer als Unternehmen überhaupt Geldspiele durchführen will. Eine Spielbewilligung (Art. 22 BGS) braucht jedes einzelne Spiel. Beide zusammen sind nötig, bevor ein Wettschein angeboten werden darf. Wer nur eine der beiden hat, ist nicht bewilligt – auch dann nicht, wenn ein anderes Land eine Lizenz ausstellt.
Die Bewilligung gilt nur in der Schweiz. Ein Sportwetten-Anbieter mit Sitz auf Malta und Lizenz der MGA darf in der Schweiz nicht legal Sportwetten anbieten, und die MGA-Lizenz ersetzt die Schweizer Bewilligung nicht. Das ist die zentrale Botschaft der Art. 4 BGS: kein ausländisches Recht öffnet den Schweizer Markt.
Wer spielen darf: Alter, Wohnsitz, ein Konto pro Person
Online-Sportwetten bei Swisslos verlangen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet sowie ein Mindestalter von 18 Jahren. Wer noch keine 21 ist, hat tiefere Limiten (siehe nächster Abschnitt). Für Loterie Romande gilt Entsprechendes für die Westschweizer Kantone. Pro Person ist nur ein einziges Konto zulässig – Mehrfachkonten sind nicht geduldet.
Zur Registrierung muss ein Ausweis hochgeladen werden. Swisslos liest die Daten aus dem Ausweis aus und gleicht sie mit Adress-Datenbanken ab. Wer eine Spielsperre hat – gleich ob selbstgewählt oder von Amtes wegen –, kann sich nicht registrieren. Auch wer überschuldet ist oder Spielsperren aus anderen Gründen hat, wird abgewiesen.
Verlustlimiten, Einzahlungslimiten und ihre Logik
Das Schweizer Recht kennt keinen gesetzlichen Einzahlungsdeckel. Die Limiten werden vom Veranstalter zusammen mit der spielenden Person festgelegt. Das BGS verlangt, dass eine oder mehrere Maximalwerte für täglichen, wöchentlichen oder monatlichen Einsatz oder Verlust gesetzt werden (Art. 87 VGS). Sporttip setzt diese Vorgabe so um:
- 1-Tages-Limite, 7-Tages-Limite und 30-Tages-Limite für Verluste sind vor der ersten Wette zwingend.
- Die Oberlimite für Verlustlimiten liegt bei CHF 9’999; für unter 21-Jährige gilt CHF 1’000.
- Eine Senkung einer Limite greift sofort.
- Eine Erhöhung greift erst nach 72 Stunden.
- Zusätzlich lässt sich eine freiwillige Einzahlungslimite für 30 Tage setzen.
Die 72-Stunden-Frist bei Erhöhungen ist eine bewusste Bremse gegen den Impuls, nach einem Verlust das Limit hochzuschrauben. Wer um 23 Uhr frustriert sein Wochenlimit verdoppeln will, muss bis drei Tage später warten.
Spielsperre, Register und Aufhebung
Die Spielsperre (Art. 80–82 BGS) ist ein starkes Instrument. Sie wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Spielbanken – einschliesslich Online-Casinos – und im Fürstentum Liechtenstein. Das bedeutet: wer sich bei Sporttip selbst sperrt, kann am nächsten Tag nicht im Casino weiterspielen.
Bei Swisslos gibt es zwei Stufen:
- Produktbezogene Selbstsperre für 1 bis 180 Tage, ohne Möglichkeit der vorzeitigen Aufhebung.
- Unbefristete Spielsperre, schweizweit registriert.
Eine freiwillige Spielsperre kann frühestens nach drei Monaten aufgehoben werden (Art. 84 VGS); eine Fachstelle ist dabei einzubeziehen (Art. 81 BGS). Wer also im Affekt eine Sperre setzt, ist sie nicht am nächsten Morgen wieder los.
Der Veranstalter bietet zudem eine frei gewählte Pause von bis zu sechs Monaten an (Art. 89 VGS). Während dieser Pause bleibt das Konto gesperrt, und Auszahlungen laufen trotzdem.
Steuern auf Wettinnen – der kantonale Freibetrag
Auf Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen – wozu die ESTV ausdrücklich Sportwetten zählt – fällt bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn keine Einkommenssteuer an. Der Bundesfreibetrag liegt seit dem 1.1.2026 bei CHF 1’071’000 (im Jahr 2025 waren es CHF 1’070’400). Über diesem Schwellenwert werden 35 % Verrechnungssteuer direkt vom Veranstalter abgezogen; rückforderbar ist die Verrechnungssteuer nur, wenn der Gewinn in der Steuererklärung deklariert wird.
Die kantonalen Freibeträge liegen teils deutlich tiefer – daher die Formulierung «je nach Kanton». Ein typischer Sportwetter liegt mit seinen Gewinnen ohnehin unter jedem Freibetrag: keine Einkommenssteuer, keine Verrechnungssteuer. Anders sieht es bei Gewinnen aus ausländischen Anbietern aus: dort gibt es keine Verrechnungssteuer, dafür aber die kantonale Steuerpraxis. Thurgau etwa behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen als voll steuerbares Einkommen, unabhängig vom Betrag. Wer regelmässig bei einem Offshore-Anbieter spielt und Gewinne macht, kommt an der Steuererklärung nicht vorbei – anders als bei Sporttip.
Eine Wettsteuer auf den Einsatz gibt es in der Schweiz nicht. Wer mit «5 % Wettsteuer» aus anderen Ländern argumentiert, liegt hier falsch. Allgemeine Auskunft geben die kantonale Steuerverwaltung oder der Steuerberater – nicht die Wettanbieter.
Auszahlungen nur auf das eigene Konto
Gewinne und Spielguthaben werden ausschliesslich auf ein Bank- oder Postkonto überwiesen, das auf den Namen der spielenden Person lautet – sei es in der Schweiz oder in Liechtenstein (Art. 50 Abs. 2 VGS). Anonyme Auszahlungen und Kryptowährungen sind in der bewilligten Schweizer Welt nicht vorgesehen. Bei Swisslos sind die ersten zwei Auszahlungen pro Jahr gratis, ab der dritten kann eine Kommission von 3 % anfallen. Die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar – was ein wörtliches «Gratisguthaben» auch logisch macht.
Werbung, Boni und die feinen Grenzen
Werbung für Geldspiele darf nicht in die Irre führen, nicht aufdringlich sein und nicht Minderjährige oder gesperrte Personen ansprechen (Art. 74 BGS). Werbung für in der Schweiz nicht bewilligte Glücksspiele ist verboten und kann nach Art. 131 BGS mit einer Busse bis zu CHF 500’000 geahndet werden. Gratiswetten und Gratisspielguthaben brauchen die vorherige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS) – im Jahr 2025 erteilte die Gespa 24 solche Bewilligungen an Loterie Romande und 8 an Swisslos. Die Folge: die Angebote sind klein, gut dokumentiert und in den Spielregeln geregelt, nicht im Marketing.
Schutz vor Spielsucht: was die Gespa und die Veranstalter tun
Verlustlimiten vor der ersten Wette
Wer bei Swisslos Sporttip online mitmachen will, kommt an den Verlustlimiten nicht vorbei. Die Limits werden vor der ersten Wette gesetzt – wer das überspringen will, kann nicht wetten. Diese Reihenfolge ist kein Detail: sie macht die Limits zur Schwelle statt zum Notausgang. Wer ohne Limit spielen will, hat in der bewilligten Schweiz gar keine Möglichkeit dazu.
Die 72-Stunden-Frist für Erhöhungen ist im Marktvergleich aussergewöhnlich. Andere Länder mit staatlicher Regulierung setzen die Frist oft auf 24 Stunden oder lassen eine Erhöhung sofort zu. Die Schweizer Lösung verlängert die Bedenkzeit. Wer in einer emotionalen Phase das Limit anheben will, hat drei Tage Zeit, es sich anders zu überlegen.
Selbsttest, Pause und dauerhafte Sperre
Neben den Verlustlimiten gibt es:
- Produktbezogene Selbstsperre für 1 bis 180 Tage, nicht aufhebbar.
- Unbefristete Spielsperre mit Eintrag im zentralen Register.
- Pause von bis zu sechs Monaten (Art. 89 VGS).
Eine unbefristete Sperre lässt sich frühestens nach drei Monaten mit Hilfe einer Fachstelle aufheben. Das ist absichtlich lang – wer wirklich vom Glücksspiel loskommen will, soll nicht im Affekt wieder einsteigen können. Für Spielende, die eine Pause brauchen, ohne gleich den grossen Schritt zu gehen, ist die zeitlich begrenzte Selbstsperre der mittlere Weg.
Gespa-Testkäufe und die Realität an Verkaufsstellen
Die Gespa macht Testkäufe an Verkaufsstellen und prüft, ob die Jugendschutzregeln eingehalten werden. Im Jahr 2025 wurde an Verkaufsstellen in 47.5 % von 200 Testfällen ein Sportwette an Minderjährige verkauft. Das ist kein Detail, das in einer Fussnote verschwindet: der Schutz an der Verkaufsstelle ist löchrig. Wer mit einem 17-Jährigen im Haushalt lebt, sollte den Online-Kontoweg und das Wallet im Auge behalten. Online ist die Verifikation deutlich strenger – aber wer an der Kasse im Dorf sitzt, kann Pech haben.
Wo Spielende Hilfe finden
Bei einer Suchtproblematik ist die erste Anlaufstelle die Fachstelle Sucht des Kantons oder die Beratungsstelle von Sucht Schweiz. Die Spielsperre selbst wird über den Veranstalter gesetzt; die Aufhebung nur mit deren Hilfe. Eine Übersicht bietet die Gespa auf ihrer Website.
Boni, Gratiswetten und was hinter den Marketingworten steckt
Warum es bei Sporttip und Jouez Sport wenig «Bonus» gibt
Das Schweizer System ist auf zwei Veranstalter zugeschnitten, und jede Promotion – jeder Bonus, jede Gratiswette – braucht die vorherige Zustimmung der Gespa. Das bedeutet nicht, dass es keine Aktionen gibt, sondern dass jede einzelne Aktion einzeln bewilligt wird. 2025 erteilte die Aufsicht 24 Bewilligungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. In einem Markt mit hunderten täglich wechselnder Bonusangebote klingt das nach wenig – und das ist es auch.
Die Folge ist ein Markt, in dem Bonusaktionen selten und überschaubar sind, dafür aber in den Spielregeln geregelt. Das hat zwei Seiten: der Spieler bekommt weniger «kostenlose» Wetten, aber das, was es gibt, ist dokumentiert.
Der Sporttip-Kombiboost im Detail
Der bekannteste Bonus bei Sporttip ist der Kombiboost: er erhöht den Nettogewinn einer Kombiwette prozentual, je nach Anzahl Voraussagen. Die Bedingungen sind klar:
- Nur online nutzbar – Prematch, Live und Systemwetten.
- Mindestens 4 Voraussagen.
- Jede Einzelquote mindestens 1.50.
- Bonus auf den Nettogewinn: 5 % bei 4, 20 % bei 7, 40 % bei 10 und 100 % bei 15 Voraussagen.
- Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert.
Der Kombiboost ist keine Gratiswette. Er erhöht einen Gewinn aus eigenem Einsatz. Wer bei einer 15er-Kombi alle Voraussagen trifft, bekommt den doppelten Nettogewinn – eine schöne Vorstellung, die in der Praxis an der Trefferquote von 15 Einzelereignissen zerbricht. Ein Boost ist ein Marketingname für eine Prozentstufe.
Quotenboosts und Profitboosts
Sporttip kennt zwei weitere Boost-Typen:
- Quotenboosts: nur online, nur Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage; die ausgewählte Quote wird für den jeweiligen Spielenden einmal angehoben.
- Profitboosts: erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz.
Beide Boosts sind pro Wettenden nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert. Bei einem Cash-Out verfällt der Boost – wer vorzeitig aussteigt, verliert die Bonuserhöhung. Das ist eine wichtige taktische Einschränkung: ein Boost rentiert sich nur, wenn man die Wette bis zum Ende laufen lässt.
Was kostet das im Schnitt? Eine Rechnung
Ein Bonus auf eine Sportwette klingt erst einmal nach Geldgeschenk. Was er kostet, steht in den Bedingungen – und in der Mathematik des Marktes. Nehmen wir ein typisches Beispiel:
- Monatlicher Budget-Einsatz: CHF 1’000, einmal vollständig gesetzt (kein gesetzlicher Einzahlungsdeckel – der Schweizer setzt seine Limite selbst).
- Markt: ein einfacher Zwei-Wege-Markt als Rechenbeispiel, Quote 1.50 / 1.50.
- Payout Share = 1 ÷ (1/1.50 + 1/1.50) = 66.67 %.
- Margin des Marktes = 33.33 %.
- Erwarteter Verlust bei einmaligem Setzen = CHF 1’000 × 33.33 % ≈ CHF 333.
In Worten: bei einem fairen 50/50-Markt mit 5 % Marge beliefe sich der Verlust auf rund CHF 50; bei einem unfairen Markt mit zwei gleich grossen Quoten liegt er beim Sechsfachen. Die konkrete Marge hängt vom Markt ab – Favoritensiege haben niedrigere Margen, exotische Märkte höhere. Das Rechenbeispiel zeigt nur das Prinzip: jeder Franken, der durch die Quoten fliesst, kostet im Durchschnitt seinen Anteil an der Buchmachermarge. Ein Bonus von 100 % auf den Nettogewinn ändert daran nichts; er macht nur einen Teil des Gewinns grösser, nicht den Verlust kleiner.
Bandbreite des erwarteten Verlusts: Bei einer üblichen Markt-Marge zwischen 5 % und 10 % auf grossen Fussballmärkten liegt der erwartete Verlust zwischen CHF 50 und CHF 100 für CHF 1’000 Einsatz. Auf exotischeren Märkten mit Margen um 15 % bis 25 % steigt er auf CHF 150 bis CHF 250. Das ist die faire Bandbreite, mit der ein Schweizer Wettender bei einem Budget von monatlich CHF 1’000 rechnen muss – unabhängig von Boosts oder Gratiswetten.
Ein «risikofreier» Boost ist nie risikofrei: er bezieht sich auf den Gewinn, nicht auf den Verlust. Wer das Wort «risikofrei» liest, sollte an die Marge denken.
Sportwetten unterwegs: App, Browser und Verkaufsstelle
Drei Wege zur Wette: App, Browser und Terminal
Wer bei Sporttip oder Jouez Sport spielen will, hat drei Eingangstüren:
- Online im Browser auf der Veranstalter-Website.
- Mobile App von Swisslos bzw. Loterie Romande auf dem Smartphone.
- Verkaufsstelle – ein Terminal mit Touchscreen in der Dorf-Kiosk-Variante oder im Lotto-Laden.
Alle drei Wege führen auf dasselbe Konto und unterliegen denselben Spielregeln. Der Unterschied liegt in der Bequemlichkeit: das Smartphone ist immer dabei, der Browser funktioniert ohne Installation, die Verkaufsstelle druckt einen Wettschein, der später ausgewertet wird.
Registrierung verlangt verifiziertes Konto
Was alle drei Wege gemeinsam haben: das Konto muss vorher online eröffnet und verifiziert sein. Ein Wettschein an der Verkaufsstelle ohne verifiziertes Online-Konto ist nicht möglich – wer nur gelegentlich an der Kasse wettet, muss trotzdem einmal online durch die Registrierung. Ausweis hochladen, Adresse prüfen lassen, Verlustlimiten setzen: das ist der Mindestablauf, bevor die erste Wette angenommen wird.
Diese Architektur hat Folgen für die Privatsphäre: eine zentrale Datenbank weiss, wer wettet. Wer das nicht möchte, kann in der Schweiz nicht legal online wetten.
Cash-Out unterwegs und seine Grenzen
Cash-Out funktioniert bei Sporttip für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live – aber nur online und nur als vollständiges Cash-Out. Eine Teilauszahlung ist nicht möglich. Der Cash-Out-Betrag ist immer tiefer als der mögliche Gewinn ohne vorzeitigen Ausstieg, hängt vom Spielstand ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden. Es besteht keine Garantie, dass Cash-Out für jeden Markt verfügbar ist. Wer also live am Smartphone mit Cash-Out spielen will, sollte sich darauf einstellen, dass die Funktion nicht überall und nicht jederzeit zur Verfügung steht.
Livewetten unterwegs
Livewetten sind auch unterwegs verfügbar. Eine Besonderheit: die Wette gilt unabhängig davon, ob das Ereignis gerade live übertragen wird. Wer nach dem tatsächlichen Eintreffen des Ausgangs platziert, bekommt die Wette mit Quote 1.00 gewertet – sie wird also storniert. In spielentscheidenden Situationen wie Elfmeter, Roter Karte oder VAR-Entscheid kann Swisslos Wetten ebenfalls mit Quote 1.00 werten. Wer live tippt, sollte den Spielstand im Auge behalten und nicht aus der Trägheit der App heraus hinterher wetten.
Sportarten und Wettangebot bei Sporttip und Jouez Sport
Fussball, Eishockey, Tennis – die Kernsportarten
Beide Veranstalter bieten Fussball, Eishockey und Tennis als Kernsportarten an. Die grossen europäischen Fussball-Ligen, internationale Turniere und die Schweizer Super League sind in der Regel im Programm. Eishockey folgt dem NHL- und National-League-Kalender; Grand-Slam-Turniere und ATP-Tour sind im Tennis Standard.
Was im Programm steht, ist nicht verhandelbar: die Liste der Gespa entscheidet, welche Wettbewerbe und Wettarten angeboten werden dürfen. Eine neue Wettart kommt nur auf den Wettschein, wenn die Gespa sie zulässt. Das ist der grosse Unterschied zu internationalen Märkten, wo Buchmacher eigene Märkte erfinden können.
Turniere und internationale Wettbewerbe
Für grosse Turniere wie eine Fussball-Welt- oder Europameisterschaft baut Swisslos das Programm typischerweise aus. Das gilt auch für das Eishockey-WM-Programm oder grosse Tennis-Turniere. Welche Märkte im Einzelfall angeboten werden, hängt von der Gespa-Liste und der Bewilligung des Veranstalters ab. Die Reguläre Spielzeit umfasst die reguläre Spieldauer – beim Fussball 90 Minuten – plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder Gegenstand der Wette sind.
Wer bei einer K.-o.-Runde auf «nächste Runde» wettet, sollte prüfen, ob die Wette die Verlängerung einschliesst oder nicht – eine Frage, die im Wettprogramm beantwortet wird, nicht im Kleingedruckten.
Bet-Builder und kombinierte Wetten auf ein Spiel
Wer mehrere Wetten auf dasselbe Spiel kombinieren will – etwa «Heimsieg + Über 2.5 Tore» –, nutzt die Bet-Builder-Funktion. Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung werden nur über den Bet-Builder kombiniert. Hat Swisslos irrtümlich eine Kombination ohne Bet-Builder angenommen, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Wer eigene Kombinationen baut, sollte den Bet-Builder benutzen.
Was nicht im Angebot ist
Die Gespa-Liste zeigt keine Eckball- oder Kartenmärkte und keine eigene E-Sports-Sektion. Wetten auf Wetter, Politik oder TV-Shows sind im BGS nicht vorgesehen. Was nicht auf der Liste steht, wird in der Schweiz nicht angeboten – nicht, weil es die Veranstalter nicht wollen, sondern weil die Bewilligung fehlt. Wer solche Märkte sucht, geht ins Ausland – und damit aus dem Schweizer Schutz heraus.
Was passiert, wenn man bei einem nicht bewilligten Anbieter spielt
Keine Schweizer Bewilligung, kein Schweizer Schutz
Ausländische Anbieter – ob mit Lizenz aus Malta, Curaçao, Deutschland oder einem anderen Land – haben in der Schweiz keine Bewilligung (Art. 4 BGS). Die ausländische Lizenz öffnet den Schweizer Markt nicht. Wer bei einem solchen Anbieter spielt, ist nicht im Schweizer Sperrregister eingetragen, hat keine Schweizer Anlaufstelle bei Streit und keine Gespa als Aufsicht. Werbung für solche Anbieter ist in der Schweiz verboten und kann mit einer Busse bis zu CHF 500’000 geahndet werden (Art. 74 Abs. 3, Art. 131 BGS).
Strafbarkeit des Anbieters – nicht des Spielers
Die Organisation von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist eine strafbare Handlung – bis zu 3 Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Handeln bis zu 5 Jahre (Art. 130 BGS). Der Spieler wird nach bundesgerichtlicher Praxis nicht bestraft; in Strafverfahren gegen den Anbieter können aber Einsätze und Gewinne eingezogen werden. Wer also bei einem Offshore-Anbieter gewinnt, läuft Gefahr, dass das Geld im Strafverfahren abgezogen wird.
Sperrliste und Domain-Hopping
Die Gespa führt eine Sperrliste mit Domains, die Schweizer Internetprovider auf DNS-Ebene blockieren. Ende 2025 standen 671 Domains auf der Liste. Die Anbieter reagieren mit Domain-Hopping – neuen Adressen unter altem Namen – und die Gespa blockt nach. Im Tagesrhythmus heisst das: ein blockierter Anbieter kann innerhalb von Stunden unter einer neuen Domain wieder erreichbar sein. Das Katz-und-Maus-Spiel ist nicht perfekt, aber es ist die einzige Massnahme, die das Gesetz vorsieht.
Was ein Offshore-Anbieter für den Spielenden konkret bedeutet
Wer trotzdem bei einem Offshore-Anbieter spielt, sollte sich auf folgende Punkte einstellen:
- Kein Schutz durch die Gespa: weder Aufsicht noch Sperrregister-Anbindung.
- Keine Schweizer Anlaufstelle bei Streit um Auszahlungen oder Limits.
- Andere Steuerbehandlung: Gewinne sind nach kantonaler Praxis anders zu behandeln – im Kanton Thurgau etwa voll steuerbar, unabhängig vom Betrag.
- Risiko der Einziehung: in einem Strafverfahren gegen den Anbieter können Gewinne eingezogen werden.
- Kein gesetzlicher Anspruch auf Auszahlung: wer auf das Geld angewiesen ist, hat keine Schweizer Handhabe.
Wer ein Konto bei einem Offshore-Anbieter hat, sollte sich überlegen, ob er es nutzt – die Bequemlichkeit eines Bonusangebots steht gegen das rechtliche Risiko.
Was man über die zwei Schweizer Veranstalter wissen muss
Swisslos Sporttip – das Angebot im Überblick
Swisslos Sporttip ist der einzige bewilligte Sportwetten-Anbieter für die deutschsprachige Schweiz, das Tessin und Liechtenstein. Das Produkt heisst Sporttip, das Unternehmen ist die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel. Der Bruttospielertrag aus Sportwetten betrug 2025 CHF 169 Mio., nach CHF 182 Mio. im Jahr 2024 – ein Rückgang um 7.0 %, der erste seit Inkrafttreten des Geldspielgesetzes. Der Bericht führt das teils auf neue Limitierungsmassnahmen im Vertrieb über Verkaufsstellen zurück.
Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten: CHF 1. Höchsteinsatz für Einzel- oder Kombinationswette: CHF 1’000. Für Systemwetten: CHF 10’000. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern; eine Wette über der Limite wird nicht angenommen.
Wertung: Wer in der Deutschschweiz wohnt, hat keine Wahl. Swisslos ist die einzige legale Quelle für Online-Sportwetten – und das ist gut so, weil die Aufsicht funktioniert. Wer aber auf das ganz grosse internationale Wettprogramm mit Spezialmärkten und Bonusaktionen hofft, wird enttäuscht: das Angebot ist im Vergleich zu internationalen Plattformen eng.
Loterie Romande Jouez Sport – das Angebot im Überblick
Die Loterie Romande führt das Produkt Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Sitz in Lausanne, rund 2’350 Verkaufsstellen in der Romandie, etwa 221 Mitarbeitende. Der Veranstalter ist die Société de la Loterie de la Suisse Romande, die Bewilligung läuft unter demselben BGS-Regime wie bei Swisslos. Für die Westschweiz ist die Loterie Romande die einzige legale Adresse.
Wertung: Die Loterie Romande ist das Pendant zu Swisslos für die Romandie – gleiches Regime, ähnliches Programm, eigene kulturelle Ausprägung. Wer in Genf oder Lausanne wohnt, spielt hier, und die Aufsicht durch die Gespa gilt gleichermassen.
Die ausländischen Anbieter – wofür sie hier stehen
Die acht ausländischen Marken ohne Schweizer Bewilligung – Sportaza, Betify, Bruce Bet, 1Bet, myBet, DirectionBet, Betclic und BetAlright – werden hier erwähnt, weil Schweizer Spielende ihnen im Internet begegnen. Keines von ihnen ist in der Schweiz bewilligt; wer dort ein Konto hat, spielt ohne Schweizer Schutz und ohne Schweizer Aufsicht. Die Sperrliste der Gespa kann ihre Domains blockieren; das Domain-Hopping zeigt, dass die Blockade nur ein Teil der Antwort ist.
Wertung: Diese Anbieter sind für Schweizer Spielende keine Alternative zur bewilligten Schweizer Welt, sondern eine rechtliche Grauzone mit echtem Risiko. Wer aus Gewohnheit oder wegen Bonusangeboten dort spielt, sollte die rechtlichen Konsequenzen kennen. Wer in ein konsequentes Schweizer System mit Aufsicht und Schutz spielen will, bleibt bei Swisslos oder Loterie Romande.
Wie man ein Konto eröffnet – Schritt für Schritt
Voraussetzungen
- Mindestalter 18 Jahre (für volle Limite; unter 21 gelten tiefere Limite).
- Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Vertragsgebiet des Veranstalters.
- Keine bestehende Spielsperre.
- Schweizer oder Liechtensteiner Ausweis (Pass, ID).
- Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto auf den eigenen Namen.
Ablauf
- Website des zuständigen Veranstalters aufsuchen (Swisslos oder Loterie Romande, je nach Kanton).
- Ausweis hochladen: Swisslos liest die Daten automatisch aus, Adresse wird gegen Datenbanken geprüft.
- Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen – ohne diese Limits ist keine Wette möglich.
- Einzahlungslimite (optional) für 30 Tage festlegen.
- Spielguthaben aufladen: ab CHF 20, maximal CHF 10’000 in 30 Tagen; ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet CHF 9’999 nicht übersteigt.
- Erste Wette platzieren.
Die Schritte 1–6 sind keine Höflichkeit, sondern – legen. Wer die Verlustlimiten nicht setzt, kommt nicht weiter.
Auszahlung, Verifikation und was im Streitfall passiert
Auszahlungswege und -grenzen
Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut. Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto des Teilnehmers überwiesen. Die ersten zwei Auszahlungen pro 365 Tage sind gratis, ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % anfallen. Die Überweisung dauert 5 bis 10 Arbeitstage. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar – das unterscheidet Barguthaben von Bonusguthaben.
Streit um eine Auszahlung
Wer mit einer verweigerten Auszahlung nicht einverstanden ist, hat 10 Tage Zeit, per eingeschriebenem Brief Einsprache zu erheben. Danach wird die Frist eng. Wer seine Quittung verliert und sich nach 26 Wochen meldet, hat Pech: nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemachte Gewinne verfallen zugunsten des Swisslos-Zwecks. Wer also nach einem grossen Gewinn drei Monate mit der Auszahlung wartet, riskiert den Verlust des Anspruchs.
Verifikation bei Verdacht
Die Gespa und die Veranstalter können jederzeit zusätzliche Dokumente verlangen – insbesondere bei hohen Gewinnen oder ungewöhnlichen Mustern. Wer bei der Registrierung falsche Angaben macht, riskiert die Sperre und die Einziehung von Gewinnen. Wetten dürfen nur Personen ab 18 Jahren abschliessen – und wer als Wettkämpfer an einem Ereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten.
Wie viel ein Monat Sportwetten kostet – eine ehrliche Rechnung
Ein typisches Budget: CHF 1’000
Nehmen wir ein monatliches Budget von CHF 1’000, das einmal vollständig gesetzt wird – eine runde Zahl, mit der ein durchschnittlicher Hobbyspieler rechnen könnte. Es gibt in der Schweiz keinen gesetzlichen Einzahlungsdeckel; die Höhe ist eine eigene Entscheidung und sollte zur Verlustlimite passen.
Verschiedene Märkte, verschiedene Margen
Die Buchmachermarge hängt vom Markt ab:
- Grosse Fussballmärkte (1X2 auf Top-Ligen): Margen oft 5 % bis 8 %.
- Nischen-Fussball, zweitklassige Ligen: Margen oft 8 % bis 12 %.
- Eishockey, Tennis, Livewetten: je nach Markt 6 % bis 12 %.
- Exotische Spezialmärkte: Margen können 15 % bis 25 % erreichen.
Erwarteter Verlust bei einmaligem Setzen
Der erwartete Verlust errechnet sich aus dem Umsatz mal der Marge des Marktes:
| Marktyp | Marge | Erwarteter Verlust bei CHF 1’000 Einsatz |
|---|---|---|
| Top-Fussballmarkt | k. A. | CHF 50 |
| Top-Fussballmarkt | k. A. | CHF 80 |
| Eishockey / Tennis Standard | k. A. | CHF 100 |
| Nischen-Markt | 15 % | CHF 150 |
| Exotischer Markt | 25 % | CHF 250 |
Die Bandbreite reicht also von etwa CHF 50 bei sehr gut gestalteten Märkten bis CHF 250 bei exotischen Wetten – ausgehend von einem Einsatz von CHF 1’000. Das ist kein Verlust, der mit Sicherheit eintritt; es ist der statistische Mittelwert über sehr viele Wetten. Wer einen Monat Glück hat, liegt darüber; wer Pech hat, darunter.
Was Boosts an dieser Rechnung ändern
Ein Kombiboost von 100 % auf 15 Voraussagen verdoppelt den Nettogewinn einer erfolgreichen Kombiwette – aber er ändert nichts am erwarteten Verlust pro Franke Umsatz. Wer bei einer 15er-Kombi alle Voraussagen trifft, bekommt mehr; wer schon bei der 7. Voraussage verliert, hat trotzdem den vollen Einsatz verloren. Der Boost ist ein Gewinnverstärker, kein Verlust-Schutz. «Risikofrei» ist er nur in dem Wortsinn, dass der Boost bei Verlust schlicht nicht ausgezahlt wird – er kostet nichts extra, aber er macht das Wetten nicht sicherer.
Praktische Hinweise für den Alltag
Wer in den Ferien ist
Wer den Wohnsitz für mehr als ein paar Wochen ins Ausland verlegt, riskiert die Schliessung des Online-Kontos. Die Bedingungen verlangen einen «gewöhnlichen Aufenthalt» im Vertragsgebiet; eine längere Abwesenheit kann gegen die Regeln verstossen. Für Kurzaufenthalte gilt das in der Regel nicht.
Wer umzieht
Ein Umzug von Zürich nach Genf ist ein anderes Thema: die Vertragsgebiete sind getrennt, das Konto bei Swisslos funktioniert im neuen Kanton nicht mehr automatisch. Wer langfristig umzieht, muss das Konto wechseln – entweder auflösen und ein neues bei Loterie Romande eröffnen, oder umgekehrt.
Wer ein Familienmitglied schützen will
Wer ein nahestehendes Familienmitglied vor zu viel Spielverhalten schützen will, hat mit der Spielsperre ein Werkzeug: wer eine fremde Person sperren lassen will, muss dies über die Gespa oder eine Fachstelle initiieren. Die eigene Sperre setzt jede Person für sich; eine Sperre durch Angehörige braucht einen triftigen Grund und läuft über die Aufsicht.
Wer ein Bonus-Angebot aus dem Ausland sieht
Ausländische Boni – «100 % bis CHF 500», «Gratiswette», «Risikofreie Wette» – klingen verlockend, sind aber in der Schweiz nicht legal. Wer auf ein solches Angebot klickt und ein Konto eröffnet, spielt ohne Schweizer Schutz und riskiert die im vorigen Abschnitt beschriebenen Folgen. Die einzig rechtmässigen Aktionen stehen im Programm von Swisslos und Loterie Romande – und sind in den Spielregeln dokumentiert.
Häufige Fragen
Welche Sportwetten sind in der Schweiz legal?
Legal sind nur Sportwetten, die von einem der zwei bewilligten Veranstalter angeboten werden: Swisslos mit Sporttip für die Deutschschweiz, das Tessin und Liechtenstein sowie Loterie Romande mit Jouez Sport für die Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Alles andere ist in der Schweiz nicht bewilligt.
Wer überwacht Online-Sportwetten, und was bedeutet eine Bewilligung, die nur in der Schweiz gilt?
Die Aufsicht liegt bei der Gespa, der Interkantonalen Geldspielaufsicht in Bern. Eine Schweizer Bewilligung besteht aus Veranstalter- und Spielbewilligung unter dem BGS und gilt nur in der Schweiz – eine Lizenz aus Malta, Curaçao oder einem anderen Land hat hier keine Wirkung.
Bis zu welchem Betrag sind Gewinne aus Sporttip steuerfrei, und warum hängt der Steuerfreibetrag vom Kanton ab?
Bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn fallen keine Einkommenssteuern an. Der Bundesfreibetrag liegt seit 2026 bei CHF 1’071’000, der kantonale Freibetrag ist teils deutlich tiefer – daher die Formulierung «je nach Kanton». Wer darunter bleibt, zahlt keine Steuern auf den Gewinn.
Was gilt für Gewinne bei ausländischen Anbietern ohne Schweizer Bewilligung?
Bei ausländischen Anbietern gibt es keine Schweizer Verrechnungssteuer; dafür behandelt die kantonale Steuerpraxis – etwa im Thurgau – Gewinne aus ausländischen Grossspielen als voll steuerbares Einkommen, unabhängig vom Betrag. Eine allgemeingültige Schweizer Aussage gibt es nicht.
Wie funktioniert die Spielsperre, und wann kann eine freiwillige Sperre aufgehoben werden?
Eine Sperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos und in Liechtenstein. Eine freiwillige Sperre kann frühestens nach drei Monaten aufgehoben werden – die Aufhebung läuft über eine beauftragte Stelle und nicht per Mausklick.
Wie hat sich der Bruttospielertrag aus Sportwetten bei Swisslos zuletzt entwickelt?
2025 betrug der Bruttospielertrag aus Sportwetten CHF 169 Mio., nach CHF 182 Mio. im Jahr 2024 – ein Rückgang um 7.0 %. Es war der erste Rückgang seit Inkrafttreten des Geldspielgesetzes; der Geschäftsbericht nennt neue Limitierungsmassnahmen im Vertrieb über Verkaufsstellen als einen Grund.
Rechtslage – tippsheutech
Inhalt erstellt vom Team «tippsheutech»
