Online Squash Wetten Schweiz: Was erlaubt ist, welche Quoten gelten

Ein leerer Squashcourt mit weissen Wänden und hellem Holzboden, ein Ball liegt in der Mitte, Deckenlicht spiegelt sich im Parkett.

Oktober 19, 2026 – geprüft gegen die Gespa-Liste der bewilligten Sportarten und Wettarten (Stand 10.09.2026) sowie gegen die Spielregeln und Teilnahmebedingungen der beiden Schweizer Veranstalter.

Swisslos hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung vom 20. Mai 2019 (IKV 2020).

Squash gehört zu den kleinen, schnell gespielten Rückschlag­sportarten. In der Schweiz sucht man den Sport auf den Wettprogrammen der bewilligten Veranstalter aber oft vergeblich, und gerade bei Nischenmärkten lohnt sich der Blick darauf, was eine Wette überhaupt kosten darf – und was nicht. Hier wird erklärt, was das Schweizer Recht zulässt, was die Gespa auf ihrer Liste führt, wie eine Quote bei einem Zwei-Wege-Markt zustande kommt und welche Limits für Einsatz, Verlust und Auszahlung gelten. Im Mittelpunkt steht immer die Frage, was ein Angebot den Spielenden tatsächlich kostet.

Grundlagen: Squash als Wettsport in der Schweiz

Squash wird auf einem engen, von Wänden umschlossenen Court gespielt – Einzel oder Doppel, Ball und Schläger, kurze Ballwechsel, hohe Intensität. Für die Wettbranche ist die Sportart trotz ihrer Verbreitung in Hallen ein Nischenmarkt, und genau das prägt das Angebot: Wenige Veranstalter führen Squash überhaupt im Programm, die Turnierdichte ist geringer als bei Tennis oder Tischtennis, und die Saisonkalender sind eng. Wer hier tippt, vergleicht weniger Spiele, sieht seltener Live-Übertragungen und hat weniger Daten, an denen sich eine Einschätzung festmachen lässt. Das ist die eine Seite. Die andere ist, dass Squashturniere innerhalb weniger Tage entschieden werden, was Märkte auf Einzelmatches und kurze Wett­zeitfenster ermöglicht, wenn sie denn angeboten werden.

In der Schweiz kommt hinzu, dass nicht jeder Anbieter wählen darf, was er auf den Wettschein setzt. Die Liste der zugelassenen Sportarten und Wettarten ist ein geschlossener Katalog, den die Aufsichtsbehörde Gespa führt. Was nicht drauf steht, darf nicht angeboten werden. Squash taucht auf dieser Liste auf – allerdings wie viele Randsportarten mit Einschränkungen bei Wettarten und oft nur für Herren-Grossturniere oder die hauptsächlichen Profiturniere der PSA-Welttour. Frauen­wettbewerbe sind auf der Liste geführt, soweit sie als Profiturniere ausgeschrieben sind, Ranglistenwetten gibt es nur dort, wo die Rangliste über die Qualifikation für eine internationale Meisterschaft oder über das Podium entscheidet. Wer vor der Wette prüfen will, ob ein bestimmtes Turnier überhaupt quotiert wird, schaut am direkt­esten in das aktuelle Wettprogramm von Swisslos oder Loterie Romande.

Wer hier wettet, vergleicht weniger als anderswo: weniger Veranstalter (zwei), oft weniger Märkte pro Ereignis (Siegwetten, gelegentlich Satzwetten und Handicap), und weniger Spieltage, an denen überhaupt ein Quote­niveau zustande kommt. Das schlägt sich direkt in der Marge nieder, die der Veranstalter für seinen Risikoausgleich einkalkuliert. Eine kleine Sportart mit wenigen Wetten bedeutet oft eine etwas höhere Marge als bei Fussball oder Tennis, weil das Wettvolumen die Hand voll Quoten nicht so fein steuern kann.

Was Squash von anderen Rückschlag­sportarten unterscheidet

Tischtennis hat ein durchgehend grosses Programm quer über viele Anbieter, Tennis ist fast überall liquide, Squash bleibt dahinter zurück. Die Spielstruktur – best of fünf Games bis 11 Punkte, Tiebreak bei 10:10 – erzeugt eine hohe Varianz, was die Modellierung von Quoten erschwert und was sich in den Quoten­bewegungen unmittelbar vor Spielbeginn niederschlägt. Squashturniere werden zudem oft in einem einzigen Court ausgetragen, was Spiel­verschiebungen und Wettereinflüsse ausschliesst, dafür aber die Reise- und Formkurve jedes Spielers relevant macht. Wer Squash tippt, tippt häufig auf Spieler­eigenschaften (Spiel­stärke, Belag, Head-to-Head), nicht auf Kader­dynamik wie im Mannschafts­sport.

Warum das Angebot in der Schweiz schmal bleibt

Die Gespa-Liste der bewilligten Sportarten und Wettarten führt Squash, schränkt aber oft die Wettarten ein: nicht jede Wettart, die international angeboten wird, ist bewilligt. Eckball- oder Karten­märkte, wie sie der Fussball kennt, gibt es bei Squash ohnehin nicht. Handicap und Satzwetten sind fallweise verfügbar, Gesamtsieg­wetten auf ein Turnier ebenso, und auf einzelne Spiele meistens Sieg und gelegentlich Game-Handicap oder über/unter Spieldauer. Wer die genaue Auswahl sehen will, geht direkt ins Wettprogramm des Veranstalters und vergleicht die Quoten für ein konkretes Match. Was auf der Gespa-Liste fehlt, darf nicht angeboten werden – auch wenn derselbe Anbieter im Ausland Squash mit mehr Märkten führt.

Rechtslage: Wer in der Schweiz Sportwetten anbieten darf

In der Schweiz ist Sportwetten ein Grossspiel im Sinne des Geldspiel­gesetzes (BGS). Das heisst: erlaubt nur, wer eine Bewilligung hat, und bewilligt sind genau zwei Veranstalter. Die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019, kurz IKV 2020, hat die Zahl der Lotterie- und Sportwetten­veranstalter auf zwei beschränkt: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport. Beide unterstehen der Gespa, der interkantonalen Geldspiel­aufsicht mit Sitz in Bern. Eine ausländische Bewilligung – ob aus Curaçao, Malta, Deutschland oder sonst wo – hat in der Schweiz keine Kraft. Anbieter ohne Schweizer Bewilligung organisieren hier Sportwetten, was nach Artikel 130 BGS eine Straftat ist: bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, gewerbs­mässig bis zu fünf Jahre. Die Spielenden selbst werden nicht bestraft, aber Einsätze und Gewinne können im Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und der Schweizer Rechtsweg gegen den ausländischen Anbieter fehlt.

Ein Squashschläger lehnt an der Glaswand eines leeren Courts, draussen fällt Tageslicht in den Gang.
Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet.

Wer einen Wettschein bei einem bewilligten Veranstalter abgeben will, muss im Vertrags­gebiet wohnen. Swisslos deckt die Deutsch­schweizer Kantone, Tessin und das Fürstentum Liechtenstein ab, die Loterie Romande die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Die Online-Registrierung verlangt mindestens 18 Jahre, einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im jeweiligen Vertrags­gebiet, keine bestehende Spielsperre und höchstens eine Registrierung pro Person. Die Identität wird aus einem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress­datenbanken geprüft. Wer aus einem anderen Schweizer Kanton kommt, wird bei dem Veranstalter abgewiesen, der für seinen Kanton zuständig ist; ein zweites Konto bei der anderen Landeslotterie ist nicht zulässig.

Die Gespa führt zusätzlich eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekom­anbieter per DNS blockieren. Diese Sperrliste wird laufend aktualisiert, ersetzt geblockte Domains innert Stunden und umfasste Ende 2025 mehrere hundert Einträge. Domains können verschoben werden, der grundsätzliche Effekt bleibt aber bestehen: Ausländische Wett­anbieter sind in der Schweiz technisch schwer erreichbar, und wer sie nutzt, hat keine Schweizer Aufsicht, keine Spielsperre über das Schweizer Register und keinen Schweizer Rechts­behelf bei Streit.

Was die bewilligten Veranstalter konkret anbieten

Swisslos veranstaltet Sportwetten unter dem Namen Sporttip und wird von der SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel getragen. Loterie Romande betreibt Jouez Sport für die Romandie und hat ihren Sitz in Lausanne. Beide bieten die typischen Sportwetten­märkte an: Einzel­wette, Kombi­wette, System­wette, Prematch und Live, dazu Quoten­boosts und einen Kombi­boost. Cash-Out ist bei Sporttip vorhanden, aber nur als vollständiges Cash-Out, ohne Teilauszahlung, ohne Garantie für jeden Markt und mit dem ausdrücklichen Hinweis, dass der Cash-Out-Betrag tiefer als der mögliche Wett­gewinn ausfallen kann. Welche Wetten tatsächlich zur Verfügung stehen, hängt vom konkreten Sport und Turnier ab, und Squash ist da – wenn überhaupt – mit einer kleinen Auswahl vertreten.

Was nicht erlaubt ist

Wetten auf Wetter, Politik oder Fernseh­shows sind nach Schweizer Recht keine Sportwetten und damit kein zulässiger Gegenstand einer bewilligten Wette. Ebenfalls nicht zugelassen sind Wetten auf Trainings­läufe, auf Ereignisse mit überwiegend Minderjährigen und alle Wetten, deren Sportart oder Wettart nicht auf der Gespa-Liste steht. Eckball- und Karten­märkte kennt die Liste nicht. E-Sports taucht auf der Gespa-Liste nicht auf und darf damit nicht angeboten werden. Wer bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung spielt, nimmt an Wetten teil, die in der Schweiz selbst strafrechtlich verfolgbar wären – auch wenn die Behörden das in der Praxis bei den Spielenden nicht tun.

Spielerschutz: Limiten, Sperren und was es kostet

Spielerschutz bedeutet in der Schweiz: Verlust­limiten, die der Spielende selber setzt, Pausen und eine Sperre, die in einem gemeinsamen Register aller bewilligten Veranstalter und Casinos verzeichnet wird. Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Spielende Verlust­limiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Obergrenze pro Limite liegt bei CHF 9’999, bei unter 21-Jährigen tiefer. Eine Senkung der Limite gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich lässt sich eine freiwillige Einzahlungs­limite für jeweils 30 Tage setzen. Diese Limits sind kein Schweizer Standard für die ganze Branche, sondern die konkrete Ausgestaltung bei Swisslos – die Loterie Romande folgt einer ähnlichen Logik. Wer seine Limite nicht selbst festlegt, kann nicht spielen.

Ein Frottiertuch und eine Trinkflasche liegen auf einer Bank neben einer Sporttasche in einer ruhigen Garderobe.
Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt werden; eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden.

Daneben gibt es eine Spielsperre, die produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst gesetzt werden kann und ohne Aufhebung vor Fristablauf gilt. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweiz­weiten Register eingetragen, das auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos gilt und im Fürstentum Liechtenstein anerkannt ist. Eine selbst gewählte Sperre lässt sich nur nach Ablauf der Frist aufheben; eine unbefristete Sperre erst nach einem Mindest­zeitraum von drei Monaten und mit Einbezug einer Fach­stelle. Wer ausgeschlossen ist oder das 18. Altersjahr noch nicht erreicht hat, hat nach dem Gesetz keinen Anspruch auf Einsatz oder Gewinn.

Was eine Senkung der Limite tatsächlich bringt

Die Idee hinter Verlust­limiten ist einfach: Wer weniger verlieren kann, verliert weniger. In der Praxis zeigt sich aber, dass die Limite nur dann greift, wenn sie auch wirklich gesetzt wird – und gesenkt wird, wenn die Spielgewohnheiten das nahelegen. Die 72-Stunden-Frist für Erhöhungen ist als Bremse gegen impulsives Nachschiessen gedacht; die sofortige Senkung ist als Schutz gegen das eigene Mehr-spielen-Wollen gedacht. Wer schon am Anfang zu hoch ansetzt, schiebt das Problem nur hinaus.

Auszahlung und Verlust der Ansprüche

Wer bei Sporttip gewinnt, bekommt Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungs­quittung automatisch auf das Wallet gutgeschrieben. Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungs­verbindung innert drei Arbeits­tagen auf das Schweizer oder Liechten­steiner Bank- oder Postkonto des Teilnehmers überwiesen. Wer seinen Gewinn nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekannt­machung der Wett­auswertung geltend macht, verliert ihn zugunsten des Zwecks der Swisslos. Eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben. Diese Regeln sind nicht symbolisch – sie sind genau der Rahmen, in dem Swisslos Gewinne auszahlt, und wer sie nicht kennt, lässt im Zweifel Geld liegen.

Vergleich: Anbieter mit und ohne Schweizer Bewilligung

Die folgende Einordnung sortiert die Anbieter danach, ob sie in der Schweiz eine Bewilligung haben oder nicht. Nur die beiden Landes­lotterien sind in der Schweiz bewilligt; alle weiteren Anbieter führen Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung an – sie sind hier aufgeführt, weil Schweizer Spielende ihnen im Internet begegnen, aber klar gekenn­zeichnet. Eine Schweizer Bewilligung ist die einzige Möglichkeit, in der Schweiz legal Sportwetten zu organisieren. Wer bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung spielt, kann nicht auf die Schweizer Spielsperre zählen, hat keine Schweizer Aufsicht über faire Quoten und keine Schweizer Anlauf­stelle bei Streit.

Anbieter Schweizer Bewilligung Veranstalter / Status
Swisslos Sporttip bewilligt (Gespa) SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel – Sporttip
Loterie Romande Jouez Sport bewilligt (Gespa) Loterie Romande, Lausanne – Jouez Sport
22Bet ohne Schweizer Bewilligung Lizenz im Ausland, in der Schweiz ohne Kraft
Coolzino ohne Schweizer Bewilligung Lizenz im Ausland, in der Schweiz ohne Kraft
1xBet ohne Schweizer Bewilligung Lizenz im Ausland, in der Schweiz ohne Kraft
myBet ohne Schweizer Bewilligung Lizenz im Ausland, in der Schweiz ohne Kraft
Pribet ohne Schweizer Bewilligung Lizenz im Ausland, in der Schweiz ohne Kraft
Funbet ohne Schweizer Bewilligung Lizenz im Ausland, in der Schweiz ohne Kraft
Boomerang Bet ohne Schweizer Bewilligung Lizenz im Ausland, in der Schweiz ohne Kraft
Roobet ohne Schweizer Bewilligung Lizenz im Ausland, in der Schweiz ohne Kraft

Die Aufteilung ist deutlich: zwei Anbieter mit Bewilligung, acht ohne. Was die Tabelle nicht zeigt: Welche dieser acht Marken Squash im Programm führen, in welcher Tiefe, mit welchen Märkten und zu welchen Quoten. Wer das prüft, sieht sich am besten das konkrete Wettprogramm jedes Anbieters an und vergleicht das, was die Gespa-Liste für die bewilligten Veranstalter überhaupt zulässt. Für die bewilligten Veranstalter heisst das: Squash ist zugelassen, soweit es auf der Liste steht, mit den dort vorgesehenen Wettarten. Für die unbewilligten Anbieter heisst das: Sie unterliegen Schweizer Recht nicht und fallen bei Streitigkeiten ausserhalb des Schweizer Rechts­wegs.

Die Spalten «Veranstalter» und «Lizenz» wurden absichtlich nicht weiter befüllt, weil es für die bewilligten Veranstalter keine zusätzlichen Lizenz­ebenen jenseits der Gespa-Bewilligung braucht und für die unbewilligten Anbieter jede Aussage zur Lizenz im Ausland rechtlich bedeutungslos wäre für die Schweiz. Die einzig relevante Information ist, ob eine Schweizer Bewilligung vorliegt oder nicht.

Was eine Schweizer Bewilligung wirklich bedeutet

Eine Bewilligung heisst nicht, dass das Angebot breiter oder die Quoten besser sind. Sie heisst, dass der Anbieter der Schweizer Aufsicht untersteht, dass die Spielenden im Schweizer Sperr­register geschützt werden, dass Auszahlungen auf ein Schweizer Bank- oder Post­konto laufen und dass im Streitfall der Schweizer Rechts­weg offensteht. Sie heisst auch, dass der Anbieter an die Schweizer Steuern und an die Schweizer Werbe­regeln gebunden ist – Werbung für nicht bewilligtes Glücks­spiel ist in der Schweiz eine Busse von bis zu CHF 500’000 wert, und Boni oder Gratisspiel­guthaben brauchen eine vorgängige Gespa-Bewilligung. Diese Auflagen sind der Grund, warum Schweizer Anbieter im Bonus-Bereich zurückhaltender auftreten als ausländische.

Was ausländische Anbieter in der Schweiz nicht dürfen

Was ein ausländischer Anbieter in seinem Heimat­markt anbieten darf, ist für die Schweiz ohne Belang. Ausländische Anbieter dürfen in der Schweiz nicht für ihre Wetten werben, dürfen keine Schweizer Kundinnen und Kunden gezielt ansprechen und laufen Gefahr, auf die Gespa-Sperr­liste gesetzt zu werden. Wer als Schweizer Spielender bei einem solchen Anbieter einzahlt, nimmt am Schweizer Sperr­register nicht teil, hat keine Schweizer Anlauf­stelle und läuft Gefahr, dass Gewinne im kantonalen Steuer­verfahren als Einkommen versteuert werden, ohne dass die Schweizer Verrechnungs­steuer vorgängig erhoben wurde. Das ist die eine Seite der Medaille: breiteres Angebot im Ausland, schmalerer Schutz in der Schweiz.

Swisslos Sporttip: das Angebot im Detail

Swisslos Sporttip ist die einzige in der Deutsch­schweiz, im Tessin und in Liechtenstein bewilligte Sportwette. Wer im Swisslos-Vertrags­gebiet wohnt, kommt an Sporttip nicht vorbei, wenn er in der Schweiz legal Sportwetten spielen will. Die Veranstaltung läuft unter dem Dach der SWISSLOS Interkantonalen Landes­lotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel, gestützt auf die IKV 2020. Für 2026 weist der Geschäfts­bericht 2025 einen Reingewinn von CHF 562 Mio. aus, davon CHF 109 Mio. aus den Sportwetten (2024: CHF 122 Mio.). CHF 506 Mio. flossen in die kan­tonalen Fonds, CHF 56 Mio. an die Stiftung Sportförderung Schweiz. Das ist der Hintergrund: Sporttip ist nicht primär ein Gewinn­geschäft für einen privaten Anbieter, sondern ein gemeinsames Produkt der Kantone, dessen Überschuss in Sport, Kultur und Soziales fliesst.

Das Wett­programm umfasst Prematch und Live, Einzel-, Kombi- und System­wetten. Squash erscheint auf der Liste, wenn ein Turnier im Programm ist, üblicherweise mit Sieg auf das Match und gelegentlich mit erweiterten Märkten wie Satzwetten oder Handicaps. Wettbar ist nur, was auch tatsächlich angeboten wird – wer eine Wette platzieren will, prüft das aktuelle Wettprogramm. Eckball- und Karten­märkte gibt es bei Squash nicht, und für Live­wetten gilt: Die Wette zählt, unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird; Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wett­ausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00.

Limits, Einsatz und Auszahlung

Der Mindest­einsatz pro Einzel- oder Kombinations­wette liegt bei CHF 1, der Höchst­einsatz pro Einzel- oder Kombinations­wette bei CHF 1’000 und pro System­wette bei CHF 10’000. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern; eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Die Auszahlung des Gewinns erfolgt nach Einsatz mal Quote, bei Kombinationen nach Einsatz mal Gesamt­quote (Produkt der Einzel­quoten), wobei der Betrag zuerst auf zwei Nach­komma­stellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet wird – ein Detail, das bei kleinen Einsätzen und Kombi­wetten Unterschiede machen kann.

Gewinne bis CHF 1’000 werden automatisch dem Wallet gut­geschrieben, Gewinne über CHF 1’000 innert drei Arbeits­tagen auf das hinterlegte Schweizer oder Liechten­steiner Bank- oder Post­konto. Wer eine Barauszahlung an einer Verkaufs­stelle holt, muss die Spielbestätigungs­quittung vorlegen; online geht die Auszahlung aufs Konto. Wer den Gewinn nicht innerhalb von 26 Wochen nach öffentlicher Bekannt­machung der Wett­auswertung geltend macht, verliert ihn zugunsten des Swisslos-Zwecks.

Funktionen rund um die Wette

Cash-Out ist vorhanden, aber nur als vollständiges Cash-Out, ohne Teilauszahlung, ohne Garantie für jeden Markt. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche spätere Wett­gewinn, hängt vom Stand der Sport­ereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden; Swisslos muss Cash-Out nicht für alle Wetten anbieten. Wer ein Cash-Out ausführt, kann es nicht rück­gängig machen – das ist die Bedingung, unter der diese Funktion steht.

Der Kombi­boost gilt nur online und verlangt mindestens vier Voraus­sagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier Voraus­sagen, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn – eine Staffel, die mit wachsender Voraus­sagenzahl deutlich progressiver wird, was den Anreiz erklärt, lange Kombi­scheine zu spielen, und das Risiko, das damit einhergeht, deutlich erhöht. Quoten­boosts und Profitboosts gibt es nur online, jeweils einmal pro Wettenden und in Einsatz und Erhöhung limitiert; bei einem Cash-Out verfällt der Boost.

Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sport­veranstaltung werden über die Bet-Builder-Funktion kombiniert – das ist das Swisslos-Äquivalent zu dem, was andere Anbieter unter dem gleichen Namen anbieten. Nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinations­wette für ungültig erklären und den Einsatz zurück­erstatten.

Was Swisslos von der Konkurrenz unterscheidet

Sporttip ist die einzige legal nutzbare Adresse für deutsch­schweizer Spielende mit Wohnsitz im Vertrags­gebiet. Der Anbieter unterliegt der Schweizer Aufsicht, das Spiel­guthaben wird auf ein Schweizer Konto ausgezahlt, die Spielsperre ist im schweiz­weiten Register verzeichnet. Was Swisslos nicht bietet, ist die Anonymität ausländischer Anbieter, die Boni­fülle, die von einer Bewilligungs­pflicht gebremst wird, und die breite Palette an Sportarten und Wettarten, die ein internationaler Anbieter führt. Wer Squash wetten will und im Vertrags­gebiet wohnt, hat faktisch keine andere Wahl, wenn er legal spielen will – und genau das macht Sporttip in diesem Land zum Standard, nicht ein Bonus-Versprechen.

Loterie Romande Jouez Sport: das Angebot im Detail

Die Loterie Romande organisiert Sportwetten unter dem Namen Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Sie hat ihren Sitz in Lausanne (Avenue de Provence 14), zählt 2’350 Verkaufs­stellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende. Online ist Jouez Sport nur für Personen mit Wohnsitz im eigenen Vertrags­gebiet zugänglich; eine Schweizer Identitäts­prüfung verlangt denselben Standard wie bei Swisslos.

Das Sportwetten­programm folgt demselben Muster wie Sporttip: Prematch und Live, Einzel- und Kombi­wetten, gelegentliche Boosts und Promotionen. Welche Squash-Turniere im Programm sind, hängt von der Saison und der Verfügbarkeit auf der Gespa-Liste ab. Wer Squashturniere mit Westschweizer Beteiligung oder stark frequentierte Profiturniere verfolgt, hat hier die meisten Chancen auf eine Wette – wobei «viel» bei Squash nie dasselbe wie bei Fussball heisst.

Funktionen rund um die Wette — Loterie Romande Jouez Sport

Cash-Out, Boosts und ähnliche Funktionen orientieren sich am Schweizer Standard, wobei die konkrete Ausgestaltung – ob Cash-Out vollständig oder teilweise, ob Boosts einmalig oder wieder­holbar sind – von der jeweiligen Spielregel-Version der Loterie Romande abhängt. Wer das Maximum an Funktionen will, sollte vor der Wette einen Blick in die aktuellen Spielregeln werfen, die online zur Verfügung stehen.

Was Loterie Romande von Swisslos unterscheidet

Die Loterie Romande bedient die Romandie und führt dieselben Schutz­regeln wie Swisslos. Der wesentliche Unterschied liegt im Verbreitungs­gebiet und in der Sprache: Wer in Genf wohnt, geht zur Loterie Romande; wer in Zürich wohnt, zu Swisslos. Beide Anbieter sind bewilligt, beide unterstehen der Gespa, beide zahlen auf ein Schweizer oder Liechten­steiner Bank­konto aus. Wer zwischen den beiden wählt, wählt nach Wohnsitz, nicht nach Quoten oder Boni – die sind in beiden Programmen ähnlich zurück­haltend, weil sie unter Gespa-Bewilligungs­pflicht stehen.

Ausländische Anbieter ohne Schweizer Bewilligung

Die folgenden acht Anbieter sind in der Schweiz nicht bewilligt. Sie führen Sportwetten mit ausländischer Lizenz an, die in der Schweiz nach Artikel 4 BGS keine Kraft hat. Schweizer Spielende treffen sie über Werbung im Ausland, über Such­ergebnisse oder über Empfehlungen; ihre Domains können auf der Gespa-Sperr­liste stehen, die Schweizer Internet­anbieter per DNS blockieren. Ersatz­domains tauchen innert Stunden auf – das sogenannte Domain-Hopping – der grundsätzliche Effekt, dass diese Anbieter in der Schweiz nicht bewilligt sind, bleibt aber bestehen.

Diese Anbieter bieten Squash oft in grösserer Markt­tiefe an als die Schweizer Veranstalter, weil sie nicht an die Gespa-Liste der zugelassenen Wettarten gebunden sind. Was sie nicht bieten, ist Schweizer Schutz: keine Spielsperre über das Schweizer Register, keine Schweizer Aufsicht, kein Schweizer Rechts­behelf. Eine ausländische Lizenz schützt vor ausländischer Aufsicht, nicht vor Schweizer Risiken. Wer bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung spielt, sollte sich bewusst sein, dass Gewinne nach kan­tonaler Praxis als Einkommen versteuert werden können, ohne dass die Schweizer Verrechnungs­steuer vorgängig abgezogen wurde, und dass die Sperr­liste jederzeit erweitert werden kann.

Was die Tabelle dieser Anbieter zeigt

Die Tabelle im Abschnitt «Vergleich: Anbieter mit und ohne Schweizer Bewilligung» hat bewusst nur die Spalten «Schweizer Bewilligung» und «Veranstalter / Status» gefüllt. Bei den Anbietern ohne Bewilligung gibt es keine sinnvolle Schweizer Lizenz­angabe; jede Aussage zu deren ausländischer Lizenz wäre rechtlich bedeutungslos und würde von Schweizer Behörden nicht anerkannt. Die einzig ehrliche Aussage ist: keine Schweizer Bewilligung. Wer wissen will, ob ein bestimmter ausländischer Anbieter Squash anbietet, prüft dessen aktuelles Wettprogramm und vergleicht die Quoten mit dem, was Swisslos und Loterie Romande für dasselbe Match anbieten – falls Sporttip oder Jouez Sport dieses Match überhaupt führen.

Worauf bei einem Anbieter ohne Bewilligung zu achten ist

Wer sich bewusst für einen Anbieter ohne Schweizer Bewilligung entscheidet, sollte zumindest prüfen, in welcher Juris­diktion der Anbieter lizenziert ist, ob die Lizenz aktiv ist und welche Aufsichts­behörde sie vergibt. Schweizer Aufsicht gibt es nicht. Die Spielsperre, die ein Schweizer Spielender bei Swisslos oder Loterie Romande setzt, gilt nicht für ausländische Anbieter – wer sich selbst sperren will, muss das bei jedem Anbieter einzeln tun, und es gibt keinen Schweizer Vollzug. Werbung in der Schweiz für diese Anbieter ist verboten – schon das Werben ist eine Busse wert, und die Spielenden sehen die Werbung, weil die Anbieter sie im Ausland schalten und über Such­ergebnisse zugänglich machen.

Vorteile eines Schweizer Veranstalters auf den Punkt

Die Vorteile liegen klar bei den bewilligten Veranstaltern: Schweizer Spielsperre mit Eintrag ins Register, Schweizer Aufsicht mit Kontroll­möglichkeit, Schweizer Auszahlung mit gesetzlicher Grundlage, Schweizer Steuer­behandlung mit klaren Freibeträgen, Schweizer Spielerschutz mit gesetzlich festgelegten Mindest­standards und der Möglichkeit, sich an die Gespa zu wenden. Wer all das nicht braucht oder bewusst darauf verzichtet, kann bei einem ausländischen Anbieter spielen – mit dem Wissen, dass er mit dem Schweizer Rechts­raum nichts zu tun hat und dass Konflikte nach dem Recht des Anbieter­sitzes behandelt werden.

Kosten und Marge: was eine Quote tatsächlich kostet

Eine Wettquote ist kein Geschenk des Anbieters. Sie entsteht aus dem Gleichgewicht zwischen den Wahrscheinlich­keiten aller möglichen Ausgänge, abzüglich der Marge, die der Anbieter pro Markt einbehält. Die Berechnung ist einfach und liegt jedem Zwei-Wege-Markt zugrunde. Nehmen wir ein illustratives Beispiel: ein Match, bei dem beide Spieler mit Quote 1.90 angeboten werden – kein reales Squashturnier, nur ein gedachtes Match, um die Mechanik zu zeigen. Die Auszahlungs­quote berechnet sich als 1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90) = 1 ÷ 1,0526 = 95.00 % (gerundet). Die Marge ist 5.00 %: Von jedem Franken Einsatz werden 95 Rappen als Wett­gewinn zurück­gespielt, 5 Rappen behält der Anbieter als Risikoausgleich. Bei einem Match, das in der Realität näher an 50/50 liegt, würde die Marge ähnlich liegen; bei einem klaren Favoriten mit Quote 1.40 für den einen und 2.60 für den anderen würde die Marge etwas tiefer ausfallen, weil der Anbieter bei einem Ausgang mehr Geld auszahlen muss.

Wer das auf reale Squash-Quoten anwendet, sieht schnell, dass kleine Sportarten oft eine etwas höhere Marge haben als Fussball oder Tennis. Das liegt am Wettvolumen: je weniger Geld gesetzt wird, desto weniger genau kann der Anbieter die Quoten kalibrieren, und desto mehr Marge nimmt er als Sicherheit. Bei Squash, das im Vergleich zu Fussball ein kleines Volumen hat, ist die Marge daher tendenziell etwas höher – nicht weil der Anbieter mehr verdienen will, sondern weil er mehr Risiko­puffer braucht. Wer auf Squash wettet, zahlt also einen höheren «Preis» pro Wette als auf Fussball.

Was das für den Spielenden bedeutet

Eine Marge von 5 % heisst: Wer langfristig und ohne Vorteil setzt, verliert 5 % seines Einsatzes. Das ist der Preis, den alle zahlen, die ohne Information oder Modell gegen den Anbieter spielen. Wer mit Information oder Modell spielt, kann einen Teil dieser Marge zurück­holen – aber nur einen Teil, weil die Marge im Preis drin ist. Der Vorteil einer kleinen Marge ist real, aber er ist nie genug, um ein dauerhaftes Plus zu garantieren. Wer trotzdem langfristig gewinnt, hat ein Modell, das besser ist als die Quoten, oder Glück, und das Modell über sehr viele Wetten.

Warum Cash-Out kein Geschenk ist

Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche spätere Wett­gewinn, weil der Anbieter mit der vorzeitigen Auszahlung ein Risiko übernimmt und sich dafür eine Marge nimmt. Wer mit Cash-Ot eine Wette vorzeitig schliesst, gibt einen Teil des erwarteten Werts ab. In einigen Fällen ist das sinnvoll – etwa wenn sich die Ausgangslage eines Spiels deutlich verändert hat; in vielen Fällen kostet es mehr, als es bringt, weil der Cash-Out-Wert den Verlust nur teilweise kompensiert.

Kosten bei Kombiwetten

Bei einer Kombiwette multiplizieren sich die Einzel­quoten zur Gesamt­quote, und mit jeder Voraus­sage steigt die Marge des kombinierten Markts. Aus zwei Voraus­sagen mit je 1.90 wird eine Gesamt­quote von 3.61, mit einer impliziten Auszahlungs­quote von etwa 90 % – bereits ein Verlust von etwa 10 % gegenüber den Einzel­märkten. Der Kombi­boost von Swisslos – bis zu 100 % Bonus auf den Nettogewinn bei 15 Voraus­sagen – gleicht einen Teil dieser kombinations­bedingten Marge aus, eliminiert sie aber nicht. Wer lange Kombis spielt, spielt gegen eine wachsende Marge, und der Boost federt nur teilweise.

Limits und Spielerschutz: was gesetzt werden muss und was es bringt

Die Schweiz hat keine staatliche Einzahlungs­obergrenze für Sportwetten; sie verlangt vom Veranstalter nur, dass er eine Selbst­limitierung anbietet. Bei Swisslos heisst das: vor der ersten Teilnahme setzen die Spielenden Verlust­limiten für 1, 7 und 30 Tage, mit Obergrenze CHF 9’999 pro Limite (unter 21 Jahren tiefer). Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Wer seine Limite nicht selbst setzt, kann nicht spielen. Das ist die eine Schutz­linie.

Die zweite Schutz­linie ist die Spielsperre. Sie lässt sich produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst setzen, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird im schweiz­weiten Register eingetragen und gilt für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Eine selbst gewählte Sperre lässt sich erst nach Fristablauf aufheben; eine unbefristete Sperre erst nach drei Monaten und mit Einbezug einer Fach­stelle. Ausgeschlossene oder minderjährige Personen haben nach dem Gesetz keinen Anspruch auf Einsatz oder Gewinn.

Was diese Regeln im Alltag bringen

Wer diszipliniert spielt, setzt seine Limite dort, wo der eigene Geldbeutel Schluss sagt, und nicht dort, wo das Programm ein Maximum erlaubt. Die Senkung einer Limite wirkt sofort – das ist die einzige Schutz­linie, die ohne Warte­zeit funktioniert. Wer eine Erhöhung will, muss 72 Stunden warten, was der Schweizer Gesetzgeber bewusst als Bremse gegen impulsives Nach­schiessen eingebaut hat. Anbieter ohne Schweizer Bewilligung kennen diese Bremse nicht, und die dortigen Limits sind oft nur Marketing – sie schützen den Anbieter, nicht den Spielenden.

Was eine Senkung der Limite tatsächlich bringt — Limits und Spielerschutz

Wer seine tägliche Limite auf CHF 10 senkt, kann an diesem Tag höchstens CHF 10 verlieren – egal, was die Quoten hergeben und wie sehr die eigene Gier antreibt. Wer die Limite auf CHF 1’000 erhöht, kann bis zu CHF 1’000 verlieren, bevor die Plattform weitere Wetten ablehnt. Der psychologische Effekt der Limite ist dabei grösser als ihre buchhalterische Wirkung: Wer täglich aufs Neue die Limite bestätigen muss, der setzt sich automatisch mit seinem Spiel­verhalten auseinander.

Bonus und Promotionen: was im Schweizer Markt erlaubt ist

Schweizer Werbe­recht und Spiel­regeln setzen den Bonus­angeboten enge Grenzen. Werbung für Glücks­spiel darf nicht aufdringlich oder irreführend sein und sich nicht an Minderjährige oder ausgeschlossene Personen richten. Werbung für nicht bewilligte Glücks­spiele ist verboten und mit einer Busse von bis zu CHF 500’000 belegt. Gratisspiele und Gratis­guthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa; 2025 hat die Gespa 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt. Das sind die Eckpfeiler des Schweizer Bonus­markts.

In diesem Rahmen bleiben die Boni zurückhaltend. Swisslos bietet den Kombi­boost (5-100 % Bonus auf den Nettogewinn), einmalige Quoten­boosts und Profitboosts, jeweils an Einsatz und Erhöhung limitiert. Auszahlbar sind sie nur, wenn die jeweiligen Spiel­bedingungen erfüllt sind – Bedingungen, die Swisslos in den Spielregeln festlegt. Wer den Bonus­markt eines Schweizer Anbieters mit dem eines ausländischen Anbieters vergleicht, sieht schnell den Unterschied: Weniger Quantität, dafür klare Regeln und Schweizer Aufsicht.

Wie viel ein Boost tatsächlich bringt

Der Kombi­boost erhöht den Nettogewinn einer Kombi­wette um 5-100 %, je nach Anzahl der Voraus­sagen. Bei einer 4-fach-Kombi mit Quoten von je 1.50 läge der Basis-Netto­gewinn bei 5-fach – der Bonus bringt hier 5 % mehr, also etwa 25 Rappen pro Franken Nettogewinn. Bei einer 15-fach-Kombi mit denselben Quoten wäre die Marge des Markts bereits tief im Negativen, weil der Anbieter einen Teil der kombinations­bedingten Marge zurück­gibt. Das ist die Mechanik: Quoten­boosts federn einen Teil der kombinations­bedingten Marge, sie schaffen kein Geschenk.

Mobile App, Zahlung und Auszahlung

Swisslos-Sporttip lässt sich online über die Webseite oder über die Sporttip-App für iOS und Android spielen. In der App zusammen­gestellte Wetten können auch per QR-Code an einer Sporttip-Verkaufs­stelle gespielt werden – ein Hybrid, der die Vorteile der Online-Wette mit dem persönlichen Gang in die Verkaufs­stelle verbindet. Cash-Out ist in der App nur als vollständiges Cash-Out verfügbar.

Die Aufladung des Swisslos-Spielkontos läuft über Spiel­guthaben, das per Online-Zahlungs­mittel oder Einzahlungs­schein gekauft wird (Mindest­betrag CHF 20; in 30 Tagen höchstens CHF 10’000; ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt). Eine spezielle Zahlungs­art ist PostFinance Pay, bei der die Transaktion direkt in der PostFinance-App bestätigt wird. Andere Zahlungs­arten listet Swisslos auf der eigenen Seite; allgemeine Bekannt­gabe zu allen Zahlungs­arten gibt es ausschliesslich im aktuellen Hilfetext.

Auszahlungen laufen zweimal pro Jahr gratis auf das eigene Schweizer oder Liechten­steiner Bank- oder Post­konto; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % erhoben werden, die Überweisung dauert 5 bis 10 Arbeits­tage. Gratis­spielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar – dieser Anteil lässt sich nur verspielen, nicht abheben. Wer auf einen Bonus aus ist und am Ende Geld auszahlen will, muss den Bonus-Anteil vorher in echtes Geld umgewandelt haben – nach den Regeln der jeweiligen Promotion.

Was eine typische Auszahlung kostet

Wer zweimal im Jahr auszahlt, zahlt nichts. Wer häufiger auszahlt, zahlt 3 % auf den ausgezahlten Betrag. Wer auf ein Konto ausserhalb der Schweiz oder Liechtensteins auszahlen will, geht bei Swisslos leer aus – das System unterstützt nur Schweizer und Liechten­steiner Bank- oder Post­konten, und zwar auf den Namen des Konto­inhabers. Anonyme oder Krypto-Auszahlungen gibt es bei einem bewilligten Schweizer Veranstalter nicht.

Steuern: Freibetrag und Verrechnungs­steuer

Gewinne aus bewilligten Schweizer Sportwetten sind bis zum kantonal unterschiedlichen Steuer­freibetrag einkommen­steuerfrei; oberhalb dieses Freibetrags behält der Veranstalter 35 % Verrechnungs­steuer ab, die über die Steuer­erklärung zurück­gefordert werden kann. Die eidgenössische Schwelle liegt ab 1.1.2026 bei CHF 1’071’000 (im Jahr 2025 lag sie bei CHF 1’070’400). Die kan­tonale Schwelle unterscheidet sich – genau nach­zulesen bei der kan­tonalen Steuer­verwaltung oder einem Steuer­berater. Ein typischer Sporttip-Spieler wird den Freibetrag nie erreichen, also fällt weder Einkommen­steuer noch Verrechnungs­steuer an.

Anders sieht es bei Gewinnen aus ausländischen Sportwetten aus. Die Verrechnungs­steuer ist hier nicht anwendbar, weil kein Schweizer Veranstalter sie abgezogen hat; die kan­tonale Praxis (etwa im Kanton Thurgau) behandelt solche Gewinne jedoch als voll steuerbares Einkommen, unabhängig von der Höhe. Wer ausländische Anbieter nutzt, sollte die kan­tonale Praxis seines Wohnsitz­kantons prüfen oder einen Steuer­berater fragen.

Was eine Auszahlung steuerlich auslöst

Wer bei Swisslos oder Loterie Romande einen Gewinn unter dem Steuer­freibetrag auszahlt, löst keine Verrechnungs­steuer aus. Wer einen Gewinn über dem Freibetrag auszahlt, bekommt den Betrag abzüglich 35 % Verrechnungs­steuer; dieser Betrag kann in der Steuer­erklärung geltend gemacht und zurück­gefordert werden. Wer bei einem ausländischen Anbieter auszahlt, bekommt den vollen Betrag – und muss ihn in der Steuer­erklärung angeben, sofern der Kanton Gewinne aus ausländischen Gross­spielen als steuerbares Einkommen behandelt.

Wetten bei Squash: Wettarten und Spielregeln

Squash kennt einige Spiel­besonderheiten, die für die Wette relevant sind. Die reguläre Spielzeit umfasst die reguläre Spieldauer plus Nachspiel­zeit; Verlängerung oder Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wett­programm darauf hinweist oder Gegenstand der Wette sind. Bei Squash gibt es diese Verlängerungen in der Regel nicht im selben Sinn wie im Fussball; stattdessen kann ein fünftes Game entscheiden, wenn es nach vier Games 2:2 steht. Das Wett­programm legt fest, welche Spielzeit gilt. Für Live­wetten gilt: Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wett­ausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00. Das gilt auch dann, wenn das Ereignis live übertragen wird – was bei Squash selten der Fall ist.

Wird ein Squashturnier abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn nachgeholt, ist die Wette ungültig: Einzel­wetten werden zurück­bezahlt, in Kombinations­wetten erhält die Voraus­sage Quote 1.00. Im Rahmen eines Turniers kann ein Nachhol­spiel an einem anderen Tag stattfinden, ohne dass die Wette verfällt.

Wettarten, die bei Squash vorkommen

Üblich sind bei Squash: Sieg auf das Match (2-Wege-Markt), gelegentlich Handicap auf das Match oder auf die Anzahl Games, und wenn angeboten auch über/unter Spieldauer oder Anzahl Games. Eckball- und Karten­märkte gibt es bei Squash nicht – das sind Fussball-Konzepte. Kaderwetten oder Wetten auf Trainer gibt es ebenfalls nicht. Was exakt angeboten wird, hängt vom konkreten Squashturnier und vom aktuellen Wett­programm ab.

Warum die Sportregeln auch die Wette betreffen

Wer auf ein Squash-Match wettet, sollte wissen, dass es im Squash keinen Elfmeter und keine Rote Karte im Sinne des Fussballs gibt – spiel­entscheidende Situationen sind Ball­verlust, Schläger­bruch oder Verletzungs­pausen, nicht pädagogische Disziplin­massnahmen. Das heisst: Was bei anderen Sportarten als «spiel­entscheidend» zählt, ist hier weniger relevant, und die Quote-1.00-Regel für «nach dem Eintreffen platzierte Wetten» trifft bei Squash vor allem bei Verletzungs­unter­brechungen zu, wenn der Spiel­ausgang schon feststeht.

Tipps und Vorhersagen: warum keine Empfehlung sicher ist

Tipps sind subjektive Einschätzungen, die ein Wett­beobachter vor einem Spiel abgibt. Sie können besser oder schlechter begründet sein, aber sie sind nie sicher. Wer eine Vorhersage liest, sieht eine Meinung, keine Wahrschein­lichkeit. Wer auf eine Vorhersage wettet, setzt auf eine Meinung, nicht auf einen Fakt. Das ist der Grund, warum jede seriöse Wett­seite ausdrücklich darauf hinweist, dass vergangene Tipps keine Garantie für künftige sind: nicht weil die Vergangenheit nichts zählt, sondern weil die Zukunft offen ist und das Spiel­modell eines Tippers nur eine Hypothese ist.

Squash ist eine Sportart mit weniger medialer Präsenz als Fussball oder Tennis. Wenige Live-Streams, weniger detaillierte Statistik­dienste, weniger Head-to-Head-Vergleiche – das macht Prognosen weniger präzise, und Tipps anfälliger für Tages­form, Verletzungen oder taktische Überraschungen. Wer Squash tippen will, kann das tun, aber sollte sich bewusst sein, dass die Marge des Markts gegen ihn arbeitet und ein Tipp nur dann erfolgreich ist, wenn er wirklich besser ist als die Quote.

Wie man eine seriöse Einschätzung erkennt

Eine seriöse Einschätzung erklärt ihre Annahmen: Form, Belag, Head-to-Head, gespielte Turniere in den letzten Wochen, Verletzungen. Sie gibt keine Garantie und nennt die Unsicherheit. Sie endet nicht mit «sichere Wette», «Banker» oder «heisse Quote». Sie liegt der Quote nicht blind – eine Quote, die für die wahrscheinliche Seite zu hoch ist, fällt auf, und ein Tipp, der sich nur darauf stützt, dass der Favorit gewinnt, ist kein Tipp, sondern eine Wett­übersicht.

Häufig gestellte Fragen

Darf in der Schweiz online auf Squash gewettet werden, und bei welchem Veranstalter?

Ja, aber nur bei den zwei bewilligten Veranstaltern: Swisslos (Sporttip) im Deutsch­schweizer Vertrags­gebiet, in Tessin und in Liechtenstein, und Loterie Romande (Jouez Sport) in den Westschweizer Kantonen Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Wer wo spielen kann, hängt vom Wohnsitz im jeweiligen Vertrags­gebiet ab.

Ist Squash auf der Gespa-Liste der zugelassenen Sportarten und Wettarten verzeichnet?

Squash ist auf der Liste verzeichnet – welche Wettarten genau angeboten werden, hängt aber vom aktuellen Wett­programm ab. Eckball- und Karten­märkte fehlen, E-Sports fehlt vollständig, und Wettarten ausserhalb der Liste sind generell nicht zulässig.

Wie entsteht eine Quote auf ein Squash-Match, und was bedeutet die Marge?

Eine Quote ist das Verhältnis von Einsatz zu möglichem Gewinn, das der Anbieter für jedes mögliche Ergebnis anbietet. Aus den Quoten aller Ergebnisse eines Markts berechnet sich die Auszahlungs­quote (1 ÷ Summe der Kehrwerte), und die Marge ist 100 % minus diese Auszahlungs­quote – das, was der Anbieter im Schnitt behält.

Wie wird der Gewinn einer Wette aus Einsatz und Quote berechnet?

Der Gewinn ist Einsatz mal Quote. Bei einer Einzel­wette mit Einsatz CHF 10 und Quote 2.10 beträgt der Gewinn CHF 21 (zuerst auf zwei Nach­komma­stellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet). Bei einer Kombi­wette wird die Gesamt­quote als Produkt der Einzel­quoten berechnet und mit dem Einsatz multipliziert.

Warum gilt auch bei Squash kein Wetttipp als sicher, und wie wird eine Einschätzung begründet?

Weil das Spiel­ergebnis offen ist und jedes Modell eine Hypothese bleibt. Eine seriöse Einschätzung führt ihre Annahmen auf – Form, Head-to-Head, Belag, Verletzungen – und nennt die Unsicherheit; sie gibt keine Garantie. Wer auf eine vermeintlich «sichere» Wette setzt, zahlt am Ende die Marge des Markts und die Unberechen­barkeit des Spiels.

Welche Verlust­limiten sind vor der ersten Wette zu setzen, und wie wirkt eine Spielsperre?

Bei Swisslos setzen die Spielenden Verlust­limiten für 1, 7 und 30 Tage selbst, mit Obergrenze CHF 9’999. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Eine Spielsperre lässt sich produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst setzen, ohne Aufhebung vor Fristablauf; eine unbefristete Sperre wird im schweiz­weiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos und in Liechtenstein.

Inhalt erstellt vom Team «tippsheutech»