Sportwetten in der Schweiz: was erlaubt ist und was es kostet

Ein Fussball liegt am frühen Morgen auf dem Rasen eines leeren Fussballfeldes, dahinter eine kleine Tribüne und schneebedeckte Berge.

Stand: Oktober 19, 2026 — geprüft gegen die Bewilligungsregister der Gespa und die Spielregeln von Swisslos und Loterie Romande.

Wer in der Schweiz online eine Sportwette platzieren will, hat genau zwei zulässige Adressen: Swisslos mit dem Produkt Sporttip, und Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport. Beide stützen sich auf die gleiche interkantonale Vereinbarung, beide unterstehen der Gespa, beide verlangen einen Wohnsitz im eigenen Vertragsgebiet. Alles andere – Dutzende ausländische Marken, die in der Werbung sichtbar sind – ist in der Schweiz nicht bewilligt. Ein Blick auf die geltenden Regeln zeigt, was das Geldspielgesetz erlaubt, wie der Spielerschutz mit Verlustlimiten und Spielsperre funktioniert, wie eine Wette abgerechnet wird und was die Kosten für Spielende tatsächlich bedeuten.

Swisslos hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019.

Spielerschutz in der Schweiz: Limiten, Spielsperre und das gemeinsame Register

Spielerschutz ist in der Schweiz keine Werbebotschaft, sondern eine gesetzliche Pflicht. Das Geldspielgesetz verlangt von jeder Veranstalterin, dass Spielende vor der ersten Wette eigene Verlustlimiten setzen, und es führt eine Spielsperre, die über die einzelne Plattform hinaus wirkt. Wer in der Schweiz online bei Swisslos oder Loterie Romande spielen will, kommt an beiden Mechanismen nicht vorbei.

Verlustlimiten vor der ersten Wette

Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Spielende drei Verlustlimiten setzen: für 1 Tag, für 7 Tage und für 30 Tage. Die Obergrenze liegt bei CHF 9’999, für unter 21-Jährige bei CHF 1’000. Eine Senkung greift sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden – eine Sperrfrist, die den Schritt bewusst langsamer macht als die Korrektur nach unten. Zusätzlich lässt sich eine freiwillige Einzahlungslimite für 30 Tage setzen, getrennt von der Verlustlimite. Das ist mehr als das Gesetz verlangt: Art. 87 VGS schreibt «eine oder mehrere» Maximalwerte vor, Swisslos bietet drei davon plus die Einzahlungsoption.

Ein aufgeschlagenes Notizbuch mit handschriftlichen Notizen und ein Kugelschreiber liegen auf einem Holztisch neben einem Fenster mit Tageslicht.
Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet.

Diese Limiten sind keine Empfehlung. Sobald das gesetzte Tages- oder Wochentages- oder Monatslimit erreicht ist, nimmt das System keine weiteren Wetten mehr an. Wer also am Sonntagabend merkt, dass die Disziplin nachlässt, kann das Tageslimit senken und der Mechanismus greift ab dem nächsten Klick. Wer es am Montag erhöhen will, wartet drei Tage.

Die Spielsperre und das Register

Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Die Spielsperre ist also keine Funktion einer einzelnen Plattform, sondern ein Eintrag in einer geteilten Datenbank: Wer dort steht, kommt nicht mehr hinein, weder bei Sporttip noch bei einem Schweizer Online-Casino.

Eine Sanduhr steht auf einem Fensterbrett neben einer Tasse Tee, draussen dämmert es über einer ruhigen Strasse.
Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt werden; eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden.

Die gesetzliche Mindestdauer einer selbstgewählten Spielsperre beträgt drei Monate. Auf Antrag und mit einer Fachstelle lässt sie sich danach aufheben – das ist bewusst umständlich, denn eine Spielsperre, die sich mit einem Klick wieder entfernen liesse, wäre keine.

Werbung, Minderjährige und Testkäufe

Die Gespa testet 2025 an Verkaufsstellen: In 47,5 % von 200 Versuchen wurde an Minderjährige eine Sportwette verkauft. Das ist eine harte Zahl gegen das Bild, das Werbung und Selbstbeschreibung der Branche zeichnen. Es bedeutet: Wer in der Schweiz wettet, sollte nie davon ausgehen, dass der Jugendschutz an jeder Verkaufsstelle greift. Online ist es einfacher – die Identitätsprüfung beim Upload des Ausweises setzt eine Sperre, die kein Verkaufspersonal umgehen kann. An der Verkaufsstelle ist die Kontrolle 50/50.

Die Konsequenz für Eltern und Ausbildungsverantwortliche: Die Online-Sperre wirkt, die Verkaufsstellensperre nicht zuverlässig. Wer einem 17-Jährigen das Taschengeld anvertraut, das an einer Verkaufsstelle in eine Wette umgesetzt wird, hat keine Garantie, dass die Wette abgelehnt wird.

Sportarten, Turniere und das Wettprogramm: was in der Schweiz wettbar ist

Die Schweiz hat keine offene Marktordnung für Sportwetten, sondern eine geschlossene Liste. Die Gespa führt eine Liste der bewilligten Sportarten, Wettbewerbe und Wetttypen – sie ist die einzige Grundlage, auf der Swisslos und Loterie Romande ihr Wettprogramm zusammenstellen. Wer auf einen Markt wettet, der nicht auf der Liste steht, wettet nicht – selbst wenn die Plattform die Wette annimmt.

Welche Sportarten wettbar sind

Die Liste ist breit, aber nicht beliebig. Fussball dominiert, Eishockey ist stark vertreten, Tennis, Handball, Basketball und Wintersportarten folgen. Was die Liste nicht enthält: Wetten auf Wetter, Politik oder TV-Shows, und – mit einer bemerkenswert klaren Lücke – keinen Esports-Bereich. E-Sports taucht in der Gespa-Liste nicht auf. Wer auf League of Legends oder Counter-Strike wetten will, hat in der Schweiz keinen zulässigen Anbieter. Das gilt auch für Eckball- oder Kartenmärkte: Die Liste zeigt keine klassischen Micro-Markets, sondern Hauptmärkte wie 1X2, Über/Unter Tore und Handicap.

Qualifikationsrunden sind nur wettbar, wenn sie gelistet sind. Frauenwettbewerbe ebenso. Ranglistenwetten zählen nur, wenn die Rangliste über die Qualifikation für einen internationalen Wettbewerb oder das Podium entscheidet. Trainingsläufe sind ausgeschlossen. Veranstaltungen, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind nach Art. 25 Abs. 2 BGS ohnehin gesperrt.

Was ein typisches Wettprogramm enthält

Ein Wettprogramm bei Sporttip enthält für ein Fussballspiel der Super League typischerweise 20 bis 40 Märkte: Heimsieg, Unentschieden, Auswärtssieg (1X2), Über/Unter Tore, Handicap, Halbzeit/Endstand, Torschützen, gelegentlich Karten und Eckbälle. Bei einem Champions-League-Spiel dehnt sich das aus, bei einem unterklassigen Spiel schrumpft es. Livewetten sind zugelassen, vor und während des Spiels, vorbehaltlich einer Bewilligung der Gespa für das jeweilige Ereignis.

Was nicht im Wettprogramm steht, ist ebenso aufschlussreich: keine Spieler-Transferwetten, keine Schiedsrichterwetten, keine Wetten auf rote Karten als isoliertes Ereignis. Die Schweiz hat ein konservatives Wettprogramm im Vergleich zu britischen oder maltesischen Anbietern, die teilweise 200 Märkte pro Spiel anbieten. Wer Märkte jenseits der Liste sucht, hat in der Schweiz keine Adresse.

Reguläre Spielzeit, Verlängerung, Elfmeterschiessen

Bei Sporttip umfasst die reguläre Spielzeit die reguläre Spieldauer plus Nachspielzeit – im Fussball also 90 Minuten plus Nachspielzeit, nicht 120. Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Wer auf «Sieg nach 90 Minuten» wettet und das Spiel in die Verlängerung geht, hat die Wette verloren, sobald die reguläre Spielzeit vorbei ist. Wer auf «Sieger des Spiels» wettet, hat gewonnen, sobald das Spiel endet, auch nach Elfmeterschiessen. Der Unterschied zwischen beiden Märkten ist die Differenz zwischen zwei verschiedenen Wetten.

Schweizer Wettanbieter im Vergleich: Sporttip und Jouez Sport nebeneinander

In der Schweiz gibt es zwei zugelassene Sportwetten-Anbieter. Sie teilen sich den Markt geografisch: Swisslos bedient die Deutschschweiz, das Tessin und Liechtenstein, Loterie Romande die Westschweiz. Eine einheitliche Rangliste gibt es nicht – es gibt zwei Anbieter für zwei Einzugsgebiete. Was sich vergleichen lässt, sind Wettangebot, Einsatzgrenzen, Kontoführung und Auszahlung.

Marke Schweizer Bewilligung Veranstalter und Produkt
Swisslos Sporttip Veranstalter- und Spielbewilligung (BGS, SR 935.51) SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel – Produkt Sporttip
Loterie Romande Jouez Sport Veranstalter- und Spielbewilligung (BGS, SR 935.51) Société de la Loterie de la Suisse Romande, Lausanne – Produkt Jouez Sport

Beide Organisationen sind keine Privatunternehmen, sondern Genossenschaften im Eigentum der Kantone. Der Reingewinn fliesst zurück: Swisslos hat 2025 einen Reingewinn von CHF 562 Mio. verteilt, CHF 506 Mio. an die kantonalen Fonds und CHF 56 Mio. an die Stiftung Sportförderung Schweiz, die daraus Swiss Olympic, Fussball, Eishockey und Sporthilfe finanziert. CHF 109 Mio. dieses Reingewinns stammten 2025 aus den Sportwetten, 2024 waren es CHF 122 Mio. Das ist der Massstab: Wer in der Schweiz wettet, finanziert mit einem Bruchteil seines Einsatzes den Breitensport im Land.

Wettangebot und Verbreitung

Beide Anbieter führen ein Wettprogramm entlang der Gespa-Liste. Sporttip ist in 19 Deutschschweizer Kantonen plus Tessin und Liechtenstein tätig, Jouez Sport in den sechs Westschweizer Kantonen Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Loterie Romande zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende. Wer in Genf wohnt, kann nicht bei Sporttip online spielen, wer in Zürich wohnt, nicht bei Jouez Sport. Die Vertragsgebiete sind nicht verhandelbar.

Einsatzgrenzen

Bei Sporttip beträgt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000 und für eine Systemwette CHF 10’000. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Für Gelegenheitsspielende sind die Limiten hoch genug. Für Hochroll-Spielerinnen, die mit vierstelligen Beträgen pro Wette arbeiten, ist die Einzelwettenobergrenze von CHF 1’000 ein hartes Korsett – sie müssen auf Systemwetten ausweichen oder den Betrag auf mehrere Wetten splitten.

Wettfunktionen: Cash-Out, Kombiboost, Quotenboosts

Sporttip bietet Cash-Out für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden. Cash-Out ist also keine faire Funktion, sondern ein Mechanismus, der den Buchmacher vor Bewegungen schützt – das Geld kommt früher, aber weniger.

Der Kombiboost gilt nur online und verlangt mindestens vier Voraussagen mit Quote von je mindestens 1,50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn Voraussagen, Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Der Boost ist ein echter Vorteil gegenüber dem ausländischen Markt: Wer mit fünfzehn Voraussagen richtig liegt, verdoppelt seinen Nettogewinn. Wer eine Voraussage verliert, verliert die ganze Wette – der Boost hilft nur, wenn alle Voraussagen eintreffen.

Quotenboosts gelten nur online für Prematch-Einzelwetten, Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn um einen angegebenen Prozentsatz, beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert. Bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Wer den Boost mitnimmt, kann nicht gleichzeitig cashen.

Kontoführung, Zahlung, Auszahlung

Das Swisslos-Wallet lässt sich per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein aufladen, Mindestbetrag CHF 20. In 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. PostFinance Pay ist eine der akzeptierten Online-Zahlungsarten; die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt. Spielguthaben wird innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto ausbezahlt; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden, die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar – es bleibt im Wallet und verfällt mit den Spielregeln.

Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut; Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Bank- oder Postkonto des Teilnehmers überwiesen. Wer einen grossen Gewinn landet, sieht das Geld nicht im Wallet, sondern auf seinem Bankkonto – und das innerhalb von drei Arbeitstagen.

Wettabgabe und Kanal

Sporttip-Wetten lassen sich online über Swisslos.ch oder die Sporttip App (iOS, Android) abgeben. In der App zusammengestellte Wetten können auch per QR-Code an einer Sporttip Verkaufsstelle gespielt werden – eine Brücke zwischen digitalem Wettschein und physischer Annahmestelle. Die Verkaufsstelle validiert, das System übernimmt. Wer im Zug eine Wette zusammenstellt und am Bahnhof abgibt, hat damit die gleichen Rechte und Pflichten wie ein Online-Spieler.

Was eine Sportwette in der Schweiz ist: Grundlagen, Abrechnung, Kosten

Eine Sportwette ist eine Wette auf den Ausgang eines Sportereignisses gegen Quote. Die Quote ist der Multiplikator, mit dem der Einsatz beim Gewinn zurückgezahlt wird, plus der Gewinn selbst. Was eine Wette tatsächlich kostet, ist nicht die Quote, sondern die Marge, die der Buchmacher in jede Quote eingepreist hat.

Wie eine Wette abgerechnet wird

Der Gewinnbetrag einer Sporttip-Wette ergibt sich aus Einsatz mal Quote. Bei einer Kombinationswette gilt das Produkt der Einzelquoten als Gesamtquote, der Gewinn ist Einsatz mal Gesamtquote. Der Gewinn wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet – eine Schweizer Eigenheit, die bei kleinen Gewinnen einen Rappen pro Wette kosten oder bringen kann.

Ein Beispiel: Einsatz CHF 10 auf Quote 2,50. Rückzahlung CHF 25, Nettogewinn CHF 15. Bei einer Kombiwette mit drei Voraussagen zu 2,00, 1,80 und 2,20 ist die Gesamtquote 7,92. Einsatz CHF 5, Rückzahlung CHF 39,60, abgerundet auf 5 Rappen genau CHF 39,60 (oder CHF 39,55, je nach Rundung). Der Mechanismus ist einfach; was die Wette teuer macht, ist die Quote selbst.

Die Marge: was der Buchmacher von jeder Wette behält

Eine faire Wette ohne Buchmacher-Marge würde auf einem Zwei-Wege-Markt beide Seiten mit Quote 2,00 anbieten: Wer CHF 10 auf A setzt und A gewinnt, erhält CHF 20, wer CHF 10 auf B setzt und B gewinnt, erhält CHF 20. Der Buchmacher nimmt 20 ein, gibt 20 aus, Gewinn null. Das funktioniert nur, wenn genau gleichviel auf A und B gesetzt wird – und selbst dann verdient der Buchmacher nichts. Also baut er eine Marge ein.

Nehmen wir einen Zwei-Wege-Markt mit beiden Quoten 1,90. Die Auszahlungsquote berechnet sich als 1 geteilt durch (1/1,90 + 1/1,90), also 1 geteilt durch 1,0526, also 0,95 – 95 %. Die Marge ist 100 % minus 95 %, also 5 %. Bei jedem Franken, der auf diesen Markt gesetzt wird, fliessen 95 Rappen an die Spielenden zurück und 5 Rappen an den Buchmacher. Bei einer Dreier-Wette (1X2 im Fussball) mit typischen Quoten 1,60 / 3,80 / 5,50 liegt die Marge höher, oft zwischen 6 und 8 %.

Die Marge ist eine Schätzung. Sie variiert je nach Markt, Sport, Event und Zeitpunkt: Je populärer das Ereignis und je näher am Anpfiff, desto enger die Marge; je exotischer der Markt und je weiter im Voraus, desto höher. Die Marge ist auch nicht linear: Ein Buchmacher kann auf der Heimsieg-Seite eines Spiels 3 % Marge nehmen und auf der Auswärtsseite 8 %, wenn das Wettenaufkommen ungleich ist.

Livewetten und der Stand des Spiels

Bei Sporttip-Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird; das Fehlen eines Streams hebt die Wette nicht auf. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1,00. In spielentscheidenden Situationen – Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid – kann Swisslos Wetten mit Quote 1,00 werten, wenn die Information bereits klar ist und die Wette sonst auf eine bereits entschiedene Situation platziert wäre. Das ist die scharfe Kante: Eine Livewette in der 89. Minute, nachdem das entscheidende Tor bereits gefallen ist, zählt als verloren.

Abhängige Märkte: die Bet-Builder-Regel

Bei Sporttip werden voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung nur über die «Bet-Builder-Funktion» kombiniert. Das ist relevant, weil manche Wettenden versuchen, durch Kombination von Märkten aus einem Spiel (Heimsieg + Über 2,5 Tore + Torschütze) eine höhere Quote zu basteln, als der Markt dafür hergibt. Nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne die Bet-Builder-Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Die Funktion ist also nicht nur Komfort, sondern Bedingung: Ohne sie ist die Kombination aus einem Spiel kein gültiger Wettvorgang.

Rechtliche Lage: Geldspielgesetz, Gespa und die geschlossene Liste

Die Schweiz hat mit dem Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019) einen Sonderweg gewählt: Online-Sportwetten sind ein Grossspiel, bewilligungspflichtig, und die Bewilligung gilt nur in der Schweiz. Eine ausländische Lizenz – Curaçao, Malta, Deutschland – hat in der Schweiz keine Kraft (Art. 4 BGS). Das ist die zentrale rechtliche Tatsache, von der alles andere ausgeht.

Wer bewilligt wird: die zwei Veranstalter

Das Geldspielgesetz erlaubt die Bewilligung von Grossspielen wie Sportwetten, beschränkt aber die Zahl der Veranstalter für Lotterien und Sportwetten auf zwei: Swisslos und Loterie Romande. Eine Bewilligung braucht sowohl eine Veranstalterbewilligung als auch eine Spielbewilligung pro Spiel (Art. 21–25 BGS). Beide Bewilligungen sind erteilt. Die Aufsicht führt die Gespa, die Interkantonale Geldspielaufsicht in Bern, gestützt auf das Geldspielkonkordat, das am 1. Januar 2021 in Kraft trat. Die ESBK, die Eidgenössische Spielbankenkommission, ist für Casinos zuständig, nicht für Sportwetten.

Wer in der Schweiz Sportwetten anbietet, ohne diese Schweizer Bewilligung zu haben, macht sich strafbar: Art. 130 BGS sieht für das Anbieten bis zu 3 Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe vor, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu 5 Jahre. Wer bewirbt, macht sich nach Art. 74 Abs. 3 BGS strafbar, mit Busse bis zu CHF 500’000 nach Art. 131 BGS. Die Spielenden selbst werden nicht bestraft; aber Einsätze und Gewinne können im Strafverfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und der Spielende hat keinerlei Schweizer Schutz: kein Sperrregister, keine Beschwerdestelle, keine Auszahlungsgarantie.

Was die Bewilligung wert ist

Die Schweizer Bewilligung bedeutet konkret: Anbindung an die Spielsperre-Datenbank, Verlustlimiten, Verpflichtung zur Auszahlung, Beschwerdemöglichkeit bei der Gespa, Besteuerung im Inland, ein Teil des Gewinns fliesst in den Breitensport. Die Gespa veröffentlicht die Sperrliste blockierter ausländischer Domains – Swisscom, Sunrise und andere Provider sperren den Zugang auf DNS-Ebene. Ende 2025 standen 671 Domains auf der Liste, neue Domains werden innert Stunden nachgetragen (Domain-Hopping ändert daran nichts). Die Liste enthält Namen wie Interwetten, bet-at-home und bet365.

Eine Schweizer Bewilligung schützt aber nicht vor allem: Sie verlangt Spielerschutz, aber sie garantiert keine attraktiven Quoten. Sie verlangt ein faires Spiel, aber sie definiert Fairness im Rahmen des Gesetzes, nicht im Sinn eines ausländischen Glücksspielregulierers. Sie verlangt Auszahlung, aber sie definiert Auszahlungsfristen, die der Anbieter selbst festlegt. Für die Spielenden heisst das: Die Schweizer Bewilligung ist ein Rahmen, kein Versprechen.

Wer in der Schweiz spielen darf

Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet. Eine Person mit zweitem Wohnsitz in Deutschland und erstem in Zürich kann online spielen; eine Person mit Wohnsitz in Genf kann nur bei Loterie Romande spielen, nicht bei Swisslos. Es darf keine Spielsperre bestehen, jede Person darf sich nur einmal registrieren, und die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft. Minderjährige sind nach Art. 72 BGS von der Online-Teilnahme ausgeschlossen; wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten – eine Regel, die aktive Sportlerinnen schützt.

Was wettbar ist und was nicht

Die Gespa-Liste (Version 10.09.2026) ist abschliessend. Was nicht draufsteht, ist nicht wettbar. Der Veranstalter darf kein Wettenangebot machen, das die Liste überschreitet, und die Spielenden können keine Wette platzieren, die nicht im Wettprogramm steht. Livewetten sind erlaubt, vorbehaltlich einer Bewilligung der Gespa für das jeweilige Ereignis. Cash-Out ist nicht reguliert, sondern eine Veranstalterfunktion – beschrieben wird sie nur dort, wo sie existiert. E-Sports erscheint nicht auf der Liste. Virtuelle Sportarten sind nicht abschliessend geregelt.

Geld, Gewinn und Steuer

Gewinne aus Schweizer Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei. Der Bund hat den Freibetrag ab 1. Januar 2026 auf CHF 1’071’000 festgelegt (2025: CHF 1’070’400); die Kantone haben eigene Freibeträge, die je nach Kanton variieren. Über dem Freibetrag behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die der Spielende über die Steuererklärung zurückholen kann. Für die allermeisten Spielenden ist das irrelevant: Wer nicht regelmässig sechsstellige Einzelgewinne landet, zahlt weder Einkommenssteuer noch Verrechnungssteuer auf Wettgewinne. Wer unter dem Freibetrag bleibt, deklariert den Gewinn nicht.

Gewinne aus ausländischen Anbietern unterliegen keiner Verrechnungssteuer, weil kein Schweizer Veranstalter sie einbehält. Sie sind aber kantonal steuerpflichtig: Thurgau etwa behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig von der Höhe als steuerbares Einkommen. Andere Kantone sind milder. Wer mit ausländischen Anbietern spielt, sollte die kantonale Praxis kennen, bevor er die Gewinne auf das Konto überweisen lässt.

Auf den Einsatz fällt keine Schweizer Wettsteuer. Es gibt sie nicht. Wer eine Wette platziert, zahlt nur den Einsatz; was an den Buchmacher fliesst, ist die Marge, die in den Quoten steckt.

Werbung und was sie nicht darf

Werbung für bewilligte Schweizer Angebote darf nicht aufdringlich oder irreführend sein, sie darf sich nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen richten (Art. 74 BGS). Werbung für nicht bewilligtes Glücksspiel ist verboten und wird mit Busse bis CHF 500’000 bestraft. Die Gespa hat 2025 24 Einwilligungen für Gratisspiele an Loterie Romande erteilt und 8 an Swisslos – eine Bonusrunde ist also nicht einfach eine Marketingaktion, sondern eine Bewilligungsfrage. Es gibt keine Werbezeitenbeschränkung; es gibt keinen Promo-Code, der auf einer Schweizer Plattform funktioniert; es gibt keine Werbung, die Wetten an Minderjährige verkauft (oder es gibt sie, und sie ist verboten).

Ausländische Anbieter ohne Schweizer Bewilligung

Eine lange Liste internationaler Marken wirbt auch in der Schweiz um Kundschaft. Keine von ihnen hat eine Schweizer Bewilligung. Was das konkret heisst – und was es für die Spielenden bedeutet – ist eine eigene Frage wert.

Wer auf der Liste steht

Duelbits, bet-at-home, Bettilt, Sportaza, Roobet, Pribet, Betscore und 20Bet – das sind die Marken, die in der internationalen Sportwetten-Werbung sichtbar sind und in der Schweiz keine Bewilligung haben. Sie haben Lizenzen aus Curaçao, Malta, Deutschland oder anderen Jurisdiktionen. Diese Lizenzen gelten in der Schweiz nicht. Eine Curaçao-Lizenz macht einen Anbieter nicht zu einem Schweizer Anbieter, eine Malta-Lizenz ebenso wenig. Wer in der Schweiz wettet, wettet bei einem Anbieter ohne Schweizer Aufsicht.

Was das praktisch bedeutet

Keine Anbindung an das Schweizer Sperrregister. Wer sich bei einem Schweizer Anbieter selbst sperrt, ist bei einem ausländischen Anbieter nicht gesperrt – die Sperre greift nur in der Schweiz, und der ausländische Anbieter sieht sie nicht. Keine Schweizer Aufsicht, keine Schweizer Beschwerdestelle. Wer bei einem ausländischen Anbieter einen Konflikt hat, muss sich an dessen ausländische Lizenzbehörde wenden – eine Stelle, die in der Schweiz nichts zu sagen hat. Keine Schweizer Steuerbehandlung. Gewinne sind kantonal steuerpflichtig, und die kantonale Praxis variiert, wie der Abschnitt zur Besteuerung zeigt.

Ausserdem: Die ausländischen Anbieter können auf der Gespa-Sperrliste landen. Swisscom, Sunrise und andere Provider sperren den Zugang auf DNS-Ebene, und ein blockierter Anbieter ist für Schweizer Spielende nur noch über VPN erreichbar. Wer bei einem ausländischen Anbieter spielt, spielt auf einer Plattform, die morgen blockiert sein kann – und die nach einer Blockade auf eine neue Domain umzieht, die dann wieder blockiert wird, in einem endlosen Katz-und-Maus-Spiel.

Warum die Liste trotzdem ihre Berechtigung hat

Ausländische Anbieter haben oft ein grösseres Wettprogramm, höhere Quoten und mehr Funktionen als die zwei Schweizer Anbieter. Sie bieten E-Sports, sie bieten Micro-Markets, sie bieten teilweise 200 Märkte pro Spiel statt 40. Für erfahrene Spielende, die genau wissen, was sie tun, und die ihre Verlustlimiten diszipliniert setzen, kann ein ausländischer Anbieter mehr bieten. Für alle anderen gilt: Die Schweizer Bewilligung ist die einzige Form von Spielerschutz, die in der Schweiz tatsächlich existiert, und sie ist auf zwei Anbieter beschränkt.

Was passiert, wenn ein Spiel abgesagt wird

Eine Wette steht und fällt mit dem Ereignis. Was passiert, wenn das Ereignis ausfällt, ist eine der häufigsten Fragen an Wettanbieter – und eine der Quellen für ärgerliche Überraschungen.

Die 48-Stunden-Regel

Wird ein Sporttip-Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn nachgeholt, ist die Wette ungültig. Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1,00 – die Wette «lebt weiter», aber ohne diesen einen Beitrag. Wird das Spiel innerhalb der 48 Stunden nachgeholt, gilt die Wette für das nachgeholte Spiel. Im Rahmen eines Turniers gilt die Frist sinngemäss: Ein Vorrundenspiel, das verschoben wird, wird in der Regel noch im Turnier nachgeholt, und die Wette bleibt gültig.

Die Konsequenz: Wer eine Kombiwette auf fünf Spiele setzt und ein Spiel fällt aus, hat noch eine Vierfach-Kombiwette. Die Quote der ausgefallenen Voraussage wird mit 1,00 angesetzt, der Einsatz bleibt, der Gewinn schrumpft entsprechend. Wer eine Einzelwette auf das ausgefallene Spiel gesetzt hat, bekommt den Einsatz zurück. Es gibt keinen Verlust, aber es gibt auch keinen Gewinn.

Verlorene Gewinnansprüche

Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos. Wer einen Gewinn nicht innerhalb eines halben Jahres einlöst, hat ihn verloren – er wird für den gemeinnützigen Zweck verwendet, nicht etwa für den Buchmacher selbst, sondern für die Stiftung. Eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben. Wer mit der Auszahlung nicht einverstanden ist, hat zehn Tage Zeit, schriftlich und eingeschrieben, nicht per E-Mail und nicht mündlich.

Steuern, Werbe-Compliance und die Schweizer Eigenheit

Die Schweiz hat ein eigenes Modell für Sportwetten. Sie hat nicht den freien Markt Maltas, nicht das Konzessionsmodell Deutschlands, nicht das Offshore-Modell Curaçaos. Sie hat die geschlossene Liste, die zwei Veranstalter, die Gespa-Aufsicht und die strikte Trennung von Casinos und Sportwetten. Das Modell hat Konsequenzen für Werbung, Boni und Steuern.

Boni und Gratisspiele

Gratisspiele oder Gratisguthaben brauchen die vorgängige Einwilligung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS). Die Gespa hat 2025 24 Einwilligungen an Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt – jeder Bonus, der nicht in einer dieser Bewilligungen steht, ist formal illegal. In der Praxis sind die Boni der Schweizer Anbieter deshalb klein: ein paar Franken Gratisguthaben für die Anmeldung, ein Profitboost auf ein bestimmtes Ereignis, der Kombiboost auf Mehrfachwetten. Es gibt keine 100-%-Erstauszahlungsboni, keine «risikofreien» Wetten, keine aggressiven Werbeangebote, die in anderen Märkten üblich sind. Die Schweizer Anbieter sind konservativ, weil die Aufsicht konservativ ist.

Werbung und was die Aufsicht sieht

Werbung darf in der Schweiz nicht aufdringlich sein, nicht irreführen, sich nicht an Minderjährige richten, keine Glücksspielsucht fördern. Die Gespa überwacht das, und sie kann Anbieter – auch ausländische, soweit sie in der Schweiz werben – belangen. Wer auf einer Schweizer Website für einen ausländischen Anbieter wirbt, kann mit einer Busse von bis zu CHF 500’000 rechnen. Wer als ausländischer Anbieter auf einer Schweizer Plattform wirbt, hat ein Problem.

Verlustlimiten und ihre Schwellen

Die Verlustlimite ist eine Selbstbindung mit Verzögerung nach oben. Senkung sofort, Erhöhung nach 72 Stunden. Wer morgens um drei das Tageslimit auf CHF 9’999 erhöht, kann morgens um drei nicht spielen – die 72 Stunden beginnen erst zu laufen, wenn die Erhöhung beantragt ist, und sie sind eine Sperrfrist, die zur Disziplin zwingt. Wer das Limit senkt, hat die Sperre nicht, was bedeutet: Wer im Affekt ist, kann den Hebel sofort ziehen. Das ist das Design.

Was bleibt: Schweizer Wetten, Schweizer Regeln, zwei Anbieter

Wer in der Schweiz online Sportwetten platzieren will, hat die Wahl zwischen Swisslos Sporttip und Loterie Romande Jouez Sport – je nach Wohnkanton. Beide sind bewilligt, beide unterstehen der Gespa, beide zahlen in den Breitensport zurück, beide haben einen Verlustlimit-Mechanismus und ein Sperrregister. Beide haben ein konservatives Wettprogramm entlang der Gespa-Liste, beide haben einen Mindesteinsatz von CHF 1 und einen Höchsteinsatz von CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombinationswette. Was bleibt, ist die Erkenntnis: Der Schweizer Markt ist klein, streng und geschützt. Wer damit zurechtkommt, hat ein faires, dokumentiertes System. Wer mehr Auswahl braucht, geht das Risiko ein, ohne Schweizer Schutz zu spielen – und das ist eine bewusste Entscheidung, die jeder für sich trifft.

Anbieter im Überblick

Marke Schweizer Bewilligung Veranstalter / Bewilligungsstatus
Swisslos Sporttip Veranstalter- und Spielbewilligung (BGS) SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel
Loterie Romande Jouez Sport Veranstalter- und Spielbewilligung (BGS) Société de la Loterie de la Suisse Romande, Lausanne
Duelbits keine Schweizer Bewilligung Lizenz laut Eigenangabe nicht etabliert; keine Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS)
bet-at-home keine Schweizer Bewilligung Lizenz laut Eigenangabe nicht etabliert; keine Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS)
Bettilt keine Schweizer Bewilligung Lizenz laut Eigenangabe nicht etabliert; keine Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS)
Sportaza keine Schweizer Bewilligung Lizenz laut Eigenangabe nicht etabliert; keine Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS)
Roobet keine Schweizer Bewilligung Lizenz laut Eigenangabe nicht etabliert; keine Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS)
Pribet keine Schweizer Bewilligung Lizenz laut Eigenangabe nicht etabliert; keine Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS)
Betscore keine Schweizer Bewilligung Lizenz laut Eigenangabe nicht etabliert; keine Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS)
20Bet keine Schweizer Bewilligung Lizenz laut Eigenangabe nicht etabliert; keine Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS)

Swisslos Sporttip

Swisslos ist einer der zwei zugelassenen Veranstalter und der einzige für die Deutschschweiz, das Tessin und Liechtenstein. Die Marke Sporttip steht für ein solides, konservatives Wettangebot entlang der Gespa-Liste. Die Marge auf den Hauptmärkten ist eng, das Wettprogramm ist überschaubar, die Auszahlung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen, das Wallet ist auf CHF 9’999 pro Kauf gedeckelt. Der Kombiboost auf 15 Voraussagen verdoppelt den Nettogewinn – eine Funktion, die in dieser Form nur Sporttip bietet.

Das Bild, das die Plattform abgibt, ist das einer Genossenschaft, die sich nicht anpreist, sondern verkauft: 2’350 Verkaufsstellen in der Romandie, 221 Mitarbeitende, ein Reingewinn von CHF 562 Mio. für 2025, davon CHF 109 Mio. aus den Sportwetten. Das ist ein Veranstalter, der nicht wachsen muss, sondern seinen Zweck erfüllt.

Für wen: Wer in der Deutschschweiz, im Tessin oder in Liechtenstein wohnt und ein konservatives, gut dokumentiertes Wettangebot sucht, kommt an Swisslos nicht vorbei. Wer mehr Auswahl, höhere Quoten oder ein grösseres Wettprogramm will, hat keine Schweizer Adresse.

Loterie Romande Jouez Sport

Loterie Romande ist der zweite zugelassene Veranstalter und der einzige für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Das Produkt Jouez Sport läuft auf jeux.loro.ch, die Organisation sitzt an der Avenue de Provence 14 in Lausanne, 221 Mitarbeitende betreuen 2’350 Verkaufsstellen in der Romandie. Die Struktur ist dieselbe wie bei Swisslos, nur die Sprachregion und das Produkt sind anders.

Jouez Sport funktioniert nach den gleichen Regeln wie Sporttip: Verlustlimiten, Spielsperre, Schweizer Vertragsgebiet, Gespa-Aufsicht. Der Unterschied liegt in der Romandie-spezifischen Verankerung: Wer in Genf wohnt, wettet auf Französisch, in einer Plattform, die zur Westschweizer Identität gehört.

Für wen: Wer in der Romandie wohnt und nicht auf eine andere Plattform ausweichen will, hat mit Jouez Sport den einzigen zulässigen Anbieter. Die gleichen Einschränkungen wie bei Sporttip – geschlossene Wettliste, Verlustlimit, Vertragsgebiet – gelten auch hier.

Duelbits

Duelbits ist ein Krypto-Casino mit Sportwetten-Angebot, das in der Schweiz keine Bewilligung hat. Die Lizenzangaben sind nicht etabliert im Sinn der Schweizer Aufsicht, was bedeutet, dass die Plattform auf keiner anerkannten ausländischen Lizenz beruht, die in der Schweiz Kraft hätte. Eine Curaçao-Lizenz, sollte sie bestehen, gilt in der Schweiz nicht.

Für wen: Duelbits richtet sich an Krypto-Spielende, die Anonymität und Krypto-Auszahlung suchen. Beides hat in der Schweiz keine Adresse, und die Plattform kann auf der Gespa-Sperrliste landen. Wer in der Schweiz mit Franken und über Schweizer Bankkonten wettet, hat hier nichts zu suchen.

bet-at-home

Bet-at-home ist eine österreichisch-deutsche Marke mit einer österreichischen oder maltesischen Lizenz, die in der Schweiz nicht gilt. Die Plattform ist auf der Gespa-Sperrliste namentlich genannt – ein Hinweis darauf, dass die Aufsicht sie als relevantes ausländisches Angebot einstuft. Die Sperre erfolgt auf DNS-Ebene; wer in der Schweiz surft, kommt nicht ohne weiteres hin.

Für wen: bet-at-home hat ein breites Wettprogramm und konkurrenzfähige Quoten, aber für Schweizer Spielende ohne Adresse. Wer den Zugang über VPN erzwingt, umgeht die Sperre – und nimmt damit das volle Risiko eines ausländischen Anbieters ohne Schweizer Schutz in Kauf.

Bettilt

Bettilt ist eine internationale Plattform mit einer Lizenz, die in der Schweiz keine Kraft hat. Das Wettangebot umfasst viele Märkte, Funktionen und Bonusaktionen – Funktionen, die im schweizerischen Umfeld nicht vorgesehen sind.

Für wen: Bettilt richtet sich an Spielende, die ein Bonusvolumen und ein Wettprogramm suchen, das in der Schweiz nicht existiert. Die Kehrseite: keine Schweizer Anbindung, keine Spielsperre, keine Auszahlungsgarantie, mögliche Sperrung.

Sportaza

Sportaza gehört in dieselbe Kategorie wie Bettilt: international, gross, in der Schweiz nicht bewilligt, mit Lizenz aus einer Jurisdiktion, die in der Schweiz keine Kraft hat. Die Plattform wirbt aggressiv um Neukunden, mit Bonusangeboten, die in der Schweiz nie zugelassen wären.

Für wen: Wer ein internationales Wettprogramm mit vielen Märkten und Bonusstrukturen sucht, findet es hier. Wer in der Schweiz spielt, spielt ohne Schutz, ohne Sperre und mit dem Risiko der Sperrung.

Roobet

Roobet ist ein Krypto-Casino mit Sportwetten, in der Schweiz nicht bewilligt, mit Lizenz aus Curaçao. Die Plattform richtet sich an Krypto-Spielende und akzeptiert keine Schweizer Franken direkt.

Für wen: Roobet ist für Krypto-interessierte Spielende eine Option, nicht für Franken-Spielende in der Schweiz. Ohne Schweizer Bewilligung bleibt die Sicherheit aus: Keine Anbindung an das Sperrregister und kein Schweizer Rechtsweg.

Pribet

Pribet ist eine internationale Plattform mit einer Lizenz aus Curaçao. Das Wettprogramm ist breit, die Quoten sind konkurrenzfähig und die Bonusangebote sind offensiv – Merkmale, die in der Schweiz keine Entsprechung haben.

Für wen: Pribet ist für erfahrene Spielende mit disziplinierten Verlustlimiten eine Alternative, die in der Schweiz nicht existiert. Die Kehrseite: kein Schweizer Schutz.

Betscore

Betscore ist ein internationaler Anbieter, der in der Schweiz keine Bewilligung hält. Die Plattform bietet ein solides Wettprogramm ohne besondere Auffälligkeiten – ein durchschnittlicher internationaler Auftritt ohne Schweizer Anbindung.

Für wen: Betscore ist eine Adresse für Spielende, die ein internationales Wettprogramm suchen, nicht für Schweizer Spielende. Die fehlende Schweizer Anbindung gilt auch hier.

20Bet

20Bet ist eine internationale Marke, die in der Schweiz ohne Zulassung agiert. Die Plattform setzt auf ein umfangreiches Wettprogramm mit vielen Märkten und wettbewerbsfähigen Quoten.

Für wen: 20Bet ist eine Alternative für Spielende, die das Schweizer Wettprogramm als zu klein empfinden. Man sollte jedoch bedenken: Ohne Schweizer Aufsicht gibt es keinen Schutz vor einer Sperrung und keine Schweizer Auszahlungsgarantie.

Häufige Fragen zu Sportwetten in der Schweiz

Welche Anbieter dürfen in der Schweiz Sportwetten veranstalten?

In der Schweiz dürfen nur Swisslos mit dem Produkt Sporttip und Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport Sportwetten anbieten. Beide Organisationen sind Genossenschaften im Eigentum der Kantone und unterstehen der Gespa. Jede ausländische Lizenz, gleich aus welcher Jurisdiktion, hat in der Schweiz keine Kraft. Wer bei einem anderen Anbieter wettet, wettet ohne Schweizer Bewilligung, ohne Spielsperre und ohne Auszahlungsgarantie im Schweizer Rechtsrahmen.

Was bedeutet es, dass eine Bewilligung nur in der Schweiz gilt?

Eine Schweizer Bewilligung ist eine Bewilligung nach dem Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51). Sie berechtigt den Veranstalter, in der Schweiz Sportwetten anzubieten, und sie verpflichtet ihn zur Anbindung an das Spielsperre-Register, zur Einhaltung der Werberegeln und zur Verlustlimit-Pflicht. Eine ausländische Lizenz – aus Malta, Curaçao, Deutschland oder einem anderen Land – ist in der Schweiz nicht anerkannt. Art. 4 BGS stellt klar, dass eine ausländische Bewilligung in der Schweiz keine Wirkung entfaltet. Für Spielende heisst das: Wer bei einem nicht bewilligten Anbieter wettet, hat in der Schweiz keinen Anspruch auf Schutz oder Auszahlung.

Wie funktionieren die Verlustlimiten, die vor der ersten Wette gesetzt werden müssen?

Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Spielende drei Verlustlimiten setzen: für 1 Tag, für 7 Tage und für 30 Tage. Die Obergrenze liegt bei CHF 9’999, für unter 21-Jährige bei CHF 1’000. Eine Senkung des Limits greift sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich lässt sich eine freiwillige Einzahlungslimite für 30 Tage setzen. Sobald das gesetzte Limit erreicht ist, nimmt das System keine weiteren Wetten mehr an. Wer das Limit senkt, hat den Mechanismus sofort aktiv; wer es erhöht, wartet drei Tage.

Wie berechnet sich der Gewinn einer Wette aus Einsatz und Quote?

Der Gewinn ergibt sich aus Einsatz mal Quote. Bei einer Kombinationswette ist die Gesamtquote das Produkt der Einzelquoten. Beispiel: Einsatz CHF 10 auf Quote 2,50 ergibt eine Rückzahlung von CHF 25 und einen Nettogewinn von CHF 15. Bei einer Dreier-Kombi mit Quoten 2,00, 1,80 und 2,20 ist die Gesamtquote 7,92, Einsatz CHF 5 ergibt eine Rückzahlung von CHF 39,60. Der Gewinn wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet – eine Eigenheit, die bei kleinen Gewinnen einen Rappen Unterschied macht.

Was geschieht mit einer Wette, wenn das Wettereignis abgesagt wird?

Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn nachgeholt, ist die Wette ungültig. Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die ausgefallene Voraussage die Quote 1,00, und die Wette lebt mit den verbleibenden Voraussagen weiter. Wird das Spiel innerhalb der 48 Stunden oder im Rahmen eines Turniers nachgeholt, gilt die Wette für das nachgeholte Spiel. Wer einen Gewinn nicht innerhalb von 26 Wochen nach der Auswertung geltend macht, verliert den Anspruch.

Wie lässt sich eine Spielsperre einrichten und wie lange gilt sie?

Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos und Online-Casinos sowie in Liechtenstein. Die Spielsperre kann nur nach mindestens drei Monaten und mit einer Fachstelle auf Antrag aufgehoben werden. Wer eine Selbstsperre setzt, sollte sich der Tragweite bewusst sein: Die Sperre gilt plattformübergreifend, sie ist verbindlich, und sie lässt sich nicht mit einem Klick wieder entfernen.

Wie viel kostet eine Wette den Spielenden konkret?

Eine Wette zu Quote 1,90 mit 5 % Marge kostet den Spielenden im Durchschnitt 5 Rappen pro eingesetzten Franken, langfristig. Wer CHF 100 auf eine Wette zu Quote 1,90 setzt und die Wette gewinnt, erhält CHF 190. Wer über lange Strecke viele Wetten zu 1,90 platziert, verliert 5 % seines Gesamtumsatzes an den Buchmacher. Wer mit 100 Wetten à CHF 10 spielt, setzt CHF 1’000 um; davon fliessen CHF 950 als Gewinne zurück, CHF 50 an den Buchmacher.

Das ist der Preis des Wettens. Wer gewinnt, gewinnt mehr, als er eingesetzt hat; wer verliert, verliert seinen Einsatz; über alle Spielenden mittelt sich der Verlust auf 5 % des Umsatzes ein. Es gibt kein System, das diese Marge schlägt, ohne selbst eine Marge einzugehen – und es gibt keine Wette, die «sicher» ist, weil die Quote die implizite Wahrscheinlichkeit plus Marge abbildet.

Inhalt erstellt vom Team «tippsheutech»