Golfwetten in der Schweiz 2026: was erlaubt ist, wie die Quote entsteht

Ein weites Fairway zieht sich im Dunst des frühen Morgens zwischen Föhren hin, Tau liegt auf dem kurzen Gras.

Aktualisiert am Oktober 19, 2026 · abgeglichen mit der Gespa-Bewilligungs­liste und den Spielregeln Sporttip 4.2

Der Ryder Cup ist ein Golf-Teamwettbewerb zwischen den USA und Europa, der alle zwei Jahre mit 12 Spielern pro Team im Lochspiel ausgetragen wird.

Eine Wette auf den Sieger des Masters ist aus Sicht des Schweizer Rechts ein Grossspiel, das nur von zwei Veranstaltern angeboten werden darf. Wer aus der Schweiz auf ein Golfturnier tippt, sollte deshalb wissen, wer über eine entsprechende Bewilligung verfügt, welche Vorgaben die Gespa für Wetttypen macht und wie eine Quote kalkuliert wird. Dieser Überblick erläutert die Grundlagen von Runde und Turnier, erklärt die Dynamik von Wetttypen und Margen und vergleicht schliesslich die bewilligten Veranstalter mit ausländischen Plattformen, die in der Schweiz über keine Betriebserlaubnis verfügen.

Stand der Golfsaison und was das für die Wette bedeutet

Der Ryder Cup wird alle zwei Jahre als Lochspiel zwischen den USA und Europa ausgetragen, zwölf Spieler pro Team. Daneben prägen vier Herren-Majors den Turnierkalender: das US Masters in Augusta im April, die PGA Championship im Mai, die U.S. Open im Juni und The Open Championship im Juli im Vereinigten Königreich. Diese Reihenfolge gilt seit Jahrzehnten, und sie ist der Grund, warum ein Wettanbieter im Frühjahr andere Felder anbietet als im Hochsommer. Wer vor dem Masters wettet, wettet auf einen kleineren Ausschnitt der Weltelite als vor den U.S. Open, wo die Spielfelder grösser und die Auftriebsquoten auf Aussenseiter entsprechend länger sind.

Ein Golfball liegt auf einem Holztee im Gras, scharf im Vordergrund, dahinter verschwimmt eine weite Wiese.
Eine Golfrunde umfasst üblicherweise 9 oder 18 Spielbahnen; bei 18 Bahnen ergibt sich meist ein Par von 72 für die gesamte Runde.

Für die Wette folgt daraus: ein grosses Feld drückt die Quote des Topfavoriten nach unten, weil das Risiko für den Veranstalter breiter gestreut ist. Umgekehrt steigt die Quote eines Spielers, der in der Weltrangliste weiter hinten steht, aber die Wahrscheinlichkeit, dass er tatsächlich gewinnt, ist geringer. Die Quote ist also nicht nur ein Preisschild, sondern ein Kompass für die Wahrscheinlichkeit, die der Veranstalter dem Spiel zumisst, eingekreist durch seine eigene Marge. Wer das versteht, liest jede Quote zweimal: einmal als möglichen Gewinn, einmal als das, was sie über die Einschätzung des Buchmachers verrät.

Ein weiterer Faktor ist der Spielplan jedes Turniers. Bei den meisten grossen Turnieren gibt es einen Cut nach zwei von vier Runden; wer den Cut verpasst, spielt am Wochenende kein Preisgeld mehr aus. Eine Wette auf den Turniersieger muss diesen Mechanismus mitdenken, denn die Quote gilt für vier Runden Golf, nicht für das Wochenende allein. Eine Livewette auf den Samstag sieht deshalb oft anders aus als die Prematch-Quote am Donnerstag, weil das Feld nach dem Cut kleiner und die Ausgangslage klarer geworden ist.

Rechtliche Lage: Grossspiel mit geschlossener Liste

Sportwetten sind in der Schweiz ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51), in Kraft seit dem 1. Januar 2019. Die Aufsicht liegt bei der Gespa, der interkantonalen Geldspielaufsicht in Bern, nicht bei der ESBK, die nur Casinos beaufsichtigt. Eine Bewilligung besteht aus zwei Teilen: einer Veranstalterbewilligung und einer Spielbewilligung pro Spiel, geregelt in den Artikeln 21 bis 25 BGS. Geltungsbereich ist die Schweiz; eine ausländische Bewilligung hat hier keine Wirkung (Art. 4 BGS).

Ein leerer Golfwagen steht unter einem Vordach, Regen tropft vom Dachrand auf einen Kiesweg.
Die Golfregeln werden gemeinsam vom R&A und der United States Golf Association (USGA) herausgegeben.

Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport. Ein Online-Konto lässt sich nur für Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Vertragsgebiet des jeweiligen Veranstalters eröffnen. Swisslos deckt die Deutschschweizer Kantone (AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH), den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein ab. Die Loterie Romande bedient die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Wer aus Zürich spielt, kann nur bei Swisslos Kunde werden; wer aus Genf spielt, nur bei der Loterie Romande.

Was gewettet werden darf, steht in einer geschlossenen Liste: der Gespa-Liste der bewilligten Sportarten, Wettbewerbe und Wetttypen, gestützt auf Artikel 25 BGS und Artikel 29 VGS. Was nicht auf der Liste steht, darf nicht angeboten werden. Qualifikationsrunden nur, wenn sie gelistet sind; Frauenwettbewerbe nur, wenn sie gelistet sind; Rangwetten nur, wenn die Rangierung über die Teilnahme an einem internationalen Wettbewerb oder über das Podium entscheidet; nie auf Trainingsläufe. Die Liste enthält Eckball- und Kartenmärkte aus dem Fussball nicht und auch keinen Abschnitt zu E-Sports. Veranstaltungen mit überwiegend Minderjährigen sind ausgeschlossen (Art. 25 Abs. 2 BGS). Livewetten sind erlaubt, vor Spielbeginn und live, sofern der Veranstalter eine entsprechende Verfügung hält. Eine gesetzliche Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte besteht im BGS nicht.

Wer ohne Schweizer Bewilligung Sportwetten organisiert, macht sich strafbar: bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahre (Art. 130 BGS). Der Spielende wird nicht bestraft, aber Einsatz und Gewinn können im Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden. Die Gespa führt eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekomanbieter per DNS blocken (Art. 86–93 BGS); die Liste umfasste Ende 2025 671 Domains und wird laufend ergänzt, weil blockierte Domains rasch ersetzt werden. Wer auf eine ausländische Plattform ausweicht, hat keinen Anschluss an das Schweizer Ausschlussregister und keinen Schweizer Rechtsweg.

Spielerschutz: Limiten, Spielsperre und Minderjährigenschutz

Sportwetten sind in der Schweiz Personen ab 18 Jahren vorbehalten. Wer noch minderjährig ist, darf weder Konto noch Wettschein. Die Online-Registrierung verlangt einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet, eine eindeutige Identität und den Nachweis, dass keine Spielsperre besteht; jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Personendaten werden aus einem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft.

Vor der ersten Wette setzen Spielende bei Sporttip eigene Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage. Die Obergrenze liegt bei CHF 9’999, bei Personen unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für 30 Tage möglich. Der Staat setzt damit keinen festen Einsatzdeckel; die Spielenden bestimmen ihr eigenes Limit, und der Veranstalter ist verpflichtet, sie dazu aufzufordern (Art. 87 VGS). Das unterscheidet die Schweizer Regelung von anderen Märkten, in denen der Gesetzgeber einen Pauschaldeckel verhängt.

Die Spielsperre ist das zweite Standbein. Swisslos lässt eine produktbezogene Sperre für 1 bis 180 Tage zu, ohne Aufhebung vor Fristablauf; eine unbefristete Spielsperre wird in ein schweizweites Register eingetragen und gilt auch für Casinos und Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Eine freiwillige Spielsperre kann erst nach drei Monaten aufgehoben werden (Art. 84 VGS); eine Fachstelle ist einzubinden (Art. 81 BGS). Wer sich selbst ausschliesst oder gesperrt ist, hat keinen Anspruch auf Einsatz oder Gewinn (Art. 45 BGS). Der Veranstalter muss überdies eine selbstgewählte Pause von bis zu sechs Monaten anbieten (Art. 89 VGS).

Anlaufstellen für Spielende und Angehörige finden sich bei der Sucht Schweiz und bei der Gespa selbst. Die Beratungsstellen der Kantone sind in der Regel kostenlos und anonym. Wer bei sich selbst wiederholt den Drang spürt, eine selbst gesetzte Limite zu unterlaufen, oder wer nicht mehr zwischen Einsatz und Verlust unterscheiden kann, sollte eine Spielsperre in Erwägung ziehen, bevor die nächste Wette platziert wird.

Wetttypen und Quoten: von der Einzelwette bis zum Kombiboost

Eine Wette auf Golf kann verschiedene Formen annehmen, und jede Form hat ihre eigene Mechanik. Die einfachste ist die Einzelwette auf den Turniersieger. Aus einer Quote von 6.50 auf einen Spieler und einem Einsatz von CHF 10 ergibt sich bei einem Sieg eine Rückzahlung von CHF 65; der Reingewinn beträgt CHF 55. Die Formel dahinter ist schlicht: Rückzahlung gleich Einsatz mal Quote, Reingewinn gleich Einsatz mal (Quote minus 1). Bei einer Kombinationswette multiplizieren sich die Quoten der einzelnen Voraussagen zu einer Gesamtquote; aus drei Voraussagen mit Quoten 1.80, 2.20 und 3.00 wird eine Kombiquote von 11.88, und nur wenn alle drei Voraussagen eintreffen, wird die Wette ausbezahlt.

Eine dritte Form ist die Systemwette, bei der nicht alle Voraussagen eintreffen müssen, damit ein Gewinn entsteht; der Einsatz wird auf mehrere Kombinationen aufgeteilt, von denen einige leer ausgehen können. Bei Sporttip liegt der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette bei CHF 1’000, für eine Systemwette bei CHF 10’000. Der Mindesteinsatz beträgt CHF 1. Die Limiten kann Swisslos jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern; eine Wette über der Limite wird nicht angenommen.

Cash-Out ist eine Sonderform der vorzeitigen Auszahlung. Swisslos bietet Cash-Out für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten an, vor Spielbeginn und live, aber nur online und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann vom Veranstalter jederzeit geändert werden. Swisslos muss Cash-Out nicht für alle Wetten anbieten; eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Wer Cash-Out nutzt, gibt einen Teil des möglichen Gewinns ab, um den Gewinn früher zu realisieren oder einen Verlust zu begrenzen. Das klingt nach Risikomanagement, ist aber ein Geschäft, bei dem der Veranstalter den Zeitpunkt und den Preis bestimmt.

Quotenboosts und Profitboosts funktionieren bei Sporttip nur online. Quotenboosts gelten für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage; Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Spielendem nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert. Bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Der Sporttip-Kombiboost gilt online, Prematch, Live und Systemwetten, verlangt mindestens vier Voraussagen mit Quote von je mindestens 1.50 und stockt den Nettogewinn um 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn Voraussagen auf. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Was hier nach «gratis Geld» klingt, ist an die Quote von 1.50 gebunden; eine Wette unter dieser Quote zählt nicht für den Boost, und wer die Auswahl nicht trifft, lässt den Vorteil liegen.

Livewetten sind erlaubt und bilden einen Sonderfall. Eine Wette gilt unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00; in spielentscheidenden Situationen kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Bei Golf kann das bedeuten, dass eine Wette auf den Sieger einer Runde wertlos wird, wenn sie nach der Siegerehrung eingeht. Eine weitere Einschränkung gilt für voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung: Sie werden bei Sporttip nur über die Bet-Builder-Funktion kombiniert; nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten.

Was die Marge in der Quote bedeutet

Die Quote eines Marktes ist kein Naturwert. Sie ist das Ergebnis der Einschätzung des Veranstalters, abzüglich seiner Marge. Bei einem Zwei-Wege-Markt mit zwei gleich wahrscheinlichen Ausgängen würde ein faires Buch für jeden Ausgang die Quote 2.00 setzen. Bei einer Quote von 1.90 auf beiden Seiten liegt die Auszahlungsquote, also der Anteil der Einsätze, der bei einem fairen Markt zurückflösse, bei 1 ÷ (1 ÷ 1.90 + 1 ÷ 1.90), also bei rund 0’526 oder 52.6 %. Die Marge, das ist der Anteil, den der Veranstalter von jedem eingesetzten Franken behält, liegt entsprechend bei 100 % minus 52.6 %, also bei rund 47.4 %; genauer sind es etwa 5 % Marge in diesem Beispiel, denn die Auszahlungsquote für ein 1.90/1.90-Buch liegt bei rund 95.0 % und die Marge bei rund 5.0 %. Das ist das Rechenexempel: ein Zwei-Wege-Markt bei Quoten 1.90/1.90 hat eine Auszahlungsquote von etwa 95 % und eine Marge von etwa 5 %.

Was sich daraus für die Wette ergibt, ist einfach und folgenreich: Ein Favorit mit Quote 1.90 ist nach der Rechnung des Veranstalters mit etwa 52.6 % Wahrscheinlichkeit der Sieger, eingepreist ist eine Marge von rund 5 %. Die Quote selbst garantiert keinen Gewinn, sie ist eine kommerzielle Einschätzung. Wer auf den Favoriten setzt, gewinnt oft, aber nicht sicher, und der Veranstalter hat die Marge bereits eingepreist. Umgekehrt hat ein Aussenseiter mit Quote 11.00 eine implizierte Siegwahrscheinlichkeit von etwa 9 %, und der Veranstalter verdient an dieser Wette nur, wenn der Aussenseit nicht gewinnt.

Bei Golfturnieren mit grossen Feldern wird die Marge über viele Ausgänge verteilt. Die Quote eines Turniersiegers bei einem Feld von 156 Spielern ist nicht nur Ausdruck der Wahrscheinlichkeit dieses Spielers; sie ist auch der Versuch des Veranstalters, auf jedem möglichen Sieger ein Stück Marge mitzuverdienen. Die Summe der Kehrwerte aller Quoten plus die Marge ergibt 100 %; je grösser das Feld, desto grösser die kumulierte Marge, die der Veranstalter im Buch hält. Wer das versteht, sieht die Quote nie wieder nur als Zahl.

Beispielrechnung: Einsatz, Quote, Rückzahlung

Ein Beispiel mit konkreten Zahlen: Ein Spielender setzt CHF 20 auf den Sieger eines The Open Championship zu einer Quote von 12.00. Bei einem Sieg wird der Einsatz mit der Quote multipliziert, die Rückzahlung beträgt CHF 240, der Reingewinn CHF 220. Eine Kombinationswette auf drei Spieler mit Quoten 2.50, 3.40 und 4.20 ergibt eine Kombiquote von 35.70. Bei einem Einsatz von CHF 5 und einem vollen Erfolg beträgt die Rückzahlung CHF 178.50, der Reingewinn CHF 173.50; trifft nur eine Voraussage nicht ein, verfällt die ganze Wette.

Was die Marge in einer Quote kostet, lässt sich an einem zweiten Beispiel zeigen. Ein Spielender wettet CHF 100 auf einen Spieler zu Quote 1.90; sein möglicher Gewinn beträgt CHF 90. Bei einer angenommenen Marge von rund 5 % auf diesem Markt bedeutet das, dass der Veranstalter im Schnitt rund CHF 5 von jedem CHF 100 Einsatz behält. Wer regelmässig wettet, spürt die Marge in der Bilanz: Bei einem Markt mit 5 % Marge und 50 % Trefferquote liegt der durchschnittliche Verlust pro Wette bei rund 5 % des Einsatzes, langfristig also ein Verlustgeschäft.

Sport, Turniere und Spielplan

Die vier Majors der Herren bestimmen den Wettkalender: das US Masters im April in Augusta, die PGA Championship im Mai, die U.S. Open im Juni und The Open Championship im Juli. Daneben spielen die PGA Tour, die DP World Tour und die LIV-Tour das ganze Jahr über Turniere; bei den Damen sind die Epson Tour und die Ladies Europyplatz pass die wichtigsten Serien. Eine Wette auf eine Frauenkonkurrenz ist in der Schweiz nur möglich, wenn die Gespa-Liste sie führt; einzelne Turniere der DP World Tour sind möglicherweise nicht gelistet, und die Plattformen bilden das Wettprogramm entsprechend ab.

Der Ryder Cup, alle zwei Jahre als Lochspiel zwischen den USA und Europa ausgetragen, ist ein Sonderfall. Ein Teamwettbewerb funktioniert anders als eine Einzelwette: Statt einer Siegerquote gibt es Quoten auf den Tag, das Format oder den Ausgang des gesamten Wettbewerbs. Die Gespa-Liste entscheidet, ob und in welcher Form Wetten auf den Ryder Cup angeboten werden dürfen. Für die Spielenden folgt daraus, dass das Wettprogramm vor einem Ryder Cup anders aussieht als vor einem Major.

Die meisten grossen Turniere spielen über vier Runden, Donnerstag bis Sonntag, mit einem Cut nach zwei Runden. Wer den Cut verpasst, spielt am Wochenende kein Preisgeld mehr aus, scheidet aber nicht aus dem Turnier aus; bei Turnieren ohne Cut spielen alle Spielerinnen und Spieler alle vier Runden. Eine Runde umfasst in der Regel 18 Spielbahnen; das Par liegt bei einer 18-Bahnen-Runde meist bei 72; Birdie ist ein Schlag unter Par, Eagle zwei Schläge unter Par, Bogey ein Schlag über Par. Beim Zählspiel werden die Schläge insgesamt gegen das gesamte Feld gezählt, beim Lochspiel gewinnt, wer mehr Löcher als der Gegner für sich entscheidet. Für die Wette heisst das: Eine Wette auf den Sieger ist immer eine Wette auf das gesamte Turnier, nicht auf eine einzelne Runde; eine Livewette auf eine Runde kann sich auf den Stand einer Runde beziehen, aber sie bleibt eine Wette auf ein einzelnes Ereignis innerhalb des Turniers.

Steuern, Werbung und Zahlungen

Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen sind einkommensteuerfrei bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn; oberhalb der Schwelle behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die über die Steuererklärung zurückgefordert werden können. Der Bund hat die Schwelle per 1. Januar 2026 auf CHF 1’071’000 festgesetzt; die kantonale Schwelle unterscheidet sich, weshalb der Hinweis «je nach Kanton» angebracht ist. Eine typische Wettgewinnsumme liegt weit unter der Schwelle, sodass keine Einkommensteuer und keine Verrechnungssteuer anfällt. Gewinne von ausländischen Anbietern unterliegen keiner Verrechnungssteuer, aber die kantonale Praxis behandelt sie als voll steuerbares Einkommen unabhängig vom Betrag.

Werbung für Glücksspiel darf in der Schweiz nicht aufdringlich oder irreführend sein und auf nicht Minderjährige oder gesperrte Personen ausgerichtet sein (Art. 74 BGS). Werbung für in der Schweiz nicht bewilligtes Glücksspiel ist verboten und wird mit einer Busse bis zu CHF 500’000 bestraft (Art. 131 BGS). Gratiswetten oder Gratisguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS). Eine Promo-Stunde-Zeute oder ein Werbeverbot zu bestimmten Uhrzeiten gibt es nicht.

Auszahlungen und Einzahlungen laufen über ein Zahlungskonto im Namen des Kontoinhabers (Art. 50 Abs. 2 VGS). Anonyme Auszahlungen oder Krypto-Auszahlungen gibt es in der bewilligten Schweizer Sportwette nicht. Kredit an Spielende ist verboten (Art. 75 Abs. 1 BGS). Welche Zahlungsmittel ein Veranstalter akzeptiert, ist Sache des Veranstalters; nur die Spielregeln selbst geben Auskunft.

Vergleich: bewilligte Veranstalter und ausländische Anbieter

Die folgende Übersicht vergleicht zehn Anbieter, die im Schweizer Markt präsent sind; zwei davon sind in der Schweiz bewilligt, acht nicht. Die Spalte zur Bewilligung ist eine rechtliche Einordnung, keine Empfehlung; die Spalte zur Aufsicht benennt, wer die Einhaltung der Schweizer Regeln prüft. Diese Informationen basieren auf den offiziellen Spielregeln der bewilligten Anbieter und dem Geldspielgesetz für die rechtliche Einordnung der ausländischen Plattformen.

Anbieter Bewilligung in der Schweiz Veranstalter / ausgewiesene Lizenz
Swisslos Sporttip Bewilligung als Grossspiel (Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS; Aufsicht Gespa) SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel
Loterie Romande Jouez Sport Bewilligung als Grossspiel (Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS; Aufsicht Gespa) Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande), Lausanne
WirWetten ohne Schweizer Bewilligung ausgewiesene Lizenz nicht etabliert
PowBet ohne Schweizer Bewilligung ausgewiesene Lizenz nicht etabliert
Betwinner ohne Schweizer Bewilligung ausgewiedene Lizenz nicht etabliert
Betovo ohne Schweizer Bewilligung ausgewiesene Lizenz nicht etabliert
Bahigo ohne Schweizer Bewilligung ausgewiesene Lizenz nicht etabliert
AmunRa ohne Schweizer Bewilligung ausgewiesene Lizenz nicht etabliert
FortuneJack ohne Schweizer Bewilligung ausgewiesene Lizenz nicht etabliert
Rainbet ohne Schweizer Bewilligung ausgewiesene Lizenz nicht etabliert

Die Tabelle trennt zwei Welten: zwei in der Schweiz bewilligte Veranstalter mit vollem Anschluss an das Schweizer Ausschlussregister und an den Schweizer Rechtsweg, und acht ausländische Anbieter, deren ausländische Lizenz in der Schweiz keine Wirkung entfaltet (Art. 4 BGS). Die bei diesen ausländischen Plattformen oft ausgewiesene Lizenz ist rechtlich in der Schweiz unbeachtlich; ihre Domains können auf der Sperrliste der Gespa stehen. Wer aus der Schweiz spielt, sollte diesen Unterschied beachten: Eine ausländische Lizenz begründet keine Legalität in der Schweiz, und der Schutz des Schweizer Spielrechts besteht nur bei den beiden bewilligten Anbietern.

Swisslos Sporttip

Swisslos veranstaltet Sporttip im Vertragsgebiet der Deutschschweizer Kantone, des Tessins und des Fürstentums Liechtenstein. Das Online-Angebot ist nur für Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in diesem Gebiet zugänglich. Wer ein Konto eröffnen will, braucht einen Ausweis, der gegen Adressdatenbanken geprüft wird; eine Spielsperre darf nicht bestehen, jede Person darf sich nur einmal registrieren. Vor der ersten Wette werden eigene Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt; die Obergrenze liegt bei CHF 9’999. Der Mindesteinsatz beträgt CHF 1, der Höchsteinsatz CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombinationswette und CHF 10’000 pro Systemwette.

Das Wettprogramm enthält Einzel-, Kombinations-, System- und Livewetten sowie Cash-Out für ausgewählte Märkte. Quoten- und Profitboosts sind an Online-Einzelwetten und an definierte Sportereignisse gebunden, jeweils nur einmal pro Spielendem nutzbar. Der Kombiboost verlangt mindestens vier Voraussagen mit Quote von mindestens 1.50; der Bonus auf den Nettogewinn staffelt sich von 5 % bei vier bis 100 % bei fünfzehn Voraussagen. Im Geschäftsbericht 2025 weist Swisslos einen Reingewinn von CHF 562 Mio. aus, davon CHF 506 Mio. an die kantonalen Fonds und CHF 56 Mio. an die Stiftung Sportförderung Schweiz; aus den Sportwetten stammen CHF 109 Mio., nach CHF 122 Mio. im Jahr 2024.

Für Golfturniere gilt: Was die Gespa-Liste führt, kann angeboten werden; was sie nicht führt, fehlt im Wettprogramm. Der Veranstalter entscheidet, welche Turniere und welche Märkte er anbietet; ein vollständiger Markt ist nicht garantiert. Wer auf ein bestimmtes Golfturnier wetten will, ist Chefnutzer der Gespa-Liste, bevor er auf Sporttip tippt.

Loterie Romande Jouez Sport

Die Loterie Romande bedient mit Jouez Sport die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Sie zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende, die Kontaktadresse lautet Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne. Ein Online-Konto lässt sich nur für Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Vertragsgebiet eröffnen; die Identität wird über einen Ausweis und Adressdatenbanken geprüft.

Die Spielregeln, die Verlustlimiten und die Einsatzlimiten entsprechen in der Struktur denjenigen von Sporttip; die konkrete Ausgestaltung ist Sache der Loterie Romande. Welche Golfturniere und welche Märkte angeboten werden, ergibt sich aus der Gespa-Liste und aus dem Wettprogramm von Jouez Sport. Für Spielende aus der Romandie ist Jouez Sport die einzige bewilligte Online-Plattform für Sportwetten; Swisslos steht ihnen nicht zur Verfügung.

Ausländische Anbieter ohne Schweizer Bewilligung

Die übrigen acht Anbieter in der Übersicht – WirWetten, PowBet, Betwinner, Betovo, Bahigo, AmunRa, FortuneJack und Rainbet – besitzen keine Schweizer Bewilligung. Ihre ausländische Lizenz, sofern sie eine haben, hat in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS). Sie sind nicht an das Schweizer Ausschlussregister angeschlossen, es gibt keinen Schweizer Rechtsweg, und ihre Domains können auf der Gespa-Sperrliste stehen. Wer aus der Schweiz auf einer solchen Plattform spielt, spielt ohne den Schutz des Schweizer Spielrechts; Gewinne sind nach kantonaler Praxis steuerlich anders behandelt als Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen.

Die Spielregeln, die Auszahlungsmodalitäten und die Verlustlimiten dieser Anbieter sind ihre eigenen; die Gespa prüft sie nicht. Wer eine ausländische Plattform nutzt, sollte die Lizenz, die Auszahlungsmodalitäten und die Sperrmechanismen prüfen, bevor er einzahlt. Wer im Konfliktfall einen Schweizer Rechtsweg sucht, hat keinen. Die Trennung zwischen bewilligten Veranstaltern und ausländischen Anbietern ist keine Geschmacksfrage, sondern eine rechtliche: Im Streitfall entscheidet das Schweizer Recht zugunsten der Schweizer Plattformen, und nur dort greift die Spielsperre und das Schweizer Ausschlussregister.

Häufige Fragen zu Golfwetten in der Schweiz

Dürfen Schweizer Veranstalter Wetten auf Golfturniere anbieten, und was sagt die Liste der Gespa dazu?

Ja, sofern Turnier und Wetttyp auf der Gespa-Liste der bewilligten Sportarten, Wettbewerbe und Wetttypen stehen. Was nicht auf der Liste steht, darf von Swisslos und Loterie Romande nicht angeboten werden; die Liste ist geschlossen und wird von der Gespa geführt. Welche Golfturniere genau gelistet sind, sollte vor einer Wette auf der Gespa-Website geprüft werden.

Wie liest sich eine Quote auf den Turniersieger bei einem Feld mit vielen Spielern?

Die Quote ist die kommerzielle Einschätzung des Veranstalters für die Wahrscheinlichkeit, dass dieser Spieler gewinnt, abzüglich seiner Marge. Bei grossen Feldern mit vielen Spielern summieren sich die implizierten Wahrscheinlichkeiten plus Marge zu mehr als 100 %; je grösser das Feld, desto grösser die kumulierte Marge im Buch. Eine tiefe Quote ist kein Sicherheitsversprechen, sondern eine kalibrierte Einschätzung des Veranstalters.

Wie wird der Gewinn bei einer Golfwette aus Einsatz und Quote berechnet?

Die Rückzahlung einer Wette ist Einsatz mal Quote; der Reingewinn ist Einsatz mal (Quote minus 1). Bei einer Kombinationswette multiplizieren sich die Quoten der einzelnen Voraussagen zu einer Gesamtquote; nur wenn alle Voraussagen eintreffen, wird die Wette ausbezahlt. Bei einer Systemwette wird der Einsatz auf mehrere Kombinationen aufgeteilt; ein Teil der Voraussagen kann leer ausgehen.

Was bedeutet die Marge in den Quoten, und warum ist ein Favorit nie ein sicherer Sieger?

Die Marge ist der Anteil, den der Veranstalter von jedem Franken Einsatz im Schnitt behält; bei einem Zwei-Wege-Markt mit Quoten 1.90/1.90 liegt die Marge bei rund 5 %. Ein Favorit mit Quote 1.90 ist nach der Rechnung des Veranstalters mit etwa 52.6 % Wahrscheinlicher, der Sieger zu sein, eingepreist ist die Marge. Das ist keine Sicherheit; auf Dauer verliert der Spielende gegen die Marge.

Welche Verlustlimiten müssen vor der ersten Wette gesetzt werden, und wie lässt sich eine Spielsperre beantragen?

Bei Sporttip und Jouez Sport werden eigene Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt, mit Obergrenze CHF 9’999 (unter 21 Jahren CHF 1’000); eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Eine Spielsperre ist produktbezogen für 1 bis 180 Tage möglich, ohne Aufhebung vor Fristablauf; eine unbefristete Spielsperre wird in das schweizweite Register eingetragen und gilt auch für Casinos.

Inhalt erstellt vom Team «tippsheutech»