Beste Wettanbieter in der Schweiz im Vergleich
Stand: Oktober 19, 2026 | Geprüft gegen die Bewilligungsregister von Gespa und die Spielregeln der beiden Schweizer Veranstalterinnen.
Wer nach «besten Wettanbietern» sucht, landet in der Schweiz auf einer ungewöhnlichen Marktlandschaft. Das Geldspielgesetz (BGS) lässt Grossspiele wie Sportwetten nur unter einer Schweizer Bewilligung zu, und die Kantone haben den Kreis der Veranstalterinnen auf zwei Organisatoren begrenzt. Jede andere Seite im Internet arbeitet ohne Schweizer Bewilligung, ist über die Sperrliste der Gespa erreichbar und bietet hierzulande keinerlei Schutz. Hier erfahren Sie, wer in der Schweiz Sportwetten anbieten darf, was die beiden Veranstalterinnen unterscheidet, wie Limits und Spielschutz greifen, wohin Gewinne fliessen und woran ausländische Anbieter ohne Schweizer Bewilligung zu erkennen sind. Kein Anbieter bietet dauerhaft die beste Quote, kein Bonus löst sich in barem Geld auf, und wer sich ausserhalb der beiden Schweizer Veranstalterinnen bewegt, verlässt den Schutz des BGS.
Wie viele Wettanbieter es in der Schweiz tatsächlich gibt
In der Schweiz gibt es für Sportwetten nicht Hunderte Anbieter, sondern zwei: Swisslos mit dem Produkt Sporttip für die Deutschschweiz, das Tessin und Liechtenstein sowie die Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone. Beide stützen sich auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020), und beide brauchen sowohl eine Veranstalterbewilligung als auch eine Spielbewilligung nach dem BGS.

Eine Webseite, die Wetten annimmt, ist in der Schweiz nicht automatisch ein Wettanbieter im rechtlichen Sinn. Wer ohne Schweizer Bewilligung Sportwetten anbietet, macht sich nach Art. 130 BGS strafbar, gewerbsmässig mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren. Für Spielende bleibt die Wettabgabe zwar grundsätzlich straffrei, aber Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und es besteht keine Anlaufstelle für Streitigkeiten. Eine ausländische Lizenz aus Malta, Curaçao oder Deutschland hat in der Schweiz keine Wirkung: Art. 4 BGS stellt klar, dass eine ausländische Bewilligung die Schweizer nicht ersetzt.
Wer also «die besten Wettanbieter» sucht, sucht faktisch nach der besten der beiden Schweizer Veranstalterinnen, je nach Wohnkanton. Alles andere ist ein Vergleich ausländischer Marken, die hier ohne Bewilligung arbeiten.
Was die beiden Veranstalterinnen unterscheidet
Swisslos ist eine Genossenschaft mit Sitz in Basel, die 2025 einen Reingewinn von 562 Mio. CHF ausschüttete, davon 506 Mio. CHF an kantonale Fonds und 56 Mio. CHF an die Stiftung Sportförderung Schweiz. Aus den Sportwetten allein stammten 109 Mio. CHF, nach 122 Mio. CHF im Jahr 2024. Das Sporttip-Angebot richtet sich an die Deutschschweiz, das Tessin und Liechtenstein und umfasst damit 19 Kantone sowie das Fürstentum.

Die Loterie Romande ist in Lausanne ansässig (Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne) und betreut die Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Sie unterhält 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und beschäftigt 221 Mitarbeitende. Ihr Sportwetten-Produkt heisst Jouez Sport, ihr Angebot ist auf die Romandie zugeschnitten.
Was einen Anbieter von einer blossen Webseite unterscheidet
Drei Merkmale trennen einen bewilligten Anbieter von einer gewöhnlichen Wettseite. Erstens die Bewilligung: Eine Veranstalter- und eine Spielbewilligung nach BGS, ausgestellt und überwacht von der Gespa. Zweitens die Spielregeln: Sie regeln, was gewettet werden darf (nur die von der Gespa gelisteten Sportarten und Wetttypen), wer mitmachen darf (Wohnsitz im Vertragsgebiet, mindestens 18 Jahre, keine Spielsperre) und wie Limits, Sperren und Auszahlungen funktionieren. Drittens die Spielerkontrolle: Jede Person darf sich nur einmal registrieren, der Ausweis wird geprüft, und die Spielaktivität läuft über ein einziges Konto.
Eine ausländische Seite kann alle drei Merkmale formal anbieten, ohne dass eines davon in der Schweiz Wirkung entfaltet. Die Bewilligung gilt nur in der Schweiz (Art. 4 BGS), die Spielregeln unterliegen dem Recht des Lizenzlandes, und die Spielerkontrolle endet an der Schweizer Grenze.
Legale Wettanbieter in der Schweiz und ihre Bewilligung
Das BGS regelt Grossspiele wie Sportwetten seit dem 1. Januar 2019. Sportwetten fallen unter Art. 3 lit. c und e BGS und brauchen nach Art. 21-25 BGS eine Veranstalterbewilligung sowie eine Bewilligung pro Spiel. Die Aufsicht liegt bei der Gespa, der interkantonalen Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern. Sie ist nicht zu verwechseln mit der ESBK, die nur Casinos überwacht.
Die Kantone haben den Kreis der Veranstalterinnen gesetzlich auf zwei begrenzt. Ein dritter Anbieter lässt sich nicht bewilligen, solange diese Deckelung gilt. Wer eine «Bewilligung in der Schweiz» sucht, sucht also nach einer der beiden bestehenden. Wer mit einer anderen Marke spielt, hat keine Schweizer Bewilligung als Grundlage.
Was die Gespa prüft, bevor sie eine Bewilligung erteilt
Die Gespa prüft die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, die Sicherheit der Spielabwicklung, den Spielerschutz und die Verwendung der Reinerträge. Letztere fliessen vollständig in gemeinnützige Zwecke der Kantone (Art. 125 BGS). Bei Sporttip und Jouez Sport heisst das konkret: Mittel für Swiss Olympic, den Fussball- und Eishockeyverband, die Sporthilfe und vergleichbare Institutionen, je nach Kanton unterschiedlich gewichtet.
Die Aufsicht endet nicht mit der Erteilung. Die Gespa führt Testkäufe durch, prüft die Einhaltung der Spielregeln und kann bei Verstössen Bewilligungen entziehen oder ändern. Bei Verkaufsstellen hat die Gespa 2025 in 47.5 % von 200 Testfällen eine Sportwette an Minderjährige verkauft bekommen, ein Hinweis darauf, dass die Aufsicht an Verkaufsstellen Lücken sieht.
Was eine ausländische Lizenz in der Schweiz bedeutet
Eine Lizenz aus Malta, Curaçao, Deutschland oder dem Vereinigten Königreich hat in der Schweiz keine Wirkung. Die Werbung für nicht in der Schweiz bewilligte Geldspiele ist nach Art. 74 Abs. 3 BGS verboten und wird mit Busse bis zu 500’000 CHF bestraft (Art. 131 BGS). Das Angebot selbst ist eine Straftat nach Art. 130 BGS.
Für Spielende heisst das: Wer bei einem ausländischen Anbieter wettet, hat in der Schweiz keinen Anspruch auf Auszahlung, keine Spielsperre, die an Schweizer Daten anknüpft, und keine Beschwerdestelle. Die Gespa führt eine Sperrliste mit Domains, die Schweizer Internetanbieter per DNS blockieren. Ende 2025 standen 671 Domains auf dieser Liste, darunter namentlich Interwetten, Bet-at-Home und bet365. Die Liste wird laufend aktualisiert, geblockte Domains tauchen unter neuen Adressen wieder auf, und die Gespa reagiert mit neuen Einträgen.
Curacao-Anbieter, neue Buchmacher und Anbieter ohne Anmeldung
Drei Begriffe tauchen in Suchanfragen immer wieder auf: «Curacao-Anbieter», «neue Wettanbieter» und «Wettanbieter ohne Anmeldung». Sie beschreiben dasselbe Problem aus drei Richtungen.
Eine Lizenz aus Curaçao ist eine Lizenz des Landes Curaçao, nicht der Schweiz. Sie erlaubt dem Anbieter, in vielen Ländern zu operieren, aber in der Schweiz gilt sie als ausländisch, hat keine Anerkennung und kann jederzeit auf die Sperrliste gesetzt werden. Die Gespa nennt Curaçao-Lizenzen ausdrücklich als Beispiel für Lizenzen ohne Schweizer Wirkung.
«Neue Wettanbieter» in der Schweiz gibt es nicht. Es gibt neue Wettseiten, die in anderen Ländern lanciert werden, mit neuen Marken, neuen Bonusprogrammen und neuen Namen. Schweizer Bewilligungen werden nicht neu vergeben, solange die Deckelung auf zwei Veranstalterinnen gilt.
«Wettanbieter ohne Anmeldung» ist ein Werbeversprechen, das in der Schweiz nicht funktioniert. Die Verordnung zum BGS verlangt eine einmalige Registrierung mit Identitätsprüfung pro Person. Wer ohne Anmeldung spielt, spielt entweder bei einem ausländischen Anbieter oder testet ein Spiel ohne Echtgeld.
Spielerschutz: Verlustlimiten, Sperren und das Schweizer Register
Der Spielerschutz im BGS baut auf drei Pfeilern: Verlustlimiten, die die Spielenden vor der ersten Wette selbst festlegen, eine Sperrmöglichkeit für den eigenen Zugang und ein schweizweites Register, in dem Sperren eingetragen werden. Dazu kommt das Verbot, Minderjährige teilnehmen zu lassen, und die Pflicht zu einer einzigen Registrierung pro Person.
Verlustlimiten, die vor der ersten Wette gesetzt werden
Bei Sporttip müssen Spielende vor der ersten Wette Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage festlegen. Die Obergrenze pro Person liegt bei 9’999 CHF, für unter 21-Jährige bei 1’000 CHF. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich lässt sich eine freiwillige Einzahlungslimite für 30 Tage setzen. Das BGS selbst schreibt eine Frist von 24 Stunden vor, Swisslos und Loterie Romande haben in ihren Bedingungen 72 Stunden gesetzt, der strengere Wert gilt.
Eine staatlich festgelegte Einzahlungsobergrenze wie in manchen europäischen Ländern gibt es in der Schweiz nicht. Die Limits sind Selbstbindungen, keine vom Staat gesetzten Caps. Sie funktionieren, weil die Veranstalterin die Einhaltung technisch erzwingt und Limits sich nicht durch Kontowechsel umgehen lassen.
Spielsperre, Sperrregister und Selbstsperre
Wer sich selbst sperren will, kann den Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in das schweizweite Register eingetragen und gilt auch für Casinos, einschliesslich Online-Casinos, sowie in Liechtenstein. Die Aufhebung einer unbefristeten Sperre verlangt eine Fachstelle und eine Karenzzeit von mindestens drei Monaten, so will es Art. 84 VGS.
Wer ausgeschlossen wird, kann zwar keine Gewinne mehr einfordern (Art. 45 BGS), aber das ist der Preis für ein System, das Sucht nicht durch Gewinne belohnt. Ausländische Anbieter haben keinen Zugang zu diesem Register. Eine Sperre bei Swisslos oder Loterie Romande sperrt nicht gleichzeitig ein Konto bei Betsson, Betway oder einem anderen ausländischen Anbieter.
Warum ausländische Anbieter diesen Schutz nicht bieten
Ein ausländischer Anbieter hat keine Veranlassung, sich an das Schweizer Register zu halten, kein Interesse an einer Sperre, die ein zahlendes Mitglied verliert, und keine Pflicht zur Kooperation mit einer Schweizer Fachstelle. Er kennt weder die Schweizer Verlustlimiten noch die Pflicht zur einmaligen Registrierung pro Person. Wenn ein Spieler sich bei drei ausländischen Anbietern sperren lässt, hat er gegenüber dem vierten keinen Schutz, weil die Sperre nirgends geteilt wird.
Das ist der Kernunterschied: Schweizer Bewilligung heisst, der Anbieter ist in das Schutzsystem eingebunden, ausländische Bewilligung heisst, er ist es nicht.
Krypto, Anonymität und warum das in der Schweiz nicht funktioniert
Bitcoin, Ethereum und andere Kryptowährungen werden in der Wettbranche als anonyme Zahlungsmittel beworben. In der Schweiz funktioniert das nicht. Die Verordnung zum BGS verlangt in Art. 50 Abs. 2 VGS, dass Gewinne und Guthaben nur auf ein Zahlungskonto im Namen des Spielenden ausgezahlt werden. Anonyme Auszahlungen, Krypto-Wallets, die nicht auf den Spielenden lauten, oder Überweisungen an Dritte sind nicht zulässig.
Wer also bei einem Schweizer Veranstalter spielt, zahlt mit den zugelassenen Zahlungsmitteln ein, und die Auszahlung geht auf das eigene Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto. Die Anonymität, die Krypto verspricht, endet an der Auszahlung.
Warum Krypto-Anbieter in der Schweiz keine Lizenz haben
Kein Krypto-Wettanbieter hat eine Schweizer Bewilligung. Die Lizenzierungspflicht gilt für jeden, der in der Schweiz Sportwetten anbietet, unabhängig vom Zahlungsmittel. Ein Anbieter, der mit Bitcoin wirbt, ist ein Anbieter ohne Schweizer Bewilligung, mit den Konsequenzen: Sperrliste, keine Anlaufstelle, keine Spielsperre im Schweizer Register.
Was die Verordnung über anonyme Zahlungen wirklich sagt
Art. 75 Abs. 1 BGS verbietet die Kreditgewährung an Spielende. Was darunter fällt, ist breit: Kredite, Vorschüsse, Stundungen, Überziehungen, alles, was das Spielen ohne eigenes Geld ermöglicht. Krypto-Zahlungen an sich sind nicht verboten, aber sie müssen nachvollziehbar sein, das heisst, das Wallet muss identifizierbar sein und auf den Namen des Spielenden lauten. Anonyme Wallet-Adressen ohne Identitätsbezug erfüllen diese Anforderung nicht.
Boni, Gratiswetten und warum die Schweiz kein Bonusmarkt ist
In der Schweiz sind Werbung und Boni enger begrenzt als in vielen ausländischen Märkten. Art. 74 BGS verbietet aufdringliche oder irreführende Werbung sowie Werbung, die sich an Minderjährige oder gesperrte Personen richtet. Gratisspiele und Gratisspielguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS). Im Jahr 2025 hat die Gespa 24 Einwilligungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt, ein Mass für die Enge des Marktes.
Was Sporttip an Bonus und Aktionen anbietet
Sporttip kennt einen Kombiboost, der nur online gilt (Prematch, Live, Systemwetten). Der Boost verlangt mindestens vier Voraussagen mit Einzelquoten von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn Voraussagen. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert.
Daneben gibt es Quotenboosts für Prematch-Einzelwetten und Profitboosts, die den möglichen Nettogewinn eines definierten Ereignisses um einen Prozentsatz erhöhen. Beide sind pro Person nur einmal nutzbar, in Einsatz und Erhöhung limitiert, und verfallen bei einem Cash-Out.
Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nach den Bedingungen für die Online-Teilnahme von Swisslos nicht auszahlbar. Wer mit einem Gratisspielguthaben gewinnt, gewinnt Spielguthaben, nicht Bargeld.
Warum der Schweizer Bonusmarkt klein bleibt
Die regulatorische Logik: Boni sollen nicht zum Spielen verleiten, sondern bestehendes Spielverhalten belohnen. Ein 100-%-Bonus auf die erste Einzahlung, wie ihn ausländische Anbieter bewerben, ist in der Schweiz nicht bewilligungsfähig, weil er den Spieleinstieg zum primären Anreiz macht. Die Gespa hat 2025 nur 32 Einwilligungen für Gratisspiele und Gratisspielguthaben erteilt, verteilt auf 365 Tage und zwei Veranstalterinnen.
Wer einen Markt mit echten Bonusprogrammen sucht, ist bei einem Schweizer Anbieter falsch. Wer in der Schweiz spielen will, spielt mit dem, was die Gespa an Aktionen genehmigt, und nimmt die engeren Bedingungen in Kauf.
Wie ein Bonus im Markt funktioniert: die Rechnung hinter der Werbung
Ein 100-%-Bonus von 100 CHF klingt nach geschenktem Geld, ist aber an Bedingungen geknüpft. Der Bonus muss typischerweise mehrfach umgesetzt werden, bevor er ausgezahlt werden kann. Nehmen wir einen Bonus von 100 CHF mit einem Umsatzfaktor von 5x: Der erforderliche Umsatz beträgt 500 CHF, realisiert durch Wetten zu Mindestquoten, die meist bei 1.50 oder höher liegen.
Was kostet das? Angenommen, die Wetten werden auf einem Markt mit einer durchschnittlichen Marge von 5 % platziert. Dann liegt der statistische Verlust aus 500 CHF Umsatz bei 25 CHF. Wer den Bonus durchspielt, gibt also im Schnitt ein Viertel des Bonusbetrags aus, bevor er auszahlbar wird. Bei höheren Margen oder strengeren Umsatzfaktoren steigt der Verlust, bei niedrigeren ist er kleiner. Die Werbung «100 % Bonus» ist eine Werbung über den Bruttobetrag, nicht über den Nettobetrag, und der Nettobetrag ist das, was am Ende zählt.
Zahlungen, Auszahlungsgeschwindigkeit und wohin Gewinne fliessen
Die Auszahlung in der Schweiz folgt klaren Regeln. Gewinne und Spielguthaben fliessen auf ein Konto im Namen des Spielenden, ein Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto, niemals auf ein Konto Dritter, niemals bar, niemals in Krypto.
Wie Swisslos Guthaben verwaltet und auszahlt
Das Swisslos-Spielkonto kann per Online-Zahlungsmittel oder Einzahlungsschein aufgeladen werden, mit einem Mindestbetrag von 20 CHF und einer Obergrenze von 10’000 CHF pro 30 Tage. Ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben 9’999 CHF nicht übersteigt. Swisslos bietet PostFinance Pay als Zahlungsart an, die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt.
Gewinne bis 1’000 CHF pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut. Gewinne über 1’000 CHF werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto überwiesen. Auszahlungen vom Wallet-Guthaben sind innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis, ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % anfallen. Die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar.
Welche Zahlungsmittel Sporttip akzeptiert
Die Auswahl der Zahlungsmittel ist Sache der Veranstalterin, nicht der Gespa. Sporttip akzeptiert die gängigen Schweizer Zahlungsmittel, darunter PostFinance Pay und weitere im Spielerkonto hinterlegte Optionen. Welche Methoden im Einzelfall verfügbar sind, hängt vom Kontostatus, der Verifikation und der Wohnsitzadresse ab und ändert sich, wenn die Veranstalterin ihr Angebot anpasst.
Wer ein bestimmtes Zahlungsmittel sucht, etwa eine E-Wallet, prüft die Liste im Spielerkonto. Wer kein Konto hat und vor der Registrierung wissen will, was akzeptiert wird, schaut in die Sporttip-FAQ oder in die aktuellen Hinweise auf der Webseite von Swisslos.
Warum die Auszahlung in der Schweiz langsamer ist als bei ausländischen Anbietern
Die langsamere Auszahlung hat zwei Gründe. Erstens die regulatorische Pflicht zur Identitätsprüfung: Jede Auszahlung geht auf ein verifiziertes Konto im Namen des Spielenden, und die Verifizierung gehört zum Standardprozess. Zweitens die Beschränkung auf Schweizer und Liechtensteiner Konten: Auszahlungen in andere Jurisdiktionen sind nicht zulässig, was die Auswahl der Zahlungsdienstleister einschränkt.
Was Schweizer Anbieter dafür bieten, ist Rechtssicherheit. Die Auszahlung kommt auf das eigene Konto, die Veranstalterin unterliegt der Aufsicht der Gespa, und es gibt eine Beschwerdestelle. Ausländische Anbieter zahlen oft schneller, weil sie weniger Identitätsprüfung verlangen, aber das ist kein Vorteil, wenn das Konto, auf das ausgezahlt wird, am Ende nicht das eigene ist.
Was es heisst, wenn ein Anbieter «schnelle Auszahlung» bewirbt
«Schnelle Auszahlung» ist ein Werbeversprechen, das in jedem Markt anders funktioniert. In der Schweiz heisst es 3 Arbeitstage bei Swisslos, abhängig von Wohnsitz, Verifikation und Wettgewinn. Bei ausländischen Anbietern heisst es oft «innert 24 Stunden», aber in einen Kanal, der vom Schweizer Recht nicht abgedeckt ist. Die Geschwindigkeit allein sagt nichts über die Sicherheit der Auszahlung.
Mobile Wetten, App und was auf dem Smartphone anders ist
Sporttip lässt sich online über die Webseite von Swisslos oder die Sporttip App (iOS und Android) nutzen. In der App zusammengestellte Wetten können per QR-Code an einer Sporttip-Verkaufsstelle gespielt werden, eine Brücke zwischen Online- und stationärem Kanal, die in der Schweiz einzigartig ist.
Was bei der App-Registrierung zu beachten ist
Die App verlangt die gleichen Daten wie die Webseite: Wohnsitz im Vertragsgebiet, mindestens 18 Jahre, keine Spielsperre, ein einziges Konto pro Person. Der Ausweis wird hochgeladen, die Daten werden aus dem Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft. Eine Registrierung ohne Ausweis ist nicht möglich.
Die Kontosicherheit läuft über das Login, in der Regel mit Passwort und Bestätigung per SMS oder E-Mail. Die Verlustlimiten und das Sperrregister gelten unabhängig vom Gerät, eine Manipulation der App ändert nichts an den serverseitig gesetzten Limits.
Worauf bei der Quotenanzeige auf dem Smartphone zu achten ist
Auf kleinen Bildschirmen werden Quoten oft kompakt dargestellt, und die Abstände zwischen Markt, Quote und Schaltfläche sind eng. Wer mit dem Finger schnell tippt, kann eine Quote treffen, die zur falschen Voraussage gehört. Die Sporttip-App verlangt vor jeder Wette eine Bestätigung, was ein Korrektiv ist, aber das Korrektiv kommt nach der Auswahl, nicht davor.
Wer auf dem Smartphone wettet, sollte vor der Bestätigung die Quote prüfen, die Voraussage prüfen und den Einsatz prüfen. Eine Last-Minute-Wette im Stadion ist kein Grund, auf eine Prüfung zu verzichten.
Warum eine gute App nicht die App des Anbieters mit der besten Quote ist
Wer bei einem Schweizer Anbieter spielt, hat die Wahl zwischen der Webseite von Swisslos und der App, beides vom selben Anbieter. Wer zwischen Anbietern vergleicht, vergleicht zwischen zwei Apps, und die App-Qualität ist nicht an die Quote gekoppelt. Eine bessere Quote hilft mehr als eine schönere App, solange die App funktioniert.
Livewetten, Cash-Out und die eingebaute Marge des Anbieters
Livewetten sind Wetten, die während eines laufenden Ereignisses platziert werden. Bei Sporttip gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Ausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00. In spielentscheidenden Situationen wie Elfmeter, Rote Karte oder VAR-Entscheidungen kann Swisslos Wetten ebenfalls mit Quote 1.00 werten.
Wie Cash-Out bei Sporttip funktioniert
Cash-Out gibt es bei Sporttip für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen. Swisslos garantiert Cash-Out nicht für jeden Markt und kann den Cash-Out-Betrag jederzeit ändern.
Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche Wettgewinn bei vollem Durchlauf, das ist die Logik des Cash-Outs. Wer vorzeitig aussteigt, gibt einen Teil des erwarteten Gewinns ab, im Austausch gegen die Sicherheit, den Gewinn nicht mehr zu verlieren. Wie viel abgegeben wird, hängt vom Spielstand, der verbleibenden Spielzeit und der eingebauten Marge ab.
Die eingebaute Marge im Cash-Out
Cash-Out ist ein zweiter Markt, den der Anbieter auf den ersten Markt aufsetzt. Die Quote, die der Anbieter beim Cash-Out zahlt, hat eine eigene Marge, die höher sein kann als die Marge der ursprünglichen Wette. Wer mit Cash-Out «sichert», sichert sich gegen den Verlust des Gewinns zu einem Preis, der die ursprüngliche Marge noch einmal enthält.
Im Klartext: Wer eine Wette zu Quote 2.00 platziert hat und vor dem Ende mit Cash-Out zu Quote 1.50 aussteigt, hat nicht «die Hälfte gesichert», sondern hat 25 % des erwarteten Bruttogewinns abgegeben, ohne dass dieser Verlust in der Werbung auftaucht. Cash-Out ist ein Werkzeug, kein Geschenk.
Warum Live-Quoten sich schneller bewegen als Pre-Match-Quoten
Live-Quoten reagieren auf jedes Ereignis im Spiel: Tor, Karte, Auswechslung, Verletzung. Der Anbieter passt die Quoten an sein Modell an, mit einer Marge, die in der Live-Phase oft höher ist als in der Pre-Match-Phase, weil die Unsicherheit grösser ist und das Modell weniger Daten hat. Für Spielende heisst das: Wer live wettet, wettet tendenziell zu schlechteren Bedingungen, gleicht das aber durch bessere Information aus, wenn das Modell des Anbieters das Spiel nicht korrekt eingeschätzt hat.
Wettarten, Quoten und wie sich der mögliche Gewinn berechnet
Bei Sporttip umfasst die reguläre Spielzeit die reguläre Spieldauer (Fussball 90 Minuten) plus Nachspielzeit. Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind.
Einzelwette, Kombiwette und Systemwette
Die Einzelwette ist eine Wette auf ein einzelnes Ereignis. Die Kombiwette kombiniert mehrere Voraussagen, die Gesamtquote ist das Produkt der Einzelquoten. Die Systemwette kombiniert mehrere Voraussagen in einer Struktur, in der nicht alle Voraussagen eintreffen müssen, damit ein Gewinn entsteht.
Der Gewinnbetrag einer Wette ergibt sich aus Einsatz mal Quote. Bei einer Kombiwette wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Das ist ein Detail, das bei kleinen Einsätzen wenig ausmacht und bei grossen Einsätzen sichtbar wird, weil der Rundungsvorteil mit dem Einsatz wächst.
Wie Kombinationen die Marge vervielfachen
Die Marge eines Marktes ist das, was der Anbieter pro eingesetzten Franken im Schnitt behält. Bei einer Einzelwette auf einen Zwei-Wege-Markt mit Quoten 1.90 und 1.90 beträgt die Auszahlungsquote 1 / (1/1.90 + 1/1.90) = 0.95, die Marge 5 %.
Bei einer Kombiwette aus zwei solchen Märkten multiplizieren sich die Quoten zu 1.90 × 1.90 = 3.61, aber die Margen multiplizieren sich nicht auf dieselbe Weise. Die kombinierte Auszahlungsquote ist das Produkt der einzelnen Auszahlungsquoten, hier 0.95 × 0.95 = 0.9025, was einer Marge von knapp 10 % entspricht. Bei drei kombinierten Märkten liegt die kombinierte Marge bereits bei knapp 15 %, bei fünf Märkten über 23 %. Je länger die Kombination, desto höher der Anteil, den der Anbieter im Schnitt behält. Das ist kein Zufall, sondern die Logik des Kombiwettenmarktes.
Warum Quotenboosts den Boost nicht verschenken
Ein Quotenboost bei Sporttip erhöht die angezeigte Quote für eine ausgewählte Voraussage, der Profitboost erhöht den möglichen Nettogewinn eines definierten Ereignisses um einen Prozentsatz. Beide sind pro Person nur einmal nutzbar, in Einsatz und Erhöhung limitiert, und verfallen bei Cash-Out.
Der Boost kommt aus der Marge des Marktes. Der Anbieter nimmt einen Teil seiner Marge und gibt ihn als sichtbaren Boost zurück, was die Quote besser aussehen lässt, ohne dass die langfristige Erwartung sich ändert. Wer den Boost nimmt, nimmt eine vorübergehend grosszügigere Quote, aber nicht einen besseren Markt. Der Unterschied ist subtil und genau der Punkt, an dem Werbung und Mechanik auseinanderlaufen.
Wie sich der mögliche Gewinn berechnet: ein Rechenbeispiel
Eine Einzelwette von 50 CHF auf eine Quote von 2.50 ergibt einen Bruttogewinn von 125 CHF, also einen Nettogewinn von 75 CHF. Eine Kombiwette aus drei Voraussagen mit Einzelquoten von 1.80, 2.20 und 1.95 hat eine Gesamtquote von 1.80 × 2.20 × 1.95 = 7’722. Bei einem Einsatz von 20 CHF ergibt das einen Bruttogewinn von 154.44 CHF, abgerundet auf 5 Rappen sind es 154.40 CHF, der Nettogewinn liegt bei 134.40 CHF.
Die Rechnung selbst ist einfach, der Hebel liegt in der Quote. Eine um 0.10 höhere Einzelquote hebt den Nettogewinn einer Dreierkombi um etwa 5 %, ohne dass der Einsatz steigt. Wer Quoten vergleicht, vergleicht die Differenz, die am Ende auf dem Wettschein steht.
Sportarten, Wettbewerbe und was in der Schweiz wettbar ist
Was gewettet werden darf, ist eine geschlossene Liste. Die Gespa veröffentlicht eine Liste der bewilligten Sportarten, Wettbewerbe und Wetttypen, Version 10.09.2026. Was nicht auf der Liste steht, ist nicht bewilligt, und die Veranstalterinnen dürfen keine Wetten darauf annehmen.
Was die Gespa-Liste erlaubt und was nicht
Erlaubt sind Wetten auf Sportereignisse, die auf der Liste stehen. Dazu gehören die grossen Sportarten Fussball, Tennis, Eishockey und ähnliche, einschliesslig Qualifikationsrunden, soweit sie gelistet sind, und Damenwettbewerbe, soweit sie gelistet sind. Ranglistenwetten sind nur erlaubt, wenn die Rangliste über die Qualifikation für einen internationalen Wettbewerb oder das Podium entscheidet. Trainingsläufe sind keine Wettgegenstände.
Nicht erlaubt sind Wetten auf Wettereignisse, politische Ereignisse, TV-Shows oder andere Nicht-Sport-Ereignisse, auch wenn das bei ausländischen Anbietern beworben wird. Ecken- und Kartenwetten sowie Esports sind in der aktuellen Liste nicht enthalten. Veranstaltungen, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind nach Art. 25 Abs. 2 BGS ausgeschlossen.
Fussball, Tennis, Eishockey und die grossen Turniere
Fussball ist das dominierende Angebot, von der Schweizer Super League bis zur WM. Die WM ist ein periodisches Grossereignis, das die Quotenbewegung über Monate prägt, von der Qualifikation über die Gruppenphase bis zum Final. Eishockey folgt dicht dahinter, mit der National League und internationalen Turnieren. Tennis gehört zu den klassischen Wettsportarten, von Grand Slams bis zu ATP- und WTA-Turnieren. Andere Sportarten wie Handball, Basketball oder Formel 1 sind verfügbar, soweit sie auf der Liste stehen.
UFC, Esports und die Lücken der Liste
UFC-Kämpfe sind Sportereignisse und können auf der Liste stehen, wenn die Gespa sie aufgenommen hat. Ob ein bestimmter Kampf wettbar ist, zeigt das Wettprogramm von Sporttip oder Jouez Sport zum Zeitpunkt des Kampfs. Esports erscheint in der aktuellen Gespa-Liste nicht, ein Hinweis darauf, dass die Aufsicht den Markt dort noch nicht als bewilligungsfähig einstuft. Anbieter, die Esports bewerben, bewerben eine Wette, die in der Schweiz nicht über einen bewilligten Anbieter läuft.
Was passiert, wenn ein Wettereignis abgesagt wird
Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn oder im Rahmen eines Turniers nachgeholt, ist die Wette ungültig. Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage die Quote 1.00. Wer eine Kombiwette auf zehn Voraussagen platziert hat und eine fällt aus, verliert nicht die ganze Wette, sondern verliert nur den Multiplikator dieser einen Voraussage.
Neue Wettanbieter, neue Marken und warum sie in der Schweiz nichts ändern
Der Begriff «neue Wettanbieter» suggeriert einen Markt, der sich öffnet. In der Schweiz öffnet sich der Markt nicht. Die Deckelung auf zwei Veranstalterinnen gilt, solange die IKV 2020 in Kraft ist, und es gibt keinen Mechanismus, der eine dritte Bewilligung vorsieht.
Was «neue Wettanbieter» im Schweizer Kontext heisst
«Neue Wettanbieter» in der Schweiz sind in der Regel ausländische Marken, die in anderen Märkten lancieren und über SEO, Affiliate-Marketing und Social Media in den deutschsprachigen Markt drängen. Sie werben mit Boni, schneller Auszahlung und grossem Wettprogramm, was in Märkten ohne Bewilligungsdeckelung funktioniert und in der Schweiz ins Leere läuft, weil die Voraussetzungen nicht erfüllt sind.
Wer eine Liste «neuer Wettanbieter 2026» sucht, findet eine Liste ausländischer Marken, die in diesem Jahr lanciert haben. Keine dieser Marken hat eine Schweizer Bewilligung, alle sind potenziell auf der Sperrliste, und alle haben in der Schweiz keine andere Rechtsstellung als ein seit Jahren bestehender ausländischer Anbieter.
Warum «unbekannte Wettanbieter» keine Chance haben
Unbekannte Marken haben dasselbe Problem wie bekannte: Keine Schweizer Bewilligung. Sie mögen kleiner sein, weniger Marketingbudget haben, in Foren weniger präsent sein, aber die Lizenzfrage wird dadurch nicht anders beantwortet. Die Gespa sperrt Domains unabhängig von der Markengrösse, und die Spielregeln des BGS gelten unabhängig davon, ob der Anbieter in der Branche bekannt ist.
Was sich für Spielende ändert, wenn ein neuer Schweizer Anbieter käme
Es gibt aktuell keine Anzeichen, dass die Deckelung auf zwei Veranstalterinnen aufgehoben wird. Eine Aufhebung würde voraussetzen, dass die IKV 2020 geändert wird, und eine Änderung würde Jahre dauern, Abstimmung der Kantone vorausgesetzt. Wer auf einen dritten Schweizer Anbieter wartet, wartet auf eine politische Entscheidung, nicht auf ein Marktversagen.
Die Rangliste: Beste Wettanbieter in der Schweiz im Vergleich
| Anbieter | Schweizer Bewilligung | Veranstalterin / Bewilligungsstatus |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Bewilligung (BGS) | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel; Veranstalter- und Spielbewilligung, Aufsicht Gespa; Produkt Sporttip für die Deutschschweiz, das Tessin und Liechtenstein |
| Loterie Romande Jouez Sport | Bewilligung (BGS) | Société de la Loterie de la Suisse Romande, Lausanne; Veranstalter- und Spielbewilligung, Aufsicht Gespa; Produkt Jouez Sport für die Romandie |
| Betscore | ohne Schweizer Bewilligung | Lizenz laut Eigenangabe nicht etabliert, keine Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS); keine Schweizer Spielsperre, kein Schweizer Beschwerdeweg; Domain potenziell auf der Gespa-Sperrliste |
| BillyBets | ohne Schweizer Bewilligung | Lizenz laut Eigenangabe nicht etabliert, keine Wirkung in der Schweiz; keine Schweizer Spielsperre, kein Schweizer Beschwerdeweg; Domain potenziell auf der Gespa-Sperrliste |
| Betclic | ohne Schweizer Bewilligung | Lizenz laut Eigenangabe nicht etabliert, keine Wirkung in der Schweiz; keine Schweizer Spielsperre, kein Schweizer Beschwerdeweg; Domain potenziell auf der Gespa-Sperrliste |
| IviBet | ohne Schweizer Bewilligung | Lizenz laut Eigenangabe nicht etabliert, keine Wirkung in der Schweiz; keine Schweizer Spielsperre, kein Schweizer Beschwerdeweg; Domain potenziell auf der Gespa-Sperrliste |
| Bettilt | ohne Schweizer Bewilligung | Lizenz laut Eigenangabe nicht etabliert, keine Wirkung in der Schweiz; keine Schweizer Spielsperre, kein Schweizer Beschwerdeweg; Domain potenziell auf der Gespa-Sperrliste |
| BDMBet | ohne Schweizer Bewilligung | Lizenz laut Eigenangabe nicht etabliert, keine Wirkung in der Schweiz; keine Schweizer Spielsperre, kein Schweizer Beschwerdeweg; Domain potenziell auf der Gespa-Sperrliste |
| MyStake | ohne Schweizer Bewilligung | Lizenz laut Eigenangabe nicht etabliert, keine Wirkung in der Schweiz; keine Schweizer Spielsperre, kein Schweizer Beschwerdeweg; Domain potenziell auf der Gespa-Sperrliste |
| Interwetten | ohne Schweizer Bewilligung | Lizenz laut Eigenangabe nicht etabliert, keine Wirkung in der Schweiz; keine Schweizer Spielsperre, kein Schweizer Beschwerdeweg; Domain potenziell auf der Gespa-Sperrliste |
Die Rangliste zeigt, was die Schweizer Rechtslage produziert: zwei bewilligte Anbieter, die das ganze Land abdecken, und eine lange Liste ausländischer Marken, die in der Schweiz keine andere Rolle spielen als die einer Webseite ohne Bewilligung. Die Reihenfolge der ausländischen Marken ist keine Wertung; sie teilen dieselbe Rechtsstellung und denselben Schutzumfang, nämlich null.
Anbieter im Detail
Swisslos Sporttip
Swisslos ist die Veranstalterin für die Deutschschweiz, das Tessin und Liechtenstein. Das Produkt heisst Sporttip, der Sitz der Genossenschaft ist Basel, und die Aufsicht liegt bei der Gespa. Wer im Vertragsgebiet wohnt und mindestens 18 Jahre alt ist, kann sich online registrieren, den Ausweis hochladen und nach der Prüfung ein Spielkonto eröffnen.
Das Wettangebot folgt der Gespa-Liste, mit Fussball, Tennis, Eishockey und weiteren bewilligten Sportarten. Livewetten und Cash-Out sind verfügbar, Cash-Out allerdings nur als vollständiges Cash-Out und nur online. Die Mindest- und Höchsteinsätze sind klar definiert: 1 CHF Mindesteinsatz, 1’000 CHF Höchsteinsatz pro Einzel- oder Kombiwette, 10’000 CHF pro Systemwette. Limits lassen sich jederzeit anpassen, eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung nach 72 Stunden.
Der Gewinn fliesst auf das eigene Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto, in der Regel innert 3 bis 10 Arbeitstagen, je nach Höhe des Gewinns und der Häufigkeit der Auszahlung. Wer unter 21 ist, hat tiefere Verlustlimiten, maximal 1’000 CHF statt 9’999 CHF.
Sporttip ist für Spielende in der Deutschschweiz die erste und einzige Adresse, an der Sportwetten mit Schweizer Bewilligung möglich sind. Wer dort spielt, spielt mit dem Schutz des BGS, im Rahmen der Gespa-Liste, mit Limits, die vor der ersten Wette selbst gesetzt werden, und mit einer Auszahlung auf das eigene Konto. Die Quote ist nicht die beste aller Anbieter, weil es keine gibt, die unter Schweizer Bewilligung quoten würde.
Loterie Romande Jouez Sport
Die Loterie Romande ist die Veranstalterin für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Ihr Produkt heisst Jouez Sport, ihr Sitz ist Lausanne (Avenue de Provence 14), und sie unterhält 2’350 Verkaufsstellen in der Romandie.
Die Spielregeln sind im Aufbau identisch mit Sporttip: Bewilligung nach BGS, Aufsicht durch Gespa, Registrierung mit Identitätsprüfung, Limits vor der ersten Wette, Auszahlung auf das eigene Konto. Die Inhalte des Wettangebots folgen der gleichen Gespa-Liste, weil die Liste für beide Veranstalterinnen gilt. Was in der Romandie verfügbar ist, ist im Wesentlichen das gleiche wie in der Deutschschweiz, mit dem Unterschied, dass die Verkaufsstellen dichter sind und die Sprache Französisch ist.
Wer in Genf, Lausanne, Sitten, Neuenburg, Delsberg oder Freiburg wohnt, hat mit Jouez Sport den einzigen Anbieter mit Schweizer Bewilligung für seine Region. Wer in der Deutschschweiz wohnt, hat dort kein Konto und kann sich auch nicht registrieren, die Vertragsgebiete sind getrennt.
Ausländische Anbieter ohne Schweizer Bewilligung
Die übrigen Anbieter in der Rangliste, Betscore, BillyBets, Betclic, IviBet, Bettilt, BDMBet, MyStake und Interwetten, teilen eine gemeinsame Rechtsstellung: Sie haben in der Schweiz keine Bewilligung, ihre Lizenzen aus anderen Ländern entfalten hier keine Wirkung, sie sind nicht an das Schweizer Sperrregister angeschlossen, und ihre Domains können auf der Sperrliste der Gespa stehen. Was sie bieten, lässt sich nur über ihre eigenen Bedingungen prüfen, nicht über Schweizer Standards.
Was sie besser machen als die Schweizer Veranstalterinnen, sind drei Dinge: ein grösseres Wettprogramm, schnellerer Bonus und schnellere Auszahlung. Was sie schlechter machen, ist die Aufsicht, der Spielerschutz und die rechtliche Sicherheit. Wer dort spielt, spielt ohne die Schutzmechanismen des BGS, mit Limits, die der Anbieter selbst setzt, ohne Sperre im Schweizer Register und ohne Beschwerdestelle in der Schweiz.
Für die meisten Spielenden in der Schweiz gibt es keinen rationalen Grund, einen ausländischen Anbieter zu wählen, wenn die beiden Schweizer Veranstalterinnen alles abdecken, was auf der Gespa-Liste steht. Es gibt aber Grenzfälle: Wer eine bestimmte Wette sucht, die nicht auf der Liste steht, wer einen Bonus will, den die Gespa nicht genehmigt, oder wer einen Anbieter sucht, der nicht an Schweizer Limits gebunden ist. Diese Wünsche sind legitim, aber sie sind Wünsche ausserhalb des Schweizer Rechtsraums, mit den entsprechenden Konsequenzen.
Steuern auf Wettgewinne in der Schweiz
Gewinne aus Schweizer bewilligten Grossspielen sind einkommenssteuerfrei bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn. Der Bundesfreibetrag liegt seit dem 1. Januar 2026 bei 1’071’000 CHF, im Jahr 2025 waren es 1’070’400 CHF. Oberhalb des Freibetrags zieht die Veranstalterin 35 % Verrechnungssteuer ab, die mit der Steuererklärung zurückgefordert werden können. Der kantonale Freibetrag unterscheidet sich je nach Kanton, weshalb sich keine einzelne kantonale Zahl als Referenz eignet.
Für die meisten Spielenden ist die Frage akademisch. Die überwiegende Mehrheit der Wettgewinne liegt weit unter dem Freibetrag, es fällt keine Einkommenssteuer und keine Verrechnungssteuer an. Wer einen grossen Gewinn macht, sollte die Erklärung beim Steuerberater oder der kantonalen Steuerverwaltung prüfen lassen, weil die kantonale Praxis variiert.
Gewinne aus ausländischen Anbietern fallen nicht unter die Verrechnungssteuer, weil die Schweiz keine Verrechnungssteuer auf ausländische Glücksspielgewinne erhebt. Die kantonale Steuerpraxis behandelt sie jedoch unterschiedlich, der Kanton Thurgau zum Beispiel besteuert Gewinne aus ausländischen Grossspielen vollständig als Einkommen, unabhängig von der Höhe. Wer bei einem ausländischen Anbieter spielt und in einem Kanton mit strenger Praxis wohnt, sollte die kantonale Regelung kennen, bevor er einen grossen Gewinn macht.
Eine Wettsteuer auf den Einsatz, wie sie in einigen europäischen Märkten existiert, gibt es in der Schweiz nicht. Wer 100 CHF einsetzt, setzt 100 CHF ein, ohne dass davon etwas abgezogen wird.
Werbung, Boni und warum sie in der Schweiz eng begrenzt sind
Art. 74 BGS verbietet aufdringliche oder irreführende Werbung sowie Werbung, die sich an Minderjährige oder gesperrte Personen richtet. Werbung für nicht in der Schweiz bewilligte Geldspiele ist verboten und wird mit Busse bis 500’000 CHF bestraft. Die Veranstalterinnen bewerben ihre Produkte im Rahmen dessen, was die Gespa erlaubt, was in der Praxis wenig Werbung für Sportwetten und viel Information bedeutet.
Warum «Bonus ohne Einzahlung» in der Schweiz selten ist
Ein Bonus ohne Einzahlung, wie er bei ausländischen Anbietern beworben wird, ist eine Gratisspielguthaben-Aktion und braucht nach Art. 75 Abs. 2 BGS die vorgängige Zustimmung der Gespa. Die Zustimmung wird nicht regelmässig erteilt, weil sie an Bedingungen geknüpft ist, die viele Anbieter nicht erfüllen wollen. Wer «Bonus ohne Einzahlung» sucht und in der Schweiz spielen will, sucht etwas, das es in dieser Form nicht gibt.
Was Gratisspielguthaben von echtem Geld unterscheidet
Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nach den Bedingungen von Swisslos nicht auszahlbar. Wer mit einem Gratisspielguthaben spielt und gewinnt, gewinnt Spielguthaben, das weiter eingesetzt werden kann, aber nicht auf das eigene Konto ausgezahlt wird. Das ist die regulatorische Logik: Ein Bonus, der in bar ausgezahlt wird, wirkt wie eine Belohnung fürs Spielen und ist ein Anreiz, weiterzuspielen.
Warum ausländische Werbung in der Schweiz sichtbar bleibt
Ausländische Anbieter werben über Kanäle, die die Schweizer Aufsicht nicht direkt erreicht: Internationale Sportübertragungen, Affiliate-Netzwerke, Social Media, Suchmaschinen. Die Werbung ist in der Schweiz verboten, aber das Verbot richtet sich gegen den Anbieter, nicht gegen den Empfänger. Wer die Werbung sieht, hat keine rechtlichen Konsequenzen zu befürchten, solange er nicht spielt. Wer spielt, macht sich nicht strafbar, riskiert aber die Konfiszierung von Gewinnen in einem Verfahren gegen den Anbieter.
Häufige Fragen zu Wettanbietern in der Schweiz
Welche Wettanbieter sind in der Schweiz erlaubt, und wer vergibt die Bewilligung?
In der Schweiz sind nur Swisslos (Produkt Sporttip) und die Loterie Romande (Produkt Jouez Sport) für Sportwetten bewilligt. Die Bewilligung wird von der Gespa, der interkantonalen Geldspielaufsicht in Bern, nach dem Bundesgesetz über Geldspiele (BGS, SR 935.51) erteilt. Eine ausländische Lizenz hat in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS).
Wie viele Wettanbieter für Sportwetten gibt es in der Schweiz tatsächlich?
Zwei. Die Kantone haben den Kreis der Veranstalterinnen gesetzlich auf zwei begrenzt, Swisslos für die Deutschschweiz, das Tessin und Liechtenstein, Loterie Romande für die Romandie. Jede andere Wettseite arbeitet ohne Schweizer Bewilligung und hat in der Schweiz keine andere Rechtsstellung als eine gesperrte Domain.
Was bedeutet es für Spielende, wenn ein Anbieter nur eine Lizenz aus dem Ausland besitzt?
Eine ausländische Lizenz ersetzt die Schweizer Bewilligung nicht. Die Seite ist in der Schweiz nicht zugelassen, die Spielsperre im Schweizer Register gilt dort nicht, eine Beschwerdestelle in der Schweiz existiert nicht, und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden. Die Gespa kann die Domain auf die Sperrliste setzen, Schweizer Internetanbieter blockieren sie per DNS.
Welcher Wettanbieter hat die besten Quoten, und weshalb lässt sich das nicht dauerhaft festlegen?
Unter den Schweizer Veranstalterinnen gibt es keinen Quotenunterschied im Wettbewerbssinn, weil sie nicht im Wettbewerb stehen, sondern das gemeinsame Monopol bilden. Ausländische Anbieter quoten nach eigenen Modellen, und kein Anbieter bietet dauerhaft die beste Quote, weil Quoten sich mit dem Markt, dem Spielstand und dem Zeitpunkt ändern. Wer die beste Quote sucht, vergleicht vor jeder Wette, nicht einmal pro Saison.
Wohin werden Gewinne ausgezahlt, und warum nur auf ein Konto im eigenen Namen?
Gewinne und Spielguthaben werden nach Art. 50 Abs. 2 VGS nur auf ein Zahlungskonto im Namen des Spielenden ausgezahlt, ein Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto. Die Beschränkung dient der Identitätsprüfung und der Bekämpfung von Geldwäscherei, anonym oder in Krypto ausgezahlte Gewinne sind in der Schweiz nicht zulässig.
Was ist die Sperrliste der Gespa, und wie wirkt sie auf ausländische Wettseiten?
Die Sperrliste ist das öffentliche Verzeichnis ausländischer Domains, die Schweizer Internetanbieter per DNS blockieren. Sie wird von der Gespa nach Art. 86-93 BGS geführt, mit ersten Einträgen am 3. September 2019 und 671 Domains Ende 2025. Die Liste wird laufend aktualisiert, geblockte Anbieter tauchen unter neuen Adressen wieder auf, und die Gespa reagiert mit neuen Einträgen. Die Sperre hindert Schweizer Spielende technisch am Zugriff, sie hebt die Rechtswidrigkeit der Angebote aber nicht auf.
Vergleich – tippsheutech
Inhalt erstellt vom Team «tippsheutech»
