Wettanbieter mit Bonus ohne Einzahlung: was 2026 in der Schweiz überhaupt geht
Datenstand: Oktober 19, 2026 · abgeglichen mit der Bewilligungs- und Sperrliste der Gespa sowie mit den Teilnahmebedingungen von Swisslos und Loterie Romande.
Wer in der Schweiz nach einem «Wettbonus ohne Einzahlung» sucht, stösst sehr schnell auf eine ungewohnte Tatsache: Solche Aktionen sind nicht einfach verboten, sie sind bewilligungspflichtig – und die Aufsicht vergibt diese Bewilligung nur sparsam. Die zwei einzigen Veranstalter, die in der Schweiz überhaupt Sportwetten anbieten dürfen, sind Swisslos mit dem Wettprodukt Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Beide nutzen den Mechanismus, den das Geldspielgesetz dafür vorsieht: Gratisspielguthaben, das auf dem Spielerkonto landet und nicht ausbezahlt werden kann. Wer mit eigenem Geld spielt, kann allenfalls von einem Gewinnboost profitieren – nicht aber von einem klassischen Bonus ohne Einzahlung, wie ihn ausländische Anbieter bewerben.
In der Schweiz ist das Modell des Bonus ohne Einzahlung eng an die Bewilligungspflicht des Geldspielgesetzes geknüpft. Wer auf der Suche nach einem solchen Angebot ist, sollte genau unterscheiden: Zwischen den seltenen, bewilligten Aktionen der zwei Schweizer Veranstalter und den weit verbreiteten, aber nicht bewilligten Angeboten ausländischer Marken. Dieser Überblick klärt die rechtlichen Rahmenbedingungen, zeigt die Unterschiede bei der Ausgestaltung der Boni auf und rechnet vor, welchen Wert ein Gratisguthaben in der Praxis tatsächlich hat.
Spielerschutz: warum Limiten vor dem ersten Gutschein stehen
Ein Bonus ohne Einzahlung klingt nach einem Geschenk, ist im Schweizer Recht aber an dieselben Spielerschutzregeln gebunden wie eine normale Wette. Wer ein Konto bei Swisslos oder der Loterie Romande eröffnet, legt vor der ersten Wette eigene Limiten fest. Ohne diese Limiten lässt sich kein Gutschein einlösen, kein Gratisspielguthaben aktivieren, keine Gratiswette platzieren. Das ist kein Bonus-Feature, sondern eine Bewilligungsvoraussetzung: Die Gespa verlangt von beiden Veranstaltern, dass sie Spielende zwingen, sich eigene Verlust- oder Einsatzlimiten zu setzen, bevor sie wetten. Das gilt unabhängig davon, ob das Spielkonto mit eigenem Geld, mit einem Aktionsguthaben oder mit einer Gratiswette belastet wird.

Verlustlimiten: was Spielende vor der ersten Wette setzen müssen
Bei Sporttip sind drei Limiten gleichzeitig zu setzen: für einen Tag, für sieben Tage und für 30 Tage. Die Obergrenze liegt für volljährige Spielende bei CHF 9’999, für unter 21-Jährige bei CHF 1’000. Eine Senkung greift sofort; eine Erhöhung wird erst nach 72 Stunden wirksam. Die Wartezeit soll verhindern, dass eine emotionsgeladene Verlustphase mit einem einzigen Klick das Limit nach oben schraubt. Wer keines der drei Felder ausfüllt, kann das Konto nicht für Wetten freischalten lassen.
Zusätzlich besteht die Möglichkeit, freiwillig eine Einzahlungslimite für 30 Tage zu wählen. Diese Limite gilt für die Aufladung des Spielkontos, nicht für die Grösse einer einzelnen Wette. Wer also plant, monatlich höchstens CHF 200 auf das Konto zu laden, trägt das hier ein. Die Einzahlungslimite ist optional, die Verlustlimite ist Pflicht.
Sperre und Selbstausschluss: die zweite Schutzlinie
Swisslos bietet eine produktbezogene Selbstsperre von 1 bis 180 Tagen, die ohne Aufhebung vor Fristablauf läuft. Wer sich für 180 Tage sperrt, ist 180 Tage draussen. Eine unbefristete Spielsperre wird zusätzlich in das schweizweite Register eingetragen, das alle bewilligten Spielstätten – Swisslos, Loterie Romande, Swiss Casinos und deren Online-Angebote – miteinander teilt. Eine solche Sperre gilt auch im Fürstentum Liechtenstein, soweit die liechtensteinischen Verkaufsstellen am Register angeschlossen sind. Eine Selbstsperre kann erst nach drei Monaten auf Antrag und unter Beteiligung einer spezialisierten Fachstelle aufgehoben werden.
Diese Register-Eintragung schützt auch dort, wo das eigene Willensvermögen versagt. Sie ist die zweite Linie hinter der Verlustlimite. Für die Frage, ob ein Bonus ohne Einzahlung sinnvoll einzusetzen ist, bedeutet das: Wer ein Gratisspielguthaben erhält, hat die Verlustlimite schon hinter sich – und sollte prüfen, ob das Gutschein-Angebot die persönliche Limite wirklich unterläuft oder nur eine Marketing-Limitierung verschiebt.
Werbung, Minderjährige und ausgeschlossene Personen
Werbung für Geldspiele darf in der Schweiz weder auf Minderjährige noch auf gesperrte Personen ausgerichtet sein, weder aufdringlich noch irreführend sein. Ausländische Wettanbieter dürfen in der Schweiz nicht für ihre Bonus-Programme werben – das Werbeverbot aus dem Geldspielgesetz gilt auch für No-Deposit-Aktionen, die aus dem Ausland in den Schweizer Markt strahlen. Wer dennoch Werbung sieht, sieht sie, weil der Anbieter das Verbot in Kauf nimmt; nicht, weil sie erlaubt wäre.
Boni und Gratiswetten: was die zwei bewilligten Veranstalter tatsächlich anbieten
Wer mit einem Bonus ohne Einzahlung rechnet, denkt meist an einen Gutscheincode, ein Startguthaben nach der Anmeldung oder eine Gratiswette ohne eigenes Geld. Beide Schweizer Veranstalter kennen das Modell – aber sie füllen es anders, als es ausländische Seiten tun. Der Grund liegt in der Bewilligungspflicht: Gratisspiele und Gratisguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa. Im Jahr 2025 hat die Aufsicht 24 solcher Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt. Das ist nicht nichts, aber es ist auch kein Dauerfeuer: Solche Aktionen sind klein, gezielt gelb und zeitlich eng begrenzt.
Gratisspielguthaben: nicht auszahlbar und an Bedingungen geknüpft
Das Standardprodukt ist das Gratisspielguthaben – im Gesetz Gratisspielguthaben, im Markt oft «Freebet» oder «Bonusguthaben» genannt. Es landet auf dem Spielerkonto, lässt sich nicht auszahlen und ist in der Regel an eine Frist gebunden. Die Loterie Romande hat das im Winter 2025/26 mit der Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» durchgespielt: Vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 wurden an 7 Aktionstagen Codes in den Stadien der National League verteilt. Wer den Code innert 7 Tagen auf seinem verifizierten Konto einlöste, bekam CHF 10 Spielguthaben, insgesamt 7’000 Stück. Gültig war das Guthaben 30 Tage, auszahlen liess es sich nicht. Reichte das für eine erste Wette, war die Bedingung, das Guthaben einmal im Sportwetten-Bereich umzusetzen, bevor eine Auszahlung des Gewinns möglich war.
Swisslos handhabt das Spielguthaben nach demselben Prinzip: Aktionsguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar. Wer ein Guthaben auf dem Wallet hat, kann es für Wetten verwenden, nicht aber als Cash aufs Bankkonto überweisen. Der Mechanismus schützt den Veranstalter davor, dass eine Bewilligung für Gratisspiele zur Finanzierung des Alltags wird – und er schützt die Aufsicht davor, dass eine Werbeaktion den eigentlichen Wettenmarkt subventioniert.
Gratiswetten: der Einsatz wird nicht zurückgezahlt
Eine Gratiswette – im Markt oft «Free Bet» – unterscheidet sich vom Gratisspielguthaben in einem entscheidenden Punkt: Sie ist eine konkrete Wette mit festgelegter Quote, deren Einsatz der Veranstalter trägt. Gewinnt die Wette, bekommt der Spielende den Nettogewinn ausbezahlt; verliert sie, ist nichts verloren. Aber: Der Einsatz der Gratiswette wird mit dem Gewinn nicht zurückgezahlt. Wer mit einer Gratiswette von CHF 10 auf eine Quote von 3.00 wettet, bekommt bei einem Treffer CHF 20 ausgezahlt – nicht CHF 30. Der «Einsatz» der Gratiswette ist im Gewinn nicht enthalten.
Dieser Mechanismus ist im Schweizer Markt Standard, weil er ohnehin dem üblichen Cash-Bonus-Modell entspricht. Wer eine echte Auszahlung des Bonus vor der Wette sucht, sucht etwas, das die zwei bewilligten Veranstalter nicht anbieten. Das ist kein Zufall: Eine Auszahlung des Bonus vor der Wette wäre eine Gratisauszahlung von Spielguthaben und damit eine Subvention des Wettkontos – und genau das soll die Bewilligungspflicht verhindern.
Quoten- und Kombiboosts: mehr Gewinn, kein Bonus
Neben den Bonus-Formen kennen Sporttip und Jouez Sport Gewinnbooster auf bestehende Wetten. Der Sporttip-Kombiboost gilt nur online und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn steigt mit der Anzahl Voraussagen: 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn Voraussagen. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Das ist kein Bonus ohne Einzahlung – die Wette wird mit eigenem Geld platziert – aber es ist eine der häufigsten Aktionen, die ein Spielender auf seinem Konto sieht, wenn er nach einer Wette mit Bonuswert sucht.
Quotenboosts bei Sporttip funktionieren nach demselben Prinzip: Sie gelten nur online, nur für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage und sind pro Spielendem nur einmal nutzbar. Bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Der Profitboost erhöht den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Auch hier gilt: Einsatz fliesst, Gewinn wird höher ausgewiesen.
Werbeaktionen im Überblick: klein, gezielt, kurz
Die Loterie Romande arbeitet bei Werbeaktionen bevorzugt mit ortsgebundenen Codes – Stadion-Codes, Verkaufsstellen-Aktionen, saisonalen Anlässen. Das passt zur Westschweiz, in der das dichte Netz von 2’350 Verkaufsstellen und 221 Mitarbeitenden die Kasse und die Werbung zugleich ist. Swisslos setzt stärker auf das Online-Konto, mit Aktionen rund um das Spieltip-Wettprogramm, den Sporttip-Kombiboost und gelegentliche Quotenboosts. Beide Aktionen folgen demselben Grundmuster: kleine Beträge, kurze Laufzeiten, an eine konkrete Wette oder einen konkreten Markt gebunden, nicht auszahlbar.
Top-10-Anbieter im Vergleich: was die zwei Bewilligten von den Ausländern trennt
Die Tabelle ordnet die Anbieter nach ihrer Bewilligungslage. Innerhalb der zwei bewilligten Veranstalter entscheidet das Vertragsgebiet, wer wo überhaupt ein Konto eröffnen kann; die ausländischen Marken folgen mit ihrer klaren Statusangabe und dem Hinweis, dass sie in der Schweiz keine Bewilligung haben. Wer eine Wette ohne Schweizer Bewilligung platziert, spielt ohne Schweizer Schutz: keine Anbindung an die Spielsperre, keine Schweizer Aufsicht, keine Schweizer Rückforderung im Streitfall.
| Anbieter | Bewilligung in der Schweiz | Veranstalter / ausgewiesene Lizenz |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Schweizer Bewilligung (Veranstalter- und Spielbewilligung BGS) | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel; Produkt Sporttip |
| Loterie Romande Jouez Sport | Schweizer Bewilligung (Veranstalter- und Spielbewilligung BGS) | Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande), Lausanne; Produkt Jouez Sport |
| 20Bet | ohne Schweizer Bewilligung | ausländische Lizenz ohne Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| myBet | ohne Schweizer Bewilligung | ausländische Lizenz ohne Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| BC Game | ohne Schweizer Bewilligung | ausländische Lizenz ohne Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| BassBet | ohne Schweizer Bewilligung | ausländische Lizenz ohne Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| Unibet | ohne Schweizer Bewilligung | ausländische Lizenz ohne Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| 22Bet | ohne Schweizer Bewilligung | ausländische Lizenz ohne Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| bet-at-home | ohne Schweizer Bewilligung | ausländische Lizenz ohne Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| 1Bet | ohne Schweizer Bewilligung | ausländische Lizenz ohne Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
Die Tabelle macht den Bruch sichtbar: zwei bewilligte Veranstalter, acht ausländische Marken ohne jede Schweizer Kraft. Wer aus der Reihe der acht ausländischen Marken einen «No-Deposit-Bonus» annimmt, spielt auf einer Plattform, die in der Schweiz nicht zugelassen ist – und riskiert genau die Probleme, die die Schweizer Aufsicht mit ihrer Sperrliste und mit Strafverfahren gegen Anbieter zu unterbinden versucht.
Swisslos Sporttip: das Wettangebot der Deutschschweiz und des Tessins
Swisslos ist die interkantonale Landeslotterie-Genossenschaft mit Sitz in Basel und veranstaltet Sportwetten unter dem Markennamen Sporttip. Das Wettangebot ist auf das Swisslos-Vertragsgebiet beschränkt: die Deutschschweizer Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH, den Kanton Tessin sowie das Fürstentum Liechtenstein. Wer in Genf wohnt, kann kein Swisslos-Konto eröffnen; wer in Zürich wohnt, kann kein Jouez-Sport-Konto eröffnen. Die zwei Veranstalter teilen sich den Markt geografisch auf, nicht thematisch.
Sporttip bietet Einzelwetten, Kombiwetten und Systemwetten, Prematch und Live, sowie Cash-Out für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten. Cash-Out funktioniert bei Sporttip nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung und nur online. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und Swisslos muss Cash-Out nicht für alle Wetten anbieten. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche Wettgewinn bei Endauswertung – das ist die Marge des Anbieters auf der vorzeitigen Auszahlung. Der Mindesteinsatz pro Einzel- oder Kombinationswette beträgt CHF 1, der Höchsteinsatz CHF 1’000 und für eine Systemwette CHF 10’000. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern.
Wer bei Swisslos ein Konto eröffnet, muss mindestens 18 Jahre alt sein, Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet haben und darf nicht in der Spielsperre eingetragen sein. Jede Person darf sich nur einmal registrieren; die Identität wird über einen Ausweis-Upload geprüft, der gegen Adress-Datenbanken abgeglichen wird. Wer diese Voraussetzungen erfüllt, kann eine der Aktionsbewilligungen der Gespa nutzen – sofern gerade eine läuft. Ohne laufende Aktion gibt es bei Swisslos keinen «Bonus ohne Einzahlung», sondern nur das normale Wettangebot und allenfalls die regulären Quoten- und Kombiboosts.
Für wen das passt: Sporttip ist die richtige Adresse für alle, die in der Deutschschweiz oder im Tessin wohnen und ein reguliertes Wettangebot mit Cash-Out suchen. Wer einen «No-Deposit-Bonus» in der Werbung sucht, findet bei Swisslos nur in Aktionszeiträumen ein – kleines – Gratisspielguthaben.
Loterie Romande Jouez Sport: das Wettangebot der Romandie
Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport in den sechs Westschweizer Kantonen Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Sitz des Unternehmens ist Lausanne, Avenue de Provence 14. Mit 2’350 Verkaufsstellen und 221 Mitarbeitenden ist sie deutlich stationärer aufgestellt als Swisslos, was sich in der Auswahl der Aktionen niederschlägt: Die Winteraktion 2025/26 mit Stadion-Codes in der National League passt zu diesem Vertriebsnetz.
Auch bei der Loterie Romande ist das Online-Konto an den Wohnsitz im Vertragsgebiet gebunden; das Spielguthaben auf dem Wallet darf CHF 10’000 nicht übersteigen, monatliche Einzahlungen sind auf CHF 10’000 limitiert. Gewinne bis CHF 1’000 netto werden direkt dem Wallet gutgeschrieben; Gewinne darüber gehen auf das Konto der angegebenen IBAN. Gratisspielguthaben aus Aktionen ist nicht auszahlbar – dasselbe Prinzip wie bei Swisslos. Die Verlustlimiten vor der ersten Wette folgen demselben Mechanismus: Ein Tag, sieben Tage, 30 Tage, mit eigenen Maximalwerten.
Wer ein Konto bei der Loterie Romande eröffnet, bekommt keine pauschale «No-Deposit»-Aktion, sondern nimmt an bewilligten, kurz laufenden Aktionen teil, wenn sie ausgeschrieben sind. Das letzte grosse Beispiel war die Stadion-Aktion «Patinoires et Stades» mit CHF 10 Spielguthaben pro Code, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar. Wer auf eine bestimmte Sportart, ein bestimmtes Turnier oder eine bestimmte Quote wetten will, prüft am besten das aktuelle Wettprogramm auf der Plattform selbst.
Für wen das passt: Jouez Sport ist die Adresse für alle, die in der Romandie wohnen und einen stationären Vertrieb schätzen. Die 2’350 Verkaufsstellen sind gleichzeitig Werbekanal, Vertrauensanker und Auszahlungsstelle.
Ausländische Anbieter ohne Schweizer Bewilligung
Die acht ausländischen Marken in der Tabelle – 20Bet, myBet, BC Game, BassBet, Unibet, 22Bet, bet-at-home und 1Bet – haben in der Schweiz keine Bewilligung. Ihre ausländischen Lizenzen – gleich aus welchem Land – haben nach Art. 4 des Geldspielgesetzes in der Schweiz keine Kraft. Wer bei einem dieser Anbieter ein Konto eröffnet, spielt nicht «inoffiziell», sondern auf einer Plattform, die in der Schweiz aktiv bekämpft wird: Die Gespa führt eine Sperrliste mit Domains ausländischer Anbieter, die von Schweizer Internet-Providern per DNS blockiert werden. Ende 2025 umfasste die Liste 671 Domains. Blockierte Anbieter reagieren mit Domain-Hopping – neuen Domains, die innerhalb von Stunden nachgeschoben werden.
Für die Spielerinnen und Spieler bedeutet das: Es gibt keine Schweizer Aufsicht, keine Verbindung zur Spielsperre-Datenbank, keine Schweizer Anlaufstelle bei Streit, kein Einbezug in die Schweizer Spielerschutz-Regeln. Ausländische Anbieter werben dennoch um Schweizer Kunden – das ist nach Art. 74 Abs. 3 BGS verboten und wird mit Busse bis CHF 500’000 geahndet. Wer trotzdem spielt, riskiert, dass Gewinne im Strafverfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und dass eine kantonale Steuerpraxis – das Thurgauer Modell behandelt das so – Gewinne aus ausländischen Grossspielen als voll steuerbares Einkommen einzieht.
Der grosse Lockvogel dieser Anbieter ist genau der «Bonus ohne Einzahlung», den die Schweizer Veranstalter kaum anbieten. Das Werbeversprechen lautet: Anmelden, Code eingeben, Bonus-Geld erhalten, spielen, auszahlen. Was es in der Praxis kostet – eine hohe Umsatzanforderung, ein Bonus-Stake, der nicht zurückgezahlt wird, ein Mindestumsatz auf Wetten mit Mindestquote, ein Verfall des Bonus nach wenigen Tagen – steht in den AGBs, die selten jemand vor der Anmeldung liest. Die Rechnung dazu findet sich im Abschnitt «Die Berechnung: was das Gratisspielguthaben wert ist».
Für wen das nicht passt: Für jeden, der in der Schweiz wohnt, auf Schweizer Aufsicht und Schweizer Schutz vertraut und sich nicht in die Spielsperre-Datenbank eintragen lassen will. Wer dennoch spielt, sollte wissen, dass er genau die Risiken trägt, die der Schweizer Gesetzgeber durch das Verbot ausländischer Anbieter vermeiden will.
Was ein Bonus ohne Einzahlung eigentlich ist – die Grundlagen
Ein «Bonus ohne Einzahlung» ist im internationalen Wettgeschäft ein Mechanismus, der einem neuen Kunden ein Startkapital auf das Wettkonto bucht, ohne dass dieser vorher eigenes Geld eingezahlt hat. Klassisch sind drei Ausgestaltungen: das Gratisspielguthaben (ein Betrag auf dem Konto, mit dem gewettet werden kann), die Gratiswette (ein festgelegter Wettschein mit fixer Quote) und der No-Deposit-Cash-Bonus (ein Geldbetrag, der nach Erfüllung von Umsatzbedingungen ausgezahlt werden kann). Die zwei bewilligten Veranstalter in der Schweiz kennen die ersten beiden Modelle; das dritte Modell ist im Geldspielgesetz nicht vorgesehen und kommt in der Praxis nicht vor.

Auszahlbarkeit: das Kernproblem jedes No-Deposit-Bonus
Im Schweizer Modell wird das Guthaben ausdrücklich als nicht auszahlbar deklariert. Wer CHF 10 Spielguthaben aus einer Stadion-Aktion bekommt, kann damit wetten und die Gewinne – sofern die Bedingungen es erlauben – auf das Bankkonto überweisen. Das Spielguthaben selbst bleibt auf dem Konto und verfällt nach Ende der Aktion. Das ist eine bewusste Konstruktion: Sie verhindert, dass eine «Gratisgeld»-Aktion den eigentlichen Wettenmarkt unterläuft, indem sie das Wettkonto zu einem Zahlungsmittel für den Alltag macht.
Ausländische Anbieter werben mit einem anderen Modell: «No-Deposit-Bonus» als Cash, der nach Erfüllung einer Umsatzanforderung ausgezahlt werden kann. Das klingt grosszügiger, ist aber an harte Bedingungen geknüpft – eine typische Umsatzanforderung ist das 20- bis 40-fache des Bonus auf Wetten mit einer Mindestquote von 1.50 bis 2.00, in einem Zeitfenster von 7 bis 30 Tagen. Wer das nicht schafft, verliert Bonus und Gewinne. Genau diese Marketing-Masche ist im Schweizer Markt nicht zugelassen: Die Gespa lässt Cash-Boni, die ohne Einzahlung ausgezahlt werden, in der Regel nicht zu.
Bedingungen, Fristen und Limits: was eine Gratiswette wirklich nimmt
Jede Gratiswette hat drei Kosten: die Bedingung, das Zeitfenster und die Quote. Die Bedingung legt fest, wie oft der Bonus umgesetzt werden muss, bevor Gewinne ausgezahlt werden. Das Zeitfenster legt fest, wie lange der Bonus gilt – nach Fristablauf verfällt er samt Gewinnen. Die Quote legt fest, welche Mindestquote die Wetten haben müssen, die für den Umsatz zählen. Wer einen Bonus ohne Einzahlung annimmt, ohne diese drei Werte zu prüfen, hat das Wesen der Aktion nicht verstanden.
Bei den Schweizer Aktionen sind diese Werte moderat: 30 Tage Gültigkeit, einmaliger Umsatz im Sportwetten-Bereich, eine Quote, die das Wettprogramm vorgibt. Bei ausländischen No-Deposit-Aktionen sind dieselben Werte oft eng: 7 Tage Gültigkeit, 30-facher Umsatz, Mindestquote 2.00. Wer dort einsteigt, spielt nicht «gratis», sondern spielt eine Wette, deren Erwartungswert negativ ist und die mit hoher Wahrscheinlichkeit den Bonus verbrennt, bevor die Bedingung erfüllt ist.
Die Berechnung: was das Gratisspielguthaben wert ist
Was ein Gratisspielguthaben wirklich wert ist, hängt von zwei Grössen ab: der Quote, auf die gewettet wird, und der Auszahlungsquote des Marktes. Die Auszahlungsquote eines Marktes ist der Anteil aller Einsätze, den der Anbieter im statistischen Mittel an die Spielenden zurückzahlt; die Differenz zu 100 % ist die Marge des Anbieters. Bei einem ausgeglichenen Zwei-Wege-Markt mit beiden Quoten bei 1.90 – einem fairen Beispielmarkt – beträgt die Auszahlungsquote 1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90), also rund 95 %. Die Marge dieses Marktes liegt damit bei rund 5 %.
Für eine Gratiswette, deren Einsatz nicht zurückgezahlt wird, gilt die Rechnung: Wert = Gratiswette × (Quote − 1) ÷ Quote × Auszahlungsquote. Bei einer Gratiswette von CHF 10 auf eine Quote von 1.90 auf einem Markt mit 95 % Auszahlungsquote bedeutet das: 10 × (1.90 − 1) ÷ 1.90 × 0.95, also etwa CHF 4.55. Das ist der durchschnittliche Wert, den das Gratisspielguthaben über viele solcher Wetten erzeugt. Es ist kein garantierter Gewinn und keine Auszahlung – es ist ein statistischer Mittelwert, der je nach Trefferquote mal darüber, mal darunter liegt. Wer mit dem Gratisspielguthaben auf eine hohe Quote wettet, erhöht den möglichen Gewinn pro Treffer, aber auch die Streuung: Die meisten Wetten auf hohe Quoten verlieren, der Mittelwert bleibt derselbe.
Für eine konkrete Lesart: Eine Gratiswette von CHF 10 auf einen Zwei-Wege-Markt mit beiden Quoten bei 1.90 hat einen statistischen Wert von rund CHF 4.50. Wer das mit einer CHF 10 Gratiswette auf eine Quote von 3.00 vergleicht, landet bei rund CHF 4.30 – der höhere Gewinn pro Treffer wird durch die niedrigere Trefferwahrscheinlichkeit teilweise kompensiert. Wer auf eine Quote von 5.00 wettet, kommt auf rund CHF 2.85. Der Wert sinkt, weil die Trefferwahrscheinlichkeit schneller sinkt als der Gewinn pro Treffer steigt. Das ist die Mathematik hinter dem Marketing-Wort «Freebet»: Das Free ist eine Zahl, die Stärke dieser Zahl hängt von der Wahl der Quote ab.
Rechtliche Lage: warum es in der Schweiz nur zwei Veranstalter gibt
Das Geldspielgesetz – BGS, SR 935.51 – unterscheidet zwischen Geldspielen, die eine Bewilligung brauchen, und Geldspielen, die keine brauchen. Sportwetten sind Grossspiele und brauchen sowohl eine Veranstalterbewilligung als auch eine Spielbewilligung pro Spiel (Art. 21-25 BGS). Die Kantone haben die Zahl der Bewilligungen für Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt: Swisslos für die Deutschschweiz und das Tessin, Loterie Romande für die Romandie. Eine «dritte Schweizer Bewilligung» ist im Gesetz nicht vorgesehen – wer in der Schweiz Sportwetten anbietet, ohne eine dieser beiden Bewilligungen zu haben, macht sich nach Art. 130 BGS strafbar.
Was darf gewettet werden – die Liste der Gespa
Die Gespa führt eine Liste der bewilligten Sportarten, Wettbewerbe und Wetttypen. Diese Liste wird regelmässig aktualisiert – die Version vom 10. September 2026 ist die Referenz. Was nicht auf der Liste steht, darf nicht angeboten werden: Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehshows sind nicht zugelassen; Qualifikationsrunden nur, wenn sie gelistet sind; Frauenwettbewerbe nur, wenn sie gelistet sind; Rangwetten nur, wenn die Rangierung über die Qualifikation für einen internationalen Wettbewerb oder das Podium entscheidet. Eckball- und Kartenmärkte sind nicht auf der Liste; ein E-Sports-Bereich fehlt vollständig. Veranstaltungen, an denen überwiegend Minderjährige beteiligt sind, sind ausgeschlossen (Art. 25 Abs. 2 BGS).
Wer als Schweizer Spielender einen Markt sucht, den er bei einem ausländischen Anbieter sieht, sollte prüfen, ob er überhaupt auf der Schweizer Liste steht. Ist er es nicht, gibt es ihn bei Swisslos oder Loterie Romande nicht – auch nicht im Tausch gegen einen Bonus ohne Einzahlung.
Spielberechtigung: 18 Jahre, Wohnsitz, keine Sperre
Wer an einer Sportwette teilnehmen will, muss volljährig sein, Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in der Schweiz haben, im Vertragsgebiet des Veranstalters wohnen und darf nicht in der Spielsperre-Datenbank eingetragen sein. Eine Person darf sich nur einmal registrieren. Die Identität wird bei der Online-Registrierung über einen Ausweis-Upload verifiziert, der gegen Adress-Datenbanken abgeglichen wird. Wer das nicht besteht, wird nicht zugelassen – und ein No-Deposit-Bonus hilft da nicht weiter.
Werbung: kein No-Deposit-Bonus in der Werbung
Werbung für Geldspiele darf in der Schweiz weder aufdringlich noch irreführend sein, noch darf sie sich an Minderjährige oder gesperrte Personen richten. Werbung für nicht bewilligtes Glücksspiel – also Werbung für ausländische Anbieter im Schweizer Markt – ist verboten (Art. 74 Abs. 3 BGS) und wird mit Busse bis CHF 500’000 bestraft (Art. 131 BGS). Die Gespa vergibt keine Bewilligungen, dass ausländische Anbieter ihre No-Deposit-Aktionen in der Schweiz bewerben dürfen. Wer ein solches Werbeversprechen sieht, sieht ein Angebot, das gegen Schweizer Recht verstösst – die Strafe trifft den Anbieter, das Risiko bleibt beim Spielenden.
Steuern: was vom Gewinn übrig bleibt
Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen sind einkommenssteuerfrei bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn. Der Bund hat den Freibetrag ab dem 1. Januar 2026 auf CHF 1’071’000 festgesetzt; 2025 lag er bei CHF 1’070’400. Der kantonale Freibetrag weicht ab, weshalb die Faustregel «je nach Kanton» gilt – wer oberhalb des Freibetrags liegt, muss den Gewinn in der Steuererklärung deklarieren. Oberhalb des Freibetrags behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die über die Steuererklärung zurückgefordert werden kann.
Gewinne aus ausländischen Anbietern unterliegen keiner Schweizer Verrechnungssteuer, dafür behandeln einzelne Kantone – das Thurgauer Modell – diese Gewinne als voll steuerbares Einkommen, ohne Freibetrag. Wer bei einem ausländischen Anbieter spielt und gewinnt, muss mit einer anderen Steuerlogik rechnen als bei einem bewilligten Schweizer Veranstalter.
Es gibt keine Schweizer Wettsteuer auf den Einsatz. Wer auf einer Plattform eine «Wettsteuer» sieht, sieht eine Abgabe, die der Anbieter selbst kalkuliert – entweder in die Quote eingepreist oder vom Gewinn abgezogen. Das ist nicht der Staat, das ist Marge.
Auszahlung: nur auf das eigene Konto
Gewinne und Spielguthaben werden ausschliesslich auf ein Zahlungskonto im Namen des Kontoinhabers ausgezahlt – ein Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto bei Swisslos, eine angegebene IBAN bei der Loterie Romande. Anonyme Auszahlungen, Kryptowährungs-Auszahlungen, Auszahlungen auf Drittkonten – all das gibt es im bewilligten Schweizer Markt nicht. Bei Sporttip werden Gewinne bis CHF 1’000 automatisch dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne darüber innert 3 Arbeitstagen auf das Bankkonto überwiesen. Eine Auszahlung von Spielguthaben aus Promotionen ist – wie oben dargestellt – nicht möglich.
Sperrliste und Domain-Hopping
Die Gespa führt eine Sperrliste mit Domains ausländischer Anbieter, die von Schweizer Internet-Providern per DNS-Sperre blockiert werden. Ende 2025 standen 671 Domains auf der Liste, darunter bekannte Namen wie Interwetten, bet-at-home und bet365. Die Blockade ist nicht perfekt – blockierte Anbieter reagieren mit neuen Domains, die innerhalb von Stunden nachgeschoben werden. Das ist der «Domain-Hopping»-Mechanismus, den die Gespa selbst beschreibt. Eine ausländische Plattform, die in der Schweiz ihren Bonus bewirbt, kann heute erreichbar und morgen blockiert sein – und umgekehrt.
Häufige Fragen
Gibt es bei Swisslos oder Loterie Romande einen Wettbonus ohne eigene Einzahlung?
Beide Veranstalter bieten gelegentlich Gratisspielguthaben aus bewilligten Aktionen an, nicht aber einen dauerhaften «No-Deposit-Bonus» wie ausländische Anbieter. Die Aktionen sind kurz, klein und an eine Bedingung geknüpft – das Guthaben ist nicht auszahlbar, hat eine Gültigkeitsfrist und muss im Sportwetten-Bereich umgesetzt werden.
Warum bieten die beiden bewilligten Veranstalter nur wenige und kleine Aktionen an?
Gratisspiele und Gratisguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa. 2025 hat die Aufsicht 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt. Der Mechanismus ist eng: Das Guthaben ist nicht auszahlbar, die Aktion ist an eine Frist gebunden, der Marketing-Effekt ist begrenzt. Eine breite No-Deposit-Masche, wie sie ausländische Anbieter fahren, ist im Schweizer Bewilligungsrahmen nicht vorgesehen.
Kann ein Aktionsguthaben ohne Einzahlung direkt ausbezahlt werden, oder bleibt es an Bedingungen gebunden?
Aktionsguthaben aus bewilligten Schweizer Aktionen ist nicht auszahlbar – das ist die ausdrückliche Bedingung. Wer mit dem Guthaben wettet und gewinnt, kann den Nettogewinn auszahlen lassen; das Guthaben selbst bleibt auf dem Konto und verfällt nach Ende der Aktion. Das gilt sowohl für Swisslos als auch für die Loterie Romande, gleichermassen für CHF 10 Stadion-Guthaben wie für allfällige andere bewilligte Aktionen.
Wird der Einsatz einer Gratiswette bei einem Gewinn mit zurückgezahlt?
Nein. Bei einer Gratiswette ist der Einsatz nicht Teil des Gewinns: Wer mit einer Gratiswette von CHF 10 auf eine Quote von 3.00 wettet, bekommt bei einem Treffer CHF 20 ausgezahlt, nicht CHF 30. Der «Einsatz» der Gratiswette gehört dem Anbieter, der «Gewinn» gehört dem Spielenden. Diese Logik gilt im Schweizer Markt ebenso wie im internationalen Freebet-Modell.
Was bedeutet es für Wettende, wenn ausländische Seiten einen Bonus ohne Einzahlung ausloben?
Ausländische Anbieter haben in der Schweiz keine Bewilligung; ihre Lizenzen – gleich aus welchem Land – haben nach Art. 4 BGS in der Schweiz keine Kraft. Wer dort spielt, ist nicht an die Schweizer Spielsperre-Datenbank angeschlossen, hat keine Schweizer Anlaufstelle bei Streit und riskiert, dass Gewinne im Strafverfahren gegen den Anbieter eingezogen werden. Werbung für solche Anbieter ist in der Schweiz verboten; ein Bonus-Versprechen aus dem Ausland, das in der Schweiz beworben wird, verstösst gegen Art. 74 Abs. 3 BGS.
Wie werden Gewinne aus einem Aktionsguthaben besteuert, und was bedeutet der Steuerfreibetrag je nach Kanton?
Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen sind einkommenssteuerfrei bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn – der Bund hat den Freibetrag am 1. Januar 2026 auf CHF 1’071’000 festgesetzt. Der kantonale Freibetrag weicht ab; die Faustregel lautet «je nach Kanton». Oberhalb des Freibetrags behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein. Gewinne aus ausländischen Anbietern sind nicht verrechnungssteuerpflichtig, dafür behandeln einzelne Kantone – Thurgau als bekanntestes Beispiel – diese Gewinne als voll steuerbares Einkommen.
Bonus – tippsheutech
Inhalt erstellt vom Team «tippsheutech»
