Online Curling Wetten in der Schweiz – was erlaubt ist, wer anbietet, was es kostet

Eine Curlinghalle von der Tribüne aus gesehen: ein glatter Granitstein auf blauem Eis, daneben ein Besen, kühles Hallenlicht

Wer in der Schweiz online auf Curling wetten will, stösst sofort auf eine harte Tatsache: Nur Swisslos mit Sporttip und Loterie Romande mit Jouez Sport verfügen hierzulande über eine Bewilligung für Sportwetten. Alles andere ist ausländisch, ohne Schweizer Bewilligung, ohne Anschluss an die Spielsperre und mit einer Domain, die jederzeit auf der Gespa-Sperrliste landen kann. Curling selbst erscheint zudem nicht offensichtlich auf jener geschlossenen Liste erlaubter Sportarten und Wettarten, an die jede bewilligte Wette gebunden ist.

Swisslos verteilte für 2025 einen Reingewinn von CHF 562 Mio.: CHF 506 Mio. an die kantonalen Fonds und CHF 56 Mio. an die Stiftung Sportförderung Schweiz.

Stand: Oktober 19, 2026 – geprüft gegen die Spielregeln und Teilnahmebedingungen Sporttip Version 4.2, die Gespa-Wettartenliste und die BGS-Bestimmungen zur Bewilligung.

Spieler­schutz zuerst: was Spielende vor dem ersten Einsatz setzen müssen

Bevor bei Sporttip überhaupt die erste Wette gesetzt werden kann, verlangt das System Verlustlimiten für einen, sieben und 30 Tage. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, bei unter 21-Jährigen zusätzlich bei CHF 1’000. Eine Senkung greift sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Wer will, kann zusätzlich eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage setzen.

Ein Bergdorf im Schnee am Morgen aus der Ferne gesehen, aus einem Kamin steigt Rauch auf
Swisslos hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung vom 20. Mai 2019 (IKV 2020).

Diese Limiten sind keine Kulanz, sondern Pflicht. Wer sie ignoriert, kann das System gar nicht nutzen. Wer sie setzt, schiebt sich selbst einen Riegel vor, der in Zahlen misst, was eingesetzt wird – in Franken, in Tagen, mit einem klaren Abbruch.

Daneben gibt es die produktbezogene Selbstsperre: Der Zugang lässt sich bei Swisslos für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird im schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos, Online-Casinos und das Fürstentum Liechtenstein. Wer im Register steht, kann sich nicht aus eigenem Entschluss wieder einklinken – die Aufhebung folgt erst nach Ablauf und unter Mitwirkung einer Fachstelle.

Was diese Regeln für eine Wette auf eine einzelne Curling-Begegnung praktisch heisst: Der Einsatz, der am Ende riskiert wird, ist schon vorher durch die eigenen Limiten gedeckelt. Eine kurzfristige «nur noch dieses eine Spiel»-Laune trifft auf eine Maschinerie, die nach Tagen, Wochen und Franken zählt.

Was die Spielsperre im Ernstfall auslöst

Eine Spielsperre gilt schweizweit. Wer sich bei Swisslos sperrt, ist auch bei der Loterie Romande gesperrt – und umgekehrt. Das Register ist beim gemeinsamen Sperrsystem der Gespa geführt. Eine Aufhebung ist frühestens nach drei Monaten möglich und verlangt den Weg über die anerkannte Fachstelle.

Das ist kein Detail, sondern der Punkt, an dem Spielerschutz vom Werbeversprechen zur Vollstreckung wird: Wer aus dem Spiel draussen sein will, bleibt draussen – auch wenn der Bonus im Newsletter noch so verlockend klingt.

Verlustlimiten und Einzahlungslimiten im Zusammenspiel

Verlust- und Einzahlungslimite sind zwei verschiedene Regler. Die Verlustlimite misst, was am Ende verloren geht; die Einzahlungslimite misst, was überhaupt aufs Spielkonto fliesst. Wird die Einzahlungslimite für 30 Tage auf Null gesetzt, ist das Wallet faktisch eingefroren – das System nimmt kein Geld mehr an, unabhängig davon, was die Verlustlimite noch hergibt.

Wer beide Hooks nutzt, baut sich einen doppelten Vorhang. Wer nur einen setzt, hat eine Hemmschwelle, aber keinen Stopp. Bei einer Wintersportart mit kurzem Saisonfenster und wenigen Begegnungen pro Monat kann genau diese Konsequenz entscheidend sein: nach vier Spielen ist Schluss, weil die Limite gewirkt hat – nicht weil das Spiel es verlangt.

Spielplan und Gespa-Liste: wann Curling-Begegnungen stattfinden und was davon gewettet werden darf

Curling wird auf einem sehr eng gefassten Kalender gespielt. Europameisterschaften, Weltmeisterschaften, der World Curling Tour, der Continental Cup und Olympia bilden die Hochpunkte; dazwischen liegen regionale Turniere, nationale Meisterschaften und Damen- und Herren-Turniere. In der Schweiz sind die nationalen Titelkämpfe des SCV (Swiss Curling Verband) für jene Spielerinnen und Spieler interessant, die am Wochenende direkt mitfiebern – wetten lässt sich auf nationaler Ebene rechtlich nur, wenn die Veranstaltung auf der Gespa-Liste steht.

Die Gespa-Liste ist eine geschlossene Liste: Sie führt erlaubte Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten auf. Was nicht auf der Liste steht, ist nicht bewilligungsfähig; was auf der Liste steht, unterliegt den dort genannten Einschränkungen. Dazu gehören: Qualifikationsrunden nur, wenn sie gelistet sind; Damen-Wettbewerbe nur, wenn sie gelistet sind; Ranglistenwetten nur, wenn die Rangliste über die Qualifikation für einen internationalen Wettbewerb oder über das Podium entscheidet; Trainingsläufe nie. Ecken- und Kartenmärkte sowie ein Esports-Bereich fehlen auf der Liste vollständig.

Für Curling bedeutet das: Erscheint ein Curling-Wettbewerb auf der Gespa-Liste, ist er grundsätzlich bewilligungsfähig – aber nur in den Wettarten, die dort explizit aufgeführt sind. Erscheint er nicht, ist die Wette bei einem Schweizer Veranstalter schlicht nicht im Angebot. Das ist kein Mangel an Interesse, sondern die direkte Folge von Art. 25 BGS: Eine Veranstalterbewilligung deckt nur, was die Liste nennt.

Wettarten, die in der Gespa-Liste typischerweise stehen

Bei klassischen Wintersportarten sind Ergebniswetten (Sieg/Niederlage, ggf. Unentschieden für Spiele mit Remis-Möglichkeit), Over/Under auf Punktzahl oder Steine, Handicap-Wetten und Langzeitwetten auf Turniersieger die tragenden Säulen. Spezifische Spielmärkte wie «nächster Stein», «Hammer im letzten End» oder «Steine im ersten End» sind eher unüblich und müssen, sollen sie angeboten werden, explizit gelistet sein.

Livewetten sind im Grundsatz erlaubt, sofern die Veranstalterin eine entsprechende Bewilligung hält. Cash-Out ist nicht spezialgesetzlich geregelt; bei Sporttip ist es online verfügbar, nur als vollständiges Cash-Out, ohne Teilauszahlung, vor und nach Spielbeginn. Cash-Out ist keine Garantie und nicht für jeden Markt zugesagt – wer darauf baut, sollte prüfen, ob der Markt im Wettschein überhaupt den Cash-Out-Knopf zeigt.

Warum Curling-Termine wettertechnisch Nischencharakter haben

Curling-Spiele ziehen sich über viele Ends und brauchen eine bestimmte Hallen- und Eisinfrastruktur. Das Saisonfenster reicht im Weltcup-Zirkus von Oktober bis in den April hinein, gekrönt vom Saisonhöhepunkt. Wer auf Curling wettet, plant kalendarisch: drei, vier Spieltage pro Woche zur Hochsaison, dann wochenlang Pause. Diese Asymmetrie hat Folgen für die Marge und damit für den Wert der Quote – wer eine Quote annimmt, kauft ein Stück Nische.

Wettanbieter Schweiz: der Vergleich zeigt zwei erlaubte Anbieter und acht Domains ohne Bewilligung

Wer nach einem Vergleich sucht, wird schnell merken: In der Schweiz gibt es ihn formal nicht. Es gibt genau zwei Veranstalterinnen, und die zwei Veranstalterinnen decken unterschiedliche Kantone ab. Alles andere ist ausländisch – mit anderen Regeln, ohne Schweizer Bewilligung und ohne Anschluss an die Spielsperre. Die folgende Einordnung fasst die Profile der zehn verglichenen Marken in einer Übersicht zusammen.

Marke Schweizer Bewilligung Veranstalterin / berichtete Lizenz
Swisslos Sporttip Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung BGS SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel (Deutsch­schweizer Kantone, Tessin, Liechtenstein)
Loterie Romande Jouez Sport Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung BGS Loterie Romande, Sitz Lausanne (Westschweizer Kantone FR, GE, JU, NE, VD, VS)
Betwinner ohne Schweizer Bewilligung wie ausgewiesen: keine, in der Schweiz nicht anerkannt (Art. 4 BGS)
Fezbet ohne Schweizer Bewilligung wie ausgewiesen: keine, in der Schweiz nicht anerkannt (Art. 4 BGS)
1Bet ohne Schweizer Bewilligung wie ausgewiesen: keine, in der Schweiz nicht anerkannt (Art. 4 BGS)
BetFury ohne Schweizer Bewilligung wie ausgewiesen: keine, in der Schweiz nicht anerkannt (Art. 4 BGS)
Playzilla ohne Schweizer Bewilligung wie ausgewiesen: keine, in der Schweiz nicht anerkannt (Art. 4 BGS)
IviBet ohne Schweizer Bewilligung wie ausgewiesen: keine, in der Schweiz nicht anerkannt (Art. 4 BGS)
BassBet ohne Schweizer Bewilligung wie ausgewiesen: keine, in der Schweiz nicht anerkannt (Art. 4 BGS)
20Bet ohne Schweizer Bewilligung wie ausgewiesen: keine, in der Schweiz nicht anerkannt (Art. 4 BGS)

Diese Tabelle ist absichtlich binär: Bewilligung oder keine. Dazwischen gibt es aus Schweizer Sicht nichts. Wer einer ausländischen Marke ein Konto eröffnet, kann dort einzahlen, dort wetten und dort gewinnen – aber alle Schutzmechanismen, die das BGS aufspannt, finden dort nicht statt. Schweizer Gerichte sind für Streitigkeiten mit dem Anbieter nicht zuständig, und die Spielsperre wirkt nur auf Seiten der zwei Veranstalterinnen.

Die rechtliche Konsequenz reicht weiter als das Verbot auf dem Werbeplakat: Werbung für nicht bewilligtes Glücksspiel ist in der Schweiz eine Busse wert – bis CHF 500’000 nach Art. 131 BGS. Wer organisiert, ohne eine Bewilligung zu haben, dem droht eine Strafe von bis zu drei Jahren, bei gewerbsmässigem Handeln bis zu fünf Jahren (Art. 130 BGS). Der Spielende wird nicht bestraft – aber sein Einsatz und sein Gewinn können im Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden.

Grundlagen: wie Quoten entstehen, was die Marge misst und warum bei einer Nische mehr dahintersteckt

Eine Quote ist eine Erwartung des Marktes, in Franken ausgedrückt. Aus Sicht der Veranstalterin addieren sich die reziproken Quoten aller möglichen Ausgänge eines Marktes zu einer Quote kleiner als 1, weil genau dort die Marge steckt: 1 minus das Ergebnis ist der Anteil, den die Veranstalterin pro gesetztem Franken einbehält.

Zwei Curlingbesen lehnen an einer Bande am Rand einer leeren Eisfläche, kaltes Licht fällt durch hohe Fenster
Der Gewinnbetrag einer Sporttip-Wette ergibt sich aus Einsatz mal Quote und wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet.

Rechenbeispiel, das die Mechanik illustriert (keine notierten Quoten): Bei einem Zweiwege-Markt mit zwei Ausgängen zu je 1.90 lautet der Auszahlungsanteil 1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90) ≈ 0.5263, also 52.6 %. Die Marge beträgt entsprechend 47.4 %, verteilt auf beide Seiten – ein einzelner Ausgang zahlt bei einem Gewinn 1.90 × Einsatz, aber der erwartete Anteil über beide möglichen Ausgänge liegt darunter. Solche Margen sind in einer Nische wie Curling nicht ungewöhnlich, weil das Wettvolumen pro Spiel niedrig ist und die Veranstalterin das Risiko anders kalibriert als bei Fussball-Bundesliga oder Champions League.

Für Spielende bedeutet das: Eine hohe Quote ist nicht automatisch ein guter Wert. Erst der Vergleich zwischen Auszahlungsanteil und eigener Trefferwahrscheinlichkeit zeigt, ob die Quote «Value» hat. Wer das nicht selbst kalibrieren will, sollte zumindest wissen, dass die Marge existiert – und dass sie sich im konkreten Markt zwischen 5 % bei Standardfussball und 40 % oder mehr bei sehr nischigen Märkten bewegt.

Wie der Gewinnbetrag genau entsteht

Bei Sporttip wird der Gewinnbetrag einer Wette als Einsatz mal Quote berechnet, bei Kombinationswetten als Produkt der Einzelquoten (Gesamtquote mal Einsatz). Das Ergebnis wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Das ist eine kleine Fussnote mit grosser Wirkung: 5 Rappen Abzug pro Wette summieren sich über ein ganzes Jahr.

Beispiel: Ein Einsatz von CHF 2.- auf eine Einzelquote von 1.90 ergibt einen rechnerischen Gewinn von CHF 3.80, abgerundet auf 5 Rappen genau: CHF 3.80 bleibt, weil bereits durch 5 teilbar. Bei einer Kombination von vier Voraussagen zu je 1.50 ergibt das Produkt 5.0625, mal CHF 5.- Einsatz sind das CHF 25.31, abgerundet auf CHF 25.30. Der Unterschied ist klein pro Wette, aber die Aufrundungs- und Abrundungsregel ist im Mechanismus eingepreist.

Kombiboost und Profitboost als zwei verschiedene Hebel

Beim Kombiboost von Sporttip erhöht sich der Nettogewinn einer Mehrfachwette um einen gestaffelten Prozentsatz: 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn Voraussagen, sofern jede Einzelquote mindestens 1.50 beträgt und die Wette online (Prematch, Live oder Systemwette) gespielt wird. Beim Profitboost erhöht sich der mögliche Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um den angegebenen Prozentsatz; bei beiden ist der Einsatz und die Erhöhung limitiert, und bei einem Cash-Out verfällt der Boost.

Der Marketingname «Boost» klingt nach Geschenk. Tatsächlich ist es eine bedingte Erhöhung, deren Bedingungen – Mindestquote, Anzahl Voraussagen, Vorauswahl des Ereignisses, Online-Pflicht – genauso entscheidend sind wie der Prozentwert. Wer eine 100-%-Erhöhung auf fünfzehn Voraussagen erspielt, hat in der Regel eine Wette platziert, die alleine genommen einen negativen Erwartungswert hatte – die Frage ist, ob der Boost den negativen Erwartungswert überkompensiert oder nicht.

Quotenboosts: spezifisch, einmalig, an die Wette gebunden

Quotenboosts bei Sporttip gelten nur online und nur für Prematch-Einzelwetten auf eine einzige Voraussage. Sie sind pro Wettendem nur einmal nutzbar. Sie verbessern die Quote eines vorgegebenen Sportereignisses – nicht irgendeiner Begegnung. Wer den Boost nutzt, nutzt ihn genau so, wie er angeboten wird, oder gar nicht. Bei einem Cash-Out verfällt der Boost.

Diese Mechanik gehört zur Architektur des Angebots: Der Boost ist kein dauerhafter Vorteil, sondern eine punktuelle Aktion. Wer sich daran gewöhnt, seine Wetten auf Boosts hin zurechtzubiegen, läuft Gefahr, das Wettverhalten dem Marketing unterzuordnen statt der eigenen Marktmeinung.

Rechtliche Lage: Veranstalterin, Bewilligung und was eine kantonale Grenze bedeutet

Das Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51) ist seit dem 1. Januar 2019 in Kraft und definiert Online-Sportwetten als Grossspiel (Art. 3 lit. c und e). Aufsichtsbehörde ist die Gespa (Interkantonale Geldspielaufsicht, Bern); die ESBK beaufsichtigt nur Casinos, nicht die Sportwetten. Eine Bewilligung braucht es in zwei Schritten: eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung pro Spiel (Art. 21-25 BGS). Die Bewilligung gilt nur in der Schweiz (Art. 4 BGS).

Die Kantone haben die Zahl der möglichen Veranstalterinnen für Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt: Swisslos (mit dem Produkt Sporttip) und Loterie Romande (mit dem Produkt Jouez Sport). Andere Schweizer Veranstalterinnen für Sportwetten gibt es nicht, auch wenn einzelne Marktteilnehmer das suggerieren. Dienstgebiete sind klar getrennt: Swisslos bedient die Deutsch­schweizer Kantone (AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG, ZH), das Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Loterie Romande bedient die sechs Westschweizer Kantone FR, GE, JU, NE, VD und VS.

Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im jeweiligen Vertragsgebiet ist Voraussetzung für ein Online-Konto; eine Person darf sich nur einmal registrieren, und das hochgeladene Ausweisdokument wird gegen Adress-Datenbanken geprüft. Wer in einem anderen Kanton wohnt, hat formal kein Recht auf das entsprechende Konto. In der Praxis bedeutet das: Ein Genfer spielt bei Jouez Sport, ein Berner bei Sporttip, ein Bündner ebenfalls bei Sporttip – und wer aus dem Vertragsgebiet wegzieht, dem wird der Zugang entzogen.

Was auf der Gespa-Liste steht – und was nicht

Die Gespa-Liste ist die einzige Quelle, an der sich entscheidet, ob ein Curling-Turnier überhaupt bewilligungsfähig ist. Sie enthält die zugelassenen Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten. Erscheint ein Curling-Turnier mit den unterstützten Wettarten auf der Liste, ist die Wette zulässig; erscheint es nicht, ist sie nicht im Programm.

Das hat zwei Konsequenzen. Erstens: Die zwei Schweizer Veranstalterinnen dürfen nicht einfach «alles, was Eis hat» ins Programm nehmen – jeder Markt, jede Wettart und jeder Wettbewerb ist listenpflichtig. Zweitens: Beim Spielplan eines Curling-Turniers ist die zentrale Frage für die Wette nicht «Wer spielt?» und «Wer gewinnt?», sondern «Ist dieser Wettbewerb auf der Gespa-Liste?». Wer das prüft, bevor er wettet, vermeidet Überraschungen.

Wer kontrolliert wird und wer nicht

Die Gespa führt jährlich Testkäufe durch. Im Jahr 2025 wurde in 47.5 % von 200 Fällen an Verkaufsstellen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft – ein deutliches Signal, dass der Jugendschutz am Verkaufspunkt löchrig ist. Online ist die Lage anders: Minderjährige können sich gar nicht erst registrieren, weil der Ausweis mit der Adressdatenbank abgeglichen wird. Diese Asymmetrie sollte jeder sehen, der Curling an der Verkaufsstelle spielen will: An der Kasse reicht ein Blick, online reicht ein Ausweis.

Marken ohne Schweizer Bewilligung: was fehlt und was bleibt

Die übrigen acht Marken der Liste sind ohne Schweizer Bewilligung. Sie haben in der Regel Lizenzen anderer Jurisdiktionen, die in der Schweiz keine Geltung haben (Art. 4 BGS). Sie sind nicht an das Schweizer Ausschlussregister angeschlossen, kennen keine Spielsperre im Sinne des BGS und können nicht mit Schweizer Gerichten belangt werden. Was bleibt, ist das Risiko: Die Domain kann auf der Gespa-Sperrliste landen, die das Schweizer DNS in wenigen Stunden blockiert – ein Domain-Wechsel ist möglich, der Zugang für Schweizer Spielende ist aber gestört.

Die Konsequenz: Wer bei einer dieser Marken spielt, hat keinen Schweizer Schutz. Auszahlungs­ansprüche müssen vor ausländischen Gerichten durchgesetzt werden, was im Streitfall teuer und langwierig wird. Die ausländische Lizenz schützt dort, wo sie ausgestellt wurde, nicht in der Schweiz.

Werbung, Boni und das Werbeverbot

Werbung für bewilligtes Glücksspiel darf weder aufdringlich noch irreführend sein und sich weder an Minderjährige noch an gesperrte Personen richten (Art. 74 BGS). Für nicht bewilligtes Glücksspiel ist Werbung ganz verboten (Art. 74 Abs. 3 BGS), bei einer Busse bis CHF 500’000 (Art. 131 BGS). Bonusprogramme brauchen in der Schweiz die vorgängige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS). Im Jahr 2025 erteilte die Gespa 24 Zustimmungen an Loterie Romande und 8 an Swisslos. Bonusbeträge und Bedingungen kommen ausschliesslich aus den Bedingungen der jeweiligen Veranstalterin.

Was das praktisch heisst: «Bonus ohne Einzahlung» oder «100 % Bonus» sind Begriffe, die in der Schweiz in bewilligtes Glücksspiel nicht ohne weiteres passen. Wo sie auftauchen, stammen sie entweder von einer bewilligten Veranstalterin unter konkreten Bedingungen oder von einer ausländischen Marke ohne Schweizer Bewilligung.

Swisslos Sporttip

Swisslos trägt den vollständigen Namen SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020). Das Sportwettenprodukt heisst Sporttip und wird im Vertragsgebiet durchgeführt – von AG über ZH bis TI und Liechtenstein. Der Reingewinn von Swisslos betrug für 2025 CHF 562 Mio., davon gingen CHF 506 Mio. an die kantonalen Fonds und CHF 56 Mio. an die Stiftung Sportförderung Schweiz (Swiss Olympic, Fussball, Eishockey, Sporthilfe); CHF 109 Mio. stammten aus den Sportwetten, nach CHF 122 Mio. im Jahr 2024.

Mindesteinsatz CHF 1, Höchsteinsatz CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombinationswette, CHF 10’000 pro Systemwette – Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Sporttip-Wetten werden online über die Website von Sporttip und die Sporttip App (iOS, Android) abgegeben; in der App zusammengestellte Wetten lassen sich per QR-Code an einer der Verkaufsstellen spielen.

Curling auf Sporttip: Wo ein Curling-Wettbewerb auf der Gespa-Liste erscheint, ist die Wette zulässig und im Programm zu erwarten; ausserhalb der Liste nicht. Sporttip hat dafür ein vergleichsweise breites Wintersportangebot und kann damit für Nischensportarten wie Curling der relevante Einstiegspunkt sein.

Cash-Out ist bei Sporttip als vollständiges Cash-Out für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten verfügbar, online, vor und nach Spielbeginn; eine Teilauszahlung gibt es nicht, ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und es besteht keine Garantie für jeden Markt. Bei Cash-Out verfällt ein offener Quoten- oder Profitboost.

Verdienst von Sporttip: Wer im Deutschschweizer Vertragsgebiet wohnt und einen bewilligten Anbieter für eine Nische wie Curling sucht, hat an Sporttip keine sinnvolle Alternative. Dazu kommen die Schutzmechanismen, die nur eine bewilligte Veranstalterin gewährleistet: Spielsperre schweizweit, Verlustlimiten, eine Auszahlung an das eigene Schweizer Bank- oder Postkonto und die obligatorische Identitätsprüfung.

Loterie Romande Jouez Sport

Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura; die Kontaktadresse lautet Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne. Sie zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende. Wie Swisslos führt sie keine eigene Lizenz ausländischer Jurisdiktionen, sondern die Schweizer Veranstalter- und Spielbewilligung unter der Aufsicht der Gespa.

An Online-Sportwetten bei Loterie Romande gelten die gleichen Grundregeln wie bei Swisslos: Verlustlimiten, Spielsperre, Auszahlung nur auf das eigene Konto. Curling im Programm hängt wiederum an der Gespa-Liste. Bei einer Nische wie Curling kann das Westschweizer Angebot schmaler ausfallen als das Deutschschweizer – die Westschweizer Kantone sind Curling-mässig traditionell stark aufgestellt, was eine etwas höhere Wahrscheinlichkeit für eine.Listung erwarten lässt, aber keine Garantie ist.

Eine Auszahlung eines Gewinns über CHF 1’000 erfolgt in der Regel innert drei Arbeitstagen auf das Bank- oder Postkonto des Teilnehmers, sofern die Zahlungsverbindung bekannt ist; Gewinne bis CHF 1’000 werden automatisch dem Wallet gutgeschrieben. Auszahlungs­geschwindigkeit ist bei Loterie Romande kein Unterscheidungsmerkmal, weil beide Schweizer Veranstalterinnen unter vergleichbaren banktechnischen Bedingungen arbeiten.

Verdienst von Loterie Romande: Für Spielende mit Wohnsitz in der Westschweiz ist Jouez Sport der einzige bewilligte Zugang. Wer auf eine zweite bewilligte Veranstalterin ausweichen will, hat im Inland keine Option – entweder Jouez Sport oder gar nicht.

Betwinner

Betwinner ist eine ausländische Marke und hat in der Schweiz keine Bewilligung. Lizenzen, die ausgewiesen werden, haben in der Schweiz keine Geltung (Art. 4 BGS); die Marke ist nicht an das Schweizer Ausschlussregister angeschlossen, es gibt im Streitfall keine Schweizer Gerichtsbarkeit. Die Domain kann auf der Gespa-Sperrliste landen, was den Zugang aus dem Schweizer Netz unterbricht.

Curling-Quoten oder ein Curling-spezifisches Angebot sind nicht durch Schweizer Vorschriften geschützt. Wer dort auf ein Curling-Ergebnis wettet, tut das auf eigenes Risiko: Die Quote erscheint vielleicht verlockend, aber die Auszahlung folgt den Regeln der ausländischen Veranstalterin.

Verdienst: Wer auf Curling bei einem Schweizer Anbieter wetten will, bleibt bei Sporttip oder Jouez Sport. Wer Curling dort nicht findet und auf Betwinner ausweicht, bezahlt dafür den Verlust des Schweizer Schutzes.

Fezbet

Auch Fezbet ist in der Schweiz nicht bewilligt. Die gleiche Konstruktion wie bei den übrigen ausländischen Marken gilt: ausländische Lizenz ohne Geltung in der Schweiz, kein Anschluss an die Spielsperre, keine Schweizer Gerichtsbarkeit, mögliche DNS-Blockierung durch die Gespa-Sperrliste.

Curling-spezifische Hinweise oder eine schweiz­spezifische Auszahlung sind nicht vorhanden. Die Marke operiert auf eigenen Bedingungen in eigener Jurisdiktion.

Verdienst: Fezbet kann in Einzelfällen eine breitere Sportartenliste führen als die Schweizer Veranstalterinnen, aber dieser «Vorteil» wird durch das Fehlen des Schweizer Schutzes erkauft.

1Bet

1Bet fällt in dieselbe Kategorie: keine Schweizer Bewilligung, kein Schweizer Ausschlussregister, keine Schweizer Gerichtsbarkeit. Lizenzen, die anderswo ausgestellt sind, gelten in der Schweiz nicht.

Wer bei 1Bet spielt, akzeptiert den vollständigen Wegfall der Schutzmechanismen des BGS. Das gilt insbesondere für die Spielsperre: Wer sich bei Sporttip sperren lässt, hat damit nicht 1Bet gesperrt – das Register kennt diese Marke nicht.

Verdienst: 1Bet ist im Schweizer Kontext kein Ersatz für eine bewilligte Veranstalterin.

BetFury

BetFury trägt den gleichen Status: keine Schweizer Bewilligung, keine Schweizer Recourse, mögliche Sperrliste. Auch hier gilt: Was in der Curling-Sektion angeboten wird, folgt den Regeln der ausländischen Veranstalterin, nicht dem BGS.

Für eine Self-Exclusion, die nur die Schweizer Veranstalterinnen erfasst, ist das irrelevant – das Register kennt BetFury nicht. Wer sich hier zusätzlich schützen will, müsste die für die Marke eigenen Sperrmechanismen kennen und nutzen, was ohne Schweizer Aufsicht von deren tatsächlicher Wirksamkeit abhängt.

Verdienst: Aus Schweizer Sicht kein bewilligter Anbieter und damit kein Ersatz für Sporttip oder Jouez Sport.

Playzilla

Playzilla ist eine weitere Marke ohne Schweizer Bewilligung und teilt damit das Profil der übrigen ausländischen Anbieter. Lizenzen anderer Jurisdiktionen schützen nicht in der Schweiz, der Zugang kann über die Gespa-Sperrliste blockiert werden, und die Schweizer Spielsperre greift nicht.

Ein Curling-spezifisches Angebot ist wie bei den anderen ausländischen Marken möglich, entzieht sich aber der Schweizer Aufsicht vollständig.

Verdienst: Aus Schweizer Sicht nicht zu empfehlen, wenn bewilligte Alternativen bestehen.

IviBet

IviBet folgt demselben Muster: keine Schweizer Bewilligung, ausländische Lizenz ohne Geltung in der Schweiz, kein Anschluss an die Schweizer Spielsperre, mögliche Sperrliste durch die Gespa.

Wer Curling bei IviBet spielen will, hat ein anderes Risikoprofil als bei Sporttip oder Jouez Sport. Das betrifft nicht nur die Auszahlung im Streitfall, sondern auch die Frage, ob die Quoten tatsächlich die Quoten sind, die angezeigt werden.

Verdienst: Nicht zu empfehlen, wenn der bewilligte Anbieter die Wette im Programm hat.

BassBet

BassBet ist aus Schweizer Sicht nicht bewilligt. Lizenzen anderer Jurisdiktionen sind in der Schweiz wirkungslos, die Spielsperre greift nicht, und die Domain kann jederzeit auf der Sperrliste landen.

Curling-Spiele sind wie bei den übrigen ausländischen Marken möglich, aber unter den Bedingungen des ausländischen Hauses.

Verdienst: Aus Schweizer Sicht keine Alternative zu Sporttip oder Jouez Sport.

20Bet

20Bet schliesst die Liste der ausländischen Marken ohne Schweizer Bewilligung ab. Lizenzen anderer Jurisdiktionen, kein Anschluss an die Spielsperre, keine Schweizer Recourse, mögliche Sperrliste – das wiederholt sich bei jeder Marke, und genau das ist die Pointe: Acht ähnliche Profile, weil aus Schweizer Sicht kein Unterschied zwischen ihnen besteht.

Verdienst: Identisch zu den anderen ausländischen Marken. Wer auf Curling bei einer bewilligten Veranstalterin wetten will, hat an Swisslos und Loterie Romande keine weitere Auswahl.

Wie die zwei Schweizer Veranstalterinnen ticken – die Mechanik hinter den Bedingungen

Sporttip verlangt vor der Online-Registrierung mindestens 18 Jahre, Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet, keine bestehende Spielsperre und nur eine Registrierung pro Person. Der Ausweis wird hochgeladen, ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft. Die Datenverarbeitung erfolgt in der Schweiz; eine Datenfreigabe ins Ausland ist damit nicht erforderlich.

Eine Sporttip-Wette ist ab 18 Jahren zugänglich; Minderjährige sind ausgeschlossen. Wer als Wettkämpferin oder Wettkämpfer an einem Ereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten – das ist eine Selbstverständlichkeit im Profisport, die aber hier explizit in den Spielregeln steht. Die reguläre Spielzeit umfasst die reguläre Spieldauer plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind – beim Curling spielt das praktisch keine Rolle, weil es keine Verlängerung im fussballerischen Sinne gibt, aber bei anderen Sportarten ist diese Regelung entscheidend.

Cash-Out wird bei Livewetten unabhängig davon ausgeführt, ob das Ereignis live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00; in spielentscheidenden Situationen kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten – dies verhindert Wetten, die nur deswegen platziert werden, weil der Ausgang bereits feststeht.

Auszahlung auf das eigene Konto

Spielguthaben wird per Online-Zahlungsmittel oder Einzahlungsschein gekauft (Mindestbetrag CHF 20); in 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Swisslos bietet PostFinance Pay als Zahlungsart an; die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung werden automatisch dem Wallet gutgeschrieben; Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert drei Arbeitstagen auf das eigene Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto überwiesen.

Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf das eigene Konto aus; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden. Die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar. Eine Auszahlung ist nur auf das eigene Konto möglich; eine Auszahlung an Dritte oder Krypto-Wallets ist im bewilligten System nicht vorgesehen.

Wenn ein Spiel abgesagt wird

Wird ein Sporttip-Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn (oder im Turnier­rahmen) nachgeholt, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage die Quote 1.00. Bei einer laufenden Curling-Begegnung ist eine Verschiebung nicht ungewöhnlich; was zählt, ist die 48-Stunden-Frist.

Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Swisslos-Zwecks. Eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert zehn Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben.

Die Rechnung in Franken – mit und ohne Steuer

Gewinne aus bewilligten Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommensteuerfrei; der Freibetrag auf Bundesebene beträgt ab 1.1.2026 CHF 1’071’000 (2025: CHF 1’070’400). Auf kantonaler Ebene ist der Freibetrag unterschiedlich – «je nach Kanton». Über dem Freibetrag werden 35 % Verrechnungssteuer abgezogen, die über die Steuererklärung zurückgefordert werden können. Bei typischen Wettbeträgen bleibt es darunter, und die Frage stellt sich gar nicht.

Bei Gewinnen aus ausländischen Grossspielen entfällt die Verrechnungssteuer; im Kanton Thurgau jedoch werden ausländische Wettgewinne als voll steuerbares Einkommen behandelt, unabhängig vom Betrag. Diese kantonale Sonderbehandlung ist der Grund, warum «je nach Kanton» nicht eine Redewendung, sondern ein konkreter Steuerhinweis ist.

Was eine Quote wirklich kostet – die Rechnung

Wer auf eine 1.90 / 1.90-Wette setzt, setzt gegen die Veranstalterin, nicht gegen den Markt. Der Auszahlungsanteil eines Zweiwege-Marktes mit zwei Quoten von 1.90 liegt rechnerisch bei rund 52.6 % – und damit die Marge bei 47.4 %, auf beide Ausgänge verteilt. Das ist weit über dem, was Sportwetten auf Fussball-Bundesliga oder NHL im Durchschnitt an Marge tragen, aber im Bereich dessen, was eine Nische wie Curling realistisch erreicht, wenn das Wettvolumen pro Begegnung niedrig ist.

Diese Marge ist kein Zufall, sondern eine Funktion des Risikomanagements: Je weniger liquide ein Markt ist, desto höher kalkuliert die Veranstalterin ihren Risikoaufschlag. Wer Curling-Quoten von 1.90/1.90 annimmt, akzeptiert damit eine Marge von knapp 47 %, ohne es zu wissen. Eine Erhöhung der Quote auf 1.95/1.95 senkt die Marge auf etwa 38 %, immer noch deutlich über dem, was ein Hauptmarkt zeigt.

Wer weiss, wie viel Marge eine Quote trägt, sieht den «grossen Bonus» anders. Eine 100-%-Steigerung des Nettogewinns auf einer Kombination mit fünfzehn Voraussagen zu je 1.50 hat – bei der Marge, die ein Nischenmarkt trägt – einen Erwartungswert, der nicht zwingend positiv ist. Die Höhe des Bonus-Satzes und der erwartete Verlust durch die Marge stehen in einem Verhältnis, das die Werbung verschweigt.

Häufige Fragen zum Online-Curling-Wetten in der Schweiz

Bietet Sporttip oder Jouez Sport Wetten auf Curling an?

Beide Veranstalterinnen führen Curling dann im Programm, wenn der entsprechende Wettbewerb auf der Gespa-Liste erlaubter Sportarten und Wettarten steht. Ist die EM oder WM dort gelistet und in der jeweiligen Wettart enthalten, erscheint sie bei Sporttip oder Jouez Sport. Ist sie nicht gelistet, ist sie auch im Programm nicht zu finden.

Welche Sportarten und Wettarten sind in der Schweiz bewilligungsfähig?

Die Gespa-Liste führt die erlaubten Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten abschliessend auf. Was nicht auf der Liste steht, ist nicht bewilligungsfähig; was auf der Liste steht, nur in den dort genannten Wettarten und unter den genannten Bedingungen. Ecken- und Kartenmärkte sowie Esports fehlen in der Liste.

Was bedeutet die Marge bei Quoten auf eine Sportart mit wenig Wettumsatz?

Die Marge ist der Anteil, den die Veranstalterin pro gesetztem Franken einbehält. Bei einer Nische wie Curling liegt sie wegen des niedrigen Volumens pro Begegnung typischerweise deutlich über den 5-7 %, die für Fussball-Bundesliga üblich sind – Werte von 30-40 % und mehr sind möglich. Hohe Quoten kompensieren eine niedrige Trefferquote, nicht zwingend eine hohe Marge.

Wie wird der Gewinn einer Kombinationswette berechnet?

Der Gewinn berechnet sich als Produkt der Einzelquoten (Gesamtquote) mal den Einsatz. Bei Sporttip wird das Ergebnis zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Wird ein Teil abgesagt und nicht nachgeholt, erhält die Voraussage in der Kombination die Quote 1.00.

Was passiert, wenn eine Curling-Begegnung abgesagt wird?

Wird das Ereignis nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn oder im Turnier­rahmen nachgeholt, ist die Einzelwette ungültig und wird zurückbezahlt. In einer Kombinationswette erhält die abgesagte Voraussage die Quote 1.00, die restlichen Voraussagen bleiben aktiv. Bei Cash-Out verfällt ein offener Quotenboost.

Wie hoch ist die Steuerfreigrenze für Wettgewinne in der Schweiz?

Auf Bundesebene liegt der Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn aus bewilligten Grossspielen ab 1.1.2026 bei CHF 1’071’000; im Jahr 2025 waren es CHF 1’070’400. Auf kantonaler Ebene ist der Freibetrag unterschiedlich, weshalb «je nach Kanton» gilt. Darüber werden 35 % Verrechnungssteuer abgezogen, die über die Steuererklärung zurückgefordert werden können.

Inhalt erstellt vom Team «tippsheutech»