MMA-Wetten in der Schweiz: Was die Gespa-Liste erlaubt, was Sporttip verlangt und was ein Bitcoin-Anbieter kostet
Wer in der Schweiz auf einen UFC-Kampf wetten will, findet im Netz zuerst zwei Schweizer Namen und dahinter eine lange Liste ausländischer Marken. Die zwei Schweizer sind die einzigen, die dafür überhaupt eine Bewilligung haben; alles, was daneben auftaucht, fällt unter einen anderen rechtlichen Rahmen. Für Spielende ist entscheidend, welche Wettarten auf der Gespa-Liste stehen, wie sich Quoten in einen Gewinn verwandeln und warum ein Klick nach Curaçao oder Malta den Schweizer Rechtsrahmen verlässt.
Stand: Oktober 19, 2026. Geprüft gegen die Spielregeln Sporttip (Version 4.2) und die Angaben der Gespa.
Verlustlimiten, Spielsperre und Echtzeitschutz bei Kampfwetten
Bei einer Livewette auf einen MMA-Kampf fällt eine Entscheidung in Sekunden. Wer noch tippt, während der erste Schlagwechsel läuft, hat oft keinen Moment mehr, um eine App zu öffnen und das eigene Limit herunterzusetzen. Genau deshalb liegt dieser Schutzmechanismus vorne.
Bei Sporttip sind Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage schon vor der ersten Wette zwingend. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, für unter 21-Jährige bei CHF 1’000 – wobei Teilnahme erst ab 18 Jahren zulässig ist, weshalb die niedrigere Limite praktisch nur Registrierungen vor Vollendung des 21. Lebensjahres betrifft. Eine Senkung greift sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden; so verhindert der eigene Account, dass eine emotionsgeladene Livewette das am Morgen Gesetzte noch am Abend auflöst. Ergänzend lässt sich eine freiwillige Einzahlungslimite für 30-Tage-Fenster setzen.
Die Spielsperre ist die zweite Schicht: produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst gesetzt, ohne vorzeitige Aufhebung. Eine unbefristete Sperre wird im schweizweiten Register eingetragen und gilt über Swisslos hinaus auch für Casinos, Online-Casinos und das Fürstentum Liechtenstein. Für einen Spielsperrentag braucht es nur den Log-in und den Knopf im Konto – wer sich selber sperrt, kann sich nicht am gleichen Abend mit einer Mail wieder freischalten.
Bei einer Sportwette entscheidet das eine Ereignis über Gewinn oder Verlust; beim Boxen oder Kickboxen gilt das genauso. Im Register der Gespa sind Faust- und Kampfsport nur insoweit erfasst, als die Veranstaltung auf der Bewilligungsliste steht. Ist sie es nicht, fehlt bereits die Voraussetzung für eine legale Wette – ein Schweizer Anbieter darf sie dann gar nicht annehmen.
Vom Oktagon zum Wettschein: Kampfregeln, Gewichtsklassen und das, was der Buchmacher anbietet
Was auf dem Wettschein auftaucht, hängt vom Kampf selbst ab. Ein UFC-Abend in Las Vegas ist nicht dasselbe wie ein regionaler GMC-Event in einer Halle in Winterthur.
Die Ultimate Fighting Championship wurde 1993 gegründet, Sitz ist Las Vegas, Besitzer die TKO Group Holdings. Eine Runde dauert fünf Minuten, die Pause eine Minute; der Normalkampf geht über drei Runden, ein Titelkampf über fünf. Der Käfig ist ein Oktagon mit 9,75 Metern Durchmesser, begrenzt von Maschendraht statt von Seilen. Es gibt derzeit neun Gewichtsklassen von Strohgewicht bis Schwergewicht. Ein Kampf endet durch Aufgabe, Knockout, technischen Knockout, Kampfrichterentscheidung, Disqualifikation oder Forfait; Unentschieden ist möglich.
Bei einer Punktentscheidung vergeben drei Kampfrichter pro Runde 10 Punkte an den Rundengewinner und 9 oder weniger an den Verlierer; ein Richter, der keinen Sieger der Runde sieht, darf beiden Kämpfern 10 Punkte geben. Diese 10-Punkt-Muss-Bewertung ist im Boxen üblich und für Sporttip auch im MMA der Fall. Wer auf «Sieger nach Punkten» setzt, sollte verstehen, dass eine Runde nicht automatisch an den Athleten geht, der mehr Schläge landet – Würfe, Bodenkontrolle und Aggressivität zählen mit.
Diese Regeln sind die Unified Rules, aufgestellt vom New Jersey Athletic Control Board und in den meisten US-Bundesstaaten und von vielen internationalen Veranstaltern übernommen. Sie sind der Grund, warum Kampfabende untereinander vergleichbar sind und warum die Gespa-Liste sie aufnehmen kann, ohne für jeden Veranstalter das Regelwerk neu zu prüfen.
Im Wettprogramm von Sporttip tauchen drei grosse Klassen auf: Sieger (Sieger des Kampfes), Siegart (KO, Aufgabe, Punktentscheid) und Rundenzahl (in welcher Runde endet der Kampf). Hinzu kommen je nach Karte Wetten auf «Geht in Runde X», «Geht in Runde Y oder früher», Livewetten auf den nächsten signifikanten Schlagwechsel und – wo angeboten – Wetten auf Method of Victory mit der genauen Art des Siegs. Kombiwetten sind nur über die offiziell vorgesehene Funktion erlaubt; voneinander abhängige Tipps auf ein und dasselbe Ereignis werden bei Swisslos nur über den Bet Builder kombiniert.
Wichtig ist, was auf dem Wettschein nicht steht. Bei Sporttip umfasst die reguläre Spielzeit die reguläre Spieldauer plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Bei einem Fussballspiel gilt eine 90+6-Minuten-Auslegung; bei einem MMA-Kampf entfällt dieses Konstrukt, weil die Runde selbst die reguläre Spielzeit ist und der Kampf nicht in eine Verlängerung geht. Wer auf «erste Runde endet durch KO» setzt, bezieht sich auf genau diese eine Runde – nicht auf einen Gesamtkampf-Sieg.
Die Schweizer Bewilligungsliste (Stand 10.09.2026) führt Kampf- und Faustwettbewerbe nur insoweit, wie sie frei gegeben sind. Die Liste ist nicht öffentlich nach Ligen sortiert; sie definiert Ereignisse und Wetttypen. Wer ein bestimmtes Turnier oder einen regionalen Event sucht, prüft auf der Gespa-Liste, ob dieser Wettkampf und die gewünschte Wettart auftauchen, bevor ein Schein abgeschickt wird.
Anbieter im Vergleich: Schweizer Bewilligung, Wettarten und Limits auf einen Blick
Die folgende Einordnung vergleicht die zehn Anbieter, die in diesem Vergleich berücksichtigt werden. Spalten sind Schweizer Bewilligung (Bewilligung ja oder nein) und die genannte Lizenz- oder Bewilligungsbasis nach Recherche.
| Anbieter | Schweizer Bewilligung | Veranstalter / berichtete Lizenz |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Ja | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel; Veranstalter- und Spielbewilligung BGS (SR 935.51), Aufsicht Gespa |
| Loterie Romande Jouez Sport | Ja | Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande), Lausanne; Veranstalter- und Spielbewilligung BGS, Aufsicht Gespa |
| Betscore | Nein | Keine Schweizer Bewilligung; berichtete Lizenz nicht feststellbar, keine Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| Betwinner | Nein | Keine Schweizer Bewilligung; berichtete Lizenz nicht feststellbar |
| HornetBet | Nein | Keine Schweizer Bewilligung; berichtete Lizenz nicht feststellbar |
| Fezbet | Nein | Keine Schweizer Bewilligung; berichtete Lizenz nicht feststellbar |
| 22Bet | Nein | Keine Schweizer Bewilligung; berichtete Lizenz nicht feststellbar |
| BetFury | Nein | Keine Schweizer Bewilligung; berichtete Lizenz nicht feststellbar |
| Duelbits | Nein | Keine Schweizer Bewilligung; berichtete Lizenz nicht feststellbar |
| bet-at-home | Nein | Keine Schweizer Bewilligung; berichtete Lizenz nicht feststellbar |
Die Spalte zur Schweizer Bewilligung trennt zwei Welten, die in der Werbung vermischt werden. Eine ausländische Lizenz – gleich ob aus Curaçao, Malta oder einem EU-Land – hat in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS). Ausländische Anbieter sind nicht an das Schweizer Ausschlussregister angeschlossen, es gibt keinen Schweizer Rechtsweg, und die Gespa veröffentlicht für solche Domains eine Sperrliste, die Schweizer Internetprovider über DNS blockieren. Der Vorgang ist nicht hypothetisch: Ende 2025 standen 671 Domains auf der Liste, darunter namentlich Interwetten, bet-at-home und bet365.
Die ausländischen Anbieter auf dieser Liste besitzen keine Schweizer Bewilligung. Ihre Lizenzverweise führen in Offshore-Register, die in der Schweiz keine rechtliche Wirkung entfalten (Art. 4 BGS). Sie erscheinen hier, weil Suchanfragen zu MMA-Wetten sie als erste Ergebnisse ausspielen und weil die Konfrontation mit der Gespa-Sperrliste für Schweizer Nutzer eine tägliche Realität ist.
Im Wettprogramm selbst ist Sporttip für Schweizer Spieler der einzige Anbieter im Online-Sporttip mit Schweizer Bewilligung, der UFC-Events live anbietet. Wer ein spezifisches MMA-Event sucht – etwa einen Oktagon- oder GMC-Abend – prüft vor der Tippabgabe, ob das Ereignis auf der Gespa-Liste auftaucht. Ist es nicht aufgeführt, kommt eine Wette bei einem Schweizer Anbieter nicht zustande.
Grundlagen: Was eine Quote aussagt, wie der Gewinn entsteht und was die Marge ist
Der Buchmacher publiziert nicht einfach eine Wahrscheinlichkeit; er publiziert einen Preis. Der Preis ist die Quote. Eine Quote von 2.20 auf einen bestimmten Sieger heisst: setzt die Person CHF 10 und gewinnt, gibt es CHF 22 zurück – die ursprünglichen CHF 10 inklusive. Der Nettogewinn sind dann CHF 12.

Bei einer Kombiwette multiplizieren sich die Quoten. Vier Tipps mit Quoten 1.80, 2.10, 1.95 und 2.40 ergeben eine Gesamtquote von rund 17.30; aus CHF 10 Einsatz werden bei vier richtigen Vorhersagen CHF 173 Rückzahlung. Bei Sporttip wird der Gewinnbetrag zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet, was bei grossen Gesamtquoten kleine Abweichungen verursacht.
Aus dem Verhältnis aller Quoten eines Marktes zueinander lässt sich ableiten, wie viel der Buchmacher im Schnitt behält – die Marge. Nimmt man einen vereinfachten Zweiermarkt mit zwei gleich wahrscheinlichen Ausgängen und Quoten 1.90 / 1.90, dann zahlt der Buchmacher bei korrekter Anwendung von 1 ÷ (1/Quote₁ + 1/Quote₂) etwa 95 % der Einsätze als Gewinne zurück und behält etwa 5 %. Ein Markt mit Quoten 1.80 / 2.00 enthält etwas mehr Marge – etwa 5,3 bis 6 % – und ein Markt mit sehr unausgeglichenen Quoten 1.30 / 4.20 enthält deutlich mehr, meist gegen 8 %.
Wichtig für die Einordnung: das ist die Marge des vereinfacht illustrierten Marktes mit den angegebenen Beispielquoten. Eine einzelne Sporttip-Karte, ein spezifisches Markt-Segment oder ein Kampf um einen Titel haben ihre eigenen Margen. Wer den Buchmacher vergleicht, vergleicht die Quoten am konkreten Markt zur konkreten Uhrzeit – die Faustregel hilft, ein Auge dafür zu bekommen, wo ein Buchmacher mehr oder weniger zurückbehält.
Die Marge sitzt in jeder einzelnen Quote. Auf einem 1X2-Fussballmarkt, einem Sieger-MMA-Markt und einem Over/Under auf die Rundenzahl ist sie unterschiedlich hoch, weil die Buchmacher unterschiedlich gut über die Wahrscheinlichkeiten Bescheid wissen und unterschiedlich viel Puffer einkalkulieren. Bei UFC-Karten sind die Hauptmärkte (Sieger, Siegart) typischerweise enger kalkuliert als Nischenmärkte (Runde X, Methode Y kombiniert mit Sieger Z).
Rechtslage: Welche Kämpfe auf der Schweizer Liste stehen und was ein Klick nach Curaçao auslöst
Sportwetten sind in der Schweiz Grossspiele nach dem Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019; Art. 3 lit. c und e). Aufsichtsbehörde ist nicht die ESBK – die für Casinos zuständig ist –, sondern die Gespa (Interkantonale Geldspielaufsicht, Sitz Bern; Geldspielkonkordat in Kraft seit 1.1.2021).

Eine Bewilligung umfasst eine Veranstalterbewilligung und je Spiel eine Spielbewilligung (Art. 21–25 BGS); die Bewilligung gilt nur in der Schweiz (Art. 4 BGS). Die Kantone haben die Zahl der Veranstalterinnen für Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt: Swisslos mit dem Produkt Sporttip für die Deutschschweiz, das Tessin und Liechtenstein, und Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone. Eine Online-Kontoeröffnung verlangt Wohnsitz in der Schweiz (Art. 47 Abs. 3 VGS) und innerhalb des jeweiligen Vertragsgebiets. Es gibt keine Liste weiterer bewilligter Buchmacher, weil es keine weiteren gibt; die Gespa veröffentlicht nur die Sperrliste gesperrter ausländischer Domains.
Was gewettet werden darf, ist eine geschlossene Liste. Die Gespa-Liste der bewilligten Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten (Stand 10.09.2026) bestimmt, was angeboten werden darf – Qualifikationsrunden nur, wenn aufgeführt, Frauenwettbewerbe nur, wenn aufgeführt, Ranglistenwetten nur, wenn sie für den Einzug in einen internationalen Wettbewerb oder das Podium entscheiden; Trainingsläufe werden nie angenommen, Eck- und Kartenmärkte fehlen, eine Esports-Sektion fehlt. Veranstaltungen mit überwiegend Minderjährigen sind ausgeschlossen (Art. 25 Abs. 2 BGS).
Livewetten sind erlaubt, Prematch und live, sofern der Anbieter eine entsprechende Bewilligung hält; das BGS schränkt einzelne Live-Märkte nicht ein. Cash-Out ist nicht reguliert – die Bedingungen legt jeder Anbieter selbst fest. Virtuelle Sportwetten: nicht festgestellt – hier wird nichts zur Rechtslage gesagt. E-Sports taucht auf der Gespa-Liste nicht auf.
Spielerschutz. Sportwetten sind ab 18 Jahren (Gespa). Eine Kontoeröffnung verlangt eine verifizierte Identität (Art. 47–52 VGS); pro Person ist nur ein Konto zugelassen. Limiten setzt der Spielende selbst, nicht der Staat; die Veranstalterin muss Maximalwerte für Tag, Woche oder Monat verlangen (Art. 87 VGS), eine Senkung greift sofort, eine Erhöhung erst nach 24 Stunden nach Gesetz – Swisslos und Loterie Romande wenden in ihren AGB 72 Stunden an. Eine Spielsperre ist möglich (Art. 80–82 BGS), sowohl ausgesprochen als Überschuldungs- oder Sucht-Sperre als auch freiwillig; sie wird im schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos und Liechtenstein. Eine freiwillige Sperre lässt sich frühestens nach drei Monaten aufheben (Art. 84 VGS), unter Einbezug einer Fachstelle (Art. 81 BGS); eine selbstgewählte Pause bis sechs Monate muss angeboten werden (Art. 89 VGS). Ausgeschlossene oder minderjährige Spielende haben keine Ansprüche auf Einsätze oder Gewinne (Art. 45 BGS). Die Gespa hat 2025 an Verkaufsstellen in 47,5 % von 200 Testkäufen Sportwetten an Minderjährige verkauft – der Verkaufsschutz ist also nicht hermetisch.
Zahlungen. Gewinne und Guthaben werden nur auf ein Zahlungskonto im Namen des Kontoinhabers ausgezahlt (Art. 50 Abs. 2 VGS) – anonyme Auszahlungen oder Kryptowährungs-Auszahlungen gibt es bei Schweizer Sportwetten nicht; Kredit an Spielende ist verboten (Art. 75 Abs. 1 BGS). Welche Zahlungsmittel ein Anbieter akzeptiert, regelt dessen AGB; ein Schweizer Zahlungsblocker gegen nicht bewilligte Wettanbieter existiert nicht.
Steuer. Gewinne aus Schweizer Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommensteuerfrei; ab 1.1.2026 liegt die Bundeslimite bei CHF 1’071’000 (im Jahr 2025: CHF 1’070’400), die kantonale Limite unterscheidet sich – also je nach Kanton zu prüfen. Über dem Freibetrag zieht die Veranstalterin 35 % Verrechnungssteuer ab, die über die Steuererklärung zurückgefordert werden kann. Eine typische Sportwette erreicht die Limite nicht; ein alltäglicher Gewinn ist steuerfrei. Gewinne aus ausländischen Anbietern unterliegen keiner Verrechnungssteuer; die kantonale Praxis des Kantons Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen jedoch unabhängig vom Betrag als voll steuerbares Einkommen. Es gibt keine Schweizer Wettsteuer auf den Einsatz.
Werbung und Bonus. Werbung darf nicht aufdringlich oder irreführend sein und nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen gerichtet sein (Art. 74 BGS); Werbung für in der Schweiz nicht bewilligte Geldspiele ist verboten (Art. 74 Abs. 3) und wird mit Busse bis CHF 500’000 geahndet (Art. 131 BGS). Gratiswetten oder Gratisspielguthaben benötigen die vorgängige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS) – 2025 hat sie Loterie Romande 24 und Swisslos 8 Zustimmungen erteilt. Bonusbeträge und Bedingungen stehen in den AGB des jeweiligen Anbieters. Eine Promo-Code-Ausgabe wird hier nicht abgedruckt.
Ausland. Eine ausländische Lizenz – gleich aus Curaçao, Malta, Deutschland oder einem anderen Land – hat in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS). Das Anbieten von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist eine Straftat – bis 3 Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Handeln bis 5 Jahre (Art. 130 BGS). Der Spielende wird nicht bestraft (BJ), aber Einsätze und Gewinne können in Verfahren gegen die Anbieterin eingezogen werden; ein Schutz oder eine Fair-Play-Kontrolle existiert nicht. Die Gespa führt eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Provider über DNS sperren (Art. 86–93 BGS; erste Liste am 3. September 2019, 671 Domains Ende 2025); gesperrte Domains werden innert Stunden ersetzt (Domain-Hopping). Fair bleibt: bewilligt heisst voller Schweizer Schutz, aber nur zwei Anbieter, eine geschlossene Liste, eine Wohnsitz- und Identitätsprüfung; ausländisch heisst keine Schweizer Bewilligung, kein Schweizer Ausschlussregister, kein Schweizer Rechtsweg, ausländische Gewinne steuerlich nach kantonalem Recht. Keines davon ist per Default «die sichere Wahl».
Swisslos Sporttip – was die Schweizer Bewilligung im Wettalltag ändert
Swisslos (SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel) veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020). Das Sportwetten-Produkt heisst Sporttip. Verbreitet wird es in den Kantonen AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie im Tessin und im Fürstentum Liechtenstein; das ist das Vertragsgebiet der Swisslos.
Bei Sporttip beträgt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000 und für eine Systemwette CHF 10’000; Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Wetten stehen Personen ab 18 offen; wer an einem Wettereignis als Wettkämpfer teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten. Für die Online-Registrierung sind mindestens 18 Jahre und Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Vertragsgebiet nötig, es darf keine Spielsperre bestehen, jede Person darf sich nur einmal registrieren, und die Personendaten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft.
Beim Gewinn: Der Gewinnbetrag einer Sporttip-Wette ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal Gesamtquote, also dem Produkt der Einzelquoten, und wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Im Geschäftsbericht 2025 weist Swisslos einen Reingewinn von CHF 562 Mio. aus, davon CHF 506 Mio. an die kantonalen Fonds und CHF 56 Mio. an die Stiftung Sportförderung Schweiz; aus den Sportwetten stammen CHF 109 Mio., nach CHF 122 Mio. im Jahr 2024. Diese Zahlen sind eine Seite der Medaille; die andere Seite sind die Margen, die in den Quoten der einzelnen Märkte sitzen und die Spielende in Form nicht ausgeschütteter Gewinne tragen.
Cash-Out ist verfügbar für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, Prematch und live, aber nur online und nur als vollständiger Cash-Out ohne Teilauszahlung; ein ausgeführter Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und es gibt keine Garantie, dass Cash-Out für jeden Markt zur Verfügung steht. Der ausgezahlte Betrag ist tiefer als der mögliche Gewinn bei Nicht-Auszahlung, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden.
Quoten- und Profitboosts gelten nur online; bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Der Kombiboost verlangt mindestens vier Voraussagen mit Einzelquote von je mindestens 1.50; 5 % Bonus auf den Nettogewinn gibt es bei vier Voraussagen, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen, Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert.
Was folgt daraus: Wer Sporttip für eine MMA-Wette nutzt, erhält einen Anbieter mit Schweizer Bewilligung, klar gesetzten Verlustlimiten, schweizweiter Spielsperre und vollständig verifizierter Auszahlung auf ein Konto im eigenen Namen. Wer hingegen einen Boxkampf oder einen MMA-Kampf sucht, der nicht auf der Gespa-Liste steht, kann ihn bei Sporttip nicht wetten – und das ist die Konsequenz der geschlossenen Liste, kein Fehler.
Verdikt: Für alle, die im Vertragsgebiet der Swisslos wohnen und mit Verlustlimiten, 72-Stundenerhöhungsfrist und Schweizer Spielsperre leben können, ist Sporttip die einzige legale Quelle für UFC-Wetten; entscheidend ist die vorherige Prüfung, ob der geplante Kampf auf der Gespa-Liste steht.
Loterie Romande Jouez Sport – sechs Kantone, ein zweiter Anbieter
Die Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande) führt unter dem Produktnamen Jouez Sport Sportwetten in den sechs Westschweizer Kantonen Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura durch. Sitz ist Lausanne (Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne); sie zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende.
Die Funktionsweise entspricht strukturell der von Sporttip – Veranstalter- und Spielbewilligung BGS, Aufsicht Gespa, ein Konto pro Person mit verifizierter Identität, Verlustlimiten vor der ersten Wette, schweizweite Spielsperre über das Register, Auszahlung auf ein Konto im Namen des Kontoinhabers. Wer in Genf oder Lausanne wohnt und nicht im Swisslos-Gebiet, kann nur hier ein Konto eröffnen.
Was folgt daraus: Wer in der Deutschschweiz wohnt, kann sich bei Jouez Sport nicht registrieren; wer in der Romandie wohnt, kann sich nicht bei Sporttip registrieren. Die Wohnsitzregel ist hart – selbst nahe der Sprachgrenze bleibt der Anbieter auf das eigene Kantonsgebiet beschränkt. Mitbewerber und die damit verbundenen Quotenunterschiede gibt es innerhalb des bewilligten Marktes nicht.
Verdikt: Für die Romandie ist Jouez Sport der einzige Schweizer Weg auf eine MMA-Wette; alle Eigenheiten – Wohnsitznachweis, Verlustlimiten, keine Teilauszahlung beim Cash-Out – gelten wie bei Sporttip.
Betscore – ausländisch, ohne Schweizer Bewilligung
Betscore taucht in Suchresultaten zu «MMA Wetten Schweiz» und «Bitcoin Sportwetten» auf. Eine Schweizer Bewilligung hat der Anbieter nicht; die berichtete Lizenz ist nicht feststellbar und hat ohnehin keine Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS). Betscore ist nicht an das Schweizer Ausschlussregister angeschlossen, ein Schweizer Rechtsweg existiert nicht, die Domain kann auf der Gespa-Sperrliste landen und über DNS gesperrt werden.
Für die Eigenheiten der Schweizer Wettpraxis – 18-Jährigkeit, Wohnsitz im Vertragsgebiet, Verlustlimiten, schweizweite Spielsperre, Auszahlung ausschliesslich auf ein Konto im Namen des Kontoinhabers – hat Betscore kein Äquivalent. Wer das Spielerkonto in der Schweiz führt, kann hier keine Spielsperre aus dem Schweizer Register ziehen; wer gesperrt ist, bleibt es nur, weil Betscore die eigene Sperre kennt, nicht weil die Schweizer Behörden mitlesen.
Was folgt daraus: Ein Klick auf Betscore verlässt den Schweizer Rechtsrahmen vollständig. Wer dort ein Konto hat und eine Spielsperre aus dem Schweizer Register aktiviert, sperrt sich nicht automatisch bei Betscore; wer gewinnt, lässt sich die Auszahlung auf ein schweizfernes Konto oder in Kryptowährung überweisen, was die Schweizer Steuerpraxis insbesondere im Thurgau anders behandelt als Schweizer Gewinne.
Verdikt: Für eine inländische, bewilligte Wette auf einen MMA-Kampf scheidet Betscore aus; zu erwähnen bleibt es, weil Werbung für nicht bewilligte Anbieter in der Schweiz nicht erlaubt ist und die Konfrontation mit einem solchen Anbieter zur Realität von Spielenden gehört, die in Suchmaschinen nach MMA-Wetten suchen.
Betwinner – ausländisch, ohne Schweizer Bewilligung
Betwinner wirbt aggressiv mit Krypto-Einzahlungen, Bonusangeboten und breitem Wettprogramm. Auch hier gilt: keine Schweizer Bewilligung, berichtete Lizenz nicht feststellbar, keine Wirkung in der Schweiz nach Art. 4 BGS, kein Anschluss an das schweizweite Sperrregister, keine Schweizer Anlaufstelle bei Streit, Domains landen typischerweise auf der Gespa-Sperrliste.
Die bekannten Eigenheiten von Betwinner – sehr breite Zahlungsmethodenpalette, hohe Bonusangebote, Wettprogramm über UFC hinaus bis zu regionalen Veranstaltern – helfen in der Schweiz nicht, weil das BGS eine ausländische Lizenz nicht anerkennt und das Strafrecht das Anbieten ahndet (Art. 130 BGS), nicht den Spielenden, aber Vermögenswerte können in Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden.
Was folgt daraus: Wer über VPN oder aus einem anderen Grund bei Betwinner landet, akzeptiert, dass die Schweizer Schutzmechanismen dort nicht greifen; im Streitfall ist der Weg zum Anbieter im Ausland, der Schweizer Rechtsweg bleibt verschlossen.
Verdikt: Eher nicht. Wer aus der Schweiz auf MMA wetten will, kann die Schweizer Wege gehen und bekommt dort den vollständigen Schutzrahmen; Betwinner ist eine Möglichkeit, die in der Schweiz weder bewilligt noch geschützt ist.
HornetBet – ausländisch, ohne Schweizer Bewilligung
Hornetbet wirbt mit Krypto-Annahme und einem Sportwettenprogramm, das UFC-Events einschliesst. Auch hier keine Schweizer Bewilligung, berichtete Lizenz nicht feststellbar, keine Wirkung in der Schweiz. Der Anbieter taucht in denselben Suchresultaten wie die anderen Offshore-Marken auf.
Was folgt daraus: Kein Anschluss an das Schweizer Ausschlussregister; das heisst, dass eine Spielsperre aus dem Schweizer Register die Person nicht gleichzeitig bei HornetBet sperrt und dass eine allfällige Werbe-E-Mail mit einem Link zu einer Schweizer IP-Adresse gegen Art. 74 Abs. 3 BGS verstösst. Wer dennoch spielt, hat bei der Steuererklärung ausländische Gewinne zu deklarieren, in Thurgau unabhängig vom Betrag als steuerbares Einkommen.
Verdikt: Nicht zu empfehlen für jemanden, der in der Schweiz wohnhaft ist und eine legale Wette auf UFC setzen will – die Schweizer Wege decken das Angebot dort ab, wo die Gespa-Liste den Kampf führt.
Fezbet – ausländisch, ohne Schweizer Bewilligung
Fezbet gehört zu den internationalen Anbietern, die mit Krypto-Annahme und einem breiten Sportwettenangebot werben. Eine Schweizer Bewilligung liegt nicht vor; die berichtete Lizenz ist nicht feststellbar und ohnehin nicht in der Schweiz wirksam.
Was folgt daraus: Wer Fezbet nutzt, verlässt den Schweizer Schutz vollständig – keine Spielsperre, kein Schweizer Rechtsweg, keine Schweizer Identitätsprüfung, Auszahlung erfolgt nicht zwingend auf ein Konto im eigenen Namen. Genau diese Auszahlungsregel (Art. 50 Abs. 2 VGS) gilt aber für Schweizer Anbieter, weshalb sich die Wege unterscheiden: Schweizer Anbieter zahlen nur auf verifizierte eigene Konten aus, Fezbet akzeptiert eine breitere Palette.
Verdikt: Nicht zu empfehlen für Schweizer Spielende, wenn das Ziel eine bewachte Wette auf einen UFC-Kampf ist; die inländischen Anbieter mit Gespa-Bewilligung sind die einzigen, die im Konfliktfall Schweizer Recht anwenden.
22Bet – ausländisch, ohne Schweizer Bewilligung
22Bet gehört zur gleichen Anbietergruppe wie Betwinner – internationale Sportwettenplattform mit Krypto-Annahme, breitem Quotenprogramm und aggressivem Marketing. Auch hier: keine Schweizer Bewilligung, berichtete Lizenz nicht feststellbar, keine Wirkung in der Schweiz.
Was folgt daraus: Wer 22Bet nutzt, hat keinen Zugang zu den Schweizer Schutzmechanismen und muss die ausländischen Gewinne nach kantonaler Steuerpraxis deklarieren. Im Konfliktfall bleibt der Schweizer Rechtsweg verschlossen; die Gespa-Sperrliste kann die Schweizer DNS-Sperre setzen, was die Erreichbarkeit der Seite aus Schweizer Netzen einschränkt.
Verdikt: Nicht zu empfehlen – die Schweizer Anbieter sind bewilligt, geschützt und prüfen Identität; 22Bet ist keines von beidem.
BetFury – ausländisch, ohne Schweizer Bewilligung
BetFury wirbt stark mit Kryptowährungen und einem kombinierten Casino-Sportwetten-Angebot. Eine Schweizer Bewilligung liegt nicht vor; die berichtete Lizenz ist nicht feststellbar. Die Spielmechanik (eigene Token, interne Wettenplattform) macht den Anbieter für die Schweiz besonders heikel, weil keine Schweizer Aufsicht die Quotenbildung, die Auszahlungsquoten und die Spielregeln prüft.
Was folgt daraus: Eine Wette auf einen UFC-Kampf über eine Krypto-Plattform ohne Schweizer Bewilligung unterliegt weder dem BGS noch dem Schutz des Schweizer Ausschlussregisters; eine Auszahlung in Kryptowährung ist bei Schweizer Anbietern gar nicht möglich, hier ist sie der Normalfall.
Verdikt: Nicht zu empfehlen – wer aus der Schweiz auf MMA wetten will, kann dafür die beiden Schweizer Anbieter nutzen, die zugelassen sind; eine Krypto-Wette über BetFury ist die vollständige Aufgabe des Schweizer Schutzes.
Duelbits – ausländisch, ohne Schweizer Bewilligung
Duelbits gehört in dieselbe Kategorie wie BetFury und HornetBet – Krypto-Sportwetten und Casino, keine Schweizer Bewilligung, berichtete Lizenz nicht feststellbar. Auch hier ist die Auszahlung in Kryptowährung vorgesehen, nicht auf ein Schweizer Konto im Namen des Kontoinhabers.
Was folgt daraus: Wer Duelbits nutzt, gibt die Schweizer Schutzmechanismen ab; die schweizweite Spielsperre greift bei Duelbits nicht; bei einer Auszahlung in Bitcoin wird die Schweizer Steuerpraxis relevant, im Kanton Thurgau als steuerbares Einkommen unabhängig vom Betrag.
Verdikt: Nicht zu empfehlen für inländische Wettwillige – die Schweizer Wege sind bewilligt, geschützt und zahlen auf das eigene Konto aus.
bet-at-home – ausländisch, ohne Schweizer Bewilligung
bet-at-home ist namentlich von der Gespa als Beispiel für eine Domain genannt, die in der Sperrliste auftaucht. Auch hier: keine Schweizer Bewilligung, die berichtete Lizenz ist nicht feststellbar und hat in der Schweiz keine Wirkung. Die Plattform gehört zu den ältesten Beispielen für Domain-Hopping – sobald eine Domain gesperrt wird, erscheint eine neue unter ähnlichem Namen, die dann ebenfalls gelistet wird.
Was folgt daraus: Wer über eine Schweizer Internetverbindung auf bet-at-home zugreifen will, läuft in eine DNS-Sperre; technische Umgehungen (VPN, alternative DNS) lassen die Seite zwar laden, beseitigen aber nicht den rechtlichen Status: die Seite bleibt unbewilligt, der Anbieter bleibt strafbar nach Art. 130 BGS, Vermögenswerte bleiben im Konfliktfall einziehbar.
Verdikt: Nicht zu empfehlen – die Schweizer Anbieter sind bewilligt und geschützt, bet-at-home ist beides nicht und es ist explizit auf der DNS-Sperrliste.
Häufig gestellte Fragen
Wo kann man in der Schweiz auf MMA wetten?
Nur bei Swisslos mit dem Produkt Sporttip (Deutschschweiz, Tessin und Liechtenstein) und bei Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport (FR, GE, JU, NE, VD, VS). Beide haben eine Gespa-Bewilligung unter dem BGS; einen dritten bewilligten Anbieter gibt es nicht. Welcher Anbieter infrage kommt, hängt vom Wohnsitzkanton ab, denn eine Kontoeröffnung ist nur im jeweiligen Vertragsgebiet zulässig.
Sind Wetten auf MMA in der Schweiz verboten oder nur eingeschränkt?
Weder verboten noch frei – sie sind an die Gespa-Liste gekoppelt. Nur Kämpfe und Wettarten, die auf dieser Liste stehen, dürfen von Swisslos oder Loterie Romande angeboten werden. Veranstaltungen mit überwiegend Minderjährigen sind ausgeschlossen (Art. 25 Abs. 2 BGS); Wetten ausserhalb der Liste sind schweizweit nicht zulässig. Ausländische Anbieter mit Werbung in der Schweiz verletzen Art. 74 Abs. 3 BGS.
Wie lässt sich prüfen, ob ein Kampf und die gewünschte Wettart in der Gespa-Liste stehen?
Die Liste wird von der Gespa publiziert (Stand 10.09.2026) und führt die bewilligten Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten auf. Praktisch heisst das: prüfen, ob das Ereignis namentlich oder über die Wettbewerbsbezeichnung auftaucht, dann prüfen, ob die gewünschte Wettart – Sieger, Siegart, Rundenzahl, Method of Victory – für diesen Wettbewerb gelistet ist; ohne Listeneintrag nimmt der Schweizer Anbieter die Wette nicht an.
Was ist von Anbietern zu halten, die Wetten auf MMA mit Bitcoin ohne Schweizer Bewilligung anbieten?
Solche Anbieter haben in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS). Sie sind nicht an das schweizweite Ausschlussregister angeschlossen, zahlen in Krypto statt auf ein Konto im Namen des Kontoinhabers und fallen unter die Gespa-Sperrliste. Wer dort spielt, hat keinen Schweizer Rechtsweg, und Gewinne unterliegen der kantonalen Steuerpraxis – im Kanton Thurgau unabhängig vom Betrag als steuerbares Einkommen.
Wie wird aus Einsatz und Quote der Gewinn einer Kampfwette berechnet, und was ist die Marge?
Der Gewinn ist Einsatz mal Quote; bei einer Kombiwette ist die Quote das Produkt der Einzelquoten. Sporttip rundet den Gewinnbetrag zuerst auf zwei Nachkommastellen auf und dann auf 5 Rappen genau ab. Die Marge ist der Anteil, den der Buchmacher im Schnitt behält – rechnerisch 1 minus der Auszahlungsquote, die sich aus 1 ÷ (1/Quote₁ + … + 1/Quoteₙ) ergibt; bei einem vereinfachten 1.90/1.90-Zweiermarkt liegt sie bei rund 5 %.
Welche Verlustlimiten gelten vor der ersten Wette, und wann endet eine freiwillige Spielsperre?
Vor der ersten Wette sind bei Sporttip Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage zwingend, mit Obergrenze CHF 9’999 (unter 21 Jahren CHF 1’000); eine Senkung greift sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Eine produktbezogene Spielsperre ist für 1 bis 180 Tage möglich und endet frühestens nach Fristablauf; eine unbefristete Sperre wird im Schweizer Register eingetragen und gilt für Casinos, Online-Casinos und Liechtenstein.
Sportarten – tippsheutech
Inhalt erstellt vom Team «tippsheutech»
