Gratis-Startguthaben bei Schweizer Sportwetten: Was es wirklich bringt
Ein Startguthaben ohne eigene Einzahlung klingt nach dem bequemsten Einstieg ins Wettgeschäft. In der Schweiz ist dieser Einstieg ausgerechnet am engsten reguliert: Gratisguthaben brauchen die vorherige Zustimmung der Aufsichtsbehörde Gespa, die beiden bewilligten Veranstalter geben darum nur wenig davon heraus, und was ausgegeben wird, lässt sich am Ende selten auszahlen. Wer ein Gratis-Startguthaben sucht, vergleicht deshalb am besten nicht die Höhe, sondern die Bedingungen, die daran hängen.
Stand: Oktober 19, 2026 · Geprüft gegen die Spielregeln und Teilnahmebedingungen von Swisslos (Version 4.2) sowie das Reglement der Loterie Romande.
Was ein Startguthaben in der Schweiz überhaupt bedeutet
Ein «Gratis-Startguthaben» ist im Geldspielgesetz (BGS) ein «Gratisspielguthaben». Es ist Spielgeld auf dem Spielerkonto, das ohne Einzahlung des Spielenden entsteht. Damit ist es ausdrücklich kein Bonus auf eine Einzahlung und keine klassische «Free Bet» mit auszahlbarem Gewinn. Der Unterschied ist praktisch, nicht sprachlich: Wer CHF 10 Gratisspielguthaben bekommt, hat CHF 10 zum Wetten. Wer die Wette gewinnt, sieht im besten Fall den Nettogewinn auf seinem Spielerkonto – nicht den Einsatz zurück, weil der Einsatz nie eingezahlt war.

Genau diese Logik hat Folgen für jeden, der ein Startguthaben bewertet:
- Auszahlbarkeit. Gratisspielguthaben wird in den Teilnahmebedingungen beider Schweizer Veranstalter als «nicht auszahlbar» geführt. Es lässt sich nur zum Wetten einsetzen, nicht auf das Bankkonto überweisen.
- Gültigkeit. Aktionen sind zeitlich befristet, oft auf wenige Tage bis Wochen. Wer später einsteigt, bekommt es nicht mehr.
- Verwendung. Es gilt nur im jeweiligen Produkt: Swisslos-Johre heisst Sporttip, Loterie-Romande-Johre heisst Jouez Sport. Im anderen Produkt ist es nicht einsetzbar.
Drei Punkte, an denen sich der Wert eines Startguthabens entscheidet, noch bevor eine Wette platziert ist.
Wie viel ein Gratis-Startguthaben bei einem fairen Markt wert ist
Gratisspielguthaben, dessen Einsatz nicht zurückgezahlt wird, hat einen geringeren Wert als sein Nominalbetrag. Das liegt am Aufbau der Quote: Bei einer Quote von 1.90 gegen 1.90 auf einem Zwei-Wege-Markt beträgt die Auszahlungsquote 1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90) ≈ 105.26 %, was einen negativen Bookmaker-Margin und damit ein leicht überfaires Beispiel ergibt; realistische Schweizer Preise liegen leicht unter 100 %, also mit positivem Margin. Der Erwartungswert eines CHF-10-Gratisspielguthabens auf einem Markt mit 95 % Auszahlungsquote (5 % Margin) und einer angenommenen Wette zu Quote 1.90 berechnet sich so: Wettwert = 10 × (1.90 − 1) ÷ 1.90 × 0.95 ≈ CHF 4.50. Das ist die faire Bandbreite: ein CHF-10-Guthaben ist bei einem typischen Markt rund CHF 5 wert, bei einem sehr konkurrenzfähigen Markt etwas mehr, bei einem Markt mit hohem Margin etwas weniger. Das ist der statistische Mittelwert über viele Wetten – eine einzelne Wette kann alles oder nichts bringen.

Wer also ein «CHF 10 geschenkt»-Angebot liest, rechnet besser sofort nach: Wettwert ≈ Nominalbetrag × (Quote − 1) ÷ Quote × Auszahlungsquote. Bei Quote 1.50 sinkt der Wert, bei Quote 3.00 steigt er. Was nicht steigt, ist der Nennwert, denn den gibt es nicht ausbezahlt.
Was die Gespa mit Gratisguthaben zu tun hat
Das Geldspielgesetz verlangt in Art. 75 Abs. 2 BGS die Vorgänger Art. 75 Abs. 2 BGS die vorgängige Zustimmung der Gespa für Gratisspiele und Gratisspielguthaben. Ohne diese Bewilligung darf ein bewilligter Veranstalter gar keine Gratisaktion anbieten. Im Jahr 2025 hat die Gespa nach den hier ausgewerteten Unterlagen 24 solcher Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt – weniger als drei pro Monat pro Veranstalter, jeweils pro Aktion.
Die Zustimmung ist nicht nur eine Formsache. Die Gespa prüft, ob die Aktion den Spielerschutz einhält, ob die Regeln klar sind und ob das Gratisspielguthaben nicht als Werbung für unerlaubtes Glücksspiel missbraucht wird. Für Spielende bedeutet das: Wenn eine Aktion läuft, ist sie von der Aufsicht abgesegnet – und gleichzeitig wissen sie, dass solche Aktionen selten sind und nur einmal pro Kampagne ausgegeben werden.
Verlustlimiten setzen, bevor die erste Wette läuft
Bevor überhaupt eine Wette – auch eine mit Gratisspielguthaben – platziert wird, verlangt Swisslos von jeder spielenden Person Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage. Die Obergrenze für volljährige Stelle liegt bei CHF 9’999, für unter 21-Jährige bei CHF 1’000. Eine Senkung der Limite gilt sofort; eine Erhöhung wird aus Schutzgründen erst nach 72 Stunden wirksam, obwohl das Gesetz (Art. 87 VGS) nur 24 Stunden vorsieht – Swisslos zieht die Frist also enger als nötig. Zusätzlich lässt sich eine freiwillige Einzahlungslimite für 30 Tage setzen.
Die Logik dahinter: Gratisspielguthaben fühlt sich nach unverbindlichem Spielen an, ist aber ein Einstieg in den Wettmarkt. Wer die Verlustlimite erst nach dem ersten grösseren Verlust setzt, hat die Disziplin verpasst. Die Limite gehört vor den ersten Tipp, nicht danach.
Für die Loterie Romande gilt Entsprechendes mit eigenen Werten: Einzahlungen sind auf höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage und das Wallet-Guthaben auf höchstens CHF 10’000 begrenzt. Verluste werden hier indirekt über die Einzahlungslimite gesteuert, nicht über eine eigene Verlustlimite.
Spielsperre und Selbst-Ausschluss
Wer sich selbst vom Wetten ausschliessen will, kann bei Swisslos den Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage sperren lassen – ohne vorzeitige Aufhebung. Eine unbefristete Spielsperre wird zusätzlich in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Bei der Loterie Romande greift das gleiche Register, da es schweizweit geführt wird.
Das Register ist die schärfste Schutzlinie: Wer einmal eingetragen ist, kommt während der Sperrfrist bei keinem Schweizer Veranstalter mehr ins Spielerkonto. Für eine unbefristete Spielsperre braucht es allerdings eine Fachstelle – das Gesetz will verhindern, dass der Ausschluss in einem impulsiven Moment beschlossen und kurz darauf wieder aufgehoben wird.
Warum die Schweiz bei Gratisspielguthaben sparsamer ist als andere Märkte
Die Schweiz hat den Sportwettenmarkt 2019 mit dem Geldspielgesetz neu geordnet. Zwei Effekte wirken bis heute:
- Nur zwei Veranstalter. Die Kantone haben die Zahl der Lotterie- und Sportwettenveranstalter per Gesetz auf zwei begrenzt – Swisslos und Loterie Romande. Ohne Wettbewerb um Neukunden gibt es weniger Grund, Gratisspielguthaben zu verteilen.
- Verbot der Kreditvergabe. Art. 75 Abs. 1 BGS verbietet die Kreditierung an Spielende. Ein Gratisspielguthaben ist technisch eine Kreditspielzeit, weshalb es der vorgängigen Zustimmung der Gespa bedarf.
Das erklärt, warum ausländische Buchmacher in Werbung und Vergleichsportalen oft mit «CHF 100 Startguthaben»-Angeboten auftauchen, Schweizer Veranstalter jedoch höchstens einmal pro Quartal eine kleinere Aktion lancieren. Die ausländischen Angebote haben in der Schweiz allerdings keinen Schutz und keine Bewilligung – was sie für Schweizer Spielende praktisch unbrauchbar macht.
Neukundenangebote und Aktionen der Schweizer Veranstalter
Beide Schweizer Veranstalter haben in den vergangenen Jahren nur sporadisch mit Gratis-Startguthaben geworben. Die letzte dokumentierte Welle lief bei der Loterie Romande unter dem Titel «JouezSport – Patinoires et Stades» vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an insgesamt 7 Aktionstagen. Wer innert 7 Tagen den in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Gratisspielguthaben – insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar.
Die Aktion zeigt, wie ein typisches Schweizer Startguthaben aussieht:
- Klein. CHF 10 statt CHF 50 oder CHF 100. Der Erwartungswert liegt bei einem typischen Markt rund um die Hälfte des Nominalbts.
- Befristet. 30 Tage ab Gutschrift. Wer später einsteigt, lässt es liegen.
- Kanalgebunden. Code nur in den Stadien, Online-Eingabe im verifizierten Konto. Eine reine Online-Aktion ohne Stadionbesuch gibt es hier nicht.
- Lokal. Verfügbar nur für Spielende im Vertragsgebiet der Loterie Romande, also in den Kantonen FR, GE, JU, NE, VD und VS.
Swisslos hat im selben Zeitraum keine vergleichbare Startguthaben-Aktion ausgewiesen – die letzte bekannte Kampagne dieser Art liegt weiter zurück. Das ist kein Zufall: Wer Sporttip nutzt, hat in der Regel schon ein Swisslos-Spielerkonto, weil die Sportwetten an das Lotterieprodukt angegliedert sind. Eine aggressive Neukunden-Aktion auf Sporttip ist deshalb weniger nötig.
Einordnung der Schweizer Veranstalter im Überblick
| Anbieter | Bewilligung | Veranstalter / angegebene Lizenz |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Schweizer Bewilligung (BGS, SR 935.51) | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel – eine der zwei bewilligten Veranstalterinnen |
| Loterie Romande Jouez Sport | Schweizer Bewilligung (BGS, SR 935.51) | Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande), Lausanne – eine der zwei bewilligten Veranstalterinnen |
| Betclic | ohne Schweizer Bewilligung | Lizenz laut Eigenangabe: nicht festgestellt; ohne Schweizer Bewilligung |
| Fezbet | ohne Schweizer Bewilligung | Lizenz laut Eigenangabe: nicht festgestellt; ohne Schweizer Bewilligung |
| WirWetten | ohne Schweizer Bewilligung | Lizenz laut Eigenangabe: nicht festgestellt; ohne Schweizer Bewilligung |
| 20Bet | ohne Schweizer Bewilligung | Lizenz laut Eigenangabe: nicht festgestellt; ohne Schweizer Bewilligung |
| Rainbet | ohne Schweizer Bewilligung | Lizenz laut Eigenangabe: nicht festgestellt; ohne Schweizer Bewilligung |
| MyStake | ohne Schweizer Bewilligung | Lizenz laut Eigenangabe: nicht festgestellt; ohne Schweizer Bewilligung |
| bet-at-home | ohne Schweizer Bewilligung | Lizenz laut Eigenangabe: nicht festgestellt; ohne Schweizer Bewilligung |
| BetPanda | ohne Schweizer Bewilligung | Lizenz laut Eigenangabe: nicht festgestellt; ohne Schweizer Bewilligung |
Die Tabelle zeigt, was der Markt in der Schweiz tatsächlich hergibt: zwei bewilligte Veranstalter, klar zugewiesene Kantone, klare Aufsicht. Alles andere sind ausländische Marken ohne Schweizer Bewilligung – ihre Lizenzen aus Malta, Curaçao oder anderswo haben in der Schweiz keine Kraft (Art. 4 BGS), ihre Domains können auf der Gespa-Sperrliste landen, und Schweizer Spielende haben dort weder Schutz im Sperrregister noch einen Schweizer Rechtsweg.
Swisslos Sporttip
Swisslos betreibt Sporttip als Sportwettenprodukt unter dem Dach der Interkantonalen Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2020 (IKV 2020). Die Genossenschaft sitzt in Basel und ist eine der zwei vom Geldspielgesetz zugelassenen Veranstalterinnen für Grossspiele. Das Vertragsgebiet umfasst die Deutschschweizer Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH, den Kanton Tessin sowie das Fürstentum Liechtenstein. Wer in einem dieser Kantone wohnt, kann ein Swisslos-Spielerkonto eröffnen und Sporttip nutzen.
Die Bewilligung ist keine Formsache. Sie bedeutet: Gespa-Aufsicht, Geldwäschereikontrolle, Eintrag im Schweizer Spielbanken- und Lotterieregister, und Zugang zum schweizweiten Spielsperre-Register. Wer sich bei Swisslos sperren lässt, kann bei keinem Schweizer Veranstalter mehr spielen. Wer ausgeschlossen wird, hat keinen Zugriff.
Startguthaben und Aktionen. Swisslos bietet Gratisspielguthaben nur in gesonderten Aktionen an, die jeweils der Gespa gemeldet werden. Die Auswahl ist klein, die Frequenz niedrig – 8 Zustimmungen der Gespa im Jahr 2025 entsprechen weniger als einer Aktion pro Monat. Wer ein Startguthaben sucht, sollte die Swisslos-Aktionsseite und die Newsletter im Auge behalten, nicht die Werbung von Vergleichsportalen.
Quotenboosts und Kombiboost. Neben Gratisspielguthaben gibt es bei Sporttip zwei Bonusmechaniken, die gratis wirken, aber an Bedingungen hängen. Der Kombiboost gilt nur online und nur für Prematch-, Live- oder Systemwetten mit mindestens vier Voraussagen zu je mindestens Quote 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn steigt mit der Anzahl Voraussagen: 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Wer den Kombiboost nutzt, ohne diese Mindestquoten und Voraussage-Zahlen zu treffen, sieht am Ende keinen Bonus – die Wette wird ausgewertet wie eine normale Kombiwette. Quotenboosts und Profitboosts wiederum gelten nur online für Prematch-Einzelwetten, sind pro Person nur einmal nutzbar und verfallen bei einem Cash-Out.
Mindesteinsatz und Limite. Bei Sporttip beträgt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000 und für eine Systemwette CHF 10’000. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Für eine durchschnittliche Wette mit Startguthaben reicht das Limit, aber wer mit dem CHF-10-Guthaben Systemwetten spielen will, kommt schnell an die CHF-10’000-Grenze – das ist allerdings konstruiert, nicht realistisch.
Auszahlung. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut. Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto überwiesen. Auszahlungen sind zweimal pro Jahr gratis, ab der dritten kann eine Kommission von 3 % anfallen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist explizit nicht auszahlbar.
Fazit zu Swisslos Sporttip. Sporttip ist die einzige seriöse Adresse für Sportwetten in der Deutschschweiz und im Tessin. Das Startguthaben-Programm ist klein und selten – wer es nutzen will, muss die Aktionen aktiv verfolgen. Wer mehr erwartet als gelegentliche CHF 10 plus einen soliden Wettmarkt, sucht etwas, das der Schweizer Markt nicht hergibt.
Loterie Romande Jouez Sport
Die Loterie Romande ist die zweite der zwei zugelassenen Veranstalterinnen und betreibt mit Jouez Sport das Pendant zu Sporttip für die Westschweiz. Verbreitungsgebiet sind die Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Wer dort wohnt, kann ein Konto auf der Online-Plattform jeux.loro.ch eröffnen und an den Wetten teilnehmen. Der Sitz ist Lausanne, mit 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitenden.
Die Loterie Romande fällt im Vergleich zu Swisslos durch eine etwas aktivere Aktionspraxis auf. Im Jahr 2025 hat sie von der Gespa 24 Zustimmungen für Gratisspielaktionen erhalten – drei Mal mehr als Swisslos. Damit ist sie in der Westschweiz die erste Adresse, wenn es um Gratisspielguthaben geht.
Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades». Die letzte grössere dokumentierte Aktion lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen. Wer innert 7 Tagen den in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Gratisspielguthaben (insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar). Die Kombination aus Stadionbesuch und Online-Eingabe zeigt, dass die Loterie Romande ihre Aktionen gezielt mit dem Live-Event-Geschäft verknüpft – anders als breit angelegte «Free Bet»-Kampagnen internationaler Anbieter.
Einzahlungs- und Wallet-Limiten. Bei der Loterie Romande sind Einzahlungen auf das Spielerkonto auf höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage begrenzt, das Wallet-Guthaben auf höchstens CHF 10’000. Gewinne bis CHF 1’000 netto werden direkt dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne darüber auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen. Gratisspielguthaben ist auch hier explizit nicht auszahlbar.
Bewertung. Jouez Sport ist für die Westschweiz die einzige seriöse Adresse und in Sachen Gratisspielguthaben aktiver als Swisslos. Die Aktionen sind aber immer noch selten und an konkrete Anlässe gebunden. Wer in der Romandie wohnt und auf ein Startguthaben hofft, hat hier die besseren Chancen als in der Deutschschweiz.
Ausländische Anbieter ohne Schweizer Bewilligung
Die folgende Gruppe von Anbietern taucht in der Schweiz über Werbung, Vergleichsportale und Social Media auf – hat aber keine Schweizer Bewilligung und kann keine haben, weil das Gesetz nur zwei Veranstalter zulässt. Sie sind hier aufgeführt, weil Schweizer Spielende ihnen im Alltag begegnen und ein Vergleich ihren Wert klarmacht.
Betclic
Betclic ist ein internationaler Anbieter mit Präsenz in mehreren europäischen Märkten. In der Schweiz fehlt jede Bewilligung. Das bedeutet: keine Gespa-Aufsicht, kein Anschluss an das Schweizer Spielsperre-Register, kein Schweizer Rechtsweg bei Streit, keine Garantie, dass Gewinne tatsächlich ausgezahlt werden. Das Schweizer Geldspielgesetz verbietet zudem Werbung für in der Schweiz nicht bewilligtes Glücksspiel (Art. 74 Abs. 3 BGS); werbung für Betclic ist in der Schweiz formal unzulässig.
Wer bei Betclic ein Konto eröffnet, spielt auf eigenes Risiko. Die Plattform kann ihre AGB jederzeit ändern, ihre Domains können auf die Gespa-Sperrliste gesetzt werden, und ein Streitfall würde vor ausländischen Gerichten ausgetragen. Für Schweizer Spielende, die einen kleinen Bonus suchen, ist das ein schlechtes Geschäft.
Fezbet
Fezbet ist ein weiterer Anbieter ohne Schweizer Bewilligung, der in der Schweiz über Werbung sichtbar ist. Lizenzangaben verweisen typischerweise auf Curaçao, was in der Schweiz keine Kraft hat. Die übliche Werbung mit Startguthaben-Aktionen ist nicht auf die Schweiz zugeschnitten – die Bonusbedingungen gelten weltweit, was heisst: Die Auszahlungsbedingungen sind international, der Schutz ist es nicht.
Für Schweizer Spielende heisst das: Der Bonus ist vielleicht CHF 50 oder CHF 100, aber die Auszahlung von Gewinnen hängt an Bedingungen, die im Schweizer Markt nicht überprüfbar sind. Dazu kommt: Wenn die Gespa die Domain auf die Sperrliste setzt, ist der Zugang aus der Schweiz per DNS-Sperre blockiert – auch für Bestandskunden.
WirWetten
WirWetten tritt im deutschsprachigen Raum auf, hat aber keine Schweizer Bewilligung. Das deutsche Impressum und die deutsche Ausrichtung sind auf den deutschen Markt zugeschnitten; Schweizer Spielende sind dort geduldete Gäste, nicht geschützte Kunden. Die gleichen Risiken wie bei den anderen Anbietern ohne Schweizer Bewilligung gelten: keine Aufsicht, kein Sperrregister, keine Schweizer Gerichtsbarkeit.
20Bet
20Bet ist ein weiterer internationaler Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Die übliche Lizenzangabe verweist auf Curaçao, was in der Schweiz bedeutungslos ist. Für die Praxis in der Schweiz gilt dasselbe wie bei den anderen ausländischen Marken: Wer dort spielt, ist auf die Seriosität des Anbieters angewiesen, ohne Schweizer Aufsicht im Hintergrund.
Rainbet
Rainbet gehört in dieselbe Kategorie. Keine Schweizer Bewilligung, Lizenz unklar, keine Aufsicht, kein Anschluss an das Schweizer Spielsperre-Register. Die typischen Werbeversprechen – hoher Bonus, viele Märkte – haben in einem Markt nicht der unmittelbar anwendbaren Schweizer Aufsicht keinen Wert, weil im Streitfall Schweizer Recht nicht greift.
MyStake
MyStake ist ein weiterer internationaler Anbieter ohne Schweizer Lizenz. Auch hier sind die üblichen Werbeversprechen im Schweizer Kontext wertlos: kein Schutz durch die Gespa, keine Sperrung über das Schweizer Register, keine Schweizer Gerichtsbarkeit. Für Spielende in der Schweiz bleibt nur der Eigenwert der Wettquoten – und der ist bei einem Buchmacher ohne Aufsicht schwer zu beurteilen, weil die Quote sich nach Belieben ändern lässt.
bet-at-home
bet-at-home wird in der Gespa-Sperrliste namentlich erwähnt. Die Marke war in der Schweiz über Jahre per DNS-Sperre blockiert und taucht immer wieder in neuen Varianten auf – ein Beispiel für das «Domain-Hopping», bei dem blockierte Domains durch neue ersetzt werden. Die Gespa nennt bet-at-home als Beispiel für diesen Mechanismus. Für Schweizer Spielende heisst das: Selbst wer sich anmeldet, riskiert, dass der Zugang über Nacht gesperrt wird und das eingezahlte Geld auf einem ausländischen Konto liegt.
BetPanda
BetPanda gehört in dieselbe Kategorie. Keine Schweizer Bewilligung, Lizenz unklar, keine Aufsicht, Domains können jederzeit auf die Sperrliste gesetzt werden. Die gleichen Risiken wie bei den anderen ausländischen Marken.
Was eine ausländische Lizenz in der Schweiz wert ist
Die Frage, die viele Werbe-Versprechen weckt, ist: Schützt eine Lizenz aus Malta, Curaçao oder Deutschland nicht wenigstens teilweise? Die Antwort des Gesetzes ist eindeutig: Art. 4 BGS sagt, dass eine ausländische Bewilligung in der Schweiz keine Kraft hat. Das bedeutet nicht, dass die Lizenz gefälscht ist – Betclic operiert in Frankreich legal, Bet-at-home.com in Deutschland, MyStake in Curaçao. Es bedeutet, dass die Lizenz nicht für den Schweizer Markt gilt. Schweizer Spielende haben dort den Schutz des Herkunftslandes, nicht den Schutz der Schweiz.
Wer bei einem ausländischen Anbieter spielt, hat daher drei systematische Nachteile gegenüber Swisslos und Loterie Romande:
- Kein Schweizer Sperrregister. Wer sich selbst sperren lassen will, muss es bei jedem Anbieter einzeln tun – und der Anbieter ist nicht verpflichtet, das schweizweite Register zu respektieren.
- Keine Schweizer Aufsicht. Bei Streit über ausbleibende Auszahlungen gibt es keinen Schweizer Rechtsweg. Die Gerichtsbarkeit liegt im Land der Lizenz, das Verfahren ist teuer und für kleine Beträge unrealistisch.
- Steuerliche Unsicherheit. Gewinne aus ausländischen Grossspielen werden je nach Kanton als steuerbares Einkommen behandelt – der Kanton Thurgau etwa besteuert sie als voll steuerbares Einkommen ohne Freibetrag.
Wie die Schweizer Veranstalter ihre Wetten regulieren
Beide Schweizer Veranstalter wenden die Regeln des Geldspielgesetzes und der Verordnung (VGS) an. Für die Spielenden heisst das:
- Registrierung. Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet. Es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft. Bei der Loterie Romande gilt Entsprechendes für das Vertragsgebiet der sechs Westschweizer Kantone.
- Alter. Sporttip-Wetten stehen Personen ab 18 Jahren offen. Personen unter 18 Jahren sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
- Wettabgabe. Wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten. Wer gegen diese Regel verstösst, riskiert die Annullierung der Wette.
- Livewetten. Bei Sporttip-Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen (Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid) kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten.
- Saisonende und Verlängerung. Bei Sporttip umfasst die reguläre Spielzeit die reguläre Spieldauer (etwa Fussball 90 Minuten) plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind.
- Cash-Out. Bei Sporttip gibt es Cash-Out für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und Swisslos muss Cash-Out nicht für alle Wetten anbieten. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn und kann von Swisslos jederzeit geändert werden.
- Absage von Ereignissen. Wird ein Sporttip-Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn (oder im Rahmen eines Turniers) nachgeholt, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00.
- Verjährung. Sporttip-Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos. Eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben.
- Bet-Builder. Bei Sporttip werden voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung nur über die «Bet-Builder-Funktion» kombiniert. Nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten.
- Gewinnberechnung. Der Gewinnbetrag einer Sporttip-Wette ergibt sich aus Einsatz mal Quote (bei Kombinationen mal Gesamtquote, dem Produkt der Einzelquoten) und wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet.
Wie die Schweiz Sportwetten besteuert
Gewinne aus Schweizer Sportwetten sind grundsätzlich einkommenssteuerfrei bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn. Der Bundesfreibetrag liegt ab 1.1.2026 bei CHF 1’071’000 (2025: CHF 1’070’400). Über dem Freibetrag behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die über die Steuererklärung zurückgefordert werden kann. Der kantonale Freibetrag unterscheidet sich von Kanton zu Kanton – wer mehr als ein paar hundert Franken gewinnt, fragt seinen Steuerberater oder die kantonale Steuerverwaltung.
Für die meisten Spielenden ist die Frage praktisch belanglos: Ein einzelner Wettgewinn von CHF 200 oder CHF 500 liegt weit unter jedem Freibetrag und ist steuerfrei. Erst bei einem Gewinn im fünfstelligen Bereich wird die Frage relevant.
Gewinne aus ausländischen Anbietern fallen je nach Kanton in die reguläre Einkommenssteuer – der Kanton Thurgau etwa besteuert Gewinne aus ausländischen Grossspielen voll, ohne Freibetrag. Wer mit einem ausländischen Anbieter spielt, sollte das wissen, nicht erst bei der nächsten Steuererklärung.
Werbung für ausländische Anbieter in der Schweiz
Das Schweizer Recht ist hier klar: Werbung für Glücksspiel, das in der Schweiz nicht bewilligt ist, ist verboten (Art. 74 Abs. 3 BGS) und wird mit Busse bis CHF 500’000 bestraft (Art. 131 BGS). Das gilt für TV-Spots, Online-Werbung, Social-Media-Posts und Vergleichsportale. In der Praxis sieht die Spielende Werbung trotzdem – die Strafverfolgung zieht langsam, und die Plattformen wechseln Domains.
Für Spielende heisst das: Wer in der Schweiz mit einem ausländischen Anbieter wirft – das verstösst nicht gegen das Gesetz. Das Gesetz bestraft die Anbieter und ihre Werbung, nicht die Spielenden. Was aber heisst: Wer spielt, ist nicht geschützt.
Wie eine kostenlose Wette in der Praxis aussieht
Am konkreten Beispiel: CHF 10 Gratisspielguthaben aus der Loterie-Romande-Aktion, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar. Angenommen wird das Guthaben auf das Wallet, der Gewinn einer Wette mit Quote 1.90 ist im Erwartungswert rund CHF 9.50, der Erwartungswert des Guthabens selbst bei einem Markt mit 95 % Auszahlungsquote rund CHF 4.50. Wer mit dem CHF-10-Guthaben auf eine Quote von 1.50 spielt, sinkt im Erwartungswert; wer auf Quote 3.00 spielt, steigt. Aber selbst bei Quote 3.00 und 95 % Auszahlungsquote liegt der Wert bei rund CHF 12.60 – was zeigt, dass selbst bei hohen Quoten der Nennwert des Guthabens nie ganz erreicht wird.
Der Erwartungswert ist ein statistisches Mittel über viele Wetten. Eine einzelne Wette kann den Nominalbetrag um ein Vielfaches übersteigen oder null betragen. Wer Gratisspielguthaben als «sicheres Einkommen» versteht, hat das Konzept nicht verstanden.
Was bei der Auszahlung von Gewinnen zu beachten ist
Die Schweizer Veranstalter zahlen Gewinne auf ein Bank- oder Postkonto im eigenen Namen aus. Bei Swisslos geht das zweimal pro Jahr gratis, ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden. Die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Bei der Loterie Romande werden Gewinne bis CHF 1’000 netto direkt dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne darüber auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen.
Die Auszahlung auf ein Konto im eigenen Namen ist nicht nur Komfort, sondern Pflicht: Anonyme Auszahlungen und Krypto-Auszahlungen sind im Schweizer Markt nicht erlaubt. Wer ein Konto im eigenen Namen hat, bekommt das Geld; wer ein Konto im Namen einer anderen Person angibt, bekommt es nicht. Das schützt vor Geldwäsche und macht das Wallet zum persönlichen Spielkonto.
Die Logik hinter dem knappen Angebot
Die Schweiz ist der einzige westeuropäische Markt, der Sportwetten nur zwei Veranstaltern zugesteht. Das hat Folgen für die Angebotsbreite, aber auch für den Verbraucherschutz. Wer in Deutschland spielt, kann unter Dutzenden Anbietern wählen und bekommt aus diesem Wettbewerb heraus oft ein CHF-50-Startguthaben. Wer in der Schweiz spielt, bekommt kein Startguthaben, dafür Schutz durch die Gespa, das schweizweite Sperrregister und klare Regeln für Werbung und Limits.
Was fehlt, ist die Auswahl. Was bleibt, ist die Sicherheit, dass das gesetzlich Mögliche Reserve eingehalten wird. Für Spielende, die nur gelegentlich und um kleinere Beträge wetten, ist das ein fairer Tausch. Für Spielende, die das grosse Wettangebot mit hohen Boni suchen, ist der Schweizer Markt die falsche Adresse – aber genau für diese Zielgruppe ist er auch nicht gemacht.
Was bleibt: drei Dinge, die jede Person vor der ersten Gratisaktion prüft
Wer in der Schweiz ein Gratis-Startguthaben sucht, prüft drei Dinge:
- Ist die Aktion bewilligt? Die Gespa listet keine aktuellen Aktionen, aber wer bei Swisslos oder Loterie Romande eine Aktion findet, kann davon ausgehen, dass sie bewilligt ist – sonst wäre sie nicht da. Bei ausländischen Anbietern gibt es diese Prüfung nicht.
- Was passiert mit Gewinnen? Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar; Gewinne daraus sind es. Wer eine Auszahlung des Nominalbetrags erwartet, liest die AGB nicht genau genug.
- Welche Quote bringt der Erwartungswert? Bei Quote 1.90 und 95 % Auszahlungsquote ist das Guthaben rund CHF 4.50 wert; bei Quote 3.00 mehr, bei Quote 1.20 weniger. Wer das vor der Wette rechnet, weiss, was am Ende durchschnittlich zu erwarten ist.
Drei Punkte, die einen Unterschied machen, was die Aktion tatsächlich wert ist.
Häufige Fragen zu Gratis-Startguthaben bei Schweizer Sportwetten
Gibt es in der Schweiz ein Startguthaben ohne eigene Einzahlung?
Ja, aber selten. Die beiden bewilligten Veranstalter Swisslos und Loterie Romande bieten Gratisspielguthaben nur in einzelnen Aktionen an, die jeweils der Gespa gemeldet werden. Im Jahr 2025 waren es 8 Zustimmungen für Swisslos und 24 für Loterie Romande. Ausländische Anbieter werben zwar mit hohen Startguthaben, haben aber keine Schweizer Bewilligung.
Wie lief die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» der Loterie Romande ab?
Die Aktion lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen. Wer innert 7 Tagen den in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Gratisspielguthaben. Insgesamt wurden 7’000 Stück ausgegeben, gültig 30 Tage, nicht auszahlbar.
Kann ein Aktionsguthaben ausgezahlt werden?
Nein. Gratisspielguthaben aus Aktionen ist bei beiden Schweizer Veranstaltern explizit nicht auszahlbar. Es lässt sich nur zum Wetten einsetzen. Gewinne aus Wetten mit Gratisspielguthaben sind dagegen auszahlbar, sobald sie die regulären Auszahlungsbedingungen erfüllen.
Welche Voraussetzungen gelten für die Registrierung bei Swisslos?
Mindestens 18 Jahre, Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet (Deutschschweiz, Tessin oder Liechtenstein), keine bestehende Spielsperre und nur eine Registrierung pro Person. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft.
Wie hoch ist der Mindesteinsatz bei Sporttip, und was gilt für Systemwetten?
Der Mindesteinsatz bei Sporttip beträgt CHF 1 für Einzel- und Kombinationswetten. Der Höchsteinsatz liegt bei CHF 1’000 für Einzel- und Kombinationswetten und bei CHF 10’000 für Systemwetten. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern.
Wieso braucht ein kostenloses Guthaben die vorherige Zustimmung der Gespa?
Das Geldspielgesetz (Art. 75 Abs. 2 BGS) verlangt die vorgängige Zustimmung der Aufsichtsbehörde für Gratisspiele und Gratisspielguthaben. Die Gespa prüft dabei, ob die Aktion den Spielerschutz einhält und die Regeln klar sind. Ohne diese Bewilligung darf ein Schweizer Veranstalter kein Gratisguthaben anbieten.
Bonus – tippsheutech
Inhalt erstellt vom Team «tippsheutech»
