Beste Buchmacher Schweiz 2026: Nur zwei Anbieter haben eine Bewilligung
Wer in der Schweiz nach einem Buchmacher sucht, stösst schnell auf eine ungewöhnliche Lage. Nicht zehn oder zwanzig Anbieter stehen bereit, sondern genau zwei, und beide tragen einen anderen Namen als den der Firma dahinter. Swisslos betreibt sein Sportangebot unter dem Produktnamen Sporttip, die Loterie Romande unter Jouez Sport. Alles andere, was im Internet als Buchmacher wirbt, hat hier keine Bewilligung. Das verändert die Frage «wer ist der beste?» grundlegend, denn der Vergleich läuft nicht zwischen gleichberechtigten Marken, sondern zwischen einer kleinen zugelassenen Auswahl und einem grossen Markt ausserhalb des Schweizer Rechtsraums. Wer das versteht, sieht die Auswahl mit anderen Augen.
Wer in der Schweiz wettet, trifft auf ein System mit zwei Anbietern. Der folgende Vergleich erläutert, wie Swisslos und Loterie Romande arbeiten, welche Schutzmechanismen gelten und worauf bei der Wahl des Angebots zu achten ist. Fremde Anbieter spielen ebenfalls eine Rolle, da Schweizer Spielende auf sie stossen, doch sie verfügen weder über eine Schweizer Bewilligung noch über ein Schweizer Sperrregister oder eine Schweizer Rekursinstanz.
Stand der Daten: Oktober 19, 2026, geprüft gegen die Spielregeln und Teilnahmebedingungen von Sporttip (Version 4.2), die Online-Teilnahmebedingungen von Swisslos (gültig ab 13.01.2025) und die Angaben der Loterie Romande.
Rechtslage: Warum es in der Schweiz nur zwei Buchmacher gibt
Sportwetten fallen in der Schweiz unter das Bundesgesetz über Geldspiele (BGS, SR 935.51), in Kraft seit dem 1. Januar 2019. Zuständig ist nicht die Eidgenössische Spielbankenkommission, die nur Casinos beaufsichtigt, sondern die Gespa, die interkantonale Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern. Das BGS teilt Spiele in zwei grosse Klassen, die Kleinspiele und die Grossspiele; Sportwetten sind Grossspiele und brauchen eine Veranstalterbewilligung sowie eine Spielbewilligung pro Spiel. Beide sind an strenge Voraussetzungen gebunden, unter anderem an die Verwendung des Reingewinns für gemeinnützige Zwecke in den Kantonen.

Die Kantone haben in der interkantonalen Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020) eine zahlenmässige Obergrenze für die Veranstalter von Lotterien und Sportwetten festgelegt. Swisslos, die interkantonale Landeslotterie mit Sitz in Basel, betreibt das Sportangebot Sporttip. Die Loterie Romande, mit Sitz in Lausanne, betreibt Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone. Mehr Anbieter lässt das System bewusst nicht zu.
Diese Ordnung gilt nur in der Schweiz. Eine ausländische Lizenz aus Malta, Curaçao, Deutschland oder einem anderen Land hat hier keine Kraft. Wer ohne Schweizer Bewilligung Sportwetten anbietet, macht sich strafbar, bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe, bei gewerbsmässigem Handeln bis zu fünf Jahre, dazu kommen Bussen bis CHF 500’000 für Werbung, die für nicht bewilligte Angebote wirbt. Die Gespa führt eine Sperrliste mit Domains, die Schweizer Internetanbieter per DNS-Sperre blockieren müssen; Ende 2025 standen 671 Domains auf der Liste, betroffen sind unter anderem Interwetten, Bet-at-Home und bet365.
Die Spielenden selbst werden nicht bestraft. Das bedeutet aber nicht, dass der Einsatz beim ausländischen Anbieter risikolos ist. Gewinne können in einem Strafverfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und es gibt weder den Schutz des Schweizer Spielsperrenregisters noch eine Anlaufstelle, an die sich ein Spieler bei Streit wenden kann. Wer in Thurgau wohnt, muss zudem Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig von der Höhe als Einkommen versteuern; in den anderen Kantonen ist die Praxis kantonal unterschiedlich.
Die offene Auswahl auf dem Papier ist also eine geschlossene Auswahl in der Realität. Wer in der Schweiz wettet, wettet bei Sporttip oder bei Jouez Sport, sofern er im jeweiligen Vertragsgebiet wohnt.
Was eine Schweizer Bewilligung konkret bedeutet
Eine Veranstalterbewilligung wird nur erteilt, wenn der Anbieter die nötige Organisation und die Mittel hat, den Spielbetrieb dauerhaft und geordnet zu führen. Hinzu kommen Eignungs- und Verhaltensregeln für die Geschäftsleitung. Eine Spielbewilligung pro Spiel bedeutet, dass jedes einzelne Wettprodukt separat bewilligt wird, und die Gespa führt eine Liste der zugelassenen Sportarten, Wettbewerbe und Wetttypen. Diese Liste, in der aktuellen Fassung vom 10.09.2026, ist abschliessend. Was nicht drauf steht, darf nicht angeboten werden.

Was darauf steht, ist nüchtern. Wetten auf das Wetter, auf politische Ereignisse oder auf TV-Shows sind ausgeschlossen. Qualifikationsrunden nur, wenn die Liste sie nennt. Frauenwettbewerbe nur, wenn die Liste sie nennt. Rangwetten sind nur erlaubt, wenn die Rangierung über die Qualifikation für einen internationalen Wettbewerb oder über das Podium entscheidet; Trainingsläufe sind tabu. Eckball- und Kartenmärkte fehlen, ebenso eine eigene Esports-Sektion. Events mit überwiegend Minderjährigen sind nach Art. 25 Abs. 2 BGS gesperrt.
Die Liste wird vom Markt gerne als Werbung genutzt: ein Buchmacher wirbt mit «über 30 Sportarten», was im europäischen Ausland ein Klacks ist, in der Schweiz aber eine ernste Auswahl darstellt, weil das Kleingedruckte der Liste den Ausschlag gibt.
Livewetten, Cash-Out und das kleine Detail mit dem Zeitpunkt
Livewetten sind in der Schweiz grundsätzlich erlaubt, vor Spielbeginn und live, sofern die Gespa eine entsprechende Entscheidung erteilt hat. Cash-Out ist nicht im Gesetz geregelt, sondern Sache der Spielregeln des Anbieters. Bei Sporttip funktioniert Cash-Out für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, sowohl prematch als auch live, aber nur als vollständiges Cash-Out; eine Teilauszahlung gibt es nicht. Der Betrag liegt unter dem potenziellen Gewinn ohne vorzeitige Abrechnung, hängt vom Spielstand ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden. Eine Garantie, dass Cash-Out für jeden Markt zur Verfügung steht, gibt es nicht.
Eine kleine, aber folgenreiche Regel steht in den Spielregeln von Sporttip: Wird eine Wette nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert, zählt sie mit Quote 1.00, der Einsatz wird zurückgegeben, der Gewinn entfällt. In spielentscheidenden Situationen wie Elfmeter, Roter Karte oder Videoschiedsrichter-Entscheid kann Swisslos Wetten ebenfalls mit Quote 1.00 werten, wenn der Ausgang schon klar ist, der Schiedsrichter aber noch nicht entschieden hat. Wer live wettet, sollte das Tempo im Auge behalten.
Spielerschutz: Verlustlimiten, Pausen und die gemeinsame Sperre
Das Geldspielgesetz verlangt von jedem Veranstalter, dass Spielende eigene Verlustlimiten setzen, bevor sie wetten. Bei Sporttip sind das drei Werte, einer für einen Tag, einer für sieben Tage, einer für 30 Tage. Die Tagesobergrenze liegt bei CHF 9’999, für unter 21-Jährige bei CHF 1’000. Eine Senkung greift sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden, eine bewusst gewählte Sperrfrist, die verhindert, dass Spieler in einer Verlustphase ihr Limit hochfahren. Zusätzlich kann freiwillig eine Einzahlungslimite für 30 Tage gesetzt werden.
Diese Limiten sind Selbstschutz mit Verzögerung. Wer am Sonntagabend merkt, dass die letzten zehn Wetten schlecht gelaufen sind, kann das Wochenlimit am Montag senken und es gilt sofort. Wer im Juli merkt, dass das Monatslimit zu niedrig war, kann es im August erhöhen, muss aber drei Tage warten. Das ist kein Zufall, sondern die Idee: eine Schwelle, die einen Moment Atempause erzwingt.
Wer sich selbst aussperren will, kann bei Swisslos den Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Wer einmal im Register steht, kommt da nicht mehr ohne Weiteres raus, das BGS verlangt eine Fachstelle und mindestens drei Monate Wartezeit.
Die Gespa testet den Vollzug, nicht nur die Regeln. Im Jahr 2025 hat sie an 200 Verkaufsstellen geprüft, ob Minderjährige eine Sportwette kaufen können. In 47.5 % der Fälle war das möglich. Das ist die Hälfte, nicht ein Randfall. Wer auf den Schutz an der Verkaufsstelle vertraut, sollte das im Hinterkopf behalten; das Netz an Spielregeln ist dichter als die Praxis an der Ladenkasse.
Die Schutzmechanismen greifen, bevor die erste Wette platziert wird. Bei der Online-Registrierung braucht es mindestens 18 Jahre, Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet, keine bestehende Spielsperre und pro Person genau ein Konto. Die Identität wird gegen eine Adress-Datenbank geprüft, der hochgeladene Ausweis ausgelesen, ein zweites Konto auf den gleichen Namen ist nicht eröffnungsfähig.
Boni und Gratiswetten: Was die Schweizer Anbieter wirklich bieten
Die Werbung für ausländische Buchmacher steht in jeder Sport-App, jeder Stream-Übertragung und jedem Podcast. «100 % Bonus», «risikofreie Wette», «Boosted Odds» lesen sich grosszügig, sind aber in der Schweiz in dieser Form nicht erhältlich. Das BGS verbietet Werbung für nicht bewilligte Angebote, und die beiden Schweizer Veranstalter führen nur wenige und kleine Aktionen, weil Gratiswetten und Boni der vorherigen Zustimmung der Gespa bedürfen. 2025 hat die Gespa 24 Einwilligungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt. Das ist die Grössenordnung, nicht ein Zufall.
Was es bei Sporttip gibt, sind zwei klar geregelte Mechanismen. Der Kombiboost gilt nur online, für Prematch, Live und Systemwetten, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn steigt mit der Anzahl der Voraussagen: 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn, 100 % bei fünfzehn. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert, ein 100-%-Boost auf 15 Voraussagen ist nicht offen, sondern an Einsatz- und Gewinngrenzen gebunden.
Quotenboosts und Profitboosts sind die zweite Säule. Quotenboosts gelten nur online, für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage; Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Spielenden nur einmal nutzbar, in Einsatz und Erhöhung limitiert, und bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Das ist nicht «free money», das ist eine Aufwertung mit Bedingungen, die in den Spielregeln stehen.
Bei ausländischen Anbietern sieht die Welt anders aus. Einzahlungsboni von 100 % auf die erste Einzahlung sind dort Standard, dazu kommen Gratiswetten, Cashback-Versprechen und «risikofreie» Wetten, deren Werbeversprechen sich bei genauerem Lesen auflöst. Eine «risikofreie» Wette, die als Gratiswette erstattet wird, ist kein Geld zurück, sondern ein neuer Wettversuch, dessen Einsatz bei einer falschen Tipps scheitert. Die Marge des Buchmachers ist in jeder dieser Aktionen eingepreist, und sie ist im Ausland oft höher, als das Kleingedruckte vermuten lässt.
Wer einen Bonus annimmt, sollte eine Frage stellen, bevor er die Wette platziert: was kostet mich das, bis ich das Geld sehe? Bei einem 100-%-Bonus von CHF 100 mit fünffachem Umsatz und einer Mindestquote von 1.50 heisst das, CHF 500 Einsatz zu tätigen, jeder Einsatz zählt nur, wenn die Quote stimmt, und am Ende bleibt der Bonusbetrag nach Abzug der Einsätze übrig, sofern das Ergebnis stimmt. Die Rechnung geht selten zugunsten des Spielers auf. Im Schweizer Markt fällt diese Rechnung kleiner aus, aber sie fällt.
Zahlungen und Auszahlung: Wie Geld auf das Konto kommt und wieder weg
Die Spielregeln für Zahlungen sind bei Sporttip klar. Wer das Spielguthaben aufladen will, kann das online oder per Einzahlungsschein tun, der Mindestbetrag liegt bei CHF 20, in 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Als Online-Zahlungsmittel bietet Swisslos PostFinance Pay an, die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt. Kreditkarten, E-Wallets und Kryptowährungen sind im Schweizer bewilligten Markt kein Standard, und die Gründe liegen weniger im Angebot als im BGS.
Auszahlungen sind enger geregelt als Einzahlungen. Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus, das auf den Namen des Spielenden lautet; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % anfallen. Die Überweisung dauert 5 bis 10 Arbeitstage. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar. Wer das Spielguthaben auszahlen will, braucht also zuerst echtes Geld eingezahlt zu haben, ein zweites Konto auf einen anderen Namen ist nicht möglich.
Die Frist für die Geltendmachung von Gewinnen ist knapp. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut; Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto überwiesen. Wer einen Gewinn nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend macht, verliert ihn zugunsten des Swisslos-Zwecks. Eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung muss innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief erhoben werden, ein Format, das nach Behörde klingt und genau das ist.
Bei der Loterie Romande läuft das Modell analog, mit dem grossen Unterschied, dass die Westschweizer Kantone bedient werden, die Verkaufsstellen das Rückgrat bilden und die Online-Schnittstelle jeux.loro.ch heisst. 2’350 Verkaufsstellen in der Romandie sind keine Marketingaussage, sondern das, was die Loterie Romande in der Westschweize prägt: das Wettangebot ist auch am Kiosk um die Ecke verfügbar.
Wer bei einem ausländischen Anbieter spielt, sieht schnellere Auszahlungen, weil dort E-Wallets und Kryptowährungen gang und gäbe sind. Der Preis ist die fehlende Schweizer Anbindung: kein Schweizer Bankkonto als Standard, kein Schweizer Verbraucherschutz, und die Frage, ob die Gewinne im Kanton versteuert werden müssen, hängt von der Wohnadresse ab. Der Komfort, der hier verkauft wird, hat eine Kehrseite, die nicht im Werbeversprechen steht.
Prognosen und Strategie: Was eine Value-Wette ist und warum kein Tipp sicher ist
Jede Wette beginnt mit einer Erwartung. Wer auf den FC Zürich setzt, glaubt, dass die Quote für den FCZ über dem liegt, was die Wahrscheinlichkeit hergibt. Genau das ist eine Value-Wette: die Quote ist höher, als sie nach der geschätzten Wahrscheinlichkeit sein sollte. Wer das systematisch sucht, hat einen langfristigen Vorteil, der allerdings an zwei Bedingungen hängt: an der Genauigkeit der eigenen Wahrscheinlichkeitsschätzung und an der Disziplin, nicht zu wetten, wenn die Quote keinen Wert hat.
In der Praxis sieht das so aus. Aus den letzten zehn Spielen einer Mannschaft liest sich eine Heimsiegquote von 60 % ab, der Markt bietet 2.10, was eine faire Quote von 1.67 ergäbe. Die 2.10 ist mehr als die 1.67, also liegt Wert vor. Wer hier setzt, hat eine Wette mit positivem Erwartungswert, langfristig, nicht morgen. Wer das über 200 Wetten durchzieht, wird mit Marge des Buchmachers und Glück des Einzelfalls ein positives Ergebnis sehen, mit Verlusten zwischendurch, die einkalkuliert sind.
Was eine Value-Wette nicht ist: ein sicherer Tipp. Form, Verletzungen, Wetter, Schiedsrichter, Spielsystem: das alles fliesst in die Wahrscheinlichkeit ein, die der Markt und der Spieler schätzen. Wer das Spiel nicht selbst sieht, schätzt die Wahrscheinlichkeit eines Spielerwechsels in der 70. Minute falsch ein, und schon kippt die Value. Es gibt Strategien, die die Trefferquote erhöhen, etwa die Konzentration auf eine Liga, das Lesen von Aufstellungen vor dem Anpfiff, das Notieren jeder Wette mit Quote und Begründung. Was es nicht gibt, ist eine Methode, die dauerhaft gewinnt. Buchmacher setzen ihre Quoten so, dass die Marge auf jeden Fall eingepreist ist, und der Wettende ist gegen die Marge, gegen die eigene Psychologie und gegen die Varianz des Einzelfalls gleichzeitig an.
Das hat Konsequenzen, die niemand gerne hört. Wetten ist kein Einkommen. Wer das Spiel als Nebeneinkommen betreibt, hat in guten Monaten ein paar Hundert Franken und in schlechten Monaten ein paar Hundert Franken Verlust, und die Differenz ist die Marge des Buchmachers, die im Schnitt an die Veranstalter fliesst. Die Schweizer Veranstalter sind Nonprofit, der Reingewinn geht an die kantonalen Fonds und die Stiftung Sportförderung Schweiz. 2025 hat Swisslos CHF 562 Mio. Reingewinn ausgeschüttet, CHF 109 Mio. davon aus Sportwetten.
Wettmärkte und Quoten: Von der Einzelwette bis zum Bet-Builder
Die Standardwette ist die Einzelwette: ein Spiel, eine Voraussage, Einsatz mal Quote ergibt den Bruttogewinn. Bei einer Quote von 2.10 und einem Einsatz von CHF 10 sind das CHF 21 zurück, davon CHF 11 Gewinn. Bei einer Kombinationswette multiplizieren sich die Quoten, eine Vierer-Kombi mit Quoten von 1.50, 1.80, 2.20 und 1.95 hat eine Gesamtquote von 11.59, der Einsatz von CHF 5 bringt im Erfolgsfall CHF 57.95 zurück. Die Systemwette ist die vorsichtigere Variante: aus den ausgewählten Voraussagen werden alle möglichen Kombinationen gebildet, auch wenn eine danebengeht, können die anderen noch gewinnen.
Die Dreiweg-Wette (1X2) ist im Fussball der Standardmarkt: Heimsieg, Unentschieden, Auswärtssieg. Die Quoten addieren sich nicht zu 100 %, sondern zu mehr, weil die Marge eingerechnet ist. Ein Markt mit Quoten 2.10 / 3.40 / 3.60 hat eine implizierte Wahrscheinlichkeitssumme von 1/2.10 + 1/3.40 + 1/3.60 = 0’476 + 0’294 + 0’278 = 1’048, was 104.8 % entspricht. Die Auszahlungsquote ist 1/1’048 = 95.4 %, die Marge 4.6 %. Bei einem ausgeglichenen Markt mit Quoten 1.90 / 1.90 liegt die implizierte Summe bei 1/1.90 + 1/1.90 = 1’053, die Auszahlungsquote bei 95.0 %, die Marge bei 5.0 %.
Eine Beispielrechnung für ein Zwei-Wege-Markt mit beiden Quoten 1.90: 1/1.90 + 1/1.90 = 0’526 + 0’526 = 1’053. Die Auszahlungsquote ist 1/1’053 = rund 95 %, die Marge rund 5 %. Bei einem engeren Markt, etwa mit Quoten 1.50 und 2.80, ergibt sich 1/1.50 + 1/2.80 = 0’667 + 0’357 = 1’024, die Auszahlungsquote liegt bei rund 97.7 %, die Marge bei rund 2.3 %. Bei einem weit auseinanderliegenden Markt, etwa 1.20 und 5.50, ergibt sich 1/1.20 + 1/5.50 = 0’833 + 0’182 = 1’015, die Auszahlungsquote liegt bei rund 98.5 %, die Marge bei rund 1.5 %.
Die Marge ist nicht über alle Märkte gleich. Favoritenwetten haben in der Regel eine niedrigere Marge, weil der Buchmacher viele Wetten erwartet und einen engen Spread hält. Aussenseiterwetten haben oft eine höhere Marge, weil weniger Volumen fliesst. Handicap- und Over/Under-Märkte liegen meist dazwischen. Die Faustregel: je spezifischer der Markt, desto höher die Marge.
Ein Sonderfall ist die Wette nach Spielbeginn. Bei Sporttip wird eine Wette, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Ausgangs platziert wird, mit Quote 1.00 gewertet. Das gilt auch für spielentscheidende Situationen, in denen der Ausgang schon klar ist, der Schiedsrichter aber noch nicht entschieden hat. Wer live wettet, sollte das Tempo im Auge behalten, denn die Zeit zwischen Ereignis und Annahme der Wette ist im Zweifel auf Seiten des Buchmachers.
Die reguläre Spielzeit ist ein anderes Dauerthema. Bei Fussball zählen 90 Minuten plus Nachspielzeit, Verlängerung und Penaltyschiessen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist. Wer auf «nächste Runde» wettet, geht davon aus, dass die reguläre Spielzeit plus mögliche Verlängerung zählt, das Kleingedruckte regelt den Rest.
Abhängige Ereignisse sind eine weitere Falle. Bei Sporttip werden voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung nur über die Bet-Builder-Funktion kombiniert. Nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Wer auf «Heimsieg und Torschütze Spieler X» setzen will, geht den Bet-Builder-Weg, nicht den manuellen Kombiweg.
Sportarten und Wettbewerbe: Was im Wettprogramm steht
Das Wettprogramm von Sporttip folgt der Gespa-Liste der zugelassenen Sportarten, Wettbewerbe und Wetttypen. Fussball ist der grösste Block, mit der Schweizer Super League, der englischen Premier League, der Bundesliga, La Liga, Serie A, Ligue 1 und den europäischen Wettbewerben. Hinzu kommen die grossen internationalen Turniere, die WM 2026, deren Qualifikationsspiele und die EM 2028, sobald die Qualifikation läuft. Frauenwettbewerbe sind auf der Liste, soweit sie dort stehen, und nur dann.
Eishockey ist in der Schweiz populär, die National League und die NHL gehören zum Standard, dazu kommen die Weltmeisterschaften. Handball ist in der Gespa-Liste enthalten, ebenso Basketball, Tennis mit Grand Slams und ATP-Tour, Boxen und Kampfsport, soweit im Programm. Esports taucht in der Liste nicht auf und ist im bewilligten Schweizer Markt kein reguläres Wettangebot.
Formel 1 und Motorsport sind enthalten, mit Rennen und Qualifying, soweit die Gespa die jeweiligen Wettbewerbe listet. Radsport ist auf der Gespa-Liste ebenso vertreten wie Leichtathletik und Wintersport, wobei bei Wintersport die Wettmärkte je nach Disziplin eingeschränkt sein können. Trainingsläufe sind ausgeschlossen, eine Wette auf den Ausgang des zweiten Trainings ist nicht zulässig.
Die Gespa-Liste wird regelmässig aktualisiert. Die Version 10.09.2026 ist die Referenz, ältere Listen gelten nicht mehr. Wer eine Wette auf einen Wettbewerb platzieren will, der nicht auf der Liste steht, etwa eine regionale Eishockey-Liga in einem Drittland oder ein internationales Tennisturnier der zweithöchsten Kategorie, sollte vorher prüfen, ob das Wettprogramm den Markt überhaupt anbietet. Eine Wette, die nicht angeboten wird, kann nicht platziert werden.
Langzeitwetten sind möglich: auf den Meister einer Liga, auf den Torschützenkönig einer Saison, auf den Ausgang einer Weltmeisterschaft. Diese Wetten werden oft früh im Saisonverlauf platziert, und die Quote ändert sich mit dem Verlauf. Sporttip akzeptiert Cash-Out auch auf Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur als vollständiges Cash-Out.
Wer eine bestimmte Sportart regelmässig spielt, sollte die Gespa-Liste als Referenz nutzen. Sie ist die einzige Stelle, an der verbindlich steht, was in der Schweiz bewilligt ist. Das Wettprogramm des Anbieters ist die operationalisierte Form dieser Liste, mit konkreten Spielen und Quoten.
Neue Buchmacher: Warum ein junges Angebot nicht automatisch besser ist
Der internationale Buchmacher-Markt erlebt jährlich Dutzende Neueinführungen, von grossen Marken mit Lizenzen in mehreren Ländern bis zu kleinen Plattformen, die mit Krypto-Akzeptanz werben. Aus Schweizer Sicht ist die entscheidende Frage nicht, ob der Anbieter neu ist, sondern ob er eine Schweizer Bewilligung hat. Die Antwort ist mit zwei Sätzen gesagt: keine ausländische Marke hat eine, und es wird auch keine geben, solange das BGS die Zahl der Veranstalter auf zwei begrenzt.
Was neue Anbieter im Ausland mitbringen, ist nicht selten: frische Benutzeroberflächen, schnelle Auszahlungen über Krypto, breite Wettmärkte mit Asien-Handicap, die in der Schweiz nicht erlaubt sind, dazu Bonusstrukturen, die in der Schweiz nicht erlaubt sind. Was sie nicht mitbringen, ist Schweizer Schutz. Kein Eintrag in das schweizweite Sperrregister, keine Beteiligung an der Gespa-Sperrliste, keine Schweizer Verbraucherschutzstelle. Die Werbung dieser Anbieter richtet sich an den europäischen Markt, nicht an die Schweiz, und die Übersetzung der AGB ins Deutsche ist Marketing, nicht Recht.
Die Risiken liegen nicht im Angebot, sondern in der Struktur. Eine ausländische Lizenz hat hier keine Kraft. Wenn der Anbieter die Gewinne nicht auszahlt, gibt es keine Schweizer Anlaufstelle. Wenn die Quote offensichtlich falsch berechnet war, gilt das ausländische Recht des Lizenzlandes, nicht das BGS. Und im Streitfall kann die Schweizer Strafverfolgung gegen den Anbieter die Gewinne einziehen, was beim Spieler als unerwartete Post im Briefkasten landet.
Für Spieler, die mit einem ausländischen Anbieter liebäugeln, ist der Test einfach: Auf der Gespa-Sperrliste nachschauen, ob die Domain blockiert ist. Steht sie dort, ist der Zugang in der Schweiz ohnehin versperrt. Steht sie nicht dort, heisst das nicht, dass der Anbieter legal ist, sondern nur, dass die DNS-Sperre noch nicht greift. Die Gespa aktualisiert die Liste regelmässig, und Domains, die umbenannt werden, landen innerhalb von Stunden neu auf der Liste. Wer dauerhaft auf ausländische Anbieter setzt, spielt gegen ein System, das ihn nicht spielen lassen will.
Wie ein Buchmacher arbeitet: Quoten, Marge, Auszahlung
Ein Buchmacher ist ein Geschäft mit einer eingebauten Marge. Jede Quote, die er anbietet, ist so berechnet, dass die Summe der implizierten Wahrscheinlichkeiten über alle Ausgänge eines Marktes grösser als 100 % ist. Die Differenz ist sein Gewinn, die Marge.
Die implizierte Wahrscheinlichkeit einer Quote ist 1/Quote. Bei einer Quote von 2.10 sind das 0’476, also 47.6 %. Bei einer Quote von 3.40 sind es 29.4 %. In einem Drei-Wege-Markt Fussball-Heim/Unentschieden/Auswärts mit Quoten 2.10 / 3.40 / 3.60 ist die Summe 47.6 % + 29.4 % + 27.8 % = 104.8 %. Die Auszahlungsquote ist 1/1’048 = 95.4 %, die Marge 4.6 %. Bei einem Zwei-Wege-Markt mit Quoten 1.90 / 1.90 ist die Summe 52.6 % + 52.6 % = 105.3 %, die Auszahlungsquote 95.0 %, die Marge 5.0 %.
Beispielrechnung für die Auszahlung: Ein Spieler setzt CHF 50 auf den Heimsieg zu Quote 2.10. Die Auszahlung im Erfolgsfall ist 50 × 2.10 = CHF 105, davon sind CHF 50 Einsatz und CHF 55 Nettogewinn. Bei einer Kombinationswette mit drei Auswahlen zu Quoten 1.80, 2.20 und 1.95 ist die Gesamtquote 1.80 × 2.20 × 1.95 = 7’722. Ein Einsatz von CHF 10 bringt 10 × 7’722 = CHF 77.22 zurück, davon CHF 10 Einsatz und CHF 67.22 Nettogewinn.
Was nicht geht, ist die Auszahlung im Verlustfall. Wer auf alle drei Auswahlen setzt und eine danebengeht, verliert den Einsatz. Die Marge ist nicht der Gewinn des Buchmachers aus einer einzelnen Wette, sondern der Erwartungswert über alle Wetten: bei einer Marge von 5 % über alle Märkte bleiben im Schnitt 5 % der Einsätze als Bruttogewinn beim Anbieter, der Rest wird als Gewinn ausgeschüttet.
Die Quotenberechnung ist kein Geheimnis, sondern ein Geschäftsmodell. Der Buchmacher schätzt die Wahrscheinlichkeit jedes Ausgangs, multipliziert sie mit einem Faktor, der die Marge enthält, und veröffentlicht die Quote. Bei einem ausgeglichenen Fussballspiel (50/50 Wahrscheinlichkeit) wäre die faire Quote 2.00, mit einer 5-%-Marge wird daraus 1.90 / 1.90. Bei einem Spiel mit 60/40-Wahrscheinlichkeit wäre die faire Quote 1.67 / 2.50, mit 5-%-Marge etwa 1.60 / 2.38.
Cash-Out ist eine vorzeitige Abrechnung. Der Buchmacher kauft die Wette zurück, zu einem Preis, den er selbst festlegt. Bei Sporttip ist dieser Preis niedriger als der potenzielle Gewinn ohne vorzeitige Abrechnung, hängt vom Spielstand ab und kann jederzeit geändert werden. Der Mechanismus ist für den Buchmacher vorteilhaft: er nimmt Position aus dem Markt, der Spieler sichert einen Teil des Gewinns oder begrenzt den Verlust, der Buchmacher behält eine zusätzliche Marge auf den Cash-Out-Preis.
Wettanpassung ist das, was bei Spielverlauf passiert. Tore, Rote Karten, Elfmeter verändern die implizierte Wahrscheinlichkeit der Ausgänge, die Live-Quoten passen sich an. Wer auf das 2:0 setzt, sieht seine Quote sinken, sobald das erste Tor fällt, und die Quote auf das 0:2 steigt. Das ist Mechanik, nicht Magie.
Top 10: Wer in der Schweiz spielt und wer nicht
Die folgende Übersicht ordnet die Anbieter nach ihrer Stellung im Schweizer Markt. Die beiden ersten Positionen sind die einzigen Anbieter mit einer Schweizer Bewilligung, die Positionen drei bis zehn sind ausländische Anbieter, die in der Schweiz keine Bewilligung haben und in der Gespa-Sperrliste stehen können. Wer in der Schweiz wettet, sollte den Unterschied kennen, bevor er sich für einen Anbieter entscheidet.
| Anbieter | Schweizer Bewilligung | Veranstalter / ausgewiesene Lizenz |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung (BGS, SR 935.51; Aufsicht Gespa) | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel; Produkt Sporttip |
| Loterie Romande Jouez Sport | Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung (BGS, SR 935.51; Aufsicht Gespa) | Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande), Lausanne; Produkt Jouez Sport |
| MrXbet | Keine Schweizer Bewilligung | Lizenz als ausgewiesen: nicht festgestellt, keine Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| 22Bet | Keine Schweizer Bewilligung | Lizenz als ausgewiesen: nicht festgestellt, keine Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| Betclic | Keine Schweizer Bewilligung | Lizenz als ausgewiesen: nicht festgestellt, keine Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| 20Bet | Keine Schweizer Bewilligung | Lizenz als ausgewiesen: nicht festgestellt, keine Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| Boomerang Bet | Keine Schweizer Bewilligung | Lizenz als ausgewiesen: nicht festgestellt, keine Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| 1xBet | Keine Schweizer Bewilligung | Lizenz als ausgewiesen: nicht festgestellt, keine Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| Donbet | Keine Schweizer Bewilligung | Lizenz als ausgewiesen: nicht festgestellt, keine Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| N1 Bet | Keine Schweizer Bewilligung | Lizenz als ausgewiesen: nicht festgestellt, keine Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
Die Tabelle ist nüchtern, und das ist Absicht. Wer in den ersten beiden Zeilen steht, hat eine Schweizer Bewilligung, und die damit verbundenen Schutzmechanismen. Wer in den weiteren Zeilen steht, hat keine. Das ist die wichtigste Information für Interessierte.
Was die Tabelle nicht zeigt
Die Tabelle zeigt die Bewilligungslage, nicht das Wettangebot. Sporttip und Jouez Sport sind in der Gespa-Liste der zugelassenen Sportarten, Wettbewerbe und Wetttypen eingeschränkt. Ausländische Anbieter haben diese Einschränkung nicht und können Märkte anbieten, die in der Schweiz nicht erlaubt sind, etwa Eckball- und Kartenmärkte, Asien-Handicap-Varianten, die in der Gespa-Liste fehlen, oder esports. Wer ein bestimmtes Marktsegment sucht, das in der Schweiz nicht angeboten wird, landet zwangsläufig bei einem ausländischen Anbieter und damit ausserhalb des Schweizer Rechtsraums.
Was die Tabelle ebenfalls nicht zeigt, ist die Marge der einzelnen Anbieter. Die Marge variiert zwischen den Märkten, und die ausländischen Anbieter werben oft mit «besten Quoten», was im Einzelfall stimmen kann, im Durchschnitt aber durchschnittlich ist. Wer Quoten vergleicht, sollte pro Markt vergleichen, nicht pauschal, und die Marge als den besseren Indikator nutzen.
Die Veranstalter im Detail
Swisslos Sporttip ist der Anbieter für die Deutschschweiz, das Tessin und Liechtenstein. Die Sportwetten laufen unter dem Produktnamen Sporttip, der Veranstalter ist die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel. Das Vertragsgebiet umfasst die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Ein Online-Konto ist nur für Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in diesem Gebiet möglich, mit Schweizer oder Liechtensteiner Ausweis und Bankverbindung.
Der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten liegt bei CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette bei CHF 1’000, für eine Systemwette bei CHF 10’000. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Vor der ersten Wette müssen Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt werden, mit einer Obergrenze von CHF 9’999 täglich und CHF 1’000 täglich für unter 21-Jährige.
Wer bei Sporttip wettet, bekommt ein klares Wettprogramm mit den grossen europäischen Fussball-Ligen, Eishockey, Tennis, Handball und Wintersport. Cash-Out ist verfügbar, der Kombiboost belohnt Kombinationen mit vier bis fünfzehn Voraussagen, Quotenboosts und Profitboosts sind pro Person einmalig nutzbar. Die Auszahlung auf das eigene Schweizer oder Liechtensteiner Konto erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen, Gewinne unter CHF 1’000 gehen automatisch aufs Wallet, Gewinne über CHF 1’000 innert 3 Arbeitstagen aufs Bankkonto.
Loterie Romande Jouez Sport ist der Anbieter für die Westschweiz. Der Veranstalter ist die Loterie Romande mit Sitz in Lausanne, das Produkt heisst Jouez Sport und bedient die Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Die Loterie Romande zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende, was das Bild eines Anbieters prägt, der sowohl online als auch am Kiosk präsent ist. Wer in Genf wohnt, kann bei einer Verkaufsstelle um die Ecke und online spielen, mit den gleichen Schutzmechanismen und den gleichen Regeln.
Das Wettprogramm deckt die gleichen Sportarten ab wie Sporttip, was an der gemeinsamen Gespa-Liste liegt. Was sich unterscheidet, ist die regionale Verankerung: Wer im Vertragsgebiet der Loterie Romande wohnt, hat keinen Zugang zu einem Online-Konto bei Swisslos, und umgekehrt. Die Trennung ist kantonal und keine Wahl der Kunden.
Überblick: Was bleibt, wenn der Vergleich endet
Wer in der Schweiz nach einem Buchmacher sucht, hat zwei seriöse Optionen, und das ist die ganze Auswahl. Swisslos Sporttip und Loterie Romande Jouez Sport haben die Schweizer Bewilligung, das schweizweite Sperrregister und die Gespa-Aufsicht, und sie sind die einzigen Anbieter, bei denen Schweizer Recht gilt. Der Reingewinn fliesst an die kantonalen Fonds und an die Stiftung Sportförderung Schweiz, was die Formulierung «Geldspiel mit gemeinnützigem Zweck» trägt.
Die anderen Anbieter, die in Werbung und Streams präsent sind, sind in der Schweiz nicht zugelassen. Eine ausländische Lizenz hat hier keine Kraft, eine ausländische Aufsicht keine Handhabe, und ein Konflikt mit dem Anbieter muss nach ausländischem Recht geklärt werden. Die Marge ist in jeder Quote eingerechnet, der Bonus in jedem Angebot eingepreist, und die Werbung mit «risikofreien» Wetten verschleiert die Mechanik, die in den AGB steht. Wer in der Schweiz wettet, wettet entweder bei einem der beiden zugelassenen Anbieter oder ausserhalb des Schweizer Rechts.
Die Spielregeln sind klar: 18 Jahre, Wohnsitz im Vertragsgebiet, Verlustlimiten vor der ersten Wette, eine Spielsperre auf Antrag, eine Auszahlung auf das eigene Schweizer Konto, eine Gewinnauszahlung innert 26 Wochen. Wer das beachtet, hat die Mechanismen verstanden, die diese Seite beschreibt.
Häufig gestellte Fragen
Was ist ein Buchmacher, und wie verdient er an jeder Wette?
Ein Buchmacher ist ein Unternehmen, das Wetten auf Sportereignisse annimmt, Quoten festlegt und Gewinne auszahlt. Er verdient an jeder Wette über die Marge, die in jede Quote eingerechnet ist. Die implizierte Wahrscheinlichkeit jeder Quote ist 1/Quote, und die Summe der implizierten Wahrscheinlichkeiten über alle Ausgänge eines Marktes ist grösser als 100 %, die Differenz ist die Marge. Bei einem Zwei-Wege-Markt mit Quoten 1.90 / 1.90 ist die Marge rund 5 %, langfristig behält der Buchmacher 5 Cent von jedem eingesetzten Franken.
Wer sind die Buchmacher, die in der Schweiz Sportwetten anbieten dürfen?
In der Schweiz dürfen nur Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport Sportwetten anbieten. Beide haben eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung nach dem Bundesgesetz über Geldspiele (BGS, SR 935.51), die Aufsicht führt die Gespa (Interkantonale Geldspielaufsicht). Sporttip bedient die Deutschschweiz, das Tessin und Liechtenstein, Jouez Sport die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura.
Wie hoch ist der Mindesteinsatz bei Sporttip und bei Jouez Sport?
Bei Sporttip beträgt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000 und für eine Systemwette CHF 10’000. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Für Jouez Sport sind in den verfügbaren Spielregeln vergleichbare Limiten üblich, die genauen Werte sollten vor dem Spielen in den aktuellen Bedingungen geprüft werden.
Was bedeutet es, wenn ein Buchmacher keine Schweizer Bewilligung hat, und was steht auf der Sperrliste?
Ein Buchmacher ohne Schweizer Bewilligung darf in der Schweiz keine Sportwetten anbieten. Eine ausländische Lizenz hat in der Schweiz keine Kraft (Art. 4 BGS), und das Anbieten ist strafbar, bis zu 3 Jahre Freiheitsstrafe, bei gewerbsmässigem Handeln bis zu 5 Jahre, dazu kommen Bussen bis CHF 500’000 für Werbung. Die Gespa führt eine Sperrliste mit ausländischen Domains, die Schweizer Internetanbieter per DNS-Sperre blockieren; Ende 2025 standen 671 Domains auf der Liste.
Machen sich Spielende bei einem Buchmacher ohne Schweizer Bewilligung strafbar, und wie werden Gewinne besteuert?
Spielende machen sich nicht strafbar, das Bundesamt für Justiz stellt klar, dass die Strafbarkeit den Anbieter trifft, nicht den Spieler. Allerdings können Gewinne in einem Strafverfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und es gibt keinen Schweizer Verbraucherschutz. Gewinne ausländischer Grossspiele sind in den Kantonen unterschiedlich zu versteuern, in Thurgau als voll steuerbares Einkommen unabhängig von der Höhe, in anderen Kantonen nach kantonaler Praxis.
Welche Rolle spielen Verlustlimiten und die Spielsperre bei den bewilligten Buchmachern?
Verlustlimiten müssen vor der ersten Wette gesetzt werden, bei Sporttip für 1, 7 und 30 Tage, mit Tagesobergrenzen von CHF 9’999 und CHF 1’000 für unter 21-Jährige. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Die Spielsperre kann produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst gesetzt werden, eine unbefristete Sperre wird in ein schweizweites Register eingetragen und gilt auch für Casinos und in Liechtenstein.
Vergleich – tippsheutech
Inhalt erstellt vom Team «tippsheutech»
