Welche Sportwetten-Anbieter sind in der Schweiz erlaubt – und welche nicht?

Zwei Wanderwege gabeln sich auf einer Wiese, dahinter steht eine Bergkette im Dunst

Stand: Oktober 19, 2026 · Geprüft gegen die Gespa und die Spielregeln der beiden Veranstalter.

Swisslos (SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft) hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von.

Wer in der Schweiz online Sportwetten platzieren will, stösst rasch auf eine ungewöhnliche Lage: Die Liste der erlaubten Anbieter ist zwei Namen lang. Swisslos mit dem Produkt Sporttip betreut die Deutschschweiz, das Tessin und Liechtenstein; Loterie Romande betreibt Jouez Sport für die sechs französischsprachigen Kantone. Ausländische Marken, deren Domains im Internet allgegenwärtig sind, besitzen in der Schweiz keine Bewilligung – und ihre Seiten können von der Gespa auf die Sperrliste gesetzt werden.

Die Seite vergleicht diese beiden Veranstalter nach Wettangebot, Limiten, Zahlungswegen und Aktionen und nimmt die ausländischen Marken, denen Schweizer Spielende im Netz begegnen, in eine eigene Tabelle mit auf. Sie ordnet ein, wo ein Wettangebot beginnt und aufhört, was es kostet, welche Wettarten überhaupt zugelassen sind und welche Konsequenzen eine Wette ausserhalb des Schweizer Rechts hat.

Fussball, Eishockey, Tennis: was die Schweizer Veranstalter ins Programm nehmen

Das Wettprogramm von Sporttip und Jouez Sport folgt nicht dem, was der Markt sonst anbietet, sondern einer geschlossenen Liste der Gespa. Aufgeführt sind Sportarten, Wettbewerbe und Wetttypen in der jeweils gültigen Fassung – zuletzt aktualisiert am 10. September 2026. Was dort nicht steht, darf nicht angeboten werden. Eckballwetten, Kartenwetten oder ein Esports-Block fehlen entsprechend im Programm beider Veranstalter. Eine Wette auf das Wetter, eine Wahl oder eine TV-Show ist unabhängig vom Veranstalter unzulässig, weil das Geldspielgesetz Wetten auf Ereignisse ausserhalb des Sports ausschliesst.

Ein Eishockeyfeld im Freien auf einem zugefrorenen See, Schneewehen an den Banden, klare Winterluft
Swisslos hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019.

Fussball bildet das Rückgrat, hierzulande dicht gefolgt von Eishockey. Die Regeln sind einfach: Qualifikationsrunden sind nur dann Teil des Angebots, wenn sie auf der Liste stehen; Frauenwettbewerbe ebenfalls nur dann. Ranglistenwetten sind erlaubt, soweit die Rangliste über die Qualifikation für einen internationalen Wettbewerb oder das Podium entscheidet; auf Trainingsresultate darf nicht gewettet werden. Ereignisse, an denen überwiegend Minderjährige beteiligt sind, sind vom Angebot ausgeschlossen.

Tennis, Ski alpin, Handball, Basketball, Formel 1, Rad und eine Reihe weiterer Sportarten sind Teil der Liste. Die Auswahl ist breit, aber nicht beliebig: Was nicht aufgeführt ist, fällt durch. Wer bei einem ausländischen Anbieter einen Markt sieht, der hierzulande nicht zugelassen ist – ein Spielerkarten mit gelben Karten etwa, oder eine Livewette auf einen Streamer-Wettkampf –, hat einen Markt vor sich, der in der Schweiz schlicht nicht angeboten werden darf.

Turniere folgen demselben Prinzip. Eine Weltmeisterschaft 2026 oder eine Europameisterschaft 2028 wird ins Programm aufgenommen, sobald die Gespa die jeweiligen Wettbewerbe und Wetttypen in die Liste aufnimmt; die Aufnahme geschieht etappenweise, das Programm ändert sich mit jeder Aktualisierung. Wer zur Weltmeisterschaft wetten will, prüft am besten direkt im Wettprogramm, ob der gewünschte Markt schon freigeschaltet ist.

Livewetten und Cash-Out

Livewetten sind in der Schweiz erlaubt, vor Spielbeginn und während des Spiels, sofern der Veranstalter eine entsprechende Bewilligung hält. Bei Sporttip gilt: Die Wette steht unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird oder nicht. Wird eine Wette nach dem tatsächlichen Eintreffen des Ausgangs abgegeben, zählt sie mit Quote 1.00 – der Einsatz wird zurückbezahlt. In spielentscheidenden Situationen – Elfmeter, Rote Karte, eine Entscheidung des Videoassistenz-Schiedsrichters – kann Swisslos Wetten ebenfalls mit Quote 1.00 werten. Für die Spielerinnen und Spieler heisst das: Eine Wette mit dem Ausgang «bereits passiert» wird storniert.

Ein langer Holztisch mit leeren Stühlen in einem hellen Raum, die Fenster geben den Blick auf Dächer frei
Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet.

Cash-Out gehört zum Angebot von Sporttip für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, online wie live, aber nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Einmal ausgeführt, lässt sich der Cash-Out nicht rückgängig machen. Der ausgezahlte Betrag liegt unter dem möglichen Gewinn bei regulärem Wettabschluss, hängt vom Spielstand ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden; eine Garantie, dass Cash-Out für jeden Markt zur Verfügung steht, gibt es nicht. Bei Loterie Romande ist Cash-Out als Funktion nicht ausgewiesen – das eigene Spielreglement regelt die Auszahlung; das Angebot kann in der App anders aussehen als im Web.

Kombinationen und der Kombiboost

Eine Kombinationswette bei Sporttip multipliziert die Einzelquoten zu einer Gesamtquote. Der Gewinn ergibt sich aus Einsatz mal Gesamtquote, zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf fünf Rappen genau abgerundet – eine Fünf-Rappen-Regel, die bei höheren Quoten sichtbar zuschlägt. Voneinander abhängige Ereignisse derselben Sportveranstaltung – etwa die Anzahl Tore und der Ausgang desselben Spiels – werden über die Bet-Builder-Funktion kombiniert; nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten.

Der Kombiboost gilt nur online und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Mindestquote von 1.50 je Voraussage. Vier Voraussagen bringen einen Bonus von 5 % auf den Nettogewinn, sieben Voraussagen 20 %, zehn 40 % und fünfzehn 100 %. Der Bonus ist in Einsatz und Gewinnerhöhung limitiert und ändert nichts daran, dass eine Voraussage unter 1.50 nicht zählt – wer drei Voraussagen à 1.50 und eine à 1.40 kombiniert, qualifiziert sich nicht für den Boost.

Die zwei Schweizer Veranstalter und die ausländischen Anbieter ohne Schweizer Bewilligung

In der Schweiz dürfen Sportwetten nur von zwei Veranstaltern angeboten werden. Das ist kein Wettbewerbsversprechen, sondern die Rechtsfolge aus dem Geldspielgesetz und der interkantonalen Vereinbarung von 2019. Die Tabelle stellt die beiden Schweizer Veranstalter und die wichtigsten ausländischen Marken einander gegenüber.

Anbieter Schweizer Bewilligung Veranstalter und Sitz
Swisslos Sporttip Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung nach SR 935.51, Aufsicht Gespa SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel
Loterie Romande Jouez Sport Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung nach SR 935.51, Aufsicht Gespa Société de la Loterie de la Suisse Romande, Lausanne
FortuneJack ohne Schweizer Bewilligung – Sperrliste möglich Lizenz nicht ausgewiesen, kein Schweizer Rechtsschutz
IviBet ohne Schweizer Bewilligung – Sperrliste möglich Lizenz nicht ausgewiesen, kein Schweizer Rechtsschutz
BC.Game ohne Schweizer Bewilligung – Sperrliste möglich Lizenz nicht ausgewiesen, kein Schweizer Rechtsschutz
X3Bet ohne Schweizer Bewilligung – Sperrliste möglich Lizenz Tobique (Kanada) ausgewiesen, ohne Kraft in der Schweiz
Wettigo ohne Schweizer Bewilligung – Sperrliste möglich Lizenz nicht ausgewiesen, kein Schweizer Rechtsschutz
Betwinner ohne Schweizer Bewilligung – Sperrliste möglich Lizenz nicht ausgewiesen, kein Schweizer Rechtsschutz
Donbet ohne Schweizer Bewilligung – Sperrliste möglich Lizenz nicht ausgewiesen, kein Schweizer Rechtsschutz
Rabona ohne Schweizer Bewilligung – Sperrliste möglich Lizenz nicht ausgewiesen, kein Schweizer Rechtsschutz

Die Tabelle zeigt zwei Sorten von Anbietern und nicht zehn vergleichbare. Eine Schweizer Bewilligung bedeutet: das Geld fliesst in kantonale Fonds und in die Stiftung Sportförderung Schweiz, das Spielerkonto ist an die Schweizer Adresse gebunden, Gewinne werden über Schweizer Bank- oder Postkonten abgewickelt, das Spielrecht gilt nur in der Schweiz. Ausländische Marken werben aggressiv, akzeptieren Krypto, locken mit hohen Boni und sind in der Schweiz nicht bewilligt – die Gespa kann ihre Domains auf die Sperrliste setzen, die Schweizer Telekomanbieter blockieren sie per DNS, und im Streitfall gibt es kein Schweizer Recht, an das man sich wenden könnte.

Die Konsequenz: Wer in der Schweiz wettet, hat faktisch zwei legal betreibbare Anbieter zur Auswahl, deren Sortiment gemeinsam fast den gesamten Markt abdeckt, und beliebig viele ausländische, deren Rechtsschutz ausserhalb der Schweiz liegt. Wer bei einem ausländischen Anbieter spielt, tut das auf eigenes Risiko – die Spielsuchtberatung kann nicht eingreifen, das Schweizer Sperrregister gilt dort nicht, und eine Beschwerdestelle in der Schweiz fehlt.

Wer in der Schweiz Sportwetten veranstalten darf und wer nicht

In der Schweiz dürfen Sportwetten nur von Swisslos und Loterie Romande angeboten werden. Diese Zuteilung ergibt sich aus dem Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51, in Kraft seit dem 1. Januar 2019), der interkantonalen Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020) und aus Artikel 4 BGS, der ausdrücklich festhält: Eine ausländische Bewilligung gilt nur in der Schweiz, wenn sie hier erteilt wurde. Eine Lizenz aus Malta, Curaçao, Deutschland oder einem anderen Land hat in der Schweiz keine rechtliche Wirkung.

Die Aufsicht liegt bei der Gespa, der interkantonalen Geldspielaufsicht in Bern, die im Geldspielkonkordat seit dem 1. Januar 2021 geregelt ist. Sie ist nicht zu verwechseln mit der ESBK, die in der Schweiz nur die Spielbanken beaufsichtigt. Eine Bewilligung besteht aus zwei Teilen: einer Veranstalterbewilligung und einer Spielbewilligung pro Spiel (Artikel 21 bis 25 BGS). Wer eine solche Bewilligung besitzt, darf Sportwetten in seinem Vertragsgebiet anbieten – und nur dort. Ausländische Anbieter besitzen in aller Regel weder die eine noch die andere.

Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter bewusst auf zwei beschränkt. Das ist kein Wettbewerbsdefizit aus Versehen, sondern ein politischer Entscheid: Der Reingewinn aus Lotterien und Sportwetten fliesst in öffentliche Zwecke – 2025 waren es 506 Mio. CHF an die kantonalen Fonds und 56 Mio. CHF an die Stiftung Sportförderung Schweiz, die Swiss Olympic, Fussball, Eishockey und die Sporthilfe alimentiert; aus den Sportwetten allein stammten 109 Mio. CHF (2024: 122 Mio. CHF). Ein dritter Veranstalter würde diesen Mechanismus aushöhlen, weshalb die Liste bewusst geschlossen ist.

Die beiden Vertragsgebiete

Swisslos betreibt Sporttip in den Kantonen AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH, im Tessin und im Fürstentum Liechtenstein. Loterie Romande betreibt Jouez Sport in den sechs Westschweizer Kantonen Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Wer in einem Kanton wohnt, der nicht zum eigenen Vertragsgebiet gehört, kann beim anderen Veranstalter kein Online-Konto eröffnen – die Online-Registrierung verlangt Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet.

Die Adressen sind eindeutig: Swisslos, Sitz in Basel; Loterie Romande, Avenue de Provence 14 in 1001 Lausanne, mit 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitenden. Diese Struktur ist seit Jahrzehnten stabil – es gibt keinen vierten Veranstalter und keine Pläne, einen zuzulassen.

Was die Sperrliste der Gespa für ausländische Seiten bedeutet

Die Gespa führt eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Internetanbieter per DNS blockieren. Die erste Liste wurde am 3. September 2019 veröffentlicht; Ende 2025 umfasste sie 671 Domains. Die Liste wächst, weil die Anbieter rasch neue Domains registrieren, sobald eine alte blockiert wird – ein Katz-und-Maus-Spiel, das die Gespa als «Domain-Hopping» bezeichnet und das sie mit Namen wie Interwetten und Bet-at-Home dokumentiert hat; auch bet365 figuriert auf der Liste.

Eine Sperrung bedeutet nicht, dass die Seite technisch unerreichbar ist. VPN, ausländisches Mobilfunknetz oder ein Wechsel der Endgeräte können die Blockade umgehen. Was die Sperrung aber bedeutet: Der Anbieter hat in der Schweiz keine Bewilligung, kein Anschluss an das Schweizer Sperrregister, keine Schweizer Anlaufstelle bei Streit. Wer dort spielt, riskiert, dass sein Einsatz und sein Gewinn in einem Strafverfahren gegen den Anbieter eingezogen werden – die Spielteilnahme selbst ist für die Spielerin und den Spieler nicht strafbar, aber das Geld kann im Verfahren gegen den Anbieter verloren gehen.

Spielerschutz: Limite, Sperre, Beratung – was vor der ersten Wette gesetzt werden muss

Wer bei Swisslos online mitspielen will, muss vor der ersten Wette Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Obergrenze liegt bei CHF 9’999, für unter 21-Jährige bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden – die Sperre gegen sich selbst ist kürzer als die Frist, sich mehr Spielraum zu geben. Zusätzlich kann freiwillig eine Einzahlungslimite für 30 Tage gesetzt werden. Diese Limite sind nicht staatlich verordnet, sondern von Swisslos in den Bedingungen gefordert – das Gesetz verlangt «ein oder mehrere Maximalwerte» für täglichen, wöchentlichen oder monatlichen Einsatz oder Verlust, ohne sie festzulegen.

Wer sich selbst sperren will, kann den Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Die Spielsperre ist nach Artikel 80 bis 82 BGS für überschuldete oder spielsüchtige Personen obligatorisch und für alle anderen freiwillig; eine selbstgewählte Sperre kann frühestens nach drei Monaten aufgehoben werden (Art. 84 VGS), mit Einbezug einer Fachstelle. Eine selbstgewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden.

Ausgeschlossene oder minderjährige Spielerinnen und Spieler haben keinen Anspruch auf Einsatz oder Gewinn (Art. 45 BGS). Wer unter 18 ist, darf weder Lotterien noch Sportwetten spielen – die Gespa verlangt 18 Jahre als Untergrenze. Wer als Wettkämpfer an einem Ereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten, eine Selbstverständlichkeit, die in den Spielregeln explizit steht.

Die Praxis an den Verkaufsstellen lässt zu wünschen übrig. Die Gespa hat 2025 in 200 Testkäufen in 47.5 % der Versuche eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft bekommen. Das ist kein Kavaliersdelikt: Minderjährigenschutz ist eines der zentralen Versprechen des Geldspielgesetzes, und die Testkäufe zeigen, dass die Selbstverpflichtung der Veranstalter an der Ladenkasse nicht trägt. Wer einen Minderjährigen schickt, um eine Wette zu holen, sollte wissen, dass die Verkaufsstelle ihn mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht zurückhält.

Beratung und Anlaufstellen

Bei Fragen zur Spielsperre, zur Sucht oder zur finanziellen Notlage ist die Fachstelle der kantonalen Suchtberatung zuständig – die Adressen sind bei der Gespa hinterlegt. Wer eine Spielsperre aufheben will, muss den Weg über eine anerkannte Fachstelle gehen, nicht über den Veranstalter allein. Die Sperre ist im Register eingetragen; die Aufhebung wird dort vermerkt.

Boni und Gratiswetten: warum das Angebot hier kleiner ist als anderswo

Wer aus dem internationalen Markt kommt, kennt Einzahlungsboni, Gratiswetten, Cashback und VIP-Programme. In der Schweiz ist das Angebot viel kleiner, und zwar aus zwei Gründen: erstens gibt es nur zwei Veranstalter, beide ohne Konkurrenzdruck; zweitens verlangt das Gesetz für Gratisspiele oder Gratisguthaben die vorherige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS). 2025 hat die Gespa 24 Zusagen an Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt – das ist die Grössenordnung, in der Gratisspiele überhaupt stattfinden.

Bei Swisslos sind Gratisspielguthaben aus Promotionen nicht auszahlbar (siehe Abschnitt Auszahlung). Das ist die unmittelbarste Folge der Bewilligungspflicht: Wenn die Gespa ein Gratisspielgut­haben genehmigt, dann als Werbung um neue Spielende, nicht als auszahlbaren Gewinn – wer mit einem Gratisguthaben spielt und gewinnt, sieht den Gewinn, aber das ursprüngliche Guthaben verschwindet bei der Auszahlung. Das ist ein anderer Mechanismus als der ausländische «Bonus auf die Einzahlung», der in der Schweiz nicht zulässig wäre.

Aktionsmechaniken bei Sporttip sind Quotenboosts und Profitboosts. Quotenboosts gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage; Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung begrenzt; bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Der Sporttip-Kombiboost ist eine zusätzliche Mechanik für Kombinationswetten, deren Mechanik im Abschnitt über Kombinationen beschrieben ist. Das ist das Aktionsspektrum der beiden Schweizer Veranstalter – schmal im Vergleich zum Ausland, aber innerhalb des rechtlichen Rahmens vollständig.

Wer bei einem ausländischen Anbieter einen «100 % Bonus» sieht, sollte wissen, dass diese Werbung in der Schweiz gegen Artikel 74 BGS verstösst, wenn sie sich an Schweizer Spielende richtet, und mit einer Busse von bis zu CHF 500’000 nach Artikel 131 BGS geahndet werden kann. Die Werbung existiert, weil die Anbieter das Schweizer Verbot ignorieren; sie wird auch dann nicht legal, wenn sie auf dem Bildschirm erscheint. Wer auf eine solche Werbung hereinfällt, hat im Streitfall keinen Schweizer Anspruch.

Mobile Wetten: App, Browser und die Verkaufsstelle

Die Schweizer Veranstalter haben den mobilen Kanal längst besetzt. Sporttip ist online über Swisslos.ch und die Sporttip App (iOS, Android) verfügbar; Loterie Romande betreibt Jeux Sport entsprechend. Eine Wette, die in der App zusammengestellt wird, lässt sich per QR-Code an einer Sporttip Verkaufsstelle spielen – die App wird damit zum Vorbereitungswerkzeug, die Verkaufsstelle zur Ausführung. Das ist die Brücke zwischen digitalem Wettprogramm und physischer Infrastruktur.

Die App selbst ist keine Spielwiese: Sie verlangt die Online-Registrierung mit Identitätsnachweis – ein Reisepass oder eine Identitätskarte wird hochgeladen, die Daten werden aus dem Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft. Wer im Swisslos-Vertragsgebiet wohnt, sich einmalig registriert und keine Spielsperre hat, bekommt ein Konto; wer nicht im Vertragsgebiet wohnt, bekommt kein Konto. Die Verkaufsstelle bleibt für diejenigen offen, die kein Konto haben oder wollen – die Quittung wird vor Ort bezahlt und vor Ort ausgewertet.

Einzahlung, Auszahlung und die Beschränkung auf das eigene Konto

Das Swisslos-Wallet lässt sich per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein aufladen, mindestens CHF 20 pro Kauf, höchstens CHF 10’000 in 30 Tagen. Der Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Swisslos bietet PostFinance Pay als Zahlungsart zum Aufladen des Swisslos-Apielkontos an; die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt. Andere Zahlungswege – Kreditkarten, Krypto, E-Wallets wie Skrill oder Neteller – sind im Schweizer Modell nicht vorgesehen, weil das Gesetz Auszahlungen nur auf ein Konto im Namen der Inhaberin oder des Inhabers erlaubt.

Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut; Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert drei Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto überwiesen. Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis aus; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden, die Überweisung erfolgt innert fünf bis zehn Arbeitstagen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar.

Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntgabe der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Swisslos-Zwecks; eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert zehn Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben. Wer seinen Gewinn nicht abholt, verliert ihn – die Verjährungsfrist ist lang, aber sie ist endlich.

Swisslos Sporttip: Veranstalter für die Deutschschweiz, das Tessin und Liechtenstein

Swisslos betreibt Sporttip als grössten Sportwetten-Veranstalter des Landes, mit Sitz in Basel und einem Reingewinn von 562 Mio. CHF für das Jahr 2025. Die interkantonale Genossenschaft deckt 19 Deutschschweizer Kantone, das Tessin und Liechtenstein ab; die Spielregeln gelten einheitlich im Vertragsgebiet, mit Ausnahme der unterschiedlichen kantonalen Steuerpraxis. Das Spielerkonto ist an die Wohnadresse gebunden, die Identität wird per Ausweis verifiziert, jedes Konto ist einmalig pro Person.

Das Wettprogramm folgt der Gespa-Liste, die Wettarten sind einzeln aufgeführt, und Cash-Out ist als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung verfügbar. Die Mindest- und Höchsteinsätze sind in den Spielregeln klar definiert: CHF 1 bis CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombinationswette, bis CHF 10’000 pro Systemwette. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Der Mindesteinsatz von CHF 1 macht das Programm für kleine Budgets zugänglich, der Höchsteinsatz von CHF 1’000 pro Einzelwette macht es für High-Glammende uninteressant – sie finden bei Sporttip keine Plattform für ihre gewohnheitsmässigen Volumina.

Die Zahlung läuft über PostFinance Pay oder Einzahlungsschein, die Auszahlung über Bank- oder Postkonto in der Schweiz oder in Liechtenstein, mit Kommission ab der dritten Auszahlung pro Jahr. Die einzigen Aktionen sind der Kombiboost, Quotenboosts und Profitboosts – alles online, alles einmal pro Wettenden nutzbar, alles mit eigener Limitierung. Wer das volle Schweizer Sportwetten-Programm mit Schweizer Rechtsschutz sucht und keine grossen Volumina wettet, ist bei Swisslos an der richtigen Stelle; wer höhere Einsätze oder ein breiteres Bonusprogramm sucht, wird bei Sporttip nicht fündig – nicht, weil das Angebot schlecht ist, sondern weil der gesetzliche Rahmen es nicht hergibt.

Loterie Romande Jouez Sport: Veranstalter für die Westschweiz

Loterie Romande betreibt Jouez Sport für die Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura, mit Sitz in Lausanne und 2’350 Verkaufsstellen. Die Genossenschaft folgt demselben rechtlichen Rahmen wie Swisslos – sie ist eine der beiden Trägerinnen der interkantonalen Vereinbarung, besitzt eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung pro Spiel, fällt unter die Aufsicht der Gespa. Das Online-Konto ist an den Wohnsitz in einem der sechs Kantone gebunden.

Wer in Genf oder Lausanne wohnt und online wetten will, kommt an Loterie Romande nicht vorbei, weil kein anderer Veranstalter eine Bewilligung für diesen Kanton besitzt. Das Wettprogramm deckt die wichtigsten Sportarten der Gespa-Liste ab, das Sortiment ist kleiner als bei Swisslos, aber innerhalb seines Vertragsgebiets vollständig. Die Auszahlung erfolgt auf Schweizer Bank- oder Postkonten, das Wallet funktioniert nach demselben Prinzip wie bei Swisslos.

Wer in der Romandie wohnt und Sportwetten legal platzieren will, ist bei Loterie Romande am richtigen Ort. Wer dort kein Konto eröffnen kann – etwa wegen Wohnsitz ausserhalb der sechs Kantone –, kann nur an einer Verkaufsstelle spielen oder muss die Wette auslassen. Die Logik ist die gleiche wie bei Swisslos: Eine zweite Marke gibt es nicht.

Ausländische Anbieter: FortuneJack, IviBet, BC.Game, X3Bet, Wettigo, Betwinner, Donbet, Rabona

Die Tabelle am Anfang dieser Seite führt acht ausländische Marken auf, die Schweizer Spielende im Netz antreffen. Keine davon besitzt eine Schweizer Bewilligung; eine Lizenz aus Curaçao, Malta, Deutschland, Kanada (Tobique) oder einem anderen Land hat in der Schweiz keine rechtliche Wirkung (Art. 4 BGS). Die Anbieter akzeptieren Schweizer Spielende, werben mit grossen Boni und nehmen Einzahlungen aus der Schweiz entgegen – alles Aktivitäten, die nach Schweizer Recht unzulässig sind.

Die Konsequenzen liegen auf drei Ebenen. Erstens: Der Anbieter kann in der Schweiz strafrechtlich verfolgt werden – das Anbieten von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist eine Straftat mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Handeln bis zu fünf Jahren (Art. 130 BGS). Zweitens: Die Gespa kann die Domain auf die Sperrliste setzen, was Schweizer Internetanbieter per DNS blockieren. Drittens: Wer dort spielt, hat keinen Schweizer Rechtsschutz – das eigene Geld und die Gewinne können im Strafverfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, eine Schweizer Anlaufstelle für Streitigkeiten gibt es nicht.

Wer mit einem ausländischen Anbieter spielt, sollte wissen, dass die Werbung, die ihn dorthin gelockt hat, nach Schweizer Recht eine Ordnungswidrigkeit ist (Busse bis CHF 500’000 nach Art. 131 BGS) und dass die Sperrliste jederzeit erweitert werden kann. Die Gespa publiziert die Sperrliste im Internet; ein Blick vor der Registrierung klärt, ob die Seite gerade blockiert ist.

Die Marge des Marktes: was die Quote wirklich kostet

Eine Quote von 1.90 / 1.90 in einem Zweiwege-Markt bedeutet nicht, dass die Einheit bei einem Gewinn 1.90 CHF pro eingesetztem Franken erhält – das schon –, aber sie bedeutet auch, dass der Veranstalter im Schnitt 5 % des Einsatzes einbehält. Das ist die Marge des Marktes, der Mechanismus, mit dem jedes Wettangebot Geld verdient.

Die Rechnung: Die Auszahlungsquote eines Marktes ist 1 ÷ (1/Quote₁ + … + 1/Quoteₙ), summiert über alle Ausgänge des Marktes. Bei einem Zweiwege-Markt mit beiden Quoten 1.90 ist das 1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90) = 1 ÷ (0.5263 + 0.5263) = 1 ÷ 1.0526 = 0.95. Die Auszahlungsquote beträgt 95 %, die Marge 100 % − 95 % = 5 %. Auf eine Wette von CHF 100 bedeutet das: Im Schnitt werden CHF 95 an die Spielenden zurückbezahlt, CHF 5 behält der Veranstalter. Das gilt für jeden Einsatz, nicht nur für den Gewinn.

Was heisst das konkret? Wer bei Sporttip eine Einzelwette zu Quote 1.90 platziert, riskiert CHF 100, um bei einem Gewinn CHF 90 Gewinn zu erhalten – Auszahlung inklusive Einsatz CHF 190. Auf zehn Wetten zu je CHF 100 mit gleicher Quote wird die Wettende im Schnitt fünf Mal richtig liegen, fünf Mal falsch; die fünf richtigen Wetten zahlen 5 × CHF 190 = CHF 950 aus, die fünf verlorenen CHF 500 kosten den Einsatz. Der Saldo: CHF 450 Verlustgegenüber, und das ist genau 5 % der CHF 1’000, die insgesamt im Markt liegen. Die Marge ist der Preis, den die Spielenden für die Organisation des Marktes zahlen – ein Preis, der in jedem Markt, jeder Wette und jedem Anbieter eingerechnet ist, gleichgültig wie die Werbung den Markt verkauft.

Bei einem Hängematten-Markt mit drei Ausgängen – Heimsieg, Unentschieden, Auswärtsspanner – verteilt sich die Marge anders. Wenn die Quoten 2.10 / 3.40 / 3.60 lauten, ergibt sich die Auszahlungsquote zu 1 ÷ (1/2.10 + 1/3.40 + 1/3.60) = 1 ÷ (0.4762 + 0.2941 + 0.2778) = 1 ÷ 1.0481 = 0’954, die Marge zu 4.6 %. Bei einem Markt mit Quoten 1.50 / 4.00 / 6.00 – einem klaren Favoritenmarkt – steigt die Auszahlungsquote oft über 95 %, manchmal: 1 ÷ (1/1.50 + 1/4.00 + 1/6.00) = 1 ÷ (0.6667 + 0.2500 + 0.1667) = 1 ÷ 1.0833 = 0’923, die Marge zu 7.7 %. Der Favorit wird höher besteuert als der Ausgleich – das ist das Muster, das sich in jedem Markt zeigt, in jedem Anbieter und in jeder Sportart.

Die Bandbreite der Margen liegt meist zwischen 3 % und 10 %, je nach Markt und Sportart. Schweizer Veranstalter veröffentlichen keine Marge-Tabellen; die Marge ist in jeder einzelnen Quote eingerechnet, und sie ist über das hinaus auch das, was die Spielenden langfristig zahlen. Wer die Quote versteht, versteht, warum der Markt langfristig gegen die Spielenden arbeitet – nicht in jeder Wette, aber im Schnitt vieler Wetten.

Häufige Fragen

In der Schweiz sind nur zwei Anbieter von Sportwetten zugelassen: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport. Beide besitzen eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung nach dem Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51); die Aufsicht führt die Gespa. Ausländische Marken besitzen in der Schweiz keine Bewilligung – ihre Domains können auf die Sperrliste gesetzt werden.

Welcher Veranstalter gilt für welche Kantone?

Swisslos Sporttip betreut die 19 Deutschschweizer Kantone (AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG, ZH), das Tessin und Liechtenstein. Loterie Romande Jouez Sport betreut die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Eine Online-Registrierung ist nur mit Wohnsitz im Vertragsgebiet des jeweiligen Veranstalters möglich.

Warum gibt es keine weiteren bewilligten Anbieter?

Die Kantone haben sich mit der interkantonalen Vereinbarung von 2019 bewusst auf zwei Veranstalter festgelegt, um den Reingewinn in die kantonalen Fonds und die Stiftung Sportförderung Schweiz zu lenken. 2025 flossen 506 Mio. CHF an die kantonalen Fonds und 56 Mio. CHF an die Sporthilfe. Eine dritte Bewilligung würde diesen Mechanismus aushöhlen und ist politisch nicht vorgesehen.

Was bedeutet die Sperrliste der Gespa für ausländische Wettseiten?

Die Gespa führt eine Liste ausländischer Domains, die Schweizer Internetanbieter per DNS blockieren. Ende 2025 umfasste die Liste 671 Domains, darunter Interwetten, Bet-at-Home und bet365. Die Sperrung ist keine vollständige Blockade – VPN oder ausländische Netze können sie umgehen –, aber sie macht klar, dass die Seite in der Schweiz keine Bewilligung besitzt und kein Schweizer Rechtsschutz besteht.

Welche Verlustlimiten müssen vor der ersten Wette gesetzt werden?

Bei Swisslos müssen vor der ersten Sporttip-Teilnahme Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt werden; die Obergrenze liegt bei CHF 9’999, für unter 21-Jährige bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich kann eine freiwillige Einzahlungslimite für 30 Tage gesetzt werden. Die Limite sind Selbstverpflichtung gegenüber dem Veranstalter, nicht gegenüber dem Staat – aber sie sind Voraussetzung für die Kontoeröffnung.

Wie berechnet sich die Auszahlung aus Einsatz und Quote, und was ist die Marge?

Die Auszahlung einer Wette ist Einsatz mal Quote; bei Kombinationswetten ist die Quote das Produkt der Einzelquoten. Bei Sporttip wird der Gewinn zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf fünf Rappen genau abgerundet. Die Marge eines Marktes ist 100 % minus die Auszahlungsquote, die sich als Kehrwert der Summe der Kehrwerte aller Quoten berechnet: 1 ÷ (1/Quote₁ + … + 1/Quoteₙ). Bei einem Zweiwege-Markt mit beiden Quoten 1.90 ergibt sich eine Auszahlungsquote von 95 % und damit eine Marge von 5 %.

Inhalt erstellt vom Team «tippsheutech»