Sportwetten in der Schweiz 2026: Was erlaubt ist und wer wetten darf

Ein Fussball liegt auf dem Anstosspunkt eines leeren Rasenplatzes in der Abenddämmerung, im Hintergrund leuchten Flutlichtmasten.

Online-Sportwetten sind in der Schweiz ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz (BGS). Die Aufsicht führt die Gespa, und nur zwei Veranstalter besitzen eine Bewilligung: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport. Wer in der Schweiz online wetten will, eröffnet ein verifiziertes Konto bei einem dieser beiden Anbieter, setzt vor der ersten Wette eigene Verlustlimiten und ist mindestens 18 Jahre alt. Wer bei einem ausländischen Anbieter ohne Schweizer Bewilligung spielt, hat keinen Schutz nach BGS – die Seite erklärt, warum das so ist, was die zugelassenen Veranstalter konkret bieten und was eine Wette rechnerisch kostet.

Swisslos hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung vom 20. Mai 2019.

Stand: Oktober 19, 2026 · Verifiziert gegen die Bewilligungsregister der Gespa und die Statuten der Interkantonalen Vereinbarung 2020.

Was «online Sportwetten in der Schweiz» überhaupt bedeutet

Wer nach «Sportwetten Schweiz online» sucht, meint in der Regel drei sehr unterschiedliche Dinge. Das eine ist die Frage nach dem rechtlichen Rahmen – was darf hier überhaupt stattfinden, wer hat eine Bewilligung, und wer schaut dem Ganzen auf die Finger. Das andere ist die Praxis – wie melde ich mich an, wie hoch darf ich setzen, wie wird mein Gewinn ausgezahlt, und was passiert, wenn eine Livewette zur Elfmeter-Situation wird. Das dritte ist das Angebot – welche Sportarten, welche Wettmärkte, wie tief die Quoten liegen und was ein Cash-Out in einem konkreten Moment wert ist.

In der Schweiz fallen diese drei Fragen auf zwei Veranstalter zurück. Das ist ungewohnt für Leserinnen und Leser, die aus Märkten mit Dutzenden lizenzierten Buchmachern kommen, aber es ist die Rechtslage nach BGS: Sportwetten sind ein Grossspiel, die Kantone haben die Zahl der Veranstalter für Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt, und beide Veranstalter sind Genossenschaften mit Sitz in der Schweiz. Swisslos betreibt Sporttip, die Loterie Romande betreibt Jouez Sport. Alles, was nicht von einem dieser beiden kommt, ist in der Schweiz nicht bewilligt – auch wenn im Internet Hunderte Domains mit Sportwetten werben.

Diese Knappheit prägt alles Weitere. Wer in Zürich, Bern, Basel, Luzern, St. Gallen oder Graubünden wohnt, spielt Sporttip. Wer in Genf, Lausanne, Sitten, Neuenburg, Freiburg oder Delsberg wohnt, spielt Jouez Sport. Wer im Tessin wohnt, fällt ins Swisslos-Gebiet. Wer in einem anderen Kanton wohnt, kann sich nicht online registrieren – das Konto ist an den Wohnsitz im Vertragsgebiet gebunden, und die Identitätsprüfung liest die hochgeladene Ausweiskopie gegen Adressdatenbanken.

Rechtslage nach dem Geldspielgesetz

Das Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51) ist seit dem 1. Januar 2019 in Kraft und definiert Sportwetten als Grossspiel. Grossspiele dürfen nur mit einer Bewilligung veranstaltet werden, die Aufsicht liegt bei der Gespa (Interkantonale Geldspielaufsicht in Bern) – nicht beim ESBK, der nur Spielbanken überwacht. Eine Bewilligung besteht aus zwei Teilen: einer Veranstalterbewilligung und einer Spielbewilligung pro Spiel, und sie gilt nach Art. 4 BGS ausdrücklich nur in der Schweiz. Eine ausländische Lizenz aus Malta, Curaçao oder anderswo hat in der Schweiz keine rechtliche Kraft – ein Punkt, der auf Seite der Anbieter und der Spielerinnen eine ganz andere Konsequenz hat.

Schneebedeckte Berggipfel erheben sich im klaren Morgenlicht hinter einem leeren Stadion mit hellen Zuschauerrängen.
Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura.

Die Kantone haben in der Interkantonalen Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020) die Zahl der Veranstalter für Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Swisslos mit Sitz in Basel führt Sporttip und deckt die Deutschschweiz, das Tessin und das Fürstentum Liechtenstein ab – konkret die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH. Loterie Romande mit Sitz in Lausanne führt Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone FR, GE, JU, NE, VD und VS. Diese Aufteilung ist nicht historisch gewachsen, sondern ist die Antwort auf die Frage, wie viele Veranstalter ein kleines, föderales Land mit strenger Spielsuchtprävention tragen will.

Die Gespa führt keine öffentliche Liste «zugelassener Online-Buchmacher», weil es keine gibt. Was sie publiziert, ist das Gegenteil: die Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Internetprovider per DNS blockieren. Ende 2025 standen 671 Domains auf dieser Liste. Die Gespa nennt Interwetten und Bet-at-Home als Beispiele und nennt auch bet365 als gesperrt. Wer einer solchen Domain folgt, landet auf einer Seite, die in der Schweiz nicht bewilligt ist – und der Reihe nach die ganze heimische Spielsuchtlogik unterläuft.

Was gewettet werden darf, regelt die Gespa über eine geschlossene Liste bewilligter Sportarten, Wettbewerbe und Wetttypen (Version 10.09.2026, Art. 25 BGS). Was nicht auf der Liste steht, darf nicht angeboten werden: Wetten auf Wetter, Politik oder TV-Shows sind tabu, Qualifikationsrunden nur wenn gelistet, Frauenwettbewerbe nur wenn gelistet, Ranglistenwetten nur wenn sie über die Teilnahme an einem internationalen Wettbewerb oder das Podium entscheiden, Trainingsläufe nie. Ecken- und Kartenmärkte fehlen, ebenso ein Esports-Bereich. Livewetten sind erlaubt – die Gespa hat keinen generellen Statutenvorbehalt gegen bestimmte Live-Märkte.

Die beiden Veranstalter sind Genossenschaften, keine gewinnorientierten Aktiengesellschaften. Ihr Reingewinn fliesst zu einem grossen Teil zurück: Swisslos hat 2025 einen Reingewinn von 562 Mio. CHF ausgeschüttet, 506 Mio. CHF an die kantonalen Fonds und 56 Mio. CHF an die Stiftung Sportförderung Schweiz, die Swiss Olympic, Fussball, Eishockey und Sporthilfe finanziert. Aus den Sportwetten allein stammten 109 Mio. CHF, im Vorjahr 122 Mio. CHF. Das ist nicht Werbung, sondern die Antwort auf die Frage, warum es in der Schweiz kein «grosses» Sportwetten-Imperium mit Dutzenden Marken gibt: das Geldspielgesetz verbindet die Bewilligung mit einem gemeinnützigen Zweck.

Was es kostet, eine Wette ohne Bewilligung zu vermarkten

Die Werbung für nicht bewilligte Sportwetten ist nach Art. 74 Abs. 3 BGS verboten und nach Art. 131 BGS mit einer Busse bis zu 500’000 CHF bedroht. Die Veranstaltung selbst ist nach Art. 130 BGS ein Offensübernehmer mit Strafe bis zu drei Jahren, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahren. Gespielt wird in der Schweiz von der Strafverfolgung gegen Anbieter – die Spielerinnen und Spieler sind nach bundesrätlicher Praxis nicht strafbar, aber Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und es gibt kein Beschwerdeverfahren und kein Schweizer Sperrregister. Wer ohne Schweizer Bewilligung spielt, hat keinen Schweizer Schutz.

Spielerschutz und Verlustlimiten

Die Schweiz setzt beim Spielerschutz auf Eigenverantwortung mit klar definierten Hebeln. Sportwetten sind Personen ab 18 Jahren erlaubt, Minderjährige sind nach Art. 72 BGS von der Online-Teilnahme ausgeschlossen – die Plattformen prüfen das bei der Registrierung über den Ausweis. Pro Person ist nur ein Konto zugelassen, und eine bestehende Spielsperre sperrt die Anmeldung.

Eine Sanduhr steht neben einem Notizbuch mit handschriftlichen Notizen auf einem Holztisch, daneben dampft eine Tasse Tee.
Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt werden; eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden.

Das wichtigste Instrument ist die Verlustlimite. Wer Sporttip nutzt, muss vor der ersten Teilnahme eigene Limite für 1, 7 und 30 Tage setzen – die Oberlimite liegt bei 9’999 CHF, unter 21 Jahren bei 1’000 CHF. Eine Senkung gilt sofort. Eine Erhöhung erst nach 72 Stunden – das BGS sieht eigentlich nur 24 Stunden vor, die Veranstalter haben ihre Fristen aus Eigenem verlängert. Zusätzlich lässt sich eine freiwillige Einzahlungslimite für 30 Tage setzen. Wer nicht bereit ist, vor dem ersten Tipp eigene Verlustgrenzen zu setzen, kann technisch gar nicht wetten – die Registrierung endet ohne diese Eingabe.

Eine Spielsperre gibt es in zwei Stufen. Die freiwillige Sperre kann jederzeit ausgesprochen werden und läuft zwischen einem Tag und 180 Tagen, ohne vorzeitige Aufhebung. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos und im Fürstentum Liechtenstein. Das ist der Punkt, an dem die Sperre über die einzelne Plattform hinaus wirkt – eine schwere Selbstsperre sperrt den Spieler aus dem gesamten legalen Schweizer Glücksspiel aus. Eine Aufhebung der unbefristeten Sperre ist nach Art. 84 VGS frühestens nach drei Monaten möglich und wird durch eine Fachstelle begleitet (Art. 81 BGS).

Die Gespa lässt das nicht nur prüfen, sondern testet es auch. Bei Testkäufen an Verkaufsstellen im Jahr 2025 wurde eine Sportwette in 47,5 % von 200 Fällen an eine minderjährige Person verkauft. Wer die Sicherheit an Schweizer Verkaufsstellen als «streng» darstellt, sollte diese Zahl im Kopf behalten. Online ist die Lage besser, weil die Ausweisprüfung im Registrierungsprozess sitzt – aber nicht jeder Anbieter unterhalb der Gespa-Liste ist an dieser Stelle ehrlich.

Gewinne und Spielguthaben werden nur auf ein Konto im eigenen Namen ausgezahlt – eine Bedingung nach Art. 50 Abs. 2 VGS. Kredit an Spielerinnen und Spieler ist nach Art. 75 Abs. 1 BGS verboten. Anonyme Auszahlungen oder Krypto-Auszahlungen gibt es bei lizenzierten Schweizer Wetten nicht – wer eine solche Funktion sucht, ist bereits bei einem nicht bewilligten Anbieter.

Boni und Gratiswetten

Boni brauchen in der Schweiz die vorherige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS). 2025 hat die Aufsicht 24 Einwilligungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt – das ist die Grössenordnung, in der sich Promo-Aktionen in der legalen Schweiz bewegen. Ein «Willkommenspaket» mit 500% und mehrfachem Einzahlungsbonus, wie es internationale Buchmacher anbieten, ist in dieser Logik nicht denkbar: er würde keine Gespa-Zustimmung finden.

Was übrig bleibt, sind die Aktionen, die die Veranstalter selbst in ihren Regeln beschreiben. Bei Sporttip gibt es den Kombiboost online (Prematch, Live, Systemwetten), der ab vier Voraussagen mit Mindestquote 1.50 pro Auswahl einen Bonus auf den Nettogewinn zahlt – 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn, 100 % bei fünfzehn Auswahlen, jeweils mit Limiten bei Einsatz und Gewinnerhöhung. Der Boost ist also keine Gratwette im klassischen Sinn, sondern eine Aufwertung des Nettogewinns bei einer ausreichend langen Kombination. Hinzu kommen Quoten- und Profitboosts, die nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage gelten, pro Person nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert sind. Bei einem Cash-Out verfällt der Boost.

Was die Schweizer Veranstalter nicht anbieten, ist ein klassisches Startguthaben ohne Einzahlung in nennenswerter Höhe oder ein «Bonus ohne Einzahlung»-Programm. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist bei Sporttip nicht auszahlbar – es bleibt auf dem Wallet und kann nur für weitere Wetten verwendet werden. Wer die Werbe-Claims internationaler Buchmacher mit dem Schweizer Angebot vergleicht, vergleicht eine zugelassene Promo-Sprache mit einer Aufsicht, die das Wort «gratis» eng auslegt.

Die Marketing-Vokabel «gratis» und «risikofrei» hat bei einem Schweizer Anbieter eine andere Bedeutung als bei einem ausländischen: die Aufsicht verbietet irreführende Werbung nach Art. 74 BGS. Wer einen Sporttip-Bonus annimmt, sollte trotzdem lesen, was im Kleingedruckten steht – der Boost ist an die Mindestquote, die Wahl der Märkte und die Auszahlungsmodalitäten gebunden, und Swisslos kann die Limite jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern.

Warum die Boni in der Schweiz klein bleiben

Die kleine Zahl der Bewilligungen, die Gespa-Pflicht zur vorgängigen Zustimmung und der öffentliche Auftrag der beiden Veranstalter sorgen zusammen dafür, dass Promo-Aktionen in der Schweiz eine Minderheitensprache bleiben. Das ist kein Versäumnis der Anbieter, sondern die Konsequenz aus dem Auftrag. Wer einen Bonus sucht, der eine ganze Woche Wetten finanziert, ist mit dem Schweizer Modell schlecht bedient – und mit dem Modell eines ausländischen Anbieters rechtlich und steuerlich in einer Grauzone.

Einzahlung, Auszahlung und Tempo

Einzahlungen laufen bei Swisslos über das Swisslos-Spielkonto (Wallet). Gekauft wird es per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein (Mindestbetrag 20 CHF), innert 30 Tagen sind höchstens 10’000 CHF möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben 9’999 CHF nicht übersteigt. PostFinance Pay ist eine der angebotenen Methoden, die Transaktion wird direkt in der PostFinance-App bestätigt.

Die Auszahlung ist im Schweizer Modell klar geregelt. Spielguthaben wird innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto im eigenen Namen ausgezahlt, ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % anfallen, und die Bearbeitung dauert 5 bis 10 Arbeitstage. Bei Gewinnen aus Wetten werden Beträge bis 1’000 CHF pro Spielbestätigungsquittung automatisch dem Wallet gutgeschrieben; Gewinne über 1’000 CHF werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Bank- oder Postkonto überwiesen. Wer nach drei Tagen ohne Geld dasteht, liegt nicht im Schnitt – das ist die Ausnahme, nicht die Norm.

Was bei lizenzierten Schweizer Wetten nicht funktioniert: PayPal als Auszahlungsziel ist im Angebot von Sporttip nicht vorgesehen – die Plattform arbeitet mit den Schweizer Zahlungsmethoden, nicht mit globalen Wallets. Anonyme Auszahlungen, Krypto-Coins, Sofortauszahlung aufs Wallet – alles Eigenschaften, die das Schweizer Modell nicht vorsieht und die ein bewilligter Anbieter nach VGS auch nicht anbieten darf.

Wer eine Auszahlung nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend macht, verliert den Gewinn zugunsten des Swisslos-Zwecks – eine harte Frist, die in den Statuten steht. Bei einer verweigerten Auszahlung ist eine Einsprache innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben. Wer diese Fristen verpasst, bekommt kein Geld.

Was das im Alltag bedeutet

Die Geschwindigkeit der Auszahlung ist für die meisten Spielerinnen und Spieler kein Thema – wer einmal im Monat einen grösseren Betrag auszahlt, kommt mit den 3 bis 10 Arbeitstagen zurecht. Spannend wird es, wenn ein Wettgewinn direkt reinvestiert werden soll: das Wallet-Modell erlaubt das ohne Banklaufzeit, aber das Guthaben unterliegt weiter den Verlustlimiten und der 365-Tage-Regel für Gratis-Auszahlungen. Wer mit PayPal zahlen will, weil das internationale Standard ist, wechselt de facto die Seite – und mit der Seite die rechtliche Lage.

Steuern auf Wettgewinnen

Bis zum Freibetrag sind Gewinne aus Grossspielen einkommensteuerfrei. Der Bund setzt den Freibetrag für einzelne Gewinne aus Grossspielen seit dem 1. Januar 2026 auf 1’071’000 CHF (2025: 1’070’400 CHF). Wer also einen Gewinn aus einer Sportwette erzielt, der darunter liegt, muss den Gewinn nicht in der Steuererklärung deklarieren und es fällt keine Verrechnungssteuer an. Wer über dem Freibetrag liegt, wird vom Veranstalter mit 35 % Verrechnungssteuer belastet, die über die Steuererklärung zurückgefordert werden kann.

Die Höhe des Freibetrags variiert je nach Kanton, weil die Kantone eigene Freibeträge für Gewinne aus Grossspielen festlegen können. Wer sicher wissen will, ob sein Gewinn steuerfrei ist, fragt die kantonale Steuerverwaltung oder einen Steuerberater – pauschal «immer steuerfrei» oder «immer steuerpflichtig» ist eine Aussage, die in einem föderalen Land mit 26 verschiedenen Steuerpraxisen nicht funktioniert.

Eine Wettsteuer auf den Einsatz kennt die Schweiz nicht. Was Spielerinnen und Spieler aus Deutschland oder aus dem angelsächsischen Markt kennen – eine Steuer von 5 % auf jede Wette –, gibt es hier nicht. Das ist ein Punkt, der bei grenznahen Buchmachern ins Gewicht fällt: in der Schweiz wird die Wette nicht durch eine Quotensteuer verteuert, der Buchmacher arbeitet nur mit der Marge im Preis.

Für Gewinne aus ausländischen Anbietern gilt eine Besonderheit: sie unterliegen keiner Verrechnungssteuer, weil die Schweizer Verrechnungssteuer nur auf inländischen Bruttoerträgen erhoben wird. Der Kanton Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen aber als voll steuerpflichtiges Einkommen, unabhängig vom Betrag. Wer mit Sitz in Thurgau bei einem nicht bewilligten Anbieter spielt, muss den Gewinn in jedem Fall deklarieren. In anderen Kantonen ist die Praxis milder – die Auszahlung ist immer noch steuerfrei bis zum kantonalen Freibetrag, sofern die zuständige kantonale Praxis die ausländischen Gewinne einordnet.

Wer in der Schweiz Sportwetten veranstalten darf

Die folgende Übersicht ordnet die Akteure nach ihrer Bewilligungslage. Die zugelassenen Veranstalter stehen voran – die anderen sind als Referenz aufgeführt, weil Schweizer Spielerinnen und Spieler sie im Internet sehen, ohne sie bewusst zu suchen.

Anbieter Schweizer Bewilligung Veranstalter / Bewilligungsstatus
Swisslos Sporttip Ja (Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS) SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft (Basel); Vertragsgebiet Deutschschweiz, Tessin, Liechtenstein
Loterie Romande Jouez Sport Ja (Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS) Loterie Romande (Lausanne); Westschweizer Kantone FR, GE, JU, NE, VD, VS
BetOnRed Keine ohne Schweizer Bewilligung; kann auf der Gespa-Sperrliste landen
Roobet Keine ohne Schweizer Bewilligung; kann auf der Gespa-Sperrliste landen
Rainbet Keine ohne Schweizer Bewilligung; kann auf der Gespa-Sperrliste landen
1xBet Keine ohne Schweizer Bewilligung; kann auf der Gespa-Sperrliste landen
Donbet Keine ohne Schweizer Bewilligung; kann auf der Gespa-Sperrliste landen
bet365 Keine ohne Schweizer Bewilligung; laut Gespa-Nennung auf der Sperrliste
Betclic Keine ohne Schweizer Bewilligung; kann auf der Gespa-Sperrliste landen
22Bet Keine ohne Schweizer Bewilligung; kann auf der Gespa-Sperrliste landen

Die Bewilligung eines Schweizer Anbieters ist eine andere Kategorie als eine Lizenz ausländischer Aufsichtsbehörden: sie wird nach Schweizer Recht, von Schweizer Behörden vergeben, und sie verpflichtet den Anbieter zur Zusammenarbeit mit dem Schweizer Sperrregister, zur Einhaltung der Schweizer Werberegeln und zur Meldung an die Gespa. Wer bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung spielt, hat keine dieser Garantien – und im Streitfall keine Schweizer Beschwerdestelle.

Swisslos Sporttip – der Deutschschweizer Veranstalter

Swisslos ist die Genossenschaft der Kantone der Deutschschweiz und des Tessins und betreibt das Sportwettangebot unter dem Namen Sporttip. Die Online-Plattform läuft über Swisslos.ch und eine App für iOS und Android; in der App zusammengestellte Wetten können per QR-Code auch an einer Verkaufsstelle gespielt werden. Der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten liegt bei 1 CHF, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette bei 1’000 CHF, für eine Systemwette bei 10’000 CHF; Swisslos kann diese Limite ohne Angabe von Gründen ändern, eine Wette über der Limite wird nicht angenommen.

Das Wettangebot folgt der Gespa-Liste: nur Sportarten und Wettbewerbe, die dort aufgeführt sind, mit den gelisteten Wetttypen. Cash-Out ist verfügbar – für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur online und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Einmal ausgeführt, lässt sich Cash-Out nicht rückgängig machen, und Swisslos garantiert Cash-Out nicht für jeden Markt. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche Vollgewinn, hängt vom Spielstand ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden. Die reguläre Spielzeit umfasst die reguläre Spieldauer (Fussball 90 Minuten) plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist. Bei spielentscheidenden Situationen – Elfmeter, Rote Karte, VAR-Entscheid – kann Swisslos laufende Wetten mit Quote 1.00 werten. Voneinander abhängige Ereignisse derselben Sportveranstaltung werden über die Bet-Builder-Funktion kombiniert.

Verdienst: für die Deutschschweiz die einzige legale Online-Adresse. Wer in Zürich, Bern, Luzern oder St. Gallen wohnt, kommt um Sporttip nicht herum – und wer bei Sporttip spielt, bekommt das, was das Schweizer Modell verspricht: gesetzliche Verlustlimiten, ein angeschlossenes Sperrregister und Auszahlungen auf ein Bankkonto im eigenen Namen.

Einschränkung, die zählt: das Wettangebot folgt einer geschlossenen Liste – wer auf Ecken, Karten, Esports oder Politikmärkte aus ist, wird nicht fündig. Die Einsatzlimite von 1’000 CHF pro Einzel- und Kombiwette ist im internationalen Vergleich tief und für High-Rolle-Anbieter ein echtes Hindernis.

Loterie Romande Jouez Sport – der Westschweizer Veranstalter

Die Loterie Romande betreibt Jouez Sport für die Westschweiz: Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Sie zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende, die Zentrale ist an der Avenue de Provence 14 in Lausanne. Wer in einem der sechs Kantone wohnt, kann ein Online-Konto eröffnen; wer in der Deutschschweiz wohnt, fällt in das Swisslos-Gebiet und kann sich bei Jouez Sport nicht registrieren.

Das Online-Angebot folgt denselben Regeln wie bei Sporttip – Gespa-Liste der bewilligten Wettbewerbe und Wetttypen, eigene Verlustlimiten, gesetzliche Altersgrenze, Auszahlung nur auf ein Konto im eigenen Namen. Verdienst: für die Westschweiz die einzige legale Adresse, mit dem westlicheren Programm-Schwerpunkt, den die Region mitbringt. Einschränkung: dasselbe geschlossene Angebot wie bei Sporttip – keine Eckenmärkte, keine Esports-Sektion, keine Krypto-Auszahlung. Wer aus der Westschweiz aus einem anderen Kanton hier spielen will, scheitert bereits an der Wohnsitzprüfung.

Ausländische Anbieter ohne Schweizer Bewilligung

Die übrigen Marken in der Liste – BetOnRed, Roobet, Rainbet, 1xBet, Donbet, bet365, Betclic, 22Bet – haben keine Schweizer Bewilligung. Das ist nicht ein Versäumnis, das in einer Bewerbungs-Mail gelöst werden kann: die Kantone haben in der IKV 2020 die Zahl der Veranstalter für Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt, eine dritte Veranstalterbewilligung ist nicht in Sicht. Was diese Anbieter haben, ist eine Lizenz aus einem anderen Rechtsraum (Curaçao, Malta, Deutschland oder anderswo) – eine Lizenz, die nach Art. 4 BGS in der Schweiz keine rechtliche Kraft hat.

Die Konsequenzen für Spielerinnen und Spieler sind konkret: kein Anschluss an das Schweizer Sperrregister (eine Selbstsperre wirkt nur plattformintern, nicht schweizweit), keine Schweizer Beschwerdestelle, keine Schweizer Aufsicht über die Auszahlung, kantonale Steuerpraxis für ausländische Gewinne (Thurgau: voll steuerpflichtig). Bei einer Gespa-Sperrlistung wird die Domain in der Schweiz per DNS blockiert – ein «Domain-Hopping» der Anbieter ersetzt die gesperrte Domain innert Stunden, aber in der Praxis landet ein Schweizer Internet-Anschluss nach kurzer Zeit wieder auf einer anderen Domain.

Verdienst dieser Anbieter, soweit auf der Seite überhaupt einer besteht: ein Wettangebot, das in Breite und Quote über das Schweizer Angebot hinausgeht – grössere Wettmärkte, mehr Zahlungsmethoden, Bonus-Programme, die in der Schweiz nicht möglich wären. Einschränkung: die fehlende Schweizer Bewilligung. Wer hier spielt, tut das ausserhalb des Schweizer Schutzes – und riskiert im Streitfall, dass die Gewinnauszahlung von der ausländischen Aufsicht abhängt, nicht von einer Schweizer Stelle.

Die Plattformen sind hier als Referenz aufgeführt, weil Schweizer Spielerinnen und Spieler sie sehen, nicht, weil sie eine Alternative zum Schweizer Modell darstellen. Wer nach «beste Online-Sportwetten» sucht und einen dieser Anbieter in Betracht zieht, sollte den Test vor der Einzahlung machen: ist die Domain auf der Gespa-Sperrliste, fehlt der Schweizer Wohnsitznachweis, läuft die Auszahlung auf ein Schweizer Konto im eigenen Namen?

Wie eine Quote entsteht und was die Marge kostet

Eine Quote ist der Preis, den der Anbieter für 1 CHF Einsatz zahlt, wenn die Wette gewinnt. Bei einer Quote von 2.10 bekommt die Spielerin für 1 CHF Einsatz 2.10 CHF zurück, der Gewinn ist 1.10 CHF. Bei einer Kombiwette multiplizieren sich die Quoten der einzelnen Auswahlen zur Gesamtquote – eine Kombi aus drei Auswahlen mit 2.10, 1.85 und 3.40 hat die Gesamtquote 2.10 × 1.85 × 3.40 = 13.21, der Einsatz wird mit dem Faktor 13.21 multipliziert. Bei Sporttip wird der Gewinnbetrag zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet – eine kleine Rechenregel, die in der Auszahlung sichtbar wird.

Die Marge des Anbieters steckt in der Quote: nicht als Aufschlag, der ausgewiesen wird, sondern als der Teil der Quote, der nicht ausbezahlt wird. Bei einem Zweiwege-Markt mit beiden Quoten 1.90 addieren sich die impliziten Wahrscheinlichkeiten zu 1/1.90 + 1/1.90 = 0,5263 + 0,5263 = 1,0526 – über 100 %, der Überschuss ist die Marge, hier 5,26 % des Marktes. Anders gesagt: die Spielerinnen und Spieler bekommen von jedem eingesetzten Franken 1 − 0,0526 = 0,9474 CHF zurück, der Anbieter behält 5,26 % als Bruttogewinn.

Ein Beispiel mit zwei nicht symmetrischen Quoten zeigt die Mechanik klarer. Angenommen ein Markt hat die Quoten 1.50 (Heimsieg) und 3.00 (Auswärtssieg), dann ergibt die implizierte Wahrscheinlichkeit 1/1.50 + 1/3.00 = 0,6667 + 0,3333 = 1,0000. Hier liegt die Summe genau bei 100 % – die Marge ist null, das ist die theoretische Untergrenze. Jeder reale Markt hat eine Marge über null. Wer wissen will, wie teuer ein bestimmtes Wettangebot ist, addiert die reziproken Quoten aller Auswahlen und zieht 1 ab – das ist die Marge dieses Marktes, die der Anbieter über alle Einsätze behält.

Was die Marge konkret kostet. Bei einer Marge von 5 % verlieren Spielerinnen und Spieler im Durchschnitt 5 Rappen pro eingesetztem Franken, langfristig und über viele Wetten. Bei einer Marge von 8 % sind es 8 Rappen. Bei Livewetten und Kombiwetten ist die Marge üblicherweise höher als bei Prematch-Einzelwetten auf grosse Märkte – ein Fussball-1X2-Markt in einer europäischen Top-Liga liegt bei den etablierten Veranstaltern typischerweise zwischen 3 und 6 %, exotischere Märkte und asiatische Handicaps liegen darüber. Die Marge einer Kombiwette steigt mit der Anzahl der Auswahlen: bei vier Auswahlen mit Einzelmargen von 5 % liegt die Kombi-Marge bei rund 19 % (1 − 0,95⁴ ≈ 0,185), bei sieben Auswahlen schon bei 30 %.

Konsequenz: wer eine Sportwette als Anlage betrachtet, in der Hoffnung, dass die Quote den «fairen» Preis der Wette darstellt, hat die Marge bereits eingepreist – die faire Quote bei einer angenommen 50/50-Wahrscheinlichkeit wäre 2.00, der Anbieter bietet 1.90. Wer langfristig gewinnen will, muss die Marge nicht nur schlagen, sondern auch die Varianz tragen – zwei Aufgaben, die nichts miteinander zu tun haben und beide schwer sind.

Häufige Fragen zu Sportwetten in der Schweiz

Wie läuft eine Online-Sportwette in der Schweiz von der Anmeldung bis zur Auszahlung ab?

Die Anmeldung verlangt Wohnsitz im Swisslos- oder Loterie-Romande-Gebiet, Volljährigkeit und eine einmalige Identitätsprüfung über einen hochgeladenen Ausweis. Vor der ersten Wette werden eigene Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt, eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Einzahlungen erfolgen ins Spielkonto (Wallet), Wetten werden online oder per App abgegeben, Gewinne bis 1’000 CHF werden automatisch dem Wallet gutgeschrieben, grössere Beträge innert 3 Arbeitstagen aufs Bankkonto ausgezahlt.

Welche Anbieter dürfen in der Schweiz Sportwetten veranstalten und wer ist für welche Kantone zuständig?

Nach dem Geldspielgesetz sind nur Swisslos (Produkt Sporttip) und die Loterie Romande (Produkt Jouez Sport) bewilligt. Swisslos deckt die Deutschschweiz, das Tessin und Liechtenstein ab, die Loterie Romande die Westschweizer Kantone FR, GE, JU, NE, VD und VS. Eine Schweizer Online-Registrierung ist nur mit Wohnsitz im jeweiligen Vertragsgebiet möglich, die Identität wird gegen Datenbanken abgeglichen. Ausländische Buchmacher haben keine Schweizer Bewilligung, ihre Domains können auf der Gespa-Sperrliste landen.

Was ist die Gespa und wozu dient die Sperrliste ausländischer Domains?

Die Gespa (Interkantonale Geldspielaufsicht in Bern) überwacht die bewilligten Grossspielveranstalter und prüft Wettprogramme, Werbung und Spielerschutz. Sie publiziert die Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Internetprovider per DNS blockieren. Ende 2025 umfasste die Liste 671 Einträge, blockiert werden Seiten, die in der Schweiz ohne Bewilligung Sportwetten anbieten – die Sperre ist eine technische Zugangssperre, kein Stigma für die Spielerin.

Welche Verlustlimiten müssen vor der ersten Wette gesetzt werden und wann gilt eine Erhöhung?

Bei Sporttip werden eigene Limite für 1, 7 und 30 Tage gesetzt, die Oberlimite liegt bei 9’999 CHF, unter 21 Jahren bei 1’000 CHF. Eine Senkung tritt sofort in Kraft, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden – diese Frist ist länger als die im BGS vorgesehenen 24 Stunden und stammt aus den Statuten der Veranstalter. Zusätzlich kann eine freiwillige Einzahlungslimite für 30 Tage gesetzt werden. Wer die Limite nicht setzt, kann die Registrierung technisch nicht abschliessen.

Wie wird der Gewinn aus Einsatz und Quote berechnet und wo steckt die Marge des Anbieters?

Der Gewinn ergibt sich aus Einsatz mal Quote (bei Kombiwetten mal Gesamtquote, dem Produkt der Einzelquoten), bei Sporttip wird auf 5 Rappen genau abgerundet. Die Marge des Anbieters ist in der Quote eingepreist: bei einem Zweiwege-Markt mit beiden Quoten 1.90 ergibt die Summe der reziproken Quoten rund 1,053 – die Marge ist 5,3 % des Marktes, der Anbieter behält von jedem Franken Einsatz rund 5 Rappen.

Bis zu welchem Betrag sind Gewinne steuerfrei und was bedeutet «je nach Kanton»?

Gewinne aus bewilligten Grossspielen sind in der Schweiz bis zum Freibetrag einkommensteuerfrei. Der Bund setzt den Freibetrag seit dem 1. Januar 2026 auf 1’071’000 CHF pro Gewinn. Die Kantone können eigene Freibeträge festlegen, daher die Formulierung «je nach Kanton». Über dem Freibetrag fällt 35 % Verrechnungssteuer an, die über die Steuererklärung zurückgefordert werden kann. Eine Wettsteuer auf den Einsatz kennt die Schweiz nicht. Für Gewinne aus ausländischen Anbietern gilt je nach Kanton eine eigene Praxis, der Kanton Thurgau behandelt sie als voll steuerpflichtig.

Inhalt erstellt vom Team «tippsheutech»