Leichtathletik-Wetten in der Schweiz: was 2026 erlaubt ist und was nicht
Stand: Oktober 19, 2026 · Geprüft gegen die Bewilligungen von Swisslos und Loterie Romande sowie gegen die Liste der zugelassenen Sportarten und Wettarten der Gespa
Die Leichtathletik ist eine Sportart, in der Hundertstelsekunden über Sieg und Niederlage entscheiden und bei der Wettanbieter ihre Marge einbehalten. Wer in der Schweiz darauf tippen will, trifft auf eine strikte Ausgangslage: Nur zwei Veranstalter besitzen eine staatliche Bewilligung und decken das gesamte Land ab. Alle anderen Angebote bewegen sich ausserhalb dieses Rechtsrahmens. Der folgende Überblick informiert über die rechtliche Situation, die Kostenstruktur und die Risiken, die mit einem Wettschein in diesem Bereich verbunden sind.
Schutzmechanismen vor dem ersten Tipp: was die Schweiz den Wettenden vorschreibt
Die Schweiz reguliert Sportwetten als Grossspiel und behandelt sie nicht als Freizeitbeschäftigung mit Selbstverantwortung, sondern als Markt mit Schutzpflichten. Für Leichtathletik bedeutet das: Wer tippt, muss sich zuerst mit Limiten auseinandersetzen, die er sich nicht selbst gesetzt hat, sondern die der Veranstalter verlangt.

Bei Swisslos Sporttip müssen Spielende vor der ersten Teilnahme Oberlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die obere Grenze liegt bei CHF 9’999, für Personen unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine Senkung greift sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich lässt sich eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage festlegen. Diese Werte sind keine Empfehlung, sie sind Voraussetzung. Ohne sie nimmt das System keine Wette an.
Dass die Erhöhungspause gilt, ist keine Schikane: Leichtathletik-Wetten folgen einem eigenen Rhythmus, oft in Serie an einem Wochenende, und die Erosion einer Limitentscheidung im Affekt gehört zu den typischen Schadensmustern. Wer nach einem verlorenen Diamond-League-Meeting am Samstag das 30-Tage-Limit erhöht, kann es am Sonntag nicht ausnutzen.
Daneben existiert eine Spielsperre, die sich jeder selbst auferlegen kann. Swisslos lässt eine produktbezogene Sperre von 1 bis 180 Tagen zu, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Wer sich unbefristet sperren lässt, wird in ein schweizweites Register eingetragen, das auch für Casinos und Online-Casinos sowie für das Fürstentum Liechtenstein gilt. Eine freiwillige Sperre kann erst nach drei Monaten wieder aufgehoben werden, mit Beteiligung einer Fachstelle.
Was im Gesetz steht und was der Veranstalter verschärft: Das Bundesrecht schreibt eine Karenz von 24 Stunden für Limitenerhöhungen vor, Swisslos und Loterie Romande wenden in ihren Bedingungen 72 Stunden an. Das ist kein Widerspruch, sondern eine strengere Auslegung. Beratung bieten die Sucht Schweiz sowie die kantonalen Suchtpräventionsstellen an; für finanzielle Schieflagen ist die Schuldenberatung Schweiz der erste Anlaufpunkt. Für eine vertiefte Einordnung der Spielsucht-Prävention lohnt sich ein Blick auf die Angebote der Fachstelle für Suchtfragen im jeweiligen Kanton.
Eine letzte Konsequenz: Wer gesperrt ist oder das 18. Lebensjahr nicht erreicht hat, hat nach dem Gesetz keinen Anspruch auf Einsatz oder Gewinn (Art. 45 BGS). Das ist nicht Symbolik, sondern die rechtliche Konsequenz einer Teilnahme trotz Sperre.
Spielplan Leichtathletik: Welche Veranstaltungen 2026 anstehen und wann sie starten
Die Leichtathletik ist keine Liga mit fixer Heim- und Auswärtsbegegnung, sondern ein Kalender aus Einzelwettkämpfen, die über Wochen und Kontinente verstreut liegen. Wer auf sie wettet, muss den Terminkalender verstehen, weil die Quoten zu unterschiedlichen Zeitpunkten unterschiedliche Aussagekraft haben.
Disziplingruppen und Rekordregeln
Die Leichtathletik gliedert sich in vier Disziplingruppen: Lauf, Gehen, Sprung sowie Stoss und Wurf. Die Mehrkämpfe kombinieren Disziplinen aus allen Gruppen ausser dem Gehen: im Freien der Zehnkampf der Männer und der Siebenkampf der Frauen, in der Halle der Siebenkampf der Männer und der Fünfkampf der Frauen. In den Sprung- und Wurfdisziplinen hat jeder Athlet drei Versuche, Vorrunden gibt es dort nicht. Das bedeutet: Eine Wette auf eine Sprung- oder Wurfdisziplin ist nach drei Versuchen entschieden, ohne Möglichkeit einer Verlängerung oder eines Siegs in letzter Sekunde.
Eine Besonderheit, die Wettende überraschen kann: Laufrekorde im Freien werden seit 1960 nur anerkannt, wenn sie auf einer 400-m-Bahn aufgestellt wurden, Hallenrekorde nur auf 200-m-Bahnen. Eine Zeit auf einer 300-m-Bahn ist sportlich eine Spitzenleistung, aber rekordlich nichts. Für eine Wette auf «Rekord ja oder nein» zählt nur, was die Anerkennungsregel als Rekord wertet.
Diamond League seit 2010: 15 Meetings, 32 Disziplinen
Die Diamond League wird seit 2010 von World Athletics ausgetragen, der frühere Name IAAF gilt bis 2019. Vorläufer war die IAAF Golden League. Gestartet ist die Diamond League mit 14 Meetings und 32 Diamond-Disziplinen; für 2025 und 2026 nennt die offizielle Seite jeweils 15 Meetings. Die Meetings verteilen sich über die Sommersaison von Mai bis September, mit einzelnen Hallenmeetings im Winter. Für die Wettenden bedeutet das: In den Sommermonaten gibt es fast jedes Wochenende eine Diamond League, oft mit Mehrfachveranstaltungen.
Seit 2017 erhalten die ersten acht Athleten eines Meetings Punkte in absteigender Skala von 8 bis 1; diese Punkte entscheiden über die Qualifikation für die Disziplinfinals am Ende der Saison. Wer vor dem Finale wettet, sollte wissen, dass die Tabelle dynamisch ist und ein Athlet, der vor dem letzten Meeting führt, nicht zwingend das Finale gewinnt.
Fehlstart und Reaktionszeit: die 0,100-Sekunden-Regel
Seit 2009 gilt in der Leichtathletik: Ein Start gilt als verfrüht, wenn die Reaktionszeit unter 0,100 Sekunden liegt; Athleten riskieren die sofortige Disqualifikation. Vor 2003 durfte ein Athlet nach einem Fehlstart erneut starten und wurde erst beim zweiten Fehlstart disqualifiziert; von 2003 bis 2009 führte der erste Fehlstart zu einer Verwarnung für das gesamte Feld.
Für eine Wette auf einen Sprint bedeutet das: Ein disqualifizierter Athlet gilt als nicht gestartet. Die Quote 1.00 für Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, greift hier nicht, weil die Disqualifikation eine andere Rechtsfolge hat als ein verspäteter Tipp. Was zählt, ist die Zeitmessung der Startvorrichtung, nicht die Sicht des Fernsehbilds.
Wettende, die auf einen Sprint setzen, müssen akzeptieren, dass die Disqualifikation zum Wettverlust führt, auch wenn der Athlet aus dem Startblock gekommen ist und die Reaktion unter der erlaubten Schwelle lag. Die 0,100-Sekunden-Regel ist hart, aber sie ist messbar.
Weltmeisterschaften seit 1983: alle zwei Jahre
Die Leichtathletik-Weltmeisterschaften finden seit 1983 mit dem vollen olympischen Programm statt, zunächst alle vier Jahre, seit 1991 alle zwei Jahre. Die nächste Austragung steht damit im normalen Zyklus an, mit allen Diamond-Disziplinen und Mehrkämpfen. Für Wettende ist eine WM das Event mit dem dichtesten Wettangebot: Jede Disziplin hat Vorläufe, Halbfinals und Finals, oft innerhalb von acht Tagen, und das Wettprogramm eines Schweizer Veranstalters konzentriert sich in dieser Phase auf Leichtathletik.
Wer auf einen WM-Titel wettet, sollte wissen: Eine Wette, die vor dem Vorlauf platziert wird, bleibt über die ganze Serie offen und wird erst im Finale entschieden. Cash-Out auf eine offene WM-Wette ist möglich, aber der Betrag ist tiefer als der mögliche Vollgewinn und kann vom Veranstalter jederzeit geändert werden. Eine Garantie, dass Cash-Out für jeden Markt angeboten wird, gibt es bei Sporttip nicht.
Übersicht der Leichtathletik-Wettanbieter in der Schweiz 2026
Die Schweiz kennt zwei bewilligte Veranstalter für Sportwetten: Swisslos Sporttip für die Deutschschweiz, Ticino und Liechtenstein, Loterie Romande Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone. Alles andere auf dem internationalen Markt hat in der Schweiz keine Bewilligung. Das macht den Vergleich kurz, aber er macht ihn nicht überflüssig, denn innerhalb dieser beiden Veranstalter und gegenüber den ausländischen Marken, denen Schweizer Spielerinnen und Spieler im Internet begegnen, bestehen handfeste Unterschiede.
| Marke | Schweizer Bewilligung | Veranstalter / ausgewiesene Lizenz |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Ja (Bewilligung BGS) | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel |
| Loterie Romande Jouez Sport | Ja (Bewilligung BGS) | Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande), Lausanne |
| BillyBets | Ohne Schweizer Bewilligung | Lizenz nicht ausgewiesen, in der Schweiz ohne Wirkung |
| Jackbit | Ohne Schweizer Bewilligung | Lizenz nicht ausgewiesen, in der Schweiz ohne Wirkung |
| Betovo | Ohne Schweizer Bewilligung | Lizenz nicht ausgewiesen, in der Schweiz ohne Wirkung |
| Gamdom | Ohne Schweizer Bewilligung | Lizenz nicht ausgewiesen, in der Schweiz ohne Wirkung |
| Cloudbet | Ohne Schweizer Bewilligung | Lizenz nicht ausgewiesen, in der Schweiz ohne Wirkung |
| HighFlyBet | Ohne Schweizer Bewilligung | Lizenz nicht ausgewiesen, in der Schweiz ohne Wirkung |
| BetPanda | Ohne Schweizer Bewilligung | Lizenz nicht ausgewiesen, in der Schweiz ohne Wirkung |
| PowBet | Ohne Schweizer Bewilligung | Lizenz nicht ausgewiesen, in der Schweiz ohne Wirkung |
Die Tabelle trennt zwei Welten, die im Markt oft vermischt werden: bewilligte Schweizer Veranstalter mit voller Aufsicht durch die Gespa und ausländische Marken ohne jede Bindung an das Schweizer Recht. Für eine Person, die in der Schweiz wohnt und in der Deutschschweiz ein Konto eröffnen will, ist Sporttip die einzige legale Online-Adresse, in der Westschweiz Jouez Sport. Wer bei einer ausländischen Marke spielt, spielt ohne Schweizer Spielsperre, ohne Schweizer Limitenregister und ohne Schweizer Rechtsweg.
Was die Schweizer Veranstalter von den ausländischen Marken trennt
Der grösste Unterschied ist nicht das Wettprogramm, sondern die Bindung an das Schweizer Recht. Sporttip und Jouez Sport müssen die Gespa-Liste der zugelassenen Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten einhalten, müssen Verlustlimiten vor der ersten Wette erzwingen und müssen Gewinne auf ein Konto mit dem Namen des Spielenden auszahlen. Ausländische Marken haben keine dieser Pflichten, und ihre Lizenzen aus Curaçao, Malta oder Deutschland gelten in der Schweiz nicht.
Eine Konsequenz: Wer bei einer ausländischen Marke spielt, kann sich nicht in das Schweizer Spielsperrenregister eintragen lassen. Wer sich selbst sperren will, muss es direkt beim Anbieter tun, mit dem Risiko, dass der Anbieter die Sperre ignoriert oder das Konto vor der Sperre schliesst. Im Streitfall bleibt nur der Rechtsweg im Sitzstaat des Anbieters, nicht vor einem Schweizer Gericht.
Was die Schweizer Veranstalter untereinander trennt
Zwischen Sporttip und Jouez Sport bestehen Unterschiede im Detail, aber nicht in der Substanz. Beide bieten Leichtathletik-Wetten im Rahmen der Gespa-Liste an, beide verlangen Verlustlimiten, beide lassen Cash-Out nur als vollständige Auszahlung zu. Sporttip deckt 19 Deutschschweizer Kantone plus Tessin und Liechtenstein ab und zählt über 2’350 Verkaufsstellen, Loterie Romande konzentriert sich auf die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura und nennt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz.
Wer in der Deutschschweiz wohnt, hat keine Wahl: Ein Online-Konto bei Loterie Romande ist nicht möglich, weil die Identitätsprüfung einen Wohnsitz im Westschweizer Vertragsgebiet erfordert. Umgekehrt gilt dasselbe für die Romandie. Diese territoriale Aufteilung ist nicht in der Hand der Wettenden, sondern ergibt sich aus der interkantonalen Vereinbarung.
Was die ausländischen Marken untereinander trennt
Die acht ausländischen Marken unterscheiden sich in ihrer Herkunft, ihrem Wettprogramm und ihren Zahlungswegen, aber sie haben in der Schweiz denselben Status: keine Bewilligung, keine Anbindung an das Schweizer Spielsperrenregister, keine Schweizer Aufsicht. Sie können auf der Sperrliste der Gespa landen und per DNS-Sperre für Schweizer Internetanschlüsse unerreichbar werden. Die Gespa hat Ende 2025 671 Domains auf der Liste geführt.
Für eine Person, die in der Schweiz wohnt, ist die Auswahl unter diesen Marken eine Frage der Verfügbarkeit und der persönlichen Risikobereitschaft, nicht eine Frage der Legalität. Wer die Liste sehen will, findet sie auf der Gespa-Website. Wer auf einer blockierten Domain spielt, riskiert nicht selbst eine Strafe, aber sein Geld ist im Streitfall in einem Rechtsraum, in dem Schweizer Gerichte nicht zuständig sind.
Grundlagen: Quote, Auszahlung und Marge bei Leichtathletik-Wetten
Eine Leichtathletik-Wette funktioniert nach derselben Mechanik wie jede andere Sportwette: Einsatz mal Quote ergibt den Bruttogewinn, Bruttogewinn minus Einsatz ist der Nettogewinn. Was Leichtathletik-Wetten besonders macht, ist die Marge, die der Veranstalter einbehält, und die Tatsache, dass viele Märkte binär sind: Entweder der Athlet gewinnt, oder er gewinnt nicht.

Quote und Auszahlung: ein Rechenbeispiel
Eine Wette von CHF 10 auf einen 100-m-Sprint-Sieg zu Quote 2.10 bringt bei einem Sieg CHF 21 zurück, davon CHF 11 Nettogewinn. Verliert der Athlet, ist der Einsatz weg. Eine Kombiwette auf drei Disziplinen multipliziert die Quoten: 2.10 mal 2.50 mal 3.00 ergibt 15.75, ein Einsatz von CHF 5 zahlt bei einem Volltreffer CHF 78.75 aus, davon CHF 73.75 Nettogewinn. Bei einer Systemwette können Teiltreffer ausreichen, um einen Teil des Einsatzes zurückzuholen, der maximale Gewinn ist aber kleiner als bei einer Vollkombination.
Bei Sporttip liegt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten bei CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette bei CHF 1’000 und für eine Systemwette bei CHF 10’000. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen.
Marge: was der Veranstalter einbehält
Die Marge ist der Anteil jedes Einsatzes, den der Veranstalter im Durchschnitt einbehält. Sie berechnet sich aus der Auszahlungsquote: Auszahlungsquote = 1 ÷ (1/Quote₁ + 1/Quote₂ + … + 1/Quote_n) über alle Ausgänge eines Marktes, Marge = 1 minus Auszahlungsquote.
Für einen Zwei-Wege-Markt wie «Athlet siegt oder siegt nicht» mit Quote 1.90 auf Sieg und 1.90 auf Niederlage ergibt sich: Auszahlungsquote = 1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90) = 1 ÷ (0,5263 + 0,5263) = 1 ÷ 1,0526 = 0,9500, also 95,00 %. Die Marge liegt bei 5,00 %.
In der Praxis schwankt die Marge je nach Markt und Disziplin: Märkte mit klarer Favoritenrolle haben oft eine höhere Marge, weil der Veranstalter auf beiden Seiten des Marktes Positionen aufbauen kann. Märkte mit offenem Ausgang, etwa die Frage nach dem WM-Sieger bei Saisonbeginn, haben tendenziell eine niedrigere Marge, weil der Veranstalter das Risiko verteilt. Eine Marge von 5 % bei einem Zwei-Wege-Markt ist ein typischer Wert, kein besonders fairer.
Warum die Marge bei Leichtathletik besonders zählt
Leichtathletik-Märkte sind oft binär: Entweder der Athlet gewinnt, oder er gewinnt nicht, ein Unentschieden gibt es bei Sprint, Sprung und Wurf nicht. Eine Marge von 5 % auf einem binären Markt bedeutet, dass der Wettende im langfristigen Durchschnitt 5 Cent pro Franken Einsatz verliert, ohne jede Möglichkeit, diesen Verlust durch Geschick auszugleichen. Bei Kombiwetten multipliziert sich die Marge mit der Anzahl der Tipps: Drei Tipps mit je 5 % Marge ergeben eine kombinierte Marge von rund 14 %, weil die Auszahlungsquoten der einzelnen Märkte multipliziert werden.
Die praktische Konsequenz: Wer auf Leichtathletik wettet, sollte die Marge als Teil der Wette verstehen, nicht als versteckte Gebühr. Eine Wette zu Quote 1.90 ist nicht dasselbe wie eine Wette zu Quote 2.00; der Unterschied von 5 % ist die Marge des Veranstalters, nicht der Unterschied in der Gewinnwahrscheinlichkeit.
Was Sporttip zur Marge ergänzt: Quotenboosts und Profitboosts
Quotenboosts bei Sporttip gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage, Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz; beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert, bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Was die Boost-Bezeichnung verschweigt: Ein Boost erhöht den potenziellen Gewinn, nicht die faire Quote. Die Marge bleibt im Markt eingepreist, der Boost verschiebt lediglich die Auszahlung nach oben.
Wer einen Boost nutzt, sollte wissen: Der Effekt ist auf einen einmaligen Einsatz beschränkt. Wer den Boost mehrfach nutzen will, kann es nicht, und ein Cash-Out während des Ereignisses lässt den Boost verfallen. Das ist kein Nachteil, der verschwiegen wird, sondern eine Definition des Boosts, die in den Bedingungen von Sporttip festgehalten ist.
Livewetten und Cash-Out: die Mechanik nach dem Start
Bei Sporttip-Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird; Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Bei einem Sprint mit klarem Vorsprung an der Zielgeraden nimmt der Veranstalter keine Wetten mehr zum regulären Markt an.
Der Cash-Out bei Sporttip ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden. Sporttip garantiert Cash-Out nicht für alle Wetten und nicht für alle Märkte. Was das in der Praxis bedeutet: Wer auf einen Mehrkampf setzt und nach dem ersten Tag die Führung verliert, kann die Wette vorzeitig auszahlen lassen, der Betrag ist aber kleiner als der Gewinn bei einem Gesamtsieg, und es gibt keine Garantie, dass Cash-Out in jedem Zwischenstand angeboten wird.
Legalität: Welche Bewilligungen gelten und welche nicht
Die Schweiz reguliert Sportwetten als Grossspiel, definiert in Art. 3 lit. c und e des Geldspielgesetzes (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019). Die Aufsicht liegt bei der Gespa, der Interkantonalen Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern, gestützt auf das Geldspielkonkordat in Kraft seit 1.1.2021. Die ESBK, die Eidgenössische Spielbankenkommission, ist für Casinos zuständig, nicht für Sportwetten.
Eine Bewilligung umfasst zwei Teile: die Veranstalterbewilligung und die Spielbewilligung pro Spiel (Art. 21-25 BGS). Die Veranstalterbewilligung gilt nur in der Schweiz (Art. 4 BGS). Ausländische Lizenzen aus Curaçao, Malta, Deutschland oder einem anderen Land haben keine Wirkung in der Schweiz, unabhängig von ihrer Reputation im Herkunftsland.
Die zwei bewilligten Veranstalter und ihre Gebiete
Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter für Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport. Swisslos veranstaltet Sporttip im Gebiotenzgrund der Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein. Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura.
Swisslos hat den Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020). Loterie Romande zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende, mit Kontaktadresse Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne.
Was die Gespa-Liste zugelassener Sportarten enthält
Was gewettet werden darf, ist in der Gespa-Liste der zugelassenen Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten abschliessend geregelt (Art. 25 BGS, Art. 29 VGS, Stand 10.09.2026). Die Liste ist ein Instrument des Verbraucherschutzes: Sie legt fest, welche Ereignisse bewettet werden dürfen und welche Wettarten erlaubt sind. Was nicht auf der Liste steht, darf nicht angeboten werden.
Die Liste enthält Qualifikationsrunden nur, wenn sie ausdrücklich aufgeführt sind, Frauenwettbewerbe nur, wenn sie ausdrücklich aufgeführt sind, und Rangwetten nur, wenn das Ranking über die Teilnahme an einem internationalen Wettbewerb oder über das Podium entscheidet. Wetten auf Trainingsläufe sind ausgeschlossen. Eckball- oder Kartenmärkte, wie sie im Fussball üblich sind, und ein Esports-Bereich fehlen auf der Liste. Ereignisse mit überwiegend Minderjährigen sind ausgeschlossen (Art. 25 Abs. 2 BGS).
Was eine ausländische Marke in der Schweiz bedeutet
Eine ausländische Marke hat in der Schweiz keine Bewilligung, keine Anbindung an das Schweizer Spielsperrenregister und keinen Schweizer Rechtsweg. Das Organisieren von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist eine Straftat: bis zu 3 Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu 5 Jahre (Art. 130 BGS). Der Spieler wird nicht bestraft, aber Einsatz und Gewinn können im Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden.
Die Gespa führt eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekomanbieter per DNS-Sperre unzugänglich machen (Art. 86-93 BGS). Die erste Liste wurde am 3. September 2019 veröffentlicht, Ende 2025 umfasste sie 671 Domains. Geblockte Domains werden innerhalb von Stunden ersetzt, das sogenannte Domain-Hopping; die Gespa nennt Interwetten und Bet-at-Home als Beispiele und bet365 als gelistet.
Werbung, Boni und ausländische Gratiswetten
Werbung für Geldspiele, die in der Schweiz nicht bewilligt sind, ist verboten (Art. 74 Abs. 3 BGS) und wird mit einer Busse bis zu CHF 500’000 bestraft (Art. 131 BGS). Gratiswetten oder Gratisspielguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS). Im Jahr 2025 erteilte die Gespa 24 Zustimmungen an Loterie Romande und 8 an Swisslos. Bonusbeträge und Bedingungen kommen nur aus den Bedingungen des jeweiligen Veranstalters, nicht aus dem Gesetz.
Werbung für bewilligte Schweizer Veranstalter darf nicht aufdringlich oder irreführend sein und sich nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen richten (Art. 74 BGS). Eine zeitliche Werbebeschränkung wie in anderen Ländern existiert in der Schweiz nicht. Ausländische Boni, die ohne Schweizer Bewilligung beworben werden, sind Teil der Straftat nach Art. 74 Abs. 3 BGS und dürfen auf einer Seite, die Schweizer Spielerinnen und Spieler informiert, nicht abgedruckt werden.
Steuern auf Gewinne: Freibetrag und Verrechnungssteuer
Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei. Der Bund legt die Grenze auf CHF 1’071’000 ab dem 1.1.2026 fest (CHF 1’070’400 im Jahr 2025); die kantonale Grenze unterscheidet sich, weshalb der Hinweis «je nach Kanton» gilt. Über der Grenze zieht der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ab, die über die Steuererklärung zurückgewonnen werden kann.
Ein typischer Wettender liegt deutlich unter dieser Grenze: Keine Einkommenssteuer, keine Verrechnungssteuer auf den Gewinn. Gewinne aus ausländischen Grossspielen unterliegen keiner Verrechnungssteuer, aber die kantonale Steuerpraxis des Kantons Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen als voll steuerbares Einkommen, unabhängig vom Betrag. Eine Schweizer Wettsteuer auf den Einsatz existiert nicht; sie wird auch nicht erhoben. Allgemeine Information: Steuerberater oder kantonale Steuerverwaltung fragen.
Zahlungen: wohin der Gewinn fliesst
Gewinne und Guthaben werden ausschliesslich auf ein Zahlungskonto auf den Namen des Spielenden ausgezahlt (Art. 50 Abs. 2 VGS). Anonyme Auszahlungen oder Kryptowährungs-Auszahlungen existieren in der bewilligten Schweizer Wettwelt nicht. Kreditierung an Spieler ist verboten (Art. 75 Abs. 1 BGS). Welche Zahlungsmarken ein Veranstalter akzeptiert, ist seine Sache und ergibt sich aus seinen Bedingungen, nicht aus dem Gesetz.
Die Schweiz hat kein Zahlungs-Blockierungs-Tool gegen unlizenzierte Wettanbieter: Es ist falsch, wenn eine Quelle behauptet, Banken oder Kartensysteme würden Zahlungen an ausländische Wettanbieter blockieren. Die Sperrliste der Gespa betrifft den DNS-Zugang, nicht den Zahlungsverkehr. Wer eine ausländische Marke nutzt, kann in der Regel mit Karte oder E-Wallet zahlen, ohne dass eine Schweizer Bank eingreift.
Detaillierte Vorstellung der Wettanbieter für Leichtathletik 2026
Die folgende Vorstellung geht die zehn Anbieter aus dem Vergleich einzeln durch, mit ihrer Stellung im Schweizer Markt, ihrem Leichtathletik-Angebot im Rahmen der Gespa-Liste und ihrer Eignung für verschiedene Spielertypen.
Swisslos Sporttip — der einzige Deutschschweizer Veranstalter
Swisslos Sporttip ist für die Deutschschweiz, das Tessin und Liechtenstein die einzige legale Online-Adresse für Sportwetten. Die Veranstalterbewilligung und die Spielbewilligung stammen aus dem BGS, die Aufsicht liegt bei der Gespa. Sporttip deckt 19 Deutschschweizer Kantone ab, von Aargau bis Zürich, plus Tessin und Liechtenstein.
Das Leichtathletik-Angebot bei Sporttip folgt der Gespa-Liste: Diamond-League-Meetings, Weltmeisterschaften, Hallenwettkämpfe und Crossläufe, soweit sie auf der Liste stehen. Trainingsläufe und inoffizielle Meetings sind ausgeschlossen. Wer auf eine Diamond-League-Meeting setzt, kann auf Sieger, Podium, Zeitrennen und teilweise auf Head-to-Head-Duelle setzen, je nachdem, was die Gespa-Liste für das jeweilige Meeting zulässt. Cash-Out ist verfügbar, aber nur als vollständige Auszahlung, nicht als Teilbetrag, und nicht garantiert für jeden Markt.
Die Limits sind CHF 1 bis CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombiwette, CHF 10’000 pro Systemwette. Quotenboosts sind online verfügbar, jeweils einmal pro Spieler, mit Limiten für Einsatz und Erhöhung. Profitboosts funktionieren ähnlich, mit einem festen Prozentsatz auf den Nettogewinn. Bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche Vollgewinn und kann von Swisslos jederzeit geändert werden.
Für wen Sporttip die richtige Wahl ist: Für deutschsprachige Schweizerinnen und Schweizer, die innerhalb der Gespa-Liste auf Leichtathletik wetten wollen, mit voller Aufsicht und mit der Möglichkeit, sich in das Schweizer Spielsperrenregister einzutragen. Wer eine breitere Wettpalette sucht oder auf Märkte ausserhalb der Schweizer Liste setzt, ist hier falsch.
Loterie Romande Jouez Sport — der Westschweizer Veranstalter
Loterie Romande Jouez Sport bedient die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Die Loterie Romande hat ihren Sitz in Lausanne und zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz. Die Veranstalterbewilligung und die Spielbewilligung sind identisch zu denen von Swisslos, die Aufsicht ebenfalls durch die Gespa.
Das Leichtathletik-Angebot bei Jouez Sport folgt derselben Gespa-Liste wie bei Sporttip, weil die Liste für die ganze Schweiz gilt. Die spezifische Wettpalette kann sich im Detail unterscheiden, weil jeder Veranstalter seine eigenen Wettmärkte innerhalb der Liste zusammenstellt, aber die zugelassenen Ereignisse sind dieselben. Westschweizer Wettende können auf Diamond League, WM und Hallenwettkämpfe setzen, soweit auf der Liste, und profitieren von denselben Schweizer Schutzmechanismen.
Die Verlustlimiten vor der ersten Wette sind gesetzlich vorgeschrieben und in den Bedingungen von Loterie Romande umgesetzt. Die Aufsicht durch die Gespa garantiert, dass die Limits eingehalten werden und dass eine Spielsperre im schweizweiten Register landet. Gewinne werden auf ein Konto mit dem Namen des Spielenden ausgezahlt.
Für wen Jouez Sport die richtige Wahl ist: Für Westschweizer Spielerinnen und Spieler, die innerhalb der Gespa-Liste auf Leichtathletik wetten wollen. Wer in der Deutschschweiz wohnt, kann bei Loterie Romande kein Online-Konto eröffnen, weil die Identitätsprüfung einen Wohnsitz im Westschweizer Vertragsgebiet verlangt.
BillyBets — eine ausländische Marke ohne Schweizer Bewilligung
BillyBets hat in der Schweiz keine Bewilligung, die ausgewiesene Lizenz ist nicht etabliert und hat in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS). Die Marke kann auf der Gespa-Sperrliste landen und per DNS-Sperre für Schweizer Internetanschlüsse unerreichbar werden. Eine Anbindung an das Schweizer Spielsperrenregister besteht nicht, ein Schweizer Rechtsweg im Streitfall ist nicht gegeben.
Das Leichtathletik-Angebot von BillyBets umfasst in der Regel die internationalen Top-Events: Diamond League, WM, Olympische Spiele, Crosslauf-Weltcup und Hallenwettkämpfe. Die Wettpalette kann breiter sein als die Gespa-Liste, weil die Schweizer Aufsicht nicht greift. Inoffizielle Meetings und Trainingsläufe, die bei Sporttip nicht wettbar sind, könnten hier im Programm stehen, was die Verfügbarkeit erhöht, aber den Spieler in einen Markt ohne Schweizer Schutzmechanismen führt.
Wer bei BillyBets spielt, sollte wissen: Limits, Quotenboosts und Cash-Out-Bedingungen sind Sache des Anbieters, nicht des Schweizer Rechts. Schweizer Werbung für BillyBets ist verboten (Art. 74 Abs. 3 BGS). Werbung, die eine Schweizer Spielerin oder einen Schweizer Spieler erreicht, ist eine Straftat des Werbenden, nicht des Spielers. Schweizer Gewinne aus BillyBets unterliegen je nach Kanton einer anderen Steuerpraxis als Gewinne aus Swisslos oder Loterie Romande.
Für wen BillyBets in Frage kommt: Für Spielerinnen und Spieler, die bewusst eine ausländische Marke nutzen und die fehlende Schweizer Aufsicht in Kauf nehmen. Wer den Schutz des Schweizer Spielsperrenregisters braucht, ist hier falsch.
Jackbit — eine ausländische Marke ohne Schweizer Bewilligung
Jackbit teilt die rechtliche Lage mit BillyBets: keine Schweizer Bewilligung, keine Wirkung einer ausländischen Lizenz in der Schweiz, keine Schweizer Anbindung an das Spielsperrenregister. Die Marke kann auf der Gespa-Sperrliste stehen.
Das Leichtathletik-Angebot von Jackbit folgt den internationalen Top-Events, oft mit einer breiten Palette an Wettmärkten. Eine besondere Eigenschaft, die in der Branche hervorgehoben wird, ist die Akzeptanz von Kryptowährungen, was im bewilligten Schweizer Markt nicht möglich ist. Für Spielerinnen und Spieler, die anonym zahlen wollen, ist das ein Vorteil; im bewilligten Markt ist die Auszahlung an ein Konto mit dem Namen des Spielenden gebunden (Art. 50 Abs. 2 VGS).
Wer bei Jackbit spielt, hat keine Schweizer Sicherheit. Im Konfliktfall bleibt der Rechtsweg im Sitzstaat des Anbieters. Schweizer Werbung ist verboten. Die ausländische Lizenz, die der Anbieter ausweist, gilt in der Schweiz nicht.
Für wen Jackbit in Frage kommt: Für Spielerinnen und Spieler, die bereit sind, die Schweizer Aufsicht gegen eine breitere Marktpalette und alternative Zahlungsmethoden einzutauschen. Wer den Schutz des Schweizer Rechts sucht, ist hier falsch.
Betovo — eine ausländische Marke ohne Schweizer Bewilligung
Betovo hat in der Schweiz keine Bewilligung und kann auf der Gespa-Sperrliste stehen. Die Lizenz des Anbieters hat in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS). Der Anbieter fällt in die Kategorie der ausländischen Marken, die Schweizer Spielerinnen und Spieler im Internet antreffen, ohne dass eine Schweizer Aufsicht greift.
Das Leichtathletik-Angebot von Betovo orientiert sich am internationalen Markt und kann Wetten auf Diamond League, WM, EM und Hallenwettkämpfe enthalten. Die Wettmärkte können breiter sein als die Schweizer Liste, weil die Aufsicht fehlt. Quotenboosts und Cash-Out sind Sache des Anbieters und folgen seinen Bedingungen.
Wer bei Betovo spielt, hat keinen Zugang zum Schweizer Spielsperrenregister und keinen Schweizer Rechtsweg. Limits werden vom Anbieter festgelegt, nicht vom Schweizer Gesetz. Werbung für Betovo in der Schweiz ist verboten.
Für wen Betovo in Frage kommt: Für Fans internationaler Angebote, die eine grössere Marktauswahl bevorzugen und dabei das Fehlen einer Schweizer Lizenz in Kauf nehmen.
Gamdom — eine ausländische Marke ohne Schweizer Bewilligung
Gamdom hat in der Schweiz keine Bewilligung. Der Anbieter kann auf der Gespa-Sperrliste stehen. Die Lizenz hat in der Schweiz keine Wirkung, und die Schweizer Aufsicht greift nicht.
Das Leichtathletik-Angebot von Gamdom folgt den internationalen Top-Events. Eine Eigenschaft, die bei Gamdom oft hervorgehoben wird, ist die Ausrichtung auf E-Sport und Kryptowährungen, was im Schweizer bewilligten Markt nicht angeboten wird. Für klassische Leichtathletik-Wetten ist das Angebot vorhanden, aber die Breite und Tiefe der Märkte kann je nach Saison variieren.
Wer bei Gamdom spielt, hat keinen Schweizer Schutz. Die Selbstsperre ist Sache des Anbieters, nicht des schweizweiten Registers. Im Streitfall ist der Schweizer Gerichtsweg nicht gegeben.
Für wen Gamdom in Frage kommt: Für E-Sport-Begeisterte und Nutzer von Krypto-Zahlungen, die bewusst auf das schweizerische Sicherheitsnetz verzichten.
Cloudbet — eine ausländische Marke ohne Schweizer Bewilligung
Cloudbet operiert ohne Schweizer Bewilligung. Da die ausländische Lizenz rechtlich nicht greift, besteht keine Anbindung an das Schweizer Sperrregister, und es ist ein Platz auf der Sperrliste der Gespa möglich.
Das Leichtathletik-Angebot von Cloudbet umfasst die internationalen Top-Events mit einer breiten Palette an Wettmärkten. Eine Eigenschaft von Cloudbet ist die Akzeptanz von Bitcoin und anderen Kryptowährungen, was im Schweizer Markt nicht möglich ist. Für klassische Leichtathletik-Wetten gilt: Wetten auf Diamond League, WM und Hallenwettkämpfe sind verfügbar, je nach Saison und Event-Kalender.
Wer bei Cloudbet spielt, hat keinen Schweizer Schutz. Limits, Quoten und Cash-Out sind Sache des Anbieters, nicht des Schweizer Rechts. Schweizer Werbung ist verboten.
Für wen Cloudbet in Frage kommt: Für Anwender, die auf Bitcoin-Wetten setzen und die Bedingungen eines nicht bewilligten Anbieters akzeptieren.
HighFlyBet — eine ausländische Marke ohne Schweizer Bewilligung
HighFlyBet besitzt keine Schweizer Lizenz. Die ausländischen Papiere haben hierzulande keine Rechtskraft, und der Anbieter ist potenziell von Sperr-Massnahmen der Gespa betroffen.
Das Leichtathletik-Angebot von HighFlyBet folgt den internationalen Top-Events. Die Wettpalette kann breiter sein als die Schweizer Liste, weil die Aufsicht fehlt. Quotenboosts und Cash-Out sind Sache des Anbieters.
Wer bei HighFlyBet spielt, hat keinen Schweizer Schutz. Die Spielsperre im schweizweiten Register ist nicht möglich. Im Streitfall bleibt der Rechtsweg im Sitzstaat des Anbieters.
Für wen HighFlyBet in Frage kommt: Für Tipper, die ein breiteres Programm internationaler Märkte suchen und auf die Schweizer Aufsicht verzichten können.
BetPanda — eine ausländische Marke ohne Schweizer Bewilligung
BetPanda operiert ohne staatliche Zulassung aus der Schweiz. Die ausländische Lizenz ist hier nicht anerkannt, weshalb eine Sperrung durch die Gespa jederzeit eintreten kann.
Das Leichtathletik-Angebot von BetPanda folgt den internationalen Top-Events. Eine Eigenschaft ist die Ausrichtung auf Kryptowährungen, was im Schweizer bewilligten Markt nicht möglich ist. Für klassische Leichtathletik-Wetten ist das Angebot vorhanden, die Breite der Märkte folgt dem internationalen Standard.
Wer bei BetPanda spielt, hat keinen Schweizer Schutz. Limits, Quoten und Cash-Out sind Sache des Anbieters. Schweizer Werbung ist verboten.
Für wen BetPanda in Frage kommt: Für Krypto-affine Wettende, die alternative Märkte jenseits der bewilligten Schweizer Angebote suchen.
PowBet — eine ausländische Marke ohne Schweizer Bewilligung
PowBet agiert ohne Schweizer Genehmigung. Weil die ausländische Lizenz hier keine Gültigkeit besitzt, unterliegt der Zugang der Kontrolle durch die Gespa und ihrer Sperrliste.
Das Leichtathletik-Angebot von PowBet folgt den internationalen Top-Events mit einer breiten Palette an Wettmärkten. Cash-Out und Quotenboosts sind Sache des Anbieters.
Wer bei PowBet spielt, hat keinen Schweizer Schutz. Die Spielsperre im schweizweiten Register ist nicht möglich. Im Streitfall ist der Schweizer Rechtsweg nicht gegeben.
Für wen PowBet in Frage kommt: Für Nutzer, die ausländische Plattformen bevorzugen und deren fehlende Regulierung durch die Gespa nicht als Hindernis sehen.
Häufige Fragen zu Leichtathletik-Wetten in der Schweiz
Gehört Leichtathletik zu den Sportarten, die Schweizer Veranstalter anbieten dürfen?
Ja, Leichtathletik steht auf der Gespa-Liste der zugelassenen Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten. Swisslos und Loterie Romande dürfen Leichtathletik-Wetten anbieten, soweit das jeweilige Meeting oder die jeweilige Meisterschaft auf der Liste steht. Trainingsläufe und inoffizielle Meetings sind ausgeschlossen. Die Liste wird regelmässig aktualisiert, die Version 10.09.2026 ist die aktuell veröffentlichte.
Wie wirkt sich eine verfrühte Reaktionszeit beim Start auf die Wette aus?
Seit 2009 gilt: Ein Start mit einer Reaktionszeit unter 0,100 Sekunden führt zur sofortigen Disqualifikation. Eine Wette auf den disqualifizierten Athleten ist verloren, weil der Athlet nicht ins Ziel kommt. Die 0,100-Sekunden-Schwelle wird von der Startvorrichtung gemessen, nicht vom Fernsehbild. Vor 2003 durfte ein Athlet nach einem Fehlstart erneut starten, von 2003 bis 2009 führte der erste Fehlstart zu einer Verwarnung für das gesamte Feld.
Wie berechnet sich der Gewinn aus Einsatz und Quote, und was ist die Marge?
Der Bruttogewinn ist Einsatz mal Quote, der Nettogewinn ist Bruttogewinn minus Einsatz. Bei einer Quote von 2.10 und einem Einsatz von CHF 10 ergibt das einen Bruttogewinn von CHF 21 und einen Nettogewinn von CHF 11. Die Marge ist der Anteil, den der Veranstalter im Durchschnitt einbehält, berechnet als 1 minus die Auszahlungsquote, die sich aus den Quoten aller Ausgänge eines Marktes ergibt.
Warum sind Wetten auf Einzelwettkämpfe mit kleinen Zeitunterschieden besonders schwer vorherzusagen?
Weil Hundertstelsekunden über Sieg und Niederlage entscheiden und die Leistungsdichte in der Spitze gross ist. Eine Verbesserung von 0,05 Sekunden kann aus einem Mittelfeldplatz einen Sieg machen, ohne dass der Wettende das vorhersehen kann. Die Kombination aus knappen Abständen und unvorhersehbaren Tagesformen macht Leichtathletik-Wetten zu einem Markt mit hoher Marge und niedriger Vorhersagbarkeit.
Welche Verlustlimiten müssen vor der ersten Wette gesetzt werden, und wann gilt eine Erhöhung?
Bei Swisslos Sporttip müssen Spielende vor der ersten Teilnahme Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen, die obere Grenze liegt bei CHF 9’999, für unter 21-Jährige bei CHF 1’000. Eine Senkung greift sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für 30 Tage möglich. Das Gesetz sieht eine Karenz von 24 Stunden vor; die 72 Stunden sind eine strengere Auslegung der Veranstalter.
Wie werden Gewinne besteuert, und was bedeutet der Steuerfreibetrag je nach Kanton?
Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei. Der Bund legt die Grenze auf CHF 1’071’000 ab dem 1.1.2026 fest, die kantonale Grenze unterscheidet sich, weshalb der Hinweis «je nach Kanton» gilt. Über der Grenze werden 35 % Verrechnungssteuer abgezogen, die über die Steuererklärung zurückgewonnen werden können. Gewinne aus ausländischen Grossspielen werden im Kanton Thurgau als voll steuerbares Einkommen behandelt, unabhängig vom Betrag.
Sportarten – tippsheutech
Inhalt erstellt vom Team «tippsheutech»
