Impressum – tippsheutech

tippsheutech erklärt Wett-Tipps für Leserinnen und Leser in der Schweiz. Dieses Impressum nennt die Betreiberin und die Bedingungen, unter denen die Beiträge entstehen.

Angaben zur Betreiberin

Firma, Rechtsform, Sitzadresse, Handelsregisternummer und eine E-Mail-Adresse für direkte Anfragen sind unter tippsheutech.com abrufbar. Grundlage bildet Art. 3 Abs. 1 lit. s des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), nach dem Identität und Kontaktadresse einschliesslich elektronischer Post klar und vollständig anzugeben sind.

Rechtsrahmen

Für Sportwetten gilt das Bundesgesetz über Geldspiele (Geldspielgesetz, BGS), seit dem 1. Januar 2019 in Kraft. Als Grossspiele stehen Online-Sportwetten unter der Aufsicht der Interkantonalen Geldspielaufsicht (Gespa) in Bern. Die zwei bewilligten Veranstalterinnen sind Swisslos mit Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Ausländische Lizenzen haben in der Schweiz keine Wirkung. Angebote ohne Schweizer Bewilligung führt die Gespa auf der Sperrliste und lässt sie per DNS sperren (Art. 86 BGS); Werbung für solche Geldspiele ist verboten (Art. 74 BGS). Gewettet werden darf ab 18 Jahren.

Inhalt der Website

tippsheutech bietet redaktionelle Information über Sportwetten. Es werden keine Wetten angenommen, keine Spielerkonten geführt, kein Geld eingenommen und keine Verträge mit Wettanbietern vermittelt. Prognosen mit Gewinnzusage enthält die Website nicht.

Haftungsausschluss

Die Beiträge werden sorgfältig recherchiert und regelmässig kontrolliert. Da Quoten, Programme und Teilnahmebedingungen ständig wechseln, geben die aktuellen Angaben der jeweiligen Veranstalterin den Ausschlag; tippsheutech haftet nicht für Entscheidungen, die auf den Inhalten beruhen. Auch Links auf andere Websites wurden beim Setzen geprüft. Für spätere Inhalte dort bleibt die jeweilige Betreiberin verantwortlich, und rechtswidrige Inhalte führen zur Entfernung des Verweises.

Schutz der Inhalte

Das Schweizer Urheberrechtsgesetz (URG) schützt Texte, Tabellen und Grafiken. Wer sie über das Zitatrecht hinaus nutzen will, benötigt vorher die schriftliche Zustimmung der Redaktion.

Wenn Wetten zur Belastung wird

Sportwetten bergen ein Suchtrisiko. Anzeichen von exzessivem Geldspiel bei sich selbst oder bei Angehörigen lassen sich vertraulich und kostenlos bei den kantonalen Suchtberatungsstellen und den Fachstellen für Spielsucht ansprechen. Die bewilligten Veranstalterinnen ermöglichen Limiten und die Beantragung einer Spielsperre.

Stand: Oktober 19, 2026.

Inhalt erstellt vom Team «tippsheutech»