Online wetten mit Startguthaben in der Schweiz – was Gratisspielguthaben kostet und wer es anbieten darf

Ein kleines Geschenk mit Schleife steht auf einem Holztisch neben einem Smartphone mit dunklem Display im Seitenlicht.

Wer in der Schweiz online Sportwetten mit Startguthaben sucht, stösst schnell auf eine Eigentümlichkeit des Marktes: beworbene «Gratiswetten» und «Willkommensboni», wie sie international üblich sind, fehlen hier fast vollständig. Das hat einen Grund, der im Geldspielgesetz steht. Gratisspiele und Gratisguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Aufsichtsbehörde Gespa, und gleichzeitig ist die Zahl der Anbieter, die überhaupt Sportwetten anbieten dürfen, per interkantonalem Konkordat auf zwei festgelegt: Swisslos mit dem Produkt Sporttip in der Deutschschweiz und im Tessin sowie die Loterie Romande mit Jouez Sport in der Romandie. Wer in diesem Rahmen nach Startguthaben sucht, findet wenige und kleine Aktionen, und jede ist an Bedingungen geknüpft, die über den Gratisbetrag hinaus entscheiden, was am Ende auf dem Konto landet.

Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» der Loterie Romande lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen.

Datenstand: Oktober 19, 2026, geprüft gegen die Bewilligungsregister der Gespa und die Teilnahmebedingungen von Swisslos und Loterie Romande.

Verantwortung beim Spielen – was die Seite zum Pflichtprogramm macht

Startguthaben ist keine Lizenz, die Disziplin über Bord zu werfen. Im Gegenteil: Gerade weil das Geld geschenkt wirkt, lohnt sich ein Blick auf die Werkzeuge, die unabhängig von jeder Aktion zur Verfügung stehen.

Eine Eisfläche unter Flutlicht aus der Ferne gesehen, die Ränge sind leer und über dem Dach hängt die Dämmerung.
Der Sporttip-Kombiboost gilt nur online (Prematch, Live, Systemwetten) und verlangt mindestens vier Voraussagen mit Quote von je mindestens 1.50.

Verlustlimiten und Pausen

Bei Sporttip setzen Spielende vor der ersten Wette Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage. Die Obergrenze liegt bei CHF 9’999 pro Person, bei unter 21-Jährigen bei CHF 1’000. Eine Senkung greift sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden – das verhindert, dass eine emotionale Reaktion auf eine verlorene Wette direkt zu einem höheren Limit führt. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für 30 Tage möglich. Beide Veranstalter verlangen diese Selbsteinschätzung als Eintrittspreis ins Online-Spiel; wer sie nicht setzt, kann nicht teilnehmen.

Sperren, die wirklich halten

Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos – einschliesslich Online-Casinos – sowie im Fürstentum Liechtenstein. Wer sich dort einträgt, kommt an keinem legalen Schweizer Spielangebot mehr vorbei, und der Versuch einer Umgehung greift ins Leere.

Ein Holzchalet mit Blumenkästen steht vor einer Bergkette im Abendlicht, davor führt ein leerer Feldweg durch eine Wiese.
Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet.

Ein Startguthaben ersetzt keine Disziplin

Ein Gratisspielguthaben ist Marketing, nicht Geschenk. Es lockt ins Spiel, es gleicht kein schlecht kalkuliertes Wettverhalten aus, und es senkt die Marge in den Quoten nicht. Wer mit Gratisspielguthaben spielt, sollte es mit demselben Ernst behandeln wie eigenes Geld – mit gesetzten Verlustlimiten, mit Pausen bei Verlustserien und mit dem Wissen, dass eine Sperre jederzeit möglich ist und nichts kostet ausser der Entscheidung.

Neukundenangebote – was es in der Schweiz tatsächlich gibt

Der Schweizer Markt ist beim Thema Startguthaben das Gegenteil eines Überflusses. Beide bewilligten Veranstalter führen einzelne, klar befristete Aktionen, die in Volumen und Häufigkeit kaum mit den Bonusstrukturen internationaler Anbieter vergleichbar sind. Das ist kein Zufall: Die Gespa prüft Gratisspiele und Gratisguthaben vorab, und ohne ihre Zustimmung geht nichts.

Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» der Loterie Romande

Vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 lief an 7 Aktionstagen dieses zeitlich befristete Angebot. Wer innert 7 Tagen den in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben. Insgesamt 7’000 Stück dieses Guthabens wurden ausgegeben, 30 Tage gültig und nicht auszahlbar. Die Aktion ist ein gutes Beispiel für die Logik des Marktes: kleines Volumen, kurze Laufzeit, klare Beschränkung auf das eigene Einzugsgebiet, kein Versprechen, das über CHF 10 hinausgeht.

Der Sporttip-Kombiboost als Online-Bonus

Wer bei Swisslos Sporttip online spielt, findet eine andere Form des Bonus: den Kombiboost. Er gilt nur online – Prematch, Live, Systemwetten – und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Dann steigt der Bonus auf den Nettogewinn: 5 % bei vier Voraussagen, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn, 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Das ist kein Startguthaben, aber es ist die Stelle, an der Swisslos den Spielanreiz für Online-Kundinnen und -Kunden setzt, und die Bedingungen sind offen in den Spielregeln Version 4.2 dokumentiert.

Profitboosts und Quotenboosts

Sporttip bietet zudem Profitboosts und Quotenboosts. Quotenboosts gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage, Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettende nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert. Bei einem Cash-Out verfällt der Boost – wer die Wette vorzeitig schliesst, verliert den Bonus, der mit ihr verbunden war.

Warum die Angebote so klein sind

Die Antwort steht im Geldspielgesetz. Gratisspiele und Gratisguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa; im Jahr 2025 erteilte sie 24 solcher Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Das ergibt zusammen 32 bewilligte Gratisspielaktionen in einem Jahr für die gesamte Schweiz, verteilt auf zwei Veranstalter und ihre jeweiligen Einzugsgebiete. Wer einen Markt mit Hunderten von Bonusangeboten erwartet, sucht am falschen Ort. Wer die Logik dahinter versteht, sieht, dass die kleine Zahl kein Versäumnis ist, sondern Ausdruck eines bewusst eng gehaltenen Marktes.

Was ein Startguthaben wirklich wert ist

Die Versprechen, die international mit «Gratiswette» oder «Free Bet» verbunden werden, klingen verlockend. In der Schweiz gilt eine andere Mechanik: Promotionsguthaben lässt sich nicht auszahlen. Das ist die entscheidende Eigenschaft, die über den Wert jedes Startguthabens entscheidet.

Promotionsguthaben ist kein Bargeld

Bei beiden Veranstaltern ist Gratisspielguthaben aus Promotionen ausdrücklich nicht auszahlbar. Es kann eingesetzt werden, um Wetten zu platzieren, und Gewinne, die daraus entstehen, können ausgezahlt werden – das Startguthaben selbst aber nicht. Diese Unterscheidung ist im Geldspielkonkordat verankert und wird in den Teilnahmebedingungen beider Veranstalter wiederholt. Wer mit Promotionsguthaben spielt, spielt also mit einem virtuellen Einsatz, der nur eine Funktion hat: das Spielen auszulösen.

Der Wert eines Gratisspielguthabens – eine Rechnung

Was ist ein solches Guthaben dann überhaupt wert? Die Antwort hängt davon ab, wie es eingesetzt wird, und davon, wie die Quote der Wette aussieht. Der Wert eines Gratisspielguthabens berechnet sich aus dem Nominalbetrag, multipliziert mit der Differenz zwischen Quote und 1, geteilt durch die Quote, und multipliziert mit der Auszahlungsquote des Marktes, auf dem gespielt wird. Bei einem CHF-10-Guthaben und einer ausgeglichenen Wette mit Quote 1.90 – einem typischen Fall für ein Spiel auf Sieg oder Niederlage – liegt der durchschnittliche Wert also nicht bei CHF 10, sondern deutlich darunter.

Konkretes Beispiel

Angenommen, das CHF-10-Guthaben wird auf eine einzelne Wette mit Quote 1.90 gesetzt, in einem Markt mit 90 % Auszahlungsquote. Dann beträgt der erwartete Wert: 10 × (1.90 − 1) ÷ 1.90 × 0.90, also etwa CHF 4.26. Das ist der statistische Mittelwert über viele solcher Wetten; eine einzelne Wette kann mehr oder weniger oder nichts zurückbringen. Das ist die Spanne, in der die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» der Loterie Romande zu lesen ist: ein nominaler Versprechen von CHF 10, ein durchschnittlicher Wert von rund CHF 4 – je nachdem, wie und wo gespielt wird.

Was das für die Erwartung bedeutet

Die Rechnung zeigt, warum «gratis» in diesem Markt ein anderes Wort ist als in der Werbung. Der Nominalbetrag ist die Obergrenze des Möglichen, nicht der Erwartung. Wer ein Startguthaben einsetzt, setzt es auf einem Markt mit einer Marge, die der Veranstalter einkalkuliert. Über viele Wetten mittelt sich der Wert genau auf das heraus, was die Rechnung vorhersagt: einen Bruchteil des Nominalbetrags, abhängig von der Quote und der Auszahlungsquote des Marktes.

Anbieter im Vergleich – die bewilligten Veranstalter und die ausländischen Marken

Wer in der Schweiz online Sportwetten mit Startguthaben sucht, landet unweigerlich bei zwei Namen, und stösst zugleich auf eine ganze Reihe ausländischer Marken, die mit Bonusangeboten werben. Die folgende Übersicht zeigt, was die Karte jedes Anbieters ausmacht – und wo der entscheidende Unterschied liegt.

Anbieter Schweizer Bewilligung Veranstalter / Bewilligungsstatus
Swisslos Sporttip Bewilligung SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel (Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung BGS, Aufsicht Gespa)
Loterie Romande Jouez Sport Bewilligung Société de la Loterie de la Suisse Romande (Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung BGS, Aufsicht Gespa)
Coolzino ohne Schweizer Bewilligung nicht bewilligt, keine Gespa-Sperrlisten-Resistenz
MrXbet ohne Schweizer Bewilligung nicht bewilligt
Sportuna ohne Schweizer Bewilligung nicht bewilligt
20Bet ohne Schweizer Bewilligung nicht bewilligt
Rollbit ohne Schweizer Bewilligung nicht bewilligt
Wettigo ohne Schweizer Bewilligung nicht bewilligt
BetLabel ohne Schweizer Bewilligung nicht bewilligt
Funbet ohne Schweizer Bewilligung nicht bewilligt

Swisslos Sporttip – der eine Veranstalter in der Deutschschweiz

Swisslos betreibt Sporttip für die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH, das Tessin sowie das Fürstentum Liechtenstein. Das sind 19 Deutschschweizer Kantone, der Tessin und Liechtenstein – das Swisslos-Vertragsgebiet. Wer dort wohnt oder den gewöhnlichen Aufenthalt hat, kann ein Online-Konto eröffnen, sofern er mindestens 18 Jahre alt ist und keine Spielsperre besteht. Die Identität wird gegen Adressdatenbanken geprüft; ein Ausweis muss hochgeladen werden, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Bonusmechanik, die Swisslos online anbietet, ist der Sporttip-Kombiboost mit 5 % bis 100 % Bonus auf den Nettogewinn bei vier bis fünfzehn Voraussagen mit Mindestquote 1.50. Wer in der Deutschschweiz mit Startguthaben wetten will, kommt an Swisslos nicht vorbei, denn es gibt keine zweite bewilligte Adresse in seinem Einzugsgebiet.

Loterie Romande Jouez Sport – der eine Veranstalter in der Romandie

Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Sitz: Lausanne, Avenue de Provence 14; 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz; 221 Mitarbeitende. Auch hier ist die Online-Registrierung an Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Einzugsgebiet gebunden, an die Vollendung des 18. Lebensjahres und an die Abwesenheit einer Spielsperre. Promotionsguthaben ist auch hier nicht auszahlbar; Gewinne aus Promotionsguthaben dagegen schon. Die «JouezSport – Patinoires et Stades»-Aktion mit CHF 10 Spielguthaben pro Code, 7’000 Stück insgesamt und 30 Tagen Gültigkeit war die bemerkenswerteste Promotion des Winters 2025/26.

Die ausländischen Marken – und warum die Bewilligung fehlt

Die übrigen acht Anbieter in der Liste – Coolzino, MrXbet, Sportuna, 20Bet, Rollbit, Wettigo, BetLabel und Funbet – sind ausländische Marken ohne Schweizer Bewilligung. Sie alle werben international mit Startguthaben und Willkommensboni, und sie alle fallen nicht unter die Aufsicht der Gespa. Eine ausländische Lizenz – gleich aus welchem Land – hat in der Schweiz keine Kraft, gestützt auf Art. 4 BGS. Das heisst: Diese Marken bieten in der Schweiz keine legalen Sportwetten an, und die Gespa kann ihre Domains auf die Sperrliste setzen, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS blockieren. Die Folge: kein Zugang zum Schweizer Ausschlussregister, kein Schweizer Rechtsschutz, keine Schweizer Aufsicht über faire Quoten oder Auszahlungen. Wer dort spielt, spielt ausserhalb des Schweizer Rechtsraums.

Wie die rechtlichen Rahmenbedingungen das Angebot formen

Die Schweizer Besonderheit beim Startguthaben ist kein Marktversagen, sondern ein rechtliches Design. Wer versteht, warum der Markt so aussieht, kann einschätzen, was eine bestimmte Aktion wert ist.

Das Geldspielgesetz und die Rolle der Gespa

Das Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51) ist seit 1. Januar 2019 in Kraft. Online-Sportwetten gelten als Grossspiel und werden von der Gespa – der Interkantonalen Geldspielaufsicht in Bern – beaufsichtigt. Eine Bewilligung umfasst eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung pro Spiel (Art. 21-25 BGS), gilt nur in der Schweiz (Art. 4 BGS) und ist auf die zwei Lotteriegesellschaften beschränkt, die das interkantonale Konkordat vorsieht. Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter für Lotterien und Sportwetten bewusst auf zwei begrenzt; weitere Bewilligungen sind im Gesetz nicht vorgesehen.

Was beworben werden darf – und was nicht

Werbung für Geldspiele darf nicht aufdringlich oder irreführend sein und sich nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen richten (Art. 74 BGS). Werbung für in der Schweiz nicht bewilligtes Glücksspiel ist verboten (Art. 74 Abs. 3 BGS) und wird mit Busse bis CHF 500’000 bestraft (Art. 131 BGS). Die Folge: Wer im Schweizer Internet surft, sollte auf keine Werbung für ausländische Wettanbieter stossen, die Schweizer Kunden locken – und wer doch darauf stösst, hat es mit einem Anbieter zu tun, der sich nicht an Schweizer Recht hält. Für Spielende bedeutet das: ausländische Bonusangebote sind in der Schweiz nicht nur nicht verfügbar, sondern ihre Bewerbung ist selbst ein Verstoss.

Warum Gratisspiele der Zustimmung bedürfen

Art. 75 Abs. 2 BGS verlangt für Gratisspiele und Gratisguthaben die vorgängige Zustimmung der Gespa. Die Begründung liegt im Spielerschutz: Ein Gratisspielguthaben kann den Einstieg ins Wetten erleichtern und damit das Risiko erhöhen, dass jemand mit Verlusten konfrontiert wird, bevor er die Mechanik des Marktes verstanden hat. Die Gespa prüft deshalb jede Aktion im Voraus, prüft die Bedingungen, prüft die Höhe, prüft die Beschränkung auf den bewilligten Veranstalter. Die 32 Zustimmungen, die 2025 erteilt wurden, sind die Obergrenze dessen, was der Schweizer Markt an Startguthaben-Aktionen in einem Jahr sieht.

Steuern – warum die meisten Gewinne steuerfrei sind

Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei. Der Bund hat den Freibetrag ab 1. Januar 2026 auf CHF 1’071’000 festgelegt (2025: CHF 1’070’400). Über dem Freibetrag behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die über die Steuererklärung zurückgefordert werden kann. Die kantonalen Freibeträge unterscheiden sich, weshalb die Faustregel «je nach Kanton» gilt, nicht eine einzelne Zahl. Für die meisten Spielenden, die mit kleineren Einsätzen spielen, ist die Frage praktisch irrelevant: kein Gewinn oberhalb des Freibetrags, keine Verrechnungssteuer, keine Einkommenssteuer auf Wettgewinnen. Bei Gewinnen aus ausländischen Anbietern gilt die kantonale Praxis; Thurgau behandelt solche Gewinne als voll steuerbares Einkommen unabhängig von der Höhe. Eine Auskunft beim Steuerberater oder der kantonalen Steuerverwaltung ersetzt jede generelle Aussage.

Die Sperrliste und ihre Wirkung

Die Gespa führt eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Internetanbieter per DNS blockieren (Art. 86-93 BGS). Die Liste ist seit 3. September 2019 in Betrieb und umfasste Ende 2025 671 Domains. Sie wird kontinuierlich aktualisiert; blockierte Domains tauchen unter neuen Adressen wieder auf, ein Phänomen, das die Gespa als «Domain-Hopping» bezeichnet. Wer in der Schweiz versucht, eine dieser Domains zu erreichen, landet auf einer Sperrseite. Das ist der Grund, warum ausländische Wettanbieter trotz aggressiver Werbung in anderen Märkten in der Schweiz kaum erreichbar sind.

Wer mit Startguthaben spielen will – die praktischen Schritte

Wer in der Schweiz online mit Startguthaben wetten möchte, geht durch eine feste Abfolge von Schritten. Sie ist nicht kompliziert, aber sie ist klar geregelt.

Identität und Wohnsitz

Voraussetzung ist ein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Einzugsgebiet des Veranstalters, also in der Deutschschweiz, im Tessin oder in Liechtenstein für Swisslos, oder in einem der sechs Westschweizer Kantone für die Loterie Romande. Die Identität wird per Ausweis verifiziert, die Adresse gegen Datenbanken geprüft. Eine Mehrfachregistrierung ist nicht möglich; jede Person hat genau ein Konto pro Veranstalter.

Mindestalter und Limiten

Voraussetzung ist auch die Vollendung des 18. Lebensjahres, und die Verlustlimiten müssen vor der ersten Wette gesetzt werden. Wer sie nicht setzt, kann nicht spielen. Die Limite kann später gesenkt werden – das greift sofort. Eine Erhöhung greift erst nach 72 Stunden; das ist die eingebaute Bedenkzeit gegen impulsive Reaktionen auf Verluste.

Das Spielerkonto und seine Mechanik

Das Spielerkonto wird per Online-Zahlung aufgeladen, bei Swisslos etwa per PostFinance Pay direkt aus der PostFinance App, oder per Einzahlungsschein. Der Mindestbetrag liegt bei CHF 20, in 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Bei der Loterie Romande ist die Einzahlung auf CHF 10’000 pro 30 Tage und das Wallet-Guthaben auf CHF 10’000 begrenzt. Gewinne bis CHF 1’000 werden automatisch dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne darüber auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen.

Auszahlung und ihre Beschränkungen

Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden, die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar; Gewinne daraus schon, sofern sie nicht aus dem Promotionsguthaben selbst stammen.

Wettmechanik bei Sporttip

Der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten bei Sporttip beträgt CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000, der Höchsteinsatz für eine Systemwette CHF 10’000. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern; eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Wer mit einem Gratisspielguthaben spielt, sollte diese Limiten kennen, denn sie bestimmen, was überhaupt gesetzt werden kann.

Spezielle Wetten bei Sporttip – Funktionen und ihre Tücken

Sporttip bietet eine Reihe von Funktionen, die über die einfache Einzelwette hinausgehen. Sie sind in den Spielregeln Version 4.2 dokumentiert, und ihre Bedingungen verdienen einen Blick, bevor man sie nutzt.

Cash-Out – vorzeitig raus, aber nicht zum Wunschpreis

Cash-Out gibt es für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn. Swisslos muss Cash-Out nicht für alle Wetten anbieten, und der Betrag hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann jederzeit geändert werden. Wer Cash-Out nutzt, akzeptiert einen kleineren Gewinn im Tausch gegen Sicherheit – aber die Sicherheit hat einen Preis, der nicht in der Werbung steht.

Livewetten – Quote 1.00 in spielentscheidenden Situationen

Bei Sporttip-Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00. In spielentscheidenden Situationen – Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid – kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Das ist eine Schutzklausel für den Veranstalter; für Spielende bedeutet es, dass eine Wette in einem hitzigen Moment des Spiels plötzlich wertlos sein kann.

Bet Builder und abhängige Ereignisse

Bei Sporttip werden voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung nur über die «Bet-Builder-Funktion» kombiniert. Nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Wer mehrere Märkte desselben Spiels in einer Wette kombinieren will, muss den Bet Builder benutzen; wer das nicht tut und trotzdem versucht, sie zu kombinieren, riskiert eine Annullierung.

Reguläre Spielzeit und ihre Grenzen

Bei Sporttip umfasst die reguläre Spielzeit die reguläre Spieldauer – beim Fussball 90 Minuten – plus Nachspielzeit. Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Wer auf das Endergebnis eines Spiels wettet, das in die Verlängerung geht, sollte prüfen, ob die Wette die Verlängerung einschliesst – sonst zählt nur das Resultat nach 90 Minuten.

Gewinnberechnung und Rundung

Der Gewinnbetrag einer Sporttip-Wette ergibt sich aus Einsatz mal Quote (bei Kombinationen mal Gesamtquote, dem Produkt der Einzelquoten) und wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Die Rundung wirkt sich auf kleine Gewinne spürbar aus; wer viele kleine Wetten platziert, verliert durch die Rundung einige Rappen pro Wette.

Was passiert bei abgesagten Ereignissen

Wird ein Sporttip-Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn – oder im Rahmen eines Turniers – nachgeholt, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00. Das schützt die Spielenden vor dem Verlust des Einsatzes bei abgesagten Spielen, aber es bedeutet auch, dass eine Kombiwette mit einer abgesagten Voraussage nur den Rest der Wette ausspielt – und der dann ohne den Beitrag dieser Voraussage zur Gesamtquote.

Verfall von Gewinnen und Einspruch

Sporttip-Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos. Eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben. Wer eine Auszahlung erwartet und sie nicht innerhalb weniger Wochen erhält, sollte aktiv werden – die 26-Wochen-Frist beginnt mit der Bekanntmachung der Auswertung.

Der Vergleich der Veranstalter – wer ist für wen die richtige Adresse

Die Wahl zwischen Swisslos und Loterie Romande ist in erster Linie eine Frage des Wohnsitzes. Wer in der Deutschschweiz, im Tessin oder in Liechtenstein wohnt, kann nur bei Swisslos spielen; wer in der Romandie wohnt, nur bei der Loterie Romande. Beide bieten vergleichbare Schutzmechanismen und ähnliche Funktionspaletten; die Unterschiede liegen im Detail.

Quotenschlüssel und Marktangebot

Beide Veranstalter bieten das, was die Gespa-Liste an Sportarten und Wetttypen erlaubt. Die geschlossene Liste umfasst keine Eckball- oder Kartenmärkte, keine Esports, keine Wetten auf Wetter, Politik oder TV-Shows. Frauenwettbewerbe sind nur dann zugänglich, wenn sie in der Liste stehen; Qualifikationsrunden nur, wenn sie gelistet sind. Beide Veranstalter halten sich an diese Liste, und beide bilden die Quoten selbst. Ein direkter Vergleich der Auszahlungsquoten über alle Märkte ist öffentlich nicht verfügbar; die Werte schwanken je nach Sportart, Liga und Zeitpunkt.

Zahlungsmethoden

Bei Swisslos ist PostFinance Pay eine der verfügbaren Methoden zum Aufladen des Spielkontos; die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt. Daneben sind weitere Online-Zahlungsmittel und der Einzahlungsschein verfügbar. Bei der Loterie Romande sind die angebotenen Methoden in den Spielregeln dokumentiert; eine vergleichbare Auswahl ist vorhanden. Anonyme oder Krypto-Auszahlungen sind in beiden Fällen ausgeschlossen – Gewinne gehen nur auf ein Konto im Namen des Spielenden (Art. 50 Abs. 2 VGS).

Wer sollte wo spielen

Wer in der Deutschschweiz, im Tessin oder in Liechtenstein wohnt, hat keine Wahl: Swisslos Sporttip ist der einzige bewilligte Veranstalter. Wer in der Romandie wohnt, hat ebenfalls keine Wahl: Loterie Romande Jouez Sport ist der einzige. Wer in beiden Einzugsgebieten einen Wohnsitz hat, kann theoretisch bei beiden ein Konto führen, muss aber bei jedem Veranstalter die lokale Verfügbarkeit prüfen. Wer in einem Kanton ohne gültigen Anschluss wohnt – das ist nach der Aufteilung der Schweiz in zwei Einzugsgebiete praktisch ausgeschlossen – hätte keine legale Option.

Wer die ausländischen Marken meiden sollte

Die Frage stellt sich für niemanden, der in der Schweiz wohnt. Ausländische Marken wie Coolzino, MrXbet, Sportuna, 20Bet, Rollbit, Wettigo, BetLabel und Funbet bieten in der Schweiz keine legalen Wetten an, ihre Domains können auf der Sperrliste stehen, und ein Gewinn aus solchen Wetten hat im Streitfall keinen Schweizer Richter. Wer aus Neugier auf eine ausländische Plattform stösst, sollte prüfen, ob die Domain überhaupt erreichbar ist; ist sie es nicht, hat die Gespa sie bereits blockiert. Ist sie erreichbar, heisst das nicht, dass sie legal ist – nur, dass sie noch nicht blockiert wurde. Eine Lizenz aus Malta, Curaçao oder Deutschland hat in der Schweiz keine Kraft.

Häufige Fragen zu Startguthaben und Sportwetten in der Schweiz

Gibt es bei Swisslos oder der Loterie Romande ein Startguthaben für neue Spielerkonten?

Beide Veranstalter bieten nur wenige und kleine Promotions an, und keine davon läuft dauerhaft. Die «JouezSport – Patinoires et Stades»-Aktion der Loterie Romande mit CHF 10 Spielguthaben pro Code lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen und war auf insgesamt 7’000 Stück begrenzt. Bei Swisslos sind Gratisspielguthaben aus Promotionen ebenfalls nicht auszahlbar und werden in den jeweiligen Teilnahmebedingungen angekündigt. Wer regelmässig prüft, findet gelegentlich eine Aktion; wer ein dauerhaftes «Willkommensgeschenk» erwartet, sucht am falschen Ort.

Warum brauchen Gratisspiele und Gratisguthaben die vorgängige Zustimmung der Gespa?

Das Geldspielgesetz (Art. 75 Abs. 2 BGS) verlangt die vorgängige Zustimmung der Aufsichtsbehörde für Gratisspiele und Gratisguthaben. Die Gespa prüft dabei die Bedingungen, die Höhe und die Spielerschutzmassnahmen. Im Jahr 2025 erteilte sie 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos – zusammen 32 Aktionen in einem Jahr für die gesamte Schweiz. Die kleine Zahl ist Ausdruck eines bewusst eng gehaltenen Marktes, nicht eines Versäumnisses der Veranstalter.

Wie funktionierte die Aktion der Loterie Romande mit CHF 10 Spielguthaben in den National-League-Stadien?

Vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 gab es an 7 Aktionstagen in den National-League-Stadien einen Code. Wer diesen Code innert 7 Tagen im verifizierten Spielerkonto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben. Insgesamt wurden 7’000 Stück ausgegeben, gültig 30 Tage. Das Guthaben war nicht auszahlbar; Gewinne aus mit dem Guthaben platzierten Wetten konnten ausgezahlt werden, sofern die Regeln es erlaubten. Die Aktion war auf das Einzugsgebiet der Loterie Romande – die sechs Westschweizer Kantone – beschränkt.

Lässt sich Promotionsguthaben auszahlen, oder nur ein daraus erzielter Gewinn?

Promotionsguthaben selbst ist bei beiden Veranstaltern ausdrücklich nicht auszahlbar. Es kann eingesetzt werden, um Wetten zu platzieren; Gewinne, die aus dem Einsatz entstehen, können ausgezahlt werden, sofern die Spielregeln es erlauben. Die Regelung gilt für alle Promotions beider Veranstalter und ist in den jeweiligen Teilnahmebedingungen dokumentiert. Wer auf eine Auszahlung des Nominalbetrags hofft, sollte die Bedingungen vor dem Spiel prüfen.

Was verlangt der Sporttip-Kombiboost, und ab wie vielen Voraussagen gilt er?

Der Sporttip-Kombiboost gilt nur online – Prematch, Live, Systemwetten – und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Wer den vollen Bonus will, muss eine Fünfzehn-fach-Kombination mit lauter Quoten ab 1.50 spielen – das ist kein Anfängerformat und birgt entsprechend höheres Risiko, dass eine Voraussage danebengeht.

Welche Risiken bestehen bei Gratis-Startguthaben von Anbietern ohne Schweizer Bewilligung?

Ausländische Anbieter wie Coolzino, MrXbet, Sportuna, 20Bet, Rollbit, Wettigo, BetLabel und Funbet haben in der Schweiz keine Bewilligung. Eine Lizenz aus einem anderen Land hat hier keine Kraft (Art. 4 BGS). Die Gespa kann ihre Domains auf die Sperrliste setzen, die in der Schweiz per DNS blockiert wird; Ende 2025 umfasste sie 671 Domains. Wer dort spielt, hat keinen Zugang zum Schweizer Ausschlussregister, keinen Schweizer Rechtsschutz und keine Schweizer Aufsicht über faire Quoten oder Auszahlungen. Im Streitfall bleibt nur der Rechtsweg im Sitzstaat des Anbieters – oft schwierig und teuer.

Inhalt erstellt vom Team «tippsheutech»