Wer in der Schweiz eine Gratiswette anbietet — und wer nicht
Eine «Gratiswette» klingt nach geschenktem Geld, ist in der Schweiz aber eine eng regulierte Aktion. Der Einsatz wird bei einem Gewinn nicht zurückgezahlt, der Bonus selbst ist nicht auszahlbar, und nur zwei Veranstalter haben überhaupt eine Bewilligung, Gratisspielguthaben anzubieten. Wer eine Plattform ohne Schweizer Bewilligung öffnet, verlässt den Schutz des Geldspielgesetzes und spielt rechtlich ausserhalb des Schweizer Rahmens.
Stand: Oktober 19, 2026 · Geprüft gegen die Bewilligungsregister der Gespa (Interkantonale Geldspielaufsicht, Bern)
Verlustlimiten, Pausen und Sperren — was eine Freiwette nicht aufhebt
Eine Freiwette landet auf demselben Konto, das schon vor dem ersten Klick eine Verlustlimite trägt. Die Schutzmechanik des Schweizer Geldspielrechts gilt unabhängig davon, ob das Guthaben aus eigener Einzahlung, aus einem Gewinn oder aus einer Promotion stammt. Sie schert sich nicht um das Wort «gratis».
Wer bei Swisslos oder der Loterie Romande online wettet, setzt vor der ersten Wette drei Verlustlimiten — für 1, 7 und 30 Tage. Die Obergrenze liegt bei CHF 9’999 pro Periode, bei unter 21-Jährigen bei CHF 1’000. Eine Senkung greift sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Daneben lässt sich eine freiwillige Einzahlungslimite für 30 Tage setzen. Was die Verlustlimite zählt, ist der Einsatz — und der Einsatz aus einer mit Promotions-Guthaben platzierten Wette zählt mit. Das Promotions-Guthaben selbst, in der Westschweizer Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» als CHF 10 auf das Wallet gebucht, fliesst nicht in die Limite. Sobald aber das daraus resultierende Spielguthaben eine neue Wette auslöst, läuft dieser Einsatz wieder unter die Limite.
Die Sperre geht weiter. Swisslos erlaubt eine produktbezogene Spielsperre von 1 bis 180 Tagen, die nicht vor Fristablauf aufgehoben werden kann. Eine unbefristete Sperre wird im schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Spielbanken, Online-Casinos und das Fürstentum Liechtenstein. Wer dort eingetragen ist, kann sich nirgends mehr anmelden — auch nicht über einen Anbieter, der mit einer Freiwette lockt. Das Bundesgesetz macht das unmissverständlich: Ausgeschlossene und minderjährige Spielende haben keinen Anspruch auf Einsatz und Gewinn (Art. 45 BGS).
Die Konsequenz für das Marketingversprechen liegt auf der Hand. Eine Aktion, die «gratis» buchstabiert, addiert sich nicht zur Verlustlimite, sondern unterliegt ihr. Wer eine Wochenlimite von CHF 50 gesetzt hat, bekommt mit einer CHF 10-Freiwette keinen zusätzlichen Spielraum — der Gewinn aus dieser Wette wird als neues Spielguthaben verbucht, und jeder weitere Einsatz zählt wieder unter die CHF 50. Wer sich für sechs Monate selbst gesperrt hat, lässt sich durch eine Aktion nicht zurückholen. Die Schutzmechanik steht vor der Promotion, nicht nach ihr.
Dass diese Mechanik nicht überall funktioniert, hat die Aufsicht selbst dokumentiert. Bei Testkäufen an Verkaufsstellen wurde 2025 in 47.5 Prozent von 200 Fällen eine Sportwette an Minderjährige verkauft. Der Online-Kanal mit Ausweisprüfung, Adressabgleich und Sperrabgleich schliesst diesen Weg strukturell aus. Genau dieser Online-Kanal ist es, über den die meisten Gratisspielguthaben-Aktionen laufen. Wer dort eine Freiwette einlöst, hat die Hürden der Verifizierung bereits hinter sich.
Für einen Spielenden, der mit Limits arbeitet, bedeutet das: Die Aktion verändert nichts an der eigenen Disziplin, sie liegt innerhalb des Rahmens, den er gesetzt hat. Wer mit der Logik «gratis heisst risikofrei» an die Sache herangeht, hat das Wesen der Promotion missverstanden. Gratis ist hier nur der Einsatz, nicht der Schutz vor sich selbst.
Neukundenangebote und Freiwetten-Aktionen: was die zwei Bewilligten tatsächlich anbieten
Bei Sporttip und Jouez Sport ist das «Neukundenangebot» im eigentlichen Sinn nicht der Normalfall. Beide Veranstalter vergeben Gratisspielguthaben zurückhaltend, anlassbezogen, mit klar deklarierten Bedingungen — und die Werbung dafür trägt selten den Begriff «Gratiswette», mit dem ausländische Buchmacher werben.
Die Loterie Romande hat zwischen dem 17. Dezember 2025 und dem 10. März 2026 an 7 Aktionstagen den Code «JouezSport – Patinoires et Stades» in den Stadien der National League verbreitet. Wer den Code innert 7 Tagen in sein verifiziertes Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben, insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar. Die Aktion ist beendet. Das Modell zeigt aber, wie der Westschweizer Veranstalter Gratisspielguthaben einsetzt: anlassbezogen, mit klarer Stückzahl, kurzer Gültigkeit, ohne Auszahlung des Gutschrift-Werts. Wer das CHF 10-Guthaben nicht innert 30 Tagen in Wetten umsetzt, verliert es still.
Bei Swisslos heisst die engste Entsprechung einer Gratiswette «Kombiboost». Er gilt nur online, für Prematch, Live und Systemwetten, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn staffelt sich: 5 Prozent bei vier Voraussagen, 20 Prozent bei sieben, 40 Prozent bei zehn und 100 Prozent bei fünfzehn. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Eine 5-Franken-Wette auf vier Tips mit Gesamtquote 8.00 wirft regulär 35 Franken Nettogewinn ab; mit 5-Prozent-Boost sind es 36.75 Franken — die Erhöhung ist 1.75 Franken. Der Boost skaliert mit der Auszahlung, nicht mit dem Risiko. Wer 1.50 als Mindestquote akzeptiert, akzeptiert, dass jeder einzelne Tip mit hoher Wahrscheinlichkeit eintrifft — der Mehrwert liegt in der Kombination, nicht im Einzelwert.
Daneben kennt Sporttip Quotenboosts und Profitboosts. Quotenboosts sind Prematch-Einzelwetten mit angehobener Quote, einmal pro Person nutzbar, in Einsatz und Erhöhung limitiert; ein Cash-Out lässt den Boost verfallen. Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz, ebenfalls einmal pro Person und ebenfalls zeitlich befristet. Beide sind im Wettprogramm beworbene Aktionen, keine persönlichen Codes per E-Mail an Bestandskunden — anders als bei internationalen Buchmachern üblich, ist hier jede einzelne Aktion bewilligungspflichtig.
Was im Schweizer bewilligten Markt fehlt, ist die häufige ausländische Variante: ein fester Willkommensbonus in Höhe eines Prozentsatzes der Ersteinzahlung, der mit einem Wettumsatz von x-fach freigespielt werden muss. Wer bei Sporttip einzahlt, bekommt keinen 100-Prozent-Bonus. Wer bei der Loterie Romande einzahlt, ebenso wenig. Die Zahlen sind öffentlich: 2025 hat die Gespa 24 Freigaben für Gratisspielguthaben an die Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt. Das ist die obere Grenze dessen, was das Schweizer System an Promotion überhaupt zulässt. Eine fixe Einzahlungs-Obergrenze kennt das Schweizer Recht nicht; die Höchstgrenzen kommen von den Veranstaltern selbst, nicht vom Gesetz.
Die Konsequenz für den Spielenden: Wer eine «Gratiswette» im klassischen Sinn sucht, wird im bewilligten Markt kaum fündig, und die Angebote, die es gibt, sind klein, kurz und an Bedingungen geknüpft. Wer eine grosse Willkommensaktion sucht, landet fast zwangsläufig bei einer Plattform ohne Schweizer Bewilligung — und damit ausserhalb des Schutzrahmens, den das Geldspielgesetz aufspannt. Das ist die Konsequenz, die das Marketing gerne überspringt.
Anbieter im Vergleich: zehn Namen, zwei rechtliche Welten
Die zehn in der Schweiz sichtbarsten Anbieter fallen in zwei klar getrennte rechtliche Welten. Zwei sind bewilligt, acht nicht; ihre Lizenzlage und ihr Veranstalter stehen unten nebeneinander, geordnet nach dem, was die Gespa anerkennt und was sie ignoriert.
| Anbieter | Schweizer Bewilligung | Veranstalter / ausgewiesene Lizenz |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Ja (BGS) | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel |
| Loterie Romande Jouez Sport | Ja (BGS) | Société de la Loterie de la Suisse Romande |
| Betwinner | Nein | ausgewiesen: nicht festgestellt, ohne Wirkung in der Schweiz |
| WirWetten | Nein | ausgewiesen: nicht festgestellt, ohne Wirkung in der Schweiz |
| BetFury | Nein | ausgewiesen: nicht festgestellt, ohne Wirkung in der Schweiz |
| Roobet | Nein | ausgewiesen: nicht festgestellt, ohne Wirkung in der Schweiz |
| 1xBet | Nein | ausgewiesen: nicht festgestellt, ohne Wirkung in der Schweiz |
| Funbet | Nein | ausgewiesen: nicht festgestellt, ohne Wirkung in der Schweiz |
| Rainbet | Nein | ausgewiesen: nicht festgestellt, ohne Wirkung in der Schweiz |
| 22Bet | Nein | ausgewiesen: nicht festgestellt, ohne Wirkung in der Schweiz |
Die zwei Bewilligten sind keine Wettbewerber im üblichen Sinn. Swisslos betreut die Deutschschweiz, das Tessin und Liechtenstein über das Produkt Sporttip. Die Loterie Romande betreut die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura über Jouez Sport. Eine Westschweizer Person kann kein Swisslos-Sporttip-Konto eröffnen, eine Deutschschweizer keines bei der Loterie Romande. Wer im einen Vertragsgebiet wohnt und im anderen spielen will, ist auf das Online-Angebot des eigenen Veranstalters beschränkt — die beiden Anbieter decken zusammen die Schweiz ab, aber nicht überlappend.
Die übrigen acht Namen sind ein anderes Kapitel. Betwinner, WirWetten, BetFury, Roobet, 1xBet, Funbet, Rainbet und 22Bet werben in der Schweiz, sind aber nicht von der Gespa bewilligt. Ihre ausgewiesenen Lizenzen — wo immer sie sitzen — haben in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS). Sie sind nicht an das schweizweite Spielsperren-Register angeschlossen. Schweizer Spielende, die dort ein Konto führen, haben im Streitfall keinen Rückgriff auf eine Schweizer Aufsicht. Die Gespa kann die Domains dieser Anbieter auf die Sperrliste setzen, was die Schweizer Internetanbieter per DNS-Block umsetzen; Ende 2025 umfasste die Liste 671 Domains.
Die Konsequenz dieser Asymmetrie ist nicht «die einen sind seriös, die anderen nicht». Sie lautet: bewilligt = voller Schweizer Schutz, aber zwei Veranstalter, geschlossene Sportartenliste, Wohnsitznachweis und Verifizierung; unbewilligt = breiteres Angebot, aber keine Schweizer Aufsicht, kein Sperrregister-Anschluss, Domain blockierbar, Gewinne je nach Kanton steuerpflichtig. Wer eine Aktion mit «Gratiswette» sucht, wird sie in aller Regel nur bei der zweiten Gruppe finden. Wer in der Schweiz wettet, sollte vorher wissen, in welche der beiden Welten er tritt.
Die Tabelle zeigt nur die Bewilligungslage. Was die Anbieter im Detail bieten — Limits, Märkte, Quoten, Bonusmechanik — steht in den Einzelbesprechungen im Abschnitt «Die zehn Anbieter im Detail». Die zwei Bewilligten tragen dort die ganze Information; die übrigen acht treten mit dem auf, was über sie öffentlich bekannt und für die Schweizer Rechtslage relevant ist.
Grundlagen: wie eine Gratiswette rechnet und was sie auszahlt
Eine Gratiswette ist im einfachsten Fall ein Gutschrift-Betrag, der auf das Spielkonto gebucht und für eine oder mehrere Wetten verwendet werden kann. Der Betrag selbst ist nicht auszahlbar; ausgezahlt wird nur der Nettogewinn — der Gewinn abzüglich des (nicht eingebrachten) Einsatzes. Wer mit einer CHF 10-Freiwette eine Wette zur Quote 2.50 abschliesst, gewinnt im Erfolgsfall 25 Franken Auszahlung, also 15 Franken Nettogewinn. Bei einer normalen 10-Franken-Wette zur selben Quote sind es ebenfalls 25 Franken Auszahlung und 15 Franken Nettogewinn. Der Unterschied liegt im Risiko: Bei der normalen Wette bezahlt der Spieler 10 Franken aus der eigenen Tasche, bei der Freiwette nicht. Bei einer verlorenen Wette verliert der Spieler im ersten Fall 10 Franken, im zweiten Fall nichts.

Bei Sporttip läuft die Mechanik über das Wallet. Gespielt wird mit Spielguthaben, das per Online-Zahlung oder Einzahlungsschein aufgeladen werden kann — Mindestbetrag CHF 20, höchstens CHF 10’000 innert 30 Tagen, ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Promotions-Guthaben wird dem Wallet gutgeschrieben, mit den entsprechenden Einschränkungen: nicht auszahlbar, in der Regel mit Frist. Gewinne aus Wetten — gleichgültig, ob aus eigener Einzahlung oder aus Promotions-Guthaben — werden regulär behandelt: bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung automatisch dem Wallet, darüber innert 3 Arbeitstagen auf das Bank- oder Postkonto. Innerhalb von 365 Tagen sind zwei Auszahlungen pro Spielerkonto kostenlos; ab der dritten kann eine Kommission von 3 Prozent erhoben werden. Die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen.
Die Mechanik einer Wette selbst ist im bewilligten Markt klar geregelt. Der Gewinn berechnet sich aus Einsatz mal Quote; bei Kombinationswetten ist die Gesamtquote das Produkt der Einzelquoten. Das Ergebnis wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Eine 5-Franken-Wette zur Quote 2’234 wirft also nicht 11.17 Franken, sondern 11.15 Franken aus. Bei Live-Wetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis tatsächlich live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00; in spielentscheidenden Situationen wie Elfmeter, Roter Karte oder Videoschiedsrichter-Entscheid kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten.
Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nachgeholt, wird die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00. Wird ein Gewinn nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht, verfällt er zugunsten des Swisslos-Zwecks. Wer mit der Auszahlung nicht einverstanden ist, muss innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief Einsprache erheben — eine Frist, die schnell vorbei ist.
Eine Besonderheit im Schweizer Markt sind voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung. Wer auf «Heim gewinnt» und «über 2.5 Tore» im selben Spiel wetten will, kann das bei Sporttip nur über die Bet-Builder-Funktion kombinieren. Eine solche Kombination ohne diese Funktion wird vom System nicht angenommen; nimmt Swisslos sie irrtümlich doch an, kann die ganze Kombinationswette für ungültig erklärt und der Einsatz zurückerstattet werden.
Die Einsätze selbst sind in einen engen Rahmen gespannt. Der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten beträgt CHF 1, der Höchsteinsatz CHF 1’000. Für Systemwetten liegt der Höchsteinsatz bei CHF 10’000. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern; eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Wer eine 5’000-Franken-Wette auf ein einzelnes Spiel platzieren will, ist hier an der Decke — und muss die Wette stückeln oder bei einem anderen Anbieter spielen, der diese Limite nicht kennt.
Was die Verfügbarkeit eines Cash-Out angeht, ist der Schweizer bewilligte Markt vorsichtig. Bei Sporttip gibt es Cash-Out für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, prematch und live, aber nur online und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Spielstand ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden. Eine Garantie, dass Cash-Out für jeden Markt verfügbar ist, gibt es nicht. Wer auf den Cash-Out als Risikomanagement setzt, sollte vor der Wette prüfen, ob er für diesen Markt überhaupt angeboten wird.
Die reguläre Spielzeit umfasst bei Sporttip die reguläre Spieldauer (etwa Fussball 90 Minuten) plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Diese Definition entscheidet, ob eine Wette, die in der Nachspielzeit entschieden wird, noch zur regulären Wette gehört oder bereits als «nächstes Ereignis» läuft.
All das gilt nur für bewilligte Anbieter. Ausländische Plattformen operieren mit eigenen Limits, eigener Mechanik und eigenen Regeln. Was die Schweizer Aufsicht prüft, ist die Werbung und die Erreichbarkeit dieser Plattformen aus dem Schweizer Netz — nicht die Spielmechanik selbst.
Rechtslage in der Schweiz: warum das Angebot eng bleibt
Die Schweiz hat den Sportwettenmarkt im Geldspielgesetz von 2019 (BGS, SR 935.51) bewusst eng zugeschnitten. Online-Sportwetten sind ein Grossspiel, bewilligungspflichtig und unter der Aufsicht der Gespa (Interkantonale Geldspielaufsicht, Bern) — nicht der ESBK, die nur Spielbanken beaufsichtigt. Pro Veranstalter braucht es eine Veranstalterbewilligung und pro Spiel eine Spielbewilligung (Art. 21-25 BGS); die Bewilligung gilt nur in der Schweiz (Art. 4 BGS). Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter für Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport.

Die Konsequenz für Gratisspielguthaben ist direkt. Jede einzelne Promotion — auch eine kleine CHF 10-Aktion — braucht die vorgängige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS). 2025 hat die Aufsicht 24 solcher Bewilligungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt. Das ist die Obergrenze dessen, was an Promotion im bewilligten Markt überhaupt stattfindet. Werbung für nicht bewilligtes Glücksspiel ist verboten (Art. 74 Abs. 3 BGS) und wird mit Busse bis zu CHF 500’000 bestraft (Art. 131 BGS). Die Werbung, die nicht stattfindet, braucht auch keine Bewilligung — weshalb der Werbedruck im bewilligten Markt niedrig bleibt.
Die Bewilligung trägt einen weiteren Vorbehalt: nur ein zugelassenes Wettprogramm. Die Gespa führt eine geschlossene Liste der erlaubten Sportarten, Wettbewerbe und Wetttypen (Stand 10.09.2026). Wetten auf Wetter, Politik oder TV-Shows sind ausgeschlossen. Qualifikationsrunden, Frauenwettbewerbe und Ranglistenwetten sind nur erlaubt, wenn sie ausdrücklich auf der Liste stehen; auf Trainingsläufe darf nicht gewettet werden. Eckball- und Kartenmärkte fehlen, eine Esports-Sektion fehlt, virtuelle Sportarten sind in der Liste nicht aufgeführt. Veranstaltungen mit überwiegend Minderjährigen sind ausgeschlossen (Art. 25 Abs. 2 BGS). Das erklärt, warum die Programme von Sporttip und Jouez Sport vergleichsweise schmal ausfallen — die Liste, nicht der Anbieter, setzt die Grenze.
Live-Wetten sind erlaubt, prematch und live, sofern der Veranstalter eine entsprechende Bewilligung hält; das BGS enthält keine zusätzliche Einschränkung bestimmter Live-Märkte. Cash-Out ist nicht eigenständig reguliert; es gilt als Funktion des Wettanbieters. Bei Sporttip ist Cash-Out für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten verfügbar, prematch und live, aber nur online und nur als vollständiges Cash-Out; ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, eine Garantie für jeden Markt gibt es nicht.
Die Spielerseite ist detailliert geregelt. Sportwetten sind ab 18 Jahren erlaubt; Minderjährige sind online ausgeschlossen (Art. 72 BGS). Pro Person ist nur ein Konto zulässig, mit verifizierter Identität (Art. 47-52 VGS). Die Verlustlimite wird vom Spielenden selbst gesetzt, nicht vom Staat; die Aufsicht verlangt vom Veranstalter, dass er eine oder mehrere Obergrenzen für täglichen, wöchentlichen oder monatlichen Einsatz oder Verlust anbietet (Art. 87 VGS). Eine Senkung greift per Gesetz sofort, eine Erhöhung frühestens nach 24 Stunden — Swisslos und die Loterie Romande wenden in ihren Bedingungen 72 Stunden an.
Die Spielsperre ist zweistufig (Art. 80-82 BGS): die Fremdsperre für überschuldete oder spielsüchtige Personen, ausgesprochen von einer Fachstelle, und die Selbstsperre. Beide werden in einem schweizweiten Register eingetragen. Eine selbstgewählte Sperre kann frühestens nach drei Monaten und nur mit Einbezug einer Fachstelle aufgehoben werden (Art. 84 VGS, Art. 81 BGS). Wer sich selbst sperrt, muss der Veranstalter zusätzlich eine Pause von bis zu sechs Monaten anbieten (Art. 89 VGS). Ausgeschlossene oder minderjährige Spielende haben keinen Anspruch auf Einsatz und Gewinn (Art. 45 BGS). Das ist die Schutzmechanik, die im ersten Abschnitt dieser Seite beschrieben ist; sie ist nicht Eigeninitiative der Anbieter, sondern gesetzlich verlangt.
Die Auszahlungsmechanik ist ebenfalls gesetzlich gerahmt. Gewinne und Saldi werden nur auf ein Zahlungskonto im Namen des Spielenden ausgezahlt (Art. 50 Abs. 2 VGS); anonyme Auszahlungen oder Auszahlungen in Kryptowährungen gibt es im bewilligten Markt nicht. Die Kreditierung von Spielkonten — also das «Wetten auf Pump» — ist verboten (Art. 75 Abs. 1 BGS). Welche konkreten Zahlungsmittel ein Veranstalter anbietet, ist seine eigene Sache und steht in seinen Bedingungen; eine Sperre von Bank- oder Kartenzahlungen an ausländische Anbieter durch Schweizer Banken gibt es nicht.
Steuerlich sind Gewinne aus bewilligten Grossspielen einkommenssteuerfrei bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn. Der Bundessteuer-Freibetrag liegt ab 1.1.2026 bei CHF 1’071’000; die kantonalen Freibeträge unterscheiden sich, weshalb «je nach Kanton» die zutreffende Formel bleibt. Über der Schwelle zieht der Veranstalter 35 Prozent Verrechnungssteuer ab, die über die Steuererklärung zurückgefordert werden kann. Gewinne ausländischer Anbieter unterliegen keiner Verrechnungssteuer; die kantonale Praxis im Thurgau behandelt sie als voll steuerbares Einkommen, unabhängig vom Betrag. Eine Wettsteuer auf den Einsatz kennt die Schweiz nicht.
Die Konsequenz für die ausländischen Anbieter ist eindeutig. Eine ausländische Lizenz — aus Curaçao, Malta, Deutschland oder einem anderen Staat — hat in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS). Das Anbieten von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist eine Straftat: bis zu 3 Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Handeln bis zu 5 Jahre (Art. 130 BGS). Der Spielende wird nicht bestraft; Einsatz und Gewinn können aber in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden. Die Gespa führt eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Internetanbieter per DNS-Sperre umsetzen (Art. 86-93 BGS); die Liste umfasste Ende 2025 671 Domains, und blockierte Domains werden innerhalb von Stunden ersetzt — ein Vorgang, den die Gespa als Domain-Hopping bezeichnet.
Die ehrliche Einordnung lautet deshalb nicht «die einen sind sicher, die anderen nicht». Sie lautet: bewilligt = voller Schweizer Schutz, aber zwei Veranstalter, geschlossene Sportartenliste, Wohnsitznachweis und Verifizierung; unbewilligt = breiteres Angebot, aber keine Schweizer Aufsicht, kein Sperrregister, Domain blockierbar, Gewinne je nach Kanton steuerpflichtig. Beide Seiten sind legal oder illegal nur in Bezug aufeinander — der Schweizer Rechtsrahmen definiert, was erlaubt ist, und schneidet den Rest weg.
Die zehn Anbieter im Detail
Swisslos Sporttip — der eine der zwei bewilligten Anbieter
Swisslos betreibt die Sportwetten unter dem Produktnamen Sporttip und ist einer der zwei Veranstalter, die das Geldspielgesetz für die Deutschschweiz, das Tessin und Liechtenstein zulässt. Trägerin ist die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel. Wer in den 19 Deutschschweizer Kantonen, im Tessin oder in Liechtenstein wohnt, kann ein Swisslos-Sporttip-Konto eröffnen — vorausgesetzt, er ist mindestens 18 Jahre alt, hat Wohnsitz im Vertragsgebiet und ist nicht im Spielsperren-Register eingetragen. Die Anmeldung verlangt einen Ausweis, dessen Daten gegen Adressdatenbanken geprüft werden; eine Person darf sich nur einmal registrieren.
Die Palette der Wetten folgt der Gespa-Liste, nicht den Wünschen des Marktes. Fussball, Eishockey, Tennis, Handball, Basketball, Unihockey und eine Reihe weiterer Sportarten sind zugelassen; Corner- und Kartenmärkte fehlen, ebenso Esports. Live-Wetten sind verfügbar, prematch und live, inklusive der Möglichkeit, auf spielentscheidende Situationen mit Quote 1.00 zu reagieren, wenn Swisslos das Ereignis entsprechend bewertet. Cash-Out ist möglich, prematch und live, als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung — wer nur einen Teil absichern will, hat diese Option nicht.
Die Bonusstruktur ist eng. Der Kombiboost verlangt mindestens vier Voraussagen mit Quote 1.50+, skaliert mit der Anzahl Voraussagen und ist auf Einsatz und Gewinn limitiert. Quotenboosts und Profitboosts sind Prematch-Einzelwetten mit angehobener Quote, einmal pro Person nutzbar. Eine klassische Willkommensaktion auf die Ersteinzahlung — 100 Prozent Bonus, 10x Umsatz — gibt es nicht. Wer einzahlt, bekommt sein Guthaben, nicht einen Bonus obendrauf.
Die Spielerseite ist im bewilligten Rahmen detailliert ausgestaltet. Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage, Senkung sofort, Erhöhung nach 72 Stunden. Spielsperre von 1 bis 180 Tagen produktbezogen, unbefristete Sperre im schweizweiten Register. Gewinne bis CHF 1’000 gehen automatisch aufs Wallet, darüber innert 3 Arbeitstagen aufs Bank- oder Postkonto. Auszahlungen sind in den ersten 365 Tagen zweimal kostenlos, ab der dritten kann eine Kommission von 3 Prozent anfallen. Die Überweisung dauert 5 bis 10 Arbeitstage.
Verdikt: Innerhalb des Schweizer Rahmens ist Sporttip für die Deutschschweiz, das Tessin und Liechtenstein die einzige bewilligte Anlaufstelle — und bietet damit den vollen Schutz des Geldspielgesetzes: Verlustlimiten, Spielsperren, Sperrregister, Schweizer Aufsicht. Das Programm ist eng, die Bonusmechanik sparsam, die Limits sind tief angesetzt.
Loterie Romande Jouez Sport — der andere der zwei bewilligten Anbieter
Die Loterie Romande betreibt die Sportwetten unter dem Produktnamen Jouez Sport und ist der zweite der zwei bewilligten Veranstalter. Trägerin ist die Société de la Loterie de la Suisse Romande mit Sitz in Lausanne. Wer in den Westschweizer Kantonen Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf oder Jura wohnt, kann ein Jouez-Sport-Konto eröffnen — nach denselben Regeln wie bei Swisslos: mindestens 18 Jahre, Wohnsitz im Vertragsgebiet, keine Spielsperre, eine Person ein Konto. Die Loterie Romande betreibt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und beschäftigt 221 Mitarbeitende; das Online-Angebot ergänzt das stationäre Netz.
Die Palette ist mit der von Sporttip vergleichbar: Fussball, Eishockey, Tennis, Handball und die anderen auf der Gespa-Liste stehenden Sportarten. Was die Loterie Romande von Swisslos unterscheidet, ist die Art der Promotion. Die einzige nennenswerte «Gratiswette»-Aktion in den letzten Monaten war die Westschweizer Stadion-Promotion «JouezSport – Patinoires et Stades» zwischen Dezember 2025 und März 2026, mit 7’000 Stück à CHF 10, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar, an 7 Aktionstagen. Die Aktion ist beendet; das Modell zeigt, wie vorsichtig der Veranstalter Gratisspielguthaben einsetzt.
Die Spielerkonto-Mechanik folgt dem Schweizer Standard. Einzahlungen auf das Konto sind auf CHF 10’000 pro 30 Tage begrenzt, das Wallet-Guthaben auf höchstens CHF 10’000. Gewinne bis CHF 1’000 werden direkt dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne darüber auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen. Promotions-Guthaben ist nicht auszahlbar. Eine Verlustlimite setzt der Spielende selbst; die Loterie Romande bietet dieselbe Schutzmechanik wie Swisslos, einschliesslich der Spielsperre und des schweizweiten Registers.
Verdikt: Im Westschweizer Vertragsgebiet ist Jouez Sport die einzige bewilligte Plattform. Die Promotion ist sparsamer als bei Sporttip, das Programm ähnlich eng. Eine «Gratiswette» gibt es nur anlassbezogen — die Aktionskalender zu beobachten lohnt sich, der grosse Willkommensbonus ist nicht zu erwarten.
Betwinner — der DNS-Sperre ausgesetzt
Betwinner tritt international mit einem breiten Wettprogramm auf und ist in vielen Märkten sichtbar. In der Schweiz hat der Anbieter keine Bewilligung der Gespa; eine ausgewiesene Lizenz aus einem anderen Land hat hier keine Wirkung (Art. 4 BGS). Das heisst: Wer auf der Plattform ein Konto eröffnet, tut dies ausserhalb des Geldspielgesetzes.
Die praktischen Konsequenzen folgen direkt. Die Gespa kann die Domain auf die Sperrliste setzen, was die Schweizer Internetanbieter per DNS-Sperre umsetzen. Ist die Domain blockiert, ist der Zugang aus dem Schweizer Netz nicht mehr ohne weiteres möglich. Die Gespa ersetzt gesperrte Domains typischerweise innerhalb von Stunden, weshalb ein gesperrter Anbieter nicht zwingend vom Markt verschwindet. Wer bei einem gesperrten Anbieter spielt, verstösst nicht selbst gegen das Gesetz, nimmt aber eine Situation in Kauf, in der Einsatz und Gewinn im Rahmen eines Verfahrens gegen den Anbieter eingezogen werden können.
Die Plattform ist nicht an das schweizweite Spielsperren-Register angeschlossen. Eine Spielsperre bei Swisslos oder der Loterie Romande hindert nicht die Anmeldung bei Betwinner. Die Verlustlimite, die der Spielende dort setzt, beruht allein auf den Geschäftsbedingungen des Anbieters und ist nicht durch die Gespa geprüft. Die «Gratiswette», die Betwinner als Willkommensaktion anbietet, ist Teil des internationalen Marketings; ihre Bedingungen — Mindestquoten, Umsatzfaktor, Frist — stehen in den AGB und sind nicht in einem Schweizer Register dokumentiert.
Verdikt: Für Wetten innerhalb des Schweizer Rahmens ist die Plattform keine Option. Wer sie dennoch nutzt, akzeptiert die Konsequenzen — und die Möglichkeit, dass die Domain auf der Gespa-Sperrliste landet.
WirWetten — der vertraute Name, der in der Schweiz nichts bedeutet
Der Name klingt nach DACH-Region, der Anbieter ist aber kein Schweizer Veranstalter und hat in der Schweiz keine Bewilligung. Eine deutsche oder österreichische Lizenz hat hier keine Wirkung (Art. 4 BGS). Der Marktauftritt in deutscher Sprache ist kein Hinweis auf eine Schweizer Aufsicht — die deutsche Sprache wird von vielen Plattformen benutzt, die in keiner Beziehung zum Schweizer Markt stehen.
Die Konsequenzen sind dieselben wie bei anderen unbewilligten Anbietern. Die Plattform ist nicht an das schweizweite Spielsperren-Register angeschlossen; wer eine Spielsperre bei Swisslos oder der Loterie Romande eingetragen hat, kann sich bei WirWetten trotzdem anmelden. Die Schutzmechanik, die im ersten Abschnitt dieser Seite beschrieben ist, gilt hier nicht. Verlustlimiten, die der Spielende setzt, beruhen allein auf den Geschäftsbedingungen des Anbieters und sind nicht durch die Gespa überprüft.
Werbung für nicht bewilligtes Glücksspiel ist in der Schweiz verboten (Art. 74 Abs. 3 BGS) und wird mit Busse bis zu CHF 500’000 bestraft. Die Werbung, die Schweizer Spielende auf der Plattform oder in Affiliate-Netzwerken sehen, fällt in diese Kategorie; sie wird allerdings selten in der Schweiz verfolgt, wenn der Anbieter seinen Sitz im Ausland hat. Für den Spielenden bleibt die Lage gleich: kein Schweizer Schutz, kein Sperrregister-Anschluss, mögliche DNS-Blockade.
Verdikt: Der deutschsprachige Auftritt bedeutet keine Schweizer Aufsicht. Der Anbieter ist in der Schweiz weder zugelassen noch anerkannt; die Schutzmechanik aus dem bewilligten Markt gilt dort nicht.
BetFury — Krypto-Mechanik ohne Schweizer Bankenbindung
BetFury tritt überwiegend als Krypto-Glücksspielplattform auf, mit Sportwetten als einem Segment unter anderen. Krypto-Einzahlungen und -Auszahlungen gehören zum Standard. In der Schweiz ist das ein doppeltes Problem: erstens fehlt die Bewilligung der Gespa, zweitens gibt es im bewilligten Markt keine Krypto-Auszahlungen, weil Gewinne und Saldi nur auf ein Zahlungskonto im Namen des Spielenden ausgezahlt werden (Art. 50 Abs. 2 VGS).
Wer bei BetFury spielt, hat also weder Aufsicht noch die Auszahlungsmechanik, die das Schweizer Geldspielgesetz verlangt. Im Streitfall ist die Anlaufstelle die Aufsicht des Lizenzstaats — was bei Lizenzen aus Curaçao, die in diesem Segment häufig sind, eine eingeschränkte Durchsetzung bedeutet. Im Schweizer Verfahren gegen den Anbieter können Einsatz und Gewinn eingezogen werden; die Einziehung trifft den Spielenden nicht direkt, ist aber ein Risiko, das die Plattform nicht abdeckt.
Die «Gratiswette», die BetFury anbietet, folgt den Mustern anderer Krypto-Plattformen: Willkommensbonus, oft in Krypto, mit Umsatzbedingungen, die in den Geschäftsbedingungen stehen. Die Gespa prüft diese Aktionen nicht. Eine Schweizer Plattform mit Krypto-Auszahlung und Schweizer Bewilligung gibt es nicht; der Markt ist hier klar getrennt.
Verdikt: Wer auf Krypto-Glücksspiel aus ist, hat in der Schweiz keine bewilligte Plattform. BetFury bietet die Mechanik, aber ohne den Schutz des bewilligten Marktes — und mit dem zusätzlichen Risiko, dass Einsatz und Gewinn im Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden können.
Roobet — das Casino mit Sportwetten im Anhang
Roobet ist in erster Linie als Online-Casino bekannt; Sportwetten sind ein Zusatzangebot, nicht das Hauptprodukt. Die Marke stammt aus dem Krypto-Casino-Segment und richtet sich an Spielende, die casino-typische Mechaniken (Originals, Live-Dealer, Drops & Wins) erwarten und nebenbei wetten. In der Schweiz ist die Lage eindeutig: keine Bewilligung der Gespa, kein Anschluss an das Sperrregister, mögliche DNS-Blockade.
Die Spielerschutz-Mechanik, die Sporttip und Jouez Sport anbieten — Verlustlimite mit 72-Stunden-Frist, produktbezogene Sperre, nationales Register — fehlt hier vollständig. Wer sich bei Swisslos hat sperren lassen, kann sich bei Roobet ohne Weiteres anmelden. Im Streitfall ist die zuständige Stelle die Lizenzbehörde des Ausstellungslandes; bei einer Lizenz aus Curaçao, die in diesem Segment häufig ist, ist die Durchsetzung in der Praxis eingeschränkt.
Die «Gratiswette», die Roobet anbietet, folgt den ausländischen Standards: Willkommenspaket, oft mit Umsatzbedingungen, in Krypto; die Bedingungen stehen in den Geschäftsbedingungen und sind nicht durch eine Schweizer Aufsicht geprüft. Wer auf einer Casino-zentrierten Plattform Sportwetten platziert, sollte wissen, dass die Sportwetten in der Regel weniger Ressourcen bekommen als das Casino — Limits, Märkte und Quoten sind oft schmaler.
Verdikt: Auf einer Casino-zentrierten Plattform trägt das Sportwetten-Segment weniger Ressourcen als das Casino — das ist das Geschäftsmodell, nicht ein Bonus. Der fehlende Schweizer Schutz kommt zusätzlich.
1xBet — Werbung, die in der Schweiz verboten ist
1xBet ist in der internationalen Fussballberichterstattung sichtbar, mit Sponsoring in mehreren Ligen und grossem Werbedruck in den Sozialen Medien. In der Schweiz ist die Lage klar: keine Bewilligung der Gespa, keine ausgewiesene Lizenz mit Wirkung in der Schweiz. Was die Plattform an Werbung verbreitet, fällt in der Schweiz unter das Verbot der Werbung für nicht bewilligtes Glücksspiel (Art. 74 Abs. 3 BGS) — eine Busse bis zu CHF 500’000 ist möglich (Art. 131 BGS).
Die Konsequenzen für den Spielenden sind dieselben wie bei anderen unbewilligten Anbietern. Kein Anschluss an das Sperrregister, keine Schweizer Schutzmechanik, mögliche DNS-Blockade. Die Plattform ist nicht verpflichtet, eine Verlustlimite nach Schweizer Standard anzubieten; die Limits, die sie setzt, beruhen auf ihren eigenen Geschäftsbedingungen. Das Anbieten von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist eine Straftat (Art. 130 BGS) — der Spielende wird nicht bestraft, aber Einsatz und Gewinn können im Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden.
Die «Gratiswette», die 1xBet anbietet, ist Teil des internationalen Werbedrucks: Willkommensbonus auf die Ersteinzahlung, oft in mehreren Staffeln, mit Umsatzbedingungen, die in den Geschäftsbedingungen stehen und nicht durch eine Schweizer Aufsicht geprüft sind. In der Schweiz ist diese Werbung verboten; sie findet trotzdem statt, weil der Anbieter nicht in der Schweiz verfolgt wird.
Verdikt: Die Plattform tritt in der internationalen Fussballberichterstattung mit grossem Werbedruck auf. In der Schweiz ist diese Werbung verboten; die Mechanik hinter dem Bonus ist nicht durch eine Aufsicht geprüft, die hier greift.
Funbet — die breite Plattform, in der Schweiz nicht zugelassen
Funbet tritt mit einem breiten Themenspektrum auf — Sportwetten, Casino, Live-Dealer. Die Marke richtet sich an Spielende, die in einer einzigen Plattform mehrere Produkte suchen. In der Schweiz hat sie keine Bewilligung; die ausgewiesene Lizenz hat hier keine Wirkung (Art. 4 BGS). Die thematische Breite ersetzt nicht die fehlende Aufsicht.
Die Konsequenzen sind die üblichen. Kein Anschluss an das schweizweite Spielsperren-Register, keine Verlustlimite nach Schweizer Standard, keine Schweizer Aufsicht, mögliche DNS-Blockade. Wer auf der Plattform spielt, hat im Streitfall nur die Aufsicht des Lizenzstaats als Anlaufstelle; die Durchsetzung variiert je nach Land. Im Verfahren gegen den Anbieter können Einsatz und Gewinn eingezogen werden.
Die «Gratiswette», die Funbet anbietet, folgt dem internationalen Muster: Willkommenspaket, oft gestaffelt, mit Umsatzbedingungen, die in den Geschäftsbedingungen stehen. Die Bedingungen — Mindestquoten, Fristen, ausgeschlossene Märkte — sind nicht durch die Gespa geprüft; sie sind Sache des Anbieters. Ein Spieler, der die Plattform nutzt, akzeptiert diese Bedingungen als Vertragspartner, nicht als Schweizer Konsument.
Verdikt: Die thematische Breite ersetzt die fehlende Bewilligung nicht. Wer den Rahmen des Geldspielgesetzes verlässt, nimmt die Konsequenzen in Kauf — und kann sich nicht auf Schweizer Schutz berufen.
Rainbet — die kleine Plattform mit erhöhtem Ausfallrisiko
Rainbet ist ein kleinerer Anbieter im Krypto-Glücksspielsegment, mit Sportwetten als Teil des Angebots. In der Schweiz hat er keine Bewilligung. Kleinere Plattformen tragen zusätzliche Risiken, die bei grösseren Anbietern weniger ausgeprägt sind: Wechsel der Lizenz, Wechsel der Domain, Wechsel der Eigentumsstruktur — alles innerhalb weniger Monate möglich.
Die Konsequenzen sind dieselben wie bei anderen unbewilligten Anbietern. Kein Schweizer Schutz, kein Sperrregister, mögliche DNS-Blockade. Im Streitfall ist die Anlaufstelle die Lizenzbehörde des Ausstellungslandes; bei kleineren Plattformen ist die Verfügbarkeit dieser Behörde nicht selbstverständlich. Wer auf einer kleinen Plattform spielt, läuft eher Gefahr, dass eine plötzliche Schliessung Einsatz und Gewinn unerreichbar macht — ein Risiko, das im bewilligten Markt durch die Aufsicht und die Treuhand der Einnahmen reduziert ist.
Die «Gratiswette», die Rainbet anbietet, folgt dem internationalen Muster; die Bedingungen stehen in den Geschäftsbedingungen. Die Gespa prüft diese Aktionen nicht. Wer auf einer kleinen Plattform spielt, akzeptiert sowohl die fehlende Schweizer Aufsicht als auch das zusätzliche Plattformrisiko.
Verdikt: Die Plattform ist klein, Krypto-zentriert, nicht bewilligt. Das Plattformrisiko schlägt hier stärker durch als bei grösseren Anbietern ohne Bewilligung; eine kleine Plattform kann mit dem Guthaben auf dem Spielerkonto auch einfach vom Markt verschwinden.
22Bet — der Domain-Rotation ausgesetzt
22Bet ist international aktiv und gehört zu den Plattformen, die in mehreren Ländern gleichzeitig werben. In der Schweiz hat die Plattform keine Bewilligung der Gespa; die ausgewiesene Lizenz hat hier keine Wirkung. Die Plattform gehört zu den Beispielen, die die Gespa in ihrer Kommunikation zum Domain-Hopping erwähnt — also dem Vorgang, dass eine blockierte Domain durch eine neue ersetzt wird, typischerweise innerhalb von Stunden.
Die Konsequenzen für den Spielenden sind die üblichen. Kein Sperrregister-Anschluss, keine Schweizer Schutzmechanik, DNS-Blockade möglich. Wer auf einer Domain spielt, die blockiert wird, verliert den Zugang ohne Vorwarnung; ein etwaiges Guthaben auf dem Konto ist dann nur über die alten Geschäftsbedingungen erreichbar, oft mit Verzögerung oder gar nicht. Die «Gratiswette», die 22Bet anbietet, folgt dem internationalen Muster; die Bedingungen sind in den Geschäftsbedingungen des Anbieters festgelegt, nicht durch die Gespa geprüft.
Im Verfahren gegen den Anbieter können Einsatz und Gewinn eingezogen werden. Das ist bei jeder ausländischen Plattform so, nicht nur bei 22Bet; der Punkt ist hier nur, dass die Plattform durch die Domain-Rotation besonders häufig von der Sperrliste betroffen ist. Wer dort spielt, sollte sich auf instabile Erreichbarkeit einstellen — und auf die Konsequenzen, die das für offene Wetten und unbeanspruchte Boni hat.
Verdikt: Die Plattform gehört zu den Beispielen, die die Gespa in ihrer Kommunikation zum Domain-Hopping erwähnt. Wer 22Bet nutzt, sollte sich auf instabile Erreichbarkeit einstellen — und auf die Konsequenzen für offene Wetten und unbeanspruchte Boni.
Was eine Freiwette rechnerisch wert ist
Eine 10-Franken-Freiwette ist nicht 10 Franken wert. Der Nennwert wird nicht ausgezahlt, der Gewinn aus der Freiwette ist nicht garantiert, und der Markt, auf dem die Wette platziert wird, schlägt eine Marge. Eine grobe Schätzung hilft, das Werbeversprechen einzuordnen.
Für eine illustrative Wette auf einen Zweiwege-Markt mit Quote 1.90 / 1.90 — beide Seiten gleich bezahlt, ein fiktives Beispiel ohne Bezug auf ein notiertes Ereignis — liegt die Auszahlungsquote des Marktes bei rund 95 Prozent (1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90)), die Buchmachermarge also bei 5 Prozent. Eine 10-Franken-Freiwette auf eine Seite dieses Marktes wirft im Gewinnfall 9 Franken Nettogewinn ab, weil der Einsatz nicht zurückfliesst. Erwartet über viele solcher Wetten liegt der durchschnittliche Wert bei etwa 4.50 Franken pro 10 Franken Nennwert.
Das ist die Bandbreite, in der sich reale Gratisspielguthaben bewegen — und sie ist weiter, als der Nennwert suggeriert. Bei einem engen Markt mit niedriger Marge (etwa 1.91 / 1.91, Marge rund 4.7 Prozent) liegt der Erwartungswert leicht höher; bei einem weiten Markt mit höherer Marge (etwa 1.85 / 1.85, Marge rund 8 Prozent) liegt er tiefer. Wer eine Freiwette auf eine Kombiwette mit zusätzlichem Margenaufschlag setzt, gibt einen Teil des Nennwerts an die gestaffelten Quoten ab. Wer sie auf eine Einzelwette mit längerer Quote setzt — etwa 3.00 — gewinnt im Erfolgsfall mehr, verliert aber öfter. In der Grössenordnung bleibt das Ergebnis meist zwischen rund 3 und 7 Franken pro 10 Franken Gutschrift, je nach Markt und Wette; der genaue Wert hängt von der Marge des Marktes und der gewählten Quote ab.
Die Rechnung hat einen Vorbehalt, der selten ausgesprochen wird: Sie ist ein statistischer Mittelwert über viele Wetten unter den getroffenen Annahmen. Eine einzelne Wette kann alles oder nichts zurückbringen. Sie ist auch kein Vergleich zu einer normalen Wette, bei der der Spieler den Einsatz aus eigener Tasche zahlt — eine 10-Franken-Wette zur Quote 1.90 wirft im Mittel 9 Franken Gewinn ab, der Spieler hat aber 10 Franken riskiert. Bei der Freiwette ist das Risiko null, der Erwartungswert entsprechend nicht 9 Franken, sondern 4.50 Franken.
Die Konsequenz für den Spielenden: Eine 10-Franken-Freiwette ist im statistischen Mittel etwa 4.50 Franken wert, nicht 10. Eine 100-Franken-Aktion beim ausländischen Anbieter liegt entsprechend eher bei 40 bis 50 Franken Erwartungswert, nicht bei 100. Der Werbetext verschweigt das nicht — er erwähnt es nur nicht. Wer das begriffen hat, sortiert Aktionen nicht nach Nennwert, sondern nach dem, was unter Berücksichtigung von Mindestquote, Frist und Marktmarge herauskommt.
Häufige Fragen
Wie funktioniert eine Gratiswette, und was passiert mit dem Einsatz im Gewinnfall?
Eine Gratiswette ist ein Gutschrift-Betrag auf dem Spielkonto, der für eine oder mehrere Wetten verwendet werden kann. Im Gewinnfall wird nur der Nettogewinn ausgezahlt — der Einsatz fliesst nicht zurück. Bei Sporttip und Jouez Sport ist das Gratisspielguthaben zusätzlich nicht auszahlbar; was übrig bleibt, ist nur der Gewinn aus damit platzierten Wetten. Die «Gratis»-Bezeichnung bezieht sich also auf den Einsatz, nicht auf den ausgezahlten Gewinn.
Unter welchen Bedingungen gewährt Sporttip den Kombiboost, und wie hoch fällt er aus?
Der Kombiboost gilt nur online (Prematch, Live, Systemwetten) und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 Prozent bei vier Voraussagen, 20 Prozent bei sieben, 40 Prozent bei zehn und 100 Prozent bei fünfzehn. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert; ein Cash-Out lässt den Boost verfallen.
Vergeben Swisslos und Loterie Romande Gratisspielguthaben, und was beinhaltete die Stadion-Aktion der Loterie Romande?
Beide Veranstalter vergeben Gratisspielguthaben zurückhaltend. Die Loterie Romande hat zwischen dem 17. Dezember 2025 und dem 10. März 2026 an 7 Aktionstagen den Code «JouezSport – Patinoires et Stades» in den Stadien der National League verbreitet, mit 7’000 Stück à CHF 10, 30 Tage gültig und nicht auszahlbar. Bei Swisslos ist der Kombiboost die engste Entsprechung — keine klassische Freiwette, sondern ein Bonus auf den Nettogewinn von Mehrfachwetten.
Weshalb verlangt das Schweizer Recht für jede Freiwette eine vorgängige Bewilligung der Gespa?
Das Bundesgesetz über Geldspiele verlangt in Art. 75 Abs. 2, dass Gratisspiele und Gratisspielguthaben der vorgängigen Zustimmung der Aufsichtsbehörde bedürfen. 2025 hat die Gespa 24 solche Bewilligungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt. Die Beschränkung soll verhindern, dass mit aggressiven Promotionen Spielende angelockt werden, die der Schutzmechanik des Gesetzes entkommen sollen.
Wie unterscheidet sich der Erwartungswert einer Freiwette vom Gewinn einer normalen Wette?
Bei einer normalen 10-Franken-Wette zur Quote 1.90 ist der erwartete Gewinn 9 Franken, das Verlustrisiko aber 10 Franken. Bei einer 10-Franken-Freiwette auf einen fiktiven Zweiwege-Markt mit Quote 1.90 / 1.90 (Auszahlungsquote rund 95 Prozent) liegt der erwartete Nettogewinn wegen des fehlenden Einsatzrückflusses und der Marktmarge nur bei etwa 4.50 Franken — das Verlustrisiko ist null. Die Freiwette ist risikoärmer, aber auch nominell weniger wert.
Bonus – tippsheutech
Inhalt erstellt vom Team «tippsheutech»
