Gewinne aus Sportwetten steuerfrei 2026: Freibetrag, Verrechnungssteuer und kantonale Regeln

Die Fassade eines Sandsteingebäudes mit hohen Fenstern im weichen Licht des Vormittags, davor ein leerer Platz.

Stand der Daten: Oktober 19, 2026 · abgeglichen mit den Steuermäppchen der ESTV und der Steuerpraxis des Kantons Thurgau.

Wer in der Schweiz bei Sporttip oder Jouez Sport setzt, fragt sich beim ersten grösseren Gewinn zuerst, ob das Geld beim Auszahlen gemindert wird. Die Antwort ist zweiteilig: Bis zum Steuerfreibetrag ist ein einzelner Gewinn aus Grossspielen steuerfrei, darüber greift die Verrechnungssteuer von 35 Prozent, die Swisslos direkt am Auszahlungsautomaten abzieht. Was dazwischen passiert — wer kontrolliert, wer welche Schwelle anwendet und was eine Wette bei einem ausländischen Anbieter steuerlich kostet — klärt der folgende Überblick.

Gewinne aus Grossspielen (zum Beispiel Zahlenlotto und Sportwetten) unterliegen der Einkommenssteuer erst ab dem Steuerfreibetrag.

Rechtslage: Wann Sportwettengewinne steuerfrei sind und wann nicht

Die Schweiz unterscheidet im Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51) zwischen Grossspielen und Kleinspielen. Sportwetten von Swisslos und Loterie Romande zählen zu den Grossspielen, lokale Wettangebote an kleinen Anlässen zu den Kleinspielen. Für die Einkommensteuer folgt die Unterscheidung einer einfachen Logik: Gewinne aus Grossspielen sind bis zum Freibetrag steuerfrei, darüber steuerbar; Gewinne aus bewilligten Kleinspielen sind steuerfrei, immer. Wer auf einer ausländischen Plattform ohne Schweizer Bewilligung spielt, fällt in eine dritte Kategorie, die je nach Kanton anders aussieht.

Die Aufsicht über die beiden Grossspiel-Veranstalter führt die Gespa (Interkantonale Geldspielaufsicht, Bern). Sie prüft die Spielbewilligungen, führt die Sperrliste gesperrter ausländischer Domains und publiziert jährlich, wie die Reingewinne in die kantonalen Fonds und in gemeinnützige Zwecke fliessen.

Ein Sparglas mit Münzen steht auf einer sonnigen Fensterbank in einer Küche.
Der Steuerfreibetrag bei der direkten Bundessteuer und der Verrechnungssteuer auf Gewinne aus Grossspielen betrug CHF 1'000'000 (2019 bis 2022), CHF 1'038'300 (2023), CHF 1'056'600 (2024).

Steuerfreibetrag 2026: Höhe und Mechanik

Seit dem 1. Januar 2026 liegt der Freibetrag für Gewinne aus Grossspielen bei der direkten Bundessteuer und der Verrechnungssteuer bei CHF 1’071’000 pro einzelnem Gewinn. Im Jahr davor waren es CHF 1’070’400, in den Jahren zuvor CHF 1’000’000 (2019 bis 2022), CHF 1’038’300 (2023) und CHF 1’056’600 (2024). Die Schwelle wird jährlich an die kalte Progression angepasst, gestützt auf den Stand des Landesindexes der Konsumentenpreise am 30. Juni vor der Steuerperiode.

Der Freibetrag gilt pro einzelnem Gewinn, nicht pro Jahr und nicht pro Spielerin oder Spieler. Zwei Gewinne von CHF 600’000 im gleichen Kalenderjahr sind beide steuerfrei, ein Gewinn von CHF 1’200’000 ist es nicht — der übersteigende Teil wird steuerbar. Wer ein System mit fünf Spielen spielt und am Schluss einen Gewinn von CHF 1’050’000 ausbezahlt bekommt, sieht die Verrechnungssteuer auf CHF 50’000, nicht auf den vollen Betrag.

Kantonsunterschiede: Warum der Freibetrag nicht überall gleich ist

Die ESTV führt für die direkte Bundessteuer eine Schwelle, die Kantone führen eigene Schwellen für Staats- und Gemeindesteuern. Für die Steuerperiode 2024 nennt die Übersicht Beträge zwischen CHF 1’030’000 und CHF 1’056’600 sowie CHF 1’000’000; 2023 lagen die Werte bei CHF 1’038’300 und CHF 1’000’000. Der Kanton Thurgau etwa kennt für Staats- und Gemeindesteuern den Freibetrag von CHF 1’000’000, während die direkte Bundessteuer 2026 bei CHF 1’071’000 liegt.

Diese Aufteilung bedeutet praktisch: Wer einen Gewinn knapp oberhalb des Bundesfreibetrags ausbezahlt bekommt, kann unter dem kantonalen Freibetrag liegen und zahlt nur die Verrechnungssteuer, nicht aber kantonale Einkommensteuer. Wer deutlich oberhalb liegt, zahlt auf beiden Ebenen. Weil die kantonalen Werte nicht im Bundesgesetz stehen, ist eine pauschale Aussage «ab CHF X wird es steuerbar» irreführend. Die zuständige kantonale Steuerverwaltung weiss, welcher Wert im konkreten Fall gilt.

Verrechnungssteuer: Was oberhalb des Freibetrags passiert

Liegt ein Gewinn über dem Freibetrag, zieht Swisslos am Auszahlungsautomaten 35 Prozent Verrechnungssteuer auf den übersteigenden Teil ab und stellt dafür einen Verrechnungssteuerausweis aus. Bei einem Gewinn von CHF 1’050’000 und einem Freibetrag von CHF 1’000’000 sind damit CHF 50’000 steuerpflichtig, der abgezogene Betrag CHF 17’500. Bei CHF 1’200’000 wären CHF 200’000 steuerpflichtig und CHF 70’000 abgezogen.

Die Verrechnungssteuer wird nicht vom steuerbaren Einkommen abgezogen, sondern zurückgefordert. Wer den Gewinn in der Steuererklärung deklariert und einen Rückerstattungsantrag stellt, bekommt die 35 Prozent wieder — vorausgesetzt, der Gewinn wird ganz normal als Einkommen versteuert. Die Verrechnungssteuer ist damit keine zusätzliche Steuer, sondern ein Vorschuss, der sich ausgleicht, sobald die Steuererklärung abgegeben ist.

Bei Loterie Romande läuft der Mechanismus identisch: Über dem Freibetrag wird die Verrechnungssteuer abgezogen, der Ausweis wird ausgestellt, die Rückerstattung folgt über die Steuererklärung.

Einsatzabzug: Was vom Gewinn abgezogen werden darf

Bei Grossspielen können Einsätze bis zu 5 Prozent des Gewinns, höchstens aber CHF 5’200 (Steuerperiode 2023) beziehungsweise CHF 5’300 (2024) und höchstens bis zum Betrag der im gleichen Jahr im entsprechenden Wettbewerb erzielten Gewinne, bei der direkten Bundessteuer abgezogen werden (Art. 33 Abs. 4 DBG). Für 2025 nennt die kantonale Steuerpraxis Thurgau einen maximalen Einsatzabzug von höchstens CHF 5’400 bei der direkten Bundessteuer.

Wer im laufenden Jahr bei Sporttip viele kleine Wetten platziert und am Jahresende einen grossen Wettgewinn einfährt, kann nur einen Teil der Einsätze geltend machen — den Teil, der 5 Prozent des Gewinns nicht überschreitet und unter den genannten Höchstbeträgen bleibt. Die kantonale Regelung im Thurgau etwa setzt bei den Staats- und Gemeindesteuern pauschal 5 Prozent je steuerbarem Gewinn, höchstens CHF 5’000, ohne Abzug effektiver Kosten. Wer den Abzug versucht, sollte den Wettkalender führen: ohne Belege läuft die Auslage ins Leere.

Ausländische Anbieter: Wann Gewinne voll steuerbar sind

Wer bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung spielt, fällt in eine andere steuerliche Kategorie. Die ESTV stellt klar, dass Gewinne aus ausländischen Geldspielen nicht der Verrechnungssteuer unterliegen, weil nur Gewinne aus Geldspielen im Sinne des BGS verrechnungssteuerpflichtig sind. Das klingt zunächst nach Steuerfreiheit, ist aber nur die halbe Wahrheit.

Die kantonale Steuerpraxis im Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen und ausländischen Online-Spielbanken unabhängig vom Betrag immer vollumfänglich als Einkommen steuerbar. Der Freibetrag, der bei Swisslos und Loterie Romande gilt, greift hier nicht. Die Gewinne sind in der Steuererklärung zu deklarieren, ein Verrechnungssteuerausweis wird nicht ausgestellt, eine Rückerstattung über die Verrechnungssteuer ist nicht möglich. Dass andere Kantone abweichende Praxis kennen, ist möglich — die Auskunft der zuständigen Steuerverwaltung ist hier zuverlässiger als jede generelle Aussage.

Hinzu kommt: Das BGS kennt für ausländische Anbieter ohne Schweizer Bewilligung keine Spielsperre, die über die Gespa-Sperrliste hinausgeht, keine Schweizer Identitätsprüfung und keine Schweizer Rekursmöglichkeit. Die Gespa führt eine Sperrliste gesperrter Domains, die Schweizer Telekomanbieter per DNS blockieren — am Ende 2025 waren es 671 Domains. Wer auf einer dieser Domains spielt, hat im Streitfall keinen Schweizer Ansprechpartner.

Wer Sportwetten anbieten darf: Die zwei Grossspiel-Veranstalter

Das Geldspielgesetz beschränkt die Zahl der Veranstalter für Lotterien und Sportwetten auf zwei: Swisslos Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel und das Produkt Sporttip, sowie Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande) mit Sitz in Lausanne und dem Produkt Jouez Sport. Beide benötigen eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung unter dem BGS, die Aufsicht führt die Gespa.

Die beiden Anbieter bedienen klar getrennte Gebiete. Swisslos deckt die Deutschschweizer Kantone (AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH), den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein ab. Loterie Romande ist in den sechs Westschweizer Kantonen Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura tätig. Wer online ein Konto eröffnen will, muss Wohnsitz im Vertragsgebiet des jeweiligen Anbieters haben.

Die Trennung hat zwei praktische Folgen. Erstens: Wer im Aargau wohnt, kann kein Konto bei Loterie Romande eröffnen und nicht an Jouez Sport teilnehmen — die Online-Registrierung verlangt Wohnsitz im jeweiligen Vertragsgebiet, geprüft per Ausweis und Adressdatenbank. Zweitens: Wer umzieht und das Vertragsgebiet wechselt, verliert den Zugang zum bisherigen Anbieter und muss sich beim Anbieter des neuen Kantons neu registrieren.

Spielerschutz: Limiten, Spielsperre und die Rolle der Gespa

Bei Swisslos müssen Spielende vor der ersten Sporttip-Teilnahme Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Obergrenze liegt bei CHF 9’999 für Volljährige und bei CHF 1’000 für unter 21-Jährige; eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich. Die Limiten sind Selbstbindung — der Anbieter verlangt sie, der Staat setzt sie nicht.

Eine Parkbank unter einer Kastanie im Herbst, auf dem Kiesweg liegen gelbe Blätter.
Die Spielsuchtabgabe von Swisslos beträgt 0.5 % des jährlich mit Lotterien und Sportwetten erzielten Bruttospielertrags (2025: CHF 3'863'790).

Wer sich selbst vom Spielen ausschliessen will, kann bei Swisslos den Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage sperren lassen, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Die Spielsperre ist damit mehr als eine Selbstblockade: Sie ist im Register eingetragen und gilt marktübergreifend.

Das Register ist eine Folge des BGS (Art. 80-82). Wer ausgeschlossen ist, hat keinen Anspruch auf Stakes oder Gewinne (Art. 45 BGS). Eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden (Art. 89 VGS); eine Aufhebung der Spielsperre ist vor Ablauf von drei Monaten nicht möglich (Art. 84 VGS), und eine Fachstelle ist einzubeziehen (Art. 81 BGS).

Die Gespa testet den Jugendschutz an Verkaufsstellen. Im Jahr 2025 wurde in 47.5 Prozent von 200 Testfällen an Verkaufsstellen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Das ist keine Randnotiz, sondern zeigt, dass der Schutz an Verkaufsstellen löchrig ist. Wer sein Kind schützen will, sollte die Online-Registrierung bei Swisslos oder Loterie Romande nicht als ausreichende Sperre ansehen.

Spielsuchtabgabe: Was die Branche an die Allgemeinheit abführt

Swisslos und Loterie Romande führen auf ihren Bruttospielerträgen eine Spielsuchtabgabe von 0.5 Prozent ab. 2025 waren das bei Swisslos CHF 3’863’790 aus Lotterien und Sportwetten. Die Reineinnahmen aus Sportwetten fliessen nach der Interkantonalen Vereinbarung von 2019 (IKV 2020) zu 50 Prozent nach ständiger Bevölkerungszahl und zu 50 Prozent nach Spieleinsätzen auf die Vereinbarungskantone.

Was die Mittel konkret finanzieren, zeigt der Geschäftsbericht von Swisslos für 2025: Von CHF 562 Mio. Reingewinn gingen CHF 506 Mio. an die kantonalen Fonds und CHF 56 Mio. an die Stiftung Sportförderung Schweiz, die Swiss Olympic, Fussball, Eishockey und Sporthilfe alimentiert. Aus den Sportwetten stammten CHF 109 Mio. (2024: CHF 122 Mio.).

Das ist die andere Seite der steuerfreien Gewinne: Wer gewinnt, lässt der Allgemeinheit weniger. Wer verliert, füllt die Fonds. Die Architektur ist nicht zufällig, sondern steht in Art. 106 Abs. 6 BV — die Reingewinne müssen vollständig gemeinnützigen Zwecken dienen.

Wer fragt, hat die Auskunft: Zuständige Stellen

Fragen zur Einkommensteuer auf Geldspielgewinne — sowohl zur direkten Bundessteuer wie zu Staats- und Gemeindesteuern — gehören an die zuständigen kantonalen Steuerbehörden. Fragen zur Erhebung oder Meldung der Verrechnungssteuer gehen an [email protected]. Wer einen grossen Gewinn ausbezahlt bekommt, sollte nicht im Internet nach pauschalen Aussagen suchen, sondern den Fall mit der kantonalen Steuerverwaltung durchgehen — schon weil die kantonalen Freibeträge und Praxisregeln variieren.

Werbebeschränkungen und Bonusregeln

Werben für nicht in der Schweiz bewilligte Glücksspiele ist nach Art. 74 Abs. 3 BGS verboten und mit einer Busse bis zu CHF 500’000 bewehrt (Art. 131 BGS). Erlaubt ist Werbung für bewilligte Anbieter, soweit sie nicht als aufdringlich, irreführend oder auf Minderjährige oder gesperrte Personen ausgerichtet gilt. Gratiswetten und Gratisguthaben brauchen die vorherige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS) — 2025 hat sie Loterie Romande 24 und Swisslos 8 solcher Bewilligungen erteilt.

Die Bonusbedingungen sind Sache der Anbieter: Welche Gratiswetten angeboten werden, wie hoch der Bonus ausfällt, welche Umsatzbedingungen gelten, ist den Spielregeln der Anbieter zu entnehmen, nicht der Steuerpraxis. Das BGS regelt die Bewilligung; die Mechanik der Aktion ist Anbietersache.

Rechenbeispiel: Eine Wette zu CHF 100 bei Quote 2.00

Um die Mechanik anschaulich zu machen, hilft ein einfaches Beispiel: Wer eine Einzelwette zu CHF 100 mit einer angenommenen Ziff von 2.00 abschliesst und gewinnt, erhält CHF 200 zurück — den Einsatz von CHF 100 und einen Nettogewinn von CHF 100. Bei einem so kleinen Betrag liegt der Gewinn weit unter jedem Freibetrag, die Verrechnungssteuer greift nicht, und die Auszahlung erfolgt ohne Abzug.

Interessant wird es erst bei sehr grossen Gewinnen. Eine Wette, die CHF 1’071’000 oder mehr auszahlt, ist auf dem übersteigenden Teil verrechnungssteuerpflichtig. Ein einzelner Gewinn von CHF 1’500’000 hätte bei einem Freibetrag von CHF 1’071’000 einen steuerbaren Anteil von CHF 429’000, auf den Swisslos 35 Prozent Verrechnungssteuer abzöge — CHF 150’150 einbehalten, der Rest von CHF 1’349’850 ausgezahlt. Die CHF 150’150 Verrechnungssteuer holt die Steuerpflichtige nach der Deklaration in der Steuererklärung zurück, sofern der Gewinn ganz normal als Einkommen versteuert wird.

Das Beispiel zeigt zwei Dinge: Erstens, dass die allermeisten Spielenden nie in die Verrechnungssteuer-Logik kommen — die Wettgewinne liegen üblicherweise im niedrigen fünfstelligen Bereich. Zweitens, dass die Verrechnungssteuer kein Verlust ist, sondern ein Vorschuss auf die spätere Einkommensteuer. Wer den Gewinn deklariert, bekommt die 35 Prozent zurück.

Wettsteuer auf den Einsatz: Gibt es sie in der Schweiz?

Die Schweiz kennt keine Wettsteuer auf den Einsatz. Der Einsatz ist steuerlich nicht relevant, solange er nicht abgezogen wird (siehe Einsatzabzug oben). Wer in einem ausländischen Markt spielt, kann einer Wettsteuer auf den Einsatz unterliegen — die deutsche Wettsteuer von 5 Prozent etwa ist im Wettpreis mancher deutscher Anbieter eingepreist. Für Schweizer Sporttip- und Jouez-Sport-Wetten gilt das nicht.

Übersicht: Anbieter in der Schweiz und im Ausland

Anbieter Schweizer Bewilligung Veranstalter / ausgewiesene Lizenz
Swisslos Sporttip Bewilligung (Grossspiel, BGS) Swisslos Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel; Aufsicht Gespa
Loterie Romande Jouez Sport Bewilligung (Grossspiel, BGS) Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande), Lausanne; Aufsicht Gespa
Sportaza ohne Schweizer Bewilligung Lizenzstatus nicht ausgewiesen, ohne Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS); auf der Gespa-Sperrliste möglich
DirectionBet ohne Schweizer Bewilligung Lizenzstatus nicht ausgewiesen, ohne Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS); auf der Gespa-Sperrliste möglich
Roobet ohne Schweizer Bewilligung Lizenzstatus nicht ausgewiesen, ohne Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS); auf der Gespa-Sperrliste möglich
BC Game ohne Schweizer Bewilligung Lizenzstatus nicht ausgewiesen, ohne Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS); auf der Gespa-Sperrliste möglich
BetFury ohne Schweizer Bewilligung Lizenzstatus nicht ausgewiesen, ohne Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS); auf der Gespa-Sperrliste möglich
Cloudbet ohne Schweizer Bewilligung Lizenzstatus nicht ausgewiesen, ohne Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS); auf der Gespa-Sperrliste möglich
IviBet ohne Schweizer Bewilligung Lizenzstatus nicht ausgewiesen, ohne Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS); auf der Gespa-Sperrliste möglich
Fezbet ohne Schweizer Bewilligung Lizenzstatus nicht ausgewiesen, ohne Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS); auf der Gespa-Sperrliste möglich

Die Tabelle zeigt die klare Zweiteilung des Schweizer Marktes: zwei bewilligte Anbieter mit klar geregelter Aufsicht, dazu eine Reihe internationaler Marken ohne Schweizer Bewilligung. Die ausländischen Marken sind hier gelistet, weil Schweizer Spielende ihnen im Internet begegnen; eine Lizenz Curaçao, Malta oder Deutschland hat in der Schweiz keine Kraft, und ein Schweizer Rechtsanspruch besteht nicht.

Swisslos Sporttip

Swisslos ist die einzige Anbieterin für Sportwetten in der Deutschschweiz, im Tessin und in Liechtenstein. Die Online-Registrierung verlangt ein Mindestalter von 18 Jahren, Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet, keine bestehende Spielsperre und eine eindeutige Identitätsprüfung per Ausweis und Adressdatenbank. Jede Person darf sich nur einmal registrieren.

Sporttip ist als Wettprogramm strenger reglementiert als das, was ausländische Anbieter zeigen. Die zugelassenen Sportarten, Wettbewerbe und Wetttypen stehen auf der Gespa-Liste (Version 10.09.2026); Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehshows sind nicht erlaubt, ebensowenig Ecken- oder Kartenmärkte oder Esports. Die Wettmärkte sind eine geschlossene Auswahl.

Wer bei Sporttip spielt, hat den vollen Schutz des BGS: Verlustlimiten, Spielsperre mit Registereintrag, Auszahlung der Gewinne auf das eigene Zahlungskonto, keine Kredite an Spielende. Dafür sind die Wettmärkte enger als bei internationalen Anbietern — die Schweiz reguliert nicht den Markt, sondern die Anbieter.

Für die Frage dieser Seite ist Sporttip das Standardmodell: ein Gewinn unter dem Freibetrag ist steuerfrei, ein Gewinn darüber unterliegt der Verrechnungssteuer. Wer seinen Wohnsitz in den Vertragsgebiet-Kanton hat, kann an Sporttip teilnehmen.

Loterie Romande Jouez Sport

Jouez Sport ist das Sportwetten-Produkt der Loterie Romande für die Westschweiz: Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Die Loterie Romande zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende; die Kontaktadresse ist Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne.

Das Produkt funktioniert für die steuerliche Frage gleich wie Sporttip: Gewinne aus Grossspielen sind bis zum Freibetrag steuerfrei, darüber greift die Verrechnungssteuer von 35 Prozent. Wer im Vertragsgebiet wohnt, kann online ein Konto eröffnen; wer nicht dort wohnt, hat keinen Zugang.

Der Vorteil gegenüber internationalen Anbietern liegt in der vollständigen Schweizer Aufsicht: Identitätsprüfung, Verlustlimiten, Spielsperre mit Registereintrag, gesperrte Domain-Liste der Gespa, Auszahlung auf das eigene Zahlungskonto. Wer in Genf oder Lausanne wohnt und auf Sportwetten setzen will, hat in Jouez Sport die regulierte Adresse — alles andere ist Auslandsmarkt, unbehandelt im Schweizer Recht.

Ausländische Anbieter ohne Schweizer Bewilligung

Wer bei Sportaza, DirectionBet, Roobet, BC Game, BetFury, Cloudbet, IviBet oder Fezbet spielt, tut dies ohne Schweizer Bewilligung. Das ist nicht per se strafbar — die Spielenden macht sich nicht strafbar, der Anbieter aber kann mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe belangt werden, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahren (Art. 130 BGS).

Die Konsequenz für die Spielenden ist dreifach: Erstens sind die Gewinne aus ausländischen Grossspielen nach der Steuerpraxis des Kantons Thurgau immer voll steuerbar, unabhängig vom Betrag. Zweitens greift keine Schweizer Spielsperre, weil die Spielenden nicht im Register sind und der Anbieter keine Schweizer Identitätsprüfung macht. Drittens gibt es im Streitfall keinen Schweizer Ansprechpartner — wer eine Auszahlung nicht erhält, hat vor Schweizer Gerichten keinen Anspruch auf Grundlage des BGS.

Die Lizenzen, die diese Anbieter ausweisen, mögen in Curaçao, Malta oder anderswo gültig sein. In der Schweiz haben sie keine Kraft, weil das BGS eine Schweizer Bewilligung verlangt (Art. 4 BGS). Wer auf einer solchen Plattform spielt, sollte wissen, dass das Schweizer Recht hier nicht greift.

Die Gespa führt eine Sperrliste gesperrter Domains, die Schweizer Telekomanbieter per DNS blockieren. Wer ein VPN nutzt, kann die Sperre umgehen — die Lizenz wird dadurch aber nicht ersetzt. Werbung für diese Plattformen ist in der Schweiz verboten (Art. 74 Abs. 3 BGS), mit Bussen bis CHF 500’000 (Art. 131 BGS).

Häufige Fragen zu Sportwettengewinnen und Steuern

Sind Gewinne aus Sportwetten in der Schweiz steuerfrei?

Gewinne aus bewilligten Grossspielen wie Sporttip oder Jouez Sport sind bei der direkten Bundessteuer und der Verrechnungssteuer bis zum Freibetrag von CHF 1’071’000 pro einzelnem Gewinn ab dem 1. Januar 2026 steuerfrei; darüber fällt 35 Prozent Verrechnungssteuer an, die mit der Steuererklärung zurückgefordert werden kann. Gewinne aus ausländischen Grossspielen sind nach der Steuerpraxis des Kantons Thurgau unabhängig vom Betrag voll steuerbar.

Wie hoch ist der Steuerfreibetrag, und weshalb unterscheidet er sich je nach Kanton?

Der Bund setzt den Freibetrag für die direkte Bundessteuer und die Verrechnungssteuer auf CHF 1’071’000 ab 2026, die Kantone eigene Freibeträge für Staats- und Gemeindesteuern. Die ESTV-Übersicht für 2024 nennt Beträge zwischen CHF 1’030’000 und CHF 1’056’600 sowie CHF 1’000’000; die direkte Bundessteuer 2026 liegt bei CHF 1’071’000. Welcher Wert im konkreten Fall gilt, sagt die zuständige kantonale Steuerverwaltung.

Was geschieht mit dem Teil eines Gewinns über dem Freibetrag, und wie funktioniert die Verrechnungssteuer von 35 Prozent?

Bei Swisslos wird oberhalb des Freibetrags 35 Prozent Verrechnungssteuer auf den übersteigenden Teil abgezogen und ein Verrechnungssteuerausweis ausgestellt. Bei einem Gewinn von CHF 1’050’000 und Freibetrag von CHF 1’000’000 sind CHF 50’000 steuerpflichtig, davon 35 Prozent Verrechnungssteuer CHF 17’500. Die Verrechnungssteuer wird nicht abgezogen, sondern zurückgefordert, indem der Gewinn in der Steuererklärung deklariert und ein Rückerstattungsantrag gestellt wird.

Sind Gewinne bei ausländischen Anbietern ohne Schweizer Bewilligung ebenfalls steuerfrei?

Nein. Nach der Steuerpraxis des Kantons Thurgau sind Gewinne aus ausländischen Grossspielen und ausländischen Online-Spielbanken unabhängig vom Betrag vollumfänglich als Einkommen steuerbar; ein Freibetrag greift nicht, eine Verrechnungssteuer wird nicht ausgewiesen. Eine allfällige ausländische Lizenz hat in der Schweiz keine Kraft (Art. 4 BGS).

Gibt es in der Schweiz eine Wettsteuer auf den Einsatz?

Nein. Die Schweiz kennt keine Wettsteuer auf den Einsatz; Einsätze sind steuerlich nicht relevant, soweit sie nicht im Rahmen des Einsatzabzugs nach Art. 33 Abs. 4 DBG bis 5 Prozent des Gewinns, höchstens CHF 5’300 (2024) beziehungsweise CHF 5’400 (2025), abgezogen werden. Ausländische Anbieter können im Wettpreis eine ausländische Wettsteuer eingepreist haben — das berührt die Schweizer Besteuerung des Gewinns nicht.

Kann der Einsatz bei der direkten Bundessteuer vom steuerbaren Gewinn abgezogen werden?

Bei Grossspielen können Einsätze bis zu 5 Prozent des Gewinns, höchstens CHF 5’200 (2023), CHF 5’300 (2024) oder CHF 5’400 (2025), und höchstens bis zum Betrag der im gleichen Jahr im entsprechenden Wettbewerb erzielten Gewinne, bei der direkten Bundessteuer abgezogen werden (Art. 33 Abs. 4 DBG). Bei Staats- und Gemeindesteuern gilt im Kanton Thurgau pauschal 5 Prozent je steuerbarem Gewinn, höchstens CHF 5’000, ohne Abzug effektiver Kosten.

Inhalt erstellt vom Team «tippsheutech»