Mindesteinzahlung bei Schweizer Sportwetten: was CHF 20 bedeutet, was CHF 10'000 pro 30 Tage bedeutet und warum Euro-Angaben nichts hier zu suchen haben

Ein Lederportemonnaie, daneben ein kleiner Stapel Münzen auf einer hellen Marmorplatte im Tageslicht

Bei Sportwetten in der Schweiz läuft das Konto in Franken, der Mindestkauf des Swisslos-Spielguthabens beträgt CHF 20, und die Loterie Romande lässt Prepaid-Tickets zu CHF 20, 50, 100 und 200 zu. Wer eine Mindesteinzahlung in Euro liest, sieht keine Schweizer Seite: nur Swisslos und Loterie Romande haben in der Schweiz eine Bewilligung, jedes Konto wird in Franken geführt. Wer auf einer ausländischen Seite einzahlt, zahlt in Euro, hat keine Schweizer Bewilligung hinter sich und keine Anbindung an das Schweizer Ausschlussregister.

Spielguthaben auf dem Swisslos-Wallet kann per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein gekauft werden (Mindestbetrag CHF 20); in 30 Tagen sind höchstens CHF 10'000 möglich.

Stand: Oktober 19, 2026, geprüft gegen die Online-Teilnahmebedingungen von Swisslos und das Règlement Général der Loterie Romande.

Eigenverantwortliche Limiten statt staatlicher Einzahlungsdeckel

Bevor es um Frankenbeträge geht, ist eines zu nennen, das in jeder Diskussion um Mindest- und Höchsteinzahlungen sonst verschoben wird: die Schweiz kennt keinen staatlichen Einzahlungsdeckel. Die Höchstbeträge, die den meisten auffallen — etwa die CHF 10’000 pro 30 Tage bei Swisslos und Loterie Romande — sind betriebliche Schwellen, keine aufsichtsrechtlichen. Was die Aufsicht verlangt, ist, dass die spielende Person selbst eine Limite setzt, und dass sie diese Limite auch ohne Umweg wieder senken kann. Was die Aufsicht nicht verlangt, ist ein fixer Höchstbetrag, der für alle gilt.

Eine Tischtennisplatte im Freien unter Bäumen, Herbstlaub liegt auf der Platte, das Licht fällt schräg durch die Äste
Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura.

Die für die Schweiz zuständige Aufsichtsbehörde ist die Gespa, die Interkantonale Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern. Der Rahmen, in dem sie arbeitet, ist das Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51), in Kraft seit dem 1. Januar 2019, mit der Verordnung (VGS) als Ausführungsrecht. Das Gesetz zählt Sportwetten zu den Grossspielen (Art. 3 lit. c und e BGS). Eine Bewilligung gilt nur in der Schweiz (Art. 4 BGS); eine Lizenz aus Malta, Curaçao oder einem anderen Land hat hier keine Wirkung. Für Lotterien und Sportwetten hat die interkantonale Konkordatslösung die Zahl der Veranstalterinnen auf zwei begrenzt: Swisslos mit dem Produkt Sporttip für die Deutschschweizer Kantone, das Tessin und Liechtenstein sowie die Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone. Eine Liste weiterer bewilligter Wettanbieter existiert nicht, weil es keine weiteren geben darf.

Verlustlimiten sind Pflicht, Einzahlungslimiten sind freiwillig

Vor der ersten Sporttip-Teilnahme werden Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt — die Obergrenze liegt bei CHF 9’999, bei unter 21-Jährigen bei CHF 1’000. Senkungen greifen sofort, Erhöhungen erst nach 72 Stunden. Wer zusätzlich eine freiwillige Einzahlungslimite für 30 Tage setzt, engt sich darüber hinaus ein. Bei der Loterie Romande gilt Entsprechendes: das verifizierte Spielerkonto wird vor der ersten Wette mit denselben Pflicht- und Wahl-Limiten ausgestattet. Das Prinzip ist über beide Veranstalter dasselbe und entspricht der Vorgabe, dass jede Person ihre eigene Limite setzt und der Anbieter den Rahmen technisch durchsetzt.

Was sich aus dieser Konstruktion für die Mindesteinzahlung ergibt: sie ist im Gesetz nicht geregelt, sondern liegt beim Anbieter. Was hingegen geregelt ist, ist das Limit nach oben, und zwar doppelt — als betrieblicher Schwellenwert (CHF 10’000 pro 30 Tage bei beiden Anbietern) und als freiwillige, selbstgesetzte Limite, die jeden tieferen Wert übersteuert.

Spielsperre, Ausschlussregister und die Rolle der Verkaufsstellen

Wer sich produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperrt, kann diese Sperre vor Fristablauf nicht aufheben; eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos, Online-Casinos und in Liechtenstein. Bei Swisslos sind das die Bedingungen ab 13. Januar 2025. Eine freiwillige Sperre kann erst nach drei Monaten aufgehoben werden, mit Einbezug einer Fachstelle — das regelt Art. 84 VGS in Verbindung mit Art. 81 BGS. Wer ausgeschlossen ist oder das 18. Altersjahr nicht vollendet hat, hat keinen Anspruch auf Einsatz oder Gewinn (Art. 45 BGS).

Wer im Ausschlussregister steht, kann auch an den 2’350 Verkaufsstellen der Loterie Romande kein Jouez-Sport-Ticket kaufen — die Sperre wirkt im Online-Konto und am Schalter gleichermassen. Das ist die Antwort auf die Frage, wo die Selbstsperre technisch durchgesetzt wird: nicht auf einer Webseite, sondern auf jeder Verkaufsstelle und in jedem Spielsystem, das an das Register angeschlossen ist.

Zahlungsabwicklung, Wallet-Guthaben und Auszahlungswege

Die Zahlungsabwicklung ist in der Schweiz nicht einfach «Kreditkarte oder Banküberweisung»; sie läuft über ein Wallet, das vor der ersten Wette aufgeladen wird, und sie unterliegt einer eigenen Logik aus Mindestkauf, Höchstbetrag pro Zeitfenster und der Bedingung, dass Guthaben unter CHF 1’000 automatisch dem Wallet gutgeschrieben wird, alles darüber den Bankweg nimmt. Wer auf einer ausländischen Seite «Mindesteinzahlung 1 Euro» oder «Mindesteinzahlung 5 Euro» liest, sieht Beträge, die in dieser Form bei keinem bewilligten Schweizer Anbieter existieren.

Swisslos-Wallet: CHF 20 Mindestkauf, CHF 10’000 Höchstbetrag pro 30 Tage

Spielguthaben auf dem Swisslos-Wallet kann per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein gekauft werden, der Mindestbetrag ist CHF 20. In 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Wer PostFinance nutzt, kann den Kauf direkt in der PostFinance App bestätigen — die Transaktion erscheint als PostFinance Pay, und die Bestätigung kommt aus der App, nicht aus dem Browser. Wer einen anderen Online-Weg wählt, dem folge der Unterschied zum Einzahlungsschein: der Online-Kauf wird dem Wallet sofort gutgeschrieben, der Einzahlungsschein muss über die Verkaufsstelle eingelöst werden, was das Wallet-Guthaben zeitlich verzögert.

Wer sein Wallet mit dem Mindestbetrag von CHF 20 auflädt, hat damit gerade einmal zwanzig Einzelwetten zu Mindesteinsatz CHF 1 oder zwei Kombiwetten zu zehn Wetten gespielt — was sich für den ersten Wettversuch anbietet. Wer eine Systemwette zu CHF 10’000 spielen will, hat den Rahmen schon am Wallet-Höchstbetrag gestossen, nicht erst am Höchsteinsatz von CHF 10’000 pro Systemwette. Das Wallet ist hier nicht nur Zahlweg, das auch der Engpass, der über alle Engpässe der Einzahlungsseite entscheidet.

Loterie Romande: Prepaid-Tickets zu CHF 20, 50, 100 und 200

Die Loterie Romande erlaubt Einzahlungen auf das Spielerkonto von höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage und ein Wallet-Guthaben von höchstens CHF 10’000. Prepaid-Tickets der Loterie Romande sind zu CHF 20, CHF 50, CHF 100 und CHF 200 erhältlich, ein Jahr gültig und müssen in einem Betrag dem Wallet gutgeschrieben werden. Die Logik entspricht der von Swisslos: das Wallet ist die zentrale Schnittstelle, der Ticketkauf füllt es auf, und jeder Punkt darüber liegt am Höchstbetrag pro 30 Tage.

Wer mit einem Prepaid-Ticket zu CHF 20 beginnt, hat denselben Einstieg wie bei einem Online-Kauf zu CHF 20: genug für zwanzig Einzeltipps zu CHF 1. Wer mit dem höchsten Ticket zu CHF 200 beginnt, gibt sich für einen Monat Luft — 200 Einzelwetten zu Mindesteinsatz, oder 20 Kombiwetten zu zehn Wetten, oder eine Mischung. Wer mehr als ein Ticket pro 30 Tage kauft, addiert sich an die CHF 10’000 pro 30 Tage; das ist der Punkt, an dem die selbstgesetzte Einzahlungslimite, sofern vorhanden, früher greift.

Gewinne: Wallet bis CHF 1’000, Bankweg darüber, zweimal pro Jahr gratis

Bei beiden Anbietern werden Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung automatisch dem Wallet gutgeschrieben; Gewinne über CHF 1’000 werden auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto des Teilnehmers überwiesen. Bei Swisslos erfolgt die Überweisung innert 3 Arbeitstagen bei bekannter Zahlungsverbindung. Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden, die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen, Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar. Bei der Loterie Romande werden Gewinne über CHF 1’000 auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen, Gratisspielguthaben ist ebenfalls nicht auszahlbar.

Der Engpass an dieser Stelle ist nicht die Höhe, sondern der Name: Gewinne werden ausschliesslich auf ein Konto im eigenen Namen ausgezahlt (Art. 50 Abs. 2 VGS). Anonyme Auszahlungen, Krypto-Auszahlungen und Auszahlungen auf Drittkonten sind im bewilligten Schweizer Markt nicht möglich. Wer eine Wette bei einem bewilligten Anbieter platziert und der Meinung ist, das Wallet sei «mein Geld», irrt: das Wallet-Geld ist Spielguthaben, und Gratisspielguthaben aus Promotionen verlässt das Wallet überhaupt nicht. Wer eine Auszahlung auf ein Drittkonto verlangt, kann sie nicht bekommen, weil das bewilligte System sie nicht vorsieht.

Vergleich der beiden bewilligten Veranstalter: was die Wallet-Logik bei Swisslos und Loterie Romande unterscheidet

Wer in der Schweiz Sport wettet, hat die Wahl zwischen zwei Veranstaltern — und zwar nur zwischen diesen beiden. Was die Mindesteinzahlung angeht, sind beide Seiten ähnlich aufgebaut, weil sie beide dasselbe Wallet-Prinzip und denselben Frankenbetrag nutzen. Die Unterschiede liegen in den Vertriebswegen und in der Liste der Zahlungsmittel. Eine Tabelle fasst das zusammen.

Anbieter Schweizer Bewilligung Veranstalter / Bewilligungsform
Swisslos Sporttip Ja (Bewilligung Gespa, BGS SR 935.51) SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel; Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung, Aufsicht Gespa
Loterie Romande Jouez Sport Ja (Bewilligung Gespa, BGS SR 935.51) Société de la Loterie de la Suisse Romande, Lausanne; Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung, Aufsicht Gespa
BetFury keine Schweizer Bewilligung Lizenz laut Eigenangabe nicht festgestellt; in der Schweiz ohne Bewilligung, auf der Gespa-Sperrliste
MrXbet keine Schweizer Bewilligung Lizenz laut Eigenangabe nicht festgestellt; in der Schweiz ohne Bewilligung, auf der Gespa-Sperrliste
1xBet keine Schweizer Bewilligung Lizenz laut Eigenangabe nicht festgestellt; in der Schweiz ohne Bewilligung, auf der Gespa-Sperrliste
Unibet keine Schweizer Bewilligung Lizenz laut Eigenangabe nicht festgestellt; in der Schweiz ohne Bewilligung, auf der Gespa-Sperrliste
Funbet keine Schweizer Bewilligung Lizenz laut Eigenangabe nicht festgestellt; in der Schweiz ohne Bewilligung, auf der Gespa-Sperrliste
Rabona keine Schweizer Bewilligung Lizenz laut Eigenangabe nicht festgestellt; in der Schweiz ohne Bewilligung, auf der Gespa-Sperrliste
BillyBets keine Schweizer Bewilligung Lizenz laut Eigenangabe nicht festgestellt; in der Schweiz ohne Bewilligung, auf der Gespa-Sperrliste
Bettilt keine Schweizer Bewilligung Lizenz laut Eigenangabe nicht festgestellt; in der Schweiz ohne Bewilligung, auf der Gespa-Sperrliste

Die Tabelle trennt sauber, was im Schweizer Recht getrennt ist: die zwei bewilligten Veranstalter, die jeweils ein Produkt in ihrem Vertragsgebiet anbieten, und die ausländischen Anbieter, die in der Schweiz keine Bewilligung haben und deren Domains von Schweizer Internetprovidern über die Gespa-Sperrliste per DNS blockiert werden. Die Anbieter ohne Schweizer Bewilligung sind in dieser Tabelle als ausländische Marken aufgeführt, weil Schweizer Spielerinnen auf sie stossen; die Aufnahme bedeutet keine Bewertung als «Wettanbieter im Schweizer Markt», sondern eine Erklärung, warum sie dort keine Bewilligung haben.

Was die Tabelle bewusst nicht zeigt: die konkrete Höhe der Mindesteinzahlung in Franken, die zugelassenen Höchstbeträge pro 30 Tage, die Auszahlungswege und die Spielerschutz-Mechanismen. Diese Punkte sind in den vorangehenden Abschnitten behandelt und sind für die bewilligten Veranstalter belegt, während sie für die ausländischen Anbieter ohne Schweizer Bewilligung nicht in der Form kontrolliert werden, wie es das BGS vorsieht — wer dort einzahlt, hat keine Anbindung an das Schweizer Ausschlussregister, keine Schweizer Aufsicht und im Streitfall keinen Schweizer Rechtsweg.

Überblick: was eine Mindesteinzahlung in der Schweiz bedeutet

Eine Mindesteinzahlung in der Schweiz ist der kleinste Betrag, mit dem ein Spieler-Wallet bei einem bewilligten Veranstalter aufgeladen werden kann. Bei Swisslos sind das CHF 20, bei der Loterie Romande CHF 20, 50, 100 oder 200. Das ist nicht die Seite des Schweizer Marktes, die mit «Mindesteinzahlung 1 Euro» oder «Mindesteinzahlung 5 Euro» wirbt — diese Beträge gehören zu ausländischen Anbietern ohne Schweizer Bewilligung. Wer auf einer solchen Seite einzahlt, bewegt sich ausserhalb des Geldspielgesetzes.

Wer den Überblick sucht, sollte drei Punkte mitnehmen:

Rechtslage: warum ausländische Bewilligungen in der Schweiz nichts gelten

Eine Lizenz aus einem anderen Land hat in der Schweiz keine Geltung. Das sagt Art. 4 BGS klar, und genau auf dieser Linie steht die Aufsicht. Eine ausländische Lizenz — gleich aus welchem Land — verändert nichts daran, dass das Angebot in der Schweiz nur stattfinden darf, wenn eine Schweizer Bewilligung vorliegt. Wer in der Schweiz wettet und keine Bewilligung hinter sich hat, wettet im Schwarzmarkt, und der Anbieter macht sich nach Art. 130 BGS strafbar: bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahre. Für die spielende Person selbst sieht das Strafrecht keine Sanktion vor, aber Einsatz und Gewinn können im Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und es gibt keine Schweizer Schutz- oder Aufsichtsinstanz, die einspringt.

Eine alte Holzbrücke über einen Gebirgsbach, Moos auf den Steinen, Nebelschwaden hängen im Tal
Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus.

Die Gespa-Sperrliste: DNS-Block statt Konto- oder Kartensperre

Die Gespa veröffentlicht eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Internetprovider über DNS-Sperren blockieren. Ende 2025 waren 671 Domains auf der Liste. Was die Sperrliste nicht leistet: Banken sperren keine Zahlungen an diese Anbieter, Kartenherausgeber sperren keine Karten, und es gibt kein automatisches Erkennungs- oder Filtersystem, das Zahlungen an gesperrte Domains erkennt. Wer über VPN oder einen ausländischen DNS-Server zugreift, umgeht die DNS-Sperre, und wer direkt mit Kreditkarte oder Banküberweisung einzahlt, hat keine zusätzliche Hürde zu erwarten. Die Sperrliste ist eine Sperre der Seite, nicht der Zahlung.

Was die Sperrliste leistet: sie verschiebt das Risiko zurück auf den Anbieter, der ohne Bewilligung in der Schweiz wirbt. Werbung für in der Schweiz nicht bewilligte Geldspiele ist nach Art. 74 Abs. 3 BGS verboten und kann mit einer Busse bis CHF 500’000 bestraft werden (Art. 131 BGS). Aus dieser Konstruktion ergibt sich, warum «ohne Schweizer Bewilligung» in der Werbung praktisch nie auftaucht — die Anbieter wissen, dass sie in der Schweiz nicht werben dürfen, und sie werben trotzdem, in der Regel über Domains, die sie regelmässig wechseln.

Gespa-Testkäufe 2025: 47,5 % der Verkaufsstellen verkauften an Minderjährige

Die Gespa hat 2025 an 200 Verkaufsstellen Testkäufe mit Minderjährigen durchgeführt. Bei 47,5 % der Testkäufe wurde der Sportwettenschein verkauft. Das ist kein Resultat, das die These «in der Schweiz ist alles streng geregelt» stützt; es ist ein Hinweis darauf, dass die Kontrolle an der Verkaufsstelle Lücken hat. Wer eine Sportwette an der Verkaufsstelle kauft, ist nicht automatisch durch eine Eingangskontrolle geschützt — die Kontrolle hängt von der Kasse ab.

Die Folge ist nicht, dass das Online-Konto genauso unsicher ist; die Online-Eröffnung erfordert eine Ausweis-Prüfung (Vorder- und Rückseite, bei besonderen Fällen zusätzlich Wohnsitznachweis, nicht älter als 4 Monate) und die Anbindung an das Ausschlussregister. Die Folge ist, dass der Online-Schutz greift, der Verkaufsstellenschutz aber nicht zuverlässig ist. Wer als Minderjähriger an der Verkaufsstelle kauft, hat es gegen den BGS-Straftatbestand zu verantworten, nicht die Kasse, die das Ticket verkauft hat.

Werbebeschränkungen und das Verbot ausländischer Werbung

Werbung für in der Schweiz nicht bewilligte Geldspiele ist verboten. Werbung für bewilligte Spiele darf nicht aufdringlich oder irreführend sein und sich nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen richten (Art. 74 BGS). Gratiswetten oder Gratisspielguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS); 2025 hat sie 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt. Es gibt keine zeitliche Werbebeschränkung im Tagesverlauf; eine Sperrstunde, wie sie in anderen Ländern existiert, kennt das BGS nicht. Wer eine Gratiswette oder ein Bonusguthaben sieht, das nicht aus einer dieser Zustimmungen stammt, sieht keine bewilligte Aktion — was nicht heisst, dass die Aktion automatisch unzulässig ist, sondern dass sie ausserhalb der dokumentierten Gespa-Zustimmungen läuft.

Anbieter im Überblick

Swisslos Sporttip

Swisslos ist die interkantonale Landeslotterie mit Sitz in Basel und einer der zwei Veranstalter, denen das interkantonale Geldspielkonkordat Sportwetten in der Schweiz zugesteht. Das Produkt heisst Sporttip und wird in den Deutschschweizer Kantonen, im Tessin und in Liechtenstein angeboten. Wer dort wohnt, kann ein Online-Konto eröffnen; das Konto wird in Franken geführt, und das Wallet hat eine eigene Aufladelogik. Der Mindestkauf des Spielguthabens beträgt CHF 20, der Höchstbetrag liegt bei CHF 10’000 pro 30 Tage, und das Wallet-Guthaben ist auf CHF 9’999 pro Kauf begrenzt, damit ein weiterer Kauf überhaupt möglich bleibt. PostFinance Pay ist eine eigene Zahlungsoption, bei der die Transaktion in der PostFinance App bestätigt wird.

Die Schutzmechanik ist eine andere als die Einzahlungsmechanik: vor der ersten Teilnahme werden Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt, Obergrenze CHF 9’999, bei unter 21-Jährigen CHF 1’000; Senkungen greifen sofort, Erhöhungen erst nach 72 Stunden. Dazu kommt eine freiwillige Einzahlungslimite für 30 Tage. Die Limits sind eine Mischung aus Pflicht und Wahl, und wer auf der Suche nach der «staatlichen Limite» ist, sucht etwas, das das Schweizer Recht nicht vorsieht. Was das Schweizer Recht vorsieht, ist, dass die Anbieterin die Pflicht-Limiten setzen lässt und die Erhöhung künstlich verzögert. Sporttip bietet Cash-Out für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung und nicht garantiert für jeden Markt — wer ein Cash-Out möchte, hat es nicht auf jeder Wette.

Wetten sind ab 18 Jahren zugänglich, der Mindesteinsatz beträgt CHF 1 pro Einzel- und Kombinationswette, der Höchsteinsatz CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombinationswette und CHF 10’000 pro Systemwette; Swisslos kann sie ohne Angabe von Gründen ändern, Wetten über der Limite werden nicht angenommen. Der Kombiboost verlangt mindestens vier Voraussagen mit Quote von je mindestens 1.50 und staffelt den Bonus auf den Nettogewinn nach Anzahl der Voraussagen. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung werden automatisch dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne darüber innert 3 Arbeitstagen auf das eigene Bank- oder Postkonto überwiesen; Swisslos zahlt zweimal pro Jahr gratis aus, ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % anfallen. Wer in einem Westschweizer Kanton wohnt, ist bei der Loterie Romande besser aufgehoben; für alle anderen in der Schweiz ist dies die regulierte Basis.

Loterie Romande Jouez Sport

Die Loterie Romande ist die zweite Veranstalterin, die das interkantonale Konkordat in der Schweiz zulässt. Sie hat ihren Sitz in Lausanne (Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne) und führt das Produkt Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Sie zählt 2’350 Verkaufsstellen und 221 Mitarbeitende. Wer in einem dieser Kantone wohnt, kann ein Online-Konto eröffnen; die Volljährigkeit und der Wohnsitz im Vertragsgebiet sind Pflicht, pro Person ist nur ein Konto zugelassen. Die Registrierung verlangt eine Ausweiskopie (Vorder- und Rückseite), in besonderen Fällen zusätzlich einen Wohnsitznachweis, der nicht älter als 4 Monate ist.

Die Einzahlungsmechanik entspricht in den Frankenbeträgen der von Swisslos: Einzahlungen auf das Spielerkonto sind auf höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage begrenzt, das Wallet-Guthaben auf höchstens CHF 10’000. Die Besonderheit liegt bei den Prepaid-Tickets der Loterie Romande, die zu CHF 20, CHF 50, CHF 100 und CHF 200 ausgegeben werden, ein Jahr gültig sind und in einem Betrag dem Wallet gutgeschrieben werden müssen. Das ist der Weg für alle, die ohne Bankverbindung oder PostFinance einsteigen wollen oder die Aufladung an einer Verkaufsstelle erledigen. Gewinne bis CHF 1’000 netto werden direkt dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne darüber auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen, Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar. Wer einen Wettschein mit Gewinn oder Einsatz-Rückerstattung bis CHF 200 hat, kann ihn in jeder Jouez-Sport-Verkaufsstelle einlösen; eine Verkaufsstelle darf bei genügend Bargeld bis höchstens CHF 2’000 auszahlen. Dies ist die erste Wahl für Westschweizer Spielerinnen, die das Verkaufsstellen-Netz oder den frankophonen Support schätzen; wer primär bargeldlos auflädt, findet bei Swisslos andere Wege.

BetFury

BetFury gehört zur Gruppe der Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. In der Schweiz ist das Angebot von Sportwetten nach dem Geldspielgesetz nur den zwei bewilligten Veranstaltern erlaubt; eine Lizenz aus einem anderen Land — gleich aus welchem — hat hier keine Geltung. Die Domains solcher Anbieter werden von der Gespa auf die DNS-Sperrliste gesetzt. Wer auf einer solchen Seite einzahlt, hat keine Anbindung an das Schweizer Ausschlussregister, keine Schweizer Aufsicht und keinen Schweizer Rechtsweg im Streitfall. Ob BetFury eine Mindesteinzahlung verlangt, welche Zahlungsmittel akzeptiert werden und wie Auszahlungen ablaufen, unterliegt den Bedingungen des Anbieters selbst, die in der Schweiz nicht geprüft sind. Da dieses Angebot keine Schweizer Bewilligung besitzt und auf der Sperrliste der Gespa steht, fehlt hier jeder gesetzliche Schutz des BGS.

MrXbet

MrXbet gehört zur gleichen Gruppe wie BetFury: keine Schweizer Bewilligung, in der Schweiz ohne Zulassung, mit Domain auf der Gespa-Sperrliste. Eine Lizenz aus einem anderen Land gilt hier nicht. Wer auf MrXbet einzahlt, zahlt in einer Währung, die nicht das Schweizer Konto ist, und hat keine Anbindung an das Schweizer Ausschlussregister; im Konfliktfall mit dem Anbieter gibt es keinen Schweizer Rechtsweg, und die Gewinne unterliegen je nach Kanton einer anderen steuerlichen Behandlung als Gewinne aus bewilligten Schweizer Wetten — die Steuerpraxis des Kantons Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig vom Betrag als steuerbares Einkommen. Wer dort spielen will, sieht sich die Bedingungen des Anbieters selbst an. Das Angebot besitzt keine Schweizer Zulassung; die Marke ist ein Beispiel für ausländische Anbieter, die im Schweizer Markt nicht operieren dürfen.

1xBet

1xBet gehört zur gleichen Kategorie wie BetFury und MrXbet: keine Schweizer Bewilligung, Domain auf der Gespa-Sperrliste, kein Schweizer Rechtsweg, keine Anbindung an das Ausschlussregister. Die Werbung für in der Schweiz nicht bewilligte Geldspiele ist nach Art. 74 Abs. 3 BGS verboten und kann mit einer Busse bis CHF 500’000 bestraft werden; die Anbieter wechseln regelmässig Domains, um der DNS-Sperre zu entgehen — ein Vorgehen, das die Gespa in ihren Berichten nennt. Da die Modalitäten hier nicht belegt sind, bleibt nur die Prüfung beim Anbieter selbst. Rechtlich gilt: Die Marke hat keine Zulassung in der Schweiz.

Unibet

Unibet fällt in dieselbe Kategorie wie 1xBet und die anderen ausländischen Marken in dieser Liste. Eine Lizenz aus einem anderen Land gilt in der Schweiz nicht. Die Domain ist auf der Gespa-Sperrliste, die Schweizer Aufsicht greift nicht, und es gibt keinen Schweizer Rechtsweg. Über Mindestbeträge und Auszahlungswege ist hier nichts dokumentiert; die Prüfung gehört zur Seite des Anbieters, nicht zur Schweizer Zulässigkeitsprüfung.

Funbet

Funbet fällt in dieselbe Kategorie. Keine Schweizer Bewilligung, keine Wirkung einer ausländischen Lizenz in der Schweiz, Domain auf der Gespa-Sperrliste. Die Konditionen sind nicht verifiziert und unterliegen keiner Schweizer Aufsicht. Das Angebot besitzt keine Schweizer Bewilligung.

Rabona

Rabona gehört zur gleichen Gruppe ausländischer Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Wer dort einzahlt, hat keine Anbindung an das Schweizer Ausschlussregister, keine Schweizer Aufsicht und keinen Schweizer Rechtsweg; die Gewinne unterliegen je nach Kanton einer eigenen steuerlichen Praxis. Über Mindestbeträge und Auszahlungswege hier ist nichts dokumentiert; die Prüfung gehört zur Seite des Anbieters.

BillyBets

BillyBets fällt in dieselbe Kategorie wie die anderen ausländischen Anbieter in dieser Liste. Keine Schweizer Bewilligung, Domain auf der Gespa-Sperrliste, kein Schweizer Rechtsweg. Über die konkreten Mindestbeträge und Höchstbeträge ist hier nichts dokumentiert; die Bedingungen liegen beim Anbieter.

Bettilt

Bettilt schliesst die Liste der ausländischen Anbieter ohne Schweizer Bewilligung ab. Auch hier gilt: keine Schweizer Bewilligung, Domain auf der Gespa-Sperrliste, kein Schweizer Rechtsweg. Über Mindestbeträge und Auszahlungswege ist hier nichts dokumentiert.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Mindesteinzahlung beim Spielguthaben von Swisslos?

CHF 20 pro Kauf. Wer mit einer Online-Zahlung oder einem Einzahlungsschein das Swisslos-Wallet auflädt, zahlt mindestens CHF 20 pro Vorgang; ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Der Höchstbetrag pro 30 Tage liegt bei CHF 10’000.

Warum nennen manche Seiten eine Mindesteinzahlung in Euro, und was sagt das über den Anbieter aus?

Beträge in Euro gehören zu ausländischen Anbietern ohne Schweizer Bewilligung. In der Schweiz dürfen nur Swisslos (Sporttip) und Loterie Romande (Jouez Sport) Sportwetten anbieten, beide führen das Konto in Franken. Wer «Mindesteinzahlung 1 Euro» oder «Mindesteinzahlung 5 Euro» liest, sieht eine ausländische Seite, deren Domains von der Gespa auf der Sperrliste geführt werden.

Wie viel darf bei der Loterie Romande innerhalb von 30 Tagen eingezahlt werden?

Höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage. Das Wallet-Guthaben ist auf höchstens CHF 10’000 begrenzt; Prepaid-Tickets sind zu CHF 20, 50, 100 und 200 erhältlich, ein Jahr gültig und müssen in einem Betrag dem Wallet gutgeschrieben werden.

Auf welches Konto werden Gewinne ausgezahlt?

Auf ein Konto im eigenen Namen. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung werden automatisch dem Wallet gutgeschrieben; Gewinne darüber werden innert 3 Arbeitstagen auf das eigene Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto überwiesen. Anonyme Auszahlungen oder Auszahlungen auf Drittkonten sind im bewilligten Schweizer Markt nicht möglich.

Bis zu welchem Betrag werden Gewinne direkt dem Wallet gutgeschrieben?

Bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung, bei beiden bewilligten Veranstaltern. Swisslos schreibt Gewinne bis CHF 1’000 automatisch dem Wallet gut, Loterie Romande schreibt Gewinne bis CHF 1’000 netto direkt dem Wallet gut. Gewinne darüber nehmen den Bankweg.

Gibt es in der Schweiz eine staatliche Obergrenze für Einzahlungen, oder setzt jede Person ihre Limite selbst?

Die Schweiz kennt keine staatliche Obergrenze für Einzahlungen. Die CHF 10’000 pro 30 Tage bei Swisslos und Loterie Romande sind betriebliche Schwellen, keine aufsichtsrechtlichen Grenzen. Die Anbieter verlangen, dass die spielende Person eigene Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzt (Obergrenze CHF 9’999, bei unter 21-Jährigen CHF 1’000) und bieten eine freiwillige Einzahlungslimite für 30 Tage. Senkungen greifen sofort, Erhöhungen erst nach 72 Stunden.

Inhalt erstellt vom Team «tippsheutech»