Bonus, Gratiswette und Aktionstage für bestehende Konten: was die Schweizer Veranstalter wirklich bieten
Aktuelle Daten geprüft am Oktober 19, 2026 gegen die Spielregeln von Swisslos (Sporttip, Version 4.2) und das Réglement Général der Loterie Romande sowie gegen die BGS-Bewilligungen.
Wer nach dem ersten Willkommensangebot weiter sucht, stösst in der Schweiz auf eine ungewohnte Engstelle. Hierzulande dürfen nur zwei Veranstalter Sportwetten anbieten, Swisslos mit Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport, und jede Treueaktion, jeder Gratisspielgutschein und jede Aktion in den Stadien braucht vorgängig die Zustimmung der Aufsicht. Das macht den Markt klein, die Angebote rar, und die Bedingungen sichtbarer als anderswo. Wer eine Gratiswette, einen Boost oder einen Gutscheincode erwartet, wie ihn ausländische Buchmacher per E-Mail verschicken, liegt hier falsch. Wer hingegen weiss, wie ein Kombiboost funktioniert, wann ein Cash-Out den Boost auflöst und wohin der Gewinn tatsächlich fliesst, kann das Wenige nutzen, das es gibt.
Dieser Ratgeber gibt einen Überblick über die Bonus-Angebote für Bestandskunden in der Schweiz, erläutert die Mechanismen hinter den Aktionen und unterstützt Sie dabei, den Wert von Bonus-Angeboten besser einzuschätzen.
Verlustlimiten, Wartefristen und Spielsperre – was unabhängig von jedem Gutschein gilt
Bevor ein Gutschein ins Spiel kommt, stehen die Schutzmechanismen. Sie sind nicht Teil der Aktion, sondern Voraussetzung dafür, dass überhaupt gewettet werden darf.

Bei Swisslos setzen Spielende vor der ersten Sporttip-Teilnahme Verlustlimiten für einen, sieben und 30 Tage, mit einer Obergrenze von CHF 9’999, für unter 21-Jährige maximal CHF 1’000. Eine Senkung greift sofort. Eine Erhöhung erst nach 72 Stunden, drei Tagen also, in denen ein kühlerer Kopf die Limite noch einmal überprüfen kann. Zusätzlich lässt sich eine freiwillige Einzahlungslimite für 30 Tage setzen. Die Loterie Romande kappt Einzahlungen auf das Spielerkonto bei CHF 10’000 pro 30 Tage und das Wallet-Guthaben ebenfalls bei CHF 10’000; das ist nicht dasselbe wie eine Verlustlimite, schneidet aber den Spielraum ähnlich zurück.
Eine Spielsperre lässt sich bei Swisslos produktbezogen für ein bis 180 Tage selbst setzen, ohne vorzeitige Aufhebung. Eine unbefristete Sperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos, Online-Casinos und das Fürstentum Liechtenstein. Wer im Register steht, kann kein neues Konto eröffnen; das ist der Sinn einer registerbasierten Sperre. Bei beiden Veranstaltern gilt: gesperrt oder minderjährig, kein Anspruch auf Einsatz oder Gewinn.
Für ein Angebot wie den Kombiboost heisst das: der Schutzrahmen steht, bevor der Bonus ins Spiel kommt. Wer die Limite schon ausgeschöpft hat, bekommt keinen Boost obendrauf. Wer eine Sperre aktiviert, verliert auch den Anspruch auf noch nicht ausgewertete Gratisspielguthaben.
Dauerangebote sind in diesem Rahmen kein Anreiz, mehr zu setzen. Der Kombiboost erhöht eine Wette, die schon steht, und die Stadien-Aktion der Loterie Romande schenkte ein fest definiertes CHF 7 Sachspielguthaben, das nicht auszahlbar ist und nach 30 Tagen verfällt. Wer das Angebot nutzt, setzt nicht mehr, weil es da ist; das Angebot ist klein genug, um es als gelegentlichen Bonus zu lesen, nicht als Treiber.
Was im Alltag zählt: wer spielt, sollte die eigene Limite kennen, bevor er einen Code einlöst. Die 72-Stunden-Frist bei einer Erhöhung ist dabei die wichtigste Bremse, weil sie einerseits den kurzfristigen Griff zur höheren Limite blockiert, andererseits aber auch dann gilt, wenn jemand aus einem Bonusgewinn heraus sein Spiel ausweiten möchte.
Boni und Gratiswetten: was es in der Schweiz tatsächlich gibt
Der Bestandskundenmarkt in der Schweiz ist klein, weil die Gespa jede Treueaktion vorgängig genehmigt, und er ist klar abgegrenzt. Drei Formen kommen vor, jede mit eigener Mechanik.

Der Kombiboost von Sporttip
Der Kombiboost ist kein Code, kein Gutschein, keine E-Mail-Aktion. Er ist eine fest programmierte Funktion im Wettschein: Wer online, prematch, live oder in einer Systemwette, mindestens vier Voraussagen kombiniert, jede einzelne zu einer Quote von mindestens 1.50, erhält einen Bonus auf den Nettogewinn, gestaffelt nach Anzahl der Voraussagen. Vier Voraussagen bringen 5 %, sieben 20 %, zehn 40 % und fünfzehn 100 % Bonus auf den Nettogewinn. Der Bonus ist limitiert, ebenso wie der Einsatz, und es gilt: das ist der eine Bestandskundenvorteil, den Sporttip dauerhaft anbietet, ohne Aktionszeitfenster, ohne Code, ohne Anmeldung.
Der Mechanismus ist sauber: Wer bei vier Spielen richtig liegt, gewinnt nicht nur die Wette, sondern 5 % obendrauf. Wer fünfzehn richtige Tipps landet, sieht seinen Nettogewinn verdoppelt. Das klingt gross, heisst aber in der Praxis: fünfzehn richtige Tipps zu einer Mindestquote von 1.50 ergeben eine Gesamtquote, die jeder geprüften Wette standhalten muss, und der Boost ist nach oben gedeckelt. Die Wirkung liegt im Bereich von Centbeträgen bis zu wenigen Franken pro normalem Wettschein.
Quotenboosts und Profitboosts
Daneben kennt Sporttip zwei punktuelle Erhöhungen. Ein Quotenboost gilt nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage und erhöht die angezeigte Quote. Ein Profitboost erhöht den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar, in Einsatz und Erhöhung limitiert, und bei einem Cash-Out verfällt der Boost ersatzlos. Das ist eine zentrale Bedingung: wer vorzeitig aussteigt, verliert die Erhöhung, und der ausgewiesene Cash-Out-Wert enthält sie nicht.
Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades»
Die Loterie Romande hat zwischen dem 17. Dezember 2025 und dem 10. März 2026 an sieben Aktionstagen in den Stadien der National League einen Code verteilt. Wer den Code innerhalb von sieben Tagen im verifizierten Konto eingab, erhielt ein Spielguthaben von CHF 10, auf 7’000 Stück limitiert, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar. Die Aktion war bewilligt, mengenmässig gedeckelt und an einen physischen Stadionbesuch gekoppelt. Sie ist kein offenes Angebot, sondern eine Beispielaktion, an der sich zeigt, wie ein bewilligtes Bestandskunden-Format in der Schweiz aussieht: klein, zeitlich begrenzt, nicht auszahlbar, an ein verifiziertes Konto gebunden.
Wo das Gratisspielguthaben landet
Bei beiden Veranstaltern wird Gratisspielguthaben aus einer Promotion dem Wallet gutgeschrieben und verfällt, wenn es nicht innerhalb der Frist eingesetzt wird. Eine Auszahlung des Gutschreibers selbst ist ausgeschlossen, nur Gewinne daraus fliessen ins Wallet oder aufs Bankkonto. Das ist im Gesetz so angelegt: Gratisspielguthaben ist eine bewilligungspflichtige Vergünstigung, kein Geld, das der Spieler zurückfordern kann. Wer die Aktionsbedingungen liest, sieht diese Klausel zuerst.
Was eine Bonusmechanik wirklich kostet: das Beispiel Kombiboost
Eine Promotion lässt sich erst beurteilen, wenn man weiss, was hinten rauskommt. Der Kombiboost bietet sich für eine Beispielrechnung an, weil er offen in den Spielregeln steht.
Die Rechnung arbeitet mit einer Beispielwette von CHF 10 Einsatz, vier Voraussagen zu Quoten von 1.60, 1.70, 1.80 und 2.00. Die Gesamtquote der Vierfach-Kombi ist das Produkt der Einzelquoten: 1.60 × 1.70 × 1.80 × 2.00 = 9’792. Bei einem Einsatz von CHF 10 ergibt das einen Bruttogewinn von CHF 97.92. Der Nettogewinn, also der Gewinn über dem Einsatz, liegt bei CHF 87.92. Mit dem Kombiboost für vier Voraussagen von 5 % erhöht sich der Nettogewinn um CHF 4.40 auf CHF 92.32.
In Worten: wer mit einem Zehn-Franken-Einsatz eine Vierfach-Kombi zu diesen Quoten gewinnt, sieht durch den Kombiboost rund CHF 4 zusätzlich auf seinem Gewinn, abhängig von der tatsächlichen Gesamtquote. Bei einer grösseren Auswahl an Voraussagen steigt der Prozentsatz, und damit auch der Bonus, aber gleichzeitig wird die Wette schwerer zu gewinnen. Sieben Voraussagen bringen 20 % Bonus, aber jede zusätzliche Voraussage erhöht das Risiko, dass ein Spiel schiefläuft und die ganze Kombi kippt.
Das Ergebnis ist also kein fester Frankenbetrag, sondern eine Bandbreite, die von der Wahl der Quoten und der Anzahl der Voraussagen abhängt. Für eine typische Vier-Fach-Kombi mit moderaten Quoten liegt der Boost im einstelligen Frankenbereich; bei fünfzehn richtigen Voraussagen kann er den Nettogewinn verdoppeln, vorausgesetzt, alle Spiele gehen auf.
Die Annahme, die hier getroffen wird: nur der Einsatz wird riskiert, und die Quoten sind ein Beispiel, keine quotierten Preise. In der Praxis liegen die Quoten je nach Sport und Markt anders, und der Boost ist in den Spielregeln gedeckelt. Wer die genaue Wirkung für seinen Wettschein wissen will, wirft einen Blick in die Spielregeln, dort sind die Limits für den Bonus festgehalten.
Diese Rechnung zeigt, was der Kombiboost leistet: ein kleiner, transparenter Zuschlag auf eine Wette, die der Spieler sowieso platziert hätte. Wer den Boost nutzt, ohne sein Spielverhalten zu ändern, nimmt das Geschenk mit. Wer den Boost nutzt, indem er eine Wette grösser macht oder riskanter, als sie ohnehin wäre, zahlt am Ende drauf.
Die Schweizer Veranstalter im Vergleich
Die beiden bewilligten Veranstalter sind die einzigen Anbieter, an die sich eine Schweizer Spielerin mit Wohnsitz im jeweiligen Vertragsgebiet wenden kann. Der Vergleich sortiert sie nach den Bedingungen, die ein Bestandskunde tatsächlich spürt.
Einordnung der beiden bewilligten Veranstalter
| Marke | Schweizer Bewilligung | Veranstalter und Produkt |
|---|---|---|
| Sporttip | Bewilligung als Grossspiel (Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS, Aufsicht Gespa) | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel; Produkt Sporttip |
| Jouez Sport | Bewilligung als Grossspiel (Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS, Aufsicht Gespa) | Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande), Lausanne; Produkt Jouez Sport |
Was diese Tabelle nicht zeigt, ist die geografische Zuständigkeit. Swisslos ist für die Deutschschweizer Kantone plus Tessin und Liechtenstein zuständig, die Loterie Romande für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Wer im falschen Kanton wohnt, kann beim jeweils anderen Veranstalter kein Online-Konto eröffnen. Diese Aufteilung ist nicht Verhandlungssache; sie ergibt sich aus der interkantonalen Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen.
Beide Veranstalter brauchen für jeden Bonus und jede Aktion eine vorgängige Bewilligung der Gespa. Was am Markt als Aktion erscheint, ist im Verhältnis zur ausländischen Konkurrenz dadurch selten und klein, dafür aber transparent in den Bedingungen und gerichtlich überprüfbar.
Sporttip – was es für Bestandskunden tatsächlich heisst
Sporttip ist die Marke, unter der Swisslos Sportwetten anbietet, gedeckelt vom Kombiboost und gelegentlich von Quoten- und Profitboosts auf ausgewählte Ereignisse. Für Bestandskunden ist der Kombiboost der eigentliche Ankerpunkt: er läuft ohne Anmeldung, ohne Aktionszeitraum, ohne Code, nur durch die Kombination genügend vieler Voraussagen zu Quoten ab 1.50.
Die Bedingungen, die ein Spieler beachten muss: der Boost gilt nur online, nicht am Verkaufspunkt. Cash-Out vor Spielende lässt den Boost verfallen. Profitboosts sind pro Person nur einmal einlösbar. Der Bonus auf den Nettogewinn ist gedeckelt, ebenso wie der maximale Einsatz. Wer mit einer Systemwette spielt, kann den Boost nutzen, aber die Limits für Systemwetten sind mit maximal CHF 10’000 pro Schein deutlich höher als für Einzel- und Kombinationswetten mit CHF 1’000.
Die Limits beim Einsatz sind das, was die Mechanik im Alltag prägt: mindestens CHF 1, höchstens CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombiwette. Das ist ein Band, das den High-Roller ausschliesst und den Gelegenheitsspieler einschliesst. Wer den vollen Bonus auf den Nettogewinn mitnehmen will, muss innerhalb dieser Grenzen spielen, alles darüber wird vom System nicht angenommen.
Das Urteil: Sporttip ist für Bestandskunden die ehrlichste Adresse, weil das Angebot offen in den Regeln steht, ohne Aktionscode funktioniert und an klaren Quotenbedingungen hängt. Wer das Wenige nutzt, das es gibt, bekommt einen kleinen, klar bezifferten Bonus auf eine Wette, die er sowieso platziert hätte. Wer hingegen auf grosse Willkommensgeschenke, wöchentliche Reload-Boni oder einen exklusiven Gutscheincode wartet, wird hier nicht bedient, weil das Modell das nicht vorsieht.
Jouez Sport – das kleine, bewilligte Format
Jouez Sport ist die Westschweizer Variante. Das dauernde Angebot ist schmaler als bei Sporttip, dafür gibt es gelegentlich bewilligte Aktionen wie die erwähnte «JouezSport – Patinoires et Stades», die einen Stadionbesuch an einen Code und ein CHF 10 Spielguthaben knüpft.
Die Mechanik: das Spielguthaben wird dem Wallet gutgeschrieben, ist nicht auszahlbar und 30 Tage gültig. Wer es nutzt, setzt damit Wetten im normalen Wettangebot; Gewinne daraus fliessen ins Wallet und ab CHF 1’000 Nettogewinn pro Spielbestätigung direkt auf das Bankkonto der angegebenen IBAN. Die Loterie Romande erlaubt dabei nur ein Wallet-Guthaben von maximal CHF 10’000 und Einzahlungen von höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage.
Für Bestandskunden ist Jouez Sport vor allem dann interessant, wenn sie in der Westschweiz wohnen und die physischen Aktionen mitnehmen können, die der Veranstalter in den Stadien durchführt. Wer keinen National-League-Stadionbesuch mit Codeeinlösung verbinden kann, sieht vom normalen Wettangebot her gegenüber Sporttip keinen strukturellen Vorteil, eher das Gegenteil: das dauernde Boost-Angebot ist bei Sporttip sichtbarer.
Das Urteil: Jouez Sport ist die richtige Adresse für Bestandskunden in der Romandie, die physische Aktionen mitnehmen wollen. Für die Frage «gibt es einen Bonus auf meine nächste Wette?» ist das Angebot dünner als bei Sporttip, weil die dauerhafte Boost-Mechanik fehlt und Aktionen nur in ausgewählten Zeitfenstern stattfinden.
Ausländische Marken – warum sie hier nicht mitspielen
Die übrigen Plätze in jeder Liste ausländischer Buchmacher sind in der Schweiz keine echten Optionen. WirWetten, Playzilla, FortuneJack, 1xBet, 22Bet, Bahigo, Jackbit und AmunRa besitzen keine Schweizer BWE (Veranstalter- und Spielbewilligung), und eine ausländische Lizenz aus Curaçao, Malta, Deutschland oder einem anderen Land hat in der Schweiz keine Kraft. Was diese Marken anbieten, ist im Schweizer Kontext Werbung für bewilligungspflichtige Geldspiele, und genau diese Werbung ist nach Art. 74 Abs. 3 BGS verboten und nach Art. 131 BGS mit Busse bis zu CHF 500’000 strafbar.
Die Konsequenz: diese Marken sind in der Schweiz über die DNS-Sperrliste der Gespa blockiert, ihre Domains werden von Schweizer Internetanbietern unzugänglich gemacht, und das nicht ohne Grund. Ohne Schweizer BWE kein Anschluss an das nationale Ausschlussregister, kein Schweizer Rechtsweg bei Streit, keine Garantie, dass eine Auszahlung tatsächlich erfolgt. Wer dort spielt, tut das ausserhalb des Schweizer Rechtsrahmens und riskiert, dass Gewinne im Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden.
Der einzige Grund, warum diese Namen in einem Schweizer Ratgeber überhaupt auftauchen, ist ihre Sichtbarkeit im Netz: Spielerinnen, die nach einem Bonuscode oder einer Gratiswette für Bestandskunden suchen, stossen auf sie ausländischer Anbieter, und genau hier sitzt die Falle. Wer einen Gutscheincode für ein ausländisches Angebot annimmt, akzeptiert dessen Bedingungen und dessen fehlende Schweizer Aufsicht. Das ist die andere Seite der Medaille: ein Bestandskundenbonus in der Schweiz ist rar, aber seine Bedingungen sind überprüfbar; ein ausländischer Bonus ist häufig und gross, aber ohne jede Schweizer Garantie.
Das Urteil: ausländische Marken sind in der Schweiz kein Ersatz für ein bewilligtes Angebot, weil sie unter Schweizer Recht keine Sportwetten anbieten dürfen. Wer sie trotzdem nutzt, verlässt den Schutz des BGS und riskiert eine blockierte Domain, eine ausbleibende Auszahlung und eine Busse gegen den Anbieter, in deren Verfahren auch der Spieler hineingezogen werden kann.
Wie ein Bonus bei Sporttip wirklich entsteht
Die Mechanik hinter einem Bestandskundenangebot wird sichtbar, wenn man den Ablauf Schritt für Schritt nachvollzieht. Bei Sporttip ist es am Beispiel des Kombiboosts besonders klar, weil der Mechanismus offen in den Regeln steht.
Der erste Schritt ist die Einzahlung. Wer auf seinem Swisslos-Konto Spielguthaben hat, kann es für eine Wette einsetzen. Wer keines hat, lädt das Wallet per Online-Zahlung oder Einzahlungsschein auf, mindestens CHF 20, höchstens CHF 10’000 innert 30 Tagen, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben die CHF 9’999 nicht übersteigt.
Der zweite Schritt ist die Wette selbst. Wer im Wettschein eine Kombiwette baut, sieht die Anzahl der Voraussagen, und sobald er vier Voraussagen mit Quote ab 1.50 erreicht, schaltet sich der Kombiboost automatisch dazu. Es ist keine separate Anmeldung nötig. Der Spieler tippt, und der Boost liegt auf der Wette, gestaffelt nach Anzahl der Voraussagen.
Der dritte Schritt ist die Auswertung. Liegt die Wette richtig, wird der Nettogewinn um den Prozentsatz des Kombiboosts erhöht, gerundet auf fünf Rappen genau. Der Gesamtbetrag landet im Wallet. Liegt die Wette falsch, ist der Einsatz weg, der Boost spielt keine Rolle. Ein Cash-Out vor Spielende lässt den Boost verfallen, und der ausgewiesene Cash-Out-Wert enthält ihn nicht.
Der vierte Schritt ist die Auszahlung. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsflur schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut. Gewinne darüber überweist Swisslos innert drei Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto des Spielenden. Swisslos zahlt Spielguthaben zweimal innert 365 Tagen gratis aus, ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % anfallen.
Was diese Sequenz zeigt: ein Bonus in der Schweiz ist kein Marketinggeschenk, das per E-Mail ins Postfach flattert. Er ist eine Funktion im Wettsystem, an klare Quotenbedingungen geknüpft, mit gedeckelten Gewinnen und einer Auszahlung, die erst nach der Auswertung fliesst. Wer das versteht, versteht den Schweizer Bestandskundenmarkt.
Was das BGS über Boni und Werbung sagt
Die regulatorische Seite ist das Skelett, an dem jeder Bonus hängt. Sie entscheidet, was überhaupt angeboten werden darf und unter welchen Bedingungen.
Werbung und ihre Grenzen
Werbung für Geldspiele darf nach Art. 74 BGS nicht aufdringlich oder irreführend sein, sie darf sich nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen richten, und sie darf nicht für nicht bewilligte Spiele werben. Werbung für Geldspiele, die in der Schweiz nicht zugelassen sind, ist verboten und mit Busse bis zu CHF 500’000 strafbar. Das ist die rechtliche Grundlage dafür, dass ausländische Buchmacher in der Schweiz nicht aktiv werben dürfen und dass ihre Domains blockiert werden können.
Bewilligungspflicht für Gratisspiele
Gratiswetten und Gratisspielguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Aufsicht. 2025 hat die Gespa der Loterie Romande 24 und Swisslos 8 solche Bewilligungen erteilt. Die Bewilligung wird einzelfallweise geprüft: Wie hoch ist das Guthaben? An welche Bedingungen ist es geknüpft? Wie lange ist es gültig? Was passiert mit Gewinnen daraus? Was am Ende in den Spielregeln steht, ist das Ergebnis einer Aufsicht, die jedes einzelne Angebot sieht, bevor es live geht.
Keine Auszahlung des Gutschreibers
Eine zentrale Bedingung ist im Gesetz angelegt: Gratisspielguthaben ist keine Geldschuld, die der Spieler einfordern kann. Es wird dem Wallet gutgeschrieben, ist an eine Frist gebunden und verfällt, wenn es nicht genutzt wird. Wer auf eine Barauszahlung des Gutschreibers wartet, wartet vergebens. Was ausgezahlt wird, sind Gewinne, die mit dem Gutschreiber erzielt wurden, und auch nur, wenn sie die normalen Auszahlungsregeln erfüllen.
Kein Schweizer Code, keine Förderung
Wer einen Gutscheincode aus einem ausländischen Newsletter annimmt, bewegt sich ausserhalb der Schweizer Aufsicht. Der Code selbst ist nicht verboten, aber die Annahme eines Angebots eines nicht bewilligten Anbieters ist es. Wer mit einem ausländischen Code wettet, wettet ohne Schweizer Bewilligung, ohne Schweizer Rechtsweg, ohne Schutz des Ausschlussregisters.
Auszahlung, Verifikation und das Bankkonto
Ein Bestandskunde, der einen Gewinn mit nach Hause nehmen will, muss zuerst verifiziert sein. Bei Swisslos braucht die Online-Registrierung mindestens 18 Jahre, Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet, keine bestehende Spielsperre und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft. Bei der Loterie Romande läuft die Verifikation analog, mit Wohnsitz in einem der sechs Westschweizer Kantone.
Die Auszahlung selbst folgt klaren Regeln. Bei beiden Veranstaltern wird auf ein Bank- oder Postkonto im eigenen Namen ausgezahlt, in der Schweiz oder in Liechtenstein. Bei Loterie Romande werden Gewinne bis CHF 1’000 netto direkt dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne darüber auf die angegebene IBAN überwiesen. Bei Swisslos werden Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung automatisch dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne darüber bei bekannter Zahlungsverbindung innert drei Arbeitstagen überwiesen.
Wichtig zu wissen: Swisslos zahlt Spielguthaben zweimal innert 365 Tagen gratis aus, ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar. Bei der Loterie Romande ist die Auszahlung an die IBAN gebunden, und Gewinne aus Gratisspielguthaben folgen den normalen Auszahlungsregeln, sobald sie im Wallet liegen.
Diese Mechanik bedeutet für einen Bestandskunden mit einem kleinen Bonusgewinn: das Geld bleibt im Wallet, bis es entweder wieder eingesetzt oder die Schwelle für eine Auszahlung überschritten wird. Wer den Bonus auszahlen will, muss spielen, gewinnen, und die Schwelle erreichen, alles innerhalb der Auszahlungsregeln und der Verlustlimiten.
Steuern: was von einem Gewinn übrig bleibt
Die gute Nachricht zuerst: die meisten Wettenden in der Schweiz gewinnen nie so viel, dass es steuerlich relevant wird. Gewinne aus Schweizer Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei; der Bund setzt diesen Freibetrag seit dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000. Die Kantone haben eigene Freibeträge, die teils tiefer liegen, daher die Faustregel «je nach Kanton». Über dem Freibetrag zieht der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ab, die der Spielende über die Steuererklärung zurückholen kann.
Für einen normalen Bestandskunden, der mit einem Kombiboost ein paar Franken dazu gewinnt, heisst das: keine Einkommenssteuer auf den Gewinn, keine Verrechnungssteuer, der Betrag ist brutto gleich netto. Wer einen grösseren Gewinn einfährt und über dem Freibetrag liegt, sollte den Gewinn in der Steuererklärung deklarieren und die Verrechnungssteuer zurückfordern.
Gewinne aus ausländischen Angeboten fallen aus der Verrechnungssteuer heraus, können aber nach kantonalem Recht als Einkommen gelten, unabhängig vom Betrag. Wer mit einem ausländischen Buchmacher spielt und gewinnt, fragt am besten die kantonale Steuerverwaltung oder einen Steuerberater.
Was es in der Schweiz nicht gibt: der ausländische Gutscheincode
Wer im Internet nach «Gutscheincode», «Gratiswette» oder «Bonuscode für Bestandskunden» sucht, landet fast immer bei ausländischen Buchmachern. In der Schweiz gibt es diese Mechanik nicht. Der Grund liegt nicht in mangelnder Phantasie der Schweizer Veranstalter, sondern im Geldspielgesetz. Gratisspielguthaben brauchen eine vorgängige Bewilligung der Gespa, und diese Bewilligung wird nur erteilt, wenn das Angebot klar, transparent und nicht aufdringlich ist.
Wer einen Gutscheincode aus einem ausländischen Newsletter in der Schweiz annimmt, nimmt ein Angebot an, das unter Schweizer Recht nicht beworben werden darf. Die Aktion selbst mag im EU-Ausland legal sein; in der Schweiz ist sie ein Angebot für ein nicht bewilligtes Geldspiel, und der Anbieter macht sich strafbar.
Das ist die Kehrseite des kleinen Schweizer Bestandskundenmarktes: die Angebote sind rar, aber sie sind überprüfbar. Ein Schweizer Spieler, der ein Gratisspielguthaben von CHF 10 annimmt, weiss, dass es nicht auszahlbar ist, dass es 30 Tage gültig ist und dass Gewinne daraus nach den normalen Regeln ausgezahlt werden. Ein ausländischer Spieler, der einen 100 %-Bonus annimmt, weiss oft nicht, wie oft er den Bonus umsetzen muss, welche Mindestquoten gelten und welche Frist abläuft.
Häufige Fragen zum Sportwetten-Bonus für Bestandskunden
Gibt es in der Schweiz Gratiswetten für Bestandskunden?
Ja, aber selten und an Bedingungen geknüpft. Sporttip bietet den Kombiboost dauerhaft auf Kombiwetten ab vier Voraussagen mit Mindestquote 1.50 an. Die Loterie Romande hat zwischen Dezember 2025 und März 2026 in den National-League-Stadien ein CHF 10 Spielguthaben verteilt. Jede Treueaktion braucht die vorgängige Zustimmung der Gespa, daher sind die Angebote klein, klar befristet und nicht auszahlbar.
Wie funktioniert der Kombiboost für bestehende Konten?
Der Kombiboost erhöht den Nettogewinn einer Online-Kombiwette gestaffelt nach Anzahl der Voraussagen. Vier Voraussagen mit Mindestquote 1.50 bringen 5 % Bonus auf den Nettogewinn, sieben bringen 20 %, zehn 40 % und fünfzehn 100 %. Der Bonus ist gedeckelt, gilt nur online und verfällt bei einem Cash-Out. Die Funktion schaltet sich automatisch zu, sobald die Voraussetzungen erfüllt sind.
Wie funktionierte die Aktion der Loterie Romande in den Eishockeystadien?
Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an sieben Aktionstagen in den Stadien der National League. Wer den dort verteilten Code innert sieben Tagen im verifizierten Konto eingab, erhielt ein Spielguthaben von CHF 10, auf 7’000 Stück limitiert, 30 Tage gültig und nicht auszahlbar. Die Aktion war bewilligt, an einen Stadionbesuch gekoppelt und zeitlich befristet.
Wird bei einer Gratiswette der Einsatz zusammen mit dem Gewinn ausbezahlt?
Nein, in der Regel nicht. Der Gutschreiber einer Promotion wird dem Wallet gutgeschrieben, ist nicht auszahlbar und verfällt nach Fristablauf. Was ausgezahlt wird, sind Gewinne, die mit dem Gutschreiber erzielt wurden, und auch nur, wenn sie die normalen Auszahlungsregeln erfüllen. Bei einer typischen Gratiswette verliert der Spieler den Einsatz, wenn die Wette falsch liegt; bei einem Gewinn erhält er nur den Gewinn, nicht den Einsatz zurück.
Auf welches Konto werden Gewinne ausbezahlt?
Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung werden automatisch dem Wallet gutgeschrieben. Gewinne darüber überweist der Veranstalter auf das Bank- oder Postkonto im eigenen Namen, in der Schweiz oder in Liechtenstein. Bei Swisslos innert drei Arbeitstagen bei bekannter Zahlungsverbindung, bei der Loterie Romande auf die im Konto hinterlegte IBAN. Auszahlungen an Drittkonten oder Kryptowallets sind nach Art. 50 Abs. 2 VGS nicht zulässig.
Bonus – tippsheutech
Inhalt erstellt vom Team «tippsheutech»
