Hunderennen-Wetten in der Schweiz 2026: Wo sie erlaubt sind, wo sie es nicht sind
Eine Wette auf ein Hunderennen lässt sich in Sekunden platzieren – wenn man auf einer Seite ist, die es anbietet. Wer in der Schweiz sitzt, hat davon genau zwei. Swisslos betreibt Sporttip, die Loterie Romande Jouez Sport, und beide dürfen nur das anbieten, was auf der Liste der Gespa steht. Hunderennen stehen dort nicht. Alles andere, was bei einer Suche nach «hunderennen wetten» als Erstes auftaucht, kommt von einer Seite ohne Schweizer Bewilligung – und genau dort beginnt die Rechnung, die dieser Text aufmacht.
Daten geprüft am Oktober 19, 2026 gegen die Spielregeln und Teilnahmebedingungen von Swisslos Sporttip (Version 4.2) sowie die Bewilligungspraxis der Gespa.
Was eine Hunderennen-Wette in der Schweiz überhaupt ist
Hunderennen ist eine eigene Disziplin: Hunde hetzen auf einer ovalen Sandbahn oder über eine Rennstrecke hinter einem mechanischen Hasen her, die Distanzen reichen von wenigen hundert Metern bis zu über fünfhundert Metern. Wetten gibt es auf Sieger, Platz, Kombinationen und live – ein Wettangebot, das in Grossbritannien, Irland, Australien und Teilen der USA eine lange Tradition hat. In der Schweiz ist diese Tradition dünn, weil die Bewilligung fehlt.
Die Schweiz kennt seit dem Geldspielgesetz von 2019 eine geschlossene Liste erlaubter Sportarten und Wetttypen. Diese Liste wird von der Gespa, der interkantonalen Geldspielaufsicht in Bern, geführt und ist die einzige Grundlage, auf der Sporttip und Jouez Sport ihr Wettprogramm aufbauen dürfen. Was nicht auf der Liste steht, darf in der Schweiz nicht angeboten werden. Hunderennen erscheinen dort nicht – entsprechend ist das, was die beiden bewilligten Veranstalter anbieten können, ein Wettprogramm aus Fussball, Eishockey, Tennis, Handball und einer Handvoll weiterer Sportarten, nicht aus Rennbahnen.
Was bleibt, ist die ausländische Seite. Wer bei einer Offshore-Plattform landet, spielt ausserhalb der Schweizer Aufsicht. Die Seite hat keine Schweizer Bewilligung, kein Anschluss an die Schweizer Spielsperre, keine Schweizer Rekursstelle. Sie kann morgen ihre Adresse wechseln – und sie tut es oft, weil die Gespa regelmässig Domains auf die Sperrliste setzt. Im Geschäftsbericht 2025 weist Swisslos allein CHF 109 Mio. Wetteinsatz aus den Sportwetten aus, ein Rückgang gegenüber 2024 (CHF 122 Mio.). Das Geld fliesst also nicht auf ausländische Plattformen ab, sondern bleibt im bewilligten Kanal – zumindest bei den Spielenden, die ihre Wetten legal setzen.
Die Rechnung ist einfach. Wer in der Schweiz auf Hunderennen wetten will, hat zwei Wege: auf eine bewilligte Seite gehen und dort nichts Passendes finden – oder auf eine nicht bewilligte Seite gehen und damit die Schutzmechanismen verlieren, die das Schweizer Geldspielgesetz garantiert. Was im ersten Fall geht, was im zweiten fehlt, und was eine ausländische Seite selbst dann kostet, wenn das Rennen verloren geht, zeigt dieser Artikel.
Warum Hunderennen in der Schweiz kaum ein Wettprogramm sind
Die Frage ist nicht, ob Hunde in der Schweiz Rennen laufen. Greyhound-Rennen gibt es in Europa, das Geschäft konzentriert sich auf Grossbritannien, Irland und Irland-Nachbarn. Die Frage ist, ob eine Wette darauf auf einer bewilligten Schweizer Seite angeboten werden darf. Die Gespa-Liste ist nach Sportart, Wettbewerb und Wetttyp gegliedert. Hunderennen führen dort keine eigene Rubrik. Das heisst: weder «Winner», noch «Place», «Quinella», «Exacta» oder «Trap-Nummern» auf eine Schweizer Veranstalter-Site. Der Grund liegt in der Logik des Gesetzes. Wer in der Schweiz Sportwetten anbietet, braucht eine Bewilligung, und die Bewilligung deckt nur das, was auf der Liste steht. Was nicht draufsteht, ist nicht erlaubt – und kein Anbieter kann es «einfach so» ins Programm nehmen.
Die Konsequenz für den Spielenden: Eine Wette auf ein Hunderennen von Schweizer Konto aus gibt es im bewilligten Markt nicht. Wer trotzdem eine solche Wette platzieren will, weicht auf einen anderen Anbieter aus – mit allen Folgen, die in den Abschnitten zur Rechtslage und zum Spielerschutz stehen.
Die Rechtslage: Was die Schweizer Bewilligung abdeckt – und was nicht
Das Schweizer Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51) ist seit dem 1. Januar 2019 in Kraft. Es unterscheidet zwischen Geldspielen, die eine Bewilligung brauchen, und Geldspielen, die keine brauchen. Online-Sportwetten sind Grossspiele und brauchen eine Bewilligung – eine Veranstalterbewilligung für die Organisation und eine Spielbewilligung pro Spiel (Art. 21–25 BGS). Wer eine solche Bewilligung hat, darf das anbieten, was die Gespa auf der Liste der erlaubten Sportarten, Wettbewerbe und Wetttypen führt. Wer keine hat, darf in der Schweiz keine Sportwette anbieten.

Die Kantone haben die Zahl der Anbieter für Lotterien und Sportwetten begrenzt. Swisslos mit Sitz in Basel betreibt Sporttip und ist für die Deutschschweizer Kantone (AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG, ZH), den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein zuständig. Loterie Romande mit Sitz in Lausanne betreibt Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone FR, GE, JU, NE, VD und VS. Beide haben ihre Bewilligung; beide sind die einzigen, die in der Schweiz online Sportwetten anbieten dürfen. Es gibt keine weiteren.
Eine ausländische Bewilligung – aus Malta, Curaçao, Deutschland oder einem anderen Land – hat in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS). Das heisst nicht, dass die Seite «illegitim» im moralischen Sinne ist. Es heisst, dass sie in der Schweiz keine Erlaubnis hat, Sportwetten anzubieten. Wer dort spielt, tut das auf eigenes Risiko, ohne Schweizer Schutz und ohne Schweizer Aufsicht. Die Gespa führt eine Sperrliste mit Domains solcher Anbieter; Schweizer Telekomanbieter sperren sie auf DNS-Ebene. Ende 2025 umfasste die Liste 671 Domains. Wer auf eine gesperrte Seite zugreifen will, muss technische Umwege gehen.
Die Konsequenz für die Frage «Sind Hunderennen-Wetten in der Schweiz erlaubt»: Wer bei Sporttip oder Jouez Sport nach Hunderennen sucht, sucht vergebens – die Liste erlaubt diese Wette nicht. Wer auf einer ausländischen Seite spielt, spielt ohne Schweizer Bewilligung. Beides ist eine eigene Antwort, und keine davon ist ein Trick.
Wer in der Schweiz überhaupt spielen darf
Die Bewilligung greift erst, wenn die Person spielen darf. Bei Sporttip sind Wetten Personen ab 18 Jahren vorbehalten; Minderjährige sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Wer als Wettkämpfer an einem Ereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten – das betrifft etwa Spieler, Trainer oder Funktionäre, nicht Zuschauer. Eine Person darf sich nur einmal registrieren. Die Online-Registrierung verlangt Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet des Veranstalters; bei Swisslos sind das die im Abschnitt zur Rechtslage aufgeführten Kantone plus Liechtenstein. Wer im Wallis wohnt, kann sich nicht bei Swisslos registrieren – dort ist Loterie Romande zuständig.
Die Identität wird überprüft. Bei der Online-Registrierung liest Swisslos die Daten aus dem hochgeladenen Ausweis aus und gleicht sie mit Adressdatenbanken ab. Wer eine Spielsperre hat – entweder selbst gesetzt oder von einer Fachstelle angeordnet – wird nicht zugelassen. Das schützt Minderjährige, gesperrte Personen und Mehrfachregistrierungen. Wer diese Hürden nicht nimmt, kommt nicht ins Spielerkonto.
Was eine ausländische Seite in der Schweiz kostet
Eine ausländische Seite ist in der Schweiz weder erlaubt noch verboten – sie ist nicht zugelassen. Das macht drei Unterschiede:
Kein Schweizer Schutz. Die Spielregeln, die Auszahlungspraxis, die Streitfälle – alles liegt beim ausländischen Anbieter. Es gibt keine Schweizer Rekursstelle. Wer sich beschweren will, muss sich an die ausländische Aufsicht oder den ausländischen Gerichtsort wenden, was selten praktikabel ist.
Kein Anschluss an die Spielsperre. Wer sich bei Swisslos sperren lässt, ist auf allen Schweizer Veranstaltern gesperrt – und in Schweizer Casinos, einschliesslich Online-Casinos, sowie in Liechtenstein. Eine Spielsperre auf einer ausländischen Seite hat keine Wirkung in der Schweiz; eine Schweizer Spielsperre hat keine Wirkung auf einer ausländischen Seite.
Steuerliche Folgen. Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag einkommensteuerfrei; darüber wird die Verrechnungssteuer von 35 % vom Veranstalter zurückbehalten. Für 2026 liegt der Bundesfreibetrag bei CHF 1’071’000 (2025: CHF 1’070’400); der kantonale Freibetrag weicht davon ab und ist je nach Kanton anders. Gewinne aus ausländischen Grossspielen fallen in eine andere Kategorie: Der Kanton Thurgau etwa besteuert solche Gewinne unabhängig von der Höhe voll als Einkommen. «Je nach Kanton» ist hier kein Detail, sondern die entscheidende Grösse.
Dazu kommt: Wer auf einer nicht bewilligten Seite spielt, hat im Streitfall keinen Schweizer Anspruch auf Auszahlung. Das Geld ist weg, die Seite kann ihre Adresse wechseln, der Schweizer Rechtsweg ist blockiert. Wer auf einer bewilligten Seite spielt, hat diese Wege.
Spielerschutz: Verlustlimiten, Spielsperre und Identitätsprüfung
Das Schweizer Geldspielgesetz baut den Spielerschutz direkt ins Verfahren ein. Wer Sporttip oder Jouez Sport nutzt, durchläuft drei Schritte, bevor die erste Wette platziert wird: Registrierung mit Ausweis und Adressabgleich, Festlegung von Verlustlimiten und eine Selbstprüfung zur Sperre. Jeder dieser Schritte hat einen eigenen Zweck.

Verlustlimiten sind nicht ein Werbegeschenk des Veranstalters, sondern eine gesetzliche Pflicht. Sporttip verlangt vor der ersten Teilnahme Limits für 1, 7 und 30 Tage. Die Obergrenze liegt bei CHF 9’999 pro Zeitraum; für Spielende unter 21 Jahren ist sie auf CHF 1’000 beschränkt. Eine Senkung des Limits gilt sofort. Eine Erhöhung gilt erst nach 72 Stunden – eine Karenzzeit, die verhindert, dass ein Spieler im Affekt das Limit hochsetzt. Zusätzlich kann eine freiwillige Einzahlungslimite für 30 Tage gesetzt werden. Das Gesetz sieht 24 Stunden vor; Swisslos setzt 72, also strenger als nötig.
Die Spielsperre funktioniert produktbezogen und schweizweit. Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in das schweizweite Register eingetragen und gilt auch für Casinos, einschliesslich Online-Casinos, sowie im Fürstentum Liechtenstein. Eine solche Sperre ist nicht mehr nur eine Selbstdisziplinierung – sie ist ein Eintrag, der von keiner Schweizer Stelle mehr gelöscht wird, ohne dass eine Fachstelle beteiligt ist. Freiwillige Sperren unter sechs Monaten sind nicht aufhebbar; längere Sperren können nur über eine Fachstelle aufgehoben werden, mit Karenzzeit.
Die Identitätsprüfung schliesslich Jungfer verlangt bei der Registrierung einen Ausweis; die Daten werden gegen Adressdatenbanken geprüft. Wer unter 18 ist, hat keine Chance; wer gesperrt ist, ebenso wenig; wer eine zweite Identität versucht, ebenso wenig. Das ist der Mechanismus, der die anderen beiden Bausteine trägt – wer nicht verifiziert ist, kann keine Limits setzen, und wer keine Limits setzt, kann nicht spielen.
Was das für eine Wette auf eine Offshore-Seite bedeutet: nichts davon gilt. Keine Verlustlimiten, die das System durchsetzt; keine Spielsperre mit Registerwirkung; keine Identitätsprüfung, die mit Schweizer Datenbanken abgleicht. Die Seite hat ihre eigenen Regeln – und ihre eigene Auslegung, was eine Sperre bedeutet. Wer dort spielt, spielt ohne diese Schiene.
Was Spielende konkret tun, bevor sie wetten
Die Reihenfolge ist gesetzlich vorgegeben und bei Swisslos in den Bedingungen für die Online-Teilnahme festgehalten. Wer sich online registrieren will, geht diese Schritte:
Registrierung mit Ausweis und Wohnsitznachweis. Hochladen eines Ausweises; das System liest die Daten aus und prüft sie gegen Adressdatenbanken. Wer nicht im Vertragsgebiet wohnt, wird abgelehnt; wer unter 18 ist, wird abgelehnt; wer eine Spielsperre hat, wird abgelehnt.
Verlustlimiten setzen. Tages-, Wochen- und Monatslimits, Obergrenze CHF 9’999 (oder CHF 1’000 unter 21). Senkung sofort, Erhöhung nach 72 Stunden.
Einzahlung. Wallet-Aufladung per Online-Zahlung oder Einzahlungsschein, Mindestbetrag CHF 20, Höchstbetrag pro 30 Tage CHF 10’000, maximaler Wallet-Saldo CHF 9’999. PostFinance Pay ist eine der verfügbaren Methoden – die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt.
Erste Wette. Erst nach diesen drei Schritten wird ein Wettschein angenommen. Der Mindesteinsatz bei Sporttip liegt bei CHF 1; der Höchsteinsatz bei einer Einzel- oder Kombinationswette bei CHF 1’000, bei einer Systemwette bei CHF 10’000. Swisslos kann diese Limits jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern.
Das ist die Architektur, die eine bewilligte Seite von einer nicht bewilligten unterscheidet. Sie ist nicht perfekt – die Gespa hat 2025 bei Testkäufen an Verkaufsstellen in 47,5 % von 200 Fällen eine Sportwette an Minderjährige verkauft bekommen – aber sie ist da, und sie greift.
Verlustlimiten in der Praxis
Ein Beispiel zeigt, wie die Limits wirken. Wer als erwachsene Person ein Tageslimit von CHF 100 setzt, kann an diesem Tag höchstens CHF 100 verlieren – egal wie viele Wetten er platziert, egal wie die Quoten stehen. Das System stoppt die Wettenannahme, sobald das Limit erreicht ist. Wer das Limit senken will, etwa von CHF 500 auf CHF 200, kann das sofort tun. Wer es erhöhen will, etwa von CHF 200 auf CHF 500, muss 72 Stunden warten. Diese Wartezeit ist der Punkt: Sie verhindert, dass eine Emotion, ein verlorener Wettlauf, eine zügellose Erhöhung auslöst.
Wer auf einer Offshore-Seite spielt, hat diese Bremse nicht. Das ist der Punkt, an dem sich der Unterschied zwischen «erlaubt» und «nicht zugelassen» materiell zeigt – nicht in einem Paragraphen, sondern in einer fehlenden Sperre.
Anbieter im Vergleich: Wer in der Schweiz was darf
In der Schweiz gibt es zwei Veranstalter mit Schweizer Bewilligung. Alles andere sind ausländische Anbieter, die in der Schweiz keine Bewilligung haben und deren Domains auf der Sperrliste der Gespa stehen können. Die folgende Tabelle zeigt den Stand der Bewilligung, das Vertragsgebiet und die Quelle der Auskunft.
| Anbieter | Schweizer Bewilligung | Veranstalter oder ausgewiesene Lizenz |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Grossspiel-Bewilligung (Veranstalter- und Spielbewilligung, BGS SR 935.51) | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel; Sporttip; Deutschschweizer Kantone, Tessin, Liechtenstein |
| Loterie Romande Jouez Sport | Grossspiel-Bewilligung (Veranstalter- und Spielbewilligung, BGS SR 935.51) | Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande), Lausanne; Jouez Sport; Westschweizer Kantone FR, GE, JU, NE, VD, VS |
| HighFlyBet | keine Schweizer Bewilligung | nicht ausgewiesen, in der Schweiz ohne Wirkung (Art. 4 BGS); Domain auf Sperrliste möglich |
| Playzilla | keine Schweizer Bewilligung | nicht ausgewiesen, in der Schweiz ohne Wirkung (Art. 4 BGS); Domain auf Sperrliste möglich |
| Rainbet | keine Schweizer Bewilligung | nicht ausgewiesen, in der Schweiz ohne Wirkung (Art. 4 BGS); Domain auf Sperrliste möglich |
| WirWetten | keine Schweizer Bewilligung | nicht ausgewiesen, in der Schweiz ohne Wirkung (Art. 4 BGS); Domain auf Sperrliste möglich |
| PowBet | keine Schweizer Bewilligung | nicht ausgewiesen, in der Schweiz ohne Wirkung (Art. 4 BGS); Domain auf Sperrliste möglich |
| Rabona | keine Schweizer Bewilligung | nicht ausgewiesen, in der Schweiz ohne Wirkung (Art. 4 BGS); Domain auf Sperrliste möglich |
| myBet | keine Schweizer Bewilligung | nicht ausgewiesen, in der Schweiz ohne Wirkung (Art. 4 BGS); Domain auf Sperrliste möglich |
| 22Bet | keine Schweizer Bewilligung | nicht ausgewiesen, in der Schweiz ohne Wirkung (Art. 4 BGS); Domain auf Sperrliste möglich |
Diese Trennung ist nicht taktisch – sie ist im Gesetz verankert. Wer Sporttip oder Jouez Sport heisst, hat eine Bewilligung, unterliegt der Aufsicht und ist an die Schweizer Spielregeln gebunden. Wer einen anderen Namen trägt, fällt in eine andere Kategorie, unabhängig davon, welche Lizenz die Seite aus einem anderen Land mitbringt. Aus diesem Grund ist die Tabelle nicht nur eine Übersicht, sondern eine Voraussetzung: Alles, was im Anschluss über Spielregeln, Limits, Auszahlung und Steuern gesagt wird, gilt für die ersten beiden Zeilen und nicht für die übrigen.
Swisslos Sporttip – der Deutschschweizer Anbieter
Swisslos ist die Interkantonale Landeslotterie-Genossenschaft mit Sitz in Basel. Sie veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019, die seit 2020 in Kraft ist. Das Sportwetten-Produkt heisst Sporttip. Der Geschäftsbericht 2025 wurde am 13.02.2026 in Basel veröffentlicht – das ist die jüngste Quelle, an der sich die Zahlen festmachen.
Das Vertragsgebiet von Sporttip deckt die Deutschschweizer Kantone (AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG, ZH), den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein ab. Wer dort wohnt, kann sich online registrieren. Wer in der Romandie wohnt, kann sich dort nicht registrieren – dort ist Loterie Romande zuständig.
Wettangebot. Sporttip bietet Einzelwetten, Kombinationswetten, Systemwetten und Langzeitwetten. Livewetten sind verfügbar; eine Wette wird unabhängig davon angenommen, ob das Ereignis tatsächlich live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreten des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00; in spielentscheidenden Situationen (Elfmeter, Rote Karte, Schiedsrichterentscheid via Video) kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Die reguläre Spielzeit umfasst die reguläre Spieldauer (Fussball: 90 Minuten) plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind.
Limits. Mindesteinsatz CHF 1; Höchsteinsatz Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000, Systemwette CHF 10’000. Swisslos kann die Limits jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern; eine Wette über dem Limit wird nicht angenommen.
Cash-Out. Cash-Out ist verfügbar – für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live. Nur online; nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche Wettgewinn bei natürlichem Ausgang, hängt vom Spielstand ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden. Es besteht keine Garantie, dass Cash-Out für jeden Markt verfügbar ist.
Boosts. Der Sporttip-Kombiboost gilt online für Prematch-, Live- und Systemwetten mit mindestens vier Voraussagen zu einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier Voraussagen, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn; Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Quotenboosts gelten nur online für Prematch-Einzelwetten mit einer Voraussage; Profitboosts erhöhen den Nettogewinn eines definierten Ereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide Boosts sind pro Wettendem nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert. Bei einem Cash-Out verfällt der Boost.
Auszahlung. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung werden automatisch dem Wallet gutgeschrieben. Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert drei Arbeitstagen auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto überwiesen. Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Konto aus; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden. Die Überweisung erfolgt innert fünf bis zehn Arbeitstagen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar.
Wettsteuer und Besteuerung. Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen sind bis zum Freibetrag einkommensteuerfrei. Der Bundesfreibetrag liegt 2026 bei CHF 1’071’000 (2025: CHF 1’070’400); der kantonale Freibetrag weicht ab. Darüber werden 35 % Verrechnungssteuer vom Veranstalter zurückbehalten. Eine Wettsteuer auf den Einsatz wird in der Schweiz nicht erhoben.
Verdikt. Swisslos Sporttip ist die einzige Adresse für die Deutschschweiz, die alle Bedingungen des Schweizer Geldspielgesetzes einhält – Verlustlimiten, Spielsperre, Identitätsprüfung, Auszahlung auf ein Konto im eigenen Namen. Das Sportwetten-Angebot folgt der Gespa-Liste; Hunderennen sind nicht enthalten. Wer in diesem Kanal auf der Suche nach Hundewetten ist, sucht am falschen Ort – aber wer das schweizweit bewilligte Angebot nutzen will, hat hier den richtigen Anschluss.
Loterie Romande Jouez Sport – der Westschweizer Anbieter
Die Loterie Romande ist die «Société de la Loterie de la Suisse Romande» mit Kontaktadresse Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne. Sie betreibt Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone FR, GE, JU, NE, VD und VS. Wer dort wohnt, kann sich online registrieren; wer in der Deutschschweiz wohnt, fällt in das Swisslos-Gebiet.
Die Loterie Romande zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende – das sind die Bezugsgrössen aus der Eigenbeschreibung. Das Produkt Jouez Sport läuft unter derselben Schweizer Bewilligung wie Sporttip; die Aufsicht durch die Gespa ist identisch.
Wettangebot. Die Spielregeln und das Wettprogramm folgen der Gespa-Liste. Wie bei Sporttip gilt: nur auch dort gelistete Sportarten und Wetttypen. Hunderennen sind nicht enthalten.
Limits. Die Höchst- und Mindesteinsätze werden von Loterie Romande in den Jouez-Sport-Bedingungen festgelegt; sie bewegen sich in der Grössenordnung von Sporttip.
Verdikt. Loterie Romande Jouez Sport ist das bewilligte Gegenstück zu Sporttip für die Westschweiz. Wer in einem der sechs Kantone wohnt, ist hier richtig, wenn er die Schweizer Bewilligung will. Hunderennen sucht man auch hier vergebens.
HighFlyBet – ausländisch, in der Schweiz nicht zugelassen
HighFlyBet hat keine Schweizer Bewilligung. Eine ausländische Lizenz – gleich aus welchem Land – hat in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS). Die Seite kann auf der Sperrliste der Gespa stehen; Schweizer Telekomanbieter sperren sie über DNS.
Was HighFlyBet selbst anbietet, ist eine andere Frage. Hier geht es um die Schweizer Bewertung: Wer dort spielt, hat keinen Schweizer Schutz, keinen Anschluss an die Schweizer Spielsperre und im Streitfall keinen Schweizer Rechtsweg. Die Seite kann ihre Domain wechseln, sie kann heute «Highflybet.com» heissen und morgen unter einer anderen Adresse erreichbar sein – die Sperrliste wird nachgeführt, aber Domain-Hopping ist ein bekanntes Muster.
Playzilla – ausländisch, in der Schweiz nicht zugelassen
Playzilla ist eine ausländische Seite ohne Schweizer Bewilligung. Die Regeln sind dieselben wie bei HighFlyBet: keine Schweizer Wirkung der Lizenz, kein Anschluss an die Spielsperre, keine Schweizer Rekursstelle. Die Bewertung fällt nach demselben Muster aus.
Rainbet – ausländisch, in der Schweiz nicht zugelassen
Rainbet ist eine ausländische Seite ohne Schweizer Bewilligung. Keine Schweizer Wirkung der Lizenz, kein Anschluss an die Spielsperre, keine Schweizer Rekursstelle. Domain auf der Sperrliste möglich; Auszahlung im Streitfall nicht durch Schweizer Recht abgesichert.
WirWetten – ausländisch, in der Schweiz nicht zugelassen
WirWetten ist eine ausländische Seite ohne Schweizer Bewilligung. Dieselbe Bewertung wie bei den vorgenannten Anbietern.
PowBet – ausländisch, in der Schweiz nicht zugelassen
PowBet ist eine ausländische Seite ohne Schweizer Bewilligung. Diese Seite unterliegt wie die anderen ausländischen Anbieter in dieser Liste keiner Schweizer Aufsicht.
Rabona – ausländisch, in der Schweiz nicht zugelassen
Rabona ist eine ausländische Seite ohne Schweizer Bewilligung. Eine Schweizer Bewilligung fehlt, womit auch der rechtliche Schutz entfällt.
myBet – ausländisch, in der Schweiz nicht zugelassen
myBet ist eine ausländische Seite ohne Schweizer Bewilligung. Auch hier gilt: Ohne Schweizer Bewilligung bestehen keine Ansprüche nach Schweizer Recht.
22Bet – ausländisch, in der Schweiz nicht zugelassen
22Bet ist eine ausländische Seite ohne Schweizer Bewilligung. Die Schweizer Bewertung ist identisch. Die Gespa hat 22Bet in der öffentlichen Kommunikation namentlich als Beispiel für Domain-Hopping genannt; die Sperrliste wird laufend aktualisiert.
Was die Schweizer Bewilligung kostet – und was sie bringt
Eine Wette bei Swisslos ist mit Kosten verbunden, die nicht auf den ersten Blick sichtbar sind: der Einsatz, die Marge im Preis und die Wartezeit bei Auszahlungen. Dazu kommen Beschränkungen, die das Gesetz vorschreibt – Limits, Sperre, Identitätsprüfung. Wer das mit der ausländischen Alternative vergleicht, muss diese Posten mitrechnen.
Die Marge im Preis. Jede Wette trägt eine Marge. Die Quote 1.90 / 1.90 auf einen Zweiweg-Markt bedeutet: 1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90) = 0’526 – der Markt zahlt 52,6 % aller Einsätze als Gewinne zurück, der Veranstalter behält 47,4 %. Das ist die Grössenordnung, mit der ein Buchmacher auf einem ausgeglichenen Markt kalkuliert. In der Realität sind die Quoten nicht symmetrisch und die Margen nicht einheitlich; der Mechanismus ist aber immer derselbe: je näher die Auszahlungsquote an 100 %, desto weniger Marge trägt der Preis. Schweizer Veranstalter geben Quoten und Margen auf den Wettmärkten nicht einheitlich frei; sie schwanken nach Sportart, Wettbewerb und Wetttyp. Wer das Maximum aus dem Preis herausholen will, vergleicht vor dem Tipp – und akzeptiert, dass ein bewilligter Anbieter nicht immer der günstigste ist.
Die Auszahlung. Bei Gewinnen bis CHF 1’000 wird der Betrag automatisch dem Wallet gutgeschrieben. Bei Gewinnen über CHF 1’000 erfolgt die Überweisung auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto innert drei Arbeitstagen – vorausgesetzt, die Zahlungsverbindung ist bekannt. Für Spielguthaben aus dem Wallet gilt: zwei Auszahlungen pro Jahr sind gratis, ab der dritten fällt eine Kommission von 3 % an; die Überweisung dauert fünf bis zehn Arbeitstage. Das ist die Schweizer Geschwindigkeit. Ausländische Anbieter werben mit «sofortiger Auszahlung» – was daran stimmt, ist die technische Abwicklung; was daran fehlt, ist die Schweizer Aufsicht über die Auszahlungspraxis.
Die Werbegrenze. Werbung für nicht bewilligte Glücksspiele ist in der Schweiz verboten (Art. 74 Abs. 3 BGS) und wird mit Busse bis CHF 500’000 bestraft (Art. 131 BGS). Gratiswetten und Gratisguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS). Im Jahr 2025 hat die Gespa 24 Zustimmungen an Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt – die Zahl sagt weniger über das Volumen als über die Seltenheit, mit der solche Aktionen überhaupt stattfinden. Eine ausländische Seite, die mit einem «100 % Bonus» wirbt, wirbt in der Schweiz für ein nicht zugelassenes Angebot. Wer dort einzahlt, hat keine Schweizer Aufsicht über die Bonusbedingungen – und ob die versprochene Gutschrift tatsächlich kommt, hängt allein von der ausländischen Seite ab.
Das Kostenargument. Wer auf einer ausländischen Seite spielt, spart unter Umständen die Schweizer Wartezeit bei der Auszahlung und findet dort Wettmengen, die im bewilligten Markt fehlen – etwa Hunderennen. Das ist ein realer Vorteil. Der reale Nachteil steht in den Abschnitten oben: kein Schweizer Schutz, keine Spielsperre mit Registerwirkung, keine Schweizer Aufsicht, steuerliche Nachteile je nach Kanton, mögliche Beschlagnahmung von Gewinnen im Strafverfahren gegen den Anbieter. Wer diese Posten gegenrechnet, kommt meistens zum Schluss, dass der «Vorteil» der ausländischen Seite teurer ist, als er aussieht.
Die Rechnung hinter einer Quote
Eine Beispielrechnung zeigt, wie Quote, Einsatz und Gewinn zusammenhängen. Wer CHF 50 auf eine Quote von 2.10 setzt, gewinnt bei einem richtigen Tipp CHF 50 × 2.10 = CHF 105. Davon sind CHF 50 Einsatz, der Nettogewinn beträgt CHF 55. Das ist die einfache Rechnung; die Marge steckt in der Quote selbst. Bei einer Kombinationswette multiplizieren sich die Einzelquoten zur Gesamtquote; die Marge jeder einzelnen Quote schlägt dabei auf das Produkt durch.
Was das für Hunderennen-Wetten heisst: Eine bewilligte Schweizer Seite bietet diese Wette nicht an; eine ausländische Seite schon. Die Marge auf einer ausländischen Hunderennen-Wette ist nicht öffentlich ausgewiesen – sie liegt erfahrungsgemäss über den Margen auf Mainstream-Märkten wie Fussball, weil das Volumen geringer ist und der Veranstalter einen höheren Risikoaufschlag nimmt. Wer dort spielt, zahlt also nicht nur den Wegfall des Schweizer Schutzes, sondern auch einen strukturell höheren Preis pro Wette.
Häufige Fragen zu Hunderennen-Wetten in der Schweiz
Sind Hunderennen-Wetten in der Schweiz erlaubt?
Hunderennen stehen nicht auf der Liste der Gespa, die festlegt, welche Sportarten und Wetttypen in der Schweiz überhaupt angeboten werden dürfen. Swisslos Sporttip und Loterie Romande Jouez Sport – die einzigen Veranstalter mit Schweizer Bewilligung – führen deshalb keine Hunderennen im Programm. Eine Wette auf eine ausländische Seite ist nicht «verboten», aber «nicht zugelassen»: die Seite hat keine Schweizer Bewilligung, der Schweizer Schutz entfällt, die Gespa kann die Domain auf die Sperrliste setzen.
Wer darf in der Schweiz Sportwetten veranstalten?
Nur Swisslos (mit dem Produkt Sporttip) und Loterie Romande (mit dem Produkt Jouez Sport). Beide haben eine Veranstalter- und eine Spielbewilligung nach dem Geldspielgesetz; beide unterstehen der Aufsicht der Gespa. Eine ausländische Lizenz hat in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS). Wer eine Schweizer Bewilligung hat, ist im Swisslos-Gebiet (Deutschschweizer Kantone, Tessin, Liechtenstein) oder im Loterie-Romande-Gebiet (FR, GE, JU, NE, VD, VS) tätig – nicht in beiden, und nicht schweizweit.
Wie berechnet sich der Gewinn aus Einsatz und Quote, und wie wirkt die Marge?
Der Gewinn ist Einsatz × Quote (bei Kombinationen: Einsatz × Produkt der Einzelquoten). Swisslos rundet den Gewinnbetrag zuerst auf zwei Nachkommastellen auf, dann auf fünf Rappen genau ab. Die Marge ist der Anteil, den der Veranstalter von jedem Einsatz behält – bei einer ausgeglichenen Wette auf einen Zweiweg-Markt mit Quoten 1.90 / 1.90 sind das rund 47,4 %; der Markt zahlt etwa 52,6 % der Einsätze als Gewinne zurück.
Was passiert, wenn ein Ereignis abgesagt und nicht nachgeholt wird?
Wird ein Ereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn nachgeholt (oder nicht im Rahmen eines Turniers nachgeholt), ist die Wette ungültig. Einzelwetten werden zurückbezahlt. In einer Kombinationswette erhält die ausgefallene Voraussage die Quote 1.00 – die anderen Voraussagen laufen weiter, die Gesamtquote wird entsprechend angepasst.
Welche Verlustlimiten gelten, und wie funktioniert die Spielsperre?
Vor der ersten Sporttip-Teilnahme werden Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt; die Obergrenze liegt bei CHF 9’999, bei unter 21-Jährigen bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für 30 Tage möglich. Die Spielsperre kann produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst gesetzt werden, ohne Aufhebung vor Fristablauf; eine unbefristete Sperre wird im schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos und in Liechtenstein.
Welche Folgen hat eine Wette auf einer Seite ohne Schweizer Bewilligung, auch steuerlich?
Es gibt keinen Schweizer Schutz, keinen Anschluss an die Schweizer Spielsperre und keine Schweizer Rekursstelle im Streitfall. Die Gewinne sind nach kantonalem Recht anders zu behandeln als Gewinne aus bewilligten Grossspielen: Der Kanton Thurgau etwa besteuert Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig von der Höhe voll als Einkommen; andere Kantone handhaben das anders – «je nach Kanton» ist hier der entscheidende Vorbehalt. Die Gespa kann die Domain auf die Sperrliste setzen; Schweizer Telekomanbieter sperren sie per DNS.
Sportarten – tippsheutech
Inhalt erstellt vom Team «tippsheutech»
