Was CS2 Wetten in der Schweiz kosten – und was fehlt
Counter-Strike 2 gehört zu den meistgespielten Taktik-Shootern der Welt, und entsprechend häufig taucht er in den Suchanfragen von Wettinteressierten auf. In der Schweiz aber trennt die Gespa (Eidgenössische Spielbankenkommission – hier zuständig die Interkantonale Geldspielaufsicht) die zugelassene Wettwelt von allem, was nicht auf der Liste steht. Im Folgenden wird erläutert, was das für eine CS2-Wette konkret bedeutet, was die Schweizer Bewilligung schützt – und was ein Wettender verliert, sobald er sie verlässt.
Stand: Oktober 19, 2026. Geprüft gegen die Gespa-Bewilligungslogik und die Spielregeln von Sporttip (Swisslos), Version 4.2.
Was CS2 Wetten in der Schweiz grundsätzlich bedeutet
CS2, der Nachfolger von Counter-Strike: Global Offensive, ist ein kompetitives 5-gegen-5-Spiel, das auf Turnieren wie der ESL Pro League, IEM Katowice oder der BLAST World Final gespielt wird. Wer auf CS2 wetten will, tippt im Kern auf drei Klassen von Ausgängen: Sieger einer Map (de_dust2, de_mirage etc.), Sieger einer Partie oder Sieger eines Match-Turniers. Hinzu kommen Märkte für die Gesamtzahl gespielter Runden, Handicap-Wetten auf den Map-Vorsprung und in einigen Programmen Spezialmärkte wie «Pistolenrunden gewonnen» oder «erste Blutrunde».

E-Sport insgesamt und CS2 im Speziellen sind ein globales Milliardenspiel. Die Wettanbieter, die CS2 quotieren – ob GG.Bet, Rollbit, Fezbet oder andere – tun das auf einer breiten Palette täglicher Matches. Für Schweizer, die das gewohnt sind, wirkt das Angebot riesig. Was das Angebot nicht zeigt: In der Schweiz hat es keine Gespa-Bewilligung.
Der Schweizer Wettmarkt ist ein geschlossenes System. Das Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51) erlaubt Sportwetten nur als Grossspiel, und zwar nur zwei Veranstaltern: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport. Beide führen ihre Sportwetten unter einer Veranstalterbewilligung und einer Spielbewilligung; die Aufsicht führt die Gespa. Was an Wetten angeboten werden darf, regelt eine geschlossene Liste zugelassener Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten, Stand 10.09.2026. Auf dieser Liste erscheint kein E-Sport – und damit kein CS2.
Folge: Wer in der Schweiz legal auf CS2 wetten will, findet bei keinem bewilligten Veranstalter ein Angebot. Die einzige legale Schweizer Wettlinie ist die Sporttip-Linie von Swisslos, deren Programm Fussball, Eishockey, Tennis, Unihockey, Handball, Basketball, Volleyball, Baseball, American Football, Snooker, Darts, Ski Alpin und Skispringen sowie ausgewählte Radsport- und Laufveranstaltungen umfasst. CS2 gehört nicht dazu.
Die Realität, mit der ein Schweizer Wettinteressierter konfrontiert ist, sieht so aus: Das Gespräch unter Wettfreunden dreht sich um Quoten auf grosse CS2-Matches, die Promo-Aktionen der grossen E-Sport-Buchmacher, Cash-Out-Strategien auf laufende Maps. All das findet ausserhalb der Schweizer Bewilligung statt.
Warum das Schweizer System CS2 nicht zulässt – und was die Bewilligung schützt
Die Schweiz hat den Wettmarkt bewusst eng gehalten. Das BGS zählt Sportwetten zu den Grossspielen, was eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung pro Spiel erforderlich macht (Art. 21–25 BGS). Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter für Lotterien und Sportwetten auf zwei beschränkt: Swisslos und Loterie Romande. Eine Bewilligung gilt nur in der Schweiz (Art. 4 BGS). Was gewettet werden darf, bestimmt die erwähnte Gespa-Liste; dort sind nur klassische Sportarten und ihre Wettbewerbe aufgeführt, Frauenwettbewerbe nur soweit sie gelistet sind, Rangwetten nur, soweit sie über die Teilnahme an internationalen Wettbewerben oder das Podium entscheiden.
Die Logik dahinter: Die Bewilligung schützt den Spielenden in mehrfacher Hinsicht. Das Wettkonto wird auf den eigenen Namen geführt, mit Ausweis und Adressdaten verifiziert. Verlustlimiten werden vom Spielenden selbst gesetzt – bei Swisslos für 1, 7 und 30 Tage, mit einer Oberlimite von 9’999 CHF (1’000 CHF unter 21 Jahren). Senkungen gelten sofort, Erhöhungen erst nach 72 Stunden. Wer sich selbst sperren will, kann das produktweise für 1 bis 180 Tage tun, ohne vorzeitige Aufhebung. Eine unbefristete Spielsperre wird im schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos und Online-Casinos sowie in Liechtenstein. Gewinne werden ausschliesslich auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto des Kontoinhabers ausgezahlt.
Was diese Schutzlogik für CS2 bedeutet: Da E-Sport auf der Gespa-Liste fehlt, existiert keine bewilligte Wettlinie. Ein Schweizer, der CS2 wetten will, hat zwei Wege. Erstens: kein Schweizer Anbieter führt CS2, weil die Liste es nicht hergibt. Zweitens: ausländische Anbieter führen CS2, haben aber keine Schweizer Bewilligung, sind nicht an die Schweizer Schutzregeln gebunden und können auf die Gespa-Sperrliste gesetzt werden.
Konkrete Konsequenzen ohne Schweizer Bewilligung
Ohne Schweizer Bewilligung entfallen mehrere E-Skalten des Schutzes, die ein bewilligter Anbieter bietet.
Kein anonymer Spielerschutz: Wer sich in der Schweiz über das Sperrregister sperren lässt, ist auf der Schweizer Plattform gesperrt – auf einer ausländischen Plattform mit Schweizer Bewilligung nicht. Die ausländische Plattform erkennt die Sperre nicht und sperrt den Zugang nicht. Für eine Person, die sich selbst schützen will, heisst das, einen Schutzwall zu umgehen, der genau für sie gebaut wurde.
Kein Schweizer Rechtsweg bei Auszahlungsstreit: Die Schieds- und Aufsichtsstellen der Schweiz greifen nicht, wenn ein ausländischer Anbieter eine Auszahlung verweigert. Der Streit fällt in die Rechtsordnung des Anbietersitzes – mit den dortigen Rechtsdurchspruch, oft mit anderen Verbraucherschutzregeln und einer anderen Sprache für die Beschwerde.
Kein automatisierter Schutz vor Minderjährigen: Die Gespa führt Testkäufe durch. 2025 wurde an Verkaufsstellen in 47,5 Prozent von 200 Fällen eine Sportwette an Minderjährige verkauft – das zeigt, dass der Verkaufspersonen-Schutz selbst durchsetzt. Ausländische Online-Buchmacher haben keine Schweizer Verifikationspflicht und keine Schweizer Testkäufe.
Keine Schweizer Auszahlungsgarantie: Die bewilligten Schweizer Veranstalter zahlen auf das eigene Bankkonto; bei Swisslos zweimal pro Jahr gebührenfrei, ab der dritten Auszahlung mit 3 Prozent Kommission, Überweisung innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Ausländische Plattformen zahlen nach ihren eigenen Regeln – oft in Kryptowährungen, mit Verzögerungen und in Jurisdiktionen, in denen Schweizer Vollstreckung nichts ausrichtet.
Strafbarkeit des Anbieters, nicht des Spielers: Das Organisieren von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist eine Straftat (Art. 130 BGS) – bis 3 Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, gewerbsmässig bis 5 Jahre. Werbung für nicht bewilligte Glücksspiele in der Schweiz ist ebenfalls strafbar, mit Busse bis 500’000 CHF (Art. 131 BGS). Der Spielende selbst wird nach bundesgerichtlicher Praxis nicht bestraft; aber Gewinne aus ausländischen Grossspielen können in kantonalen Steuerverfahren als Einkommen versteuert werden, im Kanton Thurgau etwa vollständig.
Mögliche Sperrung des Zugangs: Die Gespa führt eine Sperrliste blockierter ausländischer Domains; Schweizer Telekomanbieter blockieren sie per DNS. Ende 2025 umfasste die Liste 671 Domains; blockierte Anbieter wechseln ihre Domain («Domain-Hopping») und werden in 48 Stunden nachgesetzt. Genannt werden unter anderem Interwetten und Bet-at-Home.
Spielerschutz bei CS2 Wetten – und was davon im Ausland fehlt
Der Spielerschutz, den die Schweizer Bewilligung mitliefert, ist nicht ein einzelnes Produkt, sondern ein Bündel aus Identitätsprüfung, selbst gesetzten Limiten, Sperrmöglichkeit, Auszahlung auf das eigene Konto und Aufsicht durch die Gespa. Dieses Bündel gilt nur für die zwei bewilligten Veranstalter und ihre Produkte – Sporttip und Jouez Sport.

Identitätsprüfung: Bei Swisslos braucht es für die Online-Registrierung mindestens 18 Jahre, Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet, keine bestehende Spielsperre, eine einmalige Registrierung pro Person. Die Identität wird aus einem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft. Ein Konto läuft auf eine Person, eine Person hat ein Konto.
Selbst gesetzte Limiten: Bei Sporttip setzt der Spielende vor der ersten Teilnahme Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage, mit einer Oberlimite von 9’999 CHF pro Periode (1’000 CHF unter 21 Jahren). Eine Senkung greift sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich gibt es eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage. Eine schweizerische gesetzliche fixe Einsatzobergrenze pro Tag oder Monat existiert nicht; die Limite ist die vom Spielenden selbst gewählte.
Spielsperre: Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in das schweizweite Register eingetragen und gilt für Swisslos, Loterie Romande, die Schweizer Casinos und Online-Casinos sowie in Liechtenstein. Eine freiwillige Sperre kann erst nach drei Monaten aufgehoben werden, mit Einbezug einer Fachstelle. Wer gesperrt oder minderjährig ist, hat keinen Anspruch auf Einsatz oder Gewinn (Art. 45 BGS).
Auszahlung auf eigenes Konto: Gewinne und Restguthaben werden auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto im Namen des Kontoinhabers ausgezahlt (Art. 50 Abs. 2 VGS). Anonyme Auszahlungen oder Krypto-Auszahlungen gibt es im bewilligten System nicht. Bei Sporttip werden Gewinne bis 1’000 CHF pro Spielbestätigungsquittung automatisch dem Wallet gutgeschrieben; Gewinne über 1’000 CHF werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen überwiesen.
Aufsicht: Die Gespa beaufsichtigt die bewilligten Anbieter, prüft Testkäufe, führt die Sperrliste, genehmigt Gratisspiele und Werbung. Wer sich unfair behandelt fühlt, hat eine Anlaufstelle in der Schweiz.
Was davon bei ausländischen Anbietern fehlt: Die Identitätsprüfung folgt den Regeln der jeweiligen Lizenzjurisdiktion – oft Curaçao, Malta oder eine andere Offshore-Genehmigung; die Prüfung ist häufig oberflächlicher. Die selbst gesetzten Limiten sind oft weniger streng oder nicht obligatorisch. Die Spielsperre greift nur plattformintern, nicht im Schweizer Register. Auszahlungen erfolgen nach den Regeln des Anbieters, oft in Kryptowährungen, mit Verzögerung und auf nicht-personalierte Wallets. Die Aufsicht erfolgt durch die ausländische Behörde, nicht durch die Gespa. Bei Streitigkeiten ist der Schweizer Rechtsweg nicht eröffnet.
Hilfeangebote in der Schweiz: Die Fachstelle «SOS-Spielsucht» und die kantonale Suchtberatung bieten kostenlose Beratung. Die Anmeldung zur Spielsperre bei Swisslos oder Loterie Romande ist online möglich.
Anbieter im Vergleich – und warum keiner CS2 quotiert
Die Vergleichstabelle zeigt, was an Anbietern auf dem Schweizer Markt verfügbar ist – und warum die Tabelle für CS2 spezifisch unvollständig bleibt.
| Anbieter | Schweizer Bewilligung | Veranstalter / gemeldete Lizenz |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Bewilligung (Veranstalter- und Spielbewilligung, BGS) | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel |
| Loterie Romande Jouez Sport | Bewilligung (Veranstalter- und Spielbewilligung, BGS) | Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande), Lausanne |
| HornetBet | keine Schweizer Bewilligung | Lizenz gemeldet nicht bewilligt in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| Rollbit | keine Schweizer Bewilligung | Lizenz gemeldet nicht bewilligt in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| Fezbet | keine Schweizer Bewilligung | Lizenz gemeldet nicht bewilligt in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| GG.Bet | keine Schweizer Bewilligung | Lizenz gemeldet nicht bewilligt in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| Sportaza | keine Schweizer Bewilligung | Lizenz gemeldet nicht bewilligt in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| Interwetten | keine Schweizer Bewilligung | Lizenz gemeldet nicht bewilligt in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| BC.Game | keine Schweizer Bewilligung | Lizenz gemeldet nicht bewilligt in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| myBet | keine Schweizer Bewilligung | Lizenz gemeldet nicht bewilligt in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
Was die Tabelle bewusst nicht zeigt: Welche Quote, Quoten und Limits die einzelnen Anbieter auf CS2-Matches setzen. Diese Daten ändern sich vor jedem Spiel, oft mehrmals täglich, und sind ohne Live-Datenabgriff nicht belastbar darstellbar. Was sich aus der Tabelle ablesen lässt: Die zwei bewilligten Anbieter quotieren CS2 nicht. Die acht ausländischen Anbieter quotieren CS2, aber ohne Schweizer Bewilligung – ohne Schweizer Schutz, ohne Schweizer Sperrregister-Anschluss, ohne Schweizer Rechtsweg.
Swisslos Sporttip – der bewilligte Anbieter ohne CS2
Swisslos (SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft) hat ihren Sitz in Basel und führt Sportwetten unter dem Produktnamen Sporttip. Die rechtliche Grundlage ist die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020). Die Sportwettenbewilligung steht unter Aufsicht der Gespa.
Das Vertragsgebiet von Swisslos umfasst 19 Deutschschweizer Kantone (AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG, ZH), den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Ein Online-Konto bei Swisslos ist nur für Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in diesem Gebiet möglich.
Das Sporttip-Programm umfasst Fussball, Eishockey, Tennis, Unihockey, Handball, Basketball, Volleyball, Baseball, American Football, Snooker, Darts, Ski Alpin und Skispringen, Radsport und Laufsport. E-Sport – und damit CS2 – ist im Programm nicht enthalten. Ein Blick auf das aktuelle Wettprogramm vor einer allfälligen Wette zeigt, was tatsächlich angeboten wird.
Die Wettarten bei Sporttip umfassen Einzelwetten, Kombinationswetten und Systemwetten. Der Mindesteinsatz pro Einzel- oder Kombiwette beträgt 1 CHF, der Höchsteinsatz 1’000 CHF; bei Systemwetten liegt die Höchstgrenze bei 10’000 CHF. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen anpassen; eine Wette über der Limite wird nicht angenommen.
Der Kombiboost ist nur online verfügbar (Prematch, Live, Systemwetten) und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Mindestquote von 1,50; der Bonus auf den Nettogewinn staffelt sich nach Anzahl Voraussagen: 5 Prozent bei vier, 20 Prozent bei sieben, 40 Prozent bei zehn und 100 Prozent bei fünfzehn. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Quotenboosts und Profitboosts sind ebenfalls nur online nutzbar und pro Wettenden nur einmal verfügbar; bei Cash-Out verfällt der Boost.
Cash-Out bei Sporttip gibt es für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, prematch und live, aber nur online und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche spätere Wettgewinn, hängt vom Spielstand ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden; es besteht keine Garantie, dass Cash-Out für jeden Markt angeboten wird. Einmal ausgeführt, lässt sich das Cash-Out nicht rückgängig machen.
Livewetten bei Sporttip gelten unabhängig davon, ob das Ereignis tatsächlich live übertragen wird; Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintritt des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1,00. In spielentscheidenden Situationen (Foul, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid) kann Swisslos Wetten mit Quote 1,00 werten. Bei abgesagten Ereignissen, die nicht innert 48 Stunden nachgeholt werden, wird die Einzelwette zurückerstattet; in Kombiwetten erhält die Voraussage die Quote 1,00. Gewinne, die nicht innert 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Auswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Swisslos-Zwecks; eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung muss innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief erfolgen.
2025 hat Swisslos einen Reingewinn von 562 Mio. CHF ausgeschüttet: 506 Mio. CHF an die kantonalen Fonds und 56 Mio. CHF an die Stiftung Sportförderung Schweiz. Aus den Sportwetten allein stammten 109 Mio. CHF (2024: 122 Mio. CHF).
Urteil: Swisslos Sporttip ist die einzige bewilligte Schweizer Wettlinie für den deutschsprachigen Raum, den Tessin und Liechtenstein – mit voller Aufsicht, Spielerschutz, Sperrregister und Auszahlung auf das eigene Konto. Wer CS2 wetten will, findet hier kein Angebot. Für klassische Sportarten ist Sporttip die Standardadresse.
Loterie Romande Jouez Sport – die Westschweiz-Variante ohne CS2
Die Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande) betreibt Sportwetten unter dem Produktnamen Jouez Sport in den sechs Westschweizer Kantonen Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Sitz des Unternehmens ist Lausanne; die Loterie Romande betreibt 2’350 Verkaufsstellen und beschäftigt 221 Mitarbeitende.
Rechtsgrundlage und Bewilligungslogik sind identisch mit Swisslos: Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS, Aufsicht durch die Gespa, geschlossene Wettliste ohne E-Sport. Ein Online-Konto bei Loterie Romande ist nur für Personen mit Wohnsitz im Vertragsgebiet möglich.
Das Wettprogramm von Jouez Sport deckt die klassischen Sportarten ab; CS2 gehört nicht dazu.
Urteil: Loterie Romande Jouez Sport ist die einzige bewilligte Schweizer Wettlinie für die Romandie – strukturell vergleichbar mit Sporttip, im Detail durch die eigenen Bedingungen geregelt. Auch hier kein CS2. Für Westschweizer Wettinteressenten die einzige legale Option im klassischen Sportsegment.
HornetBet – E-Sport-Anbieter ohne Schweizer Bewilligung
HornetBet betreibt eine Online-Plattform mit Schwerpunkt auf Sport- und E-Sport-Wetten. Der Anbieter verfügt über keine Schweizer Bewilligung; eine ausländische Lizenz, die in der Schweiz Gültigkeit beanspruchen könnte, ist nicht bewilligt (Art. 4 BGS). HornetBet ist nicht an das Schweizer Sperrregister angeschlossen, es besteht kein Schweizer Rechtsweg. Die Domain kann auf die Gespa-Sperrliste gesetzt werden.
Für CS2 bietet HornetBet Märkte auf grosse Turniere und tägliche Matches an. Was fehlt: die Schweizer Schutzmechanismen, die Schweizer Aufsicht und die Schweizer Auszahlungsgarantie. Wer hier spielt, tut das ohne die Swisslos-/Loterie-Romande-Schutzlogik.
Urteil: HornetBet ist ein E-Sport-spezialisierter Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Wer die Schweizer Bewilligung für essenziell hält – wegen Auszahlungssicherheit, Sperrregister und Spielerschutz – ist hier falsch. Wer ausserhalb der Schweizer Bewilligung spielt und die Eigenverantwortung dafür übernimmt, findet ein breites CS2-Programm.
Rollbit – Krypto-lastiger Anbieter ohne Schweizer Bewilligung
Rollbit betreibt eine Online-Plattform mit Sportwetten, Casino und Kryptowährungs-Elementen. Keine Schweizer Bewilligung; eine in der Schweiz anerkannte Lizenz nicht bewilligt (Art. 4 BGS). Kein Anschluss an das Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg. Mögliche Aufnahme in die Gespa-Sperrliste.
Die Plattform quotiert CS2 und andere E-Sport-Märkte; Auszahlungen erfolgen häufig in Kryptowährungen, was im bewilligten Schweizer System nicht möglich ist. Die fehlende Schweizer Auszahlungsgarantie trifft das, was bei Swisslos oder Loterie Romande selbstverständlich ist – die Auszahlung auf das eigene, verifizierte Schweizer Bankkonto.
Urteil: Rollbit kombiniert E-Sport-Wetten mit Krypto-Elementen. Ohne Schweizer Bewilligung entfallen Auszahlungssicherheit, Sperrregister-Anschluss und Schweizer Rechtsweg. Wer auf Krypto-Auszahlung Wert legt und die Eigenverantwortung übernimmt, findet hier ein breites Angebot; wer Schweizer Schutzlogik sucht, ist auf der falschen Plattform.
Fezbet – Anbieter ohne Schweizer Bewilligung
Fezbet betreibt eine Online-Plattform für Sport- und E-Sport-Wetten. Keine Schweizer Bewilligung (Art. 4 BGS). Kein Anschluss an das Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, mögliche Sperrlistung.
Urteil: Fezbet quotiert CS2, aber ohne Schweizer Bewilligung. Die fehlende Schutzlogik – Identitätsprüfung nach Schweizer Standard, Sperrregister, Auszahlung auf das eigene Konto – macht den Anbieter für CS2-Spieler verfügbar, aber für sicherheitsorientierte Wettende keine Alternative zur bewilligten Schweizer Linie.
GG.Bet – E-Sport-Spezialist ohne Schweizer Bewilligung
GG.Bet positioniert sich als E-Sport-spezialisierter Wettanbieter mit breitem CS2-Programm. Keine Schweizer Bewilligung; Lizenz nicht in der Schweiz anerkannt (Art. 4 BGS). Kein Anschluss an das Schweizer Sperrregister, mögliche Sperrlistung.
GG.Bet ist im E-Sport-Sektor bekannt; das CS2-Programm umfasst Sieger-, Handicap- und Spezialmärkte auf grosse Turniere und regelmässige Ligen. Für Schweizer Wettende ohne Schweizer Bewilligung: das breiteste CS2-Angebot unter den genannten Marken, aber ohne den Schutzrahmen von Swisslos oder Loterie Romande.
Urteil: GG.Bet ist im CS2-Segment der bekannteste Name – aber die Bekanntheit ersetzt keine Schweizer Bewilligung. Wer den CS2-Markt quotierungsseitig voll abdecken will, findet hier das breiteste Angebot; wer auf Schweizer Schutzlogik Wert legt, ist hier falsch.
Sportaza – Anbieter ohne Schweizer Bewilligung
Sportaza betreibt eine Online-Plattform für Sportwetten und E-Sport. Keine Schweizer Bewilligung (Art. 4 BGS). Kein Sperrregister-Anschluss, mögliche Sperrlistung.
Urteil: Sportaza ist ein weiterer E-Sport-Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Das CS2-Programm ist verfügbar, die Schweizer Schutzlogik nicht.
Interwetten – etablierter Name ohne Schweizer Bewilligung
Interwetten gehört zu den etablierten europäischen Wettanbietern und wird von der Gespa namentlich als Beispiel für «Domain-Hopping» genannt – blockierte Domains werden in Stunden ersetzt. Keine Schweizer Bewilligung (Art. 4 BGS); die ausländische Lizenz hat in der Schweiz keine Gültigkeit.
Interwetten führt Sportwetten, das CS2-Programm ist im Vergleich zu E-Sport-Spezialisten schmaler. Was bleibt: kein Schweizer Schutz, keine Schweizer Aufsicht, mögliche Sperrlistung.
Urteil: Interwetten ist der Name mit der längsten Tradition in dieser Liste, aber ohne Schweizer Bewilligung. Die Schweizer Schutzlogik, die Swisslos und Loterie Romande bieten, ist hier nicht verfügbar.
BC.Game – Krypto-Anbieter ohne Schweizer Bewilligung
BC.Game betreibt eine Krypto-lastige Plattform mit Sport- und E-Sport-Wetten sowie Casino. Keine Schweizer Bewilligung (Art. 4 BGS). Kein Sperrregister-Anschluss, mögliche Sperrlistung. Auszahlungen in Kryptowährungen sind der Standard, nicht die Ausnahme.
Urteil: BC.Game ist ein Krypto-zentrierter Anbieter mit CS2-Programm, aber ohne Schweizer Bewilligung. Die Schweizer Auszahlungslogik – Bankkonto im eigenen Namen – ist hier nicht der Standard.
myBet – Anbieter ohne Schweizer Bewilligung
myBet betreibt eine Online-Plattform mit Sportwetten, E-Sport-Angeboten und Casino. Keine Schweizer Bewilligung (Art. 4 BGS). Kein Sperrregister-Anschluss, mögliche Sperrlistung.
Urteil: myBet ergänzt die Liste der Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. CS2 ist verfügbar, die Schweizer Schutzlogik nicht.
Was eine Quote wirklich sagt – und was die Marge kostet
Wer auf CS2 oder eine andere Sportart wettet, sieht Quoten. Eine Quote von 1,25 auf den Favoriten liest sich als kleiner Gewinn, eine Quote von 4,50 auf den Aussenseiter als möglicher Treffer. Was die Quote verschweigt: den Anteil, den der Anbieter einbehält.
Die Marge ist der Anteil, den der Wettanbieter von jedem gesetzten Franken behält. Sie ergibt sich aus der Auszahlungsquote, also dem Anteil, den der Anbieter bei einem Markt über alle Ausgänge zusammen auszahlt. Berechnet wird die Auszahlungsquote, indem die Kehrwerte der Quoten aller Ausgänge addiert werden: Auszahlungsquote = 1 ÷ (1/Quote₁ + … + 1/Quote_n). Die Marge ist dann 100 Prozent minus Auszahlungsquote.
Ein Rechenbeispiel: Ein Zwei-Wege-Markt wird mit 1,90 / 1,90 quotiert – ein einfaches Beispiel, kein realer Preis. Die Kehrwerte sind 1/1,90 und 1/1,90. Zusammen ergibt das rund 1,0526; die Auszahlungsquote ist 1 ÷ 1,0526 = etwa 0,95 – also 95 Prozent. Die Marge liegt bei rund 5 Prozent.
Was das in Franken heisst: Von 100 gesetzten Franken werden bei diesem Beispiel etwa 95 Franken an die Wettenden zurückgezahlt (über alle Ausgänge gerechnet), 5 Franken behält der Anbieter als Gewinnmarge. Konkret: Wer 100 Franken auf Ausgang A zu 1,90 setzt und 100 Franken auf Ausgang B, hat insgesamt 200 Franken Einsatz. Am Ende zahlt der Anbieter 190 Franken an die Seite, die gewonnen hat, und behält 10 Franken – in der Summe 5 Prozent Marge.
Die 5 Prozent sind ein realistischer Wert für viele Wettmärkte, nicht für alle. Drei-Wege-Märkte (Heimsieg / Unentschieden / Auswärtssieg im Fussball) haben tendenziell höhere Margen, weil drei Ausgänge statt zwei kombiniert werden müssen. Live-Märkte auf laufende Spiele haben oft höhere Margen als Prematch-Märkte, weil der Anbieter das Live-Risiko einpreist. Spezialmärkte (Pistolenrunden gewonnen, erste Blutrunde bei CS2) sind tendenziell höher marginig als Hauptmärkte (Match-Sieger, Map-Sieger). Wer die Margen vergleicht, schaut auf die Auszahlungsquote, nicht auf die einzelne Quote.
Der Blick auf die Quote allein ist irreführend. Ein Anbieter mit «faireren» Quoten zeigt eine höhere Auszahlungsquote, also eine tiefere Marge. Bei identischem Markt heisst eine Auszahlungsquote von 96 Prozent: 4 Prozent Marge; bei 94 Prozent: 6 Prozent Marge. Über 1000 Franken Einsatz sind das 20 Franken Unterschied pro Markt und Tag – nicht nichts auf Dauer.
Die Konsequenz für CS2-Wetten: Die E-Sport-spezialisierten Anbieter wie GG.Bet zeigen für grosse CS2-Turniere typischerweise Margen im Bereich von 6 bis 10 Prozent auf Hauptmärkten, mit höheren Werten auf Spezialmärkten. Klassische Buchmacher mit breitemem Programm haben oft niedrigere Margen auf Mainstream-Sportarten, dafür höhere auf Randsportarten. Was genau ein Anbieter auf ein konkretes CS2-Match setzt, ändert sich vor dem Spiel – die exakte Marge ist eine Momentaufnahme, kein fester Wert. Wer den Anbieter vor dem Tipp prüft, vergleicht mehrere Ausgänge eines Marktes und rechnet die Auszahlungsquote selbst nach.
Der zweite Kostenfaktor neben der Marge: das Wettprogramm im bewilligten vs. unbewilligten System. Bei Swisslos und Loterie Romande bezahlt der Spielende keine Wettsteuer auf den Einsatz – die Schweiz hat keine Wettsteuer. Was anfällt, ist die Auszahlungsquote selbst (also die Marge des Anbieters), und bei Gewinnen über dem Steuerfreibetrag die eidgenössische Verrechnungssteuer (35 Prozent auf den Gewinnanteil über dem Freibetrag, einbehalten durch den Veranstalter). Der Freibetrag beträgt seit 1.1.2026 1’071’000 CHF; unter dieser Schwelle sind Gewinne aus bewilligten Grossspielen einkommensteuerfrei. Die kantonalen Freibeträge unterscheiden sich, daher die Formulierung «je nach Kanton». Bei ausländischen Anbietern fällt keine Schweizer Verrechnungssteuer an; die kantonale Praxis (z. B. Thurgau) behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen aber als steuerbares Einkommen, unabhängig vom Betrag.
E-Sport-Märkte bei CS2 – was die Schweizer Bewilligung nicht abdeckt
E-Sport ist ein vielfältiger Wettmarkt, der weit über CS2 hinausgeht. League of Legends, Dota 2, Valorant, Overwatch, Rocket League, StarCraft, Rainbow Six Siege – jede dieser Ligenen hat eigene Turnierstrukturen, Wettanbieter-Programme und Quotenmodelle. Für CS2 spezifisch sind die Hauptmärkte:
Match-Sieger: Die einfachste Wette, klassisch als Zwei-Wege-Markt (Team A gewinnt / Team B gewinnt). Auf grossen Turnieren gibt es Drei-Wege-Märkte (Team A / Unentschieden bei Bo2 / Team B), obwohl in CS2 die meisten Best-of-Five-Matches mit einem Sieger enden.
Map-Sieger: Wer gewinnt die aktuelle Map (de_dust2, de_mirage, de_inferno etc.). Auf grossen Turnieren mit Best-of-Three oder Best-of-Five ist der Map-Sieger-Markt liquider als der Match-Sieger-Markt, weil die Quoten direkter auf den aktuellen Spielstand reagieren.
Handicap: Asiatisches Handicap auf den Map-Vorsprung (Team A gewinnt mit mindestens 2-Map-Vorsprung), europäisches Handicap auf den Runden-Vorsprung zur Halbzeit.
Gesamtzahl Runden: Over/Under auf die Gesamtzahl gespielter Runden in einer Map, klassisch bei 16,5 (über / unter).
Spezialmärkte: Erste Blutrunde, Pistolenrunde gewonnen, Anzahl «Ace»-Runden (ein Spieler gewinnt die Runde allein), Anzahl «Eco-Runden» (Runden ohne Kauf). Diese Märkte sind oft höher marginig und für Anfänger schwerer einzuschätzen.
Live-Märkte auf CS2 sind besonders aktiv: Während einer laufenden Map ändern sich die Quoten je nach Rundenergebnis, Spielstand und Map-Fortschritt mehrmals pro Minute. Wer live auf CS2 wettet, sieht Quotenbewegungen, die bei Mainstream-Sportarten weniger volatil sind.
Die Schweizer Bewilligung deckt keinen dieser Märkte ab. Die Gespa-Liste der zugelassenen Sportarten führt E-Sport nicht; Sporttip und Jouez Sport quotieren keine CS2-Märkte. Wer in der Schweiz CS2 live verfolgt, tut das auf einer ausländischen Plattform ohne Schweizer Bewilligung.
Wettangebote – was «Bonus» und «Free Bet» wirklich kosten
Wettanbieter locken mit Bonusaktionen, Gratiswetten, Quotenboosts und Cashback – Begriffe, die im Marketing freundlich klingen und in den Bedingungen ihren Preis haben. Was die Begriffe tatsächlich bedeuten, zeigt das bewilligte Schweizer System am klarsten.
Der Sporttip-Kombiboost bei Swisslos ist die Schweizer Variante eines Quotenboosts: Wer eine Online-Kombiwette (Prematch, Live oder Systemwette) mit mindestens vier Voraussagen zu Mindestquoten von 1,50 spielt, erhält einen Bonus auf den Nettogewinn – gestaffelt nach Anzahl der Voraussagen: 5 Prozent bei vier, 20 Prozent bei sieben, 40 Prozent bei zehn, 100 Prozent bei fünfzehn. Der Bonus erhöht den Gewinn, nicht den Einsatz; Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Der Boost gilt nur online und nur einmal pro Wettender. Bei Cash-Out verfällt der Boost.
Was das bedeutet: Eine Kombiwette auf fünfzehn Voraussagen zu Mindestquote 1,50 verdoppelt den Nettogewinn – aber nur, wenn alle fünfzehn Voraussagen eintreffen. Die Wahrscheinlichkeit, dass fünfzehn unabhängige Vorhersagen mit Quote 1,50 (implizierte Wahrscheinlichkeit rund 67 Prozent) alle eintreffen, liegt bei etwa 0,67^15 = 0,0023, also unter 0,3 Prozent. Der «100-Prozent-Boost» trifft eine Wette, die in 99,7 Prozent der Fälle nicht eintritt.
Quotenboosts und Profitboosts bei Sporttip erhöhen den möglichen Nettogewinn eines Prematch-Einzelwettscheins um einen angegebenen Prozentsatz – pro Wettender nur einmal nutzbar, in Einsatz und Erhöhung limitiert. Bei Cash-Out verfällt der Boost. Auch hier gilt: Die Erhöhung trifft eine Wette, die das boosted Ereignis treffen muss; die Marge des Marktes bleibt unverändert.
Die Logik der ausländischen Anbieter ist ähnlich, aber die konkreten Zahlen unterscheiden sich – «100-Prozent-Bonus», «Free Bet bis 200 CHF», «Risk-Free First Bet» sind häufige Versprechen. Hinter den Versprechen stehen Bedingungen: Mindestquote, Umsatzanforderung (Umsatz = Bonus × Faktor, oft 5x bis 10x), Frist (oft 7 bis 30 Tage), Beschränkung auf bestimmte Märkte. Was der Bonus tatsächlich wert ist, hängt von der Marge der qualifizierenden Märkte ab – eine Free Bet, die nur auf Märkten mit 8 Prozent Marge gespielt werden kann, ist weniger wert als eine, die auf Märkten mit 4 Prozent Marge gespielt werden kann.
Konsequenz für den Wettenden: Der Marketing-Wert eines Bonus ist nicht der reale Wert. Wer ein Angebot annimmt, sollte die Bedingungen lesen – Mindestquote, Frist, qualifizierende Märkte, Beschränkungen bei Auszahlung. Bei Sporttip sind die Bedingungen klar dokumentiert; bei ausländischen Anbietern sind sie es oft auch, aber in einer anderen Sprache und mit anderer Aufsicht.
Verifikation, Alter und Konto – was die Schweizer Bewilligung fordert
Die Identitätsprüfung im bewilligten Schweizer System ist nicht ein Bonus, sondern eine Voraussetzung. Bei Swisslos braucht es für die Online-Registrierung mindestens 18 Jahre, Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet, keine bestehende Spielsperre, eine einmalige Registrierung pro Person. Die Identität wird aus einem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft. Wer unter 18 ist, wird nicht zugelassen – weder online noch an Verkaufsstellen (Art. 72 BGS; Sporttip-Wetten stehen Personen ab 18 Jahren offen).
Die Konsequenz: Wer bei Swisslos ein Konto eröffnen will, braucht einen Schweizer Ausweis und eine Schweizer Adresse im Vertragsgebiet. Wer im Ausland wohnt, kann kein Swisslos-Konto führen. Bei Loterie Romande gilt Entsprechendes für die Westschweizer Kantone. Die Verifikation erfolgt vor der ersten Wette; ohne erfolgreiche Verifikation keine Auszahlung.
Ausländische Anbieter haben keine Schweizer Verifikationspflicht. Die Identitätsprüfung folgt den Regeln der Lizenz – oft oberflächlich, oft nur bei Auszahlung, oft mit Selfie-Verifikation, die mit einem Ausweis-Foto verglichen wird. Die strenge Schweizer Verifikation mit Adressabgleich und Sperrregister-Check ist nicht der Standard.
Die Gespa führt Testkäufe an Verkaufsstellen durch; 2025 wurde an Verkaufsstellen in 47,5 Prozent von 200 Fällen eine Sportwette an Minderjährige verkauft. Das ist ein Ergebnis für die Verkaufsstellen, nicht für die Online-Kanäle – online ist die Verifikation beim Kontoeröffnungsabgleich strikt. Bei ausländischen Online-Anbietern gibt es keine Gespa-Testkäufe und keine Schweizer Verifikationslogik.
Wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten – eine Regel, die für klassische Sportarten gilt und bei E-Sport-Turnieren selten kontrolliert wird, weil E-Sport nicht auf der Schweizer Wettliste steht.
Zahlungen und Auszahlungen – was bei Swisslos gilt und was im Ausland fehlt
Das Schweizer bewilligte System zahlt ausschliesslich auf das eigene Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto. Bei Swisslos wird das Spielguthaben per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein gekauft; Mindestbetrag 20 CHF, maximal 10’000 CHF in 30 Tagen, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben 9’999 CHF nicht übersteigt. PostFinance Pay ist eine der verfügbaren Zahlungsarten; die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt.
Die Auszahlung bei Swisslos: Guthaben auf dem Swisslos-Wallet kann zweimal innerhalb von 365 Tagen gratis auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto ausgezahlt werden; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 Prozent belastet werden. Die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar; es muss zuerst einmal zu den Mindestquoten umgesetzt werden.
Gewinne bis 1’000 CHF pro Spielbestätigungsquittung werden automatisch dem Wallet gutgeschrieben. Gewinne über 1’000 CHF werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Bank- oder Postkonto des Teilnehmers überwiesen.
Das bewilligte System kennt keine Krypto-Auszahlungen, keine anonymen Auszahlungen, keine Wallet-Auszahlungen auf Drittnamen. Die Auszahlung erfolgt auf das eigene Konto, mit Kontoinhaberprüfung. Die Schweiz hat kein Zahlungsblock-Tool gegen ausländische Wettanbieter – Banken und Karten blockieren Zahlungen an solche Anbieter nicht standardmässig.
Was im Ausland anders ist: Ausländische Anbieter zahlen nach ihren eigenen Bedingungen – oft in Kryptowährungen, oft auf E-Wallets, oft mit Verzögerung. Die Schweizer Auszahlungsgarantie, die Swisslos bietet (5 bis 10 Arbeitstage, eigenes Konto), ist bei ausländischen Anbietern nicht garantiert. Wer auf Krypto-Auszahlung Wert legt, ist auf einer ausländischen Plattform richtig – aber unter den Bedingungen der ausländischen Plattform, nicht der Schweizer.
Werbung, Promotion und Strafbarkeit
- Werbung für nicht bewilligtes Glücksspiel in der Schweiz ist verboten – das gilt üblich mit Volksmund bis 500’000 CHF Busse (Art. 131 BGS).
- Die Organisation von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist strafbar – bis 3 Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, gewerbsmässig bis 5 Jahre (Art. 130 BGS).
- Der Spielende wird nach bundesgerichtlicher Praxis nicht bestraft – aber Gewinne können in kantonalen Steuerverfahren als Einkommen versteuert werden.
- Werbung durch bewilligte Anbieter unterliegt der Gespa-Aufsicht – intrusive, irreführende oder auf Minderjährige oder gesperrte Personen ausgerichtete Werbung ist verboten (Art. 74 BGS).
- Gratisspiele und Gratisspielguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS) – 2025 hat die Gespa 24 Zustimmungen für Loterie Romande und 8 für Swisslos erteilt.
Konsequenz: Wer in der Schweiz mit CS2 zu tun hat, sieht Werbung auf ausländischen Plattformen – über Soziale Medien, über E-Sport-Streams, über Vergleichsportale. Diese Werbung verstösst gegen Art. 74 Abs. 3 BGS, wenn sie in der Schweiz ausgespielt wird. Wer auf eine solche Werbung klickt und ein Konto eröffnet, ist nicht der Bestrafte – aber er verlässt die Schweizer Schutzlogik.
Fazit – die Lücke auf der Seite
Hintergrund der Seite: Das Ergebnis dieser Analyse ist eine Lücke auf der Schweizer Wettseite, nicht eine Empfehlung. Die zwei bewilligten Veranstalter Swisslos und Loterie Romande quotieren CS2 nicht, weil E-Sport nicht auf der Gespa-Liste steht. Acht ausländische Anbieter quotieren CS2, aber ohne Schweizer Bewilligung – ohne Schweizer Schutz, ohne Schweizer Sperrregister, ohne Schweizer Rechtsweg.
Wer in der Schweiz CS2 wetten will, hat heute drei Optionen: Erstens, kein Schweizer Anbieter führt CS2 – die Wette findet nicht statt. Zweitens, ausländische Anbieter quotieren CS2, aber unter den Bedingungen der ausländischen Lizenz und der ausländischen Aufsicht – das ist die Realität, mit der die meisten Schweizer CS2-Wettenden umgehen, und die Konsequenzen sind Verlust der Schweizer Schutzmechanismen. Drittens, der Wettende verzichtet auf CS2-Wetten und wettet im bewilligten System auf klassische Sportarten – die sicherste Option in Bezug auf Schweizer Schutz, aber nicht die einzige Wettoption für CS2-Spieler.
Was bleibt – die Beobachtung: Die Schweizer Wettlandschaft für E-Sport ist regulativ geschlossen; die Schutzlogik, die der Bund für klassische Sportarten aufgebaut hat, gilt für E-Sport nicht. Wer das ändern will, kann das über politische Kanäle – über eine Anpassung der Gespa-Liste, über eine Gesetzesänderung im BGS. Bis dahin bleibt die Lücke auf der Seite: zwei bewilligte Anbieter ohne CS2, acht ausländische Anbieter mit CS2, ein Schweizer Rechtsrahmen, der beides nicht zusammenbringt.
Häufig gestellte Fragen
Dürfen Schweizer bei Swisslos oder Loterie Romande auf CS2 wetten?
Nein. CS2 und E-Sport insgesamt sind nicht auf der Gespa-Liste der zugelassenen Sportarten und Wettarten enthalten. Sporttip (Swisslos) und Jouez Sport (Loterie Romande) führen daher kein CS2-Wettprogramm. Wer in der Schweiz CS2 wetten will, findet bei keinem bewilligten Anbieter ein Angebot; ausländische Plattformen führen CS2, haben aber keine Schweizer Bewilligung und keinen Anschluss an das Schweizer Schutzsystem.
Warum erscheint E-Sport nicht auf der Gespa-Liste der zugelassenen Sportarten?
Die Gespa-Liste ist eine geschlossene Aufzählung (Art. 25 BGS, Art. 29 VGS); was nicht gelistet ist, darf in der Schweiz nicht als Sportwette angeboten werden. Die Liste enthält klassische Sportarten mit definierten Wettbewerben; E-Sport ist nicht aufgenommen, weder als Sportart noch als Wettart. Eine Aufnahme würde eine Erweiterung der Liste durch die Gespa erfordern, die bisher nicht erfolgt ist. Die Liste wird regelmässig aktualisiert; die aktuelle Version datiert vom 10.09.2026.
Was passiert bei einer Auszahlungsverlust durch einen Anbieter ohne Schweizer Bewilligung?
Ohne Schweizer Bewilligung ist der Schweizer Rechtsweg nicht eröffnet. Eine Beschwerde richtet sich an die Aufsichtsbehörde der Lizenzjurisdiktion (Curaçao, Malta etc.), nicht an die Gespa. Eine Schweizer Vollstreckung eines ausländischen Schiedsspruchs ist möglich, aber aufwendig und mit Kosten verbunden. Die Gespa kann bei einer Beschwerde nicht eingreifen; sie kann lediglich die Domain auf die Sperrliste setzen, was die Auszahlung nicht beschleunigt. Die Spielsperre im Schweizer Register hilft nicht – der ausländische Anbieter ist nicht angeschlossen.
Wird man als Schweizer bestraft, wenn man bei einem ausländischen Anbieter wettet?
Der Spielende wird nach bundesgerichtlicher Praxis nicht bestraft. Was strafbar ist, ist das Organisieren von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung (Art. 130 BGS) und die Werbung dafür (Art. 131 BGS). Der Spielende kann aber in einem kantonalen Steuerverfahren mit Gewinnen aus ausländischen Grossspielen als steuerbares Einkommen konfrontiert werden; der Kanton Thurgau etwa behandelt solche Gewinne unabhängig vom Betrag als Einkommen. Die Spielsperre und das Schweizer Schutzsystem greifen auf der ausländischen Plattform nicht.
Wie lässt sich eine Quote in eine Wahrscheinlichkeit umrechnen, und welche Marge steckt darin?
Eine Quote X impliziert die Wahrscheinlichkeit 1 ÷ X (in Dezimalform). Eine Quote von 2,00 entspricht 50’000 – die Hälfte, eine Quote von 4,00 entspricht 25’000 – ein Viertel. Die Marge ergibt sich aus der Auszahlungsquote: Auszahlungsquote = 1 ÷ (1/Quote₁ + … + 1/Quote_n), Marge = 1 minus Auszahlungsquote. Ein Zwei-Wege-Markt mit Quoten 1,90 / 1,90 hat eine Auszahlungsquote von rund 95’000 und eine Marge von rund 5’000. Die Marge ist der Anteil, den der Anbieter pro 100 Franken Einsatz einbehält.
Werden Gewinne ausländischer Anbieter besteuert, und was gilt je nach Kanton?
Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag einkommensteuerfrei; der Bundesfreibetrag beträgt seit 1.1.2026 1’071’000 CHF, die kantonalen Freibeträge variieren. Über dem Freibetrag werden 35’000 Verrechnungssteuer durch den Veranstalter einbehalten und können über die Steuererklärung zurückgefordert werden. Gewinne ausländischer Anbieter unterliegen keiner Schweizer Verrechnungssteuer; die kantonale Steuerpraxis (z. B. Thurgau) behandelt sie aber als steuerbares Einkommen, unabhängig vom Betrag. Die pauschale Aussage «je nach Kanton» ist die ehrliche; eine genaue Auskunft gibt die kantonale Steuerverwaltung.
Sportarten – tippsheutech
Inhalt erstellt vom Team «tippsheutech»
