Neuer Wettbonus freispielen 2026 – Angebote, Bedingungen und Konsequenzen in der Schweiz

Ein kleiner Stapel unbeschrifteter Papierkarten, von einem roten Gummiband zusammengehalten, liegt auf einer Holzplatte vor einem Fenster.

Stand: Oktober 19, 2026 – geprüft gegen die Bewilligungen der Gespa und die Spielregeln der beiden Schweizer Veranstalter.

Eine Aktion der Loterie Romande lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen.

Wer nach einem «neuen Wettbonus» sucht, um ihn freizuspielen, stösst in der Schweiz auf eine ungewohnte Lage. Nicht ein Dutzend Buchmacher überbieten sich mit 100 %-Aktionen und Gratisspielguthaben, sondern zwei Veranstalter decken den Markt ab, und jeder ist auf sein Vertragsgebiet beschränkt. Die Aufsicht vergibt Gratisspiele und Gratisguthaben nur nach vorgängiger Zustimmung, was bedeutet, dass Boni selten und klein bleiben. Wer hier einen Bonus «freispielen» will, sollte zuerst verstehen, was unter Schweizer Recht überhaupt ein Wettbonus sein darf – und was er im Geldbeutel tatsächlich auslöst.

Verantwortung beim Wetten: warum ein Bonus das Budget nicht erhöht

Ein Wettbonus verändert die Logik des eigenen Kontos nicht. Wer bei Sporttip oder bei Jouez Sport mitmacht, setzt als Erstes Limiten, und diese Limiten gelten unabhängig davon, ob ein Bonus auf dem Konto liegt oder nicht.

Ein ausgeklappter Zollstock liegt auf einer Werkbank, daneben ein Bleistiftstummel im feinen Sägemehl.
Der Sporttip-Kombiboost gilt nur online und verlangt mindestens vier Voraussagen mit Quote von je mindestens 1.50; der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben.

Bei Sporttip sind vor der ersten Teilnahme Verlustlimiten für einen, sieben und dreissig Tage zu setzen. Die Obergrenze liegt bei CHF 9’999, bei unter 21-Jährigen bei CHF 1’000. Eine Senkung greift sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden – eine Schutzfrist, die verhindern soll, dass eine Pechsträhne in derselben Sekunde das Konto öffnet. Zusätzlich lässt sich pro 30-Tage-Fenster eine freiwillige Einzahlungslimite setzen. Die Spielerin entscheidet, wie viel Geld hereindarf, nicht der Veranstalter und auch nicht das Bonusangebot.

Die Spielsperre geht weiter. Swisslos erlaubt einen produktbezogenen Selbstausschluss von einem bis 180 Tagen, ohne vorzeitige Aufhebung. Wer sich für eine unbefristete Sperre entscheidet, wird in einem schweizweiten Register eingetragen, das auch für Casinos und Online-Casinos sowie für Liechtenstein gilt. Eine Selbstsperre ist also keine Massnahme, die ein Bonus wieder auflöst – sie steht neben dem Konto, nicht unter ihm.

Die Konsequenz: Wer plant, einen Bonus freizuspielen, hat das eigene Verlust- und Einzahlungslimit bereits gesetzt, bevor der Bonus auf dem Wallet landet. Wer ohne diese Limiten spielt, sollte genau das zuerst tun. Ein Bonusguthaben ist kein Anlass, das persönliche Budget zu erhöhen, sondern ein Grund, das bestehende Limit nochmal zu prüfen. Wer an der Stelle merkt, dass er das Limit heraufsetzen will, um den Bonus «mitzunehmen», hat die Mechanik bereits falsch herum verstanden. Das Geld auf dem Konto gehört der Person, die es eingezahlt hat, nicht der Promotion.

Wie ein Wettbonus in der Schweiz funktioniert

Was Marketing als «Wettbonus» verkauft, ist in der Schweiz fast immer eines von drei Dingen: ein Spielguthaben, ein Boost auf den Nettogewinn oder ein zeitlich begrenztes Gratisspielguthaben. Die Namen wechseln, der Mechanismus bleibt eng.

Spielguthaben, Boost und Gratiswette – die drei Formen

Ein Spielguthaben ist Geld, das auf dem Wallet liegt und für Wetten eingesetzt werden kann. Bei Sporttip kann das Wallet per PostFinance Pay oder Einzahlungsschein aufgeladen werden, mindestens CHF 20 pro Kauf, höchstens CHF 10’000 in 30 Tagen, und ein weiterer Kauf ist nur möglich, solange das Wallet CHF 9’999 nicht überschreitet. Bei der Loterie Romande liegen die Limits praktisch gleich: höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage, höchstens CHF 10’000 Wallet-Guthaben.

Ein Boost erhöht entweder die Quote einer Einzelwette (Quotenboost) oder den möglichen Nettogewinn eines Sportereignisses um einen festen Prozentsatz (Profitboost). Bei Sporttip gilt beides nur online, nur einmal pro Wettenden, und ist in Einsatz und Erhöhung limitiert. Wird die Wette per Cash-Out vorzeitig beendet, verfällt der Boost. Das ist der Mechanismus, an dem viele das erste Mal stutzen: Der «Boost» ist kein Geld, das ausgezahlt wird, sondern eine Aufwertung, die nur im Erfolgsfall zählt.

Eine Gratiswette im Markt-Sinn (eine «Freiwette») ist ein Einsatz, dessen Gewinn ausgezahlt wird – der Einsatz selbst aber nicht. Wer eine Gratiswette über CHF 10 mit Quote 2.50 gewinnt, bekommt CHF 15 als Nettogewinn, nicht CHF 25. Der zurückbehaltene Einsatz von CHF 10 ist der Preis der Aktion. Das ist nicht die Schweizer Variante, sondern die übliche Marktmechanik.

Eine Aktion wie die Patinoires- und Stades-Promotion der Loterie Romande vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 funktionierte anders: Wer innerhalb von sieben Tagen den im Stadion verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Gratisspielguthaben, insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar. Sieben Aktionstage, sieben Codes, sieben Stück CHF 10 – mehr nicht. Was hier wie ein «Neukundenbonus» aussieht, war eine Stadion-Aktion für bereits registrierte Spielende, kein Willkommensangebot im klassischen Sinn.

Mindestquoten, Laufzeiten und Auszahlbarkeit

Drei Bedingungen entscheiden, was ein Bonus wert ist: die Mindestquote, die Laufzeit, und ob das, was am Ende übrig bleibt, überhaupt ausgezahlt werden kann.

Der Sporttip-Kombiboost verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50, nur online, für Prematch, Live und Systemwetten. Der Bonus auf den Nettogewinn staffelt sich: 5 % bei vier Voraussagen, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn, 100 % bei fünfzehn – und ist in Einsatz und Gewinnerhöhung limitiert. Vier Auswahlen mit Quote 1.50 sind nicht schwer zu finden, fünfzehn Auswahlen mit dieser Mindestquote sind ein anderes Kaliber. Wer die höchste Stufe anvisiert, baut eine Wette, deren Auszahlung sich aus dem Produkt der Einzelquoten ergibt – und das Produkt vieler kleiner Quoten ist meistens kleiner als die einzelne Quote eines gezielten Spiels.

Die Laufzeit einer Aktion ist bei Swisslos an die Wallet-Gültigkeit gebunden: Gratisspielguthaben aus einer Aktion ist 30 Tage gültig, danach verfällt es. Bei der Loterie Romande gilt Entsprechendes. Wer das Guthaben in dieser Zeit nicht in Wetten umsetzt, verliert es – ohne Verlust aus eigener Tasche, aber auch ohne Gewinn.

Die Auszahlbarkeit ist die wichtigste Klausel und wird oft übersehen. Gratisspielguthaben aus Promotionen wird nicht ausgezahlt. Es lässt sich nur für Wetten verwenden, und nur die Nettogewinne aus diesen Wetten landen am Ende als auszahlbares Geld auf dem Konto. Die Loterie Romande schreibt Gewinne bis CHF 1’000 direkt dem Wallet gut, Gewinne darüber auf die IBAN. Swisslos schreibt Gewinne bis CHF 1’000 ebenfalls dem Wallet gut, Gewinne darüber innert drei Arbeitstagen auf das Bank- oder Postkonto. Das ist die Reihenfolge, in der das Geld fliesst – und der Punkt, an dem ein Bonus vom Marketing-Versprechen zur Bilanzposten wird.

Was ein Bonus den Spielenden tatsächlich kostet

Die ehrliche Rechnung: Bei einer Gratiswette über CHF 10 mit Quote 2.00 und gewonnener Wette bekommt der Spielende CHF 10 als Nettogewinn – die CHF 10 Einsatz sind weg. Bei einer normalen Wette mit eigenem Einsatz von CHF 10 und gleicher Quote 2.00 wären es CHF 10 Gewinn plus CHF 10 Einsatzrückgabe, also CHF 20 zurück. Der Unterschied ist genau der Einsatz der Gratiswette: Wer die Aktion nutzt, «gewinnt» den Gewinn, aber nicht den Einsatz.

Ein Kombiboost auf den Nettogewinn sieht grosszügiger aus, ist aber an die Wettstruktur gebunden. 5 % Bonus bei vier Auswahlen heisst: Bei einem Gesamteinsatz von CHF 10 und einer Gesamtquote von, sagen wir, 6.00, ergibt sich ein Bruttogewinn von CHF 60 (CHF 50 Nettogewinn plus CHF 10 Einsatz). Mit 5 % Boost auf den Nettogewinn sind das CHF 2.50 zusätzlich, also CHF 52.50 Brutto. Der Boost ist real, aber er sitzt auf dem Nettogewinn, nicht auf dem Einsatz. Wer den Boost mit einer höheren Auswahlenanzahl kombiniert, erhöht die Multiplikation der Quoten – und damit das Risiko, dass eine Auswahl danebengeht.

Das ist die Mechanik, die das Marketing ungern zeigt: Ein Wettbonus in der Schweiz ist kein Geldgeschenk, sondern eine Aufwertung, die nur im Gewinnfall zählt, oft an eine Mindestquote gebunden ist und fast immer nicht ausgezahlt wird. Wer das verstanden hat, sieht die nächste «100 %-Aktion» mit anderen Augen.

Die zehn Anbieter im Vergleich: was die zwei Schweizer Veranstalter dürfen – und was die anderen nicht

Die folgende Tabelle sortiert die Anbieter nach ihrer Bewilligungslage in der Schweiz. Nur zwei Marken dürfen hier Sportwetten anbieten, die anderen acht nicht.

Anbieter Schweizer Bewilligung Veranstalter / ausgewiesene Lizenz
Swisslos Sporttip Bewilligung (Gespa) SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel
Loterie Romande Jouez Sport Bewilligung (Gespa) Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande)
Bahigo ohne Schweizer Bewilligung ausgewiesene Lizenz nicht etabliert, keine Geltung in der Schweiz
HighFlyBet ohne Schweizer Bewilligung ausgewiesene Lizenz nicht etabliert, keine Geltung in der Schweiz
Betwinner ohne Schweizer Bewilligung ausgewiesene Lizenz nicht etabliert, keine Geltung in der Schweiz
bet-at-home ohne Schweizer Bewilligung ausgewiesene Lizenz nicht etabliert, keine Geltung in der Schweiz
BetOnRed ohne Schweizer Bewilligung ausgewiesene Lizenz nicht etabliert, keine Geltung in der Schweiz
Bruce Bet ohne Schweizer Bewilligung ausgewiesene Lizenz nicht etabliert, keine Geltung in der Schweiz
Sportaza ohne Schweizer Bewilligung ausgewiesene Lizenz nicht etabliert, keine Geltung in der Schweiz
bet365 ohne Schweizer Bewilligung ausgewiesene Lizenz nicht etabliert, keine Geltung in der Schweiz

Was die Bewilligung trennt, ist die Konsequenz dahinter. Die zwei Veranstalter mit Gespa-Bewilligung unterstehen dem Geldspielgesetz, dem interkantonalen Geldspielkonkordat und der Spielsucht-Aufsicht der Schweiz. Die acht Marken ohne Schweizer Bewilligung tun das nicht – ihre ausgewiesenen Lizenzen (Curaçao, Malta, Deutschland oder anderswo) haben in der Schweiz keine Geltung. Das bedeutet konkret: kein Anschluss an das Schweizer Ausschlussregister, keine Schweizer Rekursmöglichkeit, und ihre Domains können auf der Sperrliste der Gespa landen (DNS-Block). Ende 2025 standen 671 Domains auf dieser Liste.

Wer bei einem ausländischen Anbieter spielt, spielt ausserhalb des Schweizer Schutzrahmens. Gewinne aus ausländischen Grossspielen werden in Thurgau als voll steuerbares Einkommen behandelt, unabhängig vom Betrag. Andere Kantone handhaben das unterschiedlich. Wer dort spielt, sollte das vor dem ersten Tipp klären, nicht nach dem ersten Gewinn.

Was ein Wettbonus in der Schweiz ist – und was er nicht ist

Der Begriff «Wettbonus» bedeutet hier etwas anderes als in Märkten, in denen Hunderte Buchmacher um Neukunden werben. Das hat zwei Gründe: die Bewilligungsstruktur und das Werberecht.

Die Bewilligungsstruktur: zwei Veranstalter, zwei Gebiete

Die interkantonale Vereinbarung hat die Zahl der Veranstalter für Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Swisslos mit dem Produkt Sporttip bedient die Deutschschweizer Kantone (AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG, ZH), den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Die Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport bedient die sechs Westschweizer Kantone (FR, GE, JU, NE, VD, VS). Wer in Lausanne wohnt, kann kein Sporttip-Konto eröffnen; wer in Zürich wohnt, kein Jouez-Sport-Konto. Das ist die territoriale Aufteilung, und sie ist im Geldspielgesetz verankert.

Ein Online-Konto bei einem der beiden Veranstalter braucht mindestens 18 Jahre, Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet und darf nicht auf der Spielsperre stehen. Jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Identität wird per Ausweis verifiziert, die Adressdaten gegen Datenbanken geprüft. Das ist der Registrierungsprozess, der vor dem ersten Tipp steht.

Das Werberecht: warum Boni klein bleiben

Artikel 75 Absatz 2 des Geldspielgesetzes verlangt die vorgängige Zustimmung der Gespa für Gratisspiele und Gratisguthaben. Im Jahr 2025 hat die Aufsicht 24 solcher Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt. Das ist die Zahl, an der die Häufigkeit von Aktionen hängt – nicht der Goodwill der Veranstalter, sondern die Bewilligungspraxis der Aufsicht. Werbegesetze verbieten zudem intrusive oder irreführende Werbung sowie Werbung, die sich an Minderjährige oder gesperrte Personen richtet; Werbung für in der Schweiz nicht bewilligtes Glücksspiel ist verboten und wird mit einer Busse von bis zu CHF 500’000 bestraft.

Was übrig bleibt, sind kleine Aktionen: ein CHF-10-Spielguthaben für die Eingabe eines Stadion-Codes, ein paar Prozent Boost auf den Nettogewinn, gelegentlich ein Quotenboost auf ein Einzelspiel. Wer in einem Werbemarkt mit «100 % bis CHF 200»-Angeboten sozialisiert ist, muss hier umdenken. Die Abwesenheit grosser Boni ist keine Schwäche des Marktes, sondern die Folge einer Regulierung, die Werbung einschränkt und Gratisspiele an die Aufsicht bindet.

Auszahlungsklauseln und rechtliche Einordnung

Er ist keine auszahlbare Gutschrift. Gratisspielguthaben lässt sich nicht auszahlen, es lässt sich nur für Wetten einsetzen. Er ist nicht anmeldefrei. Die Verifikation per Ausweis ist Voraussetzung, nicht Dekoration. Er ist nicht übertragbar. Eine Person, ein Konto, eine Person pro Konto. Er ist nicht endlos. Die 30-Tage-Gültigkeit von Aktionsguthaben und die 26-Wochen-Frist zur Geltendmachung von Gewinnen setzen dem Konto eine natürliche Grenze. Er ist schliesslich nicht steuerneutral über CHF 1’071’000. Die eidgenössische Schwelle für den Steuerfreibetrag auf Gewinnen aus bewilligten Grossspielen liegt seit dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000, der Satz darüber 35 % Verrechnungssteuer, einbehalten durch den Veranstalter und über die Steuererklärung rückforderbar. Für die allermeisten Spielenden ist das irrelevant, weil ihre Gewinne weit darunter liegen – aber das Gesetz kennt die Grenze.

Die Rechtslage: Gespa, BGS und warum es nur zwei Veranstalter sein dürfen

Die Rechtslage für Sportwetten in der Schweiz ruht auf drei Pfeilern: dem Geldspielgesetz, dem interkantonalen Geldspielkonkordat und der Aufsicht durch die Gespa.

Ein geschlossenes Holztor an einem Feldweg im Gebirge, dahinter eine Weide mit Kühen im Morgenlicht.
Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet.

Geldspielgesetz und Grossspiel-Status

Das Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51) ist seit dem 1. Januar 2019 in Kraft. Sportwetten sind ein Grossspiel im Sinn von Art. 3 lit. c und e BGS. Eine Bewilligung braucht eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung pro Spiel (Art. 21-25 BGS), und sie gilt nur in der Schweiz (Art. 4 BGS). Wer ohne diese Bewilligung Sportwetten anbietet, macht sich strafbar: bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Handeln bis zu fünf Jahren (Art. 130 BGS). Die Spielerin wird nicht bestraft, aber Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden.

Die Liste der bewilligten Sportarten, Wettbewerbe und Wetttypen wird von der Gespa geführt. Was nicht auf der Liste steht, darf nicht angeboten werden: keine Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehshows, keine Corner- oder Kartenmärkte, keine Esports-Sektion. Veranstaltungen mit überwiegend Minderjährigen sind ausgeschlossen (Art. 25 Abs. 2 BGS). Qualifikationsrunden und Frauenwettbewerbe sind nur bewilligbar, wenn sie auf der Liste stehen. Das ist die «geschlossene Liste», die den Schweizer Markt von einem offenen Wettmarkt unterscheidet.

Gespa und Sperrliste

Die Gespa (Interkantonale Geldspielaufsicht, Bern) ist die Aufsichtsbehörde. Sie führt die Sperrliste, auf der ausländische Domains stehen, die Schweizer Telekomanbieter per DNS blockieren (Art. 86-93 BGS). Die erste Liste wurde am 3. September 2019 veröffentlicht, Ende 2025 waren 671 Domains blockiert. Gesperrte Domains tauchen schnell unter neuen Adressen wieder auf – die Gespa spricht von «Domain-Hopping» und nennt Interwetten und bet-at-home namentlich als Beispiele, bet365 steht ebenfalls auf der Liste.

Spielerschutz und Limits

Spielende setzen ihre eigenen Limiten, nicht der Staat. Der Veranstalter muss mindestens eine Obergrenze für tägliche, wöchentliche oder monatliche Einsätze oder Verluste verlangen (Art. 87 VGS); eine Senkung greift sofort, eine Erhöhung nach 24 Stunden – Swisslos und Loterie Romande wenden 72 Stunden an, eine strengere Schwelle. Eine Spielsperre ist für überschuldete oder spielsüchtige Personen verpflichtend und für andere freiwillig (Art. 80-82 BGS), eingetragen in ein gemeinsames Register. Eine freiwillige Sperre lässt sich frühestens nach drei Monaten aufheben (Art. 84 VGS), eine selbst gewählte Pause bis sechs Monate muss angeboten werden (Art. 89 VGS). Gesperrte oder minderjährige Personen haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne (Art. 45 BGS).

Die Gespa hat 2025 Testkäufe an Verkaufsstellen durchgeführt: In 47.5 % von 200 Fällen wurde an Minderjährige verkauft. Das ist kein Argument gegen die Schweizer Regulierung insgesamt, aber ein Hinweis darauf, dass der stationäre Schutz nicht so dicht ist, wie die Online-Vorgaben vermuten lassen.

Werbung und Steuern

Werbung darf nicht aufdringlich oder irreführend sein und sich nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen richten (Art. 74 BGS); Werbung für in der Schweiz nicht bewilligtes Glücksspiel ist verboten (Art. 74 Abs. 3) und wird mit Busse bis CHF 500’000 bestraft (Art. 131 BGS). Es gibt keine Werbezeitbeschränkung.

Gewinne aus Schweizer Sportwetten sind bis zum Steuerfreibetrag einkommensteuerfrei (eidgenössisch CHF 1’071’000 seit 1.1.2026), darüber fällt 35 % Verrechnungssteuer an, die der Veranstalter einbehält und über die Steuererklärung rückgefordert werden kann. Die kantonalen Freibeträge unterscheiden sich – «je nach Kanton» ist die zutreffende Formel. Gewinne aus ausländischen Anbietern unterliegen keiner Verrechnungssteuer; Thurgau behandelt sie als voll steuerbares Einkommen, andere Kantone handhaben das unterschiedlich. Auf Einsätzen lastet keine Schweizer Wettsteuer.

Die zehn Anbieter einzeln

Swisslos Sporttip

Swisslos (SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel) veranstaltet Sporttip auf der Grundlage der interkantonalen Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (in Kraft 2020). Die Bewilligung als Grossspiel-Veranstalter und die Spielbewilligung pro Sportwette liegen vor; die Aufsicht führt die Gespa. Das Vertragsgebiet umfasst die Deutschschweizer Kantone, das Tessin und Liechtenstein. Ein Online-Konto ist nur für Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in diesem Gebiet möglich.

Sporttip bietet eine kleine, aber stabile Palette an Boni: den Kombiboost auf den Nettogewinn (5 % bis 100 % nach Anzahl Auswahlen, je mindestens Quote 1.50), Quotenboosts und Profitboosts auf definierte Sportereignisse (jeweils einmal pro Wettenden, in Einsatz und Erhöhung limitiert, verfällt bei Cash-Out), sowie gelegentlich bewilligte Gratisspielguthaben. Die Cash-Out-Funktion ist als vollständiges Cash-Out verfügbar (ohne Teilauszahlung), aber nicht für jeden Markt garantiert. Livewetten sind erlaubt, der Höchsteinsatz pro Einzel- und Kombiwette liegt bei CHF 1’000, pro Systemwette bei CHF 10’000.

Der Wettkatalog folgt der Gespa-Liste: keine Esports-Sektion, keine Corner- oder Kartenmärkte, klassische 1X2- und Totals-Märkte auf bewilligte Sportarten. Verifikation per Ausweis ist Voraussetzung, eine einzige Person pro Konto. Wer in der Deutschschweiz wohnt und einen seriösen, schweizregulierten Rahmen sucht, ist hier richtig. Wer einen grossen «Neukundenbonus» erwartet, sucht die falsche Art von Aktion.

Loterie Romande Jouez Sport

Die Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande) betreibt Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Sitz Lausanne, Avenue de Provence 14, 2’350 Verkaufsstellen, 221 Mitarbeitende. Bewilligungsstatus identisch zu Swisslos: Grossspiel-Bewilligung und Spielbewilligung unter dem BGS, Aufsicht durch die Gespa. Ein Online-Konto braucht Wohnsitz in einem der sechs Kantone.

Die Promotion «JouezSport – Patinoires et Stades» lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an sieben Aktionstagen: Wer den Stadion-Code innert sieben Tagen im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Gratisspielguthaben, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar, auf 7’000 Stück limitiert. Die Loterie Romande bekam 2025 von der Gespa 24 Zustimmungen für Gratisspiele, was die vergleichsweise höhere Aktionsfrequenz gegenüber Swisslos erklärt. Die Wallet-Mechanik gleicht Swisslos: maximal CHF 10’000 pro 30 Tage einzahlbar, maximal CHF 10’000 Wallet-Guthaben, Gewinne bis CHF 1’000 direkt auf das Wallet, darüber Auszahlung auf die IBAN.

Für Westschweizer Spielende ist Jouez Sport die einzige schweizbewilligte Option. Die Boni bleiben klein, aber sie sind offiziell von der Aufsicht genehmigt – was bei einer ausländischen Marke niemals der Fall wäre.

Bahigo

Bahigo ist ein ausländischer Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Die ausgewiesene Lizenz ist nicht etabliert und hat in der Schweiz keine Geltung (Art. 4 BGS). Die Marke ist nicht an das Schweizer Ausschlussregister angeschlossen, hat keine Schweizer Rekursmöglichkeit und kann auf der Gespa-Sperrliste landen. Wer dort spielt, tut das ausserhalb des Schweizer Schutzrahmens. Für Schweizer Spielende, die bei einem Gespa-bewilligten Veranstalter spielen wollen, ist Bahigo keine Alternative. Wer dennoch dort spielt, sollte Gewinne steuerlich im Kanton prüfen lassen.

HighFlyBet

HighFlyBet trägt denselben Status wie Bahigo: ausländischer Anbieter, keine Schweizer Bewilligung, ausgewiesene Lizenz ohne Geltung in der Schweiz, kein Anschluss an das Ausschlussregister, keine Schweizer Rekursstelle, Domain potenziell auf der Sperrliste. Das Marketing mag mit grossen Boni werben – diese Boni stehen in keiner schweizerischen Aufsicht und entfalten ihre Wirkung in einem Rechtsraum, der für Schweizer Spielende nicht greift.

Betwinner

Betwinner ist ein weiterer ausländischer Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Da keine Schweizer Lizenz existiert, ist die Plattform für Spielende in der Schweiz nicht Teil des Schutzraums. Es gibt keinen Anschluss an das Ausschlussregister und keine Schweizer Rekursmöglichkeit. Die «Neukundenboni», die ausländische Anbieter bewerben, sind für Schweizer Spieler rechtlich ungeschützt.

bet-at-home

bet-at-home ist ein ausländischer Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Da die Lizenz im Inland keine Gültigkeit hat, ist das Angebot für Schweizer Spieler rechtlich ungeschützt und die Domain regelmässig auf der Sperrliste der Gespa zu finden. Das ist der mechanische Grund, warum ein Werbeversprechen bei einer ausländischen Marke nie stabil ist: Die Adresse, die heute erreichbar ist, kann morgen blockiert sein.

BetOnRed

BetOnRed ist ein ausländischer Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Die ausgewiesene Lizenz ist nicht etabliert und hat in der Schweiz keine Geltung. Kein Anschluss an das Ausschlussregister, keine Schweizer Rekursstelle, Domain potenziell auf der Sperrliste. Die Marke reiht sich in das Muster ein, das alle acht ausländischen Anbieter teilen: kein Schweizer Rahmen, kein Schweizer Schutz, dafür Werbeversprechen, die im Schweizer Rechtsraum nicht durchsetzbar sind.

Bruce Bet

Bruce Bet trägt denselben Status wie die übrigen ausländischen Anbieter: keine Schweizer Bewilligung, ausgewiesene Lizenz ohne Geltung in der Schweiz, kein Anschluss an das Ausschlussregister, keine Schweizer Rekursmöglichkeit, Domain potenziell auf der Sperrliste. Für eine Schweizer Spielerin, die bei einem Gespa-bewilligten Veranstalter spielen möchte, ist Bruce Bet keine Option. Wer dort spielt, sollte sich bewusst sein, dass Einsätze und Gewinne in einem allfälligen Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden können.

Sportaza

Sportaza ist ebenfalls ohne Schweizer Bewilligung tätig. Ohne Anschluss an das Ausschlussregister und ohne Schweizer Rekursinstanz bietet die Plattform keine Sicherheit für Spieler im Inland. Die Plattform wirbt mit Sportarten, die in der Schweiz teils nicht bewilligbar wären – was zeigt, dass die «offene Liste» eines ausländischen Anbieters nicht das gleiche ist wie die geschlossene Gespa-Liste eines Schweizer Veranstalters.

bet365

bet365 ist ein ausländischer Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Die ausgewiesene Lizenz hat in der Schweiz keine Geltung (Art. 4 BGS). Die Gespa nennt bet365 als Beispiel für eine Domain auf der Sperrliste – der Konzern gehört zu den bekanntesten Marken, die in der Schweiz nicht erreichbar sind, ohne DNS-Block zu umgehen. Die Marke ist international bekannt, ihr Bonus-Programm umfangreich – beides gilt in der Schweiz nicht, weil weder die Bewilligung noch der Schutz greifen.

Wie ein Bonus freizuspielen ist – und was das rechnerisch heisst

Die zentrale Frage für alle, die mit einem Wettbonus spielen, ist simpel: Was kommt am Ende raus, wenn die Wette gewinnt?

Die Rechnung folgt der Quote. Bei einer Wette mit Einsatz E und Gesamtquote Q ist die Auszahlung im Erfolgsfall E × Q. Davon ist der Einsatz E zurück, der Nettogewinn ist E × (Q − 1). Bei einer Kombiwette ist Q das Produkt der Einzelquoten; eine Wette mit vier Auswahlen zu 1.60, 1.70, 1.80 und 2.00 hat die Gesamtquote 1.60 × 1.70 × 1.80 × 2.00 = 9’792, was nach Rundung auf zwei Nachkommastellen und 5-Rappen-Abrundung bei Sporttip zur Auszahlungsquote 9.80 wird. Bei einem Einsatz von CHF 10 ist die Auszahlung CHF 98.00, der Nettogewinn CHF 88.00.

Der Kombiboost addiert einen Prozentsatz auf den Nettogewinn. Bei vier Auswahlen sind es 5 %, bei sieben 20 %, bei zehn 40 %, bei fünfzehn 100 %. Mit den vier Auswahlen oben und 5 % Boost wird der Nettogewinn von CHF 88.00 auf CHF 92.40 angehoben. Die Auszahlung wäre dann CHF 102.40, weil der Einsatz unverändert bleibt. Bei fünfzehn Auswahlen derselben Mindestquote 1.50 wäre die Gesamtquote 1.50^15, was nach dem Schweizer Rundungsmechanismus ungefähr 437.80 ergibt – ein Nettogewinn, der durch den 100 %-Boost verdoppelt wird, aber nur, wenn alle fünfzehn Voraussagen eintreffen.

Die Rechnung gilt für das Beispiel. Die Höhe des Nettogewinns hängt vollständig von den gewählten Quoten ab; die Mindestquote von 1.50 ist eine Untergrenze, kein typischer Wert. Wer mit Quoten deutlich über 1.50 spielt, bewegt sich im höheren Risikobereich: Eine Auswahl daneben, und der gesamte Gewinn – inklusive Boost – verfällt.

Die Konsequenz: Ein Wettbonus ist eine Aufwertung, die nur im Gewinnfall zählt, an die Mindestquote und die Auswahlenanzahl gebunden ist und bei steigender Auswahlenzahl das Risiko erhöht. Wer einen Bonus «freispielen» will, sollte die Rechnung im Kopf haben, bevor er die Wette platziert – nicht erst nach der Auswertung.

Häufige Fragen

Welche Aktionen dürfen die beiden Schweizer Veranstalter für Sportwetten anbieten?

Die zwei bewilligten Veranstalter – Swisslos mit Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport – dürfen Gratisspiele und Gratisguthaben nur nach vorgängiger Zustimmung der Gespa anbieten (Art. 75 Abs. 2 BGS). 2025 hat die Aufsicht 24 solcher Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt. Was übrig bleibt, sind kleine Aktionen: Stadion-Codes für CHF 10 Spielguthaben, der Kombiboost auf den Nettogewinn, gelegentliche Quotenboosts auf Einzelspiele. Ein «100 %-Neukundenbonus» ist im Schweizer Modell nicht vorgesehen.

Warum brauchen Gratisguthaben in der Schweiz die vorgängige Zustimmung der Aufsicht?

Weil Art. 75 Abs. 2 des Geldspielgesetzes diese Zustimmung verlangt. Die Gespa prüft, ob die Aktion mit den Grundsätzen des Spielerschutzes vereinbar ist, ob sie irreführend wirkt und ob sie sich an Minderjährige oder gesperrte Personen richten könnte. Ohne diese Zustimmung darf kein Gratisspiel und kein Gratisguthaben angeboten werden – das ist der Mechanismus, der die Aktionen klein und selten hält. Die Zustimmung wird pro Aktion erteilt, nicht pauschal.

Wird bei einer Gratiswette der Einsatz mit dem Gewinn zurückbezahlt?

Nein, in der Regel nicht. Eine Gratiswette im Markt-Sinn zahlt den Gewinn aus, aber nicht den Einsatz. Wer eine CHF 10 Gratiswette mit Quote 2.50 gewinnt, bekommt CHF 15 als Nettogewinn, nicht CHF 25. Der Einsatz von CHF 10 ist der Preis der Aktion. Bei den Schweizer Veranstaltern ist diese Mechanik in der Regel in den Aktionsbedingungen festgehalten; Gratisspielguthaben aus einer Promotion ist zudem nicht auszahlbar, sondern nur für Wetten einsetzbar.

Was bedeutet ein Kombiboost, und welche Mindestquote gilt dafür?

Der Sporttip-Kombiboost erhöht den Nettogewinn einer Kombiwette um einen Prozentsatz, der von der Anzahl Auswahlen abhängt: 5 % bei vier Voraussagen, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn, 100 % bei fünfzehn. Voraussetzung ist, dass jede Voraussage eine Mindestquote von 1.50 hat, dass die Wette online platziert wird und dass die Aktion zum Zeitpunkt der Wettabgabe noch läuft. Bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Der Bonus wird auf den Nettogewinn addiert, nicht auf den Einsatz – was bei einer Wette mit Quote 1.50 auf jeder Auswahl einen anderen Effekt hat als bei höheren Quoten.

Ab welchem Betrag lässt sich Spielguthaben aufladen, und welche Grenzen gelten pro 30 Tage?

Bei Swisslos lässt sich das Wallet per PostFinance Pay oder Einzahlungsschein aufladen, Mindestbetrag CHF 20 pro Kauf, höchstens CHF 10’000 in 30 Tagen, und ein weiterer Kauf ist nur möglich, solange das Wallet CHF 9’999 nicht überschreitet. Bei der Loterie Romande liegen die Limits praktisch gleich: höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage einzahlbar, höchstens CHF 10’000 Wallet-Guthaben. Zusätzlich gilt eine selbst gesetzte Einzahlungslimite pro 30 Tage, die Spielende freiwillig festlegen und die unter dem CHF-10’000-Maximum liegen kann.

Müssen Gewinne aus einer Gratiswette versteuert werden, und was heisst «je nach Kanton»?

Gewinne aus bewilligten Schweizer Sportwetten sind bis zum Steuerfreibetrag einkommensteuerfrei; die eidgenössische Schwelle liegt seit dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000, darüber werden 35 % Verrechnungssteuer durch den Veranstalter einbehalten und über die Steuererklärung rückerstattet. Die kantonalen Freibeträge unterscheiden sich, weshalb die zutreffende Formel «je nach Kanton» lautet. Für die allermeisten Spielenden mit Gewinnen weit unter der Schwelle fällt weder Einkommensteuer noch Verrechnungssteuer an. Bei Gewinnen aus ausländischen Anbietern gibt es keine Verrechnungssteuer, dafür behandelt Thurgau diese Gewinne als voll steuerbares Einkommen – andere Kantone handhaben das unterschiedlich. Eine verbindliche Auskunft gibt die kantonale Steuerverwaltung.

Inhalt erstellt vom Team «tippsheutech»