Neue Wettanbieter in der Schweiz: Was erlaubt ist, was fehlt, was bleibt

Eine frisch geöffnete Glastür führt in einen leeren Geschäftsraum, Morgenlicht fällt auf einen polierten Boden.

Wer in der Schweiz nach neuen Wettanbietern sucht, stösst rasch auf eine ungewöhnliche Lage. Das Geldspielgesetz (BGS) lässt Sportwetten nur zwei interkantonalen Veranstaltern, jeder mit einer klar zugewiesenen Region, und schliesst ausländische Anbieter von der Bewilligung aus. Wer «neue Wettanbieter» googelt, findet also zwei Sorten von Treffern: die beiden bewilligten Veranstalter und eine lange Liste ausländischer Seiten ohne Schweizer Bewilligung. Hier erfahren Sie, was tatsächlich bewilligt ist, worauf der Schweizer Schutz beruht und warum eine ausländische Bewilligung für Spieler in der Schweiz keinen Schutz bedeutet.

Swisslos (SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft) hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von.

*Datenstand: Oktober 19, 2026. Geprüft gegen die Gespa-Sperrliste und die Spielregeln der beiden bewilligten Veranstalter.*

Was «neue Wettanbieter» in der Schweiz überhaupt heissen kann

Sportwetten sind in der Schweiz ein Grossspiel. Das bedeutet: Sie dürfen nur von Veranstaltern angeboten werden, die eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung nach dem Geldspielgesetz (SR 935.51) besitzen. Ausländische Bewilligungen — aus Curaçao, Malta, Deutschland oder anderswo — entfalten hier keine Wirkung, der Gesetzgeber formuliert es unmissverständlich: Eine ausländische Bewilligung «gilt nur in der Schweiz», wenn sie von der Gespa ausgestellt wurde, und das ist nur bei den beiden interkantonalen Veranstaltern der Fall.

Die Zahl der «neuen Wettanbieter» hängt also davon ab, was man zählt. Wer in einer Trefferliste «Anbieter» sieht, sieht fast immer eine Mischung: zwei bewilligte Schweizer Veranstalter mit eigener Region und eine Reihe ausländischer Marken, die in der Schweiz nicht bewilligt sind, deren Domains auf der Gespa-Sperrliste stehen können und für die kein Schweizer Schutz greift. Eine Bestenliste, die das nicht trennt, vergleicht Äpfel mit Birnen.

Ein Stapel handbeschriebener Karteikarten liegt auf einem Schreibtisch, daneben eine Lupe mit Messingrand.
Der Gewinnbetrag einer Sporttip-Wette ergibt sich aus Einsatz mal Quote und wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet.

Die bewilligten Veranstalter: zwei, nicht mehr

Die interkantonale Vereinbarung hat die Zahl der Veranstalter für Lotterien und Sportwetten ausdrücklich auf zwei begrenzt. Das ist keine Marktbeobachtung, sondern eine gesetzliche Höchstzahl.

Beide Veranstalter betreiben ein gemeinsames Spielsucht- und Sperrregister, an dem auch die Schweizer Casinos einschliesslich Online-Casinos und Liechtenstein angeschlossen sind. Wer bei einem von beiden gesperrt ist, kann beim anderen nicht spielen.

Was «neu» in der Realität bedeutet

Ein «neuer Wettanbieter» im strengen Sinne ist in der Schweiz nicht möglich: Die Höchstzahl von zwei Veranstaltern ist gesetzlich fixiert. Was als «neu» beworben wird, ist in aller Regel eine neue ausländische Marke, eine neue Marke der beiden bestehenden Veranstalter (eine zusätzliche App, ein neues Wettprogramm) oder eine bestehende Marke, die in der Schweiz neu auf den Markt drängt. Daraus ergibt sich die wichtigste Frage vor jeder Anmeldung: Handelt es sich um eine bewilligte Schweizer Seite, oder um eine ausländische, die in der Schweiz keine Bewilligung hat und nicht haben kann?

Markteintritt in der Schweiz: warum «mehr Auswahl» nicht einfach mehr Seiten bedeutet

Der Schweizer Markt ist nicht offen. Wer eine Sportwette in der Schweiz anbieten will, braucht eine Veranstalterbewilligung, eine Spielbewilligung pro Spiel, eine Aufsicht durch die Gespa und die Aufnahme in den Kreis der zugelassenen Veranstalter — und dieser Kreis ist seit der IKV 2020 geschlossen. Ausländische Veranstalter können keine Schweizer Bewilligung erhalten; inländische Neueinstiege sind durch die Höchstzahl ausgeschlossen. Wer trotzdem in der Schweiz wirbt, organisiert Sportwetten ohne Bewilligung — und macht sich nach Art. 130 BGS strafbar, bei gewerbsmässigem Handeln mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe.

Was die Gespa-Sperrliste wirklich sperrt

Die Gespa führt eine Sperrliste ausländischer Domains. Schweizer Internetanbieter blockieren sie per DNS. Ende 2025 standen 671 Domains auf der Liste, die fortlaufend aktualisiert wird, weil Betreiber blockierte Domains durch neue ersetzen. Die Sperrliste ist ein Indikator, kein vollständiger Schutz: Wer ein VPN nutzt oder eine ausländische SIM-Karte einlegt, erreicht die blockierten Seiten weiterhin.

Wer ein Konto eröffnen darf

Eine Online-Registrierung bei Swisslos verlangt mindestens 18 Jahre, Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet, keine bestehende Spielsperre und eine einmalige Registrierung pro Person. Der Ausweis wird hochgeladen, die Daten werden aus dem Dokument ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft. Wer die Voraussetzungen nicht erfüllt, kann auch auf der bewilligten Seite kein Konto eröffnen — was mitunter überrascht, wenn die ausländische Vergleichsseite «ohne Anmeldung» oder «ohne Verifizierung» wirbt.

Rechtslage: warum eine ausländische Bewilligung in der Schweiz wertlos ist

Das BGS formuliert die Territorialität eindeutig: Eine ausländische Bewilligung gilt in der Schweiz nicht. Wer bei einem nicht bewilligten Anbieter spielt, hat keine Schweizer Aufsicht, keinen Zugang zum Schweizer Sperrregister und keinen Schweizer Rechtsweg. Die Anbieter werben mit Lizenzen aus Curaçao, Malta oder Anjouan — das schützt den Spieler in der Schweiz nicht, weil diese Aufsichten nicht zuständig sind.

Eine Steinbogenbrücke überspannt einen Bergbach in den Alpen im Morgenlicht, an den Hängen stehen dunkle Nadelbäume.
Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet.

Was fehlt, wenn die Schweizer Bewilligung fehlt

Warum das nicht «illegales Glücksspiel» für den Spieler ist

Das BGS richtet sich an den Veranstalter, nicht an den Spielenden. Wer auf einer ausländischen Seite spielt, macht sich nicht strafbar; die Strafe droht dem Anbieter, der ohne Bewilligung in der Schweiz wirbt oder organisiert. Das ändert nichts daran, dass der Spieler die Folgen trägt: keine Sperre, kein Schutz, mögliche Beschlagnahmung, andere Steuerpraxis. Die Werbung mit «100 % legal» auf ausländischen Seiten bezieht sich auf die Lizenz des Heimatlandes, nicht auf den Schweizer Status.

Spielerschutz: was die Schweizer Bewilligung tatsächlich vorschreibt

Spielerschutz ist im BGS nicht ein Bonus, sondern eine Bewilligungsvoraussetzung. Wer eine Schweizer Veranstalterbewilligung hat, muss bestimmte Werkzeuge anbieten; wer keine hat, muss nichts davon anbieten. Die folgende Aufstellung beschreibt den Pflichtrahmen der bewilligten Veranstalter.

Verlustlimiten vor der ersten Wette

Bei Swisslos müssen Spielende vor der ersten Sporttip-Teilnahme Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Obergrenze liegt bei CHF 9’999 pro Periode, für unter 21-Jährige bei CHF 1’000. Eine Senkung der Limite greift sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden — die Karenzzeit verhindert, dass ein Spieler im Moment eines Verlusts sein Limit öffnet. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für 30 Tage möglich.

Spielsperre und schweizweites Register

Swisslos erlaubt eine produktbezogene Selbstsperre von 1 bis 180 Tagen ohne vorzeitige Aufhebung. Eine unbefristete Spielsperre wird in das schweizweite Register eingetragen und gilt auch für Casinos, Online-Casinos und Liechtenstein. Eine selbstgewählte Pause kann frühestens nach drei Monaten und nur mit Beteiligung einer Fachstelle aufgehoben werden — das ist keine Schikane, sondern der Versuch, eine Spielsperre nicht zur wohlfeilen Geste verkommen zu lassen.

Ein Konto, eine Identität

Die Veranstalter dürfen pro Person nur ein Konto führen. Die Identität wird überprüft, der Ausweis hochgeladen, die Adresse verifiziert. Wer auf der ausländischen Vergleichsseite «ohne Anmeldung» wirbt, meint damit nicht «schneller», sondern «gar nicht». Die ausländische Seite kennt den Spieler nicht, kennt seine Sperre nicht, kennt sein Limit nicht.

Was diese Werkzeuge nicht können

Sie können nicht verhindern, dass jemand bewusst auf eine ausländische Seite ausweicht, auf der diese Werkzeuge nicht existieren. Sie schützen nur den, der bei einem bewilligten Veranstalter spielt — und sie versagen, sobald er das nicht tut. Das ist der entscheidende Punkt: Spielerschutz ist an die Schweizer Bewilligung gebunden, nicht an die Person.

Krypto, Anonymität und ausländische Anbieter

Die Werbung mit Bitcoin, Ethereum und «anonymen Wetten» richtet sich an Spieler, die gerade die Werkzeuge umgehen wollen, welche die Schweizer Bewilligung vorschreibt. Bei Swisslos und Loterie Romande gibt es keine Krypto-Auszahlung, keine anonyme Einzahlung, keine Wallet-Auszahlung auf eine fremde Adresse. Gewinne werden auf ein Bank- oder Postkonto im eigenen Namen überwiesen — Punkt.

Was eine Krypto-Auszahlung voraussetzt

Wer auf einer ausländischen Seite in Bitcoin auszahlt, hat zwei Dinge gleichzeitig getan: die Schweizer Bewilligung umgangen und sich ausserhalb des Schweizer Sperrregisters bewegt. Die Transaktion selbst ist nicht verboten, der Spieler macht sich nicht strafbar. Aber der Schutz, der auf der bewilligten Seite gilt, gilt hier nicht: keine Sperre, keine Streitbeilegung in der Schweiz, keine automatische Verrechnungssteuer, mögliche Beschlagnahmung im Strafverfahren gegen den Anbieter, kantonale Steuerpraxis, die den Gewinn als Einkommen behandelt.

Warum «anonym» ein Werbeversprechen bleibt

Die ausländische Seite kennt die Identität, auch wenn sie nicht prüft. Die Ein- und Auszahlung läuft über eine Blockchain, aber die Wallet-Adressen sind nachvollziehbar, und die KYC-Pflichten der ausländischen Aufsicht — sofern vorhanden — greifen bei Auszahlungen über bestimmten Schwellen. Die zugesicherte Anonymität schmilzt bei der ersten Auszahlung in Franken, Euro oder Dollar.

Boni, Gratiswetten und Aktionen: warum Schweizer Aktionen kleiner ausfallen

Gratisguthaben und Werbeaktionen brauchen in der Schweiz die vorgängige Zustimmung der Gespa. Im Jahr 2025 erteilte die Aufsicht 24 solche Zusagen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Die Zahl sagt mehr als jedes Bonusversprechen: Was dort bewilligt wird, ist überschaubar.

Was die Bewilligungspflicht bewirkt

Ein Bonus, der nicht bewilligt ist, darf in der Schweiz nicht beworben und nicht angeboten werden. Die ausländische Seite umgeht diese Pflicht, indem sie die Aktion auf einer Seite anbietet, die in der Schweiz nicht zugänglich sein soll — und über die Sperrliste faktisch blockiert ist. Ein Spieler, der sie dennoch erreicht, sieht dort oft Aktionen, die auf der bewilligten Seite nie möglich wären: hohe Einzahlungsboni, risikofreie Wetten, Cashback ohne klare Bedingungen. Was fehlt, ist die Aufsicht, die das Angebot vorab prüft.

Was Sporttip an Bonus bietet — und was es nicht ist

Der Sporttip-Kombiboost ist online verfügbar und gilt für Prematch-, Live- und Systemwetten. Er verlangt mindestens vier Voraussagen mit Einzelquote von mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn staffelt sich: 5 % bei vier Voraussagen, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Der Boost ist also ein Aufschlag auf einen Mehrfachgewinn, kein klassischer Einzahlungsbonus. Quotenboosts gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage; Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Ereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert. Bei Cash-Out verfällt der Boost.

Warum ein Bonus nie gratis ist

Jeder Bonus, der nicht geschenkt ist, ist an Bedingungen gebunden. Bei ausländischen Anbietern sind diese Bedingungen oft versteckt: ein Rollover, der das 5- bis 10-fache des Bonus verlangt, eine Mindestquote, die viele Wetten ausschliesst, eine Frist, die unter der durchschnittlichen Spielzeit liegt. Die Werbung suggeriert «geschenkt»; die Hausordnung erzählt die zweite Hälfte. Auf der bewilligten Schweizer Seite sind die Bedingungen knapp gehalten, weil der Aufsichtsrahmen eng ist, nicht weil die Anbieter grosszügiger sind.

Zahlungen und Auszahlungsdauer: was in Schweizer Franken wirklich passiert

Die Zahlungsabwicklung bei Swisslos läuft konsequent in Schweizer Franken. Gewinne werden nur auf ein Konto auf den eigenen Namen überwiesen — eine Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkontoverbindung. Die Seite akzeptiert keine Krypto-Einzahlung und keine Wallet-Auszahlung an Dritte.

Aufladung des Spielkontos

Spielguthaben auf dem Swisslos-Wallet lässt sich per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein kaufen, Mindestbetrag CHF 20. Pro 30 Tage sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Wer PostFinance nutzt, kann mit PostFinance Pay direkt aus der PostFinance-App aufladen.

Auszahlung von Gewinnen

Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut. Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Bank- oder Postkonto überwiesen. Für die Auszahlung von Spielguthaben auf das eigene Bank- oder Postkonto gilt: Innerhalb von 365 Tagen zweimal kostenlos, ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % anfallen; die Bearbeitung dauert 5 bis 10 Arbeitstage. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar.

Was bei ausländischen Anbietern anders läuft

Die ausländische Seite arbeitet mit Online-Wallets, Krypto-Börsen und E-Wallets wie Skrill oder Neteller, oft mit Drittparteien zwischen Anbieter und Bank. Die Auszahlungsdauer ist in der Werbung oft «sofort», in der Praxis dauert die erste Auszahlung länger, weil die Identitätsprüfung nachgeholt wird. Die Kommission ist selten ausgewiesen, die Wechselkursmarge zwischen Franken und Euro oder Dollar wird vom Anbieter einkassiert.

Mobile Nutzung: App, QR-Code und Verkaufsstelle

Sporttip lässt sich auf zwei Wegen nutzen: online über Swisslos.ch oder über die Sporttip App für iOS und Android. Wer eine Wette in der App zusammenstellt, kann sie per QR-Code an einer Sporttip-Verkaufsstelle spielen — eine Mischung aus digitaler und analoger Welt, die im europäischen Vergleich selten geworden ist.

Was die App bietet

Die App bildet das Wettprogramm ab, verwaltet die Wetten und zeigt den aktuellen Stand laufender Wetten. Cash-Out ist aus der App möglich, sofern das Ereignis dafür freigeschaltet ist. Push-Benachrichtigungen informieren über Tore, Resultate und auslaufende Wetten, was gerade bei Livewetten praktisch, aber auch ein Hebel für impulsives Spielen ist — der Spieler sollte Benachrichtigungen bewusst setzen und nicht alles einschalten.

Warum die Verkaufsstelle weiterhin eine Rolle spielt

In ländlichen Gebieten und für Spieler, die der digitalen Wette skeptisch gegenüberstehen, bleibt die Verkaufsstelle ein Zugang. Die Wetten werden über einen QR-Code aus der App oder online an die Verkaufsperson übertragen und dort bestätigt; die Quittung ist der Beleg, der Gewinn wird darüber ausgezahlt oder dem Wallet gutgeschrieben. Die Anonymität, die manche Spieler bei der ausländischen Seite suchen, ist hier nicht möglich: Die Verkaufsstelle kennt das Gesicht, prüft das Alter und gibt keine Wetten an Minderjährige oder gesperrte Personen ab — auch wenn die Gespa-Testkäufe 2025 zeigten, dass 47,5 % von 200 Testversuchen an Minderjährige verkauft wurden. Das ist keine Lappalie, sondern ein Grund, die Verkaufsstelle nicht als Bollwerk zu überschätzen.

Livewetten und Cash-Out: was die Schweizer Seite kann und was nicht

Livewetten reagieren auf den Spielverlauf. Die Quote ändert sich laufend, und der Wettende kann während des Spiels setzen, solange die Wette vor dem tatsächlichen Eintreffen des Ausgangs platziert wird. Nach dem Ausgang platzierte Wetten zählen mit Quote 1.00.

Cash-Out bei Sporttip: was es ist und was nicht

Cash-Out gibt es bei Sporttip für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live. Es ist nur online verfügbar, nur als vollständiges Cash-Out, ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden. Swisslos muss Cash-Out nicht für alle Wetten anbieten.

Warum Cash-Out kein Anspruch ist

Die Werbung der ausländischen Anbieter stellt Cash-Out oft als selbstverständlich dar. Tatsächlich ist Cash-Out eine Funktion des Anbieters, kein Verbraucherrecht. Wer auf einer Seite wettet, die Cash-Out anbietet, sollte wissen, dass der Cash-Out-Betrag nie den möglichen Vollgewinn erreicht — der Anbieter kassiert die Differenz als Gebühr für die vorzeitige Auszahlung. Wer das nicht akzeptieren will, lässt die Wette laufen.

Liveübertragung und Spielverlauf

Bei Sporttip-Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis tatsächlich live übertragen wird. Wer ohne Stream wettet, trägt das Risiko, das Spiel nur über die Quotenbewegung mitzubekommen — was bei Fussball und Tennis funktioniert, bei Nischensportarten aber schwierig wird. In spielentscheidenden Situationen — Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheidung — kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten, was die Wette faktisch zur Rückzahlung macht.

Wettarten, Quoten und Marge: was ein Quotenvergleich wirklich zeigt

Einzel-, Kombinations- und Systemwetten unterscheiden sich in Einsatzgrenzen und Risiko. Bei Sporttip beträgt der Mindesteinsatz CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000 und für eine Systemwette CHF 10’000. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern; eine Wette über der Limite wird nicht angenommen.

Was die Quote über die Marge verrät

Eine faire Wette auf einen Fussball-Sieg zahlt knapp unter 3.00 für jede der drei Möglichkeiten, weil dann die Auszahlungsquote bei 100 % läge. Tatsächlich liegen die Quoten niedriger: Setzt ein Anbieter 2.70 für jede der drei Optionen, ergibt sich eine Auszahlungsquote von rund 93 %, was einer Marge von 7 % entspricht. Die Marge ist das, was der Anbieter pro eingesetztem Franken im Durchschnitt behält; sie ist in jede Quote eingerechnet, und sie variiert von Anbieter zu Anbieter, von Markt zu Markt, von Event zu Event.

Warum der Quotenvergleich an den Markt gebunden ist

Die Marge eines 1X2-Markts ist nicht die Marge eines Over-Under-Markts, die Marge einer Champions-League-Partie ist nicht die Marge eines Challengers-Tennismatches, und die Marge eines Anbieters an einem Tag ist nicht zwingend seine Marge am nächsten. Wer die «besten Quoten» sucht, muss vergleichen, welcher Anbieter in welchem Markt welche Marge nimmt — und nicht, welcher Anbieter im Schnitt am günstigsten ist. Für die Schweiz heisst das konkret: Sporttip und Jouez Sport vergleichen sich an konkreten Events, nicht als abstrakte «besser-als»-Aussage.

Berechnung des Gewinns

Der Gewinnbetrag einer Sporttip-Wette ergibt sich aus Einsatz mal Quote (bei Kombinationen mal Gesamtquote, also dem Produkt der Einzelquoten) und wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Beispiel: Ein Einsatz von CHF 10 auf eine Einzelquote von 2.40 ergibt einen Bruttogewinn von CHF 24, abgerundet auf CHF 23.95. Bei einer Kombiwette mit zwei Quoten 2.40 und 1.80 multiplizieren sich die Quoten zu 4.32, der Gewinn auf den gleichen Einsatz wäre CHF 43.20, abgerundet auf CHF 43.20. Die Abrundung schmerzt bei kleinen Einsätzen, ist aber Teil der Spielregeln.

Sportarten und Wettprogramm: was bewilligt ist und was nicht

Bewilligt ist nur, was die behördliche Liste aufführt: die Gespa-Liste der zugelassenen Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten (Fassung 10.09.2026). Was dort nicht steht, darf nicht angeboten werden. Qualifikationsrunden nur, wenn sie gelistet sind; Frauenwettbewerbe nur, wenn sie gelistet sind; Ranglistenwetten nur, wenn die Rangliste über die Qualifikation für einen internationalen Wettbewerb oder das Podium entscheidet; Trainingsläufe nie.

Fussball, Tennis, Futsal, Kampfsport

Fussball, Tennis, Futsal und Kampfsport sind im Wettprogramm abgedeckt, soweit die jeweiligen Wettbewerbe gelistet sind. Die reguläre Spielzeit umfasst die reguläre Spieldauer (Fussball 90 Minuten) plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind.

Was fehlt: Ecken, Karten, E-Sports

Ecken- und Kartenmärkte sind in der Liste nicht abgedeckt. Das ist für den europäischen Markt ungewöhnlich, aber folgerichtig: Wer in der Schweiz wettet, wettet auf Ergebnis, Tore und Sätze, nicht auf Spielereignisse innerhalb eines Spiels. E-Sports taucht in der Liste nicht auf und ist damit auf der bewilligten Schweizer Seite kein Wettgegenstand. Wer auf E-Sports wetten will, landet unausweichlich bei einem ausländischen Anbieter.

Warum die Liste eng bleibt

Die Liste ist eng, weil das BGS Veranstaltungen mit überwiegend Minderjährigen ausschliesst und weil die Gespa den Schutzgedanken über die Angebotsbreite stellt. Das ist ein bewusster Trade-off: Wer eine breitere Auswahl an Märkten will, gibt den Schweizer Schutz auf. Wer den Schutz will, akzeptiert die engere Liste.

Neue Wettanbieter im 2026: was sich verschoben hat und was nicht

Die zentrale Verschiebung im 2026 ist nicht das Auftauchen eines neuen bewilligten Anbieters, sondern das Wachstum der ausländischen Liste. Die Gespa-Sperrliste umfasste Ende 2025 671 Domains; die Tendenz ist steigend, weil Domain-Hopping die Blockaden umgeht. Innerhalb der bewilligten Seite hat Sporttip das Wettprogramm erweitert, den Kombiboost ausgebaut und PostFinance Pay eingeführt — Bewegungen im Detail, nicht im Grundsatz.

Was sich für den Spieler ändert

Wer in der Schweiz wettet, hat im 2026 zwei realistische Pfade: bei Swisslos oder Loterie Romande spielen, mit vollem Schweizer Schutz, mit der engen Gespa-Liste und mit den dort verfügbaren Wettarten; oder eine ausländische Seite nutzen, mit breiterem Wettprogramm, oft mit Krypto-Auszahlung, aber ohne Schweizer Schutz, ohne Sperre und mit kantonal unterschiedlicher Steuerbehandlung. Eine «dritte Option» — ein bewilligter Anbieter mit breitem Programm — existiert in der Schweiz nicht.

Beste und neue Wettanbieter in der Schweiz: ein Vergleich nach prüfbaren Kriterien

Die folgende Übersicht trennt die bewilligten Schweizer Veranstalter von den ausländischen Anbietern, die in der Schweiz ohne Bewilligung sind. Die Reihenfolge folgt dem Kriterium «Bewilligung», nicht einer imaginierten Bestenliste.

Anbieter Schweizer Bewilligung Veranstalter bzw. ausgewiesene Lizenz
Swisslos Sporttip Ja (Veranstalter- und Spielbewilligung BGS) SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel; Aufsicht Gespa
Loterie Romande Jouez Sport Ja (Veranstalter- und Spielbewilligung BGS) Loterie Romande, Lausanne; Aufsicht Gespa
Pribet Nein Keine Schweizer Bewilligung; Lizenzangabe im Ausland
IviBet Nein Keine Schweizer Bewilligung; Lizenzangabe im Ausland
22Bet Nein Keine Schweizer Bewilligung; Lizenzangabe im Ausland
1xBet Nein Keine Schweizer Bewilligung; Lizenzangabe im Ausland
Gamdom Nein Keine Schweizer Bewilligung; Lizenzangabe im Ausland
Coolzino Nein Keine Schweizer Bewilligung; Lizenzangabe im Ausland
myBet Nein Keine Schweizer Bewilligung; Lizenzangabe im Ausland
BDMBet Nein Keine Schweizer Bewilligung; Lizenzangabe im Ausland

Die Spalte trennt sauber, was der Schweizer Markt tatsächlich trennt: zwei bewilligte Veranstalter, der Rest ohne Bewilligung. Wer eine «Top 10 der besten Wettanbieter in der Schweiz» erwartet, muss akzeptieren, dass die ersten beiden Plätze durch das Gesetz belegt sind und die übrigen acht durch ihre fehlende Bewilligung auffallen.

Swisslos Sporttip: was die Schweizer Referenz kann

Swisslos ist der bewilligte Veranstalter für die Deutschschweiz, das Tessin und Liechtenstein. Die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip, das Produkt deckt das ab, was die Gespa-Liste zulässt, und der Spielerschutzrahmen ist im BGS verbindlich vorgegeben.

Wettprogramm und Limits

Der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten liegt bei CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette bei CHF 1’000 und für eine Systemwette bei CHF 10’000. Diese Limits sind Hausregeln; Swisslos kann sie jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern. Eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Die reguläre Spielzeit umfasst die reguläre Spieldauer plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist.

Bonusstruktur

Der Kombiboost verlangt mindestens vier Voraussagen mit Einzelquote von mindestens 1.50; der Bonus staffelt von 5 % bei vier bis 100 % bei fünfzehn Voraussagen. Quotenboosts und Profitboosts sind pro Wettenden nur einmal nutzbar. Bei Cash-Out verfällt der Boost. Wer einen «Willkommensbonus» sucht, wie ihn ausländische Seiten bewerben, sucht etwas, das es in dieser Form auf der bewilligten Schweizer Seite nicht gibt.

Auszahlung

Gewinne bis CHF 1’000 pro Quittung werden automatisch dem Wallet gutgeschrieben; Gewinne darüber innert 3 Arbeitstagen aufs eigene Bank- oder Postkonto. Spielguthaben lässt sich innerhalb von 365 Tagen zweimal kostenlos auszahlen, ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % anfallen; die Bearbeitung dauert 5 bis 10 Arbeitstage.

Urteil

Swisslos ist die einzige bewilligte Option für Spieler in der Deutschschweiz, im Tessin und in Liechtenstein. Wer das volle Schutzregime will, kommt an Sporttip nicht vorbei. Wer eine breitere Auswahl an Märkten, eine Krypto-Auszahlung oder höhere Limits sucht, ist hier falsch — und sollte sich überlegen, ob er den Wechsel zu einem ausländischen Anbieter mit den dort fehlenden Werkzeugen verantworten will.

Loterie Romande Jouez Sport: die Westschweizer Seite des Marktes

Die Loterie Romande bedient die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Wer dort wohnt, kann online ein Konto bei Jouez Sport eröffnen; wer in der Deutschschweiz wohnt, ist bei Swisslos richtig, und wer in einem Drittkanton ohne Vertrag wohnt, hat keinen Zugang zu einem bewilligten Online-Sportwettkonto.

Angebot und Verfügbarkeit

Jouez Sport folgt dem gleichen Rahmen wie Sporttip: Gespa-Liste der zugelassenen Sportarten und Märkte, identische Spielerschutzwerkzeuge, vergleichbares Wettprogramm. Der Unterschied liegt in der Region, nicht in der Mechanik. Wer schon Erfahrung mit Sporttip hat, wird sich bei Jouez Sport schnell zurechtfinden.

Verkaufsstellen und Erreichbarkeit

Die Loterie Romande unterhält nach eigenen Angaben rund 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz, was eine dichtere Präsenz bedeutet, als sie Swisslos in vergleichbarer Form bietet. Für Spieler, die ihre Wette persönlich abgeben, ist das ein Vorteil. Für alle anderen ist die Online-Teilnahme über die Jouez-Sport-Plattform der Standardweg.

Urteil — Loterie Romande Jouez Sport

Jouez Sport ist die einzige bewilligte Option für Spieler in den Westschweizer Kantonen. Wer dort wohnt und das Schweizer Schutzregime will, landet bei diesem Anbieter — eine Wahl, die das Gesetz bereits getroffen hat.

Ausländische Anbieter ohne Schweizer Bewilligung

Die folgenden Anbieter sind in der Schweiz nicht bewilligt. Sie erscheinen in Trefferlisten, weil sie international aktiv sind und den deutschsprachigen Markt bedienen, nicht weil sie in der Schweiz eine Rolle spielen. Sie werden hier beschrieben, nicht empfohlen, und jeder Eintrag steht unter dem Vorbehalt, dass die Spieler in der Schweiz keinen Schweizer Schutz geniessen.

Pribet

Pribet ist eine internationale Marke mit Sportwetten und Casino-Angebot. In der Schweiz hat sie keine Bewilligung; eine ausländische Lizenz entfaltet hier keine Wirkung. Die Sperrliste der Gespa kann die Domain blockieren, was die Erreichbarkeit aus dem Schweizer Netz einschränkt. Für Spieler in der Schweiz heisst das: kein Zugang zum schweizweiten Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, andere Steuerpraxis im Kanton.

IviBet

IviBet gehört in dieselbe Kategorie: international aktiv, in der Schweiz nicht bewilligt. Das Wettprogramm ist tendenziell breiter als das der bewilligten Schweizer Seite, inklusive Märkten, die in der Schweiz nicht zugelassen sind. Für wen das interessant ist, sollte wissen, dass er den Schutz des BGS verlässt.

22Bet

22Bet wirbt mit hoher Wettauswahl und Krypto-Auszahlung. In der Schweiz fehlt die Bewilligung. Wer hier spielt, sollte sich bewusst sein, dass die Spielsperre bei Swisslos nicht für 22Bet gilt und umgekehrt.

1xBet

1xBet gehört zu den bekannteren ausländischen Marken, mit grosser Wettauswahl und aggressiver Werbung. In der Schweiz nicht bewilligt, mit den entsprechenden Konsequenzen.

Gamdom

Gamdom ist stärker auf Krypto und E-Sports ausgerichtet, was beides in der Schweiz auf der bewilligten Seite nicht verfügbar ist. Das ist gleichzeitig der Reiz und das Risiko: Wer E-Sports wetten will, landet hier, mit dem damit verbundenen Verlust des Schweizer Schutzes.

Coolzino

Coolzino ist eine breit aufgestellte internationale Marke, in der Schweiz ohne Bewilligung. Die übliche Mechanik: grosses Wettprogramm, Krypto-Auszahlung, keine Schweizer Aufsicht.

myBet

myBet ist ein klassischer Sportwettenanbieter mit längerer Marktpräsenz. In der Schweiz nicht bewilligt, die Lizenz aus dem Ausland gilt hier nicht. Wer aus Gewohnheit spielt, sollte prüfen, ob das eigene Konto noch auf einer bewilligten oder auf einer ausländischen Seite liegt.

BDMBet

BDMBet reiht sich in die Liste der internationalen Anbieter ohne Schweizer Bewilligung ein. Die übliche Mechanik, die übliche Sperrlisten-Problematik, die übliche fehlende Schutzrahmen.

Urteil zu den ausländischen Anbietern

Die ausländischen Anbieter bieten ein breiteres Wettprogramm, oft Krypto-Auszahlungen, häufig höhere Limits und aggressivere Bonusaktionen. Sie bieten nicht den Schutz des BGS, nicht den Zugang zum schweizweiten Sperrregister, nicht den Schweizer Rechtsweg, und sie sind nicht durch die Gespa beaufsichtigt. Für Spieler, die bewusst auf diesen Schutz verzichten, mag das ein akzeptabler Trade-off sein. Für Spieler, die nicht wissen, dass sie auf diesen Schutz verzichten, ist es ein Risiko, das im Wettmoment leicht übersehen wird.

Häufige Fragen zu neuen Wettanbietern in der Schweiz

Welche Wettanbieter sind in der Schweiz erlaubt?

In der Schweiz dürfen nur Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport Sportwetten anbieten, beide auf Grundlage des Bundesgesetzes über Geldspiele. Swisslos bedient die Deutschschweiz, das Tessin und Liechtenstein, Loterie Romande die sechs Westschweizer Kantone FR, GE, JU, NE, VD und VS. Jede andere Seite ist in der Schweiz ohne Bewilligung.

Wie finde ich den Anbieter mit den besten Quoten?

Die Marge eines Markts zeigt, wie viel der Anbieter im Durchschnitt behält. Bei einem 1X2-Markt mit Quoten von 2.70 auf alle drei Optionen ergibt sich rechnerisch eine Auszahlungsquote von rund 93 % und eine Marge von etwa 7 %. Die «besten Quoten» sind immer die mit der niedrigsten Marge im jeweiligen Markt; ein pauschaler Vergleich über alle Märkte hinweg ist nicht aussagekräftig.

Welche Anbieter gelten als seriös, wenn keine Schweizer Bewilligung vorliegt?

Eine ausländische Lizenz, etwa aus Curaçao, Malta oder Anjouan, hat in der Schweiz keine rechtliche Wirkung, weil das BGS eine inländische Bewilligung verlangt. Spieler auf solchen Seiten haben keinen Zugang zum schweizweiten Sperrregister, keinen Schweizer Rechtsweg und keine Aufsicht durch die Gespa. Seriosität in diesem Kontext heisst: Lizenz des Heimatlandes, nicht Schweizer Schutz.

Was bedeutet Werbung mit «ohne Limit» oder «ohne Verifizierung»?

Bei einem bewilligten Schweizer Anbieter gibt es keine «Wetten ohne Limit», weil die Höchsteinsätze pro Wette gesetzt sind und das Verlustlimit vom Spieler selbst bestimmt wird. «Ohne Verifizierung» heisst auf ausländischen Seiten, dass die Identitätsprüfung entfällt — und damit auch der Anschluss an das schweizweite Sperrregister und die Spielerschutzwerkzeuge.

Welche Verlustlimiten und Spielsperren gelten bei Swisslos und Loterie Romande?

Bei Swisslos setzen Spielende vor der ersten Wette Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage, mit einer Obergrenze von CHF 9’999 (CHF 1’000 unter 21 Jahren). Eine Senkung greift sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Spielsperren sind produktbezogen für 1 bis 180 Tage möglich, unbefristete Sperren werden in das schweizweite Register eingetragen, das auch für Casinos und Liechtenstein gilt.

Auf welches Konto zahlen die bewilligten Anbieter Gewinne aus?

Gewinne werden nur auf ein Bank- oder Postkonto im eigenen Namen überwiesen, entweder in der Schweiz oder in Liechtenstein. Eine Auszahlung in Krypto, an eine Wallet oder an ein Konto auf einen anderen Namen ist nicht möglich. Die Spielgutschrift läuft auf das Swisslos-Wallet, die Barauszahlung auf das eigene Konto.

Inhalt erstellt vom Team «tippsheutech»