Livewetten in der Schweiz: wer sie anbieten darf, wie sie funktionieren und was Cash-out kostet
Stand: Oktober 19, 2026 | Geprüft gegen die Bewilligungsregister der Gespa (Eidgenössische Spielbankenkommission und Interkantonale Geldspielaufsicht) und die Spielregeln der beiden bewilligten Veranstalter.
Livewetten sind in der Schweiz erlaubt, aber der Kreis der Anbieter ist eng: Nur die Swisslos (mit dem Produkt Sporttip) und die Loterie Romande (mit dem Produkt Jouez Sport) besitzen die Bewilligung, Sportwetten durchzuführen. Beide nutzen die Spielform «Live» – mit eigenen Bedingungen, eigenen Schutzschranken und einem Cash-out, der nur bei einem der beiden wirklich vollständig funktioniert. Wer bei einem ausländischen Anbieter ohne Schweizer Bewilligung spielt, hat keinen Zugang zur Spielsperre, keine Schweizer Rekursstelle und riskiert, dass die Gewinne je nach Kanton ganz anders besteuert werden.
Dieser Artikel bietet Orientierung: Wie funktionieren Livewetten technisch, welche Spielerschutzmassnahmen gelten vor der ersten Wette, was bedeutet Cash-out bei Sporttip konkret, wie sind ausländische Anbieter ohne Schweizer Bewilligung einzuordnen und was müssen Wettende bei der Besteuerung von Gewinnen wissen? Der Schwerpunkt liegt auf den verbindlichen Spielregeln statt auf Werbeversprechen.
Spielerschutz zuerst: was vor der ersten Livewette gilt
Livewetten sind das schnellste Wettformat, das der Markt kennt. Genau diese Geschwindigkeit verlangt eine Disziplin, die vor dem Klick gesetzt wird. Die Schweizer Veranstalter verlangen drei Dinge: Identitätsprüfung, selbst gesetzte Verlustlimiten und den Anschluss an ein Sperrregister, das für alle Schweizer Geldspiele gilt.

Identität, Wohnsitz und Volljährigkeit
Eine Online-Registrierung bei der Swisslos setzt mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet voraus. Die Person darf nicht im Spielsperrregister eingetragen sein, und pro Person ist nur ein Konto zulässig. Die Identität wird anhand eines hochgeladenen Ausweises geprüft, die Anschrift gegen Datenbanken verifiziert. Wer unter 18 ist, wird nicht zugelassen, und wer an einem Wettereignis als Wettkämpfer teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten.
Selbst gesetzte Verlustlimiten
Bei Sporttip müssen Spielende vor der ersten Wette Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage festlegen. Die Obergrenze liegt bei CHF 9’999, für unter 21-Jährige bei CHF 1’000. Eine Senkung tritt sofort in Kraft. Eine Erhöhung greift bei Swisslos erst nach 72 Stunden – eine Schutzfrist, die der Spielbankenkommission wichtig ist, weil sie spontane Limitausweitungen ausbremst. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, freiwillig eine Einzahlungslimite für 30 Tage zu setzen. Die bundesrechtliche Vorgabe (Art. 87 VGS) verlangt tägliche, wöchentliche oder monatliche Höchstwerte; die Frist von 72 Stunden für Erhöhungen ist eine Selbstverpflichtung von Swisslos und Loterie Romande, die strenger ausfällt als die 24 Stunden, die das Bundesrecht als Minimum setzt.

Spielsperre und Sperrregister
Wer sich selbst sperren will, kann den Zugang bei Swisslos produktbezogen für 1 bis 180 Tage blockieren, ohne Möglichkeit der vorzeitigen Aufhebung. Eine unbefristete Spielsperre wird in ein schweizweites Register eingetragen, das auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie für das Fürstentum Liechtenstein gilt. Eine freiwillige Spielsperre kann frühestens nach drei Monaten wieder aufgehoben werden, unter Einbezug einer Fachstelle. Gesperrte oder minderjährige Personen haben keinen Anspruch auf Einsatz oder Gewinn (Art. 45 BGS).
Warum das bei Livewetten besonders zählt
Livewetten kennen keine Bedenkzeit. Wer auf das nächste Tor wettet, hat Sekunden zwischen Ereignis und Quotenupdate. Eine Verlustlimite wirkt dann als harter Anschlag: Das Wallet wird gesperrt, sobald die Limite gerissen ist, und ein Weiterklicken ist technisch nicht möglich. Die 72-Stunden-Frist für Erhöhungen verhindert, dass eine Pechsträhne in Echtzeit zu einer Verdoppelung des Limits führt. Genau hier unterscheidet sich das Schweizer Modell von ausländischen Anbietern ohne Bewilligung: Dort gibt es keine Sperrregister-Anbindung, keine Pflicht zu selbst gesetzten Limiten und keinen Schweizer Rekurs.
Livewetten und Cash-out: was beim Spiel passiert
Livewetten unterscheiden sich von Prematch-Wetten in einem Punkt: Die Annahme endet nicht mit dem Anpfiff. Solange das Spiel läuft, werden Quoten fortlaufend angepasst – teils automatisch, anhand von Spielstand, Einsatzverhalten und Spielzeit – und es kann weiter gewettet werden, bis eine spielentscheidende Situation eintritt.
Was eine Livewette technisch macht
Eine Livewette ist eine Wette, die nach dem offiziellen Beginn des Ereignisses, allenfalls zuzüglich einer kurzen Karenzzeit, angenommen wird. Die Quoten passen sich an die Spieldynamik an: Ein Rückstand verändert die Siegquote, eine Rote Karte verändert fast alles, ein Elfmeter wird oft mit einer Quotenpause oder einer Quote von 1.00 bewertet. In spielentscheidenden Situationen – Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid – kann die Swisslos Wetten ausdrücklich mit Quote 1.00 werten. Das bedeutet: Der Einsatz wird zurückgegeben, der mögliche Gewinn entfällt.
Wette nach dem Ereignis: immer Quote 1.00
Die Regel ist hart und eindeutig: Wird eine Wette erst nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert, zählt sie mit Quote 1.00. Das gilt unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird oder nicht. Wer also auf «nächstes Tor» setzt, nachdem das Tor schon gefallen ist, bekommt nur seinen Einsatz zurück. Sporttip schliesst damit eine Form von Wetten aus, die an Veranstaltungsorten als «Courtsiding» bekannt ist – Wettbetrug durch Ausnutzen der Zeitverzögerung bei der Quotenanpassung.
Beliebte Live-Wettarten
Zu den meistgenutzten Live-Wettarten gehören die Wette auf das nächste Tor, die Restzeitwette und die Tore-ab-jetzt-Wette. Branchenangaben zufolge liegt ihr gemeinsamer Marktanteil bei etwa 60 bis 70 Prozent. Daneben finden sich Handicap-Wetten, Over/Under, Torschützen- und Eckballwetten, wobei die Verfügbarkeit je nach Veranstalter und Sportart schwankt.
Cash-out: voller Ausstieg, ohne Garantie
Cash-out ist kein Markt, sondern eine Funktion des Anbieters: Der Wettende verkauft seine Wette vor dem eigentlichen Ausgang zurück und erhält einen Betrag, der vom aktuellen Spielstand abhängt. Bei Sporttip ist Cash-out verfügbar für Einzelwetten, Kombinationswetten und Langzeitwetten – sowohl vor Spielbeginn als auch live. Er funktioniert aber nur online, und nur als vollständiges Cash-out. Eine Teilauszahlung ist nicht möglich. Der angebotene Betrag liegt typischerweise unter dem Gewinn, den die Wette bei regulärem Ausgang hätte; Swisslos kann Cash-out jederzeit ändern und muss es nicht für jeden Markt anbieten. Einmal ausgeführt, lässt sich Cash-out nicht rückgängig machen. Bei der Loterie Romande ist Cash-out im aktuellen Angebot nicht erkennbar ausgewiesen, was die Sporttip-Position in dieser Frage zur einzigen voll funktionsfähigen Live-Cash-out-Variante in der Schweiz macht.
Gewinnberechnung und Rundung
Der Gewinn einer Sporttip-Wette berechnet sich als Einsatz mal Quote. Bei Kombinationswetten multiplizieren sich die Einzelquoten zur Gesamtquote. Der Betrag wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Für eine Livewette heisst das: Die ausgewiesene Quote auf dem Wettschein ist nicht exakt der Auszahlungsbetrag – ein Zehnrappen-Rundungsschritt liegt immer dazwischen.
Beispielrechnung: was eine Livewette zurückzahlt
Ein Leser setzt CHF 10 auf eine Quote von 2.50 – etwa auf ein «nächstes Tor» innerhalb der nächsten zehn Minuten. Geht die Wette auf, erhält er CHF 25 zurück. Davon sind CHF 10 Einsatz und CHF 15 Nettogewinn. Diese Rechnung gilt nur, wenn die Wette vor dem tatsächlichen Tor platziert wurde; kommt sie nach dem Tor an, werden die CHF 10 als Quote 1.00 zurückerstattet. Bei einer Kombiwette mit drei Auswahlen zu 1.80, 2.10 und 1.95 – allesamt über der für den Kombiboost nötigen Mindestquote von 1.50 – ergibt sich eine Gesamtquote von rund 7.37, was aus CHF 10 einen Bruttogewinn von etwa CHF 74 macht. Es handelt sich um eine Bandbreite, weil die effektive Quote je nach den zur Wettannahme angezeigten Werten leicht abweicht.
Limits und Wettannahme
Bei Sporttip liegt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten bei CHF 1, der Höchsteinsatz bei CHF 1’000. Für Systemwetten gilt eine Höchstgrenze von CHF 10’000. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern. Eine Wette über der Limite wird nicht angenommen.
Annahmeregeln für abhängige Ereignisse
Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung – etwa «Heimsieg» und «über 2,5 Tore» im gleichen Spiel – dürfen bei Sporttip nur über die «Bet-Builder-Funktion» kombiniert werden. Nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Für den Wettenden heisst das: Bei Livewetten, die mehrere Auswahlen aus demselben Spiel bündeln, immer auf die explizite Bet-Builder-Funktion achten.
Die zwei bewilligten Anbieter im Vergleich
Die Schweizer Wettlandschaft ist in dieser Frage binär: Swisslos mit Sporttip und Loterie Romande mit Jouez Sport. Beide besitzen die Veranstalterbewilligung und die Spielbewilligung nach dem Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51), beide werden von der Gespa beaufsichtigt, und beide bedienen genau ihr Vertragsgebiet. Wer in der Deutschschweiz oder im Tessin wohnt, spielt bei Sporttip; wer in der Westschweiz wohnt, spielt bei Jouez Sport. Eine Anmeldung beim «falschen» Veranstalter ist ausgeschlossen, weil das Online-Konto an den Wohnsitz im Vertragsgebiet gebunden ist.
| Marke | Schweizer Bewilligung | Veranstalterin |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS (SR 935.51); Aufsicht durch die Gespa | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel |
| Loterie Romande Jouez Sport | Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS (SR 935.51); Aufsicht durch die Gespa | Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande), Lausanne |
Beide Marken erscheinen hier ohne Wertung; die Bewilligung ist nach dem Geldspielgesetz deckungsgleich, die Unterschiede liegen im Produkt – Sportarten, Live-Annahme, Cash-out – und im Vertragsgebiet.
Sporttip – Cash-out online, Verkaufsstellen ohne Live
Sporttip wird in den Kantonen AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein durchgeführt. Livewetten laufen online; an den Verkaufsstellen ist das Angebot auf Prematch beschränkt. Cash-out ist nur online verfügbar und nur als vollständiges Cash-out – eine Teilverauszahlung gibt es nicht. Der Ausstiegsbetrag kann vom theoretischen Restgewinn abweichen, und Swisslos muss Cash-out nicht für jeden Markt garantieren. Die Schutzschranken sind dieselben wie bei jeder Swisslos-Teilnahme: selbst gesetzte Verlustlimiten, 72-Stunden-Frist für Erhöhungen, Spielsperre mit Registereintrag. Für Wettende, die Cash-out tatsächlich nutzen wollen, ist Sporttip unter den beiden bewilligten Marken die einzige Option.
Jouez Sport – nur online live
Jouez Sport bedient die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. An den Verkaufsstellen mit Wettterminal sind ausschliesslich Prematch-Wetten erhältlich; das Live-Angebot existiert nur auf der Internet-Spielplattform der Loterie Romande. Die Loterie Romande betreibt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und beschäftigt 221 Mitarbeitende, mit Sitz in Lausanne. Teilnehmen dürfen nur natürliche Personen ab 18 Jahren. Cash-out ist im aktuellen Reglement von Jouez Sport nicht ausdrücklich als Funktion ausgewiesen – wer in der Westschweiz lebt und live aussteigen will, hat bei einem Schweizer Anbieter dafür keine Funktion zur Verfügung.
Ausländische Marken ohne Schweizer Bewilligung
Die folgenden Marken treten im Schweizer Markt auf, besitzen aber keine Bewilligung der Gespa. Eine ausländische Lizenz – aus Curaçao, Malta, Deutschland oder einem anderen Land – hat in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS). Wer dort spielt, hat keinen Zugang zur Schweizer Spielsperre, keine Schweizer Rekursstelle, und die Domains dieser Anbieter können auf der Sperrliste der Gespa landen, die Schweizer Telekomanbieter per DNS blockieren (Art. 86-93 BGS; Ende 2025 waren 671 Domains auf der Liste). Die Auflistung dient der Einordnung, nicht der Empfehlung. Werbung für nicht bewilligtes Glücksspiel ist in der Schweiz verboten und wird mit Busse bis CHF 500’000 geahndet (Art. 74 Abs. 3, Art. 131 BGS).
Cloudbet, DirectionBet, ZotaBet, Interwetten, BetLabel, BetAlright, BetPanda, Fezbet
Diese acht Marken werben im deutschsprachigen Raum, einige nennen eine Lizenz, die in der Schweiz nicht anerkannt ist. Sie haben keinen Zugang zur Schweizer Spielsperre, keine Pflicht zur Anbindung an das Schweizer Sperrregister, und kein Schweizer Beschwerdeverfahren. Strafbar macht sich der Anbieter (Art. 130 BGS: bis zu 3 Jahre Freiheitsstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu 5 Jahre), nicht der Spieler. Aber: Einsätze und Gewinne können im Strafverfahren gegen den Anbieter beschlagnahmt werden, und der Spieler hat keine Handhabe, wenn der Anbieter eine Auszahlung verweigert. Im Streitfall bleibt nur der Gerichtsweg im Sitzstaat des Anbieters – mit den dort geltenden Regeln.
Was das für den Spielerschutz heisst: Wer bei einem dieser Anbieter spielt, kann sich nicht selbst über die Schweizer Spielsperre ausschliessen lassen – die Sperre gilt nur für bewilligte Schweizer Veranstalter und Casinos. Die selbst gesetzten Verlustlimiten der Schweizer Anbieter wirken dort nicht. Und im Fall einer Spielsucht-Eskalation gibt es auf Schweizer Seite keine Fachstelle, die eingreifen könnte.
Livewetten: was die Übersicht klären muss
Livewetten sind im Grundsatz einfach: Eine Wette, die während des Spiels angenommen wird, mit einer Quote, die sich am Spielstand orientiert. Die Schwierigkeit liegt im Detail – in der Frage, wann eine Quote 1.00 gilt, wann Cash-out verfügbar ist und was passiert, wenn ein Spiel abgesagt wird.
Quoten und ihre Mechanik
Eine Quote ist das Verhältnis von Einsatz zu Bruttogewinn. Eine Quote von 2.50 bedeutet: CHF 10 Einsatz werden bei einem Gewinn zu CHF 25 (Bruttogewinn inklusive Einsatz). Der Nettogewinn ist die Differenz, hier CHF 15. Bei einer Kombiwette multiplizieren sich die Einzelquoten; aus drei Quoten von 1.80, 2.10 und 1.95 wird eine Gesamtquote von rund 7.37. Im Livebetrieb ändern sich die Quoten mit jedem relevanten Ereignis. Ein Tor der Heimmannschaft drückt die Quote für «Heimsieg» und hebt die Quote für «Auswärtssieg»; die Quote für «nächstes Tor» verschiebt sich je nach Mannschaft und Spielminute.
Spielzeit, Nachspielzeit und Verlängerung
Die reguläre Spielzeit umfasst die reguläre Spieldauer (im Fussball 90 Minuten) zuzüglich Nachspielzeit. Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Für Livewetten heisst das: Eine Wette auf «nächstes Tor in der regulären Spielzeit» deckt nicht die Verlängerung ab, auch wenn das Spiel in diese geht.
Wann eine Wette ungültig wird
Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn – oder im Rahmen eines Turniers – nachgeholt, ist die Wette ungültig. Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die betroffene Voraussage die Quote 1.00. Wer also auf ein Spiel setzt, das verschoben wird, sollte die 48-Stunden-Frist im Blick behalten.
Gewinne geltend machen
Sporttip-Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos. Eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben. Für die Livewette gilt: Wer unmittelbar nach Spielende reklamieren will, hat zehn Tage Zeit – die Frist läuft ab Bekanntmachung der Auswertung, nicht ab dem Spielende selbst.
Rechtliche Lage: was erlaubt ist und was nicht
Die Schweizer Rechtslage zu Sportwetten steht im Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019) und in der Verordnung über Geldspiele (VGS). Livewetten sind eine Spielform innerhalb der Grossspiele und damit bewilligungspflichtig. Die Bewilligung umfasst eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung pro Spiel (Art. 21-25 BGS) und gilt nur in der Schweiz (Art. 4 BGS). Aufsichtsbehörde ist die Gespa, die interkantonale Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern, gestützt auf das Geldspielkonkordat (in Kraft seit 1. Januar 2021). Sie ist nicht zu verwechseln mit der ESBK, die ausschliesslich Casinos beaufsichtigt.
Zwei Veranstalter, zwei Vertragsgebiete
Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter für Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt: Swisslos und Loterie Romande. Jede Veranstalterin bedient genau ihr Vertragsgebiet. Swisslos betreut die Deutschschweizer Kantone (AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG, ZH), den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Die Loterie Romande betreut die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Ein Online-Konto setzt Wohnsitz im Vertragsgebiet voraus (Art. 47 Abs. 3 VGS). Eine Anmeldung aus dem «falschen» Kanton wird abgelehnt.
Was darf gewettet werden
Erlaubt sind ausschliesslich Sportereignisse. Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehshows sind nicht zugelassen. Das erlaubte Angebot ist eine geschlossene Liste: die Gespa-Liste der bewilligten Sportarten, Wettbewerbe und Wetttypen (Version 10.09.2026, gestützt auf Art. 25 BGS und Art. 29 VGS). Qualifikationsrunden nur, wenn sie auf der Liste stehen; Frauenwettbewerbe nur, wenn sie auf der Liste stehen; Rangwetten nur, wenn das Ranking über die Teilnahme an einem internationalen Wettbewerb oder das Podium entscheidet. Trainingsläufe sind nicht wettrechtlich zugelassen. Eckball- und Kartenmärkte sowie ein Esports-Bereich fehlen auf der Liste. Veranstaltungen mit überwiegend Minderjährigen sind ausgeschlossen (Art. 25 Abs. 2 BGS).
Livewetten: erlaubt, aber mit Auflagen
Livewetten sind erlaubt, vor und während des Spiels, sofern der Veranstalter eine entsprechende Bewilligung hat. Das BGS enthält keine Einschränkung auf bestimmte Live-Märkte. Cash-out ist nicht gesetzlich geregelt; es bleibt eine Funktion des Anbieters. Virtuelle Sportarten sind in der Gespa-Liste nicht etabliert; Esports ist nicht aufgeführt.
Spieler- und Datenschutz
Sportwetten sind ab 18 Jahren erlaubt (Gespa). Minderjährige werden online nicht zugelassen (Art. 72 BGS). Pro Person ist ein Konto mit verifizierter Identität zugelassen (Art. 47-52 VGS). Die Spielsperre umfasst sowohl behördliche Sperren bei Überschuldung oder Spielsucht als auch die Selbstsperre, eingetragen in ein geteiltes Register ausgeschlossener Personen. Wer aus dem Ausland auf einer ausländischen Plattform spielt, hat zu diesem Register keinen Anschluss.
Werbung und Boni
Werbung darf nicht aufdringlich oder irreführend sein und sich nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen richten (Art. 74 BGS). Werbung für nicht in der Schweiz bewilligtes Glücksspiel ist verboten (Art. 74 Abs. 3) und wird mit Busse bis CHF 500’000 bestraft (Art. 131 BGS). Gratiswetten und Gratisspielguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS; 2025 erteilte sie 24 Zustimmungen an Loterie Romande und 8 an Swisslos). Es gibt keine Werbezeitbeschränkung. Bonusbedingungen sind Sache des Veranstalters und stehen in dessen Spielregeln.
Besteuerung von Gewinnen
Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen – wozu die ESTV Sportwetten zählt – sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommensteuerfrei. Die bundesrechtliche Schwelle liegt seit dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000. Darüber behält der Veranstalter 35 Prozent Verrechnungssteuer ein, die über die Steuererklärung zurückgefordert werden kann. Die kantonale Schwelle unterscheidet sich; sie ist je nach Kanton anders. Für die meisten Wettenden liegt der Gewinn weit unter der Schwelle: keine Einkommensteuer, keine Verrechnungssteuer. Gewinne aus ausländischen Anbietern unterliegen keiner Verrechnungssteuer; im Kanton Thurgau werden sie jedoch unabhängig von der Höhe als voll steuerbares Einkommen behandelt. Eine Schweizer Wettsteuer auf den Einsatz existiert nicht.
Offshore: warum eine ausländische Lizenz in der Schweiz nichts gilt
Eine ausländische Lizenz – aus Curaçao, Malta, Deutschland oder einem anderen Land – hat in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS). Das Anbieten von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist eine Straftat (Art. 130 BGS: bis zu 3 Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu 5 Jahre). Der Spieler wird nicht bestraft; aber Einsätze und Gewinne können im Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und ein Schutz durch die Schweizer Aufsicht existiert nicht. Die Gespa führt eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekomanbieter per DNS blocken (Art. 86-93 BGS; erste Liste am 3. September 2019, 671 Domains Ende 2025). Geblockte Domains werden innerhalb von Stunden ersetzt – das sogenannte Domain-Hopping. Auf der Liste tauchen unter anderem Interwetten, Bet-at-Home und bet365 auf.
Besteuerung, Auszahlung und praktische Schritte
Die Schweizer Spielregeln verlangen, dass Gewinne und Guthaben nur auf ein Zahlungskonto im Namen des Kontoinhabers ausgezahlt werden (Art. 50 Abs. 2 VGS). Anonyme Auszahlungen oder Kryptowährungs-Auszahlungen existieren im bewilligten Schweizer Wettmarkt nicht. Eine Kreditierung an Spielende ist ausgeschlossen (Art. 75 Abs. 1 BGS). Welche konkreten Zahlungsmarken ein Veranstalter akzeptiert, ist dessen eigene Sache und steht in dessen Zahlungsbedingungen.
Wallet und Einzahlung
Spielguthaben auf dem Swisslos-Wallet kann per Online-Zahlung oder Einzahlungsschein gekauft werden. Der Mindestbetrag liegt bei CHF 20, der maximale Kauf in 30 Tagen bei CHF 10’000. Ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben die Schwelle von CHF 9’999 nicht übersteigt. Damit ist das maximale Wallet-Guthaben gedeckelt.
Auszahlung: was bei Cash-out anders läuft
Bei Cash-out fliesst der Betrag sofort auf das Spielkonto zurück, nicht auf das Bankkonto. Wer mit dem Cash-out-Guthaben weiter wetten will, kann das tun; wer es auszahlen will, geht den normalen Auszahlungsweg. Der Cash-out-Betrag kann unter dem theoretischen Restgewinn liegen und wird von Swisslos jederzeit änderbar angeboten. Eine Garantie, dass Cash-out für einen bestimmten Markt zur Verfügung steht, gibt es nicht.
Zeitfenster für Auszahlungen und Rückforderungen
Die Fristen, die das System vorgibt, sind eng. Die Auswertung wird öffentlich bekannt gemacht, danach hat der Wettende 26 Wochen Zeit, den Gewinn geltend zu machen. Bei einer verweigerten Auszahlung sind 10 Tage Einsprachefrist per eingeschriebenem Brief zu beachten. Wer eine Wette nachverhandeln will, sollte diese Uhr im Kopf haben.
Häufige Fragen
Wie funktionieren Livewetten, und worin unterscheiden sie sich von Wetten vor dem Spiel?
Livewetten werden nach dem offiziellen Spielbeginn angenommen, gegebenenfalls zuzüglich einer kurzen Karenzzeit. Die Quoten passen sich laufend an Spielstand, Einsätze und Spielzeit an. Bei spielentscheidenden Situationen – Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter – kann die Annahme ausgesetzt oder die Quote 1.00 gesetzt werden.
Sind Live-Wetten in der Schweiz verboten?
Nein. Livewetten sind im bewilligten Rahmen erlaubt, also über die zwei interkantonalen Veranstalter Swisslos (Sporttip) und Loterie Romande (Jouez Sport). Verboten ist das Anbieten ohne Schweizer Bewilligung – also ausländische Marken wie Cloudbet, Interwetten oder Fezbet –, nicht das Mitmachen als Spieler.
Wer darf in der Schweiz Livewetten anbieten, nur Sporttip und Jouez Sport?
Ja. Die Kantone haben die Zahl der Sportwetten-Veranstalter auf die Swisslos (mit dem Produkt Sporttip, Vertragsgebiet Deutschschweiz, Tessin und Liechtenstein) und die Loterie Romande (mit dem Produkt Jouez Sport, Vertragsgebiet Westschweiz) begrenzt. Eine Online-Registrierung ist nur mit Wohnsitz im jeweiligen Vertragsgebiet möglich.
Was geschieht mit einer Wette, die erst nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert wird?
Sie wird mit Quote 1.00 gewertet. Das heisst: Der Einsatz wird zurückerstattet, ein Gewinn fällt aus. Diese Regel gilt unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Sporttip schliesst damit Wetten aus, die nach dem Tor, dem Elfmeter oder der Roten Karte eintreffen.
Gibt es bei Livewetten einen Cash-out, und was bedeutet voller Cash-out bei Sporttip?
Ja, Cash-out existiert bei Sporttip für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live – aber nur online und nur als vollständiger Ausstieg. Eine Teilauszahlung ist nicht möglich. Der Cash-out-Betrag kann unter dem theoretischen Restgewinn liegen, und Swisslos kann Cash-out jederzeit ändern oder für einzelne Märkte nicht anbieten.
Wie schützen Verlustlimiten und die Spielsperre bei schnellen Livewetten, und wann gilt eine Erhöhung der Limite?
Verlustlimiten sind vor der ersten Wette selbst zu setzen und wirken sofort nach unten. Eine Erhöhung greift bei Swisslos und Loterie Romande nach 72 Stunden – strenger als die 24-Stunden-Frist, die das Bundesrecht als Minimum vorsieht. Die Spielsperre wird in ein schweizweites Register eingetragen und gilt auch für Casinos und in Liechtenstein. Bei Livewetten wirkt die Limite als harter Anschlag: Das Wallet wird gesperrt, sobald die Limite gerissen ist.
Wettarten – tippsheutech
Inhalt erstellt vom Team «tippsheutech»
