Legale Wettanbieter in der Schweiz: Wer hier wirklich wetten darf

Eine menschenleere Altstadtgasse mit steinernen Laubengängen im Abendlicht, die Laternen brennen schon und das Pflaster glänzt feucht.

Stand: Oktober 19, 2026 · geprüft gegen die Bewilligungsregister der Gespa (Eidgenössische Spielbankenkommission) und die Spielregeln der beiden Veranstalter

Swisslos hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung vom 20. Mai 2019 (IKV 2020).

Wer in der Schweiz nach einem Wettanbieter sucht, stösst rasch auf eine ungewöhnliche Lage. Das Angebot an legalen Online-Sportwetten beschränkt sich auf zwei Veranstalter mit Schweizer Bewilligung, und beide tragen den Namen einer kantonalen Lotterie. Alles, was daneben wirbt, läuft ohne Schweizer Bewilligung, fällt unter die Sperrliste der Aufsicht und bietet im Streitfall keinen Schweizer Rekursweg. Der folgende Überblick zeigt, wie das System aufgebaut ist, wer welche Rolle spielt, welche Regeln für Spielende gelten und was eine Wette bei den beiden bewilligten Veranstaltern konkret kostet.

Wie viele Wettanbieter es in der Schweiz tatsächlich gibt

In keinem anderen westeuropäischen Markt ist die Zahl der Anbieter so klein wie hier. Seit dem Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51) und der Interkantonalen Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019, kurz IKV 2020, dürfen Sportwetten als Grossspiel nur von zwei Veranstaltern angeboten werden. Swisslos, die Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel, betreibt die Online-Sportwette unter dem Namen Sporttip. Die Loterie Romande führt in der Westschweiz die Online-Sportwette Jouez Sport. Mehr zugelassene Sportwettanbieter gibt es in der Schweiz nicht.

Ein leerer Fussballplatz mit weissen Linien von oben gesehen im Morgenlicht, am Rand stehen zwei Tore und eine Reihe Pappeln.
Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone und zählt 2'350 Verkaufsstellen in der Westschweiz.

Das unterscheidet den hiesigen Markt grundlegend von Deutschland, Österreich, Italien oder den Niederlanden, wo Dutzende von Bookies um Spieler werben. Wer hier auf ein breites Sortiment, Livewetten auf Randsportarten oder einen Bonus-Stack wie im Ausland hofft, sucht am Gesetz vorbei. Die Begründung der Aufsicht: Sportwetten gehören in der Schweiz zur staatlich konzessionierten Lotteriewelt, ihr Reingewinn fliesst in gemeinnützige Zwecke der Kantone, und der Spielerschutz ist Teil der Bewilligung, nicht Wettbewerbsvorteil einzelner Anbieter.

Was die übrigen, ausländischen Marken angeht: Sie können in der Schweiz nicht bewilligt werden, weil das Gesetz nur zwei Plätze vorsieht. Eine Lizenz aus Curaçao, Malta oder Schleswig-Holstein entfaltet hier keine Wirkung, weil das BGS klarstellt, dass eine ausländische Bewilligung in der Schweiz nicht gilt. Wer dort ein Konto eröffnet, surft, spielt und holt sich allenfalls einen ausländischen Gewinn auf ein Schweizer Konto, ohne dass die Schweizer Aufsicht jemals eingreift oder schützt. Die Gespa führt eine Sperrliste, deren Domains in der Schweiz via DNS gesperrt werden. Anbieter reagieren mit Domain-Hopping; die Liste wird laufend nachgeführt.

Die Rechtslage nach dem Geldspielgesetz

Das BGS regelt seit dem 1. Januar 2019, welche Geldspiele in der Schweiz zulässig sind und wer sie anbieten darf. Sportwetten zählen zu den Grossspielen, also zu jenen Spielen, die mit einer Veranstalterbewilligung und einer Spielbewilligung verbunden sind. Zuständig für die Aufsicht ist die Gespa, die interkantonale Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern, gestützt auf das Geldspielkonkordat vom 1. Januar 2021. Die ESBK, die Eidgenössische Spielbankenkommission, ist hier nicht zuständig; sie überwacht die Spielbanken.

Eine Schweizer Bewilligung besteht aus zwei Teilen: einer Veranstalterbewilligung, die eine Person oder Organisation grundsätzlich berechtigt, ein Grossspiel durchzuführen, und einer Spielbewilligung, die das konkrete Spiel abnimmt. Beide braucht, wer in der Schweiz Sportwetten anbieten will. Das Gesetz hält weiter fest, dass eine solche Bewilligung nur in der Schweiz gilt. Eine ausländische Lizenz ist hier rechtlich bedeutungslos.

Die Kantone haben in der IKV 2020 die Zahl der Veranstalter für Lotterien und Sportwetten auf zwei beschränkt: Swisslos und Loterie Romande. Damit ist der Kreis rechtlich geschlossen. Wer eine Sportwette online abschliessen will, kommt an diesen beiden Marken nicht vorbei, sofern er in der Schweiz wohnt und einen Wohnsitznachweis erbringen kann.

Die praktischen Konsequenzen sind deutlich. Wer ein Konto bei einem ausländischen Anbieter eröffnet, hat im Streitfall keinen Schweizer Rekursweg, ist nicht im hiesigen Ausschlussregister eingetragen und muss seinen Gewinn selbst versteuern, ohne dass die Schweizer Aufsicht irgendeine Kontrolle ausübt. Die Gespa kann weder die Auszahlung erzwingen noch die Fairness der Wette prüfen. Wer auf der anderen Seite bei Swisslos oder Loterie Romande spielt, ist in das Schweizer Schutzsystem eingebunden, akzeptiert dafür aber die dort geltenden Limits, die Spielregeln und das engere Wettprogramm.

Ein praktischer Punkt, der oft übersehen wird: Wer bei einem ausländischen Anbieter spielt und einen grossen Gewinn erzielt, kann in einzelnen Kantonen mit einer unangenehmen Besteuerung rechnen. Der Kanton Thurgau etwa behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen als voll steuerbares Einkommen, unabhängig von der Höhe. Bei einem Schweizer Anbieter greift der Steuerfreibetrag, dessen Höhe pro Kanton unterschiedlich ist.

Spielerschutz, der nicht an der Werbung hängt

In der Schweiz ist Spielerschutz nicht Bonuswerbung, sondern gesetzliche Pflicht. Die zugelassenen Veranstalter müssen Spielerinnen und Spieler identifizieren, ihnen eigene Verlustlimiten auferlegen und sie an ein landesweites Sperrregister anschliessen. Werbung, die sich an Minderjährige richtet oder irreführend ist, ist nach Art. 74 BGS verboten. Werbung für nicht in der Schweiz bewilligte Geldspiele ist eine Widerhandlung und kann mit einer Busse bis zu CHF 500’000 geahndet werden.

Ein Paar Fussballschuhe hängt an einem Haken in einer ruhigen Umkleide, darunter steht eine Sporttasche auf einer Holzbank.
Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf.

Bei Swisslos gilt: Wer Sporttip online nutzen will, muss mindestens 18 Jahre alt sein, einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet haben und darf nicht im Sperrregister eingetragen sein. Jede Person darf sich nur einmal registrieren; der Ausweis wird hochgeladen, die Daten werden ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft. Eine zweite Anmeldung unter Pseudonym ist ausgeschlossen.

Die Verlustlimiten müssen vor der ersten Teilnahme festgelegt werden, und zwar für 1, 7 und 30 Tage. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, bei unter 21-Jährigen bei CHF 1’000. Eine Senkung der Limite greift sofort; eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich kann eine freiwillige Einzahlungslimite für 30 Tage gesetzt werden. Das ist die individuell gesetzte Bremse, nicht ein vom Staat verordnetes Limit. Es gibt in der Schweiz keine gesetzliche Einzahlungsobergrenze.

Die Spielsperre ist ein zweites Standbein. Sie kann produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst eingerichtet werden, eine Aufhebung vor Fristablauf ist nicht möglich. Eine unbefristete Spielsperre wird in das schweizweite Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie für das Fürstentum Liechtenstein. Wer sich selbst sperren lässt, verliert zugleich den Anspruch auf Spielguthaben und Gewinne aus dieser Sperre, das stellt das BGS klar. Das klingt hart, ist aber die Logik eines Systems, das Sperren ernst nimmt.

Die Gespa testet den Vollzug an Verkaufsstellen. Im Jahr 2025 wurde in 47,5 Prozent von 200 Testfällen an Verkaufsstellen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Wer den Schutz an Schweizer Verkaufsstellen bewertet, muss diese Zahl mitdenken, sie zeigt, dass das Online-Verfahren mit Ausweisprüfung in der Praxis zuverlässiger greift als der Verkauf am Schalter.

Krypto, Anonymität und das Schweizer Bankkonto

Sucht man nach Bitcoin, Ethereum oder Krypto-Wettanbietern, landet man rasch bei Anbietern, die keinerlei Schweizer Bewilligung haben. In der Schweiz folgt die Auszahlung einem klaren Grundsatz: Gewinne und Restguthaben werden nur auf ein Zahlungskonto überwiesen, das auf den Namen der Spielerin oder des Spielers lautet. Die Verordnung zum BGS schreibt das in Art. 50 Abs. 2 fest. Anonyme Auszahlungen, Kryptowährungen, Wallets von Drittpersonen, Bargeld per Post: alles nicht zulässig, jedenfalls nicht über die bewilligten Veranstalter.

Die Logik dahinter ist einfach. Wer anonymer spielen will, soll in der Schweiz gar nicht spielen können, jedenfalls nicht legal. Das ist ein bewusster Bruch mit dem, was Werbung im Ausland verspricht. Wer dort mit Bitcoin einzahlt, mag kurzfristig anonym bleiben, bis eine Auszahlung ansteht. Sobald das Geld den Anbieter verlässt, wird es auf ein Konto überwiesen, dessen Inhaber identifizierbar ist. In der Schweiz ist dieser Schritt schon bei der Einzahlung Pflicht.

Für Spielerinnen und Spieler, die Wert auf Anonymität oder Pseudonymität legen, heisst das: Der Schweizer Markt ist nicht der richtige. Wer dennoch bei einem ausländischen Anbieter spielt, handelt in einer Grauzone, in der im Streitfall weder die Schweizer Aufsicht noch ein Schweizer Gericht hilft. Bei Gewinnen ab einer gewissen Höhe, je nach Kanton, kann es zudem steuerlich unangenehm werden, weil ausländische Gewinne anders behandelt werden als einheimische.

Boni und Gratiswetten unter Schweizer Bewilligung

Wer aus Deutschland, Österreich oder den Niederlanden kommt, ist Bonusstacks gewohnt: 100 Prozent auf die erste Einzahlung, Gratiswetten, Cashback, Kombiboosts. In der Schweiz ist das Bild ein anderes. Gratisguthaben, also Freispiele, Gratiswetten und ähnliche Werbeformen, sind nach Art. 75 Abs. 2 BGS bewilligungspflichtig. Wer ohne Bewilligung Gratisspiele verteilt, bewegt sich ausserhalb des Rahmens, den die Aufsicht setzt.

Im Jahr 2025 hat die Gespa 24 Einwilligungen für solche Angebote an Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt. Die Zahlen zeigen, wie eng der Korridor ist, in dem Bonuswerbung stattfindet. Wo Schweizer Anbieter einen Vorteil anbieten, ist er an die Aufsicht gebunden und in der Regel an ein bestimmtes Produkt, einen Zeitraum und an Bedingungen geknüpft.

Bei Sporttip gibt es einen eigenen Kombiboost. Er gilt nur online und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Mindestquote von 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn staffelt sich: 5 Prozent bei vier Voraussagen, 20 Prozent bei sieben, 40 Prozent bei zehn und 100 Prozent bei fünfzehn. Der maximale Einsatz und die maximale Gewinnerhöhung sind begrenzt. Bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Quotenboosts und Profitboosts sind möglich, gelten aber nur online für Prematch-Einzelwetten und sind pro Person nur einmal nutzbar; Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert, bei einem Cash-Out verfällt der Boost ebenfalls.

Die zentrale Einsicht: Boni sind in der Schweiz kein Kaufargument. Wer mit einem Bonus spielen will, muss die Bedingungen lesen, sonst nützt das Mehr an Quote nichts. Bei einem Markt mit zwei Anbietern und einer geschlossenen Liste erlaubter Wetten ist der Wettbewerb ohnehin nicht über Bonusgrösse definiert, sondern über Spielregeln, Quoten und Bedienung.

Einzahlung, Auszahlung, Geschwindigkeit

Bei Sporttip wird das Spielguthaben auf das Swisslos-Spielkonto geladen. Der Kauf ist online per zugelassener Zahlungsart oder per Einzahlungsschein möglich, der Mindestbetrag liegt bei CHF 20. In 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 ladbar, und ein Kauf geht nur, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Als Zahlungsart im Online-Bereich bietet Swisslos PostFinance Pay an, die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt.

Die Auszahlung folgt klaren Regeln. Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus, das auf den eigenen Namen lautet. Ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 Prozent anfallen. Die Überweisung dauert 5 bis 10 Arbeitstage. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar, es kann nur eingesetzt werden.

Für Gewinne gilt eine andere Logik. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut. Gewinne über CHF 1’000 werden, sofern die Bankverbindung bekannt ist, innert 3 Arbeitstagen auf das Bank- oder Postkonto überwiesen. Wer einen Gewinn beanspruchen will, der nicht automatisch ausgezahlt wurde, hat ab der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung 26 Wochen Zeit. Danach verfällt der Anspruch zugunsten des Swisslos-Zwecks. Wer mit einer verweigerten Auszahlung nicht einverstanden ist, muss innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief Einsprache erheben.

Was im Schweizer Markt nicht funktioniert, sind die im Ausland üblichen Schnellauszahlungen über E-Wallets wie Skrill, Neteller oder Kryptowährungen. Die Schweizer Veranstalter zahlen ausschliesslich auf Schweizer oder Liechtensteiner Konten. Wer bei einem ausländischen Anbieter spielt, mag dort schnellere Auszahlungen sehen, trägt aber das Risiko, dass die Schweizer Aufsicht die Seite sperrt oder die Bank die Transaktion hinterfragt.

App, mobile Seite, Bedienung

Die Schweizer Veranstalter bieten keine klassischen Wett-Apps in den grossen App-Stores an, jedenfalls nicht im Stil der internationalen Bookies. Sporttip läuft als mobile Seite im Browser. Das ist bewusst so: Die Aufsicht verlangt die Identitätsprüfung und die Anbindung an das Sperrregister, was im mobilen Browser mit der PostFinance-Anbindung und dem Konto-Login reibungslos funktioniert. Die mobile Seite von Swisslos trägt das Wettprogramm, den Wettschein, Livewetten, Cash-Out und die Limitenverwaltung in einer Oberfläche zusammen, die für Smartphones optimiert ist.

Die Bedienung ist im Vergleich zu internationalen Bookies nüchtern. Wer die Optik von bet365, Betano oder Tipico gewohnt ist, wird in der Schweiz kaum denselben Komfort finden. Dafür sind die Wege kürzer: Eine Wette platzieren, einen Cash-Out auslösen, ein Limit anpassen, eine Spielsperre setzen, das alles ist in wenigen Klicks erreichbar, ohne durch Marketing-Overlays zu scrollen. Die mobile Seite ist in erster Linie ein Werkzeug, nicht ein Erlebnis.

Bei Loterie Romande läuft Jouez Sport auf einer eigenen mobilen Seite, die auf die Westschweizer Kantone zugeschnitten ist. Auch hier stehen die wesentlichen Funktionen zur Verfügung: Wettschein, Livewetten, Cash-Out, Limiten. Eine native App sucht man vergebens. Für die meisten Spielenden ist das kein Problem, weil die Wetten ohnehin am Bildschirm platziert werden, der Browser ist auf jedem neueren Smartphone ohnehin installiert.

Livewetten und Cash-Out

Livewetten sind in der Schweiz erlaubt, sowohl vor Spielbeginn als auch während des Spiels. Die Schweizer Veranstalter müssen eine entsprechende Bewilligung halten, und beide tun das. Bei Sporttip sind Livewetten Teil des Wettprogramms, eine grosse Auswahl an Ligen und Spielen ist abgedeckt. Wer eine Livewette platziert, muss sich bewusst sein, dass die Wette unabhängig davon gilt, ob das Ereignis tatsächlich live übertragen wird. Wer nach dem tatsächlichen Eintreffen eines Ausgangs setzt, erhält dafür die Quote 1.00, und der Wetteinsatz wird zurückerstattet. In spielentscheidenden Situationen wie einem Elfmeter, einer Roten Karte oder einer VAR-Entscheidung kann Swisslos Wetten ebenfalls mit Quote 1.00 werten.

Cash-Out ist bei Sporttip für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten verfügbar, vor Spielbeginn und live, aber nur online und nur als vollständiges Cash-Out. Eine Teilauszahlung ist nicht möglich, einen Teilausstieg aus einer Kombiwette bietet Sporttip nicht. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche Gewinn, wenn die Wette durchläuft, und hängt vom Stand der Ereignisse ab. Swisslos kann den Cash-Out-Betrag jederzeit ändern und muss Cash-Out nicht für alle Wetten anbieten. Einmal ausgeführt, lässt sich der Cash-Out nicht rückgängig machen.

Bei Loterie Romande ist Cash-Out ebenfalls Teil von Jouez Sport. Die genauen Modalitäten sind in den Spielregeln von Loterie Romande festgehalten. Wer dort spielt, sollte die Bedingungen vor der ersten Wette lesen, weil die Spielregeln jene von Sporttip nicht spiegeln.

Quoten, Marge und der Sinn eines Vergleichs

Wer wissen will, welcher Wettanbieter die besten Quoten hat, muss zuerst verstehen, was eine Quote ist. Eine Quote ist der Faktor, mit dem der Einsatz multipliziert wird, um den Bruttogewinn zu berechnen. Bei einer Quote von 2.10 und einem Einsatz von CHF 10 gibt die Wette im Erfolgsfall CHF 21 zurück, der Nettogewinn ist CHF 11. Bei einer Quote von 1.50 gibt es CHF 15 zurück, der Nettogewinn ist CHF 5.

Der Vergleich wird spannend, wenn es um die Marge geht, die der Anbieter in jede Quote einbaut. Bei einem Fussballspiel mit drei Ausgängen Heimsieg, Unentschieden und Auswärtssieg addieren sich die reziproken Quoten nicht zu 1, sondern zu etwas über 1. Das, was über 1 liegt, ist die Marge, der Anteil, den der Anbieter pro eingesetzten Franken im Durchschnitt behält. Eine Auszahlungsquote von 95 Prozent entspricht einer Marge von 5 Prozent. Je tiefer die Marge, desto besser für die Spielerin oder den Spieler.

Im Schweizer Markt ist der direkte Quotenvergleich auf zwei Anbieter beschränkt, weil es nur zwei gibt. Beide Anbieter orientieren sich an der Marktlage und am Wettbewerb im Ausland, aber die Quoten unterscheiden sich trotzdem, oft in Nuancen. Wer konsequent auf Margen achtet, sollte vor einer Wette beide Angebote prüfen, gerade bei populären Spielen. Es gibt keine Schweizer Plattform, die Quoten beider Veranstalter bündelt, das wäre ein Drittprodukt, das einer Bewilligung bedürfte. Wer also vergleichen will, muss sich bei Swisslos und Loterie Romande separat anmelden, sofern der Wohnsitz im jeweiligen Vertragsgebiet liegt.

Für Kombinationswetten multiplizieren sich die Quoten der einzelnen Voraussagen zur Gesamtquote. Bei fünf Voraussagen mit Quoten von 1.50, 1.80, 2.00, 1.65 und 2.20 ergibt sich eine Gesamtquote von rund 19.6, was bei einem Einsatz von CHF 10 einen Bruttogewinn von rund CHF 196 bedeutet. Allerdings ist die Wahrscheinlichkeit, dass alle fünf Voraussagen eintreffen, deutlich tiefer als die Quote suggeriert, und genau das ist die Marge, die in jeder einzelnen Quote steckt.

Bei Sporttip werden Gewinne zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Das klingt marginal, ergibt bei kleinen Einsätzen aber spürbare Differenzen. Eine Wette zu Quote 1.97 und Einsatz CHF 10 ergibt einen Bruttogewinn von CHF 19.70, abgerundet auf 5 Rappen sind es CHF 19.65. Bei Kombinationen mit vielen Voraussagen schaukelt sich der Effekt nach oben.

Welche Sportarten und Wettbewerbe erlaubt sind

Die Gespa führt eine Liste der bewilligten Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten. Es ist eine geschlossene Liste, das heisst, was nicht draufsteht, ist auch nicht bewilligt. Die Liste enthält Fussball, Tennis, Eishockey, Handball, Basketball und andere klassische Sportarten, dazu Wetten auf Grossanlässe wie Weltmeisterschaften, Olympische Spiele oder die Champions League, jeweils mit der Einschränkung, dass die Wettbewerbe namentlich aufgeführt sind. Qualifikationsrunden sind nur erlaubt, wenn sie auf der Liste stehen, Frauenwettbewerbe ebenso, Ranglistenwetten nur, wenn die Rangliste für den Einzug in einen internationalen Wettbewerb oder das Podium entscheidet, nicht auf Trainingsläufe.

Was auf der Liste nicht auftaucht, ist erwähnenswert. Eckenwetten, Kartenwetten, virtuelle Sportarten, esports: Sie erscheinen in der Liste nicht oder sind ausdrücklich ausgenommen. Das heisst nicht zwingend, dass jede dieser Wettenform bei beiden Schweizer Veranstaltern unmöglich ist, aber die Bewilligung deckt sie nicht ab. Wer bei einem Schweizer Anbieter Wetten auf Ecken oder Karten sucht, wird sie nicht finden. Wer auf esports wetten will, muss sich an ausländische Anbieter halten, mit den bekannten Folgen für Bewilligung, Schutz und Besteuerung.

Wetten auf Wettereignisse, Politik oder TV-Shows sind in der Schweiz nicht erlaubt, ebenso wenig wie Wetten auf Ereignisse, an denen überwiegend Minderjährige beteiligt sind. Ein Fussballspiel einer U18-Mannschaft kann folglich nicht Wettgegenstand sein. Auch das ist Teil des Spielerschutzgedankens, der das BGS trägt.

Neue Wettanbieter: warum der Markt nicht wächst

Die Frage, ob in der Schweiz ein neuer Wettanbieter den Markt ergänzen könnte, ist regulatorisch schnell beantwortet. Die IKV 2020 legt fest, dass Sportwetten und Lotterien gemeinsam von den beiden Veranstaltern Swisslos und Loterie Romande durchgeführt werden. Mehr Veranstalter sind nicht vorgesehen. Eine Aufweichung dieser Regel wäre eine politische Entscheidung, die im Geldspielkonzert der Kantone und des Bundes zu treffen wäre, und ist derzeit nicht in Sicht.

Was im Internet als «neue Wettanbieter» gehandelt wird, sind in aller Regel ausländische Marken, die mit Werbung im Schweizer Markt auftauchen, oft über soziale Medien, Influencer, Affiliate-Links oder VPN-Umgehungen. Sie alle fallen unter dieselbe Logik: Keine Schweizer Bewilligung, keine Aufsicht durch die Gespa, kein Anschluss an das Sperrregister, keine Garantie für Auszahlung im Streitfall. Die Gespa kann eine Domain auf die Sperrliste setzen, die Schweizer Internetprovider sperren sie via DNS. Der Anbieter reagiert, indem er unter einer neuen Domain weitermacht, die Gespa setzt diese Domain wieder auf die Liste. Das Katz-und-Maus-Spiel ist die Regel, nicht die Ausnahme.

Wer in der Schweiz spielt und einen neuen Anbieter sucht, hat faktisch zwei Optionen. Entweder er bleibt bei den beiden bewilligten Veranstaltern und akzeptiert deren Wettprogramm, Regeln und Limits, oder er sucht einen ausländischen Anbieter und nimmt die damit verbundenen Risiken in Kauf. Eine dritte Option, ein Schweizer Anbieter mit grossem Sortiment, existiert nicht.

Veranstalter im Vergleich

Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die beiden bewilligten Veranstalter und die gelisteten ausländischen Anbieter, die in der Schweiz ohne Bewilligung auftreten. Sie ist eine Einordnung, keine Empfehlung; jede Zeile steht für sich, und die Spalten tragen nur, was die Faktenlage hergibt.

Anbieter Schweizer Bewilligung Veranstalter oder ausgewiesene Lizenz
Swisslos Sporttip Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel
Loterie Romande Jouez Sport Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS Loterie Romande, Lausanne
AmunRa ohne Schweizer Bewilligung ausgewiesene Lizenz nicht etabliert; in der Schweiz ohne Wirkung
HighFlyBet ohne Schweizer Bewilligung ausgewiesene Lizenz nicht etabliert; in der Schweiz ohne Wirkung
Rollbit ohne Schweizer Bewilligung ausgewiesene Lizenz nicht etabliert; in der Schweiz ohne Wirkung
FortuneJack ohne Schweizer Bewilligung ausgewiesene Lizenz nicht etabliert; in der Schweiz ohne Wirkung
DirectionBet ohne Schweizer Bewilligung ausgewiesene Lizenz nicht etabliert; in der Schweiz ohne Wirkung
Playzilla ohne Schweizer Bewilligung ausgewiesene Lizenz nicht etabliert; in der Schweiz ohne Wirkung
Betovo ohne Schweizer Bewilligung ausgewiesene Lizenz nicht etabliert; in der Schweiz ohne Wirkung
Boomerang Bet ohne Schweizer Bewilligung ausgewiesene Lizenz nicht etabliert; in der Schweiz ohne Wirkung

Was eine Wette rechnerisch kostet

Wer mit einem monatlichen Budget von CHF 1’000 spielt und das Geld einmal auf einen Markt mit zwei Ausgängen zu Quote 1.90 und 1.90 setzt, dem hilft eine kleine Rechnung, um die Grösse der Marge einzuordnen. Die Auszahlungsquote für diesen Markt berechnet sich als 1 geteilt durch die Summe der reziproken Quoten. Bei zwei Ausgängen mit Quote 1.90 ergibt sich 1 ÷ (1 ÷ 1.90 + 1 ÷ 1.90) = 1 ÷ (0,5263 + 0,5263) = 1 ÷ 1,0526 = rund 0,9500. Die Auszahlungsquote liegt also bei rund 95 Prozent, die Marge bei rund 5 Prozent. Bei einem Einsatz von CHF 1’000, der auf den Markt verteilt wird, behält der Anbieter im Durchschnitt rund CHF 50, die Spielerseite erhält rund CHF 950 zurück. Das ist kein Verlust einer einzelnen Wette, sondern der statistische Mittelwert über viele Wetten. Wer die Wette verliert, verliert seinen Einsatz, wer gewinnt, erhält seine Quote. Über viele Wetten gemittelt, schmilzt der Einsatz um rund 5 Prozent pro gesetztem Franken.

Diese Rechnung gilt als Band, nicht als exakter Wert. Welche Marge im Einzelfall anfällt, hängt vom Markt, vom Anbieter und vom Zeitpunkt der Wette ab. Märkte mit drei Ausgängen wie 1X2 im Fussball haben typischerweise eine höhere Marge als Zwei-Wege-Märkte. Spezialwetten auf Ecken, Karten oder Torschützen haben oft deutlich höhere Margen. Wer seine Kosten im Griff behalten will, achtet auf die Marge, nicht auf den Bonus.

Für die bewilligten Schweizer Veranstalter heisst das: Beide arbeiten mit ähnlichen Margen wie internationale Anbieter, sie sind aber nicht in jedem Markt gleich aufgestellt. Der Quotenvergleich bei einem einzelnen Spiel kann einen Unterschied von wenigen Prozentpunkten ergeben, was sich bei häufigem Spielen summiert. Wer den Schweizer Markt nutzt, sollte vor einer Wette beide Anbieter konsultieren, sofern der Wohnsitz passt, und auf den Wetttyp achten.

Die einzelnen Anbieter

Swisslos Sporttip

Swisslos, die Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel, ist der Veranstalter für die Deutschschweiz, das Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Das Vertragsgebiet umfasst 19 Kantone: AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH, dazu TI und FL. Die Online-Sportwette läuft unter dem Namen Sporttip, das Wettprogramm ist breit, die Regeln sind im Detail auf der Swisslos-Website dokumentiert. Wer in diesen Kantonen wohnt, kann ein Swisslos-Konto eröffnen, die Online-Teilnahmebedingungen akzeptieren und an Sporttip teilnehmen.

Die Stärke von Sporttip liegt in der Solidität. Die Spielregeln sind klar, die Auszahlung folgt einer festen Logik, das Sperrregister ist angeschlossen, die Identitätsprüfung ist obligatorisch. Wer als Spielerin oder Spieler Wert auf einen Veranstalter legt, der seine Hausaufgaben im Spielerschutz macht, ist hier richtig. Das Sortiment folgt der Gespa-Liste, entsprechend kleiner als bei internationalen Anbietern, dafür verbindlich.

Der Bruttospielertrag aus Sportwetten betrug 2025 CHF 169 Mio., im Vorjahr waren es CHF 182 Mio. Der Rückgang um 7,0 Prozent war das erste Minus seit Inkrafttreten des Geldspielgesetzes. Swisslos führt das teils auf neue Limitierungsmassnahmen im Vertrieb über Verkaufsstellen zurück. Wer wissen will, wie sich das Online-Geschäft entwickelt, muss die nächste Geschäftsberichts-Saison abwarten. Klar ist: Das Sportwettengeschäft ist für Swisslos ein wesentlicher, aber nicht dominanter Teil des Portfolios. Lotterien und andere Spiele tragen mehr zum Reingewinn bei.

Für die Bewertung zählt: Sporttip ist der eine Anbieter, an dem kein Weg vorbeiführt, wenn man in der Deutschschweiz, im Tessin oder in Liechtenstein wohnt. Die Bedienung ist nüchtern, die Limits sind eng, das Sortiment ist definiert, die Spielregeln sind transparent. Wer ein Bonusfeuerwerk sucht, wird enttäuscht, wer ein stabiles, regelkonformes System sucht, ist richtig.

Loterie Romande Jouez Sport

Die Loterie Romande, in der Rechtsform Société de la Loterie de la Suisse Romande, betreibt die Online-Sportwette Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Der Sitz liegt in Lausanne, Avenue de Provence 14, in der Romandie. Die Loterie Romande zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende. Wer in einem dieser Kantone wohnt, kann ein Konto eröffnen und online an Jouez Sport teilnehmen.

Das Modell ist dasselbe wie bei Swisslos, aber sprachlich und kulturell auf die Romandie zugeschnitten. Die Spielregeln, die Gespa-Liste, die Identitätsprüfung, das Sperrregister, die Verlustlimiten: alles läuft nach demselben Rahmen. Unterschiede gibt es in der konkreten Ausgestaltung der Spielregeln, in der Sortimentszusammensetzung und in der Benutzeroberfläche. Wer beide Anbieter vergleichen will, sollte sich die Spielregeln beider Veranstalter beschaffen und Seite an Seite legen, statt aus der Ferne zu urteilen.

Die Loterie Romande hat im Jahr 2025 von der Gespa 24 Einwilligungen für Gratisspielangebote erhalten, Swisslos deren 8. Die Westschweizer Veranstalterin nutzt den Korridor für Werbeaktionen also deutlich stärker. Das heisst nicht, dass Loterie Romande mehr oder bessere Boni verteilt, aber es zeigt, dass die Aufsicht dort häufiger grünes Licht gibt.

Für die Bewertung: Jouez Sport ist das Gegenstück zu Sporttip und der einzige bewilligte Anbieter für die Romandie. Wer dort wohnt, kommt an Loterie Romande nicht vorbei, wenn er legal online wetten will. Das Sortiment ist definiert, die Spielregeln sind offen, die Westschweizer Identität des Anbieters zeigt sich in der Sprache und in der Verankerung in den Kantonen.

AmunRa

AmunRa ist eine ausländische Marke ohne Schweizer Bewilligung. Die Marke wirbt im Internet mit einem ägyptischen Thema, einem grosszügigen Bonusprogramm und einem breiten Wettangebot. In der Schweiz hat sie keine Veranstalter- und keine Spielbewilligung, eine ausländische Lizenz, deren Wirkung hier nicht besteht, ändert daran nichts. Die Gespa kann die Domain auf die Sperrliste setzen, Schweizer Internetprovider sperren sie via DNS, AmunRa reagiert mit neuen Domains.

Wer bei AmunRa spielt, tut das ohne Schweizer Schutz. Im Streitfall ist die zuständige Stelle die Aufsichtsbehörde des Lizenzlandes, nicht die Gespa. Wer einen Gewinn nicht erhält, kann sich an diese ausländische Behörde wenden, mit dem Aufwand und der Unsicherheit, die ein solcher Weg mit sich bringt. Eine Schweizer Anlaufstelle existiert nicht. Wer auf ein konto auf den eigenen Namen auszahlen will, muss die Schweizer Bank überzeugen, dass die eingehende Transaktion aus einem Glücksspiel stammt und steuerlich korrekt behandelt wird.

Der Reiz von AmunRa liegt im grossen Sortiment und im Bonusangebot. Der Preis dafür ist der Verlust des Schweizer Schutzes, der Verlust des Sperrregister-Anschlusses und die steuerliche Unsicherheit. Wer dies bewusst in Kauf nimmt, mag auf der Plattform spielen, sollte sich aber der Konsequenzen bewusst sein.

HighFlyBet

HighFlyBet folgt demselben Muster wie AmunRa: ausländische Marke, keine Schweizer Bewilligung, keine Schweizer Aufsicht, keine Schweizer Anlaufstelle im Streitfall. Die Plattform wirbt mit Sportwetten, Casino und Live-Angeboten, die Gespa-Liste der erlaubten Wetten gilt hier nicht, das heisst, das Sortiment ist breiter als bei Swisslos oder Loterie Romande, aber unreguliert.

Wer bei HighFlyBet spielt, sollte sich vor Augen führen, dass die Gespa die Seite jederzeit auf die Sperrliste setzen kann. Damit verschwindet der Zugang über Schweizer Internetprovider, nicht aber die persönliche Verpflichtung gegenüber dem Anbieter, falls dort ein Saldo besteht. Eine Auszahlung ist dann nur über VPN oder ausländische Netze erreichbar, was die Frage aufwirft, ob das Schweizer Recht diese Handlung als Umgehung der Sperre wertet.

Rollbit

Rollbit positioniert sich als Plattform mit Sportwetten, Casino und Kryptowährungen. Auch hier gilt: keine Schweizer Bewilligung, kein Schweizer Schutz, keine Gespa-Aufsicht. Kryptowährungen sind in der Schweiz als Zahlungsmittel im regulierten Glücksspiel nicht zugelassen, eine Auszahlung an ein Schweizer Bankkonto erfolgt erst, wenn die Spielgewinne in Fiat umgewandelt sind. Wer bei Rollbit spielt, akzeptiert diese Konstruktion oder lässt die Finger davon.

FortuneJack

FortuneJack ist ein weiterer Krypto-glücksspielanbieter, der in der Schweiz ohne Bewilligung auftritt. Die Plattform wirbt mit Bitcoin, Ethereum und anderen Kryptowährungen, der Markenkern ist die schnelle Ein- und Auszahlung über Blockchain-Adressen. Schweizer Recht kennt das nicht, eine Schweizer Bewilligung wäre dafür auch nicht zu bekommen. Wer bei FortuneJack spielt, bewegt sich vollständig ausserhalb des Schweizer Schutzraums.

DirectionBet

DirectionBet reiht sich in die Liste der ausländischen Anbieter ohne Schweizer Bewilligung ein. Die Plattform wirbt mit einem Sportwettenangebot, Livewetten und Bonusaktionen. Was in der Schweiz nicht erlaubt ist, ist hier nicht Gegenstand der Bewilligung, entsprechend wenig greift die Schweizer Aufsicht. Spielerinnen und Spieler, die hier aktiv sind, kennen die Konstruktion: Die Plattform akzeptiert Schweizer Kundinnen und Kunden, verlangt aber keine Schweizer Bewilligung, weil die in der Schweiz nicht zu haben ist.

Playzilla

Playzilla folgt dem Muster der übrigen ausländischen Anbieter. Keine Schweizer Bewilligung, keine Schweizer Aufsicht, das Bonusangebot ist grosszügig, das Wettprogramm ist breit. Wer sich für die Plattform interessiert, sollte sich klarmachen, dass eine Auszahlung an ein Schweizer Konto eine Erklärung gegenüber der Bank triggert und dass der Kanton Thurgau Gewinne aus ausländischen Grossspielen als voll steuerbares Einkommen behandelt.

Betovo

Betovo ist ein weiterer ausländischer Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Die Plattform wirbt mit Sportwetten, Casino und Live-Angeboten. Das Spielen erfolgt ohne Schweizer Schutz, das Bonusangebot verleitet zum Weitermachen, und die Aufsicht im Lizenzland ist nicht mit der Schweizer Aufsicht vergleichbar. Wer hier spielt, sollte das bewusst tun.

Boomerang Bet

Boomerang Bet beschliesst die Liste der ausländischen Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Wie die anderen wirbt die Plattform mit Sportwetten, Casino und Bonusaktionen, mit dem bekannten Preis: keine Schweizer Aufsicht, kein Schweizer Schutz, keine Schweizer Anlaufstelle. Wer auf Boomerang Bet spielt, übernimmt die Verantwortung für Auszahlung, Steuern und Sperre selbst.

Was die Wahl konkret bedeutet

Wer in der Deutschschweiz wohnt, hat mit Sporttip den einen bewilligten Anbieter, an dem er online Sportwetten platzieren kann. Die Vorteile liegen auf der Hand: Schweizer Bewilligung, Schweizer Aufsicht, Schweizer Schutzsystem, klar definierte Regeln, garantierte Auszahlung an ein Schweizer Konto, anerkannte Spielregeln, Schutz vor Minderjährigen, angeschlossenes Sperrregister. Der Preis ist ein engeres Wettprogramm, kleinere Boni und eine nüchterne Bedienung. Wer mit dieser Wahl leben kann, ist gut bedient.

Wer in der Romandie wohnt, hat mit Jouez Sport das Gegenstück. Die Vorteile sind dieselben, die Ausgestaltung ist auf die Westschweiz zugeschnitten. Werbung und Bonusangebote sind in der Romandie etwas häufiger als in der Deutschschweiz, aber im internationalen Vergleich immer noch zurückhaltend.

Wer aus der Schweiz heraus bei einem ausländischen Anbieter spielt, sollte sich drei Dinge klarmachen. Erstens: Die ausländische Lizenz gilt in der Schweiz nicht, der Anbieter hat hier keine Bewilligung. Zweitens: Im Streitfall gibt es keine Schweizer Anlaufstelle, die Aufsicht im Lizenzland ist nicht immer schnell oder durchsetzungsstark. Drittens: Die steuerliche Behandlung in der Schweiz ist kantonal unterschiedlich, der Kanton Thurgau etwa behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen als voll steuerbares Einkommen.

Wer trotzdem wechselt, sollte die Limits und Spielregeln des neuen Anbieters prüfen, eine separate E-Mail-Adresse verwenden, das Passwort nicht mit anderen Konten teilen und die Auszahlung an ein Konto auf den eigenen Namen verlangen. Das alles ändert nichts an der fehlenden Schweizer Bewilligung, es reduziert aber die Reibung im Alltag.

Häufige Fragen

Welche Wettanbieter sind in der Schweiz erlaubt?

Nur zwei: Swisslos mit Sporttip und Loterie Romande mit Jouez Sport. Beide halten die Veranstalter- und die Spielbewilligung nach dem Geldspielgesetz und stehen unter der Aufsicht der Gespa. Jeder Anbieter ist nur für sein Vertragsgebiet zuständig: Swisslos für die Deutschschweiz, das Tessin und Liechtenstein, Loterie Romande für die sechs Westschweizer Kantone. Alles andere ist in der Schweiz nicht bewilligt.

Wie viele Wettanbieter mit Schweizer Bewilligung gibt es, und für welche Kantone gelten sie?

Es gibt zwei Veranstalter, jeder mit einer Bewilligung für sein Gebiet. Swisslos deckt 19 Deutschschweizer Kantone ab, dazu das Tessin und Liechtenstein, Loterie Romande betreut die Romandie mit Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Online-Konten können nur Personen mit Wohnsitz im jeweiligen Vertragsgebiet eröffnen. Eine schweizweite Bewilligung gibt es nicht, weil das BGS die Zahl der Veranstalter auf zwei beschränkt.

Welche Wettanbieter sind seriös, und woran lässt sich eine Schweizer Bewilligung erkennen?

Seriös im Sinne des Schweizer Rechts sind nur die beiden genannten Veranstalter. Eine Schweizer Bewilligung erkennt man an der Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS, der Aufsicht durch die Gespa und der Eintragung der Lotterie. Wer unsicher ist, ob ein Anbieter bewilligt ist, prüft die Liste der Gespa oder fragt direkt beim Anbieter nach. Ausländische Lizenzen, gleich aus welchem Land, gelten in der Schweiz nicht.

Was bedeutet die Sperrliste der Gespa für ausländische Wettanbieter?

Die Gespa führt eine Liste von Domains ausländischer Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Schweizer Internetprovider sperren diese Domains via DNS. Wer einen Eintrag auf der Sperrliste hat, ist für Schweizer Internetnutzerinnen und -nutzer grundsätzlich nicht erreichbar, kann aber mit neuen Domains reagieren. Das System ist ein Katz-und-Maus-Spiel, aber die Sperrliste zeigt klar, welche Anbieter die Aufsicht als nicht bewilligt einstuft. Ende 2025 standen 671 Domains auf der Liste.

Welcher Wettanbieter hat die besten Quoten, und was sagt eine Quote über die Marge aus?

In der Schweiz sind nur zwei Anbieter verfügbar, ein direkter Quotenvergleich läuft also zwischen Sporttip und Jouez Sport, je nach Wohnsitz. Eine Quote ist der Faktor, mit dem der Einsatz multipliziert wird. Die Marge ist der Anteil, den der Anbieter pro eingesetztem Franken im Durchschnitt behält. Eine Auszahlungsquote von 95 Prozent entspricht einer Marge von 5 Prozent. Wer vergleichen will, sollte beide Anbieter für dasselbe Spiel prüfen und die Margen für vergleichbare Märkte berechnen.

Wie werden Gewinne aus Sporttip und Jouez Sport besteuert, und was bedeutet der Steuerfreibetrag je nach Kanton?

Gewinne aus Schweizer Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag einkommensteuerfrei. Der Freibetrag ist pro Kanton unterschiedlich, die Bundesgrenze liegt seit dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000. Wer darunter bleibt, zahlt auf den Wettgewinn keine Steuern. Über dem Freibetrag behält der Veranstalter 35 Prozent Verrechnungssteuer ein, die bei der Steuererklärung zurückgefordert werden können. Wer in einem Kanton mit niedrigerem Freibetrag wohnt, kann auch unter der Bundesgrenze steuerpflichtig werden, das ist kantonal unterschiedlich.

Inhalt erstellt vom Team «tippsheutech»