Ganz neue Sportwettenanbieter in der Schweiz: was 2026 wirklich neu ist und was erlaubt bleibt
Stand: Oktober 19, 2026 · geprüft gegen das Geldspielgesetz (BGS), die Gespa-Aufsicht und die Spielregeln von Swisslos Sporttip und Loterie Romande Jouez Sport.
Wer in der Schweiz nach einem «neuen» Sportwettenanbieter sucht, landet fast immer bei denselben zwei Namen. Das ist kein Zufall, sondern Folge der interkantonalen Lotterie- und Wettpolitik, die den Markt seit Jahren auf zwei Veranstalter begrenzt. Wer neu wirkt, ist entweder ein neues Produkt dieser beiden – oder ein ausländischer Anbieter ohne Schweizer Bewilligung, mit keinem Schweizer Rechtsschutz und einer realistischen Chance, auf der Gespa-Sperrliste zu landen. Beide Wege muss man kennen, bevor man sich entscheidet.
Zahlung, Auszahlung, Geschwindigkeit – was bewilligte Anbieter vorgeben
Bei einem bewilligten Schweizer Anbieter ist die Zahlungsseite eng. Gewinne und Spielguthaben werden ausschliesslich auf ein Bank- oder Postkonto überwiesen, das auf den Namen der spielenden Person lautet – das schreibt die Verordnung über Geldspiele (Art. 50 Abs. 2 VGS) vor. Anonyme Auszahlungen, Wallet-Auszahlungen an Dritte oder Krypto-Auszahlungen gibt es dort nicht. Wer mit Bitcoin einzahlt, sucht nicht bei Swisslos oder Loterie Romande, sondern auf einer ausländischen Seite – und verlässt den Schutzrahmen des BGS vollständig.

Ein- und Auszahlungswege bei Swisslos und Loterie Romande
Das Swisslos-Spielkonto wird per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein aufgeladen, Mindestbetrag 20 CHF. Pro 30 Tage sind höchstens 10’000 CHF möglich; ein Aufladen ist nur zulässig, solange das Wallet-Guthaben 9’999 CHF nicht übersteigt. Als Online-Zahlungsart nennt Swisslos PostFinance Pay – die Bestätigung läuft direkt in der PostFinance App. Bei Loterie Romande gelten analoge Pfade: Aufladung über die zulässigen Online-Zahlungsmittel oder Einzahlungsschein, anschliessend Gutschrift auf dem Spielkonto.
Bei der Auszahlung wird der Ton trocken. Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % anfallen, und die Überweisung dauert 5 bis 10 Arbeitstage. Gewinne bis 1’000 CHF pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut; Gewinne darüber gehen bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Bank- oder Postkonto. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar – wer mit einem Bonus gewinnt, hat den Gewinn auf dem Wallet, nicht auf dem Konto.
Wieso Auszahlungen nur auf das eigene Konto gehen
Das ist kein operativer Zufall, sondern Geldspielaufsicht. Art. 50 Abs. 2 VGS schreibt die Auszahlung auf ein Konto im eigenen Namen vor; gleichzeitig verbietet Art. 75 Abs. 1 BGS die Kreditgewährung an Spielende. Beide Regeln greifen ineinander: eine Auszahlung an ein fremdes Konto wäre eine mögliche Geldwäscherei-Route und würde das Verbot der Kreditierung an Spieler unterlaufen. Auf einer ausländischen Seite sind diese Schranken nicht gegeben – was marketingtechnisch nach Freiheit klingt, ist im Streitfall ein echtes Problem: wer ohne Schweizer Bewilligung spielt, hat im Konfliktfall kein Schweizer Gericht, an das er sich wenden kann, und keine Schweizer Aufsicht, die ihn schützt.
Geschwindigkeit im Vergleich
Die «schnellste Auszahlung» ist ein Werbeversprechen, das im bewilligten Markt kaum zieht. Swisslos gibt 3 Arbeitstage für Gewinne über 1’000 CHF an und 5 bis 10 Arbeitstage für Wallet-Auszahlungen ab dem dritten Mal. Loterie Romande arbeitet mit denselben Bank- und Postkonto-Laufzeiten. Wer aus einem bewilligten Anbieter in Minuten auszahlen will, findet das Angebot schlicht nicht. Wer eine Auszahlung in Minuten verspricht, ist mit hoher Wahrscheinlichkeit eine ausländische Seite – mit allen Folgen, die im Abschnitt zur Rechtslage stehen.
PayPal, Paysafecard, Bitcoin – was im bewilligten Markt fehlt
PayPal zählt im deutschsprachigen Raum zu den nachgefragten Zahlungswegen; im bewilligten Schweizer Markt spielt es keine Rolle, weil die Auszahlungspflicht auf das eigene Bank- oder Postkonto jede Wallet-Lösung ausschliesst. Die Paysafecard ist als Prepaid-Option für Einzahlungen denkbar, aber Swisslos und Loterie Romande listen sie nicht als Online-Zahlungsart – wer dort einzahlt, nimmt den Einzahlungsschein oder PostFinance Pay. Bitcoin schliesslich fällt vollständig aus dem bewilligten Rahmen, weil weder Aufsicht noch Auszahlungspfad mit dem BGS vereinbar sind. Wer mit Bitcoin spielen will, wechselt die Seite und damit die Schutzebene.
Was das für die Wahl bedeutet
Wer Wert auf eine Auszahlung in Minuten, auf Krypto oder auf PayPal als Auszahlungsweg legt, ist mit dem bewilligten Markt nicht bedient. Wer im Schutz des BGS spielen will – mit selbst gesetzten Verlustlimiten, mit Spielsperre im schweizweiten Register und mit Auszahlung auf das eigene Konto – bekommt diese Sicherheit nur bei Swisslos und Loterie Romande. Es ist eine Wahl, kein Kompromiss.
Sportarten, Wettbewerbe, Wettarten – was die Gespa-Liste zulässt
Was bei einem bewilligten Anbieter gewettet werden kann, ist nicht Sache der Marketingabteilung, sondern einer Liste. Die Gespa (Interkantonale Geldspielaufsicht, Bern) führt eine Liste der bewilligten Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten (Stand 10.09.2026; Grundlage Art. 25 BGS, Art. 29 VGS). Was nicht auf der Liste steht, darf nicht angeboten werden. Wer bei Sporttip oder Jouez Sport eine Wette sucht, die dort nicht auftaucht, ist auf einer ausländischen Seite richtig – oder geht gar nicht.
Was auf der Liste steht und was nicht
Auf der Liste stehen Sportwettarten auf Wetten: Resultatwetten, Handicap, Über/Unter, Torschützenwetten, Livewetten, Kombiwetten – alles im Rahmen von bewilligten Sportarten und Wettbewerben. Was nicht steht: Wetten auf Wetter, Politik oder TV-Shows; Eckball- und Kartenwetten; eine eigene Esports-Sektion; Wetten auf Trainingsläufe; und alle Events, an denen überwiegend Minderjährige beteiligt sind (Art. 25 Abs. 2 BGS). Wer auf den exotischen Markt setzen will, den eine internationale Plattform anpreist, wechselt die Seite.
Qualifikation, Frauenwettbewerbe, Rangierungswetten
Qualifikationsrunden sind nur dann erlaubt, wenn sie in der Liste auftauchen; dasselbe gilt für Frauenwettbewerbe. Ranglistenwetten sind nur erlaubt, wenn die Ranglistik über die Qualifikation für einen internationalen Wettbewerb oder über das Podium entscheidet – Ranglistenwetten auf ein Formel-1-Qualifying sind also erlaubt, Ranglistenwetten auf ein Trainingsergebnis nicht. Diese Engführungen wirken kleinteilig, sind aber die operative Umsetzung von Art. 25 BGS. Wer viele Märkte will, schaut ins Programm der ausländischen Anbieter und akzeptiert, dass er dort ohne Schweizer Schutz spielt.
Livewetten – was bei Swisslos und Loterie Romande gilt
Livewetten sind erlaubt; das BGS kennt kein generelles Verbot bestimmter Live-Märkte. Bei Sporttip gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird – eine Livewette ohne Livestream ist also zulässig. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00; in spielentscheidenden Situationen (Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid) kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Wer Livewetten platziert, achtet auf den Zeitpunkt: eine Sekunde nach dem Tor bringt nur den Einsatz zurück, nicht den Gewinn.
Cash-Out als Operator-Feature
Cash-Out ist im BGS nicht geregelt, sondern Operator-Sache. Bei Sporttip gibt es Cash-Out für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur online und nur als vollständiges Cash-Out – eine Teilauszahlung ist nicht vorgesehen. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und Swisslos garantiert Cash-Out nicht für jeden Markt. Der Cash-Out-Betrag liegt unter dem möglichen vollen Wettgewinn und kann von Swisslos jederzeit geändert werden. Wer Cash-Out als Sicherheitsnetz versteht, sollte wissen: der «sichere Gewinn» ist kleiner als der mögliche, und das Cash-Out kann in dem Moment weg sein, in dem man es drückt.
Kombiwetten und Bet-Builder bei Sporttip
Bei Sporttip werden voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung nur über die «Bet-Builder-Funktion» kombiniert; eine Kombination, die Swisslos irrtümlich ohne diese Funktion annimmt, kann sie für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Diese Konstruktion schützt die Wettenden vor einer Wette, die nur auf dem Papier existiert, und schützt den Veranstalter vor einer offensichtlichen Fehlannahme. Wer mehrere Märkte des gleichen Spiels kombinieren will, nutzt den Bet-Builder – alles andere ist Risk.
Reguläre Spielzeit und Resultatgültigkeit
Bei Sporttip umfasst die reguläre Spielzeit die reguläre Spieldauer (Fussball 90 Minuten) plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder Gegenstand der Wette sind. Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nachgeholt, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00. Das ist ein klarer Schnitt: 48 Stunden sind die Grenze, alles darüber ist eine neue Wette.
Was in der Schweiz «neu» heisst – und was nicht
Wer nach neuen Sportwettenanbietern in der Schweiz sucht, sucht häufig nach einer Liste von Launches des letzten Quartals. Die Realität ist nüchterner: Neue Anbieter mit Schweizer Bewilligung gibt es nicht, weil das BGS den Kreis der Veranstalter auf zwei begrenzt (Art. 21–25 BGS; IKV 2020). Was es geben kann, ist ein neues Produkt dieser beiden Veranstalter oder eine neue Sportart, die neu auf die Gespa-Liste kommt. Was es definitiv nicht gibt, ist eine neue Schweizer Konzession für einen dritten Veranstalter.
Swisslos Sporttip – der deutschsprachige Veranstalter
Swisslos ist die Interkantonale Landeslotterie-Genossenschaft mit Sitz in Basel. Ihre Sportwette läuft unter dem Namen Sporttip, gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020). Das Vertragsgebiet von Swisslos umfasst die Deutschschweizer Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH, den Kanton Tessin sowie das Fürstentum Liechtenstein. Wer in diesen Kantonen wohnt, kann ein Online-Konto bei Swisslos eröffnen und Sporttip spielen. Wer in einem Westschweizer Kanton wohnt, ist bei Loterie Romande richtig.
Loterie Romande Jouez Sport – der Westschweizer Veranstalter
Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Die Kontaktadresse der Loterie Romande ist Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne; sie zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende. Ein Online-Konto bei Loterie Romande ist nur für Personen mit Wohnsitz in diesen sechs Kantonen zugänglich. Wer die Grenze zur Romandie zieht, wechselt den Veranstalter – nicht den Schutz, der ist bei beiden gleich.
Was «neue Sportwettenanbieter 2026» in den Suchergebnissen sind
Wer nach «neue Sportwettenanbieter» oder «neue Online-Sportwettenanbieter» googelt, findet Listen von internationalen Marken mit Lizenzen aus Curaçao, Malta, Anjouan oder anderen Jurisdiktionen. Diese Lizenzen haben in der Schweiz keine Kraft (Art. 4 BGS); die Anbieter sind nicht zur Aufsicht durch die Gespa zugelassen, nicht an das Schweizer Sperrregister angeschlossen und nicht an Schweizer Gerichte. Was sie sind: kommerzielle Anbieter, die in vielen Märkten legal operieren, in der Schweiz aber ohne Bewilligung. Wer dort spielt, spielt ausserhalb des Schweizer Rechtsraums.
Markteintritt in der Schweiz – was er voraussetzt
Ein Markteintritt in der Schweiz setzt eine interkantonale Bewilligung voraus (Veranstalterbewilligung plus Spielbewilligung pro Spiel; Art. 21–25 BGS), einen Sitz in der Schweiz oder einem Vertragsstaat und die Bereitschaft, die Erträge nach IKV 2020 zu verteilen. Diese Voraussetzungen sind so eng, dass in den letzten Jahren kein dritter Veranstalter eine Bewilligung erhalten hat. Wer also einen neuen Namen in der Schweizer Landschaft sieht, der nicht Swisslos oder Loterie Romande heisst, sieht eine ausländische Seite – ob mit oder ohne ausländische Lizenz.
Die zehn grössten Anbieter im Vergleich
Die Tabelle sortiert nach der in der Schweiz geltenden Rechtslage: zuerst die zwei bewilligten Veranstalter, dann die ausländischen Anbieter ohne Schweizer Bewilligung, die Schweizer Spielende in Werbung und Vergleichsportalen antreffen. Die Spalten folgen dem, was im bewilligten Markt unterscheidbar ist: Bewilligungsstatus, Veranstalter oder gemeldete Lizenz. Was die Tabelle nicht zeigt, sind die Konditionen – die sind bei den ausländischen Anbietern in der Schweiz nicht durchsetzbar.
| Anbieter | Schweizer Bewilligung | Veranstalter / gemeldete Lizenz |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | bewilligt | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel; Bewilligung unter BGS (SR 935.51), Aufsicht Gespa |
| Loterie Romande Jouez Sport | bewilligt | Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande), Lausanne; Bewilligung unter BGS (SR 935.51), Aufsicht Gespa |
| BetAlright | ohne Schweizer Bewilligung | Lizenz nicht etabliert; in der Schweiz ohne Kraft (Art. 4 BGS) |
| Rabona | ohne Schweizer Bewilligung | Lizenz nicht etabliert; in der Schweiz ohne Kraft (Art. 4 BGS) |
| 20Bet | ohne Schweizer Bewilligung | Lizenz nicht etabliert; in der Schweiz ohne Kraft (Art. 4 BGS) |
| MyStake | ohne Schweizer Bewilligung | Lizenz nicht etabliert; in der Schweiz ohne Kraft (Art. 4 BGS) |
| MrXbet | ohne Schweizer Bewilligung | Lizenz nicht etabliert; in der Schweiz ohne Kraft (Art. 4 BGS) |
| Betscore | ohne Schweizer Bewilligung | Lizenz nicht etabliert; in der Schweiz ohne Kraft (Art. 4 BGS) |
| HornetBet | ohne Schweizer Bewilligung | Lizenz nicht etabliert; in der Schweiz ohne Kraft (Art. 4 BGS) |
| BC.Game | ohne Schweizer Bewilligung | Lizenz nicht etabliert; in der Schweiz ohne Kraft (Art. 4 BGS) |
Die Spalte «Schweizer Bewilligung» ist im bewilligten Markt eine Ja-Nein-Frage; die Spalte «Veranstalter / gemeldete Lizenz» zeigt, wer hinter dem Angebot steht und auf welcher Grundlage es im Ausland operiert. Was die Tabelle bewusst nicht zeigt, ist eine Bewertung der Quoten oder des Angebots: bei den ausländischen Anbietern gibt es in der Schweiz keine verlässliche Quelle für aktuelle Margen, und bei den bewilligten Anbietern hängt die Marge vom Markt und vom Zeitpunkt ab.
Wie die Tabelle zu lesen ist
Die ersten zwei Zeilen stehen nicht deshalb oben, weil sie besser wären, sondern weil sie die einzigen sind, die in der Schweiz spielen dürfen. Die ausländischen Anbieter sind nach Alphabet, nicht nach Qualität sortiert – eine vergleichende Bewertung wäre ohne Schweizer Datengrundlage unseriös. Wer aus dieser Liste eine Auswahl treffen will, entscheidet zuerst die Bewilligungsfrage und schaut dann, ob das, was die ausländische Seite bietet, im Verhältnis zum fehlenden Schutz steht.
Warum die Bewilligung allein nicht alles erklärt
Eine Bewilligung garantiert noch keinen attraktiven Wettmarkt. Die Gespa-Liste ist eine geschlossene Liste, nicht ein Mindestschlusel an erlaubten Wetten. Wer auf den breiten internationalen Markt zugreifen will – mit Esports, Kartenwetten, Spezialwetten – ist im bewilligten Markt nicht bedient. Umgekehrt garantiert eine ausländische Lizenz keinen Schutz in der Schweiz, gleich wie seriös die Lizenz ausgebende Stelle ist. Die Wahl ist zwischen zwei Modellen, nicht zwischen «gut» und «schlecht»: bewilligt und eng, oder unbewilligt und breit – mit allen Konsequenzen, die in den nächsten Abschnitten stehen.
Einordnung: was «neu» im Sportwettenmarkt der Schweiz bedeutet
Ein Anbieter gilt als neu, wenn er erst kürzlich auftritt – das ist eine Beschreibung, keine Sicht. «Neu» sagt nichts über die Bewilligung, nichts über die Quote und nichts über die Qualität des Angebots. Ein neuer Anbieter kann eine seriöse Lizenz in einem anderen Land haben oder keine; er kann ein etabliertes Produkt sein oder ein weisser Fleck. Wer «neu» mit «besser» gleichsetzt, verwechselt Marketing mit Substanz.
Welcher Anbieter die besten Quoten hat
Die Frage nach den besten Quoten ist im bewilligten Schweizer Markt eine Frage nach dem Zeitpunkt und dem Markt, nicht nach dem Anbieter. Zwischen Swisslos und Loterie Romande gibt es keinen konstanten Quoten-Vorteil; Margen schwanken je nach Sportart, Wettbewerb und Saison. Wer konsequent die beste Quote sucht, vergleicht das aktuelle Wettprogramm beider Anbieter, Markt für Markt. Die «Quote» im Anschluss an ein Wettprogramm ist nicht fest, sondern folgt der Marktbewegung.
Quotenschlüssel und Marge – was sie bedeuten
Der Quotenschlüssel ist die Auszahlungsquote eines Marktes: 1 ÷ (1/Quote₁ + … + 1/Quoteₙ) über alle Ausgänge eines Marktes. Die Marge ist 100 % minus diesen Schlüssel – der Anteil, den der Veranstalter von jedem eingesetzten Franken behält. Eine Marge von 5 % bedeutet, dass der Markt 95 % der Einsätze als Gewinne auszahlt; eine Marge von 8 % bedeutet 92 %. Diese Zahlen sind nicht im Wettprogramm sichtbar, aber sie stecken in jeder Quote. Wer zwei Quoten vergleicht, vergleicht implizit zwei Margen.
Wie man die Marge selbst prüft
Beispiel: Ein Fussball-Match hat die Quoten 2.10 für Heimsieg, 3.40 für Unentschieden, 3.50 für Auswärtssieg. Der Quotenschlüssel ist 1 ÷ (1/2.10 + 1/3.40 + 1/3.50) = 1 ÷ (0.4762 + 0.2941 + 0.2857) = 1 ÷ 1.0560 = 0.9470, also 94.70 %. Die Marge ist 5.30 %. Wer auf einem anderen Markt eine Quote von 1.85, 3.6, 4.2 sieht, prüft 1 ÷ (1/1.85 + 1/3.6 + 1/4.2) = 1 ÷ (0.5405 + 0.2778 + 0.2381) = 1 ÷ 1.0564 = 0.9467, also 94.67 % Marge 5.33 %. Der Unterschied von 0.03 Prozentpunkten ist klein, aber auf Dauer messbar.
Sportwettenanbieter mit Bitcoin – was das in der Schweiz bedeutet
«Sportwettenanbieter mit Bitcoin» ist ein Suchbegriff, der im bewilligten Schweizer Markt ins Leere zeigt. Bitcoin-Einzahlungen sind im bewilligten Rahmen nicht möglich, weil die Auszahlungspflicht auf das eigene Konto und das Verbot der Kreditgewährung eine Wallet-zu-Wallet-Abwicklung ausschliessen. Wer mit Bitcoin spielt, spielt bei einem ausländischen Anbieter, der in der Schweiz keine Bewilligung hat. Was als «moderne Zahlung» vermarktet wird, ist im Schweizer Schutzrahmen ein Ausschlusskriterium.
Rechtslage: was das BGS erlaubt und was nicht
Die Rechtslage in der Schweiz ist klar, aber eng. Online-Sportwetten sind ein Grossspiel im Sinne des Geldspielgesetzes (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019; Art. 3 lit. c und e). Aufsichtsbehörde ist die Gespa (Interkantonale Geldspielaufsicht, Bern; Geldspielkonkordat seit 1. Januar 2021), nicht die ESBK, die nur Casinos beaufsichtigt. Eine Bewilligung erfordert eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung pro Spiel (Art. 21–25 BGS); sie «gilt nur in der Schweiz» (Art. 4 BGS).

Die zwei bewilligten Veranstalter
Die Kantone haben die Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt: Swisslos, Produkt Sporttip, und Loterie Romande, Produkt Jouez Sport. Eine Liste weiterer bewilligter Sportwettenanbieter existiert nicht, weil es keine weiteren gibt. Die Gespa veröffentlicht nur die Sperrliste gesperrter ausländischer Domains, nicht ein Verzeichnis bewilligter Buchmacher. Wer eine dritte Schweizer Bewilligung sucht, sucht etwas, das es nicht gibt.
Was eine ausländische Lizenz in der Schweiz bedeutet
Eine Lizenz aus Curaçao, Malta, Deutschland oder einem anderen Land hat in der Schweiz keine Kraft (Art. 4 BGS). Sie macht den Anbieter nicht zu einem Schweizer Veranstalter und begründet keine Schweizer Aufsicht. Das Veranstalten von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist eine Straftat – bis 3 Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis 5 Jahre (Art. 130 BGS). Wer als Spielende spielt, wird in der Regel nicht bestraft; Einsätze und Gewinne können aber im Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und es gibt keinen fair-play-Schutz.
Zugangssperre: die Gespa-Sperrliste
Die Gespa führt eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekomanbieter per DNS-Sperre blockieren (Art. 86–93 BGS; erste Liste 3. September 2019, 671 Domains Ende 2025). Gesperrte Domains werden innert Stunden ersetzt («Domain-Hopping» – die Gespa nennt unter anderem Interwetten und Bet-at-Home als bekannte Fälle und führt bet365 auf der Liste). Wer eine ausländische Seite öffnen will, sieht eine Gespa-Sperrseite oder erreicht die Seite über wechselnde Domains. Die Sperre ist technisch, nicht inhaltlich – wer es umgeht, hat keinen Anspruch auf Schweizer Schutz.
Wer ein Online-Konto eröffnen darf
Ein Online-Konto bei Swisslos erfordert mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet; es darf keine Spielsperre bestehen, jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft. Bei Loterie Romande gelten die analogen Voraussetzungen, beschränkt auf die sechs Westschweizer Kantone. Wer seinen Wohnsitz wechselt, verliert den Zugang zum alten Konto und muss beim Veranstalter des neuen Kantons neu beginnen.
Was auf das eigene Konto ausbezahlt wird
Gewinne und Spielguthaben werden auf ein Bank- oder Postkonto überwiesen, das auf den Namen der spielenden Person lautet (Art. 50 Abs. 2 VGS). Anonyme Auszahlungen und Krypto-Auszahlungen gibt es im bewilligten Rahmen nicht; Kredit an Spielende ist verboten (Art. 75 Abs. 1 BGS). Welche Zahlungsmarke n ein Veranstalter akzeptiert, ist Sache des Veranstalters und steht in seinen Spielregeln. Eine Schweizer Sperre für Zahlungen an nicht bewilligte Anbieter existiert nicht – Banken und Karten blockieren Zahlungen an ausländische Wettanbieter nicht.
Werbung für ausländische Anbieter
Werbung für nicht in der Schweiz bewilligte Glücksspiele ist verboten (Art. 74 Abs. 3 BGS) und wird mit Busse bis 500’000 CHF bestraft (Art. 131 BGS). Werbung darf zudem nicht aufdringlich oder irreführend sein und sich nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen richten (Art. 74 BGS). Wer eine Anzeige für einen ausländischen Anbieter sieht, sieht eine Anzeige, die in der Schweiz nicht geschaltet werden dürfte. Die Verantwortung liegt beim Werbe-Sender, nicht beim Leser – aber der Leser sollte wissen, dass er ein Angebot sieht, das in der Schweiz nicht zugelassen ist.
Steuern auf Gewinne
Gewinne aus Schweizer Grossspielen – wozu die ESTV Sportwetten zählt – sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommensteuerfrei; der Bund setzt den Freibetrag ab 1.1.2026 auf 1’071’000 CHF (2025: 1’070’400 CHF). Die kantonalen Freibeträge unterscheiden sich, und ein typischer Spielender liegt mit seinem Gewinn weit darunter: in der Regel keine Einkommensteuer und keine Verrechnungssteuer. Liegt der Gewinn über dem Freibetrag, zieht der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ab, die über die Steuererklärung zurückgefordert wird. Gewinne aus ausländischen Anbietern unterliegen keiner Verrechnungssteuer; die kantonale Praxis im Thurgau behandelt solche Gewinne jedoch unabhängig vom Betrag als steuerbares Einkommen. Wer unsicher ist, fragt den Steuerberater oder die kantonale Steuerverwaltung.
Wer in der Schweiz kein Geldspiel anbieten darf
Ohne Schweizer Bewilligung ist das Anbieten von Wetten und Lotterien in der Schweiz verboten. Wer eine ausländische Lizenz vorzeigt, kann sich nicht auf Art. 4 BGS berufen – diese Lizenz gilt «nur in der Schweiz» für Schweizer Anbieter, nicht für ausländische Anbieter in der Schweiz. Wer also auf einer ausländischen Seite spielt, kann sich nicht auf den Schutz der ausländischen Aufsicht berufen, wenn der Anbieter in Konkurs geht, Gewinne nicht auszahlt oder sich anders verhält als versprochen. Das ist der Preis des breiten Marktes ohne Schweizer Bewilligung.
Spielerschutz: was bewilligte Anbieter vorgeben
Bewilligte Anbieter in der Schweiz sind verpflichtet, Spielende zu schützen. Die Mechanismen sind im BGS und in der VGS festgeschrieben; die beiden Schweizer Veranstalter setzen sie in ihren Spielregeln um. Wer bei einem bewilligten Anbieter spielt, hat Anspruch auf diese Mechanismen – und die Pflicht, sie zu nutzen.
Selbst gesetzte Limiten
Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen (Oberlimite 9’999 CHF, unter 21 Jahren 1’000 CHF). Eine Senkung der Limite gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich. Loterie Romande setzt analoge Limiten nach demselben Muster. Wer keine Limite setzt, kann nicht spielen – das ist die Bedingung für die Kontoeröffnung.
Spielsperre und Sperrregister
Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf; eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Eine selbst gewählte Spielsperre kann erst nach drei Monaten aufgehoben werden (Art. 84 VGS), unter Einbezug einer Fachstelle (Art. 81 BGS). Das Register ist die schweizweite Sperre, nicht die einzelne Seite – wer bei Swisslos gesperrt ist, ist es bei Loterie Romande und in den Schweizer Online-Casinos ebenso.
Werbung von der Saison 2025/26 – Testkäufe der Gespa
Die Gespa hat 2025 an Verkaufsstellen Testkäufe durchgeführt: in 47.5 % von 200 Versuchen wurde eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Das ist kein Argument gegen den Online-Markt, der mit Ausweis und Datenprüfung arbeitet; es ist ein Argument dafür, dass der Online-Markt der sichere Pfad ist und die Verkaufsstelle ein Risiko bleibt. Wer den Online-Weg wählt, hat eine stärkere Eingangskontrolle als an der Verkaufsstelle.
Schutz auf ausländischen Seiten – was fehlt
Eine ausländische Seite ohne Schweizer Bewilligung ist nicht an das Schweizer Sperrregister angeschlossen. Wer sich bei einem ausländischen Anbieter sperren will, sperrt sich dort – nicht in der Schweiz. Wer bei einem ausländischen Anbieter eine Verlustlimite festlegt, legt sie dort fest, nicht im Schweizer Register. Wer bei einem ausländischen Anbieter ein Problem hat, kann sich an keine Schweizer Aufsicht wenden. Das ist der Preis der Seite ohne Bewilligung.
Faire Wette und Auszahlung im Streit
Wer bei einem bewilligten Anbieter eine Auszahlung bestreitet, kann sich an die Gespa wenden und im Streitfall an ein Schweizer Gericht. Wer bei einem ausländischen Anbieter eine Auszahlung bestreitet, muss sich an die ausländische Aufsicht oder ein ausländisches Gericht wenden – wenn es sie gibt und wenn die ausländische Aufsicht tatsächlich eingreift. Die Kosten des Rechtsstreits im Ausland liegen beim Spielenden, nicht beim Anbieter.
Boni und Gratiswetten – was in der Schweiz erlaubt ist
In der Schweiz sind Gratisspielguthaben und Gratiswetten an die vorgängige Zustimmung der Gespa gebunden (Art. 75 Abs. 2 BGS). 2025 hat die Gespa 24 Zusagen an Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt. Boni und Gratiswetten, die nicht von der Gespa genehmigt sind, dürfen nicht angeboten werden. Wer einen Bonus ohne bewährte Konditionen sieht, sieht einen Bonus, der in der Schweiz nicht hätte beworben werden dürfen.
Der Sporttip-Kombiboost
Der Sporttip-Kombiboost gilt nur online (Prematch, Live, Systemwetten) und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Wer bei Sporttip eine Kombiwette mit weniger als vier Voraussagen oder mit einer Quote unter 1.50 baut, bekommt keinen Boost; die Kontoeröffnung wird nicht rückwirkend korrigiert.
Quotenboosts und Profitboosts bei Sporttip
Quotenboosts gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage. Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettendem nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert; bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Wer den Boost nutzt, achtet auf die Limite – ein höherer Einsatz wird nicht mit einem höheren Boost belohnt.
Berechnung des Wettgewinns
Der Gewinnbetrag einer Sporttip-Wette ergibt sich aus Einsatz mal Quote (bei Kombinationen mal Gesamtquote, dem Produkt der Einzelquoten) und wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Beispiel: Einsatz 10 CHF, Quote 2.10, ergibt 10 × 2.10 = 21.00 CHF; abgerundet auf 5 Rappen sind 21.00 CHF. Eine Kombiwette mit 4 Voraussagen zu 1.95, 2.20, 1.85, 2.05 hat die Gesamtquote 1.95 × 2.20 × 1.85 × 2.05 = 16.27; bei einem Einsatz von 10 CHF ist der Gewinn 10 × 16.27 = 162.70 CHF. Mit Kombiboost bei 4 Voraussagen (5 %) erhöht sich der Nettogewinn um 5 %: (162.70 – 10) × 1.05 + 10 = 165.84 CHF, abgerundet auf 5 Rappen 165.85 CHF.
Was im bewilligt von Boni sonst noch zu beachten ist
Ein Bonus ist nicht umsonst, auch wenn er so vermarktet wird. Die Gespa lässt nur Bonusaktionen zu, die ihre Bedingungen offenlegen und nicht auf Minderjährige oder gesperrte Personen zielen. Wer bei Sporttip oder Jouez Sport einen Bonus annimmt, liest die Spielregeln, in denen der Bonus steht – insbesondere die Frist, die Einsatz- und die Auszahlungsbedingungen. Was die Werbung verschweigt, steht in den Spielregeln – auch in der Schweiz.
Boni auf ausländischen Seiten
Eine ausländische Seite kann jeden Bonus anbieten, den ihre Lizenz erlaubt – das gilt in der Schweiz nicht. Der Bonus ist an die Umsatzbedingungen der ausländischen Seite gebunden, nicht an die Schweizer Spielregeln. Im Konfliktfall hilft die Schweizer Aufsicht nicht; die ausländische Aufsicht hilft nur, wenn sie greift und die Beschwerde formal zulässig ist. Ein «100 % Bonus» auf einer ausländischen Seite ist im Schweizer Schutzrahmen wertlos – nicht, weil der Bonus nicht existiert, sondern weil die Schutzmechanismen im Streitfall fehlen.
Swisslos Sporttip – was den Veranstalter ausmacht
Swisslos ist die Interkantonale Landeslotterie-Genossenschaft mit Sitz in Basel. Die Sportwette läuft unter dem Namen Sporttip, gestützt auf die IKV 2020. Das Vertragsgebiet umfasst die Deutschschweizer Kantone, den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Wer in diesem Gebiet wohnt, kann ein Swisslos-Konto eröffnen und Sporttip spielen.
Limits und Spielregeln
Bei Sporttip beträgt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten 1 CHF, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette 1’000 CHF und für eine Systemwette 10’000 CHF. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern; eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Wer regelmässig hohe Einsätze plant, prüft das Wettprogramm, nicht den Werbeversprechen.
Selbst gesetzte Verlustlimiten
Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen (Oberlimite 9’999 CHF, unter 21 Jahren 1’000 CHF). Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für 30 Tage möglich. Wer ohne Limite spielen will, wird nicht spielen können.
Cash-Out, Livewetten, Kombiwetten
Cash-Out ist für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten verfügbar, vor Spielbeginn und live, aber nur online und nur als vollständiges Cash-Out; eine Teilauszahlung ist nicht möglich. Livewetten sind zulässig, eine Wette nach dem Eintreffen des Wettausgangs zählt mit Quote 1.00. Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung werden nur über die Bet-Builder-Funktion kombiniert.
Einsatz und Auszahlung im Detail
Gewinne bis 1’000 CHF pro Spielbestätigungsquittung werden automatisch dem Wallet gutgeschrieben; Gewinne darüber gehen bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Bank- oder Postkonto. Wallet-Auszahlungen sind in 365 Tagen zweimal gratis, ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % anfallen, die Überweisung dauert 5 bis 10 Arbeitstage. Aufladen geht per Online-Zahlungsmittel oder Einzahlungsschein, Mindestbetrag 20 CHF, maximal 10’000 CHF pro 30 Tage.
Wer Sporttip nicht spielen darf
Sporttip steht Personen ab 18 Jahren offen; Minderjährige sind ausgeschlossen. Wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten. Eine Wette, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert wird, zählt mit Quote 1.00; in spielentscheidenden Situationen kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten.
Vertrauen und Verteilung
Der Reingewinn aus den übrigen Spielen (ohne Lose) wird nach der IKV 2020 zu 50 % nach ständiger Bevölkerungszahl und zu 50 % nach Spieleinsätzen auf die Vereinbarungskantone verteilt; die Spielsuchtabgabe beträgt 0.5 % des Bruttospielertrags aus Lotterien und Sportwetten (2025: 3’863’790 CHF). Wer bei Sporttip spielt, spielt für einen Veranstalter, der nach der IKV 2020 einen festen Anteil an gemeinnützige Zwecke in den Kantonen abführt.
Wann Sporttip die richtige Wahl ist
Sporttip ist die richtige Wahl für Spielende im Vertragsgebiet, die im Schutz des BGS spielen wollen und das Wettprogramm eines bewilligten Veranstalters akzeptieren. Wer den breiten internationalen Markt sucht – mit Esports, Kartenwetten, Spezialwetten – ist hier nicht bedient. Wer mit Bitcoin einzahlen oder mit PayPal auszahlen will, ist hier falsch. Die Plattform ist so einfach, wie sie sein muss, und so eng, wie das BGS sie macht.
Loterie Romande Jouez Sport – was den Veranstalter ausmacht
Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Sitz in Lausanne, Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne; 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz, 221 Mitarbeitende. Ein Online-Konto ist nur für Personen mit Wohnsitz in diesen sechs Kantonen zugänglich.
Online-Zugang und Verifikation
Wer in der Romandie wohnt, kann ein Loterie-Romande-Konto eröffnen, sofern die IKV-Voraussetzungen erfüllt sind: 18 Jahre, Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in einem der sechs Kantone, keine Spielsperre im schweizweiten Register. Die Verifikation läuft über die Ausweis- und Adressdaten, die bei der Kontoeröffnung hochgeladen werden. Eine Person darf nur ein Konto pro Veranstalter haben.
Verkaufsstellen als Vertriebsweg
2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz: das ist das dichte Netz, das Loterie Romande für die Romandie aufgebaut hat. Wer in der Romandie wohnt, kann Jouez Sport online oder an der Verkaufsstelle spielen – die Quittung kommt aus dem Terminal. Die Testkäufe der Gespa 2025 (47.5 % von 200 Versuchen) betreffen die Verkaufsstelle, nicht das Online-Konto; das Online-Konto ist mit Ausweis- und Datenabgleich gesichert.
Limits, Cash-Out, Auszahlung
Die Limiten und Auszahlungsregeln sind analog zu Swisslos: Verlustlimiten vor Spielbeginn, Auszahlung auf das eigene Bank- oder Postkonto, Cash-Out als Operator-Feature, soweit Jouez Sport es anbietet. Wer die genauen Werte sucht, schaut in die Spielregeln von Jouez Sport – sie sind die Schweizer Quelle, nicht die Werbung.
Verteilung und gemeinnützige Zwecke
Wie Swisslos ist Loterie Romande an die IKV 2020 gebunden und führt einen Anteil an die Westschweizer Kantone ab. Wer bei Loterie Romande spielt, spielt für einen Veranstalter, der nach dem gleichen Modal schreit wie Swisslos – nur in einem anderen Vertragsgebiet. Das Schutzniveau ist identisch, der Kanton unterschiedlich.
Wann Jouez Sport die richtige Wahl ist
Jouez Sport ist die richtige Wahl für Spielende in der Romandie, die im Schutz des BGS spielen wollen. Für Deutschschweizer, Tessiner und Liechtensteiner ist es keine Option – sie sind bei Swisslos. Für Spielende, die mit Krypto, mit PayPal oder mit breiten Märkten spielen wollen, ist es ebenfalls keine Option. Wer in der Romandie wohnt und im Schutz des BGS spielen will, hat mit Jouez Sport die einzige bewilligte Adresse.
Ausländische Anbieter – was sie sind und was sie nicht sind
Die folgenden acht Anbieter sind ausländische Marken, die Schweizer Spielende in Werbung und Vergleichsportalen antreffen. Sie haben keine Schweizer Bewilligung und keine Schweizer Aufsicht; ihre Lizenz, wenn sie eine haben, gilt in der Schweiz nicht (Art. 4 BGS). Sie sind im Folgenden nicht bewertet, sondern eingeordnet – nach dem, was sie sind und was sie für Schweizer Spielende bedeuten.
BetAlright – was es ist
BetAlright ist eine ausländische Wettplattform mit Lizenz in einer anderen Jurisdiktion; in der Schweiz hat die Lizenz keine Kraft. Wer dort spielt, spielt ausserhalb des BGS, ohne Spielsperre im schweizweiten Register und ohne Schweizer Aufsicht im Streitfall. Die Domain kann auf der Gespa-Sperrliste landen.
Rabona – was es ist
Rabona ist eine ausländische Wettplattform mit Lizenz in einer anderen Jurisdiktion; in der Schweiz hat die Lizenz keine Kraft. Wer dort spielt, spielt im selben Rahmen wie bei Spielende bei BetAlright – mit denselben feinen Lücken im Schutz und derselben feinen Sperrmöglichkeit durch die Gespa.
20Bet – was es ist
20Bet ist eine ausländische Wettplattform mit Lizenz in einer anderen Jurisdiktion; in der Schweiz hat die Lizenz keine Kraft. Wer dort spielt, hat keinen Anspruch auf Schweizer Aufsicht und kein Anrecht auf die Schweizer Spielsperre.
MyStake – was es ist
MyStake ist eine ausländische Wettplattform mit Lizenz in einer anderen Jurisdiktion; in der Schweiz hat die Lizenz keine Kraft. Der breitere Markt ist verfügbar – der Schweizer Schutz nicht.
MrXbet – was es ist
MrXbet ist eine ausländische Wettplattform mit Lizenz in einer anderen Jurisdiktion; in der Schweiz hat die Lizenz keine Kraft. Wer dort spielt, ist auf die ausländische Aufsicht angewiesen, sofern sie greift.
Betscore – was es ist
Betscore ist eine ausländische Wettplattform mit Lizenz in einer anderen Jurisdiktion; in der Schweiz hat die Lizenz keine Kraft. Wer dort spielt, übernimmt das volle Risiko: kein Schweizer Schutz, keine Schweizer Aufsicht, keine Schweizer Spielsperre.
HornetBet – was es ist
HornetBet ist eine ausländische Wettplattform mit Lizenz in einer anderen Jurisdiktion; in der Schweiz hat die Lizenz keine Kraft. Die Plattform wirbt mit Krypto, PayPal und breitem Markt – alles, was die Schweizer Plattform nicht hat, und alles, was die Schweizer Schutzebene ausschliesst.
BC.Game – was es ist
BC.Game ist eine ausländische Wettplattform mit Lizenz in einer anderen Jurisdiktion; in der Schweiz hat die Lizenz keine Kraft. Die Plattform wirbt intensiv mit Krypto und mit breitem Esports-Angebot; in der Schweiz ist sie nicht zugelassen, und ihre Domain kann auf der Gespa-Sperrliste landen.
Was die ausländischen Anbieter gemeinsam haben
Alle acht haben keine Schweizer Bewilligung. Alle acht können auf der Gespa-Sperrliste landen. Alle acht haben ein breiteres Wettprogramm als Sporttip oder Jouez Sport. Alle acht akzeptieren Zahlungsmittel, die Swisslos und Loterie Romande nicht akzeptieren. Allen acht gemeinsam ist: kein Schweizer Schutz im Streitfall, kein Anschluss an das schweizweite Sperrregister, keine Schweizer Aufsicht. Wer dort spielt, spielt im kommerziellen Bereich, nicht im Schutz des BGS.
Was die ausländischen Anbieter unterscheidet
Die Anbieter unterscheiden sich in ihren Lizenzen, in ihren Auszahlungsgeschwindigkeiten, in ihren Bonusbedingungen und in ihren Limits. Eine vergleichende Bewertung dieser Unterschiede ist im Schweizer Kontext nicht möglich, weil keine Schweizer Quelle die aktuellen Margen und Bedingungen prüft. Wer die Unterschiede vergleichen will, vergleichen sie auf den Seiten der Anbieter – mit dem Wissen, dass die Werbung dort nicht durch die Gespa geprüft ist.
Wann ein ausländischer Anbieter die richtige Wahl ist
Ein ausländischer Anbieter ist die richtige Wahl, wenn das Schutzfragment Breitungs schutz nicht entscheidend ist und der breitere Markt wichtiger. Wer das BGS schätzt, ist im bewilligten Markt besser aufgehoben. Wer den breiten Markt sucht und das Risiko trägt, ist im ausländischen Markt besser aufgehoben – mit allen Folgen, die in der Rechtslage stehen.
Häufige Fragen
Gibt es in der Schweiz ganz neue Sportwettenanbieter mit Bewilligung?
Nein – die interkantonale Lotterie- und Wettpolitik begrenzt die Veranstalter auf Swisslos und Loterie Romande. Eine Schweizer Bewilligung für einen dritten Veranstalter ist im geltenden Recht nicht vorgesehen; was es gibt, sind neue Produkte dieser beiden Veranstalter oder neue Sportarten auf der Gespa-Liste. Alles, was «neu» aussieht und nicht von Swisslos oder Loterie Romande kommt, ist eine ausländische Seite ohne Schweizer Bewilligung.
Welcher Anbieter ist der beste, wenn nur zwei Veranstalter zugelassen sind?
Die Wahl zwischen Swisslos und Loterie Romande ist eine Frage des Kantons: Wer in der Deutschschweiz, im Tessin oder in Liechtenstein wohnt, spielt bei Swisslos Sporttip; wer in der Romandie wohnt, spielt bei Loterie Romande Jouez Sport. Beide Veranstalter stehen unter der Aufsicht der Gespa, beide sind an die IKV 2020 gebunden, beide bieten das Schutzniveau des BGS. Ein «besser» im Sinn der Quote hängt vom Markt und vom Zeitpunkt ab – die Margen schwanken.
Was bedeutet es, wenn ein Anbieter auf der Sperrliste der Gespa steht?
Eine Sperrliste-Eintragung bedeutet, dass die Gespa die Domain des Anbieters auf die Liste gesetzt hat und Schweizer Telekomanbieter die Seite per DNS-Sperre blockieren. Wer die Seite öffnen will, sieht eine Sperrseite oder erreicht die Domain nicht direkt. Die Sperre ist technisch, nicht inhaltlich; wer sie umgeht, hat keinen Anspruch auf Schweizer Schutz. Die Gespa aktualisiert die Liste laufend – Domains werden ersetzt, neue Domains kommen hinzu.
Welcher Anbieter hat die besten Quoten, und wie lässt sich die Marge vergleichen?
Im bewilligten Schweizer Markt lässt sich die Marge nur rechnerisch durchführen, nicht durch einen fixen Vergleich der Anbieter. Wer beides an Beispielen vergleichen will, schaut das aktuelle Wettprogramm beider Veranstalter an und rechnet: 1 ÷ (1/Quote₁ + … + 1/Quoteₙ) ergibt die Auszahlungsquote, 100 % minus diese Quote ist die Marge. Beispiel: Quoten 2.10, 3.40, 3.50 ergeben 94.70 % Auszahlung und 5.30 % Marge; 1.85, 3.60, 4.20 ergeben 94.67 % Auszahlung und 5.33 % Marge. Der Unterschied ist klein, aber pro Einsatz messbar.
Welche Zahlungswege sind bei bewilligten Anbietern möglich, und weshalb erfolgen Auszahlungen nur auf ein Konto im eigenen Namen?
Im bewilligten Markt sind Aufladung per Online-Zahlungsmittel oder Einzahlungsschein möglich (Mindestbetrag 20 CHF), Auszahlung nur auf das eigene Bank- oder Postkonto (Art. 50 Abs. 2 VGS). Swisslos nennt PostFinance Pay als Online-Zahlungsart; die Auszahlung erfolgt innert 3 Arbeitstagen (Gewinne über 1’000 CHF) oder 5 bis 10 Arbeitstagen (Wallet-Auszahlung). Anonyme Auszahlungen, Krypto und fremde Konten sind ausgeschlossen – das ist die Aufsicht, nicht der Anbieter.
Welche Risiken bestehen bei neuen Seiten ohne Schweizer Bewilligung, etwa solchen, die Bitcoin annehmen?
Wer auf einer Seite ohne Schweizer Bewilligung spielt, hat im Streitfall keine Schweizer Aufsicht und kein Schweizer Gericht. Die ausländische Lizenz – wenn vorhanden – gilt in der Schweiz nicht (Art. 4 BGS). Wer mit Bitcoin spielt, riskiert den Konfliktfall ohne Schweizer Schutz. Wer dort spielt, kann auf der Gespa-Sperrliste landen, Einsätze und Gewinne können im Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und die Spielsperre gilt nicht im schweizweiten Register.
Vergleich – tippsheutech
Inhalt erstellt vom Team «tippsheutech»
