Was eine Freiwette im Schweizer Sportwetten-Markt tatsächlich bringt
Stand: Oktober 19, 2026 · geprüft gegen die Bewilligungs- und Aufsichtsdaten der Gespa sowie die aktuellen Spielbedingungen von Swisslos und Loterie Romande.
Wer in der Schweiz nach «Freiwette Sportwetten» sucht, stösst rasch auf zwei gegensätzliche Welten. Auf der einen Seite stehen Sporttip von Swisslos und Jouez Sport von der Loterie Romande, die einzigen Veranstalter mit einer Schweizer Bewilligung für Sportwetten, und beide bieten Gratisspielguthaben nur in kleinem Rahmen und erst nach ausdrücklicher Zustimmung der Aufsichtsbehörde Gespa an. Auf der anderen Seite werben ausländische Plattformen mit grosszügigen Freiwetten ohne Einzahlung, die in der Schweiz jedoch weder bewilligt sind noch unter den Schutz des Geldspielgesetzes fallen. Die folgenden Abschnitte erläutern, was eine Freiwette rechnerisch bedeutet, welche Bedingungen in den Spielregeln stehen, wie die Gespa den Markt reguliert, und welche Folgen das für die eigene Setzbarkeit hat.
Spielerschutz zuerst: Was sich bei einer Freiwette nicht ändert
Eine Freiwette fühlt sich oft nach geschenktem Geld an. Sie ist es nicht, sobald sie eingesetzt wird. Wer eine Wette mit Gratisspielguthaben platziert, setzt anschliessend reale Bedingungen an reale Ereignisse, und das Schutzdispositiv des Geldspielgesetzes greift unabhängig davon, ob der Einsatz aus eigener Tasche oder aus einer Promotion stammt.
Verlust- und Einzahlungslimiten greifen auch bei Promo-Guthaben
Bei Sporttip müssen Spielende vor der ersten Teilnahme Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen, mit einer Obergrenze von CHF 9’999 (für unter 21-Jährige CHF 1’000). Eine Senkung der Limite wird sofort wirksam, eine Erhöhung greift erst nach 72 Stunden. Zusätzlich lässt sich eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage festlegen. Bei der Loterie Romande beträgt die maximale Einzahlung aufs Spielerkonto CHF 10’000 pro 30 Tage und das Wallet-Guthaben ist auf CHF 10’000 gedeckelt. Wer mit Gratisspielguthaben spielt, ändert nichts daran: Die Limite misst am Verlust, nicht an der Herkunft des Einsatzes.
Zugangssperren gelten produktübergreifend
Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne vorzeitige Aufhebung. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt zugleich für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Das Register ist nicht an ein einzelnes Produkt gebunden; wer sich sperrt, ist über die Swisslos-Angebote hinaus gesperrt.
Die Werbung der Konkurrenz verschiebt das Risiko nicht
Ausländische Anbieter ohne Schweizer Bewilligung werben häufig mit «5 euro freiwette ohne einzahlung», «freiwette bei registrierung» oder «freiwette ohne einzahlung 2026». Diese Offerten stehen in der Schweiz unter Art. 74 Abs. 3 BGS, und ihre Bewerbung ist mit Busse bis CHF 500’000 strafbar (Art. 131 BGS). Eine Freiwette, die in der Schweiz beworben wird, ist fast immer das Angebot eines Anbieters ohne Gespa-Bewilligung, ohne Anschluss an das schweizweite Sperrregister und ohne Schweizer Rechtsschutz. Genau dort entscheidet sich, ob das beworbene «geschenkte» Guthaben am Ende einen Einsatz wert ist.
Was eine Freiwette rechnerisch bedeutet
Eine Freiwette ist eine Wette, deren Einsatz nicht zurückbezahlt wird, wenn sie gewinnt. Bei Sporttip ergibt sich der Gewinn aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen aus Einsatz mal Gesamtquote, dem Produkt der Einzelquoten. Der Gewinn wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Der Einsatz fliesst also nicht in die Auszahlung; das ist der Kern des Mechanismus und der Grund, weshalb eine Freiwette weniger wert ist, als ihr Nominalwert suggeriert.
Der Rechenweg Schritt für Schritt
Für eine Freiwette über nominal CHF 10, eingesetzt auf eine Einzelwette mit Quote 2.00, sieht die Rechnung so aus:
- Einsatz: CHF 10 (wird nicht zurückbezahlt)
- Bruttogewinn: 10 × 2.00 = CHF 20.00
- Davon wird der «Einsatz»-Anteil von CHF 10 abgezogen
- Nettoauszahlung an die spielende Person: CHF 10.00
Wer die Wette verliert, verliert das Nominal komplett, denn es war von Anfang an Spielguthaben, das die Person nicht besass. Wer gewinnt, sieht den Nettogewinn auf dem Wallet, nicht den Bruttobetrag.
Marktwert einer Freiwette auf einem Zwei-Wege-Markt
Auf einem fairen Zwei-Wege-Markt mit zwei Ausgängen zu je 1.90 ergibt sich für die spielende Person die Auszahlungsquote 1 / (1/1.90 + 1/1.90), also 0,95. Die Marge des Marktes liegt entsprechend bei 5 %. Setzt jemand eine Freiwette über nominal 10 auf 1.90, so ist die Auszahlung bei Gewinn 10 × 1.90 = 19, davon werden 10 als «Einsatz» abgezogen, es verbleiben 9. Über sehr viele solcher Wetten gewinnt die Hälfte, also 9 pro zwei Wetten, abzüglich des nominellen Werts von 10. Der Erwartungswert pro Franken Gratisspielguthaben liegt bei etwa 0,45 Franken Auszahlung gegenüber einem Franken Nominalwert, also bei rund 45 % des Nominalbetrags. Diese Schätzung gilt unter der Annahme einer reinen Einzelwette ohne Mindestquotenaufschlag und ohne Ablauffrist.
Warum dieser Wert für den Alltag entscheidend ist
Der Marktwert einer Freiwette liegt damit klar unter ihrem Nominal. Wer eine Aktion «erhalte CHF 10 Gratisspielguthaben» bekommt, hält im statistischen Mittel nicht zehn Franken Geschenk in der Hand, sondern ein Versprechen über rund vier bis fünf Franken, sofern die Bedingungen keine Mindestquote vorschreiben, die das Bild weiter verschiebt. Je höher die geforderte Mindestquote, desto weniger wahrscheinlich trifft die Wette den Ausgang, und desto niedriger fällt der reale Wert aus. Genau darin liegt der Grund, warum die Gespa jede Gratisspielguthaben-Aktion vorgängig prüft: Der nominale Aktionseindruck soll nicht zu einem realen Verlust werden, der die Spielenden aus den eigenen Limiten wirft.
Vergleichswert: Aktion der Loterie Romande
Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» der Loterie Romande lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen: Wer innert 7 Tagen den in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben. Insgesamt waren 7’000 Stück verfügbar, das Guthaben war 30 Tage gültig und nicht auszahlbar. Der nominale Wert liegt also bei 10 Franken, die reale Spanne bei rund 2 bis 5 Franken erwarteter Auszahlung auf einem Zwei-Wege-Markt mit Quote 1.90, je nachdem, wann die spielende Person den Code einlöst und wie sie das Guthaben einsetzt.
Grenzen der Rechnung
Diese Schätzung gilt nur für einzelne Wetten ohne weitere Aufschläge. Sobald die Aktion eine Mindestquote verlangt, steigt die implizite Marge des Marktes, den die spielende Person überhaupt nutzen kann. Sobald das Guthaben nur 30 Tage gültig ist, schrumpft die Zahl sinnvoller Einsätze. Sobald das Guthaben nicht auszahlbar ist, kann der nominelle Wert nie auf das Bankkonto wandern. Wer auf einer Freiwette sitzt, sollte diese drei Bedingungen mitlesen, bevor er die Quote wählt.
Boni und Freiwetten im Schweizer Markt
Die Schweiz bildet beim Thema Boni und Freiwetten eine bewusste Ausnahme gegenüber den grossen europäischen Märkten. Wer das versteht, sieht die Angebote von Sporttip und Jouez Sport im richtigen Licht.
Warum Gratisspielguthaben in der Schweiz selten ist
Das Geldspielgesetz verlangt für Gratisspiele und Gratisguthaben die vorgängige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS). Im Jahr 2025 erteilte die Gespa 24 entsprechende Einwilligungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Die Zahlen fallen aus zwei Gründen klein aus: Erstens haben die beiden Veranstalter keinen Anreiz, eigene Margen durch Gratisspielguthaben aufzuweichen, weil ihre Erträge ohnehin in den AHV-Ausgleichsfonds, den Sport und die Kultur fliessen. Zweitens verlangt die Aufsicht eine konkrete Schutzwirkung der Aktion, etwa die Bindung an ein verifiziertes Konto und eine erkennbare Frist.
Wie Gratisspielguthaben bei Swisslos funktioniert
Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus. Ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden, die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar. Wer CHF 10 Spielguthaben erhält, kann damit wetten, sieht den Gewinn auf dem Wallet, kann ihn aber nicht direkt aufs Bankkonto transferieren, solange es sich um Promo-Guthaben handelt.
Welche Promotions Sporttip neben dem Guthaben einsetzt
Sporttip kennt mehrere Aktionsformen parallel zum Gratisspielguthaben:
- Kombiboost: Gilt nur online für Prematch, Live und Systemwetten. Verlangt mindestens vier Voraussagen mit Einzelquote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn staffelt sich: 5 % bei vier Voraussagen, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn Voraussagen. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert.
- Quotenboosts: Nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage.
- Profitboosts: Erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide Boosts sind pro Wettenden nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert. Bei einem Cash-Out verfällt der Boost.
Was hier nicht steht, ist ebenso aufschlussreich: klassische «100 %-Einzahlungsboni», die in anderen Märkten Standard sind, fehlen im Schweizer BGS-Setup, weil sie mit der Pflicht zur vorgängigen Gespa-Zustimmung kollidieren würden.
Wie die Loterie Romande das Wallet-Modell einsetzt
Bei der Loterie Romande werden Gewinne bis CHF 1’000 netto direkt dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne darüber auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen. Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar. Das bedeutet: Wer aus CHF 10 Promo-Guthaben einen Gewinn von 19 Franken macht, hat 9 Franken Echtgeld im Wallet, nicht 19, und kann diese 9 Franken gegen die IBAN auszahlen lassen, sobald die Walletschwelle passiert ist.
Pflicht zur Werbe-Beschränkung
Werbung für nicht in der Schweiz bewilligte Sportwetten ist verboten (Art. 74 Abs. 3 BGS) und wird mit Busse bis CHF 500’000 bestraft (Art. 131 BGS). Wer in der Schweiz eine Freiwette bewirbt, die nicht zu Sporttip oder Jouez Sport gehört, hat in aller Regel eine ausländische Plattform vor sich. Das ändert nichts an der Mechanik, aber alles an der Schutzlage.
Veranstalter im Vergleich
Wer in der Schweiz legal Sportwetten abschliessen will, hat genau zwei Optionen: Sporttip von Swisslos und Jouez Sport von der Loterie Romande. Daneben existieren ausländische Marken, die ohne Schweizer Bewilligung hierzulande Spielerinnen und Spieler annehmen, was unter Art. 130 BGS strafbar ist und für die Spielenden keinen Schutz entfaltet. Die folgende Übersicht stellt diese beiden Gruppen gegenüber.
Was die Schweizer Bewilligung konkret bedeutet
Eine Schweizer Sportwetten-Bewilligung ist eine Veranstalter- und eine Spielbewilligung nach BGS (Art. 21-25). Sie gilt nur in der Schweiz (Art. 4 BGS), wird von der Gespa überwacht und ist an einen geschlossenen Katalog erlaubter Sportarten, Wettbewerbe und Wetttypen gebunden (Art. 25 BGS, Art. 29 VGS, Liste Stand 10.09.2026). Wer eine solche Bewilligung hat, ist an die Schutzregeln des Gesetzes gebunden: 18-Jahres-Grenze, Identitätsprüfung, verlust- und einzahlungsseitige Selbstlimitierung, Spielsperre, getrennte Spielkonten, keine Kreditgewährung an Spielende, kein anonymer Zahlungsweg, Gewinne nur auf ein Konto im eigenen Namen (Art. 50 Abs. 2 VGS).
Was «ohne Schweizer Bewilligung» konkret bedeutet
Eine ausländische Lizenz, gleich ob aus Curaçao, Malta, Deutschland oder einem anderen Staat, hat in der Schweiz keine Rechtskraft (Art. 4 BGS). Wer bei einem solchen Anbieter spielt, hat keinen Zugang zum schweizweiten Sperrregister, keine Schweizer Rekursstelle und keine Garantie, dass die Gewinne tatsächlich ausbezahlt werden. Die Gespa veröffentlicht eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekomanbieter per DNS blockieren (Art. 86-93 BGS). Ende 2025 umfasste die Liste 671 Domains. Gesperrte Domains werden innert Stunden ersetzt, ein Vorgang, den die Gespa «Domain-Hopping» nennt und für den sie Plattformen wie Interwetten und Bet-at-Home namentlich nennt; bet365 ist ebenfalls auf der Liste.
Übersicht der Veranstalter
| Marke | Schweizer Bewilligung | Veranstalter oder ausgewiesene Lizenz |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Bewilligung (BGS, Gespa) | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel |
| Loterie Romande Jouez Sport | Bewilligung (BGS, Gespa) | Loterie Romande, Lausanne |
| IviBet | keine | nicht ausgewiesen, ohne Rechtskraft in der Schweiz |
| Pribet | keine | nicht ausgewiesen, ohne Rechtskraft in der Schweiz |
| HighFlyBet | keine | nicht ausgewiesen, ohne Rechtskraft in der Schweiz |
| BetFury | keine | nicht ausgewiesen, ohne Rechtskraft in der Schweiz |
| BC.Game | keine | nicht ausgewiesen, ohne Rechtskraft in der Schweiz |
| 1xBet | keine | nicht ausgewiesen, ohne Rechtskraft in der Schweiz |
| BetOnRed | keine | nicht ausgewiesen, ohne Rechtskraft in der Schweiz |
| BDMBet | keine | non établie, sans validité en Suisse |
Die Spalte der Schweizer Bewilligung trennt die zugelassenen Veranstalter sauber von der ausländischen Konkurrenz. Die zweite Spalte hält fest, wer in der Schweiz verantwortlich zeichnet; bei den ausländischen Marken steht dort bewusst «nicht ausgewiesen», weil keine dieser Marken gegenüber einer Schweizer Behörde eine Lizenz offengelegt hat, die hier Wirkung entfalten würde.
Welche dieser Marken Sportwetten mit Schweizer Bewilligung anbieten dürfen
Nur die ersten beiden: Swisslos mit Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Alle übrigen sind nach dem BGS in der Schweiz unzulässig. Wer auf einer ausländischen Plattform spielt, kann sich nicht auf die Schutzregeln des Geldspielgesetzes berufen, sein Geld fliesst nicht zwingend in gemeinnützige Zwecke der Kantone, und im Streitfall ist der Schweizer Rechtsweg versperrt.
Welche Spielerinnen und Spieler die zwei Schweizer Veranstalter überhaupt nutzen können
Sporttip-Wetten sind in den Kantonen AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein verfügbar. Wer dort wohnt, kann ein Swisslos-Konto eröffnen. Jouez Sport bedient die sechs Westschweizer Kantone FR, GE, JU, NE, VD und VS. Wer dort wohnt, kann ein Loterie-Romande-Konto führen. Wohnsitz ausserhalb dieser Gebiete heisst: kein Online-Konto bei einem der beiden Schweizer Veranstalter, was den Markt für in der Schweiz wohnhafte Personen definiert.
Grundlagen der Wette bei Sporttip und Jouez Sport
Wer bei einem der beiden Schweizer Veranstalter spielt, bewegt sich innerhalb klarer Spielregeln. Einige davon wirken sich direkt auf die Mechanik einer Freiwette aus.

Einsatzlimiten und Wettrunden
Bei Sporttip beträgt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000 und für eine Systemwette CHF 10’000. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Diese Limits gelten unabhängig davon, ob das Spielguthaben aus eigener Hand oder aus einer Promotion kommt. Wer mit Promo-Guthaben spielt, kann nicht «grosszügiger» setzen, nur höher im Maximum.
Was «reguläre Spielzeit» wirklich umfasst
Bei Sporttip umfasst die reguläre Spielzeit die reguläre Spieldauer (Fussball: 90 Minuten) plus Nachspielzeit. Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Für Freiwetten bedeutet das: Wer auf «nächste Ecke» oder «nächste Gelbe Karte» in einem Spiel mit Verlängerung wettet, sollte prüfen, ob die Wette auf den Grunddurchgang oder auf das Gesamtereignis zielt. Bei Unklarheit entscheidet die Spielregel, nicht der Spielverlauf.
Wann eine Wette ungültig wird
Wird ein Sporttip-Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn (oder im Rahmen eines Turniers) nachgeholt, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00. Für eine Freiwette hat das eine bemerkenswerte Konsequenz: Bei einer Kombiwette mit Promo-Geld zählt die stornierte Voraussage als Quote 1.00, der verbleibende Teil wird regulär abgerechnet, das Promo-Guthaben wird aber nicht automatisch zurückerstattet. Es gilt die Wettbedingung, nicht der Marketingtext.
Cash-Out bei Sporttip
Cash-Out gibt es bei Sporttip für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und es besteht keine Garantie, dass Cash-Out für jeden Markt verfügbar ist. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden. Wer eine Freiwette per Cash-Out vorzeitig auflöst, erhält den ausgewiesenen Cash-Out-Betrag, nicht den Werbegewinn.
Livewetten und Spielentscheidungen
Bei Sporttip-Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00. In spielentscheidenden Situationen (Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid) kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Wer mit Promo-Guthaben in der Schlussphase setzt, sollte wissen, dass eine «verspätete» Wette noch denselben Abend zu 1.00 gewertet werden kann.
Bet-Builder und abhängige Ereignisse
Bei Sporttip werden voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung nur über die «Bet-Builder-Funktion» kombiniert. Nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Für Promo-Guthaben heisst das: Wer das Guthaben auf einen klassischen Mehrfachauswahl-Schein setzt, der nicht über den Bet-Builder läuft, riskiert die Annahmeverweigerung oder die Ungültigerklärung.
Verfall von Gewinnen und Einsprache
Sporttip-Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos. Eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben. Wer eine grössere Auszahlung erwartet, sollte sich diese Fristen merken; sechs Monate sind im Alltag schneller vorbei, als man denkt.
Auszahlungswege bei Swisslos
Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut. Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto überwiesen. Promo-Guthaben ist davon ausgenommen: Es bleibt auf dem Wallet, bis es eingesetzt oder verfällt.
Rechtslage und Bewilligung in der Schweiz
Die Schweiz reguliert Sportwetten anders als ihre Nachbarländer. Wer die Unterschiede versteht, sieht auch, warum das Angebot an Freiwetten hier enger ausfällt als im EU-Ausland.

Das Geldspielgesetz als Grundlage
Online-Sportwetten sind ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019; Art. 3 lit. c und e). Aufsichtsbehörde ist die Gespa (Interkantonale Geldspielaufsicht, Bern; Geldspielkonkordat in Kraft seit 1.1.2021), nicht die ESBK, die nur Casinos beaufsichtigt. Eine Bewilligung umfasst eine Veranstalter- und eine Spielbewilligung (Art. 21-25 BGS) und «gilt nur in der Schweiz» (Art. 4 BGS). Die Kantone haben die Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt: Swisslos (Produkt Sporttip) und Loterie Romande (Produkt Jouez Sport). Eine Liste weiterer bewilligter Buchmacher gibt es nicht, weil es keine gibt.
Was bewiligt werden darf
Bewilligt sind ausschliesslich Sportereignisse. Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehshows sind unzulässig. Das erlaubte Angebot folgt der Liste der bewilligten Sportarten, Wettbewerbe und Wetttypen (Stand 10.09.2026). Qualifikationsrunden nur, wenn sie gelistet sind, Frauenwettbewerbe nur, wenn sie gelistet sind, Rangwetten nur, wenn das Ranking über die Teilnahme an einem internationalen Wettbewerb oder das Podium entscheidet. Trainingsläufe sind nie wettobjekt. Eckball- und Kartenmärkte sind nicht gelistet, und eine Esports-Sektion gibt es in der Gespa-Liste nicht. Ereignisse mit überwiegend Minderjährigen sind ausgeschlossen (Art. 25 Abs. 2 BGS). Livewetten sind dort erlaubt, wo der Veranstalter eine entsprechende Bewilligung hat; das BGS enthält keine spezifische Einschränkung auf einzelne Live-Märkte.
Schutzalter, ein Konto pro Person, Limiten
Sportwetten sind ab 18 Jahren zugänglich (Gespa); Minderjährige sind online nicht zugelassen (Art. 72 BGS). Pro Person ist ein Konto mit verifizierter Identität zugelassen (Art. 47-52 VGS). Limiten werden von der spielenden Person selbst gesetzt, nicht vom Staat; der Veranstalter muss einen oder mehrere Höchstwerte für tägliche, wöchentliche oder monatliche Einsätze oder Verluste verlangen (Art. 87 VGS). Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung nach 24 Stunden (Statut). Swisslos und Loterie Romande wenden in ihren Bedingungen 72 Stunden an, was strenger ist als das Gesetz. Die Schweiz kennt keinen gesetzlich fixen Einzahlungsdeckel.
Spielsperre und Ausschluss
Art. 80-82 BGS regeln Spielsperren: Ausschluss überschuldeter oder spielsüchtiger Personen und Selbstsperre, eingetragen in ein gemeinsames Register ausgeschlossener Personen. Eine freiwillige Sperre kann erst nach drei Monaten aufgehoben werden (Art. 84 VGS), unter Einbezug einer Fachstelle (Art. 81 BGS). Eine selbstgewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden (Art. 89 VGS). Ausgeschlossene oder minderjährige Spielende haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne (Art. 45 BGS). Die Gespa hat 2025 bei Testkäufen an Verkaufsstellen in 47,5 % von 200 Fällen eine Sportwette an einen Testminderjährigen verkauft erhalten; das ist kein Grund, den Verkaufsschutz als streng darzustellen.
Zahlungen und Auszahlungen
Gewinne und Saldi werden nur auf ein Zahlungskonto im Namen des Kontoinhabers ausbezahlt (Art. 50 Abs. 2 VGS); anonymer oder Krypto-Auszahlungen gibt es in der bewilligten Schweizer Wetten-Landschaft nicht. Keine Kreditgewährung an Spielende (Art. 75 Abs. 1 BGS). Welche Zahlungsmittel ein Veranstalter akzeptiert, ist dessen eigene Sache und ergibt sich aus seinen Spielregeln. Die Schweiz hat kein Zahlungs-Blockier-Tool gegen unbewilligte Wettseiten; die Behauptung, Banken oder Karten würden ausländische Wettzahlungen blockieren, ist falsch. Was blockiert wird, sind die Domains auf der Gespa-Sperrliste (DNS-Block).
Steuern auf Wettgewinne
Gewinne aus Schweizer bewilligten Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommensteuerfrei und werden erst darüber besteuert. Der Bund setzt den Freibetrag seit 1. Januar 2026 auf CHF 1’071’000 (im 2025 CHF 1’070’400). Der kantonale Freibetrag unterscheidet sich, was bedeutet: wer vergleicht, schreibt «je nach Kanton», nie eine einzelne kantonale Zahl. Über dem Freibetrag zieht der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ab, die über die Steuererklärung rückforderbar ist. Eine typische Wettperson gewinnt weit unter dem Freibetrag; auf einen typischen Wettgewinn fallen weder Einkommensteuer noch Verrechnungssteuer an. Gewinne von ausländischen Anbietern unterliegen keiner Verrechnungssteuer; die kantonale Steuerpraxis im Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen jedoch unabhängig von der Höhe als voll steuerbares Einkommen. Es gibt keine Schweizer Wettsteuer auf den Einsatz; wer das behauptet, liegt falsch. Für die konkrete Situation gilt: Steuerberater oder kantonale Steuerverwaltung fragen.
Werbung und Promo-Codes
Werbung darf nicht aufdringlich oder irreführend sein und sich nicht an Minderjährige oder ausgeschlossene Personen richten (Art. 74 BGS). Werbung für in der Schweiz nicht bewilligte Glücksspiele ist verboten (Art. 74 Abs. 3 BGS) und mit Busse bis CHF 500’000 strafbar (Art. 131 BGS). Gratisspiele oder Gratisguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS). Es gibt keine zeitliche Werbesperre; Promo-Codes gehören nicht auf eine Vergleichsseite.
Offshore und seine Folgen
Eine ausländische Lizenz hat in der Schweiz keine Rechtskraft (Art. 4 BGS). Wer ohne Schweizer Bewilligung Sportwetten organisiert, macht sich strafbar: bis zu 3 Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Handeln bis zu 5 Jahren (Art. 130 BGS). Die spielende Person wird nicht bestraft, aber Einsätze und Gewinne können im Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und es gibt keinen Schutz und keine Fair-Play-Kontrolle. Die Gespa veröffentlicht eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekomanbieter per DNS blockieren. Ende 2025 waren 671 Domains gesperrt, und gesperrte Domains werden innert Stunden ersetzt. Ehrliche Einordnung: Offshore heisst keine Schweizer Bewilligung, kein Anschluss an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsschutz, ausländische Gewinne nach kantonalem Recht steuerpflichtig; bewilligt heisst voller Schweizer Schutz, aber nur zwei Veranstalter, eine geschlossene Liste von Sportarten und Märkten, Wohnsitzpflicht und Identitätsprüfung. Keines von beiden ist «per se die sichere Wahl».
Was eine Freiwette im Alltag kostet
Eine Freiwette auf den vergleichsweise engen Schweizer Markt zu legen, ist mit drei praktischen Friktionen verbunden, die im Ausland seltener sind. Diese Friktionen schlagen direkt auf den effektiven Wert der Freiwette durch.
Die kleine Aktion, die kleine Gespür erreichen kann
Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» der Loterie Romande war mit 7’000 Stück CHF 10 Spielguthaben über 7 Aktionstage begrenzt. Wer nicht an einem der genutzten Spieltage in der Westschweiz im Stadion war, hatte keine Möglichkeit teilzunehmen. Der nominale Wert ist klein, das verfügbare Volumen ist klein, und die Wahrscheinlichkeit, dass ein Leser dieses Texts überhaupt in den Genuss dieser konkreten Aktion kommt, ist begrenzt. Das ist Absicht der Aufsicht: Promotion soll kein Massenvertriebsvehikel sein.
Die 30-Tage-Frist und der Verfall
Das CHF-10-Guthaben aus der Loterie-Romande-Aktion war 30 Tage gültig und nicht auszahlbar. Wer das Guthaben nicht innert Monatsfrist einsetzt, verliert es komplett, ohne Möglichkeit der Rückbuchung. Wer das Guthaben in einer einzigen Wette mit Quote 1.90 verliert, verliert den gesamten Nominalwert; wer es auf zwei kleinere Wetten aufteilt, kann das Guthaben länger im Spiel halten, hat aber pro Wette einen grösseren Verlustanteil. Die Mechanik zwingt zu einem disziplinierten Timing.
Die Bindung an das eigene Limitensystem
Bei Sporttip wird Promo-Guthaben über die eigenen Verlustlimiten erfasst. Eine 30-tägige Verlustlimite von CHF 200 schliesst die CHF 10 Promo mit ein, wenn auch nur nominell. Wer parallel mit eigenem Geld spielt, muss das Promo-Guthaben in der eigenen Limitenplanung mitdenken, sonst überschätzt er den verfügbaren Verlustspielraum. Das ist kein Buchmacher-Trick, sondern ein Schutzmechanismus, der seine Wirkung erst dann entfaltet, wenn die spielende Person ihn kennt.
Wer auf eine Freiwette setzt, ohne sie zu verstehen
Eine Freiwette ohne Mindestquote, ohne erkennbare Frist und ohne weitere Auflagen, auf einem Zwei-Wege-Markt mit Quote 1.90, hat einen statistischen Wert von rund 45 % ihres Nominalbetrags. Eine Freiwette mit Mindestquote 2.50, auf einem Markt mit implizit höherer Marge, sinkt im Wert deutlich, oft auf 20 bis 30 % seines Nennwerts. Eine Freiwette, die nur auf Kombiwetten mit vier oder mehr Voraussagen gilt, sinkt weiter, weil die Trefferwahrscheinlichkeit mit jedem Bein sinkt. Wer auf eine Freiwette setzt, ohne die Bedingungen zu lesen, verschenkt einen grossen Teil des nominellen Werts an die Marge des Marktes und an die Frist der Aktion.
Die zwei Schweizer Anbieter im Detail
Die beiden bewilligten Veranstalter lassen sich entlang mehrerer Achsen vergleichen. Wer in der Deutschschweiz wohnt, hat automatisch Zugang zu Sporttip; wer in der Romandie wohnt, zu Jouez Sport. Wer grenzüberschreitend spielen will, was bei Wochenendaufenthalten in der Romandie passieren kann, kann das Loterie-Romande-Konto nicht ohne Westschweizer Wohnsitz führen. Die Achsen im Detail:
Swisslos Sporttip: was die Promotion-Maschinerie hergibt
Sporttip ist im Quotenalltag der grössere Veranstalter, weil das Vertragsgebiet mehr Kantone und das Tessin umfasst. Promotions fallen klein aus: 8 Gespa-Genehmigungen für Gratisspielguthaben 2025, dazu Quotenboosts, Profitboosts und ein Kombiboost, der nur online, nur auf Vier-bis-Fünfzehnfach-Voraussagen mit Mindesteinzelquote 1.50 gilt. Sporttip hat zudem einen vollständigen Cash-Out für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, allerdings ohne Teilauszahlung und ohne Marktgültigkeitsgarantie. Für wen Sporttip die richtige Wahl ist: für deutschsprachige Wettende, die ein stabiles Wettprogramm mit wenigen, klar definierten Promotions suchen und das Cash-Out-Feature aktiv nutzen wollen. Wofür Sporttip nicht erste Wahl ist: für jemanden, der den Markt der Live-Quotenboosts maximieren will, weil es hier nur einen schmalen Katalog gibt.
Loterie Romande Jouez Sport: was die Promotion-Erde hergibt
Jouez Sport bedient ein kleineres, dichteres Vertragsgebiet und operiert in einer Sprache, die in der Westschweiz zu Hause ist. Die Loterie Romande hat 2025 von der Gespa 24 Genehmigungen für Gratisspielguthaben erhalten, also dreimal so viele wie Swisslos, was sich in der Anzahl der Stadion-Aktionen, der Promotion-Frequenz und der Kleingruppen-Aktionen niederschlägt. Wer ein Westschweizer Konto hat, sieht öfter eine kleine Aktion als Geld-Schweizer Wettender. Wofür Jouez Sport erste Wahl ist: für Westschweizer Wettende, die das dichtere Promotion-Angebot schätzen und die Stadion-Aktionen mitnehmen können. Wofür nicht: für deutschsprachige Wettende, weil das Online-Konto an den Westschweizer Wohnsitz gebunden ist.
Ausländische Anbieter im Vergleich: warum der «grosse Bonus» in der Schweiz nichts nützt
Die acht ausländischen Plattformen im Abschnitt «Veranstalter im Vergleich» werben mit Bonusstrukturen, die in der Schweiz nicht erlaubt sind: «5 euro freiwette ohne einzahlung», «freiwette ohne einzahlung für bestandskunden», «freiwette bei registrierung», «freiwette ohne einzahlung 2026». In Schweizer Werbe-Regeln wären solche Angebote von der Aufsicht nicht genehmigt. Was die Plattformen technisch anbieten, hat für eine Person mit Schweizer Wohnsitz drei konkrete Folgen: kein Zugang zum schweizweiten Sperrregister, keine Schweizer Rekursstelle, keine Garantie der Auszahlung. Wer dort spielt, riskiert, dass die Gewinne im Streitfall nicht ausgezahlt werden, dass die Spielsucht-Sperre des einen Anbieters nicht für einen anderen gilt, dass das gesetzliche Schutzdispositiv komplett leerläuft. Der «grosse Bonus» ist im Lichte dieser Friktionen oft kleiner, als er wirkt.
Wettkonsequenzen für die eigene Praxis
Wer sich ernsthaft mit dem Schweizer Markt auseinandersetzt, kommt nicht umhin, drei Entscheidungen explizit zu treffen. Sie haben jeweils mit Wohnsitz, Marktnutzung und Risikobereitschaft zu tun.
Den Wohnsitz als Setzvariable
Wer in einem Deutschschweizer Kanton wohnt, hat automatisch Sporttip-Zugang. Wer in der Romandie wohnt, Jouez Sport. Wer den Wohnsitz wechselt, verliert den alten Zugang, sobald das Konto deaktiviert wird, und kann den neuen aufbauen, sobald der neue Wohnsitz verifiziert ist. Wer im Ausland wohnt, hat im Inland keinen Zugang, weder zu Sporttip noch zu Jouez Sport. Diese Setzvariable ist starr; sie entscheidet, welche der beiden Plattformen überhaupt in Frage kommt.
Die Aktion als Auslöser, nicht als Anlass
Aktionen wie «CHF 10 Spielguthaben» sind keine Einladung, mit dem Wetten anzufangen. Sie sind ein Bonus für bestehende Wettende, die ohnehin spielen würden. Wer sein Spielverhalten an einer Aktion ausrichtet, läuft Gefahr, das eigene Limitensystem zu unterlaufen, und es ist genau dieses Risiko, das die Aufsicht mit der Pflicht zur vorgängigen Zustimmung abfedern will. Die Konsequenz für die eigene Spielgestaltung ist, eine Aktion zu nutzen, wenn sie da ist, aber das eigene Spielvolumen nicht daran aufzuhängen.
Die Erwartung an den Wert der Freiwette
Wer eine Freiwette annimmt, sollte ihren statistischen Wert kennen, nicht ihren Nominalwert. Auf einem fairen Markt ohne Mindestquote liegt der Wert einer Standard-Freiwette bei rund 45 % des Nominalbetrags; mit Mindestquote und Kombinationspflicht sinkt er. Wer das im Kopf hat, sieht eine «CHF 10 Freiwette» als ungefähr «CHF 4,50 erwarteten Wert», nicht als «CHF 10 geschenkt». Genau diese Lesart schützt vor der Werbe-Illusion und vor dem Effekt, eine Promotion mit echtem Geld «gegen zu finanzieren».
Häufige Fragen zu Freiwetten in der Schweiz
Was ist eine Freiwette bei Sportwetten, und wie unterscheidet sie sich von einer Wette mit eigenem Geld?
Eine Freiwette ist eine Wette, deren Einsatz aus Promo-Guthaben stammt und bei einem Gewinn nicht zurückbezahlt wird. Bei einer Wette mit eigenem Geld fliesst der Einsatz im Gewinnfall mit zurück, bei einer Freiwette nur der Nettogewinn. Der Rechenweg Einsatz × (Quote − 1) gilt für beide Fälle; der Unterschied liegt im zurückbezahlten Anteil, der bei der Freiwette null ist.
Dürfen die Schweizer Veranstalter Freiwetten ohne Zustimmung der Gespa anbieten?
Nein. Art. 75 Abs. 2 BGS verlangt für Gratisspiele und Gratisguthaben die vorgängige Einwilligung der Gespa. Im Jahr 2025 hat die Aufsicht 24 solche Einwilligungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt; jede einzelne Aktion ist damit einzeln bewilligt, nicht pauschal freigegeben.
Wie wird der Gewinn einer Freiwette berechnet, wenn der Einsatz nicht zurückbezahlt wird?
Auf einem fairen Zwei-Wege-Markt mit zwei Ausgängen zu je 1.90 liegt die Auszahlungsquote bei rund 95 %, die Marge bei 5 %. Für eine Freiwette über nominal 10 auf 1.90 ergibt sich bei Gewinn eine Auszahlung von 19, davon 10 abgezogen, also 9 netto. Über sehr viele solcher Wetten liegt der Erwartungswert pro Franken Nominalguthaben bei rund 0,45 Franken, also etwa 45 % des Nennwerts. Höhere Mindestquoten oder Kombinationspflichten drücken diesen Wert weiter nach unten.
Welche Bedingungen wie Mindestquote, Frist und Umsatz sind bei einer Freiwette zu prüfen?
Bei der Loterie-Romande-Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» war das Guthaben 30 Tage gültig und nicht auszahlbar. Bei Sporttip gilt für den Kombiboost eine Mindesteinzelquote von 1.50 und eine Mindestanzahl von vier Voraussagen. Generell gilt: Frist, Mindestquote, Umsatzbedingung, Auszahlbarkeit und Marktgültigkeit stehen in den Spielregeln des jeweiligen Veranstalters und sind vor Annahme der Aktion zu prüfen.
Müssen Verlustlimiten gesetzt sein, bevor eine Freiwette platziert werden kann?
Ja. Bei Sporttip müssen vor der ersten Teilnahme Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt werden, mit einer Obergrenze von CHF 9’999 (für unter 21-Jährige CHF 1’000). Eine Senkung wird sofort wirksam, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Bei der Loterie Romande beträgt die maximale Einzahlung aufs Spielerkonto CHF 10’000 pro 30 Tage und das Wallet-Guthaben ist auf CHF 10’000 gedeckelt. Ohne gesetzte Limite ist keine Wette möglich, auch nicht mit Promo-Guthaben.
Wie sind Gewinne aus einer Freiwette steuerlich einzuordnen, und gilt der Steuerfreibetrag je nach Kanton?
Gewinne aus Schweizer bewilligten Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommensteuerfrei. Der Bund setzt den Freibetrag seit 1. Januar 2026 auf CHF 1’071’000; die Kantone setzen eigene Schwellen, daher «je nach Kanton». Über dem Freibetrag zieht der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ab, rückforderbar über die Steuererklärung. Eine typische Wettperson gewinnt weit unter dem Freibetrag, sodass weder Einkommensteuer noch Verrechnungssteuer anfallen. Für die persönliche Situation gilt: Steuerberater oder kantonale Steuerverwaltung fragen.
Bonus – tippsheutech
Inhalt erstellt vom Team «tippsheutech»
