Freiwette bei Registrierung in der Schweiz: Gespa, Swisslos, Loterie Romande

Eine kleine Geschenkschachtel mit schlichtem Band steht auf einem hellen Holztisch neben einem Fenster mit Morgenlicht.

Oktober 19, 2026 · Lizenz- und Sperrlisten-Stand geprüft gegen Gespa (Interkantonale Geldspielaufsicht, Bern).

Die Aktion der Loterie Romande für Jouez Sport lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen.

Wer in der Schweiz nach einer «Freiwette bei Registrierung» sucht, sucht etwas, das es hier kaum gibt – nicht aus Geiz der Veranstalter, sondern aus einer rechtlichen Sperre. Gratisguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS), und 2025 hat die Aufsicht deren 24 an die Loterie Romande und 8 an Swisslos ausgestellt. Daraus folgt: zwei Veranstalter, wenige kleine Aktionen, Freiwetten, die mit dem Gewinn nicht den Einsatz zurückzahlen, und keine Werbung dafür bei ausländischen Marken, weil diese hier schlicht keine Bewilligung haben.

Die Seite liest sich am besten von vorne bis hinten. Wer nur das konkrete Angebot sucht, springt zum Vergleich; wer den Mechanismus einer Freiwette verstehen will, beginnt mit den Grundlagen.

Verlust, Sperre, Selbstschutz: was vor der ersten Wette passieren muss

Eine Freiwette setzt voraus, dass jemand überhaupt spielen darf. In der Schweiz beginnt jede Wette – Gratisguthaben hin oder her – mit einer Pflicht, die viele neue Spielende unterschätzen: Limiten setzen, bevor sie den ersten Tipp abgeben. Dieser Abschnitt erklärt die Schutzmechanismen, die das Geldspielgesetz verlangt, weil sie jeder Aktion der beiden Veranstalter vorausgehen und jeder Freiwette ihren Rahmen geben.

Eine Bank an einem Bergsee, dahinter schneebedeckte Gipfel im klaren Licht eines Wintermorgens.
Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus.

Verlustlimiten, die vor der ersten Wette stehen

Vor der ersten Sporttip-Teilnahme verlangt Swisslos, dass Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Obergrenze liegt bei CHF 9’999; wer noch nicht 21 ist, bei CHF 1’000. Senkungen wirken sofort, Erhöhungen erst nach 72 Stunden. Wer zusätzlich auf der Einzahlungsseite bremsen will, kann eine freiwillige Einzahlungslimite für 30 Tage setzen.

Diese Limiten sind nicht Kulanz, sondern Pflicht des Veranstalters (Art. 87 VGS). Das Gesetz schreibt eine tägliche, wöchentliche oder monatliche Limite vor, überlässt die Wahl aber dem Anbieter. Swisslos hat sich für eine kombinierte Tages-, Wochen- und Monatslimite entschieden. Praktische Folge: wer mit einer Freiwette spielt, hat davor schon drei Zahlen auf dem Bildschirm eingetragen, die sein Spiel begrenzen.

Für Wettende, die erstmals ein Konto eröffnen, heisst das: ohne gesetzte Limite läuft nichts. Wer die Erhöhung der Limite am Spielabend noch braucht, wartet drei Tage. Wer mit kleinem Budget spielt, setzt die 1-Tages-Limite bewusst tief – eine Freiwette von CHF 10 wird so begleitet, nicht überschritten.

Spielsperre und das schweizweite Register

Wer eine Pause braucht, kann den Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren. Eine solche Sperre lässt sich nicht vor Fristablauf aufheben. Eine unbefristete Spielsperre wird in ein schweizweites Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein.

Das Register erfüllt eine andere Aufgabe als die einzelne Sperre. Es soll verhindern, dass eine gesperrte Person am Schalter eines anderen Veranstalters weiterspielt. Eine freiwillige Sperre lässt sich nach Art. 84 VGS frühestens nach drei Monaten aufheben – mit einer Fachstelle, die den Fall beurteilt. Bis dahin bleibt das Konto zu, der Einsatz aus einer offenen Freiwette-Aktion verfällt, und ein neues Konto ist nicht möglich.

Werbung, Minderjährige und was das Gesetz verbietet

Werbung für Geldspiele darf nicht auf Minderjährige oder gesperrte Personen zielen, nicht irreführen und nicht aufdringlich wirken (Art. 74 BGS). Werbung für in der Schweiz nicht bewilligtes Glücksspiel ist verboten und mit Busse bis CHF 500’000 bedroht (Art. 131 BGS). Für eine Freiwette bei Registrierung bedeutet das: die wenigen Aktionen der Schweizer Veranstalter tauchen dort auf, wo Schweizer Werberecht sie zulässt; alles, was auf ausländischen Domains auftaucht und nach «gratis Wette» klingt, ist Werbung für ein nicht bewilligtes Angebot.

Praktisch heisst das für die Suche nach einer Aktion: das Angebot steht in den Bedingungen des Veranstalters, auf der eigenen Plattform, in den Spielregeln. Es steht nicht in Mailings ausländischer Anbieter, die in der Schweiz auf der Sperrliste der Gespa landen können.

Freiwetten, Boni und Aktionen: was die Schweiz tatsächlich herausgibt

Wer nach «Freiwette bei Registrierung» sucht, meint meist eine Geste des Anbieters, ohne eigenes Geld zu setzen. In der Schweiz ist diese Geste an ein Consent-Verfahren der Gespa gebunden. Dieser Abschnitt sortiert, was es gibt, was es bedeutet und was es kostet.

Gratisspielguthaben, nicht «Freiwette im Marktjargon»

Im Gesetz steht Gratisspielguthaben (Art. 75 Abs. 2 BGS). Im Marktjargon heisst dasselbe «Freiwette» oder «Gratiswette». Beide Bezeichnungen bezeichnen einen Betrag auf dem Spielkonto, den die Veranstalterin ohne Einzahlung der spielenden Person gutschreibt. Der Mechanismus unterscheidet sich von einer klassischen Sportwette mit eigenem Einsatz in einem Punkt, der die meisten übersehen: der Einsatz wird mit dem Gewinn nicht zurückbezahlt. Wer mit CHF 10 Gratisspielguthaben auf Quote 3.00 wettet und gewinnt, sieht CHF 20 auf dem Wallet – nicht CHF 30. Das ist kein Bonus-Kniff, sondern die Folge einer rechtlichen Trennung zwischen Spieleinsatz und Gewinn.

Was die Loterie Romande an Aktionen veröffentlicht hat

Die Loterie Romande hat im Winter 2025/26 unter dem Titel «JouezSport – Patinoires et Stades» an 7 Aktionstagen zwischen dem 17. Dezember 2025 und dem 10. März 2026 je CHF 10 Spielguthaben an insgesamt 7’000 Personen vergeben. Wer den Code, der in den National-League-Stadien verbreitet wurde, innert 7 Tagen im verifizierten Konto einlöste, erhielt das Guthaben – gültig 30 Tage, nicht auszahlbar.

Solche Aktionen sind im wörtlichen Sinne befristet und ortsgebunden: ein Code, der nur in Stadien sichtbar ist, ein Zeitfenster, eine Obergrenze von 7’000 Stück. Sie sehen aus wie eine Marketingaktion, sind aber im Schweizer Recht ein bewilligtes Gratisspiel. Wer heute, ausserhalb des Aktionszeitraums, auf der Plattform nach einer «Freiwette bei Registrierung» sucht, findet diese konkrete Aktion nicht mehr – sie ist ausgelaufen. Die Gespa-Stelle bleibt aber offen: 2025 wurden 24 solcher Bewilligungen für die Loterie Romande ausgestellt; eine nächste Aktion ist möglich.

Was Swisslos an Gratisspielguthaben bereitstellt

Swisslos hat 2025 acht Bewilligungen für Gratisspielguthaben erhalten. Die konkreten Aktionen sind in den Swisslos-Bedingungen für die Online-Teilnahme beschrieben, gültig ab 13. Januar 2025. Das Grundmuster: kleine Beträge, kurze Fristen, knapp formulierte Bedingungen. Für die Plattform Sporttip, auf der die Sportwetten laufen, ist die typische Aktion eine Gutschrift auf das Wallet, die innerhalb einer bestimmten Frist für Wetten einzusetzen ist und nach Ablauf oder Auszahlungsantrag verfällt.

Kombiboost und Profitboost: kein Ersatz, aber ein Nachbar

Die beiden Schweizer Veranstalter bieten parallel zu Gratisspielguthaben zwei Mechanismen an, die in der Werbung oft neben der «Freiwette» stehen: den Sporttip-Kombiboost und Profitboosts. Keiner davon ist eine Freiwette, beide werfen aber die Frage auf, was unter «Bonus» fällt.

Der Kombiboost gilt nur online und betrifft Prematch-, Live- und Systemwetten. Voraussetzung sind mindestens vier Voraussagen mit Einzelquote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn steigt mit der Anzahl Voraussagen: 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn, 100 % bei fünfzehn solcher Voraussagen. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz, gelten ebenfalls nur online und sind pro Wettendem nur einmal nutzbar; bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Beide sind keine Freiwetten, weil sie einen eigenen Einsatz voraussetzen – sie liegen neben der Freiwette, nicht an ihrer Stelle.

Wann eine Freiwette etwas wert ist: die Rechnung dahinter

Eine Freiwette ist dann etwas wert, wenn man ihren statistischen Wert beziffern kann, ohne das Ergebnis einer einzelnen Wette zu kennen. Die Rechnung beruht auf der Marktauszahlungsquote. Wer mit einem Gratisspielguthaben von nominal CHF 10 spielt, setzt nichts Eigenes ein – der Einsatz ist Teil der Aktion. Gewinnt die Wette, gibt es den Nettogewinn, nicht den Einsatz zurück.

Der Wert einer solchen Freiwette auf einem Zweiwege-Markt mit beiden Quoten 1.90 berechnet sich nach dem Mechanismus, den die Gespa-Aufsicht nicht regelt und der Markt selbst festlegt: Auszahlungsanteil des Marktes 1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90) ≈ 0.95, was einer Marge von rund 5 % entspricht. Der erwartete Wert einer Nominal-10-Freiwette auf einem solchen Markt liegt damit grob im Band von etwa CHF 4.50, abhängig von der exakten Auszahlungsquote. Das ist der durchschnittliche Wert über viele Wetten, nicht der Gewinn einer einzelnen Wette. Wer auf Quote 2.50 statt 1.90 spielt, verschiebt das Band nach oben, wer auf Quote 1.50 spielt, nach unten. Die Bandbreite ergibt sich, weil die Auszahlungsquote von Markt zu Markt und von Wettkampf zu Wettkampf schwankt.

Wichtig ist, was die Rechnung nicht leistet: sie sagt nichts über den Ausgang einer einzelnen Wette. Sie sagt nur, was die Freiwette auf lange Sicht einbringt – vorausgesetzt, man trifft keine schlechteren Märkte als den, dessen Auszahlungsanteil man unterstellt hat.

Vergleich: was die zehn Anbieter für Schweizer Spieler bedeuten

Im Vergleich zählt mehr als die Höhe eines einmaligen Willkommensguthabens: Einsatzlimiten, Zahlungswege, Auszahlungsregeln und vor allem die Schweizer Bewilligung. Die folgende Tabelle ordnet die zehn im Markt relevanten Namen – die zwei bewilligten Schweizer Veranstalter zuerst, dann acht ausländische Marken ohne Schweizer Bewilligung, die Schweizer Spielerinnen und Spieler im Netz treffen.

Anbieter Schweizer Bewilligung Veranstalter / ausgewiesene Lizenz
Swisslos Sporttip Ja – Veranstalter- und Spielbewilligung (BGS, SR 935.51), Aufsicht Gespa SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel; Produkt Sporttip
Loterie Romande Jouez Sport Ja – Veranstalter- und Spielbewilligung (BGS, SR 935.51), Aufsicht Gespa Société de la Loterie de la Suisse Romande; Produkt Jouez Sport
MyStake Keine Schweizer Bewilligung Ausländische Lizenz, ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
BetOnRed Keine Schweizer Bewilligung Ausländische Lizenz, ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
BC Game Keine Schweizer Bewilligung Ausländische Lizenz, ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
BetLabel Keine Schweizer Bewilligung Ausländische Lizenz, ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
1xBet Keine Schweizer Bewilligung Ausländische Lizenz, ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
22Bet Keine Schweizer Bewilligung Ausländische Lizenz, ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
Pribet Keine Schweizer Bewilligung Ausländische Lizenz, ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
Wettigo Keine Schweizer Bewilligung Ausländische Lizenz, ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS)

Die Spalte «Schweizer Bewilligung» verdichtet eine rechtliche Lage, die im Schweizer Recht eindeutig ist: in der Schweiz dürfen Sportwetten nur von Swisslos und Loterie Romande angeboten werden, jedes andere Angebot ist illegal (Art. 21–25 BGS), und die Lizenzen der ausländischen Anbieter entfalten hier keine Wirkung. Das schweizweite Sperrregister (Art. 80–82 BGS) und die Gespa-Sperrliste ausländischer Domains (Art. 86–93 BGS) greifen ineinander.

Was die Tabelle bewusst nicht abbildet, ist die Werbung der ausländischen Anbieter. Sie bieten oft hohe «Willkommensboni» an. Das ändert die rechtliche Lage nicht: Wer in der Schweiz bei einem Anbieter ohne Bewilligung spielt, hat im Streitfall keinen Schweizer Rechtsweg, keine Sperre im Sperrregister und kein Beschwerdeverfahren. Die Verrechnungssteuer auf Gewinne entfällt, dafür behandelt der Kanton Thurgau Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig vom Betrag als steuerbares Einkommen.

Grundlagen: warum die Schweiz eine Freiwette anders behandelt

Die Schweizer Sicht auf Freiwetten entspringt dem Geldspielgesetz und nicht dem Gedanken, dass eine kleine Geste dem Kunden gilt. Dieser Abschnitt fasst zusammen, was die rechtliche Seite bedeutet und wo die Spielregeln eine Freiwette begrenzen.

Ein Fussball liegt am frühen Morgen auf dem Anstosspunkt eines taunassen Rasens, im Hintergrund erheben sich Hügel im Dunst.
Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet.

Das Einmaleins der Schweizer Sportwette

Online-Sportwetten sind in der Schweiz ein Grossspiel unter dem Bundesgesetz über Geldspiele (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019, Art. 3 lit. c und e). Aufsichtsbehörde ist die Gespa (Interkantonale Geldspielaufsicht, Bern), nicht die ESBK, die nur Casinos beaufsichtigt. Eine Bewilligung besteht aus zwei Teilen: einer Veranstalterbewilligung und einer Spielbewilligung pro Spiel (Art. 21–25 BGS); beide Teile gelten nur in der Schweiz (Art. 4 BGS). Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter für Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport.

Die Zuständigkeitsgebiete spiegeln die Sprachregionen. Swisslos bedient die Deutschschweizer Kantone (AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG, ZH), den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Die Loterie Romande bedient die sechs Westschweizer Kantone FR, GE, JU, NE, VD und VS. Ein Online-Konto lässt sich nur für Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im jeweiligen Vertragsgebiet eröffnen. Wer aus dem einen Gebiet ins andere zieht, muss das Konto dort führen, wo der neue Wohnsitz liegt – und ggf. ein neues Konto bei der zuständigen Veranstalterin eröffnen.

Was gewettet werden darf – und was nicht

Das Wettprogramm ist eine geschlossene Liste. Die Gespa führt eine Liste bewilligter Sportarten, Wettbewerbe und Wetttypen (Stand 10.09.2026). Auf ihr stehen Fussball, Eishockey, Tennis und andere Sportarten mit klar genehmigten Wettbewerben. Qualifikationsrunden zählen nur, wenn sie gelistet sind; Frauenwettbewerbe zählen nur, wenn sie gelistet sind; Rangwetten zählen nur, wenn die Rangierung über die Teilnahme an einem internationalen Wettbewerb oder das Podium entscheidet. Trainingsläufe fallen aus. Eckball- oder Kartenmärkte sucht man auf der Liste ebenso vergeblich wie eine Esports-Sektion. Wetten auf Wetter, Politik oder TV-Shows sind nicht erlaubt.

Live-Wetten sind erlaubt, vor Spielbeginn und live, soweit der Veranstalter eine entsprechende Entscheidung hat. Das BGS schränkt bestimmte Live-Märkte nicht generell ein – die Beschränkung ergibt sich aus der Gespa-Liste selbst. Veranstaltungen mit überwiegend Minderjährigen sind ausgeschlossen (Art. 25 Abs. 2 BGS).

Virtual Sports: keine gesicherte Rechtslage – dazu schweigt sowohl das BGS als auch die Gespa-Praxis, weshalb an dieser Stelle bewusst nichts behauptet wird. Esports: taucht auf der Gespa-Liste nicht auf; entsprechend lässt sich nichts dazu sagen, was angeboten werden dürfte, ohne dass die Liste es hergibt.

Identität, Konto und die 18-Jahres-Grenze

Für die Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre, Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet, keine bestehende Spielsperre und genau eine Registrierung pro Person. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft. Wer unter 18 ist, ist von der Sporttip-Teilnahme ausgeschlossen; wer an einem Wettereignis als Wettkämpfer teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten.

Die Identitätsprüfung ist Pflicht des Veranstalters, nicht Service (Art. 47–52 VGS). Wer den Ausweis hochlädt, akzeptiert damit eine Kontrolle des Alters und der Adresse – Swisslos prüft das Foto, den Wohnsitz, das Sperrregister. Bei der Loterie Romande läuft die Prüfung nach demselben Muster, mit dem sie nach eigenen Bedingungen verifiziert, ob die Person im Vertragsgebiet wohnt.

Wie das Geld fliesst: Wallet, Auszahlung, kein anonymer Zahlweg

Spielguthaben wird auf einem Wallet geführt. Bei Swisslos lässt sich dieses Wallet per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein kaufen, Mindestbetrag CHF 20, maximal CHF 10’000 innert 30 Tagen; ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. PostFinance Pay ist als Auflademöglichkeit verfügbar und wird direkt in der PostFinance App bestätigt. Bei der Loterie Romande liegt die Obergrenze für Einzahlungen bei CHF 10’000 pro 30 Tage, das Wallet-Guthaben ebenfalls bei maximal CHF 10’000.

Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut; Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Bank- oder Postkonto überwiesen. Bei der Loterie Romande gehen Gewinne bis CHF 1’000 netto ebenfalls direkt aufs Wallet, Gewinne darüber auf das Konto der angegebenen IBAN. Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus, das auf den eigenen Namen lautet; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden. Die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen.

Wichtig ist die rechtliche Sperre: Auszahlungen gehen ausschliesslich auf ein Konto im Namen der spielenden Person (Art. 50 Abs. 2 VGS). Anonyme Auszahlungen, Kryptowährungen und Kredite an Spielerinnen und Spieler existieren in der bewilligten Schweizer Wette nicht (Art. 75 Abs. 1 BGS). Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar – weder bei Swisslos noch bei der Loterie Romande. Das ist der Punkt, an dem jede «Freiwette bei Registrierung» von einer «Auszahlung mit Bonus» getrennt ist.

Wer seine Wette zurückziehen will: Cash-Out bei Sporttip

Cash-Out ist bei Sporttip für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten verfügbar, vor Spielbeginn und live. Es funktioniert nur online und nur als vollständiges Cash-Out – eine Teilauszahlung ist nicht möglich. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen; ein Anspruch darauf besteht pro Markt nicht.

Der Cash-Out-Betrag liegt unter dem möglichen Gewinn bei Nicht-Auszahlung. Er hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden. Wer mit einem Gratisspielguthaben spielt, kann nicht «teils cashen» und riskiert, einen möglichen Gewinn auf einen kleineren Cash-Out-Betrag zu reduzieren, falls das Cash-Out angeboten wird.

Steuern auf Gewinne: Freibetrag und Verrechnungssteuer

Gewinne aus Schweizer Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommensteuerfrei. Die bundesrechtliche Schwelle liegt ab dem 1.1.2026 bei CHF 1’071’000 (2025: CHF 1’070’400); die kantonale Schwelle weicht ab – der Reihe nach je nach Kanton. Über der Schwelle zieht die Veranstalterin 35 % Verrechnungssteuer ab; rückforderbar ist der Betrag über die Steuererklärung.

Die meisten Wettenden bleiben unter jeder Schwelle. Wer bei einem Schweizer Veranstalter spielt, zahlt weder Einkommensteuer noch Verrechnungssteuer auf den Gewinn. Anders bei Gewinnen aus ausländischen Grossspielen: Der Kanton Thurgau etwa behandelt sie unabhängig vom Betrag als steuerbares Einkommen. Wer höhere Summen bewegt, fragt seinen Steuerberater oder die kantonale Steuerverwaltung.

Was bewilligt ist, was nicht: die rechtliche Lage im Überblick

Die Schweiz hat Sportwetten nicht liberalisiert, sondern in einen engen Korridor gestellt: zwei Veranstalterinnen, eine geschlossene Liste an Sportarten und Märkten, ein Sperrregister, ein Werbeverbot für nicht bewilligte Angebote. Wer das versteht, versteht, warum «Freiwette bei Registrierung» in der Schweiz anders aussieht als in Märkten mit Dutzenden lizenzierten Anbietern. Dieser Abschnitt fasst die Konsequenzen aus dem, was die vorherigen Abschnitte angerissen haben – jetzt mit den Regeln im Detail.

Wer veranstalten darf

Art. 21–25 BGS sehen eine Bewilligung pro Veranstalterin und pro Spiel vor. Die Kantone haben in der interkantonalen Vereinbarung die Zahl der Veranstalterinnen für Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt: Swisslos für die Deutschschweiz und die Loterie Romande für die Romandie. Eine weitere Veranstalterin gibt es nicht. Wer bei einem Anbieter spielt, der sich «lizenziert in Malta» oder «lizenziert in Curaçao» nennt, hat keine Schweizer Bewilligung – und das wird ihm auf seiner Seite des Vertrags nichts nützen.

Die Konsequenz: Es gibt in der Schweiz keine zehn, zwanzig oder fünfzig Buchmacher, sondern zwei. Die Auswahl, die im Ausland vermarktet wird, ist rechtlich schmal und rechtlich geschützt. Wer mit einer ausländischen Marke spielt, verstösst gegen Art. 4 BGS nicht selbst – der Anbieter verstösst –, aber der Schutz des Schweizer Rechts fehlt.

Werbung, die das Gesetz verbietet

Werbung für in der Schweiz nicht bewilligtes Glücksspiel ist verboten (Art. 74 Abs. 3 BGS) und mit Busse bis CHF 500’000 bedroht (Art. 131 BGS). Eine E-Mail mit dem Betreff «CHF 100 Freiwette bei Registrierung – jetzt zugreifen» von einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung fällt darunter. Die Gespa veröffentlicht auf ihrer Sperrliste Domains, die in der Schweiz per DNS gesperrt werden (Art. 86–93 BGS); Ende 2025 umfasste die Liste 671 Domains. Die Sperre greift schnell – aber Anbieter reagieren mit Domain-Hopping, weshalb die Liste ständig ergänzt wird.

Für Wettende heisst das: die übliche Werbung für «Freiwetten bei Registrierung» (E-Mails, Banner, Affiliate-Links) wirbt für ein Angebot, das in der Schweiz nicht legal ist. Sie ist nicht «nur Marketing», sondern Werbung für ein Vergehen.

Sperrregister, Testkäufe und was sie zeigen

Die Gespa hat 2025 an Verkaufsstellen 200 Testkäufe durchgeführt. In 47.5 % der Fälle wurde einem Minderjährigen eine Sportwette verkauft. Das ist ein Warnsignal für den Schutz an Verkaufsstellen – es ist kein Argument für die Behauptung, der Online-Schutz sei genauso löchrig. Online ist die Identitätsprüfung im Registrierungsprozess verpflichtend und damit wirksam, bevor irgendein Einsatz fliesst; an Verkaufsstellen wird sie vor Ort nicht in jedem Fall kontrolliert.

Das Sperrregister (Art. 80–82 BGS) verbindet die bewilligten Schweizer Veranstalter und Casinos: Eine Spielsperre bei Swisslos gilt auch bei der Loterie Romande und vice versa. Eine freiwillige Sperre lässt sich frühestens nach drei Monaten aufheben (Art. 84 VGS), unter Beizug einer Fachstelle. Ausländische Anbieter sind nicht an das Register angeschlossen, weshalb eine bei Swisslos gesetzte Sperre eine ausländische Plattform nicht bindet.

Wer eine Freiwette bekommt und wer nicht

«Freiwette bei Registrierung» bedeutet wörtlich: nach der Kontoeröffnung gibt es ein Gratisspielguthaben. In der Schweiz ist das an die Bewilligung der Gespa gebunden (Art. 75 Abs. 2 BGS). 2025 hat die Gespa 24 solcher Bewilligungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt – die Zahl ist niedrig, weil jede Aktion einzeln geprüft wird. Eine «dauerhafte» Willkommens-Freiwette, wie sie ausländische Anbieter bewerben, gibt es bei den Schweizer Veranstalterinnen nicht. Was es gibt, sind befristete Aktionen an Aktions­tagen, mit Stückzahlen, Obergrenzen und Verfallsfristen. Wer eine Freiwette bei Registrierung erwartet, bekommt in der Schweiz also kein Standardprodukt, sondern eine Ausnahme.

Das schweizweite Werbeverbot für ausländische Anbieter verschärft diese Lage: Eine ausländische «Freiwette bei Registrierung» ist Werbung für ein nicht bewilligtes Angebot. Wer ihr nachgeht, mag eine Freiwette erhalten, aber kein Schweizer Recht, das sie oder ihn schützt.

Die Anbieter im Detail

Die folgende Bewertung sortiert die zehn Anbieter nach ihrer rechtlichen Stellung in der Schweiz – die zwei bewilligten Veranstalterinnen zuerst, dann acht ausländische Anbieter als Referenz, weil Schweizer Spielerinnen und Spieler im Netz auf sie stossen. Die Bewertung beschreibt und urteilt; sie wirbt nicht.

Swisslos Sporttip – der eine Veranstalter, mit dem die Deutschschweiz spielt

Swisslos trägt als interkantonale Genossenschaft in Basel die Bewilligung für die Deutschschweizer Kantone, den Kanton Tessin und Liechtenstein; das Produkt heisst Sporttip und ist die einzige legale Online-Sportwette in diesem Vertragsgebiet. Auflagen: mindestens 18 Jahre, Wohnsitz im Vertragsgebiet, keine Spielsperre. Verlustlimiten (1, 7, 30 Tage) sind vor der ersten Wette zu setzen, mit Obergrenze CHF 9’999 und CHF 1’000 unter 21 Jahren; Erhöhungen greifen erst nach 72 Stunden. Bei Gratisspielguthaben handelt es sich nicht um eine dauerhafte Willkommens-Freiwette, sondern um bewilligte Aktionen, die 2025 acht Mal stattfanden und kurz, klein und an Stückzahlen gebunden sind. Auszahlungen erfolgen aufs eigene Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto; zweimal jährlich kostenlos, ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % anfallen.

Die Plattform ist auf denjenigen zugeschnitten, der mit kleinen Einsätzen spielt, CHF 1 bis CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombiwette. Wer mit einer grossen Auswahl an Wettmärkten aus Online-Welt rechnet, wird auf der Gespa-Liste eingegrenzt – eine Eckball-Wette oder eine Esports-Wette ist hier nicht im Programm. Dafür ist die Plattform die einzige im Vertragsgebiet, an der eine ausgespielte Wette auch rechtlich bindend ist; Gewinne sind bis zur Steuerfreigrenze steuerfrei, das Sperrregister greift, eine freiwillige Spielsperre bindet das Konto.

Urteil: Wer im Vertragsgebiet wohnt und legal wetten will, kommt an Sporttip nicht vorbei. Wer mit ausländischen Plattformen vergleicht, vergleicht häufig gegen einen Werbe-Markt, der in der Schweiz gar nicht zugänglich ist. Sporttip ist nicht die grösste Auswahl, sondern die einzige legale.

Loterie Romande Jouez Sport – die Romandie und ihre Wette

Die Loterie Romande führt Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone FR, GE, JU, NE, VD und VS. Adresse: Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne; das Unternehmen zählt 221 Mitarbeitende und betreibt 2’350 Verkaufsstellen in der Romandie. Online ist das Konto an Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet gebunden; wer in Genf wohnt, spielt bei der Loterie Romande, nicht bei Swisslos. Die Loterie Romande hatte 2025 mit 24 Gespa-Bewilligungen für Gratisspielguthaben den grösseren Anteil am bewilligten Werbeetat – etwa die Stadion-Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades», die zwischen dem 17. Dezember 2025 und dem 10. März 2026 an 7 Aktionstagen 7’000-mal CHF 10 Gratisspielguthaben ausgab.

Die Plattform folgt demselben Muster wie Sporttip: geschlossenes Wettprogramm, Verlust- und Einzahlungslimiten, Auszahlung aufs eigene Konto, Spielschutz. Wer Westschweizer Wurzeln hat und bei einem Schweizer Anbieter spielen will, ist hier richtig.

Urteil: Spiegelbild von Swisslos. Wer im Vertragsgebiet wohnt, findet hier die legale Wette; wer aus dem einen Gebiet ins andere wechselt, muss das Konto umziehen, nicht den Anbieter wechseln.

Ausländische Anbieter ohne Schweizer Bewilligung – die acht übrigen Namen

Die folgenden acht Anbieter erscheinen, weil Schweizer Spielerinnen und Spieler auf sie stossen – in Werbung, Affiliate-Links, in Foren oder in Suchresultaten. Sie alle teilen drei Eigenschaften:

Zu MyStake, BetOnRed, BC Game, BetLabel, 1xBet, 22Bet, Pribet und Wettigo: Über ihr Sportwettenangebot, das je nach Anbieter unterschiedlich breit ist, lässt sich hier nichts Belastbares sagen, weil keine spezifischen Fakten zu diesen Marken vorliegen. Wer auf einer dieser Plattformen spielt, sollte das mit dem Wissen tun, dass die Schweizer Spielregeln, der Schweizer Spielerschutz und der Schweizer Rechtsweg dort nicht greifen. Gewinne sind im Kanton Thurgau ohne Freibetrag steuerbar; bei Streitfällen mit dem Anbieter hilft die Gespa nicht weiter.

Urteil: Aus den Namen allein wird keine Empfehlung. Wer in der Schweiz wettet, findet die zwei bewilligten Anbieter mit ihrer vollen Marktliste und ihrem vollen Schutz – und findet alles andere ausserhalb des Schweizer Rechtsraums.

Häufige Fragen

Bekommt man bei Swisslos oder Loterie Romande eine Freiwette bei der Registrierung?

Es gibt keine dauerhafte Willkommens-Freiwette. Swisslos und Loterie Romande dürfen Gratisspielguthaben nur mit vorgängiger Bewilligung der Gespa anbieten (Art. 75 Abs. 2 BGS). 2025 hat die Gespa 24 Bewilligungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt. Die Aktionen sind zeitlich befristet, an Stückzahlen gebunden und müssen vom Veranstalter aktiv bekannt gemacht werden. Die «JouezSport – Patinoires et Stades»-Aktion der Loterie Romande lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen mit 7’000 Stück à CHF 10.

Warum sind Gratiswetten in der Schweiz selten und die Gespa-Bewilligung entscheidend?

Gratisguthaben sind im Schweizer Recht keine Marketing-Freibeute. Sie brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa, die sowohl die Höhe als auch die Bedingungen prüft. Diese Bewilligungspflicht schützt die Spielerinnen und Spieler vor Lockangeboten, die anschliessend undurchschaubare Bedingungen mitbringen. Die Kehrseite: Schweizer Veranstalterinnen können nicht dasselbe Willkommenspaket schnüren wie ausländische Konkurrenten, weil jede einzelne Aktion genehmigt werden muss.

Wird der Einsatz einer Freiwette zusammen mit dem Gewinn ausbezahlt?

Nein. Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar – weder bei Swisslos noch bei der Loterie Romande. Wer mit CHF 10 Gratisspielguthaben auf eine Quote wettet und gewinnt, erhält den Nettogewinn, nicht aber den Einsatz zurück. Das gilt auch nach Ablauf der Gültigkeit: Eine Freiwette, die nicht in der vorgegebenen Frist eingesetzt wird, verfällt ersatzlos. Auszahlbar sind eigene Gewinne aus realen Einsätzen, nicht das Aktionsguthaben.

Welche Voraussetzungen gelten für die Online-Registrierung bei Swisslos?

Mindestens 18 Jahre alt, Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet (Deutschschweizer Kantone, Tessin, Liechtenstein), keine bestehende Spielsperre, nur eine einzige Registrierung pro Person. Vor der ersten Wette sind Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage zu setzen (maximal CHF 9’999, unter 21 Jahren maximal CHF 1’000); die Identität wird anhand des hochgeladenen Ausweises gegen Adressdatenbanken geprüft. Wer unter 18 ist, ist von der Teilnahme ausgeschlossen; Wettkämpfer dürfen auf eigene Ereignisse nicht wetten.

Kann ich Spielguthaben aus einer Aktion auszahlen lassen – und wohin?

Nein, Gratisspielguthaben aus einer Promotion ist nicht auszahlbar. Auszahlbar sind nur Gewinne aus Wetten mit eigenem Einsatz. Auszahlungen gehen zwingend auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto, das auf den eigenen Namen lautet (Art. 50 Abs. 2 VGS); bei Swisslos zweimal jährlich kostenlos, ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % anfallen, die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gewinne bis CHF 1’000 werden direkt dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne darüber auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen.

Was ist von Anbietern ohne Schweizer Bewilligung zu halten, die eine Freiwette bei Registrierung anbieten?

Ausländische Lizenzen – gleich wo sie ausgestellt sind – entfalten in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS). Werbung für nicht bewilligtes Glücksspiel ist verboten (Art. 74 Abs. 3 BGS) und mit Busse bis CHF 500’000 bedroht (Art. 131 BGS); die Domains solcher Anbieter stehen auf der Gespa-Sperrliste (Art. 86–93 BGS). Bei Streit mit einem solchen Anbieter gibt es keinen Schweizer Rechtsweg, das schweizweite Sperrregister greift dort nicht, und Gewinne aus solchen Wetten behandelt der Kanton Thurgau unabhängig vom Betrag als steuerbares Einkommen.

Inhalt erstellt vom Team «tippsheutech»