Cookie-Richtlinie – tippsheutech
Wer auf tippsheutech nachliest, wie Tipps für heute und morgen entstehen, soll dabei möglichst wenig Daten auf dem Gerät hinterlassen. Die Richtlinie führt auf, welche Cookies und ähnlichen Speicherungen eingesetzt werden, nämlich auch Local Storage, Session Storage und Zählpixel, welchem Zweck sie dienen und wie sich die Auswahl widerrufen lässt.
Pflichtbestandteile
Notwendig sind Cookies, welche die Sitzung erkennen, den Datenverkehr auf mehrere Server verteilen, Formulare vor Missbrauch schützen und die Entscheidung im Banner speichern. Sie werden ohne Auswahl gesetzt. Mit dem Schliessen des Browsers enden Sitzungs-Cookies; die Entscheidung im Banner gilt höchstens zwölf Monate.
Freiwillige Cookies
Zwei weitere Gruppen laufen nur nach Zustimmung im Banner: Komfort-Cookies, die Einstellungen wie Sprache oder zuletzt gesehene Seiten behalten, und Statistik-Cookies, die Seitenaufrufe zählen. Für die Statistik werden IP-Adressen gekürzt, und seitenübergreifende Profile entstehen nicht. Werbe-Cookies zur Profilbildung kommen nur zum Einsatz, wenn sie im Banner ausdrücklich gewählt werden.
Fremdinhalte
Eingebundene Videos, Karten und ähnliche Dienste können Cookies der jeweiligen Anbieter mitbringen. Deren Datenschutzhinweise gelten zusätzlich, und ein Widerspruch muss bei den Anbietern selbst erfolgen.
Widerruf und Browsereinstellungen
Der Link «Cookie-Einstellungen» im Fusszeilenbereich öffnet die Auswahl erneut. Daneben bieten die Browser eigene Funktionen zum Blockieren und Löschen:
- Google Chrome: support.google.com/chrome/answer/95647
- Mozilla Firefox: support.mozilla.org/de/kb/cookies-und-website-daten-in-firefox-loeschen
- Apple Safari: support.apple.com/de-ch/guide/safari/sfri11471/mac
- Microsoft Edge: support.microsoft.com/de-ch/microsoft-edge
Gehen notwendige Cookies verloren, blendet sich das Banner erneut ein, und einzelne Funktionen funktionieren bis zur neuen Auswahl nicht.
Gesetzliche Grundlage und Aufsicht
Das Fernmeldegesetz (FMG, SR 784.10) erlaubt in Art. 45c lit. b die Bearbeitung von Daten auf einem fremden Gerät, wenn die Nutzenden über den Zweck informiert sind und sie ablehnen können. Für Personendaten gilt dazu das revDSG (SR 235.1), das seit dem 1. September 2023 in der revidierten Fassung in Kraft ist. Wer aus der EU zugreift, kann sich möglicherweise auf die DSGVO stützen. Aufsicht führt der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) in Bern; die Datenschutzerklärung enthält die weiteren Angaben zu Personendaten.
Stand: Oktober 19, 2026.
Inhalt erstellt vom Team «tippsheutech»
