Mastercard bei Schweizer Wettanbietern 2026: was erlaubt ist und was die Karte kostet

Ein kleiner Stapel Münzen liegt auf einem Holztisch neben einem Bleistift, im Hintergrund unscharf ein Regal mit Büchern.

Wer in der Schweiz mit Karte einzahlt, landet fast immer bei Mastercard oder Visa. Bei Sportwetten ist die Auswahl allerdings kleiner, als die Werbung vermuten lässt. Nur zwei Veranstalter dürfen hier überhaupt Sportwetten anbieten, beide arbeiten mit einem eigenen Wallet, und beide handhaben die Karte auf ihre Weise. Wer stattdessen bei einem ausländischen Anbieter einzahlt, zahlt mit Karte, verliert aber den Schutz, den die Schweizer Bewilligung bietet.

Die 1966 gegründete Interbank Card Association, Vorläufer von Mastercard, wurde 1981 in MasterCard umbenannt.

Stand: Oktober 19, 2026, geprüft gegen die Bewilligungs­register der Gespa und die Spielbedingungen von Swisslos (Sporttip) und Loterie Romande (Jouez Sport).

Wie Mastercard-Zahlung in der Schweiz funktioniert

Mastercard ist ein globales Karten­netzwerk, kein Karten­herausgeber. Das Unternehmen mit Sitz in Purchase, New York, vergibt Lizenzen an Banken, die ihrerseits Karten ausgeben und Händler anbinden. Wer in der Schweiz eine Mastercard besitzt, hat sie also von einer Schweizer Bank oder einem Fintech, und die Transaktion läuft über dieses Netzwerk. Bei Wettanbietern taucht die Marke «Mastercard» auf dem Beleg auf, sobald das Wallet oder der Kassen­bereich die Last­schrift oder die Karten­zahlung akzeptiert.

Eine leere Laufbahn mit weissen Bahnlinien liegt im Morgenlicht, rundherum stehen hohe Flutlichtmasten und ein Waldrand.
Spielguthaben auf dem Swisslos-Wallet kann per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein gekauft werden (Mindestbetrag CHF 20).

Im Sportwetten­markt der Schweiz erscheint Mastercard allerdings selten als direkte Auflade­option. Die zwei zugelassenen Veranstalter arbeiten mit eigenen Wallets, die per Bank­überweisung, PostFinance, Einzahlungs­schein oder Prepaid-Ticket gefüllt werden. Eine Karten­zahlung findet statt, wenn hinter einer dieser Methoden eine Mastercard steht, etwa bei PostFinance Pay. Auszahlungen wiederum gehen nach Spielregeln der beiden Veranstalter nur auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto, das auf den eigenen Namen lautet.

Wer bei einem ausländischen Anbieter mit Mastercard einzahlt, nutzt die Karte direkt. Die Last­schrift läuft dann über das internationale Netzwerk, und das Geld landet auf dem Konto des ausländischen Anbieters, nicht in einem Schweizer Wallet. Das funktioniert technisch problemlos. Rechtlich fehlt aber die Schweizer Bewilligung.

Was die Karte bei einer Wette leistet

Eine Mastercard überträgt einen Betrag vom Konto der Karten­inhaberin auf das Konto des Wett­anbieters. Gebühren entstehen meist nur, wenn die Karte eine ausländische Währung oder eine ausländische Bank betrifft. Für die Wette selbst ist die Karte neutral: Sie entscheidet weder über Quote noch über Auszahlung. Was die Wette kostet, sitzt in der Marge des Marktes, also im Quotenschlüssel, nicht in der Zahlungs­methode.

Rechtslage in der Schweiz: zwei Veranstalter, eine Karte, kein Schutz ohne Bewilligung

Online-Sportwetten sind in der Schweiz ein Grossspiel im Sinne des Geldspiel­gesetzes (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019). Sie stehen unter Aufsicht der interkantonalen Geldspiel­aufsicht Gespa in Bern, nicht der ESBK, die nur Casinos beaufsichtigt. Eine Bewilligung braucht eine Veranstalter­bewilligung und eine Bewilligung pro Spiel (Art. 21-25 BGS). Sie gilt nur in der Schweiz (Art. 4 BGS).

Rebzeilen ziehen sich im Herbstlicht einen Hang über einem See hinunter, die Blätter leuchten gelb und rot.
Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen; eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden.

Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter für Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt: Swisslos mit dem Produkt Sporttip für die Deutsch­schweiz, das Tessin und Liechtenstein sowie die Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Ein Online-Konto ist nur mit Wohnsitz im Vertrags­gebiet möglich (Art. 47 Abs. 3 VGS). Eine Liste weiterer bewilligter Wett­anbieter gibt es nicht, weil es keine weiteren gibt. Die Gespa veröffentlicht ausschliesslich die Sperrliste gesperrter ausländischer Domains.

Das hat Folgen für jede Karte­zahlung:

Werbung für nicht bewilligtes Glücksspiel ist in der Schweiz verboten (Art. 74 Abs. 3 BGS) und kann mit Busse bis CHF 500’000 geahndet werden (Art. 131 BGS). Werbeanzeigen für ausländische Wett­anbieter trifft man in der Schweiz trotzdem, und die Seite beschreibt diese Anbieter, ohne sie zu bewerben.

Wer mit Karte einzahlen darf

Volljährig, mit Wohnsitz im Vertrags­gebiet und mit verifiziertem Konto. Bei Swisslos prüft das System die Daten aus dem hochgeladenen Ausweis gegen Adress­datenbanken. Wer bereits gesperrt ist, kann kein neues Konto eröffnen. Pro Person ist nur ein Konto zugelassen.

Spielerschutz: Limiten setzen, Ausgaben im Blick

Wer mit Karte einzahlt, gibt Geld aus, das auf dem Konto schnell verschwindet. Beide Veranstalter verlangen deshalb vor der ersten Sport­wette verbindliche Limiten. Sporttip verlangt Verlust­limit­en für 1, 7 und 30 Tage, die Oberlimite liegt bei CHF 9’999 pro Periode, für unter 21-Jährige bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungs­limite für 30 Tage möglich. Die Loterie Romande erlaubt höchstens CHF 10’000 Einzahlung pro 30 Tage und ein Wallet-Guthaben von höchstens CHF 10’000.

Wer eine Spielsperre eintragen will, kann den Zugang produkt­bezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Frist­ablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweiz­weiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie in Liechtenstein. Eine selbst gewählte Pause lässt sich nur nach drei Monaten aufheben (Art. 84 VGS), mit Einbezug einer Fach­stelle.

Die Karte selbst hilft beim Schutz nicht. Sie macht das Zahlen bequem, sie macht das Limit aber nicht sichtbar. Wer auf das eigene Konto schaut, sieht nur die Belastung, nicht das Tages­limit auf der Spiel­plattform.

Wo die Karte das Limit austrickst

Eine Karte zeigt auf dem Konto­auszug den Betrag und das Datum, nicht aber den Saldo der Verlust­limite. Wer zwischen Bank­app und Wett­plattform wechselt, verliert leicht den Stand. Wer nur mit Karte einzahlt, kann ausserdem mehrere Konten bei verschiedenen Anbietern füllen, ohne dass die Limit­en sich addieren — die Limit­en gelten pro Veranstalter. Wer das nicht weiss, überschreitet sein tatsächliches Budget schneller als geplant.

Boni und Gratiswetten: wenig zu holen, viel zu lesen

Beide Veranstalter bewerben ihre Aktionen zurückhaltend, und die Werbung für ausländische Anbieter ist in der Schweiz verboten. Wer trotzdem einen «Bonus» oder eine «Gratiswette» sieht, sollte die Bedingungen lesen, bevor er zugreift. Bei den meisten Bonus­angeboten gilt eine Einsatz­bedingung («Umsatz»): Der Bonus oder das Gratis­guthaben muss mehrfach zu einer Mindest­quote umgesetzt werden, bevor eine Auszahlung möglich ist. Bei einer «Gratiswette» ohne Einsatz­rückzahlung ist der Wert der Wette kleiner, als die Zahl suggeriert: Gewinn = (Quote − 1) × Einsatz, der Einsatz verfällt bei Verlust, und der durch­schnittliche Wert sinkt mit jeder Wette auf Quote 1.

Die Gespa erteilt die Bewilligung für Gratisspiel­guthaben (Art. 75 Abs. 2 BGS); 2025 hat sie 24 Bewilligungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt. Wie viele Aktionen es sind, schwankt; die Aktionen sind befristet und an klare Regeln gebunden. Die Loterie Romande hat beispielsweise zwischen 17. Dezember 2025 und 10. März 2026 an sieben Aktions­tagen CHF 10 Spiel­guthaben im Wert von insgesamt 7’000 Stück vergeben, gültig 30 Tage, nicht auszahlbar. Wer den Code innert sieben Tagen in seinem verifizierten Konto eingab, bekam das Guthaben.

Ein Bonus, der nach ein paar Klicks Geld aufs Konto spült, ist in der Schweiz selten. Wer bei ausländischen Anbietern mit Mastercard­gewinnt, kann zwar höhere Quoten sehen, aber die Schweizer Bewilligung fehlt. Ob eine Auszahlung tatsächlich erfolgt, hängt am Anbieter, nicht an einer Schweizer Aufsicht.

Warum eine Gratiswette nicht das ist, was sie klingt

Eine Gratiswette im Wert von CHF 10 auf eine Quote 3.00 ergibt im Gewinn­fall CHF 20, nicht CHF 30: Der Einsatz wird nicht zurück­gezahlt. Wer die Wette verliert, verliert nichts zusätzlich, hat aber auch nichts gewonnen. Wer den rechnerischen Wert wissen will, multipliziert die Quote mit der Auszahlungs­quote des Marktes und zieht den Einsatz ab. Bei einer typischen Fussball-1X2-Auszahlungs­quote von 95 % liegt der Wert einer CHF-10-Gratiswette auf Quote 3.00 unter CHF 10. Das ist immer noch etwas, aber weniger, als das Werbe­versprechen vermuten lässt.

Zahlung und Auszahlung mit Karte

Bei Swisslos und Loterie Romande läuft die Karten­zahlung indirekt. Swisslos bietet PostFinance Pay als Auflade­option an, wobei die Transaktion in der PostFinance App bestätigt wird. Wer ein Schweizer Wallet per Karte füllt, bezahlt im Hintergrund über das Karten­netzwerk der ausgebenden Bank. Ein direkter «Mastercard»-Knopf auf der Auflade­seite fehlt im offiziellen Wallet. Die Loterie Romande akzeptiert Prepaid-Tickets in den Werten CHF 20, 50, 100 und 200, gültig ein Jahr, einzulösen in einem Betrag.

Aus­zahlungs­seitig gilt für beide: Gewinne bis CHF 1’000 pro Spiel­bestätigungs­quittung schreibt Swisslos direkt dem Wallet gut. Gewinne über CHF 1’000 überweist Swisslos innert 3 Arbeits­tagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto des Teilnehmers. Swisslos zahlt Spiel­guthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf das eigene Konto aus, ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden, die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeits­tagen, Gratis­spiel­guthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar.

Die Loterie Romande schreibt Gewinne bis CHF 1’000 netto direkt dem Wallet gut, Gewinne darüber auf das Konto der angegebenen IBAN. Auszahlungen auf eine Kreditkarte sind im bewilligten Markt weder bei Swisslos noch bei Loterie Romande vorgesehen. Wer eine Auszahlung auf die Karte erwartet, landet auf dem Bank­konto.

Bei einem ausländischen Anbieter mit Mastercard­kann die Auszahlung technisch auf die Karte zurück­laufen, sofern der Anbieter dies anbietet. Die Voraussetzung ist dieselbe: das Konto heisst auf den eigenen Namen. Wer auf eine Karte eines anderen auszahlen lässt, wird abgelehnt.

Was Karten­zahlung kostet

Eine Schweizer Karte im Schweizer Wett­markt löst in der Regel keine zusätzliche Gebühr aus. Wer mit einer ausländischen Karte oder in einer Fremdwährung einzahlt, zahlt das, was die ausgebende Bank verlangt: 1 bis 3 % Wechsel­gebühr sind üblich. Wer bei einem ausländischen Anbieter eine Auszahlung auf die Karte erhält, sieht gelegentlich eine «Cash-Advance»-Gebühr, weil die Buchung wie ein Bargeld­bezug behandelt wird. Wer auf das eigene Schweizer Konto auszahlen lässt, zahlt in der Regel nichts.

Top 2 Wettanbieter in der Schweiz mit Mastercard

Beide zugelassenen Veranstalter nehmen Zahlungen über Karten­netzwerke entgegen, wenn auch indirekt. Die Bewertung folgt dem, was die Bewilligung, die Spiel­regeln und die Spiel­bedingungen tragen: Bewilligungs­status, Trägerschaft, Erreichbarkeit und was den Anbieter im direkten Vergleich kennzeichnet.

Anbieter Bewilligung Veranstalter
Swisslos Sporttip Schweizer Sportwetten­bewilligung (Veranstalter- und Spiel­bewilligung nach BGS; Aufsicht Gespa) SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel
Loterie Romande Jouez Sport Schweizer Sportwetten­bewilligung (Veranstalter- und Spiel­bewilligung nach BGS; Aufsicht Gespa) Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande), Lausanne

Swisslos Sporttip

Swisslos, mit Sitz in Basel, veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung von 2019 (IKV 2020). Die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip, der für die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie das Tessin und Liechtenstein zugänglich ist. Wer online spielen will, braucht ein Swisslos-Konto, einen Wohnsitz im Vertrags­gebiet, einen Ausweis, der per Daten­abgleich geprüft wird, und kein bestehender Sperr­eintrag.

Wer einzahlt, füllt das Swisslos-Wallet. Mindest­betrag ist CHF 20 pro Kauf, in 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Auflade­optionen sind PostFinance Pay (Bestätigung in der PostFinance App), Bank­überweisung und Einzahlungs­schein. Eine direkte «Mastercard»-Schalt­fläche ist im offiziellen Wallet nicht ausgewiesen; die Karte erscheint nur, wenn die ausgebende Bank die Wallet-Aufladung erlaubt.

Mindest­einsatz für Einzel- und Kombinations­wetten ist CHF 1, Höchst­einsatz CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombinations­wette, CHF 10’000 pro System­wette. Swisslos kann die Werte ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Cash-Out ist verfügbar für Einzel-, Kombinations- und Langzeit­wetten, vor Spiel­beginn und live, aber nur als vollständiges Cash-Out ohne Teil­auszahlung; ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und Swisslos muss Cash-Out nicht für jeden Markt anbieten. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wett­gewinn und kann jederzeit geändert werden. Gewinne, die nicht innert 26 Wochen nach der öffentlichen Bekannt­machung der Wett­auswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Swisslos-Zwecks; bei verweigerter Auszahlung ist innert 10 Tagen Einsprache per ein­geschriebenem Brief zu erheben.

Verdikt. Swisslos ist die richtige Adresse für Spielende im Deutsch­schweizer Vertrags­gebiet, die Wert auf Schweizer Aufsicht, eigene Spielsperre und Auszahlung auf das eigene Konto legen. Wer Mastercard direkt auf der Auflade­seite erwartet, wird auf PostFinance Pay umgeleitet; wer das Wallet einmal gefüllt hat, kann mit Kredit aus dem Wallet spielen, ohne erneut eine Karten­last­schrift auszulösen. Für Spielerinnen im Tessin oder in Liechtenstein gilt dasselbe.

Loterie Romande Jouez Sport

Die Loterie Romande mit Sitz in Lausanne führt Jouez Sport für die Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Sie zählt 2’350 Verkaufs­stellen und 221 Mitarbeitende. Ein Online-Spielerkonto braucht Volljährigkeit, Wohnsitz in einem der sechs Kantone und besteht keine Spielsperre; pro Person ist nur ein Konto erlaubt. Verlangt wird eine Ausweis­kopie (Vorder- und Rückseite), in besonderen Fällen zusätzlich ein Wohnsitz­nachweis, der nicht älter als 4 Monate ist.

Einzahlungen auf das Spielerkonto sind auf höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage beschränkt, das Wallet-Guthaben auf höchstens CHF 10’000. Prepaid-Tickets «Pre-pay Loro.ch» gibt es zu CHF 20, CHF 50, CHF 100 und CHF 200, gültig ein Jahr, einzulösen in einem Betrag. Gewinne bis CHF 1’000 netto werden direkt dem Wallet gut­geschrieben, Gewinne darüber auf das Konto der angegebenen IBAN. Gratis­spiel­guthaben ist nicht auszahlbar.

Wett­scheine mit einem Gewinn oder Einsatz-Rück­erstattung bis CHF 200 können in jeder Jouez-Sport-Verkaufs­stelle eingelöst werden; bei genügend Bargeld darf eine Verkaufs­stelle bis höchstens CHF 2’000 auszahlen.

Verdikt. Loterie Romande ist die zugelassene Adresse für die West­schweiz, mit dem Vorteil eines dichten Verkaufs­stellen-Netzes, das auch ohne Smartphone eine Wette und eine Auszahlung ermöglicht. Wer Mastercard auf der Zahlungs­seite sucht, findet das offiziell dokumentierte Angebot schmal: Prepaid-Tickets und Bank­überweisung dominieren, eine direkte Karten­schaltfläche ist nicht vorgesehen. Wer im Vertrags­gebiet wohnt, spielt unter Schweizer Aufsicht; wer einen anderen Kanton als Wohnsitz hat, kann kein Konto eröffnen.

Was eine Quote wirklich kostet: Quotenschlüssel und Marge

Eine Quote ist nicht der « faire » Preis, sondern die Sicht der Wett­anbieterin auf eine Wahrscheinlich­keit, minus ihrem Anteil. Bei einem Fussball-Spiel mit drei möglichen Ausgängen (Heim­sieg, Unentschieden, Auswärts­sieg) gilt: Auszahlungs­quote = 1 ÷ (1/Quote Heimsieg + 1/Quote Unentschieden + 1/Quote Auswärts­sieg). Was übrig bleibt, ist die Marge. Liegt die Auszahlungs­quote bei 95 %, so behält die Wett­anbieterin 5 % von jedem Franken, der auf diesen Markt gesetzt wird.

Im Schweizer Markt veröffentlichen die beiden Veranstalter ihre Quoten, ohne den Quotenschlüssel pro Markt auszuweisen. Wer Quoten verstehen will, rechnet selbst nach oder vergleicht zwei Anbieter auf demselben Markt. Eine Auszahlungs­quote von 95 % auf Fussball-1X2 ist üblich; bei Nischen­märkten wie Handicap, Toren oder Kombinationen ist sie oft tiefer, was die Marge nach oben treibt. Das ist der Grund, warum Werbe­versprechen von «bester Quote» oder «Top-Quoten» wenig sagen, solange der Markt­durchschnitt nicht genannt wird.

Wann die Marge ins Geld geht

Wer auf einem Markt mit 95 % Auszahlungs­quote setzt, verliert langfristig 5 % seines Einsatzes an die Marge. Bei 90 % sind es 10 %. Wer 100 Wetten à CHF 10 auf Quote 2.00 setzt, hat CHF 1’000 eingesetzt. Bei 95 % Auszahlungs­quote zahlt der Markt CHF 950 zurück, wenn jede Wette zu 50 % gewinnt; bei 90 % sind es CHF 900. Der scheinste Gewinnt, weil die Quoten identisch sind, aber der Markt­schnitt unterschiedlich. Bei Live­wetten ist die Marge oft höher, weil die Wett­anbieterin auf den sich ändernden Wahrscheinlich­keiten ihren Schnitt mitnimmt. Cash-Out-Angebote enthalten ebenfalls eine Marge, die höher ausfällt als im Pre-Match-Markt, weil der angebotene Betrag tiefer liegt als der mögliche Gewinn.

Häufige Fragen

Akzeptieren Swisslos oder Loterie Romande Mastercard für die Aufladung, und welche Alternativen nennen die Veranstalter?

Eine direkte «Mastercard»-Schalt­fläche auf der Auflade­seite ist im offiziellen Material nicht ausgewiesen. Swisslos nennt PostFinance Pay als explizite Auflade­option, daneben Bank­überweisung und Einzahlungs­schein. Die Loterie Romande akzeptiert Prepaid-Tickets in den Werten CHF 20, 50, 100 und 200, einzulösen in einem Betrag, sowie die übliche Bank­überweisung. Wo die Karte im Hintergrund mitläuft, läuft sie über die ausgebende Bank.

Warum sind Auszahlungen auf eine Karte bei manchen Anbietern nicht möglich, und worin liegt der Unterschied zur Einzahlung?

Einzahlung ist eine Forderung der Karten­inhaberin an die ausgebende Bank; Auszahlung ist eine Gutschrift der Wett­anbieterin auf ein Konto. In der Schweiz schreibt das Geldspiel­recht vor, dass Gewinne und Rest­guthaben nur auf ein Konto im eigenen Namen gehen (Art. 50 Abs. 2 VGS). Swisslos und Loterie Romande zahlen deshalb auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto, nicht auf eine Karte. Ausländische Anbieter mit eigener Kassen­führung können Auszahlungen auf die Karte anbieten, sofern das Karten­konto auf den eigenen Namen lautet.

Wie viel Schutz bietet eine Kartenzahlung bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung tatsächlich?

Wenig. Die ausländische Lizenz hat in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS). Es gibt keine Schweizer Spielsperre, keine Schweizer Aufsicht, keine Schweizer Rekurs­stelle. Wer einzahlt, vertraut der auslenden Anbieterin; die Gespa kann nur die Domain sperren, nicht das Geld zurück­holen. Die Spielerin macht sich nicht strafbar, aber sie trägt das volle Risiko: gesperrte Konten, verweigerte Auszahlungen, keine Handhabung des Verlusts. Gewinne aus ausländischen Grossspielen sind im Kanton Thurgau ohne Freibetrag steuer­pflichtig, in anderen Kantonen je nach kantonaler Praxis.

Was ist eine Marge, und wie wirkt sie sich auf die Quoten eines Wettanbieters aus?

Die Marge ist der Anteil, den die Wett­anbieterin von jedem gesetzten Franken einbehält. Auf einem Drei-Wege-Markt wie Fussball-1X2 berechnet sich die Auszahlungs­quote als 1 ÷ (1/Quote₁ + 1/Quote₂ + 1/Quote₃). Was unter 100 % bleibt, ist die Marge. Eine typische 1X2-Auszahlungs­quote liegt bei 95 %, die Marge bei 5 %. Auf Nischen­märkten und Live­wetten ist die Marge oft höher. Wer 100 Wetten à CHF 10 setzt, verliert auf einem 5 %-Markt durchschnittlich CHF 50 an die Marge, unabhängig von der Treffer­quote.

Gibt es in der Schweiz eine staatliche Obergrenze für Einzahlungen, oder setzen Spielende die Limiten selbst?

Keine staatliche fixe Obergrenze. Die Veranstalter müssen von der Spielerin gesetzte Limit­en abfragen, bevor die erste Wette möglich ist (Art. 87 VGS). Swisslos verlangt Verlust­limit­en für 1, 7 und 30 Tage, Oberlimite CHF 9’999 pro Periode, für unter 21-Jährige CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich kann eine freiwillige Einzahlungs­limite für 30 Tage gesetzt werden. Die Loterie Romande kappt Einzahlungen auf höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage und das Wallet-Guthaben auf höchstens CHF 10’000.

Wie lässt sich eine Spielsperre eintragen, und was bedeutet der Eintrag im schweizweiten Register?

Bei Swisslos kann der Zugang produkt­bezogen für 1 bis 180 Tage selbst gesperrt werden, ohne Aufhebung vor Frist­ablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweiz­weiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie in Liechtenstein. Eine selbstgewählte Pause lässt sich nur nach drei Monaten aufheben (Art. 84 VGS), mit Einbezug einer Fach­stelle (Art. 81 BGS). Wer ausgesperrt ist, kann keine Gewinne beanspruchen (Art. 45 BGS).

Inhalt erstellt vom Team «tippsheutech»