Wettanbieter mit Lastschrift 2026: was in der Schweiz wirklich funktioniert

Ein Stapel schlichter Briefumschläge liegt auf einem Küchentisch neben einer Tasse Tee, durch das Fenster fällt Morgenlicht.

Stand: Oktober 19, 2026 – verifiziert gegen das Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51), die Spielregeln und Teilnahmebedingungen von Sporttip (Version 4.2) sowie das Règlement Général der Loterie Romande (24. Ausgabe, Juni 2023).

Bei einer nicht autorisierten SEPA-Lastschrift kann der Zahler die Erstattung innerhalb von 13 Monaten nach der Belastung verlangen.

Wer in der Schweiz nach «Wettanbietern mit Lastschrift» sucht, findet schnell zwei Sorten Treffer: einheimische Plattformen mit Schweizer Bewilligung und ausländische Seiten, die hierzulande gar nicht bewilligt sein können. Die erste Gruppe umfasst genau zwei Namen, Swisslos mit Sporttip und Loterie Romande mit Jouez Sport, und beide nehmen Lastschrift nur eingeschränkt oder gar nicht. Die zweite Gruppe umfasst eine ganze Reihe Domains, die im Ausland lizenziert sind und in der Schweiz über die Sperrliste der Gespa geblockt werden können. Eine Lastschrift in Euro auf ein Schweizer Konto in CHF funktioniert technisch, aber sie ist weder ein Vorteil noch ein Nachteil, der aus dem Zahlungsweg allein folgt; entscheidend ist, was beim Anbieter passiert und was die Geldspielaufsicht davon hält.

Die Konsequenz aus dieser Ausgangslage: Wer hierzulande sportwetten will, kommt an Swisslos und Loterie Romande nicht vorbei, und die Frage «Wer akzeptiert Lastschrift?» läuft fast immer auf dieselbe Antwort hinaus — PostFinance Pay, Einzahlungsschein, Prepaid-Ticket, und bei den ausländischen Anbietern eben das, was deren Hausregeln vorsehen, ohne Schweizer Bewilligung. Was das für einzahlende Spielende konkret bedeutet, wird im Folgenden erläutert.

Was Lastschrift bei Wettanbietern in der Schweiz heisst – und warum die Frage zwei Ebenen hat

Wer «Lastschrift» sagt, meint SEPA. Das Lastschriftverfahren läuft im einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum, dem neben den EU-Staaten seit Längerem auch die Schweiz, Norwegen und Grossbritannien angehören; seit Oktober 2025 sind Albanien, Moldau, Montenegro und Nordmazedonien dazugekommen, wobei die Lastschrift dort in Euro erfolgen muss. Für Schweizer Spielende heisst das: Eine SEPA-Lastschrift wird in Euro abgewickelt, das eigene Bankkonto wird in CHF geführt, und der Betrag erscheint nach dem Tageskurs umgerechnet auf dem Kontoauszug.

Ein Basketballkorb hängt in einer leeren Halle über einem Holzparkett, von der Decke fällt gleichmässiges Licht auf den Boden.
Der Zahlungsempfänger muss Betrag und Zeitpunkt einer SEPA-Lastschrift dem Zahler mindestens 14 Tage vorher mitteilen (Vorabankündigung).

Diese eine Konsequenz — eine Währung beim Sender, eine andere beim Empfänger — ist der Ausgangspunkt für das, was eine Lastschrift bei einem Wettanbieter in der Schweiz eigentlich kostet und was nicht. Sie kostet einen Spread, einen Buchungstag Verzug und in seltenen Fällen eine kleine Bankgebühr. Sie kostet nicht die SEPA-Lastschrift selbst, denn die hat eine acht-Wochen-Frist für die Basislastschrift und eine 13-Monats-Frist für unautorisierte Einzüge; beides gilt unabhängig vom Wettanbieter und unabhängig davon, ob der Anbieter in der Schweiz bewilligt ist.

Der Zahlungsweg: was beim Klick auf «Einzahlen» tatsächlich passiert

Bei SEPA-Basislastschrift erteilt der Zahler dem Zahlungsempfänger ein Mandat. Damit darf der Empfänger den Betrag vom Konto einziehen, sofern er Betrag und Zeitpunkt mindestens 14 Tage vorher mitgeteilt hat (Vorabankündigung); kürzere Fristen sind möglich, wenn sie in den AGB oder auf der Rechnung stehen. Die Zahlstelle, also die Bank, prüft das Mandat, belastet das Konto und schreibt den Betrag gut. Bei der SEPA-Firmenlastschrift ist das Verfahren enger: Die Zahlstelle prüft das Mandat bereits vor der Belastung, und ein Widerspruch ist nicht möglich; dieses Verfahren steht nur Nicht-Verbrauchern offen und ist hier nicht relevant.

Wer einzahlt, merkt davon nichts. Wer zurückbuchen will, hat zwei Zeitfenster. Eine autorisierte Lastschrift, also eine, der ein gültiges Mandat zugrunde liegt, kann innerhalb von acht Wochen nach der Belastung widersprochen werden — die Bank erstattet den Betrag. Bei einer nicht autorisierten Lastschrift, einem Einzug ohne gültiges Mandat, beträgt die Frist 13 Monate nach der Belastung; die Bank muss den Betrag spätestens einen Tag nach der Mitteilung zurückerstatten. Das Mandat selbst erlischt, wenn es 36 Monate lang nicht genutzt wird.

Warum eine Lastschrift bei einem Wettanbieter praktisch nie eine SEPA-Basislastschrift ist

Die Wettanbieter, die in der Schweiz mit Lastschrift werben, meinen in aller Regel etwas anderes als das, was die Bank unter SEPA versteht. Was unter dem Schlagwort «Lastschrift» läuft, ist häufig eine Online-Zahlung über einen Anbieter wie PostFinance Pay, bei Swisslos eine direkte Bestätigung in der PostFinance-App. Das ist eine Zahlung per Lastschrift im weiteren Sinne, technisch funktioniert sie über das PostFinance-Konto des Zahlers, aber sie unterliegt den Bedingungen von PostFinance, nicht den SEPA-Fristen. Wer dort eine Buchung zurückweisen will, geht den Weg, den PostFinance vorsieht.

Die zweite Form, die sich «Lastschrift» nennt, ist eine Inland-Belastung über einen Schweizer Einzahlungsschein mit QR-Code oder Referenznummer. Auch das läuft auf das CHF-Konto, ist aber keine SEPA-Lastschrift im technischen Sinn, sondern ein inländisches Zahlungsinstrument mit eigenen Regeln und Rückläuferfristen. Beide Wege haben mit SEPA-Euro-Lastschrift auf ein CHF-Konto nichts zu tun, und der entscheidende Unterschied ist nicht das gesetzliche Rückgaberecht, sondern die Frage, wer Lastschriftrückläufer akzeptiert.

Die Konsequenz: Wer hier «Lastschrift» anbietet, meint selten «SEPA»

Wer nach einem Anbieter sucht, der «Lastschrift» anbietet, sollte zuerst prüfen, was genau darunter verstanden wird. Ein Klick auf Lastschrift, ohne dass ein Konto oder eine IBAN vorab registriert wurde, ist in den meisten Fällen keine echte Lastschrift, sondern eine Kartenzahlung über das Lastschrift-Dreieck Visa/Mastercard, die wie eine normale Kartenzahlung autorisiert wird, bei der autorisierten Lastschrift der Bank aber gar nicht als SEPA-Lastschrift zählt. Bei der SEPA-Lastschrift muss immer ein schriftliches Mandat erteilt werden, das die Gläubiger-Identifikationsnummer und die Mandatsreferenz enthält. Wo dieses Mandat fehlt, gibt es keine SEPA-Lastschrift und folglich auch keine SEPA-Fristen — was bleibt, sind die Regeln des jeweiligen Zahlungsdienstes, und die sind oft kürzer und häufig kulanzfreier als das, was die Bank bei einer echten Lastschrift bietet.

Rechtslage in der Schweiz: warum die zugelassenen Wettanbieter gerade zwei sind

Die Rechtslage ist hier nicht Verhandlungssache. In der Schweiz braucht, wer Sportwetten veranstalten will, eine Bewilligung, und zwar eine Veranstalterbewilligung und zusätzlich eine Spielbewilligung pro Spiel. Das Geldspielgesetz (BGS) regelt das seit 1. Januar 2019, die Geldspielaufsicht Gespa (Bern) beaufsichtigt seither; das Geldspielkonkordat, das die interkantonale Zusammenarbeit ordnet, ist seit 1. Januar 2021 in Kraft. Die Bewilligung «gilt nur in der Schweiz». Wer ohne diese Bewilligung Sportwetten anbietet, macht sich strafbar — bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe, bei gewerbsmässigem Handeln bis zu fünf Jahren. Die Werbung für solche Angebote ist ebenfalls verboten und mit Bussen bis zu CHF 500’000 bedroht.

Ein leerer Bahnsteig in den Bergen mit zwei Gleisen, über den Schienen hängt Morgennebel und dahinter ragen dunkle Tannen auf.
Ein SEPA-Lastschriftmandat erlischt, wenn es 36 Monate lang nicht genutzt wird.

Die zwei Bewilligungsinhaber und ihre Kantone

Die interkantonale Vereinbarung hat die Zahl der Bewilligungsinhaber für Lotterien und Sportwetten auf zwei festgelegt. Swisslos — die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel — veranstaltet Sporttip für die Deutschschweizer Kantone (AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG, ZH), den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Loterie Romande — die Société de la Loterie de la Suisse Romande mit Sitz in Lausanne — veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone (FR, GE, JU, NE, VD, VS). Wer in der Deutschschweiz wohnt, kann nur bei Sporttip ein Online-Konto eröffnen; wer in der Romandie wohnt, nur bei Jouez Sport. Die Karte der Bewilligung deckt die Schweiz flächendeckend ab, aber pro Person genau einen Anbieter.

Online-Konten brauchen Volljährigkeit (18 Jahre), Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet und dürfen pro Person nur einmal bestehen. Swisslos verlangt eine Ausweiskopie (Vorder- und Rückseite) und prüft die Angaben gegen Adressdatenbanken; die Loterie Romande kann zusätzlich einen Wohnsitznachweis verlangen, der nicht älter als vier Monate ist. Wer im anderen Sprachgebiet wohnt, ist formal ausgeschlossen, auch wenn die IBAN zu einer Bank in Lausanne gehört — das Konto folgt dem Wohnsitz, nicht der Kontonummer.

Was eine ausländische Bewilligung in der Schweiz wert ist

Eine Lizenz aus Curaçao, Malta oder Deutschland hat in der Schweiz keine Wirkung. Das BGS gilt nur auf Schweizer Boden, eine Lizenz der Malta Gaming Authority ändert daran nichts. Wer bei einem ausländischen Anbieter spielt, hat keinen Zugang zum Schweizer Ausschlussregister und keinen Rechtsweg vor Schweizer Gerichten; Gewinne können in Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, der Spieler selbst wird nicht bestraft. Die Gespa führt eine Sperrliste von Domains, die Schweizer Internetprovider über DNS blocken; Ende 2025 standen 671 Domains auf der Liste, darunter namentlich Interwetten, Bet-at-Home und bet365. Wer auf einer geblockten Domain spielt, ist nicht im eigentlichen Sinn illegal unterwegs — der Anbieter ist es, der sich strafbar macht, aber der Schutz, den Spielende hierzulande erwarten dürfen, gibt es nicht.

Die Konsequenz für die Lastschrift-Frage: Bei einem ausländischen Anbieter ist «Lastschrift akzeptiert» eine Aussage über dessen Zahlungsabwicklung, nicht über dessen Bewilligung. Eine Lastschrift, die der Anbieter akzeptiert, läuft auf ein Bankkonto in Euro, in Schweizer Franken oder in einer anderen Währung — entscheidend ist nur, dass die Hausregeln des Anbieters und die Bedingungen der Hausbank gelten, nicht das BGS. Wer dort einzahlt, hat den Schutz, den das Herkunftsland des Anbieters gewährt, und nicht den Schutz, den die Schweiz nur für die zwei Bewilligungsinhaber vorsieht.

Spielerschutz und Limiten: was gesetzt werden muss und was eine Senkung sofort auslöst

Bevor die erste Wette platziert wird, müssen Spielende ihre eigenen Verlustlimiten setzen. Sporttip verlangt drei Werte: für einen Tag, eine Woche und einen Monat. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, bei unter 21-Jährigen ist sie auf CHF 1’000 begrenzt. Zusätzlich lässt sich eine freiwillige Einzahlungslimite für 30 Tage setzen. Eine Senkung einer Limite gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Das ist nicht der ganze Spielerschutz, aber das, was jede Person selbst in der Hand hat, bevor sie überhaupt spielt.

Loterie Romande folgt einer ähnlichen Logik, allerdings mit eigenständigen Beträgen und Fristen. Beide Anbieter setzen damit um, was die Spielerschutzverordnung (VGS) verlangt: Der Veranstalter muss tägliche, wöchentliche oder monatliche Maximalwerte für Einsatz oder Verlust vorgeben. Eine Erhöhung mit 24-Stunden-Frist ist die gesetzliche Untergrenze; 72 Stunden sind eine strengere Hausregel, die die beiden Anbieter in ihren Bedingungen verankert haben. Wer eine Limite anheben will, weil das Wochenende gut lief, muss drei Tage warten — diese Wartezeit ist genau dort eingebaut, wo sie schützt.

Spielsperre und Register: was eine Selbstsperre auslöst

Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Das Register ist beim Anbieter, nicht beim Staat — wer bei Swisslos gesperrt ist, ist es auch in der Loterie Romande, in einem Schweizer Casino und in Liechtenstein, und umgekehrt. Loterie Romande führt eine entsprechende eigene Spielsperre, die in dasselbe Register einträgt. Gesetzlich ist eine freiwillige Spielsperre frühestens nach drei Monaten aufhebbar, eine Fachstelle ist einzubinden, und wer gesperrt ist oder minderjährig war, hat weder Anspruch auf Einsatz noch auf Gewinn.

Warum eine Lastschrift für Spielende mit Kontrolle problematisch sein kann

Eine SEPA-Lastschrift, die ohne weiteres Zutun das Konto belastet, ist das, was Spielerschutz im engsten Sinn am meisten erschwert. Wer mit Karte zahlt, sieht die Buchung im Mobile-Banking sofort und kann den Vorgang stoppen, bevor er ausgelöst wird; wer mit Einzahlungsschein zahlt, hat die Buchung über die Referenznummer fest in der Hand. Eine echte Lastschrift aber wird vom Empfänger ausgelöst, und das Limit, das den Schutz bringen soll, greift erst, nachdem das Geld weg ist. Acht Wochen Rückgaberecht bei autorisierten Lastschriften helfen bei einer Spielsuchtproblematik nur, wenn die Bank mitspielt und der Anbieter das Geld tatsächlich zurücküberweist — beides ist nicht garantiert.

Die Konsequenz für die eigene Kontrolle: Wer Lastschrift nutzt, sollte das Mandat so eng wie möglich halten. Ein Mandat für einen einmaligen Betrag, abgerechnet am Tag X, ist etwas anderes als ein wiederkehrendes Mandat über offene Beträge. Wer sich für die zweite Variante entscheidet, gibt dem Anbieter die Möglichkeit, jederzeit ohne Rückfrage zuzugreifen — und diese Möglichkeit endet erst, wenn das Mandat 36 Monate nicht genutzt wurde oder aktiv widerrufen wird.

Gespa-Testkäufe 2025: was sie zeigen

Die Gespa hat 2025 an Schweizer Verkaufsstellen 200 Testkäufe mit minderjährigen Testpersonen durchgeführt; in 47,5 % der Fälle wurde eine Sportwette an die Minderjährige verkauft. Das ist kein Argument gegen die Online-Konten, die Online-Identifikation verlangen, aber ein Argument gegen die Vorstellung, dass die analoge Verkaufsstelle ein Schutzschild sei. Wer online spielt, hat immer eine Ausweiskopie hinterlegt; wer am Schalter spielt, hat sie nicht zwingend hinterlegt.

Boni und Gratiswetten bei Schweizer Veranstaltern: was wirklich ausgeschüttet wird

Das BGS verbietet Gratisspiele und Gratisguthaben nicht grundsätzlich, verlangt aber die vorgängige Zustimmung der Gespa für jede Aktion. 2025 hat die Gespa 24 Aktionen der Loterie Romande und 8 der Swisslos zugestimmt. Das ist die Bandbreite, mit der die beiden Anbieter überhaupt promoten dürfen — und sie ist eng. Auszahlbare Bonusguthaben kennen die Bedingungen nicht; was ausgeschüttet wird, ist Gratisspielguthaben, das per Definition nicht auszahlbar ist. Wer einen Bonus sucht, der nach Erfüllung von Umsatzbedingungen ausgezahlt werden kann, sucht bei Swisslos und Loterie Romande vergeblich.

Was eine Aktion bei der Loterie Romande konkret ist

Die jüngste dokumentierte Aktion ist «JouezSport – Patinoires et Stades» der Loterie Romande: vom 17. Dezember 2025 bis zum 10. März 2026 lief sie an sieben Aktionstagen, an denen in National-League-Stadien ein Code verteilt wurde. Wer den Code innert sieben Tagen im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben; insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar. Sieben Aktionstage, sieben Franken pro Code, siebentausend Codes — das ist eine Aktion, kein Bonusprogramm. Die Bedingungen stehen in einer eigenen Veröffentlichung der Loterie Romande.

Sporttip-Aktionen: keine auszahlbaren Treueprogramme

Auch bei Sporttip läuft das, was an Promotion stattfindet, über Gratisspielguthaben, das nach Bedingungen auf dem Wallet landet und dort bleibt. Treueprogramme mit Cashback in Franken, gestaffelte Einzahlungsboni oder risikofreie Wetten mit Geldrückzahlung gibt es im bewilligten Markt nicht, weil das BGS und die VGS das nicht so vorsehen, dass es durchschnittliche Anbieter durchhalten liesse. Was Swisslos stattdessen anbietet, sind Sachpreise, Spezialwetten und gelegentliche Quotenboosts — Aktionen, die keine Auszahlung in Franken auslösen, sondern die Quote selbst verschieben. Wer mit der ausländischen Konkurrenz vergleicht, muss mitbekommen, dass dort Boni in Franken ausgeschüttet und nach Umsatz ausgezahlt werden können, in der Schweiz nicht.

Die Konsequenz für die Bonus-Suche

Wer in der Schweiz nach «Wettanbieter mit Lastschrift und Bonus» sucht, kommt schneller zu einer ausländischen Domain als zu einem bewilligten Anbieter. Das eine ist nicht automatisch das andere: Eine ausländische Domain, die Lastschrift akzeptiert und einen Bonus auszahlt, ist in der Schweiz nicht bewilligt, der Bonus fällt unter die Bedingungen des Anbieters, nicht unter das BGS, und die Sperrliste der Gespa kann die Domain morgen blocken. Wer hingegen bei Swisslos oder Loterie Romande spielt, spielt ohne Bonus-Markt, mit kleineren Quotenboosts und mit Gratisspielguthaben, das auf dem Wallet bleibt. Die Wahl ist nicht «Bonus ja oder nein», sondern «ausländische Bedingungen oder Schweizer Bewilligung».

Zahlungsabwicklung und Auszahlung: was Lastschrift bei Swisslos und Loterie Romande konkret heisst

Die zwei Anbieter teilen die Grundlogik, weichen aber in den Details voneinander ab. Beide verlangen ein Konto auf den eigenen Namen für Auszahlungen, beide setzen Tageslimits an Gewinnen, oberhalb derer nicht automatisch auf das Wallet, sondern per Banküberweisung ausgezahlt wird.

Swisslos-Spielkonto: PostFinance Pay, Einzahlungsschein und ein Wallet-Limit

Swisslos bietet PostFinance Pay als Zahlungsart zum Aufladen des Swisslos-Spielkontos an; die Transaktion wird direkt in der PostFinance-App bestätigt. Spielguthaben kann zusätzlich per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein gekauft werden (Mindestbetrag CHF 20). In 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Wer also den Höchstbetrag auf dem Wallet hat, kann nichts nachladen, bis das Wallet unter die Limite fällt — das ist eine harte Kontrolle, kein Soft-Limit.

Die Auszahlung läuft auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto, das auf den eigenen Namen lauten muss. Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis aus; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden, die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut; Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen überwiesen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar.

Loterie Romande-Spielkonto: Prepaid-Tickets, höhere Wallet-Limiten und Verkaufsstellen

Bei Loterie Romande lassen sich Einzahlungen auf das Spielkonto von höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage vornehmen, und das Wallet-Guthaben ist auf höchstens CHF 10’000 begrenzt. Prepaid-Tickets «Pre-pay Loterie Romande» sind zu CHF 20, CHF 50, CHF 100 und CHF 200 erhältlich, ein Jahr gültig und müssen in einem Betrag dem Wallet gutgeschrieben werden. Gewinne bis CHF 1’000 netto werden direkt dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne darüber auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen. Gratisspielguthaben ist auch hier nicht auszahlbar.

Jouez-Sport-Wettscheine mit Gewinn oder Einsatz-Rückerstattung bis CHF 200 können in jeder der 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz eingelöst werden; bei genügend Bargeld darf eine Verkaufsstelle bis höchstens CHF 2’000 auszahlen. Wer in der Romandie eine Wette persönlich abgeben will, kann das an einer Verkaufsstelle tun, online nur im eigenen Konto und nur in einem der sechs Westschweizer Kantone.

Warum Auszahlung den eigenen Namen tragen muss

Das BGS und die VGS verlangen, dass Gewinne und Saldi nur auf ein Zahlungskonto im Namen des Kontoinhabers ausgezahlt werden. Anonyme Auszahlungen, Auszahlungen auf Konten Dritter und Auszahlungen in Kryptowährungen sind ausgeschlossen. Das schützt einmal gegen Geldwäscherei, dann gegen eine Vermischung von Spiel- und Geschäftskonten, und schliesslich gegen die Versuchung, das eigene Spielkonto als Vehikel zu nutzen, um Geld an Dritte zu schieben. Für Spielende heisst das praktisch: Auszahlungen gehen nur dorthin, wo auch die Identifikation hinterlegt ist, und der Versuch, das Spielkonto als Zahlstelle zu benutzen, scheitert an der Bank.

Lastschrift im engeren Sinn: was die zwei Anbieter tatsächlich ziehen

Eine SEPA-Lastschrift in Euro auf ein Schweizer Konto in CHF ist nicht das, was Swisslos oder Loterie Romande unter Lastschrift anbieten. Was Swisslos anbietet, ist PostFinance Pay mit Bestätigung in der PostFinance-App und Einzahlungsschein. Was Loterie Romande anbietet, sind Prepaid-Tickets, Online-Zahlungsmittel und die Lastschrift im Rahmen der eigenen Zahlungsdienstleister. Die Konsequenz: Wer bei einem bewilligten Schweizer Anbieter «Lastschrift» wählt, wählt in Wirklichkeit eine von mehreren Inland-Lösungen, deren Rückbuchungslogik nicht die SEPA-Fristen sind, sondern die Hausregeln der Zahlungsmittel und, bei Streit, der Zahlungsdienstleister. Die Lastschrift, die das BGS als Risiko kennt, ist ein anderes Verfahren als das, was im Spielerkonto angeboten wird.

Ranking und Vergleich: zehn Anbieter, davon zwei bewilligt

Wer die zwei bewilligten Anbieter und acht ausländische Domains nebeneinanderstellt, vergleicht nicht Äpfel mit Birnen, sondern Bewilligung mit fehlender Bewilligung. Die folgende Tabelle ordnet ein, wo jeder Anbieter steht, was die Gespa dazu sagt und worauf die Bewertung fusst.

Anbieter Schweizer Bewilligung Veranstalter / angegebene Lizenz
Swisslos Sporttip Bewilligung als Grossspiel unter dem BGS SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel; Spielbewilligung für Sporttip
Loterie Romande Jouez Sport Bewilligung als Grossspiel unter dem BGS Société de la Loterie de la Suisse Romande, Sitz Lausanne; Spielbewilligung für Jouez Sport
Gamdom ohne Schweizer Bewilligung Lizenz nicht festgestellt, keine Wirkung in der Schweiz
Betify ohne Schweizer Bewilligung Lizenz nicht festgestellt, keine Wirkung in der Schweiz
Funbet ohne Schweizer Bewilligung Lizenz nicht festgestellt, keine Wirkung in der Schweiz
Coolzino ohne Schweizer Bewilligung Lizenz nicht festgestellt, keine Wirkung in der Schweiz
Roobet ohne Schweizer Bewilligung Lizenz nicht festgestellt, keine Wirkung in der Schweiz
1xBet ohne Schweizer Bewilligung Lizenz nicht festgestellt, keine Wirkung in der Schweiz
Pribet ohne Schweizer Bewilligung Lizenz nicht festgestellt, keine Wirkung in der Schweiz
Bettilt ohne Schweizer Bewilligung Lizenz nicht festgestellt, keine Wirkung in der Schweiz

Die Reihenfolge der ausländischen Anbieter ist alphabetisch, nicht hierarchisch. Wer aus dieser Liste wählt, wählt zwischen zwei bewilligten Anbietern mit kleinem Inland-Zahlungsweg und acht nicht bewilligten Domains, die ihre eigenen Zahlungswege mitbringen und deren Bedingungen ausserhalb der Reichweite des BGS liegen. Bei einem Vergleich «Wettanbieter mit Lastschrift» ist das die einzige sinnvolle Sortierung: Bewilligte zuerst, alles andere dahinter mit dem ausdrücklichen Hinweis, dass es keine Schweizer Bewilligung hat.

Wie die Bewertung zustande kommt: vier Kriterien, die das Ergebnis verschieben

Ein Vergleich, der «Lastschrift akzeptiert» als Kriterium nimmt, landet bei einer ausländischen Domain, die in den Hausregeln Lastschrift anbietet. Das ist nicht falsch, aber es übersieht die gesetzliche Ebene. Vier Kriterien tragen das Ranking: das Lastschrift- oder gleichwertige Einzahlungsverfahren, das Auszahlungsverfahren auf ein Konto im eigenen Namen, die Spielerschutz-Instrumente und die Bewilligungslage. Eine ausländische Domain kann bei den ersten drei Kriterien gut abschneiden und scheitert am vierten; ein bewilligter Anbieter kann bei den ersten drei unauffällig sein und gewinnt das vierte. Wer einseitig gewichtet, verschiebt das Bild, ohne es zu korrigieren.

Wo die Marge ins Spiel kommt: warum jeder Vergleich an der Quote hängt

Was eine Wette kostet, entscheidet die Marge. Eine Quote von 2.10 auf einen Heimsieg ist dasselbe in Zahlen wie eine Quote von 2.10 auf einen Auswärtssieg in derselben Liga, aber die Marge ist die Differenz zwischen dem, was die Quoten über alle möglichen Ausgänge eines Marktes auszahlen, und dem, was eingesetzt wurde. Wer nur eine einzelne Quote sieht, sieht die Marge nicht; wer einen Markt über alle Ausgänge sieht, sieht sie. Bei einem Drei-Wege-Markt mit Quoten 2.10, 3.40 und 3.60 zahlt der Markt 1 ÷ (1/2.10 + 1/3.40 + 1/3.60) ≈ 92,9 % aus, was einer Marge von rund 7,1 % entspricht. Bei einem Anbieter, der einen engen Markt anbietet, etwa 1.95/3.20/3.80, liegt die Auszahlungsquote schon bei etwa 93,7 % und die Marge bei 6,3 %. Solche Unterschiede sind das, was ein Ranking verschiebt, wenn die Quoten denn transparent wären — was bei Swisslos und Loterie Romande nur teilweise der Fall ist.

Was die Marge konkret für eine Wette bedeutet

Wer eine Einzelwette zu 2.10 mit einem Einsatz von CHF 50 abschliesst und gewinnt, erhält CHF 105 zurück, der Reingewinn ist CHF 55. Wer dieselbe Wette zu 1.95 abschliesst und gewinnt, erhält CHF 97,50, der Reingewinn ist CHF 47,50 — bei sonst identischem Einsatz ein Unterschied von CHF 7,50, der allein aus der Quote folgt. Bei einer Kombiwette mit drei Beinen zu 2.10, 1,80 und 1,95 multiplizieren sich die Quoten zu rund 7,37; der Einsatz von CHF 20 bringt im Gewinnfall CHF 147,40. Was die Marge in jedem Bein kostet, schlägt im Produkt durch, weshalb Kombiwetten mehr verlieren als ihre Einzelwetten suggerieren.

Die zehn Anbieter im Überblick

Swisslos Sporttip

Swisslos ist einer der zwei Veranstalter, die in der Schweiz Sportwetten anbieten dürfen. Veranstaltet wird Sporttip, der Sitz der Genossenschaft liegt in Basel, die Geschäftsberichte 2025 sind auf der Swisslos-Website hinterlegt. Das Online-Konto gibt es nur für volljährige Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in den 19 Deutschschweizer Kantonen, im Tessin oder in Liechtenstein. Sporttip akzeptiert Einzahlungen per PostFinance Pay (mit Bestätigung in der PostFinance-App), per Online-Zahlungsmitteln und per Einzahlungsschein ab CHF 20; das Wallet-Guthaben ist auf CHF 9’999 begrenzt, in 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 einzahlen.

Was Sporttip von ausländischen Anbietern unterscheidet, ist die durchgängige Bewilligung: Veranstalterbewilligung, Spielbewilligung, Aufsicht durch die Gespa, angeschlossenes Spielsperrenregister, Auszahlung nur auf das eigene Konto. Was Sporttip weniger bietet als ausländische Anbieter: keine auszahlbaren Boni, keine breite Marktliste ausserhalb der zugelassenen Sportarten und Wettmärkte, keine Live-Übertragungen ausserhalb der Swisslos-eigenen Streams. Die Quoten sind nicht in dem Sinn öffentlich verglichen, wie es bei grossen internationalen Anbietern der Fall ist; wer vergleicht, vergleicht an den Wettscheinen vor Spielbeginn und an den Cash-Out-Quoten, falls Cash-Out verfügbar ist.

Cash-Out gibt es bei Sporttip für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung; ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Die Verlustlimiten — 1 Tag, 7 Tage und 30 Tage, mit Oberlimite CHF 9’999 — sind vor der ersten Wette zu setzen; eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Wer das nicht selbst tut, kann sich an die Swisslos-Spielsucht-Hotline wenden, die im Hilfe-Bereich der Website angegeben ist.

Die Bewertung folgt direkt aus der Konstellation: Sporttip ist für alle die richtige Wahl, die in der Deutschschweiz, im Tessin oder in Liechtenstein wohnen und einen Wettanbieter mit Schweizer Bewilligung suchen. Wer Cash-Out braucht, findet es hier, aber ohne Teilauszahlung; wer auf einen breiten Live-Markt aus ist, bekommt ihn, aber im Rahmen der Gespa-Liste der erlaubten Sportarten. Was Swisslos nicht kann, ist Boni in bar auszahlen — Gratisspielguthaben bleibt Gratisspielguthaben, ein Vorteil, der bei kleinen Aktionen anfällt und beim regelmässigen Spielen nicht kompensiert.

Loterie Romande Jouez Sport

Loterie Romande, formell die Société de la Loterie de la Suisse Romande, ist der zweite der zwei bewilligten Veranstalter. Das Online-Angebot heisst Jouez Sport und steht volljährigen Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in den sechs Westschweizer Kantonen FR, GE, JU, NE, VD und VS offen. Eine Ausweiskopie (Vorder- und Rückseite) wird verlangt, in besonderen Fällen zusätzlich ein Wohnsitznachweis, der nicht älter als vier Monate ist. Eine Spielsucht-Hotline und ein entsprechendes Sperrsystem sind über das Règlement Général geregelt.

Einzahlungen laufen über mehrere Wege; Prepaid-Tickets «Pre-pay Loterie Romande» zu CHF 20, 50, 100 und 200 sind ein Jahr gültig und werden in einem Betrag dem Wallet gutgeschrieben. Die Auszahlungsgrenze für die automatische Wallet-Gutschrift liegt bei CHF 1’000 netto, darüber wird auf die angegebene IBAN überwiesen. Wettscheine bis CHF 200 können in jeder der 2’350 Verkaufsstellen eingelöst werden, die persönliche Auszahlung an der Verkaufsstelle ist auf CHF 2’000 begrenzt. Wer höhere Beträge persönlich ausbezahlt haben will, geht den Weg über die Bank.

Die Stärke der Loterie Romande ist die Romandie-Abdeckung: Wer in Genf, Lausanne, Fribourg oder anderswo in der Westschweiz wohnt, hat hier den einzigen bewilligten Online-Zugang. Wer zwischen den Sprachgebieten wechselt — von Lausanne nach Zürich etwa — verliert den Online-Zugang und kann das Konto nicht ohne weiteres weiter nutzen; die Kontoeröffnung ist an die Kantons-ID gebunden, nicht an die IBAN. Was Loterie Romande im Vergleich zu Sporttip gleichermassen fehlt, sind auszahlbare Boni und breite Marktlisten ausserhalb der Gespa-Liste.

Die Bewertung ergibt sich aus dem Wohnsitz: Wer in der Romandie lebt und nach einem Schweizer Wettanbieter mit Lastschrift oder einem gleichwertigen Inland-Zahlungsmittel sucht, hat mit Jouez Sport genau eine Option. Wer Bonus-Jagd, breite Live-Märkte oder hohe Quoten sucht, wird sie bei Loterie Romande nicht finden, sollte aber genau hinschauen, was auf einer ausländischen Domain an Bedingungen wartet — Cashback-Bedingungen, Umsatzfaktoren, Mindestquoten, Sperrfristen sind dort die Bauteile, die selten so funktionieren, wie sie in der Werbung klingen.

Gamdom

Gamdom ist im Bewilligungsregister der Gespa nicht zu finden. Eine Lizenz, wie sie Curaçao-Anbieter typischerweise halten, hat in der Schweiz keine Wirkung. Was Gamdom anbietet, ist eine Casino- und Wettplattform mit eigener Zahlungsabwicklung und eigenen Limits, aber ohne Schweizer Bewilligung und ohne Anschluss an das Schweizer Ausschlussregister. Die Konsequenz für Schweizer Spielende: Wer hier einzahlt, hat keinen Schweizer Rechtsweg bei Streit, keinen Zugang zum Spielsperrenregister und keine Garantie, dass die Domain morgen erreichbar ist — die Gespa kann die Domain auf die Sperrliste setzen, was Schweizer Internetprovider über DNS blocken.

Wer dennoch einzahlt, muss sich an die Hausregeln halten: Verifizierung mit Ausweis, separate Wallets für Spielguthaben und Bonusguthaben, eigene Bonusumsatzbedingungen, eigene Auszahlungslimits. Die Marge ist nicht öffentlich dokumentiert, ein Vergleich mit den bewilligten Anbietern ist nur über Stichproben möglich. Ein Vorteil ist die Auszahlungsquote im breiten internationalen Markt; ein Nachteil ist genau das, was fehlt: die Schweizer Bewilligung und der Schweizer Spielerschutz.

Die Bewertung richtet sich nach dem, was die Schweizer Spielenden brauchen und nicht brauchen. Für Spielende mit Wohnsitz in einem Schweizer Kanton ist Gamdom keine Alternative zu Swisslos oder Loterie Romande, weil dort der Schutz greift, der hier fehlt. Wer mit Verlusten von vierstelligen Beträgen rechnet, hat bei einem ausländischen Anbieter keinen Ansprechpartner, der die Gespa ernst nimmt. Anders sieht es aus, wenn jemand mit kleinem Budget testen will, wie ein internationales Wettprogramm aussieht — das ist mit Gamdom möglich, es ist aber nicht das, was der Titel «Wettanbieter mit Lastschrift» verspricht.

Betify

Betify gehört zur Kategorie der Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Lizenz, Geschäftsmodell und Hausregeln entsprechen dem internationalen Standard, nicht dem BGS. Was den Anbieter für Schweizer Spielende interessant macht, ist das, was ausländische Anbieter generell bieten: ein breites Wettprogramm, hohe Quoten in Nischenmärkten, ein Bonusprogramm, das mit Cashback und Treuepunkten arbeitet.

Was den Anbieter riskanter macht, ist das, was im Schweizer Recht fehlt: kein Anschluss an das Spielsperrenregister, keine Schweizer Auszahlungsgarantie auf ein Konto im eigenen Namen, keine Aufsicht über die Auszahlungspraxis. Auszahlungen erfolgen in der Regel auf das Verifizierungskonto, aber die Bedingungen können eine zusätzliche Quelle der Prüfung verlangen, was im BGS nicht vorgesehen ist und bei der Gespa nicht kontrolliert wird. Wer bei Betify spielt, akzeptiert die internationalen Regeln, nicht die Schweizer.

Die Bewertung fällt ähnlich aus wie bei Gamdom: Wer in der Schweiz wohnt und bewilligt spielen will, ist hier falsch; wer die internationale Auswahl sucht, bekommt sie, aber zu den internationalen Bedingungen. Eine Empfehlung ist mit der Rechtslage nicht vereinbar, weil Werbung für in der Schweiz nicht bewilligtes Glücksspiel verboten ist und mit Bussen bis zu CHF 500’000 bestraft werden kann.

Funbet

Funbet folgt dem gleichen Muster wie Betify und Gamdom: Lizenz im Ausland, Hausregeln im Ausland, keine Schweizer Bewilligung, keine Verbindung zum Spielsperrenregister. Die Plattform wirbt mit Sportwetten und Casino, mit Quotenboosts und Cashback — alles Eigenschaften, die in der Schweiz nicht ausgeschüttet werden dürfen, weil das BGS sie nicht in der vorliegenden Form erlaubt.

Wer bei Funbet einzahlt, sollte sich bewusst sein, dass die «Willkommensboni», die dort locken, an Umsatzbedingungen geknüpft sind, die das BGS so nicht kennt. Eine 100-%-Einlagen-Verdopplung mit 35-fachem Umsatz ist bei ausländischen Anbietern üblich; sie bedeutet, dass 35 Mal der Bonusbetrag umgesetzt werden muss, bevor eine Auszahlung möglich wird. Wer das nicht durchrechnet, sieht im Bonus eine Belohnung und im Kleingedruckten den Preis, den es kostet.

Die Bewertung ist dieselbe wie bei den anderen ausländischen Domains: kein Schweizer Schutz, kein Schweizer Rechtsweg, dafür ein Anbieter im internationalen Markt. Wer hier spielt, sollte vorher wissen, was er eintauscht.

Coolzino

Coolzino tritt mit dem gleichen Lizenzprofil auf wie die bisherigen ausländischen Anbieter. Schwerpunkt liegt, dem Namen nach zu urteilen, eher im Casino-Sektor, mit Sportwetten als Ergänzung. Die Frage, ob die Plattform Sportwetten mit Lastschrift als Einzahlungsmethode führt, lässt sich aus den dokumentierten Hausregeln nicht eindeutig beantworten; für Schweizer Spielende ändert das nichts, weil die Lizenzfrage über allem steht. Lastschrift als solches funktioniert technisch auch bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung, aber es ist nicht die SEPA-Lastschrift, die im BGS als zulässiges Zahlungsmittel gemeint ist, sondern die Hauslastschrift des jeweiligen Anbieters, mit deren Regeln.

Die Bewertung folgt der Logik: Coolzino ist kein Wettanbieter mit Schweizer Bewilligung, keine Verbindung zum Spielsperrenregister, keine Schweizer Aufsicht, keine Garantie für Schweizer Spielende. Wer spielt, spielt im internationalen Markt.

Roobet

Roobet wirbt im internationalen Raum, mit Kryptowährungen, Casino und Live-Wetten. Eine Schweizer Bewilligung fehlt. Die Plattform spielt mit dem, was im internationalen Geschäft lockt: Cashback, hohe Limits, ein eigenes Treueprogramm, manchmal auch Sportwetten in Märkten, die in der Schweiz nicht zugelassen sind. Genau diese Off-Market-Wetten — Politik, TV-Shows, Wetter — sind in der Schweiz durch die Geschlossene Liste der Gespa ausgeschlossen.

Wer in der Schweiz spielt, sollte die Quote verstehen, die er angeboten bekommt: Eine hohe Quote auf einen Markt, der in der Schweiz gar nicht erlaubt ist, kostet die Bewilligung. Wer bei Roobet wettet, ist auf der richtigen Seite der Quote und auf der falschen Seite der Bewilligung. Die Bewertung kann nur sein: ohne Schweizer Schutz, ohne Schweizer Rechtsweg.

1xBet

1xBet gehört zu den Namen, die in der internationalen Sportwetten-Landschaft häufig fallen, mit Präsenz in Osteuropa, Afrika und Asien, mit hohen Boni und einem sehr breiten Wettprogramm. Auch hier: keine Schweizer Bewilligung, keine Anbindung an das Spielsperrenregister, keine Schweizer Aufsicht. Die Gespa hat in der Vergangenheit Domains dieser Anbieter auf die Sperrliste gesetzt; ob 1xBet.ch aktuell auf der Liste steht, lässt sich in der Sperrliste der Gespa nachprüfen, aber die Hauptseite kann theoretisch blockiert werden.

Die Vergleichbarkeit mit Sporttip ist eingeschränkt: 1xBet nimmt eine breitere Marktpalette auf, bis hin zu Politikwetten und Wetten auf Wetter, und es lockt mit hohen Boni. Was fehlt, ist die Schweizer Spielsucht-Hotline, das Schweizer Ausschlussregister und die Schweizer Verlustlimitenregelung. Wer 1xBet wählt, spielt nach den Regeln von Curaçao, nicht nach denen der Gespa.

Die Bewertung: 1xBet ist für Schweizer Spielende ein Hochrisikoangebot, verglichen mit den bewilligten Anbietern. Wer dennoch spielt, sollte die Boni im Detail prüfen und die Auszahlungswege genau kennen.

Pribet

Pribet folgt dem internationalen Muster. Sportwetten und Casino, Bonusprogramme, Treuepunkte — alles Eigenschaften, die in der Schweiz nicht in der Form erlaubt sind, in der sie dort laufen. Eine Schweizer Bewilligung gibt es nicht, der Anbieter gehört zu der Kategorie, die auf der Sperrliste landen kann.

Die Bewertung bleibt entlang der Konsequenz: Wer hier spielt, hat den internationalen Markt vor sich und die Schweizer Spielerschutz-Instrumente hinter sich. Das ist eine bewusste Entscheidung, keine Frage der Quote oder der Zahlungsmethode.

Bettilt

Bettilt schliesst die Reihe der acht ausländischen Anbieter ab. Lizenz im Ausland, keine Schweizer Bewilligung, keine Anbindung an das Spielsperrenregister, eigene Bonusbedingungen, eigene Auszahlungsregeln. Im Vergleich zu den anderen ausländischen Anbietern ist Bettilt weder besser noch schlechter, weil die Bewertung nicht entlang der Boni, sondern entlang der Bewilligung läuft.

Die Bewertung folgt der Logik der ganzen Reihe: ohne Schweizer Bewilligung ist es kein Schweizer Wettanbieter, sondern ein internationaler, und die Schweizer Spielenden sind dort nicht geschützt.

Häufige Fragen

Akzeptieren Swisslos und Loterie Romande Lastschrift als Einzahlung?

Lastschrift im strengen Sinn einer SEPA-Basislastschrift bieten die beiden Schweizer Anbieter nicht an. Swisslos nimmt PostFinance Pay und Einzahlungsschein ab CHF 20, Loterie Romande nimmt Prepaid-Tickets und Online-Zahlungsmittel. Beide verlangen für Auszahlungen ein Konto auf den eigenen Namen, und beide haben eigene Rückbuchungsregeln, die nicht den SEPA-Fristen folgen.

Wie lange kann eine nicht autorisierte SEPA-Lastschrift zurückgefordert werden?

Bei einer nicht autorisierten SEPA-Lastschrift, also einem Einzug ohne gültiges Mandat, kann der Zahler die Erstattung innerhalb von 13 Monaten nach der Belastung verlangen; die Bank muss den Betrag spätestens einen Tag nach der Mitteilung zurückerstatten. Bei einer autorisierten Lastschrift mit gültigem Mandat läuft die Frist acht Wochen nach Belastung. Beide Fristen greifen, sobald das Mandat vorliegt — und genau dort liegt der Unterschied zu den Hauslastschriften, die Wettanbieter intern verwenden.

Was heisst eine Lastschrift in Euro bei einem Konto in CHF?

Eine SEPA-Lastschrift wird in Euro abgewickelt, auch wenn das Empfängerkonto in Schweizer Franken geführt wird. Der Wechselkurs wird zu dem Zeitpunkt berechnet, an dem die Bank die Buchung ausführt; das kann einen Tag Verzug und einen Spread bedeuten, je nach Konditionen der Hausbank. Für Spielende heisst das: Der eingezogene Betrag erscheint nicht zwingend 1:1 zum Frankenkurs, sondern zum Tageskurs der Bank.

Welche Limiten müssen vor der ersten Wette gesetzt werden?

Bei Sporttip müssen Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt werden, mit Oberlimite CHF 9’999 und für unter 21-Jährige CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für 30 Tage möglich. Bei Loterie Romande gelten eigene Beträge und Fristen, die im Règlement Général hinterlegt sind.

Wie berechnet sich ein Gewinn aus Einsatz und Quote?

Eine Wette zu Quote 2,10 mit einem Einsatz von CHF 50 bringt im Gewinnfall CHF 105 zurück, der Reingewinn ist CHF 55 (Einsatz × (Quote − 1)). Bei einer Kombiwette multiplizieren sich die Quoten der einzelnen Beine zu einer Gesamtquote; im Beispiel 2,10 × 1,80 × 1,95 ergibt eine Gesamtquote von etwa 7,37, mit Einsatz CHF 20 also CHF 147,40 im Gewinnfall. Die Marge eines Marktes ist die Differenz zwischen 100 % und dem, was die Quoten über alle möglichen Ausgänge auszahlen — sie steckt in jeder einzelnen Quote und erklärt, warum selbst korrekte Wetten über die Zeit verlieren.

Wohin werden Gewinne ausbezahlt, und warum auf das eigene Konto?

Gewinne und Salden werden ausschliesslich auf ein Bank- oder Postkonto im Namen des Kontoinhabers ausgezahlt. Swisslos verlangt ein Schweizer oder Liechtensteiner Konto, Loterie Romande eine IBAN. Bei Swisslos sind Gewinne bis CHF 1’000 automatisch dem Wallet gutgeschrieben, darüber erfolgt die Überweisung innert 3 Arbeitstagen; Loterie Romande verwendet eine ähnliche Schwelle. Die Pflicht zur Auszahlung auf das eigene Konto ergibt sich aus dem BGS und der VGS und schützt unter anderem gegen Geldwäscherei und gegen die Verwendung des Spielkontos als Zahlstelle für Dritte.

Inhalt erstellt vom Team «tippsheutech»