Wettanbieter mit Klarna – wer in der Schweiz wirklich wetten darf

Ein Smartphone mit dunklem Display lehnt an einer Glasflasche auf einem Balkontisch, dahinter liegt eine Altstadt in der Abendsonne.

Oktober 2026 · verifiziert gegen die Bewilligungsregister der Gespa und gegen die Spielregeln von Swisslos Sporttip und Loterie Romande.

Klarna erhielt im Juni 2017 von der schwedischen Finanzaufsicht Finansinspektionen eine vollständige Banklizenz.

Wer in der Schweiz nach einem Wettanbieter mit Klarna sucht, stösst rasch auf eine harte Grenze: Die interkantonale Lotterie- und Wettgesetzgebung lässt nur zwei Veranstalter für Sportwetten zu, Swisslos mit dem Produkt Sporttip für die Deutschschweiz, das Tessin und Liechtenstein sowie die Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone. Beide haben eine Schweizer Bewilligung nach dem Geldspielgesetz (BGS) und werden von der Gespa beaufsichtigt. Klarna als Zahlungsmittel ist bei keinem der beiden als Standard-Einzahlungsweg vorgesehen, und ausländische Seiten, die Klarna akzeptieren, besitzen keine Schweizer Bewilligung. Was folgt, ist eine Folge davon: Welche Zahlungswege die beiden Veranstalter tatsächlich anbieten, wie sie Limits in Deutschland handhaben, was das Steuerfreibetrag je nach Kanton bedeutet und warum ein Bonus bei einem bewilligten Veranstalter ein anderes Risiko hat als bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung.

Oktober 19, 2026 · verifiziert gegen die Bewilligungsregister der Gespa und gegen die Spielregeln von Swisslos Sporttip und Loterie Romande.

Klarna als Zahlungsdienst: was hinter dem Logo steckt

Klarna ist ein schwedischer Zahlungsanbieter mit Sitz in Stockholm, 2005 als Kreditor gegründet und 2009 in Klarna umbenannt. Im Juni 2017 erhielt das Unternehmen von der schwedischen Finanzaufsicht Finansinspektionen eine vollständige Banklizenz. Seit dem 10. September 2025 wird die Klarna Group an der New York Stock Exchange gehandelt. Eine Banklizenz in Schweden bedeutet nicht, dass Klarna in der Schweiz als Zahlungsmittel für Glücksspiele zugelassen ist: Welche Zahlungswege ein bewilligter Veranstalter akzeptiert, entscheidet der Veranstalter im Rahmen des BGS und seiner internen Spielerschutzregeln. Aus dieser einfachen Tatsache folgt der Aufbau des Vergleichs.

Eine Eishockeybahn liegt unter Flutlicht aus der Ferne betrachtet, leichter Schneefall treibt durch den Lichtkegel über dem Eis.
Klarna wurde 2005 als Kreditor gegründet und 2009 in Klarna umbenannt.

Die Schweizer Veranstalter führen Spielerkonten in CHF, nicht in Euro. Einzahlungen über Klarna wären in Euro, was zusätzliche Währungsumrechnungen, höhere Mindestbeträge und einen Wechselkursaufschlag mit sich brächte. Dazu kommen die Bedingungen der Veranstalter: Auszahlungen sind nur auf ein Bank- oder Postkonto auf den eigenen Namen zulässig, Klarna als Wallet ist dafür nicht vorgesehen. Wer trotzdem mit Klarna einzahlen möchte, landet unweigerlich bei ausländischen Anbietern, und dort beginnt das Problem mit der Schweizer Bewilligung.

Die Rechtslage nach dem Geldspielgesetz

Sportwetten sind im Schweizer Recht ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019) und werden von der Gespa, der Interkantonalen Geldspielaufsicht in Bern, beaufsichtigt. Eine Bewilligung braucht sowohl eine Veranstalterbewilligung als auch eine Spielbewilligung pro Spiel (Art. 21–25 BGS) und gilt nur in der Schweiz (Art. 4 BGS). Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter für Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt: Swisslos mit Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport.

Eine steinerne Bogenbrücke überspannt am frühen Morgen einen Fluss in einer Altstadt, auf dem Wasser liegt dünner Nebel.
Swisslos veranstaltet Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020).

Wetten dürfen in der Schweiz nur bei diesen zwei Veranstaltern abgeschlossen werden. Eine ausländische Lizenz aus Curaçao, Malta, Deutschland oder einem anderen Land hat in der Schweiz keine Geltung. Wer ohne Schweizer Bewilligung Sportwetten veranstaltet, macht sich strafbar, bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahre (Art. 130 BGS). Spielende werden nicht bestraft, aber ihre Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und es gibt keinen Schweizer Spielerschutz, kein Sperrregister und keine Schweizer Rekursstelle.

Die Gespa publiziert eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekomprovider per DNS blockieren (Art. 86–93 BGS; erste Liste am 3. September 2019, Ende 2025 waren 671 Domains erfasst). Blockierte Domains werden innert Stunden ersetzt, im sogenannten Domain-Hopping. Wer eine solche Seite trotzdem nutzt, hat keinen Schutz nach Schweizer Recht, weder bei Streitfällen noch bei Zahlungsproblemen.

Wetten dürfen in der Schweiz nur auf bestimmte Sportereignisse abgeschlossen werden. Die Gespa führt eine Liste der zugelassenen Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten (Version vom 10.09.2026, Art. 25 BGS, Art. 29 VGS). Wetten auf Wetter, Politik oder TV-Shows sind nicht erlaubt. Qualifikationsrunden nur, wenn sie auf der Liste stehen, Frauenwettbewerbe nur, wenn sie auf der Liste stehen, Rangwetten nur, wenn das Ranking über die Teilnahme an einem internationalen Wettbewerb oder das Podium entscheidet. Eckstoss- oder Kartenmärkte sowie ein Esports-Bereich fehlen auf der Liste. Veranstaltungen mit überwiegend Minderjährigen sind ausgeschlossen (Art. 25 Abs. 2 BGS). Das alles gilt unabhängig davon, mit welcher Zahlungsmethode eingezahlt wird.

Spielerschutz: Limiten, Spielsperre und Selbstsperre

Auch bei Schweizer Veranstaltern ist Spielerschutz nicht freiwillig, sondern gesetzlich verankert. Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen, die Obergrenze liegt bei CHF 9’999, bei unter 21-Jährigen bei CHF 1’000. Eine Senkung der Limite gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für 30 Tage möglich. Für die Loterie Romande gilt eine Einzahlungslimite von höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage, und das Wallet-Guthaben ist auf CHF 10’000 begrenzt.

Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Eine freiwillige Spielsperre kann frühestens nach drei Monaten aufgehoben werden (Art. 84 VGS), unter Einbezug einer Fachstelle (Art. 81 BGS). Eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden (Art. 89 VGS). Ausgeschlossene oder minderjährige Spielende haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne (Art. 45 BGS).

Diese Regeln gelten unabhängig von der Zahlungsart. Wer über Klarna einzahlt, ändert daran nichts: Einzahlungslimiten, Verlustlimiten, Spielsperre und das Sperrregister greifen auch dann, wenn das Geld über ein anderes Zahlungsmittel auf das Spielerkonto kommt. Wer bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung spielt, hat diese Schutzmechaniken nicht.

Boni, Gratiswetten und Promotionen: was in der Schweiz erlaubt ist

Werbung für Glücksspiele darf in der Schweiz nicht aufdringlich oder irreführend sein und sich nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen richten (Art. 74 BGS). Werbung für in der Schweiz nicht bewilligte Glücksspiele ist verboten (Art. 74 Abs. 3) und wird mit einer Busse bis CHF 500’000 bestraft (Art. 131 BGS). Gratiswetten oder Gratisspielguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS; 2025 erteilte sie der Loterie Romande 24 und Swisslos 8 Zustimmungen). Bonusbeträge und Bedingungen kommen ausschliesslich aus den Bedingungen jedes Veranstalters.

Ein Wettbonus ist fast immer mit Umsatzbedingungen verbunden. Das heisst: Wer einen Bonus von CHF 100 erhält, muss diesen Betrag in der Regel mehrfach zu einer Mindestquote umsetzen, bevor eine Auszahlung möglich ist. Ein Beispiel: Bei einem 5-fachen Umsatz des Bonusbetrags zu Mindestquote 2.00 müssten theoretisch 500 CHF an Wetten platziert werden, um den Bonus freizuspielen. Bei einer durchschnittlichen Marge von 6 % auf den umgesetzten Märkten kostet das den Spielenden im Mittel 30 CHF, ohne dass ein Gewinn garantiert ist. Gratiswetten werden oft so ausgegeben, dass nur der Gewinn, nicht aber der Einsatz zurückbezahlt wird. Bei einer CHF 10-Gratiswette zur Quote 3.00 ist der Bruttogewinn 30 CHF, der ausgezahlte Gewinn ebenfalls 30 CHF (kein Einsatz zurück), was bei einer Marge von 6 % einen Erwartungswert von rund 1.88 CHF ergibt. Das ist kein Reichtum, aber auch kein Geschenk.

Wer mit einem Bonus spielt, sollte dessen Bedingungen lesen, insbesondere die Mindestquote, die Frist und ob der Einsatz mit einem Gewinn zurückbezahlt wird oder nicht. Ein «risikofreier» Einsatz, der als Gratiswette erstattet wird, ist kein Geld zurück, sondern ein weiterer Bonus, der wieder eigene Umsatzbedingungen haben kann.

Beispiel aus der Praxis: Die Loterie Romande führte die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen durch. Wer innert 7 Tagen den in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Gratisspielguthaben (insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar). Das ist eine Promotion mit klaren Grenzen, einer Auszahlungssperre und einer Befristung, also keine offene Bonusspirale.

Zahlungswege und Auszahlungsgeschwindigkeit

Schweizer Veranstalter führen Spielerkonten in CHF, und Auszahlungen erfolgen auf ein Bank- oder Postkonto auf den eigenen Namen in der Schweiz oder in Liechtenstein. Bei Swisslos kann das Spielguthaben per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein gekauft werden, mit einem Mindestbetrag von CHF 20. In 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Swisslos bietet PostFinance Pay als Zahlungsart zum Aufladen des Swisslos-Spielkontos an, die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt.

Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus, ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden, die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen, Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut, Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Bank- oder Postkonto des Teilnehmers überwiesen.

Die Loterie Romande erlaubt Einzahlungen von höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage und ein Wallet-Guthaben von höchstens CHF 10’000. Gewinne bis CHF 1’000 netto werden direkt dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne darüber auf das Konto der angegebenen IBAN. Gratisspielguthaben ist auch hier nicht auszahlbar. Prepaid-Tickets «Pre-pay Loterie Romande» gibt es zu CHF 20, 50, 100 und 200, sie sind ein Jahr gültig und müssen in einem Betrag dem Wallet gutgeschrieben werden.

Eine Mindesteinzahlung in Euro, wie sie auf ausländischen Seiten mit Klarna oft bei EUR 10 oder EUR 20 liegt, bedeutet bei einem Spielerkonto in CHF, dass der Euro-Betrag erst umgerechnet wird, bevor er auf dem Schweizer Konto landet. Dazu kommt der Wechselkursaufschlag, und die Auszahlung erfolgt wieder in CHF auf das Schweizer Konto, nicht in Euro auf das Klarna-Konto. Wer also auf einer ausländischen Seite mit Klarna in Euro einzahlt und auf ein Schweizer Konto auszahlt, zahlt zweimal den Wechselkursaufschlag, ohne den Vorteil eines schnelleren Geldflusses.

Wettmärkte, Quoten und Margen: das unsichtbare Kostenstück

Jede Wettquote enthält eine Marge, das heisst einen Anteil, den der Veranstalter von jedem platzierten Franken einbehält. Die Auszahlungsquote (Quotenschlüssel) berechnet sich als 1 ÷ (1/Quote₁ + … + 1/Quoteₙ) über alle Ausgänge eines Marktes. Bei einem 1X2-Markt mit Quoten 2.10/3.40/3.60 ist die Auszahlungsquote 1 ÷ (0’476 + 0’294 + 0’278) = 95.2 %, die Marge also 4.8 %. Das bedeutet: Auf lange Sicht wandern 4.8 % des gesamten Einsatzvolumens an den Veranstalter. Bei einer typischen Online-Marge von 6 % auf Fussball-1X2 verliert ein Spielender auf Dauer 6 Franken pro 100 Franken Einsatz, ohne dass eine einzelne Wette «schlecht» sein muss.

Beim Cash-Out wird ein Teil des möglichen Gewinns vorzeitig realisiert. Der Cash-Out-Betrag bei Sporttip ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann vom Veranstalter jederzeit geändert werden. Cash-Out bei Sporttip gibt es für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung, und nur bei Online-Wetten. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht.

Wer den Cash-Out nutzt, sollte wissen, dass der ausbezahlte Betrag nicht der faire Wert der momentanen Gewinnwahrscheinlichkeit ist, sondern der faire Wert minus die Marge des Veranstalters minus eine zusätzliche Liquiditätsspanne. Wer seine Wette laufen lässt, hat im Mittel eine etwas bessere Auszahlung. Wer Cash-Out nutzt, bezahlt dafür einen Aufpreis, der sich nicht auf den ersten Blick zeigt.

Livewetten und die Besonderheiten bei Swisslos

Bei Sporttip-Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00. In spielentscheidenden Situationen wie Elfmeter, Rote Karte oder Videoschiedsrichter-Entscheid kann der Veranstalter Wetten mit Quote 1.00 werten. Das bedeutet: Wer zu spät klickt, bekommt keine Erstattung, sondern eine wertlose Wette. Das Tempo an einem Live-Markt gehört zu den Risiken, die nicht auf den ersten Blick ins Auge fallen.

Steuern auf Wettgewinne: was wirklich greift

Gewinne aus Schweizer bewilligten Grossspielen (die ESTV nennt Sportwetten ausdrücklich) sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommensteuerfrei und werden erst darüber besteuert. Die eidgenössische Grenze liegt ab dem 1.1.2026 bei CHF 1’071’000 (2025 waren es CHF 1’070’400), der kantonale Wert ist unterschiedlich. Oberhalb der Grenze behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer zurück, die bei der Steuererklärung zurückgefordert werden kann. Ein typischer Wettgewinn liegt weit darunter, also fällt keine Einkommensteuer und keine Verrechnungssteuer an.

Gewinne von ausländischen Anbietern unterliegen keiner Verrechnungssteuer, werden aber nach der Steuerpraxis des Kantons Thurgau als steuerbares Einkommen behandelt, unabhängig vom Betrag. In anderen Kantonen ist die Praxis unterschiedlich, weshalb der pauschale Hinweis «je nach Kanton» zutrifft. Wer einen grossen Gewinn auf einer ausländischen Seite erzielt, sollte den Steuerberater oder die kantonale Steuerverwaltung fragen. Es gibt keine Schweizer Wettsteuer auf den Einsatz, also keine 5 % vom Einsatz, die der Staat einbehält.

Werbung, Offshore und die ehrliche Einordnung

Werbung für in der Schweiz nicht bewilligte Glücksspiele ist verboten und wird mit Busse bestraft. Die Beschreibung solcher Anbieter im Vergleich ist erlaubt, die Werbung für sie nicht. Wer einen ausländischen Anbieter mit Klarna nutzt, kann das tun, sollte aber wissen, dass dieser Anbieter keine Schweizer Bewilligung hat, kein Schweizer Sperrregister führt, keine Schweizer Schutzregeln anwendet und im Streitfall keine Schweizer Anlaufstelle bietet. Die Gespa-Sperrliste zeigt, dass solche Domains aktiv blockiert und durch Domain-Hopping ersetzt werden.

Vergleich der Schweizer Veranstalter

Anbieter Schweizer Bewilligung Veranstalter / Produkt
Swisslos Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS (Gespa) SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft (Basel), Spielgelflug im Swisslos-Vertragsgebiet
Loterie Romande Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS (Gespa) Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande), Jouez Sport in der Westschweiz

Swisslos Sporttip

Swisslos ist eine der zwei Veranstalterinnen, die in der Schweiz Sportwetten anbieten dürfen, mit einer Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS unter Aufsicht der Gespa. Trägerin ist die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel, das Produkt heisst Sporttip. Ein Online-Konto können nur Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet eröffnen, also in den Deutschschweizer Kantonen (AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH) sowie im Tessin und im Fürstentum Liechtenstein. Verlangt werden mindestens 18 Jahre, eine Ausweisprüfung mit Datenabgleich gegen Adressdatenbanken und keine bestehende Spielsperre.

Einzahlungen laufen über PostFinance Pay, Online-Zahlungsmöglichkeiten oder Einzahlungsschein, Mindestbetrag CHF 20, maximal CHF 10’000 in 30 Tagen, Wallet-Guthaben gedeckelt bei CHF 9’999. Verlustlimiten sind vor der ersten Teilnahme für 1, 7 und 30 Tage zu setzen, Obergrenze CHF 9’999 (CHF 1’000 unter 21). Eine Senkung greift sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich gibt es eine freiwillige Einzahlungslimite für 30 Tage. Sporttip-Mindesteinsatz CHF 1, Höchsteinsatz CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombiwette und CHF 10’000 pro Systemwette. Gewinne bis CHF 1’000 werden dem Wallet gutgeschrieben, darüber innert 3 Arbeitstagen auf das Bank- oder Postkonto, zwei Auszahlungen pro Jahr sind gratis, ab der dritten fällt eine Kommission von 3 % an.

Sporttip-Gewinne, die nicht innert 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Swisslos-Gesellschaftszwecks. Bei verweigerter Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief Einsprache zu erheben. Cash-Out ist nur vollständig, nicht teilweise, und nicht garantiert. Livewetten werden auch ohne Live-Übertragung gewertet, und Wetten nach Ereigniseintritt zählen mit Quote 1.00. Klarna ist als Zahlungsmittel nicht vorgesehen.

Verdienst: Swisslos ist die richtige Wahl für alle, die im Swisslos-Vertragsgebiet wohnen, in Franken spielen, die Schweizer Schutzregeln wollen und auf das Wettprogramm der Gespa-Liste zugreifen möchten. Klarna-Spielende finden hier keinen Zahlungsweg, das ist aber kein Nachteil der Plattform, sondern der Preis für Schweizer Bewilligung und Franken-Konto.

Loterie Romande Jouez Sport (jeux.loro.ch)

Die Loterie Romande ist die zweite zugelassene Veranstalterin und deckt die Westschweiz ab: die Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura, mit Sitz in Lausanne (Avenue de Provence 14), 2’350 Verkaufsstellen und 221 Mitarbeitenden. Ein Online-Konto gibt es nur für volljährige Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in einem der sechs Kantone, pro Person nur ein Konto, mit Ausweiskopie (Vorder- und Rückseite), in besonderen Fällen zusätzlich Wohnsitznachweis, nicht älter als 4 Monate.

Einzahlungen auf das Spielerkonto sind auf CHF 10’000 pro 30 Tage begrenzt, Wallet-Guthaben auf höchstens CHF 10’000. Gewinne bis CHF 1’000 netto gehen direkt aufs Wallet, darüber auf die angegebene IBAN. Pre-paid-Tickets gibt es zu CHF 20, 50, 100 und 200, ein Jahr gültig, in einem Betrag dem Wallet gutgeschrieben. Jouez-Sport-Wettscheine mit Gewinn oder Einsatzrückerstattung bis CHF 200 können in jeder Verkaufsstelle eingelöst werden, bei genügend Bargeld bis höchstens CHF 2’000. Klarna ist als Zahlungsmittel nicht im Angebot.

Verdienst: Jouez Sport ist die einzige legale Online-Adresse für Sportwetten in der Westschweiz und bietet ein vollständig reguliertes Umfeld mit klaren Auszahlungswegen. Wer im Westschweizer Vertragsgebiet wohnt, hat keine echte Alternative, und das ist auch der Punkt: Klarna ist hier nicht nötig, das eigene Bankkonto und die Pre-paid-Tickets decken den Bedarf.

Häufige Fragen zu Wettanbietern mit Klarna in der Schweiz

Ist Klarna bei Swisslos oder der Loterie Romande als Zahlungsart vorgesehen?

Klarna ist bei beiden Schweizer Veranstaltern nicht als Standard-Einzahlungsweg vorgesehen. Swisslos setzt auf PostFinance Pay, andere Online-Zahlungsmöglichkeiten und Einzahlungsschein, die Loterie Romande auf Banküberweisung, Pre-paid-Tickets und Verkaufsstellen. Beide arbeiten in CHF und zahlen auf Schweizer oder Liechtensteiner Bank- und Postkonten aus. Ausländische Seiten, die Klarna akzeptieren, besitzen keine Schweizer Bewilligung.

Was bedeutet eine Mindesteinzahlung in Euro bei einem Spielerkonto in CHF?

Eine Mindesteinzahlung von EUR 10 oder EUR 20 wird erst zum Tageskurs in CHF umgerechnet, bevor sie auf dem Spielerkonto landet, inklusive Wechselkursaufschlag. Auszahlungen gehen in CHF zurück, nicht in Euro auf das Klarna-Konto, also fallen doppelte Umrechnungskosten an. Bei den Schweizer Veranstaltern gibt es diese Frage nicht, weil Konten und Limits in CHF geführt werden.

Wie wird ein Gewinn aus Einsatz und Quote berechnet, und welche Marge steckt im Preis?

Der Gewinn berechnet sich als Einsatz mal (Quote minus 1). Bei einem Einsatz von CHF 50 und einer Quote von 2.50 ergibt sich ein Reingewinn von CHF 75, die Auszahlung beträgt CHF 125. Die Marge ist die Differenz zwischen 100 % und der Auszahlungsquote (1 ÷ Summe der Kehrwerte aller Quoten eines Marktes). Bei Quoten von 2.10, 3.40 und 3.60 auf einem 1X2-Markt ist die Auszahlungsquote 95.2 %, die Marge also 4.8 %, was bei CHF 100 Einsatz im Mittel CHF 4.80 Marge bedeutet.

Wie werden Gewinne aus ausländischen Wettseiten steuerlich behandelt?

Gewinne aus Schweizer bewilligten Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag einkommensteuerfrei, die eidgenössische Grenze liegt 2026 bei CHF 1’071’000, der kantonale Wert ist unterschiedlich. Oberhalb der Grenze werden 35 % Verrechnungssteuer abgezogen, die zurückgefordert werden können. Gewinne von ausländischen Anbietern unterliegen keiner Verrechnungssteuer, werden aber nach der Steuerpraxis des Kantons Thurgau als steuerbares Einkommen behandelt, unabhängig vom Betrag, in anderen Kantonen ist die Praxis je nach Kanton unterschiedlich.

Welche Rechte bleiben Spielenden bei Streitfällen mit Anbietern ohne Schweizer Bewilligung?

Spielende werden in der Schweiz nicht bestraft, aber es fehlen alle Schutzmechanismen: kein Schweizer Sperrregister, keine Schweizer Schutzregeln, keine Schweizer Rekursstelle, keine Verrechnungssteuer, keine automatische Auszahlung auf das eigene Bankkonto. Einsätze und Gewinne können in einem Strafverfahren gegen den Anbieter eingezogen werden. Wer einen Streit hat, muss diesen vor ausländischen Gerichten austragen, was in der Praxis selten erfolgreich ist.

Wie funktionieren Spielsperre und Selbstsperre, und wann kann eine Sperre frühestens aufgehoben werden?

Bei Swisslos kann der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst gesperrt werden, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos. Eine freiwillige Spielsperre kann frühestens nach drei Monaten unter Einbezug einer Fachstelle aufgehoben werden, eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden. Diese Regeln greifen nur bei Schweizer Veranstaltern, nicht auf ausländischen Seiten.

Inhalt erstellt vom Team «tippsheutech»