Sportwetten-Anbieter in der Schweiz: Was erlaubt ist, was die Marge kostet und welche Wahl bleibt

Ein Paar Fussballschuhe steht auf einer Holzbank in einer leeren Umkleide, Morgenlicht fällt durch ein kleines Fenster.

Oktober 19, 2026 · Geprüft gegen die Spielregeln und Teilnahmebedingungen von Swisslos Sporttip und die Bewilligungspraxis der Gespa

Der Gewinnbetrag einer Sporttip-Wette ergibt sich aus Einsatz mal Quote und wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet.

In der Schweiz dürfen nur zwei Stellen überhaupt Sportwetten anbieten: Swisslos mit dem Produkt Sporttip in der Deutschschweiz, im Tessin und in Liechtenstein, und die Loterie Romande mit Jouez Sport in der Westschweiz. Alles andere – jede ausländische Seite, jeder Anbieter mit Curacao-Stempel oder Malta-Lizenz – hat in der Schweiz keine Bewilligung und keinen Schutz. Wer hier vergleicht, vergleicht also nicht «die zehn besten Buchmacher», sondern zwei erlaubte Organisatoren und acht Seiten, die hier nur geduldet werden, bis die Gespa sie auf die Liste setzt. Dieser Vergleich dreht die Frage deshalb um: nicht «wer ist der Beste», sondern «welche Wege gibt es überhaupt, was kostet jeder, und wer passt zu wem».

Wie Geld auf das Wettkonto kommt und wieder zurück

Einzahlungen laufen bei Sporttip ausschliesslich über das Swisslos-Wallet, und das lässt sich auf zwei Wegen füllen: per Online-Zahlungsmittel oder per Einzahlungsschein. Mindestbetrag: CHF 20. In 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein weiterer Kauf geht erst, wenn das Wallet unter CHF 9’999 fällt. Wer PostFinance nutzt, kann direkt aus der PostFinance-App aufladen – die Transaktion wird dort bestätigt, ohne Umweg über Drittbreite. Gebühren fallen auf der Aufladeseite keine an.

Ein Rennrad lehnt an einem Geländer am Seeufer, dahinter liegt ruhiges Wasser vor einer Bergkette.
Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura.

Bei den Auszahlungen wird es enger. Swisslos zahlt Guthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus – aber nur, wenn das Konto auf den eigenen Namen lautet. Ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % abgezogen werden. Die Überweisung dauert 5 bis 10 Arbeitstage. Gewinne bis CHF 1’000 pro Wettquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut; alles darüber geht innert 3 Arbeitstagen auf das hinterlegte Konto, sofern eines bekannt ist. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist von der Auszahlung ausgenommen – es lässt sich nur weiter wetten, nicht abheben.

Das ist der Punkt, an dem ausländische Anbieter mit E-Wallets, Kryptowährungen oder Sofortauszahlungen werben. In der Schweiz gilt die Auszahlung an ein fremdes Konto als unzulässig – anonymer Geldfluss hat hier schlicht keinen Platz. Wer bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung spielt, muss dessen Auszahlungsregeln akzeptieren und hat im Streitfall keinen Schweizer Rekursweg. Das Versprechen «Auszahlung in 24 Stunden» bedeutet ohne Schweizer Bewilligung nur, dass der Anbieter es verspricht; ob er es hält, steht in seinen Geschäftsbedingungen.

Jouez Sport funktioniert nach demselben Prinzip – Konto auf eigenen Namen, Auszahlung auf Schweizer Bank- oder Postkonto – die konkreten Werte aber stehen in den Teilnahmebedingungen der Loterie Romande und sind nicht deckungsgleich mit jenen von Sporttip. Wer in der Westschweiz wettet, liest deshalb am besten dort nach, bevor er die erste Einzahlung macht.

Livewetten und Cash-out – was funktioniert, was nicht

Bei Sporttip gilt eine Livewette unabhängig davon, ob das Spiel überhaupt übertragen wird. Wer live wettet, muss also damit rechnen, dass das Bild stehen bleibt oder fehlt, und die Wette trotzdem zählt. Umgekehrt wird eine Wette, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Ausgangs platziert wird, mit der Quote 1.00 gewertet – wer zu spät klickt, hat kein Glück, sondern einen Verlust. In spielentscheidenden Situationen – Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid – kann Sporttip Wetten ebenfalls auf 1.00 setzen. Das ist keine Schikane, sondern übliche Praxis; eine Garantie, dass jede Wette angenommen wird, gibt es nicht.

Ein geschlossener Laptop steht neben einem Glas Wasser auf einem Küchentisch im Licht des frühen Morgens.
Swisslos hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet Sportwetten gestützt auf eine Interkantonale Vereinbarung vom 20. Mai 2019 (IKV 2020).

Cash-out ist bei Sporttip nur online verfügbar und nur als vollständiger Ausstieg – eine Teilauszahlung gibt es nicht. Das Angebot gilt für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live. Was man dafür bekommt, ist tiefer als der mögliche Wettgewinn bei natürlichem Ausgang, weil Sporttip den aktuellen Spielstand in den Preis einrechnet und den Betrag jederzeit ändern kann. Eine Garantie, dass Cash-out für jeden Markt verfügbar ist, gibt es nicht – wer seinen Schein verkaufen will, sieht den Knopf nur, wenn Sporttip ihn anbietet. Ausgeführt: einmal ausgeführt, lässt sich der Cash-out nicht mehr rückgängig machen. Wer mitten im Spiel «nur ein bisschen» absichern will, muss den ganzen Schein abgeben oder warten.

Ausländische Anbieter bewerben Cash-out mit Teilauszahlung, Auto-Cash-out und Quotenkurve – alles feiner justierbar als bei Sporttip. Aber auch hier: ohne Schweizer Bewilligung kein Schweizer Schutz, kein Anschluss an die Schweizer Sperrregister, keine Garantie, dass die Seite morgen noch dieselbe ist.

Einzelwette, Kombiwette, Systemwette – und der Blick auf die Marge

Eine Einzelwette bei Sporttip kostet mindestens CHF 1, der Höchsteinsatz liegt bei CHF 1’000. Eine Kombination kostet ebenfalls mindestens CHF 1, maximal CHF 1’000. Eine Systemwette kann bis zu CHF 10’000 gehen. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Begründung ändern; eine Wette über der Limite wird gar nicht angenommen.

Der Gewinnbetrag einer Wette ist Einsatz mal Quote. Bei einer Kombination multiplizieren sich die Einzelquoten zur Gesamtquote – aus drei Quoten von 1.80, 2.10 und 1.95 wird eine Gesamtquote von rund 7.37. Der Gewinn wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet; bei einem Nettogewinn von CHF 84’376 ergibt das CHF 84.35, nicht CHF 84.38. Das klingt nach Centimeterarbeit, aber bei einer langen Kombi mit hohem Einsatz summieren sich diese Rappen.

Der Blick auf die Quote allein genügt nicht. Eine Quote von 1.90 gegen 1.90 in einem Zwei-Wege-Markt verspricht auf beiden Seiten «50/50», aber das ist nicht das, was die Quote ausdrückt. Die Auszahlungsquote – der Anteil der Einsätze, den der Markt zurückgibt – liegt bei zwei Quoten von 1.90 bei etwa 105.3 % über beide Seiten, also einem Verlust von etwa 5.3 %, egal welche Seite gewinnt. Das ist die Marge: der Teil jedes Frankens, den der Veranstalter im Schnitt einbehält. In der Praxis schwankt die Marge; bei stark frequentierten Märkten liegt sie im einstelligen Bereich, bei Nischenmärkten deutlich höher. Wer mehrere Male pro Woche wettet, verliert auf Dauer den Prozentsatz seiner Marge – nicht, weil er schlecht tippt, sondern weil das in jeder Quote eingepreist ist.

Bei Sporttip ist die Marge je nach Markt und Sportart unterschiedlich, und sie ist nirgends als Zahl ausgewiesen. Wer sie wissen will, muss selbst rechnen – für einen Markt mit den Quoten 1.85 / 3.40 / 4.20 ergibt sich eine Auszahlungsquote von etwa 91 %, die Marge liegt bei rund 9 %. Das ist im Branchenschnitt kein schlechter Wert, aber auch kein Spitzenwert.

Für Kombinationen gilt: Je länger die Kette, desto höher die Marge, weil jede Einzelquote ihre eigene Marge mitbringt. Aus fünf Einzelquoten von 1.90 ergibt sich eine Gesamtquote von 24.76 – aber die effektive Auszahlungsquote liegt nicht bei 1/24.76 = 4.04 %, sondern deutlich darunter, weil jede einzelne 1.90 bereits eine Marge trägt. Wer auf Kombiwetten setzt, wettet gegen eine doppelte Marge: die der Einzelmärkte und die der Kombi selbst. Der Kombiboost von Sporttip – 5 % Bonus auf den Nettogewinn bei 4 Tipps, 20 % bei 7, 40 % bei 10, 100 % bei 15, jede Einzelquote mindestens 1.50, online, Prematch oder alle online – mildert das nur teilweise. Bei 15 Tipps mit Mindestquote 1.50 ist die Marge der Kette so hoch, dass der 100-%-Boost sie nicht aufhebt, sondern nur reduziert. Das ist die Rechnung, die hinter jedem «Mega-Bonus» steht: er sieht nach viel aus, ist aber nie so viel, wie er scheint.

Was passiert, wenn ein Spiel abgesagt wird? Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nachgeholt (oder im Turnierrahmen ersetzt), ist die Wette storniert. Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationen bekommt die betroffene Voraussage die Quote 1.00 – der Rest der Kette läuft weiter. Das ist der Mechanismus, der bei einer langen Kombi den Unterschied machen kann: ein abgesagtes Spiel vernichtet die Wette nicht, aber es drückt die Gesamtquote nach unten.

Was in welcher Sportart und welchem Turnier läuft

In der Schweiz gilt eine geschlossene Liste der erlaubten Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten – die Gespa führt sie, Sporttip und Jouez Sport richten ihr Angebot danach aus. Was nicht auf der Liste steht, wird nicht angeboten. Das hat Folgen für das, was ein Wettender bei Swisslos tatsächlich findet.

Fussball bildet das Rückgrat – Bundesliga, Super League, Premier League, Champions League, Europa League und die grossen Nationalmannschaftsturniere. Eishockey folgt dichtauf mit National League und DEL, NHL und WM. Tennis ist ganzjährig da, mit ATP, WTA und den Grand Slams. Formel 1 ist in der Saison präsent, mit Rennen und Gesamtwertung. Pferdewetten gehören ebenfalls dazu – Trab und Galopp, grosse Meetings.

Was nicht dazu gehört, ist ebenso aufschlussreich. Die Liste führt keine Eckball- oder Kartenmärkte, keinen Esports-Bereich. Wetten auf Wetter, Politik oder TV-Shows sind im Geldspielgesetz ausdrücklich ausgeschlossen. Qualifikationsrunden werden nur angeboten, wenn sie auf der Liste stehen; Frauen-Wettbewerbe ebenso. Ranglistenwetten sind nur zulässig, wenn die Rangliste über die Teilnahme an einem internationalen Wettbewerb oder das Podium entscheidet. Trainingsläufe sind nie wettbar. Das ist nicht die Entscheidung von Sporttip – das ist die Liste der Gespa.

Bei Livewetten gilt dieselbe Liste: nur Sportarten und Wettbewerbe, die auch prematch erlaubt sind, dürfen live angeboten werden. Cash-out ist nur online verfügbar und nicht garantiert – bei welchen Spielen es angeboten wird, entscheidet Sporttip von Fall zu Fall.

Wer bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung spielt, findet ein anderes Angebot: mehr Märkte pro Spiel, mehr exotische Ligen, mehr Spezialwetten – Eckbälle, Karten, Spielerwetten, esports. Was fehlt, ist die Schweizer Bewilligung. Wer zwischen «mehr Auswahl» und «Schutz durch Gespa» wählen muss, sollte sich überlegen, welches dieser beiden Dinge ihm wichtiger ist.

Neue Anbieter und was von ihnen zu halten ist

In der Schweiz gibt es keine neuen Sportwetten-Anbieter im eigentlichen Sinn – es gibt seit Jahren genau zwei Organisatoren, und die Liste ist gesetzlich gedeckelt. Jede neue Marke, die in den letzten Jahren aufgetaucht ist, stammt aus dem Ausland und hat keine Schweizer Bewilligung.

Die Namen ändern sich schnell. Curacao-lizenzierte Marken wie Cloudbet, Funbet, Boomerang Bet, 20Bet, Betwinner, Wettigo, Donbet und IviBet tauchen auf, werben aggressiv in sozialen Netzen, verschwinden, wenn die Gespa ihre Domains auf die Sperrliste setzt, und tauchen unter neuer Domain wieder auf. Die Gespa nennt das «Domain-Hopping» und führt eine Sperrliste, die Ende 2025 671 Domains umfasste. Schweizer Internetprovider sperren diese Domains auf DNS-Ebene – wer trotzdem zugreifen will, braucht technische Umwege.

Die Frage «sind neue Anbieter seriös?» hat in der Schweiz eine klare Antwort: Sie haben keine Bewilligung. Sie haben keinen Anschluss an die Schweizer Sperrregister. Sie haben keine Schweizer Aufsicht. Ihr Versprechen, sichere Auszahlungen und faire Quoten zu liefern, ist nur durch ihre eigenen Geschäftsbedingungen gedeckt, nicht durch ein Schweizer Gesetz. Wer dort spielt, spielt ausserhalb des Schweizer Rechtsraums.

Das bedeutet nicht, dass jeder ausländische Anbieter betrügerisch ist. Viele sind in ihren Heimatmärkten reguliert und lizenziert. Aber diese Lizenzen – aus Malta, Curacao, Deutschland, dem Vereinigten Königreich – haben in der Schweiz keine Kraft (Art. 4 BGS). Wer dort wettet, hat im Streitfall keinen Schweizer Rekursweg, und seine Gewinne unterliegen je nach Kanton einer anderen steuerlichen Behandlung als Gewinne aus erlaubten Schweizer Wetten.

Die zwei erlaubten Anbieter im Vergleich

Die Bewilligung ist die eine harte Trennlinie. Innerhalb der erlaubten Anbieter wird der Vergleich konkreter – Limits, Quoten, Funktionen, Zahlungswege. Die folgende Tabelle zeigt die wichtigsten Felder nebeneinander.

Anbieter Schweizer Bewilligung Veranstalter und Produkt
Swisslos Sporttip Veranstalter- und Spielbewilligung (BGS SR 935.51), Aufsicht Gespa SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel; Produkt Sporttip
Loterie Romande Jouez Sport Veranstalter- und Spielbewilligung (BGS SR 935.51), Aufsicht Gespa Loterie Romande Société de la Loterie de la Suisse Romande; Produkt Jouez Sport
Funbet ohne Schweizer Bewilligung Lizenz nicht ausgewiesen
Boomerang Bet ohne Schweizer Bewilligung Lizenz nicht ausgewiesen
20Bet ohne Schweizer Bewilligung Lizenz nicht ausgewiesen
Betwinner ohne Schweizer Bewilligung Lizenz nicht ausgewiesen
Wettigo ohne Schweizer Bewilligung Lizenz nicht ausgewiesen
Donbet ohne Schweizer Bewilligung Lizenz nicht ausgewiesen
IviBet ohne Schweizer Bewilligung Lizenz nicht ausgewiesen
Cloudbet ohne Schweizer Bewilligung Lizenz nicht ausgewiesen

Die Tabelle zeigt nur, was die Bewilligungslage hergibt – eine Information, die entscheidend ist, aber nicht alles erklärt. Wer Sporttip und Jouez Sport im Alltag vergleicht, muss in den jeweiligen Teilnahmebedingungen nachsehen: Welche Zahlungsmittel genau akzeptiert werden, wie hoch die Auszahlungslimits sind, welche Mindestquoten für den Boost nötig sind. Diese Werte sind nicht in einer zentralen Liste zusammengeführt, sie stehen in den Spielregeln jedes Veranstalters.

Was die Tabelle auch zeigt: Acht von zehn Anbietern in diesem Vergleich haben in der Schweiz keine Bewilligung. Wer in dieser Liste «den besten Anbieter» sucht, sucht am falschen Ort. Die Bewilligungslage sortiert die Liste, bevor die Quote zählt.

Was ein erlaubter Anbieter konkret liefert

Swisslos Sporttip. Schweizer Bewilligung als Veranstalter und für das Spiel; Sitz in Basel; Produkt Sporttip. Wetten ab CHF 22 für Einzel- und Kombinationswetten, maximal CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombiwette und CHF 10’000 pro Systemwette. Cash-out ist nur online und nur als vollständiger Ausstieg verfügbar. Kombiboost online mit 5 % bei 4 Tipps, 20 % bei 7, 40 % bei 10, 100 % bei 15, Mindestquote 1.50 pro Tipp. Livewetten sind verfügbar; eine Garantie auf Annahme gibt es nicht. Einzahlung via Swisslos-Wallet, aufgeladen per Online-Zahlungsmittel oder Einzahlungsschein; Auszahlung auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto auf den eigenen Namen, 5 bis 10 Arbeitstage, ab der dritten Auszahlung pro Jahr 3 % Kommission möglich. Wer in einem der Kantone (AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG, ZH), im Tessin oder in Liechtenstein wohnt, kann sich online registrieren.

Loterie Romande Jouez Sport (jeux.loro.ch). Schweizer Bewilligung als Veranstalter und für das Spiel; Sitz in Lausanne (Avenue de Provence 14); Produkt Jouez Sport. Zuständig für die sechs Westschweizer Kantone FR, GE, JU, NE, VD und VS. Wer dort wohnt, kann ein Konto eröffnen; eine Online-Registrierung ist an den Wohnsitz im Vertragsgebiet gebunden. Das vollständige Angebot an Wetten, Limits und Funktionen steht in den Teilnahmebedingungen der Loterie Romande und ist nicht in jedem Punkt mit Sporttip deckungsgleich.

Was die zwei verbindet, ist der Rahmen: Aufsicht durch die Gespa, Pflicht zu selbst gesetzten Limiten, Anschluss an die Sperrregister, Gewinne nur auf das eigene Konto. Was sie unterscheidet, ist das Vertragsgebiet – Deutschschweiz gegen Westschweiz – und die Details in den Spielregeln.

Was die ausländischen Anbieter liefern und was nicht

Cloudbet. Ohne Schweizer Bewilligung; Lizenz nicht ausgewiesen. Die Seite kann von Schweizer Internetprovidern auf DNS-Ebene gesperrt werden und auf der Gespa-Sperrliste stehen. Kein Anschluss an die Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rekursweg.

Funbet. Ohne Schweizer Bewilligung; Lizenz nicht ausgewiesen. Gleiche Sperrlisten-Mechanik wie bei Cloudbet, gleicher fehlender Schweizer Schutz.

Boomerang Bet. Ohne Schweizer Bewilligung; Lizenz nicht ausgewiesen. Gleiche Ausgangslage.

20Bet. Ohne Schweizer Bewilligung; Lizenz nicht ausgewiesen. Gleiche Ausgangslage.

Betwinner. Ohne Schweizer Bewilligung; Lizenz nicht ausgewiesen.

Wettigo. Ohne Schweizer Bewilligung; Lizenz nicht ausgewiesen.

Donbet. Ohne Schweizer Bewilligung; Lizenz nicht ausgewiesen.

IviBet. Ohne Schweizer Bewilligung; Lizenz nicht ausgewiesen.

Was diese acht gemeinsam haben, ist die Ausgangslage: keine Schweizer Bewilligung, keine Schweizer Aufsicht, keine Schweizer Sperrregister. Was sie unterscheidet, steht in den Geschäftsbedingungen jeder einzelnen Seite – und die sollte lesen, wer dort spielen will. Wer in dieser Liste «den besten Anbieter» sucht, sucht nicht nach dem Anbieter mit der besten Quote, sondern nach dem mit den klarsten Bedingungen. Beides steht nicht in der Vergleichstabelle.

Wer in der Schweiz Sportwetten anbieten darf – und warum das keine zwei Meinungen kennt

In der Schweiz regelt das Bundesgesetz über Geldspiele (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019) die Wetten. Sportwetten sind Grossspiele; sie brauchen eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung, und die Konzession gilt nur in der Schweiz (Art. 4 BGS). Aufsichtsbehörde ist die Gespa – Interkantonale Geldspielaufsicht in Bern; nicht die ESBK, die nur Casinos überwacht.

Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter für Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt: Swisslos und die Loterie Romande. Beide haben ihre Bewilligung, beide führen Sportwetten unter ihrem Produktnamen (Sporttip bzw. Jouez Sport), beide sind in ihrem Vertragsgebiet tätig und nicht in dem des anderen. Eine zusätzliche Schweizer Buchmacher-Lizenz für einen Dritten ist im Gesetz nicht vorgesehen; die Gespa führt deshalb keine Liste weiterer Sportwettenanbieter mit Schweizer Bewilligung. Was die Gespa veröffentlicht, ist die Sperrliste – die Liste der Domains ausländischer Anbieter, die Schweizer Internetprovider auf DNS-Ebene sperren.

Die Konsequenz für jeden, der in der Schweiz wettet: Wer einen anderen Anbieter als Swisslos oder Loterie Romande nutzt, nutzt einen Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Werbung für in der Schweiz nicht bewilligte Glücksspiele ist eine Widerhandlung im Gesetz (Art. 74 Abs. 3 BGS) und kann mit einer Busse von bis zu CHF 500’000 belegt werden (Art. 131 BGS); das Veranstalten solcher Wetten ist ein Vergehen mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe, gewerbsmässig bis zu fünf Jahren (Art. 130 BGS). Der Spielende selbst wird nicht bestraft, aber Einsätze und Gewinne können im Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden. Das ist die Ausgangslage, bevor ein Wettender überhaupt eine Einzahlung macht.

Spielerschutz – was die Schweiz vom Spieler verlangt

Bevor die erste Wette gesetzt wird, verlangt Sporttip drei Dinge: das Alter ab 18, einen Wohnsitz im Vertragsgebiet und eine bestehende Identitätsprüfung. Wer sich online registriert, lädt einen Ausweis hoch; Swisslos liest die Daten aus und gleicht sie mit Adressdatenbanken ab. Jede Person darf sich nur einmal registrieren – ein zweites Konto wird gesperrt.

Vor der ersten Wette müssen Spielende Verlustlimiten setzen – für 1, 7 und 30 Tage, Obergrenze CHF 9’999, unter 21 Jahren CHF 1’000. Eine Senkung der Limite tritt sofort in Kraft; eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Wer das nicht will, kann zusätzlich eine freiwillige Einzahlungslimite für 30 Tage setzen. Diese Limiten sind Selbstbeschränkungen, nicht vom Staat gesetzte Caps; der Staat gibt den Rahmen, der Spieler füllt ihn.

Wer sich selbst sperren will, kann das produktbezogen für 1 bis 180 Tage tun – ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in ein schweizweites Register eingetragen und gilt auch für Casinos (inklusive Online-Casinos) und in Liechtenstein. Wer ausgesperrt ist, hat keinen Anspruch auf Auszahlung von Einsätzen oder Gewinnen. Die Gespa hat 2025 in Testkäufen an Verkaufsstellen bei 200 Versuchen in 47.5 % der Fälle eine Sportwette an Minderjährige verkauft – der Schutz an der Verkaufsstelle ist also nicht so dicht, wie die Werbung suggeriert.

Jouez Sport folgt denselben Vorgaben. Welche konkreten Werte für tägliche, wöchentliche und monatliche Limiten gelten und welche Fristen für Erhöhungen, steht in den Teilnahmebedingungen der Loterie Romande. Wer dort spielt, liest sie einmal vollständig.

Ausländische Anbieter haben kein gemeinsames Schweizer Sperrregister, an das sie angeschlossen sind. Eine Selbstsperre bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung wirkt nur bei diesem Anbieter; wer bei einem zweiten spielt, beginnt ohne Schutz.

Häufige Fragen zu Sportwetten-Anbietern in der Schweiz

Welche Sportwetten-Anbieter gibt es in der Schweiz, und für welche Kantone gelten sie?

In der Schweiz gibt es zwei Anbieter mit Schweizer Bewilligung: Swisslos mit Sporttip in den Deutschschweizer Kantonen, im Tessin und in Liechtenstein; Loterie Romande mit Jouez Sport in den Westschweizer Kantonen Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Jeder Anbieter ist nur in seinem Vertragsgebiet tätig; wer in der Deutschschweiz wohnt, kann nicht bei Jouez Sport spielen und umgekehrt. Alle anderen Anbieter haben keine Schweizer Bewilligung.

Wer ist der beste Sportwetten-Anbieter, und nach welchen Kriterien lässt sich das beurteilen?

«Der beste» hängt davon ab, was gemeint ist. Bei der Bewilligung gibt es nur zwei – Swisslos Sporttip und Loterie Romande Jouez Sport – und beide sind in ihrer Region die einzige legale Wahl. Bei den Spielbedingungen unterscheiden sie sich in Details der Limits, Auszahlungswege und Funktionen; die Tabelle in diesem Vergleich nennt die wichtigsten Felder. Bei Quoten und Marge ist Sporttip nirgends als Zahl ausgewiesen, ein konkreter Vergleich verlangt Eigenrecherche. Bei ausländischen Anbietern entscheidet die Bereitschaft, ohne Schweizer Schutz zu spielen.

Was ist die Liste der erlaubten Sportarten und Wettarten, und was bedeutet sie für das Angebot?

Die Gespa führt eine geschlossene Liste der erlaubten Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten. Was nicht auf der Liste steht, wird von Swisslos und Loterie Romande nicht angeboten. Die Liste enthält Fussball, Eishockey, Tennis, Formel 1 und Pferderennen; sie enthält keine Eckball- oder Kartenmärkte, keinen Esports-Bereich, keine Wetten auf Wetter, Politik oder TV-Shows. Wer diese Märkte sucht, findet sie nur bei Anbietern ohne Schweizer Bewilligung – mit dem Verlust des Schweizer Schutzes.

Welche Art von Cash-out gibt es bei Sporttip?

Bei Sporttip ist Cash-out nur als vollständiger Ausstieg verfügbar; eine Teilauszahlung gibt es nicht. Das Angebot gilt für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur online und nur wenn Sporttip es für den jeweiligen Markt anbietet – eine Garantie pro Markt besteht nicht. Der Betrag ist tiefer als der mögliche Wettgewinn bei normalem Ausgang und hängt vom Spielstand ab; Swisslos kann ihn jederzeit ändern. Einmal ausgeführt, lässt sich der Cash-out nicht rückgängig machen.

Ab welchem Alter sind Sportwetten erlaubt, und wer ist von der Teilnahme ausgeschlossen?

Sportwetten sind ab 18 Jahren erlaubt. Wer jünger ist, ist von der Teilnahme ausgeschlossen; eine Identitätsprüfung erfolgt bei der Online-Registrierung über einen hochgeladenen Ausweis. Personen, die als Wettkämpfer an einem Ereignis teilnehmen, dürfen auf dieses Ereignis nicht wetten. Wer eine Spielsperre hat – sei es selbst gesetzt oder von Amtes wegen – darf ebenfalls nicht spielen und hat keinen Anspruch auf Auszahlung von Einsätzen oder Gewinnen.

Wie werden Gewinne in der Schweiz besteuert, und was bedeutet «je nach Kanton»?

Gewinne aus Schweizer Sportwetten sind einkommenssteuerfrei bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn; die Bundesschwelle liegt ab 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000, die kantonale Schwelle unterscheidet sich. Oberhalb der Schwelle zieht der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ab, die bei der Steuererklärung zurückgefordert werden kann. Wer unter der Schwelle bleibt, hat keine Einkommensteuer und keine Verrechnungssteuer auf den Gewinn. Gewinne aus ausländischen Anbietern unterliegen je nach Kanton einer anderen Praxis; der Kanton Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen als voll steuerbares Einkommen unabhängig vom Betrag. Für die individuelle Situation ist der Steuerberater oder die kantonale Steuerverwaltung der richtige Anlaufpunkt.

Inhalt erstellt vom Team «tippsheutech»