Beste Wettseiten in der Schweiz 2026: Was die Bewilligung entscheidet

Ein Smartphone mit dunklem Display liegt neben einer Kaffeetasse auf einem hellen Tisch, daneben ein Notizblock.

Wer in der Schweiz online eine Sportwette platzieren will, landet rasch bei einer kleinen Liste. Nur zwei Organisatoren haben im Land eine Bewilligung für Sportwetten, alles andere spielt sich ausserhalb des Schweizer Rechtsraums ab. Diese Seite trägt zusammen, was das für die eigene Wette konkret heisst: welche Anbieter überhaupt eröffnet werden dürfen, welche Limiten und Schutzregeln gelten, was Boni in der Schweiz bedeuten und warum eine ausländische Seite ohne Bewilligung für den Spielenden günstig aussehen, aber teuer enden kann.

Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet.

Stand: Oktober 19, 2026; geprüft gegen die Spielregeln und Teilnahmebedingungen von Swisslos und die Veröffentlichungen der Gespa.

Wer in der Schweiz wettet, schützt sich zuerst selbst

Bevor ein Schein abgegeben wird, verlangt das Geldspielgesetz vom Veranstalter, dass die Spielenden eigene Limiten setzen. Bei Swisslos heisst das vor der ersten Sporttip-Teilnahme: Verlustlimiten für einen Tag, sieben Tage und 30 Tage. Wer sie senkt, merkt das sofort; wer sie erhöht, muss 72 Stunden warten, bis die neue Limite greift. Erwachsene dürfen ihre Tageslimite auf höchstens CHF 9’999 setzen, Volljährige unter 21 Jahren auf höchstens CHF 1’000. Zusätzlich lässt sich eine freiwillige Einzahlungslimite für 30 Tage aktivieren, falls das Aufladen des Spielguthabens früher gebremst werden soll als die Verluste.

Eine Skisprungschanze erhebt sich vor verschneiten Bergen im Morgenlicht, die Hänge sind unberührt und ruhig.
Swisslos hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet Sportwetten gestützt auf eine Interkantonale Vereinbarung vom 20. Mai 2019 (IKV 2020).

Eine Senkung der Limite tritt sofort in Kraft, eine Erhöhung erst nach drei Tagen. Genau diese Wartezeit ist der Schutzmechanismus: Wer im Ärger über einen verlorenen Schein das Limit hochsetzen will, kommt drei Tage später zur Ruhe zurück und entscheidet dann. Wer den Zugang ganz verlieren will, kann ihn produktbezogen für einen bis 180 Tage selbst sperren, ohne Möglichkeit der Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in ein schweizweites Register eingetragen und gilt dann auch für Casinos, Online-Casinos und das Fürstentum Liechtenstein. Wer einmal gesperrt ist, spielt nirgends mehr im Verbund der beiden Lotteriegesellschaften.

Die zweite Schutzebene ist das Alter. Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet. Es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft. Wer als Wettkämpfer an einem Ereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten. Das schliesst Aktive und unmittelbar Beteiligte aus, nicht aber den Trainerstab oder die Familie.

Die Gespa hat 2025 an 200 Verkaufsstellen testweise Minderjährige geschickt und in 47.5 Prozent der Fälle eine Wette verkauft bekommen. Das klingt nach einem schlechten Wert, weil über die Hälfte der kontrollierten Stellen den Test nicht bestanden hat. Wer aus dieser Zahl den Schluss zieht, der stationäre Schutz funktioniere, hat sie richtig gelesen; wer aus derselben Zahl schliesst, die Online-Registrierung sei genauso durchlässig, hat die Mechanik nicht verstanden. Online wird der Ausweis hochgeladen, die Adresse wird gegen Register geprüft, und die Spielsperre wird im Register abgefragt. Die 47.5 Prozent betreffen die Verkaufsstelle, an der niemand den Ausweis sehen muss.

Wer eine Selbstsperre aufheben will, muss mindestens drei Monate warten, bis eine Fachstelle eingebunden wird. Einmal gesperrt, immer gesperrt? Nein, aber der Weg zurück ist absichtlich lang. Das Gesetz schreibt diesen Weg nicht aus Schikane vor, sondern weil ein frisches Sperrgesuch in den meisten Fällen ein Stressentscheid ist und nicht ein reifer Entschluss. Wer drei Monate später immer noch sperren will, sperrt.

Boni und Gratiswetten: klein, selten, an Bedingungen geknüpft

Wer aus dem Ausland gewohnt ist, dass der erste Einzahlungsbonus 100 Prozent beträgt und es einen wöchentlichen Quotenboost gibt, wird in der Schweiz nichts Vergleichbares finden. Das liegt an einer einzelnen Regel: Gratiswetten oder Gratisspielguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Aufsicht. Die Gespa hat 2025 insgesamt 32 solcher Bewilligungen ausgestellt, 24 an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Eine Aktion pro Veranstalter pro Quartal ist eher die Regel als die Ausnahme.

Was es bei Sporttip gibt, sind drei klar definierte Mechanismen. Erstens der Kombiboost, der nur online läuft und mindestens vier Voraussagen mit Einzelquote von mindestens 1.50 verlangt. Der Bonus auf den Nettogewinn staffelt sich: 5 Prozent bei vier Voraussagen, 20 Prozent bei sieben, 40 Prozent bei zehn und 100 Prozent bei fünfzehn. Wer schon eine Kombiwette platziert, gewinnt also nicht einfach ein Vielfaches, sondern einen gestaffelten Aufschlag auf den Nettogewinn, der mit der Anzahl Auswahlen wächst. Drittens: Quotenboosts für Prematch-Einzelwetten und Profitboosts, die den möglichen Nettogewinn eines bestimmten Ereignisses um einen ausgewählten Prozentsatz erhöhen. Beide Boosts sind pro Wettendem nur einmal nutzbar, im Einsatz und in der Erhöhung limitiert, und sie verfallen, sobald ein Cash-Out gezogen wird.

Was es in der Schweiz nicht gibt, ist der Einzahlungsbonus. Wer eine ausländische Seite mit «100 Prozent Bonus bis CHF 500» wirbt, beschreibt ein Angebot, das unter Schweizer Recht keine Bewilligung bekäme. Wer es annimmt, handelt nicht illegal, weil das Gesetz den Spielenden nicht bestraft, aber er nimmt ein Angebot ohne jede Schweizer Aufsicht an. Bei einer solchen Seite ohne Schweizer Bewilligung gilt weder die Spielsperre im Register noch die Auszahlung auf ein Schweizer Konto unter dem Namen des Spielenden, noch eine kantonale Steuerpraxis, die ausländische Grossgewinne meist wie inländische behandelt. Dazu mehr im Abschnitt über ausländische Seiten.

Ein Bonus ist im Schweizer Markt also weniger ein Marketingversprechen als ein knappes Verwaltungsprodukt. Wer bei Sporttip einen 100 Prozent Kombiboost auf eine Fünfzehnerschein-Kombi erhält, gewinnt einen Aufschlag auf einen Gewinn, der bei fünfzehn Einzelquoten von 1.50 schon sehr empfindlich auf einen falschen Tipp reagiert. Wer bei einem ausländischen Anbieter einen Einzahlungsbonus von 100 Prozent bis CHF 500 nimmt, geht mit dem eingezahlten Geld eine Wette auf die Wette ein. Der Unterschied ist nicht die Werbung, der ist die Aufsicht.

Die zehn besten Wettseiten der Schweiz 2026 im Vergleich

Die folgende Tabelle sortiert nach dem, was am meisten zählt: der Bewilligung. Die zwei ersten Plätze sind die einzigen, die in der Schweiz tatsächlich Sportwetten anbieten dürfen. Die übrigen acht sind bekannte ausländische Marken, die für Schweizer Spieler erreichbar sind, aber unter Schweizer Recht keine Geltung haben.

Marke Schweizer Bewilligung Veranstalter oder ausgewiesene Lizenz
Swisslos Sporttip Bewilligung als Grossspiel (BGS, SR 935.51) SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel
Loterie Romande Jouez Sport Bewilligung als Grossspiel (BGS, SR 935.51) Loterie Romande, Lausanne
BetOnRed keine Lizenzstatus nicht ausgewiesen, ohne Bedeutung in der Schweiz
Rabona keine Lizenzstatus nicht ausgewiesen, ohne Bedeutung in der Schweiz
HornetBet keine Lizenzstatus nicht ausgewiesen, ohne Bedeutung in der Schweiz
X3Bet keine Tobique (Kanada), ausgewiesen durch Drittquellen, ohne Bedeutung in der Schweiz
BetAlright keine Lizenzstatus nicht ausgewiesen, ohne Bedeutung in der Schweiz
22Bet keine Lizenzstatus nicht ausgewiesen, ohne Bedeutung in der Schweiz
Rainbet keine Lizenzstatus nicht ausgewiesen, ohne Bedeutung in der Schweiz
Interwetten keine Lizenzstatus nicht ausgewiesen, ohne Bedeutung in der Schweiz

Die Tabelle ordnet die Marken nach der einzigen rechtlich relevanten Eigenschaft. Sie bewertet sie nicht. Eine ausländische Marke kann ein grösseres Wettprogramm, höhere Quoten oder mehr Zahlungswege bieten als Sporttip, und sie kann ein schlechteres Spielerlimit und keine Schweizer Spielsperre haben. Was sie nicht bieten kann, ist die Schweizer Bewilligung. Wer das nicht braucht, hat bei einer ausländischen Seite unter Umständen ein attraktiveres Wettangebot. Wer darauf angewiesen ist, dass seine Spielsperre im Register gilt und sein Gewinn auf ein Schweizer Konto unter seinem Namen überwiesen wird, hat bei einer ausländischen Seite keine Option.

Die Spalten, die übliche Tabellenführer würden. Wer eine Tabelle erwartet, die zusätzlich die Quoten, das Wettprogramm oder die Auszahlungsdauer vergleicht, sucht etwas, das sich nicht seriös füllen lässt. Die Quoten jedes Marktes ändern sich mit jedem Ereignis; ein Vergleich auf einer Zeile wäre eine Momentaufnahme, die Stunden später nicht mehr zeigt. Das Wettprogramm von Swisslos folgt der geschlossenen Gespa-Liste und enthält keine Eckstoss- oder Kartenmärkte und keine E-Sports-Sektion. Das Wettprogramm einer ausländischen Seite richtet sich nach deren eigenem Recht und kann beliebig breiter sein. Wer eines vergleicht, vergleicht zwei Welten, die unter verschiedenen Gesetzen stehen.

Was eine Wettseite in der Schweiz überhaupt ist

Eine Wettseite ist im Schweizer Sprachgebrauch ein Online-Zugang zu einem bewilligten Wettangebot. Bei Swisslos heisst sie Swisslos.ch, bei der Loterie Romande jeux.loro.ch. Beide sind die offiziellen Kanäle der beiden Veranstalterinnen, die das Geldspielgesetz in der Schweiz zulässt. Eine Wettseite ist hier kein Vergleichsportal und kein Drittanbieter, sondern der direkte Zugang zur Veranstalterin.

Wer eine Seite aus dem Ausland meint, spricht im Schweizer Sprachrichtig von einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Diese Seiten haben in der Schweiz keine Geltung und sind für den Spielenden nicht verboten, aber auch nicht geschützt. Die Gespa führt eine Sperrliste von Domains solcher Anbieter, die Schweizer Internetanbieter per DNS-Sperre blockieren. Ende 2025 standen 671 Domains auf der Liste.

Der Begriff «Wettseite» schillert je nach Kontext: für jene, die ihre Wette bei Sporttip platzieren, ist es der Bereich hinter dem Login. Für jene, die zwischen Angeboten vergleichen, ist es eine von vielen Adressen, die per Werbung im Internet auftauchen. In beiden Fällen bleibt es am Ende eine Webseite, die einen Wettschein entgegennimmt, eine Quote anzeigt und einen Gewinn verspricht. Was eine «beste» Wettseite ist, hängt davon ab, was der Spielende schützen will.

Wie die Schweizer Wettseiten organisiert sind

Das Geldspielgesetz teilt Geldspiele in zwei Hauptkategorien: Geldspiele in Casinos, die das ESBK beaufsichtigt, und Grossspiele wie Lotterien, Sportwetten und Poker, die unter die Aufsicht der Gespa fallen. Diese Trennung entspricht der grundlegenden Logik: ein Casino ist ein physischer Ort mit einer physischen Bank, eine Lotterie oder Sportwette ist ein Zahlenmodell über eine sehr grosse Zahl von Teilnehmenden. Beide brauchen eine Bewilligung, aber beide haben unterschiedliche Regeln.

Für Grossspiele sieht das Gesetz zwei Bewilligungen vor: eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung. Eine Veranstalterbewilligung wird einer Trägerschaft erteilt, die das Geldspiel organisiert, eine Spielbewilligung deckt ein einzelnes Spiel ab. Sporttip ist also ein Spiel der Swisslos, und die Loterie Romande veranstaltet es nicht, sondern veranstaltet stattdessen Jouez Sport. Die Kantone haben die Zahl der Anbieter bewusst auf zwei beschränkt, weil Sportwetten ein Geschäft mit Konzentration sind und die Konzentration in öffentlicher Hand liegen soll.

Beide Veranstalterinnen sind Genossenschaften oder Anstalten des öffentlichen Rechts. Swisslos ist eine interkantonale Landeslotterie-Genossenschaft mit Sitz in Basel, die Loterie Romande ist die Lotteriegesellschaft der sechs Westschweizer Kantone mit Sitz in Lausanne. Ihre Erträge fliessen in die kantonalen Fonds: Swisslos hat 2025 einen Reingewinn von CHF 562 Mio. verteilt, CHF 506 Mio. an die kantonalen Fonds und CHF 56 Mio. an die Stiftung Sportförderung Schweiz. CHF 109 Mio. davon stammten aus den Sportwetten. Wer bei Sporttip wettet, wettet also gegen einen Anbieter, dessen Ertrag nicht an einen Aktionär geht, sondern an Swiss Olympic, an Fussball- und Eishockeyverbände, an Sporthilfe. Das ist die Pointe hinter dem dualen System.

Welche Sportarten bei Sporttip wettbar sind

Die Gespa führt eine Liste der erlaubten Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten. Nur was dort steht, darf angeboten werden. Die Liste vom 10. September 2026 zeigt eine umfassende Abdeckung der grossen Sportarten, schliesst aber E-Sports als eigene Sektion aus und enthält keine Eckstoss-, Karten- oder sonstige Mikromärkte. Qualifikationsrunden sind nur erlaubt, wenn sie in der Liste stehen, Frauenwettbewerbe nur, wenn sie in der Liste stehen, und Ranglistenwetten nur, wenn die Rangliste über die Teilnahme an einem internationalen Wettbewerb oder das Podium entscheidet. Trainingsläufe sind nie wettbar.

Diese Liste ist nicht bloss eine Empfehlung, sie ist der Standard dafür, was bei Sporttip überhaupt buchbar ist. Wer einen Markt sucht, der bei einem ausländischen Anbieter verfügbar ist, ihn bei Sporttip aber nicht findet, findet ihn deshalb nicht, weil die Gespa ihn nicht zugelassen hat. Das schränkt das Angebot empfindlich ein, und es schützt gleichzeitig davor, dass auf Kinder-Veranstaltungen gewettet wird oder auf Ereignisse, die nicht manipulationsfest dokumentiert werden können.

Wetten auf Wetter, Politik oder TV-Shows sind im Geldspielgesetz ausdrücklich nicht erlaubt. Das schliesst eine ganze Klasse von «Specials» aus, die ausländische Anbieter anbieten. Wer bei einem ausländischen Anbieter auf die nächste Bundesratswahl setzt, kann das tun, weil unter dessen Recht nicht aussteht; wer in der Schweiz wettet, findet diesen Markt nicht.

Wie die Quoten bei Sporttip funktionieren

Der Gewinnbetrag einer Sporttip-Wette ergibt sich aus dem Einsatz mal der Quote. Bei Kombinationswetten gilt das Produkt der Einzelquoten als Gesamtquote, bei der Systemwette die Summe der relevanten Teilkombinationen. Das Ergebnis wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf fünf Rappen genau abgerundet. Wer mit CHF 5 auf eine Einzelwette 1.85 setzt, gewinnt bei einem Treffer CHF 9.25 brutto, also CHF 4.25 Nettogewinn. Wer mit derselben Einzelwette Teil einer Kombi mit drei weiteren 1.85-Quoten ist, hat eine Gesamtquote von 1.85^4 = 11.70 und gewinnt bei einem Treffer in allen vier Wetten CHF 58.50 brutto.

Die Quoten werden vom Markt bestimmt. Sporttip kann eine Quote jederzeit ändern, insbesondere vor und während laufender Ereignisse. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden. Eine Garantie für Cash-Out auf jedem Markt gibt es nicht.

Was eine Beispielquote für den Spielenden wirklich bedeutet

Stellen wir uns einen Markt mit zwei Ausgängen vor, beide mit Quote 1.90. Wer CHF 10 auf den einen Ausgang setzt und CHF 10 auf den anderen, gewinnt in einem der beiden Fälle CHF 19.00 brutto. Der Gesamteinsatz beträgt CHF 20. Die Auszahlungsquote des Marktes ist 1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90) = 1 ÷ (2/1.90) = 1.90/2 = 0.95, also 95 Prozent. Die Marge ist 1 − 0.95 = 0.05, also 5 Prozent. Wer gegen diesen Markt spielt, gibt im Schnitt 5 Prozent seines Einsatzes ab, und das gilt für jeden vereinbarten Wetteinsatz, gleich welcher Ausgang eintrifft. Das ist die Schweizer Buchmacher-Marge in einer symmetrischen Zwei-Wege-Wette mit Quote 1.90. Die Marge gilt für genau diesen Markt, nicht für die nächste Wette und nicht für eine andere Sportart.

Eine Marge von 5 Prozent ist für einen grossen Markt mit zwei Ausgängen günstig. Wer ein Unentschieden mit Quote 3.40 hinzufügt, hat eine Auszahlungsquote von 1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90 + 1/3.40) = 1 ÷ (0.5263 + 0.5263 + 0.2941) = 1 ÷ 1.3467 = 0.7425, also 74.25 Prozent, mit einer Marge von 25.75 Prozent. Der Drei-Wege-Markt ist also teurer als der Zwei-Wege-Markt, weil der dritte Ausgang zusätzliches Risiko für den Anbieter bedeutet und in den Preis eingepreist wird. Wer nur die Zwei-Wege-Märkte nutzt, hat eine günstigere Marge, gibt aber auch weniger Optionen ab.

Diese Berechnung zeigt, was ein Buchmacher tatsächlich verdient. Eine Werbung mit «Top-Quoten» behauptet oft, die Quoten seien höher als anderswo, was stimmen kann. Eine Quote von 1.90 statt 1.85 für einen Ausgang sieht für den Spielenden attraktiv aus, aber die Marge des Marktes hängt von beiden Quoten ab. Wer nur die höhere Quote sieht, sieht die halbe Information.

Welche Wettarten Sporttip anbietet

Sporttip kennt drei Wettarten: die Einzelwette, die Kombinationswette und die Systemwette. Eine Einzelwette ist ein Tipp auf ein einzelnes Ereignis. Eine Kombinationswette verbindet mehrere voneinander unabhängige Ereignisse, und alle Tipps müssen eintreffen, damit die Wette gewinnt. Eine Systemwette kombiniert mehrere Wetten in mehreren Teilkombinationen, und der Spielende gewinnt bereits, wenn ein Teil der Tipps eintrifft.

Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung können nur über die Bet-Builder-Funktion kombiniert werden. Wer klassisch versucht, Sieg und Tore aus dem gleichen Spiel zu kombinieren, kann das nicht. Wenn Swisslos eine solche Kombination versehentlich annimmt, kann sie die ganze Kombiwette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Das ist kein Fehler der Plattform, sondern ein Versuch, das Risiko korrelierter Märkte zu vermeiden.

Die reguläre Spielzeit umfasst die reguläre Spieldauer plus die Nachspielzeit, etwa 90 Minuten plus Nachspielzeit im Fussball. Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Wer auf das Halbfieber oder Halbtisches Ergebnis eines Spiels setzt, muss wissen, dass nur die reguläre Spielzeit zählt.

Welche Einsätze gelten

Bei Sporttip beträgt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1. Der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette liegt bei CHF 1’000, für eine Systemwette bei CHF 10’000. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen.

Wer mit kleinen Einsätzen spielt, hat den niedrigen Mindesteinsatz. Wer mit grossen Einsätzen spielt, hat den Höchsteinsatz als harten Deckel. Beide Werte sind nicht vom Markt abhängig, sondern betreffen die einzelne Wette. Eine einzelne Kombinationswette kann maximal CHF 1’000 Einsatz haben, auch wenn die Gesamtquote ein Vielfaches davon verspricht. Das ist die wichtigste Einschränkung, die ein Systemspieler bei Sporttip kennen muss, weil sie die Grösse eines Scheins unabhängig vom Wettprogramm limitiert.

Ein Gewinn verfällt, wenn er nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht wird. Wer sechs Monate lang nicht auf das Konto schaut, verliert den Gewinn zugunsten des Swisslos-Zwecks. Eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben, also nicht per E-Mail und nicht im Chat.

Wie Livewetten bei Sporttip funktionieren

Bei Sporttip gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Eine Wette, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert wird, zählt mit Quote 1.00, der Einsatz wird zurückerstattet. In spielentscheidenden Situationen wie einem Elfmeter, einer Roten Karte oder einer Videoschiedsrichter-Entscheidung kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten, wenn die Verzögerung der Übertragung den Ausgang bereits vor der Wette eintreten liess. Wer nach dem Pfiff auf das Ergebnis wettet, verliert also den Einsatz nicht, gewinnt aber auch nichts.

Livewetten sind im Geldspielgesetz erlaubt, vor und während des Spiels. Das Gesetz schreibt keine bestimmte Sperreinschränkung vor, der Veranstalter entscheidet, welche Märkte er live anbietet. Cash-Out ist live möglich, aber nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung, und nur bei Online-Wetten. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht.

Cash-Out funktioniert die meistens so, dass der Veranstalter einen reduzierten Gewinn anbietet, um die Wette vorzeitig zu beenden. Wer bei einer Fünf-Wette-Kombi nach dem dritten Treffer aussteigen will, bekommt einen Teil des möglichen Vollgewinns angeboten, der unter dem theoretischen Wert liegt. Der Cash-Out-Betrag hängt vom Stand der offenen Ereignisse ab, nicht von einer festen Tabelle.

Welche Quotenboosts es gibt

Quotenboosts gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage. Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettendem nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert. Bei einem Cash-Out verfällt der Boost, der bereits einkassierte Aufschlag geht also mit der vorzeitigen Beendigung der Wette verloren. Das ist die Kehrseite: Wer einen Boost nimmt und dann aussteigt, hat den nicht teilchenbaren Boost verloren.

Der Kombiboost verlangt mindestens vier Voraussagen mit Quote von je mindestens 1.50. Wer weniger als vier Auswahlen trifft, bekommt keinen Boost. Wer vier Auswahlen trifft, bekommt 5 Prozent Bonus auf den Nettogewinn. Wer sieben Auswahlen trifft, bekommt 20 Prozent. Wer zehn trifft, bekommt 40 Prozent. Wer fünfzehn trifft, bekommt 100 Prozent, also eine Verdoppelung des Nettogewinns.

Ein Beispiel: Wer eine sieben Kombination mit Einzelquoten von 1.80 platziert, hat eine Gesamtquote von 1.80^7 = 61.09 und einen Nettogewinn bei einem Einsatz von CHF 1 von CHF 60.09. Mit dem Boost von 20 Prozent erhöht sich der Nettogewinn auf CHF 72.11. Bei einem Einsatz von CHF 1’000 wären es CHF 60’090 statt CHF 72’108. Der Boost kostet den Veranstalter etwas, weil er den erwarteten Gewinn des Spielenden erhöht. Bei einem Markt mit 5 Prozent Marge kostet ein 20 Prozent Boost den Veranstalter im Schnitt etwa 15 Prozent des erwarteten Gewinns dieses Spielenden.

Wie Bezahlung und Auszahlung bei Sporttip laufen

Spielguthaben auf dem Swisslos-Wallet kann per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein gekauft werden. Der Mindestbetrag liegt bei CHF 20. In 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Wer mehr einzahlen will, muss zuerst spielen oder auszahlen.

Swisslos bietet PostFinance Pay als Zahlungsart an, die direkt in der PostFinance App bestätigt wird. Die Überweisung erfolgt nach der Bestätigung. Wer ein Schweizer Bankkonto hat, kann TWINT nutzen, sofern das Wallet aufgeladen wird.

Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus, das auf den eigenen Namen lautet. Ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 Prozent belastet werden. Die Überweisung erfolgt innert 5 bis 8 Arbeitstagen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar, das heisst, wer einen Bonus bekommt, muss damit spielen und kann den Bonus nicht auszahlen.

Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung werden automatisch dem Wallet gutgeschrieben. Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto des Teilnehmers überwiesen. Wer einen grossen Gewinn hat, kann ihn nicht sofort abrufen, sondern muss auf die Banküberweisung warten. Die 3 Arbeitstage sind die Regel, nicht die Ausnahme.

Welche Wetten abgegeben werden können

Sporttip-Wetten lassen sich online über die Swisslos-Webseite oder die Sporttip App abgeben. In der App zusammengestellte Wetten können auch per QR-Code an einer Sporttip Verkaufsstelle gespielt werden. Wer kein Smartphone will, kann den Schein also an einer der 2’350 Verkaufsstellen der Loterie Romande in der Westschweiz spielen oder an einer der Swisslos-Verkaufsstellen in der Deutschschweiz.

Die App ist für iOS und Android verfügbar. Wer die App nicht nutzen will, kann den Wettschein am Laptop oder am Desktop zusammenstellen. Beide Wege führen zur gleichen Wettauswertung, also zur gleichen Quote und zum gleichen Gewinn.

Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn nachgeholt, ist die Wette ungültig. Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00. Bei einem Turnier wird das Ereignis im Rahmen des Turniers nachgeholt, wenn dies vorgesehen ist. Die 48-Stunden-Regel gilt pro Spiel, nicht pro Kombination.

Die Rechtslage: zwei Veranstalter, eine geschlossene Liste, eine Sperrliste

Sportwetten in der Schweiz sind ein Grossspiel im Sinn des Geldspielgesetzes (BGS, SR 935.51), das am 1. Januar 2019 in Kraft getreten ist. Die Aufsicht führt die Gespa, die interkantonale Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern. Sie ist nicht zu verwechseln mit der ESBK, die nur Casinos beaufsichtigt.

Ein Schlagbaum sperrt eine Landstrasse in den Bergen, dahinter windet sich der Weg zwischen grünen Hängen.
Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen (Oberlimite CHF 9'999, unter 21 Jahren CHF 1'000).

Eine Bewilligung für eine Sportwette braucht eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung pro Spiel, gestützt auf Artikel 21 bis 25 BGS. Eine ausländische Bewilligung, gleich ob aus Curaçao, Malta oder Deutschland, hat in der Schweiz keine Geltung, gestützt auf Artikel 4 BGS. Wer in der Schweiz ohne Schweizer Bewilligung Sportwetten organisiert, macht sich strafbar, mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahren.

Die Kantone haben die Zahl der Anbieter bewusst auf zwei beschränkt: Swisslos mit Sitz in Basel für die Deutschschweiz, das Tessin und Liechtenstein, und Loterie Romande mit Sitz in Lausanne für die Westschweiz. Beide sind interkantonal organisiert, beide sind Genossenschaften oder Anstalten des öffentlichen Rechts, und beide schütten ihren Reingewinn in die kantonalen Fonds aus. Ein dritter Schweizer Anbieter ist nicht in Sicht. Die geschlossene Liste ist die bewusste Entscheidung der Kantone, das Wettgeschäft nicht zu privatisieren.

Wer aus dem Ausland eine Seite betreibt, die Schweizer Spieler annimmt, kann auf die Sperrliste gesetzt werden. Die Gespa veröffentlicht die Sperrliste, und Schweizer Internetanbieter blockieren die gelisteten Domains per DNS-Sperre. Ende 2025 standen 671 Domains auf der Liste. Die Gespa nennt Interwetten und Bet-at-Home als Beispiele und bet365 als auf der Liste. Eine Sperrung ist binnen Stunden umgehbar, das sogenannte Domain-Hopping, aber sie zeigt dem Spielenden, dass die Seite in der Schweiz nicht geduldet ist.

Ein Schweizer Spielende macht sich nicht strafbar, wenn er auf einer ausländischen Seite wettet. Das Bundesgericht hat festgehalten, dass die Strafnormen den Veranstalter treffen, nicht den Spielenden. Aber: Gewinne und Einsätze können in einem Strafverfahren gegen den Anbieter eingezogen werden. Wer auf einer ausländischen Seite wettet, wettet also mit einem Einsatz, der theoretisch eingezogen werden kann. In der Praxis kommt das selten vor, aber die Möglichkeit besteht.

Was die geschlossene Liste der erlaubten Wetten bedeutet

Die Gespa führt eine Liste der erlaubten Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten. Nur was dort steht, darf angeboten werden. Wetten auf Politik, TV-Shows oder Wetter sind ausgeschlossen. E-Sports ist nicht in der Liste enthalten und kann nicht angeboten werden. Wetten auf Kinder-Veranstaltungen sind ausgeschlossen, gestützt auf Artikel 25 Absatz 2 BGS.

Die Liste ist abschliessend. Wer bei einem ausländischen Anbieter einen Markt findet, der bei Sporttip nicht verfügbar ist, hat einen Markt, der in der Schweiz nicht erlaubt ist. Das ist die Kehrseite der geschlossenen Liste: sie schützt vor Manipulationen und unerlaubten Wetten, aber sie schränkt auch das Angebot ein.

Wer einen Markt sucht, der bei Sporttip nicht verfügbar ist, muss zu einem ausländischen Anbieter wechseln. Wer dort wettet, wettet ohne Schweizer Bewilligung. Wer das nicht will, hat keine andere Adresse.

Wer besteuert Gewinne aus Sportwetten

Gewinne aus bewilligten Schweizer Sportwetten sind einkommensteuerfrei bis zu einem Freibetrag pro Einzelgewinn. Der Bundesfreibetrag beträgt ab 1. Januar 2026 CHF 1’071’000 (CHF 1’070’400 im Jahr 2025). Der kantonale Freibetrag unterscheidet sich je nach Kanton, also gilt: je nach Kanton. Über dem Freibetrag behält der Veranstalter 35 Prozent Verrechnungssteuer ein, die der Spielende durch die Deklaration des Gewinns in der Steuererklärung zurückholen kann.

Ein typischer Sportwetten-Gewinn liegt deutlich unter dem Freibetrag. Wer mit einer Zehn-Franken-Wette auf eine Einzelwette mit Quote 2.50 gewinnt, hat CHF 25 brutto und CHF 15 Nettogewinn. Das ist einkommensteuerfrei. Wer mit einer 1’000-Franken-Wette auf eine hohe Quote gewinnt, kann über dem Freibetrag liegen. Wer CHF 50’000 gewinnt, hat 35 Prozent Verrechnungssteuer einbehalten, also CHF 17’500, und kann diesen Betrag in der Steuererklärung zurückholen.

Gewinne aus ausländischen Anbietern unterliegen keiner Schweizer Verrechnungssteuer, weil der ausländische Anbieter keine Schweizer Verrechnungssteuer einbehält. Die kantonale Steuerpraxis ist unterschiedlich. Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen als voll steuerbares Einkommen, unabhängig vom Betrag. Andere Kantone können milder verfahren, aber auch sie können die Gewinne als Einkommen erfassen. Ein Spielender, der aus einem ausländischen Anbieter Gewinne bezieht, sollte den Steuerberater oder die kantonale Steuerverwaltung fragen.

Werbung und Boni: was erlaubt ist und was nicht

Werbung für Geldspiele darf nicht aufdringlich oder irreführend sein und nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen gerichtet sein, gestützt auf Artikel 74 BGS. Werbung für Geldspiele, die in der Schweiz nicht erlaubt sind, ist verboten und wird mit einer Busse von bis zu CHF 500’000 bestraft, gestützt auf Artikel 131 BGS. Das ist nicht ein theoretischer Wert, die Gespa hat in den letzten Jahren mehrfach gebüsst.

Gratiswetten oder Gratisspielguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa, gestützt auf Artikel 75 Absatz 2 BGS. Wer in der Schweiz einen Bonus bewirbt, der nicht von der Gespa bewilligt ist, bewirbt einen unzulässigen Anreiz. Das ist ein Unterschied zu einem Geschmack, der Unterschied ist, ob die Gespa den Bonus zugelassen hat.

Die Schweizer Werbung folgt einer anderen Mechanik als die ausländische. Wer einen ausländischen Anbieter mit einem «Willkommensbonus» wirbt, bewirbt einen Anbieter, der in der Schweiz keine Bewilligung hat und damit nicht als Suchmaschine oder Werbeplattform auftauchen darf. Wer in der Schweiz auf eine ausländische Seite stösst, stösst meistens auf Werbung, die von ausserhalb der Schweiz geschaltet wurde. Diese Werbung kann von Schweizer Internetanbietern nicht ohne weiteres blockiert werden, weil sie oft über internationale Werbenetzwerke läuft.

Wo die Spielenden Hilfe finden

Spielende, die ihre Spielgewohnheiten überprüfen wollen, können sich an die Fachstellen der Kantone wenden. Die Gespa führt eine Liste der Fachstellen auf ihrer Webseite. Spielende, die eine Selbstsperre auslösen wollen, können dies bei Swisslos oder bei der Loterie Romande tun. Die Spielsperre gilt im gemeinsamen Register und schliesst auch Casinos und Online-Casinos ein.

Spielende, die eine ausländische Seite nutzen, haben keinen Zugang zur Schweizer Spielsperre. Wer auf einer ausländischen Seite spielt, kann sich nicht über das Register sperren lassen, weil die Seite nicht an das Register angeschlossen ist. Wer sich selbst sperren will, muss dies bei der ausländischen Seite selbst tun, und die Sperre gilt nur dort.

Die zwei Schweizer Veranstalter im Detail

Swisslos Sporttip

Swisslos, die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel, veranstaltet Sportwetten unter dem Namen Sporttip. Die Bewilligung stützt sich auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019, die IKV 2020. Die Aufsicht führt die interkantonale Geldspielaufsicht Gespa.

Sporttip wird im Gebiet der Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein durchgeführt, zusammen das Swisslos-Vertragsgebiet. Wer in einem dieser Kantone wohnt, kann ein Online-Konto bei Swisslos eröffnen. Wer in Genf, Waadt oder Freiburg wohnt, kann sich nicht bei Swisslos registrieren, sondern muss zur Loterie Romande.

Swisslos hat 2025 einen Reingewinn von CHF 562 Mio. verteilt: CHF 506 Mio. an die kantonalen Fonds und CHF 56 Mio. an die Stiftung Sportförderung Schweiz. CHF 109 Mio. davon stammten aus den Sportwetten. Wer bei Sporttip wettet, wettet also gegen einen Anbieter, dessen Ertrag nicht an einen Aktionär geht, sondern an kantonale Fonds und an die Schweizer Sportförderung.

Mindesteinsatz CHF 1, Höchsteinsatz CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombinationswette, CHF 10’000 pro Systemwette. Cash-Out nur online, nur als vollständiges Cash-Out, nicht für jeden Markt garantiert. Quotenboosts nur online für Prematch-Einzelwetten, pro Wettenden nur einmal nutzbar, in Einsatz und Erhöhung limitiert. Kombiboost mit Staffelung von 5 Prozent bei vier Voraussagen bis 100 Prozent bei fünfzehn Voraussagen, Mindestquote 1.50 pro Voraussage.

Verdienst und Kontakt: Wer ein Online-Konto will, braucht einen Schweizer oder Liechtensteiner Ausweis, Wohnsitz im Vertragsgebiet und keine Spielsperre. Wer eine Sporttip-Wette platzieren will, braucht ein Wallet-Guthaben, das per PostFinance Pay, TWINT oder Einzahlungsschein aufgeladen wird. Wer seinen Gewinn auszahlen will, braucht ein Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto auf den eigenen Namen.

Verdienst: Wer in der Deutschschweiz wettet, hat bei Sporttip den einzigen Schweizer Anbieter. Wer zu einem ausländischen Anbieter wechselt, hat mehr Wettprogramm und vielleicht bessere Quoten, aber keine Schweizer Spielsperre und keine Schweizer Aufsicht. Wer beim Schweizer Anbieter bleibt, hat das eingeschränkte Wettprogramm, dafür die Schweizer Aufsicht.

Loterie Romande Jouez Sport

Die Loterie Romande mit Sitz in Lausanne veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Die Kontaktadresse lautet Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne. Die Loterie Romande zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende.

Die Loterie Romande ist die zweite der beiden Schweizer Veranstalterinnen, die das Geldspielgesetz für Sportwetten zulässt. Sie organisiert das gleiche System wie Swisslos, aber in der Westschweiz und mit eigenem Produktnamen. Wer in einem der sechs Westschweizer Kantone wohnt, kann ein Online-Konto bei der Loterie Romande eröffnen.

Die Loterie Romande hat 2025 von der Gespa 24 Bewilligungen für Gratisspiele erhalten, also mehr als Swisslos mit 8. Das heisst nicht, dass die Loterie Romande grosszügiger ist, sondern dass sie mehr Promotion-Aktionen durchführt. Die Promotion-Aktionen sind an Bedingungen geknüpft und zeitlich befristet, und sie sind nicht mit Einzahlungsboni zu verwechseln, die das Gesetz nicht erlaubt.

Verdienst: Wer in der Westschweiz wettet, hat bei Jouez Sport den einzigen Schweizer Anbieter. Wer einen grossen Vorteil in einer grösseren Auswahl an Wettmärkten sucht, ist bei einem ausländischen Anbieter besser bedient, aber mit dem Verlust der Schweizer Aufsicht. Wer beim Schweizer Anbieter bleibt, hat die Aufsicht, aber das engere Wettprogramm. Beide Seiten sind ein bewusster Tausch, kein versteckter Nachteil.

Acht ausländische Anbieter ohne Schweizer Bewilligung

Die folgenden acht Anbieter sind bekannte ausländische Marken, die für Schweizer Spieler erreichbar sind, aber unter Schweizer Recht keine Geltung haben. Sie sind in der Vergleichstabelle aufgeführt, damit der Leser sie erkennt, wenn er ihnen online begegnet, aber keiner von ihnen hat eine Schweizer Bewilligung. Wer eine Seite ohne Bewilligung nutzt, nutzt sie auf eigenes Risiko.

BetOnRed

BetOnRed hat keine Schweizer Bewilligung. Der Lizenzstatus ist nicht ausgewiesen, was in der Schweiz keine Bedeutung hat, weil Art. 1 BGS nur Schweizer und interkantonale Bewilligungen anerkennt. Die Seite ist nicht an das Schweizer Ausschlussregister angeschlossen, hat keinen Schweizer Rechtsweg und kann auf die Gespa-Sperrliste gesetzt werden.

Rabona

Rabona hat keine Schweizer Bewilligung. Wer die Seite nutzt, hat keine Schweizer Spielsperre und keinen Schweizer Rechtsweg. Auch hier gilt: Ausländische Lizenzen werden in der Schweiz nicht anerkannt.

HornetBet

HornetBet hat keine Schweizer Bewilligung. Wer die Seite nutzt, ist auf die Spielregeln der Seite angewiesen, nicht auf das Schweizer Recht, da ausländische Lizenzen hier keine Anerkennung finden.

X3Bet

X3Bet hat keine Schweizer Bewilligung. Drittquellen nennen eine Lizenz aus Tobique (Kanada), die in der Schweiz keine Geltung hat, gestützt auf Art. 1 BGS. Wer die Lizenz aus Tobique als Argument nutzt, dass die Seite sicher sei, hat die rechtliche Lage in der Schweiz nicht verstanden.

BetAlright

BetAlright hat keine Schweizer Bewilligung. Wie bei anderen ausländischen Seiten gibt es auch hier keinen Schweizer Rechtsweg und keine Spielsperre.

22Bet

22Bet hat keine Schweizer Bewilligung. Wer die Seite nutzt, ist auf die eigenen Spielregeln des Anbieters angewiesen, da eine Schweizer Bewilligung fehlt.

Rainbet

Rainbet hat keine Schweizer Bewilligung. Auch dieses Angebot unterliegt nicht der Schweizer Aufsicht.

Interwetten

Interwetten hat keine Schweizer Bewilligung. Der Anbieter ist namentlich auf der Gespa-Sperrliste genannt, was bedeutet, dass Schweizer Internetanbieter die Domain blockieren. Wer die Seite nutzt, muss auf Domain-Hopping ausweichen, das die Seite selbst betreibt oder duldet.

Verdienst für alle acht: Wer eine ausländische Seite nutzt, hat ein breiteres Wettprogramm und oft höhere Quoten, aber keine Schweizer Spielsperre, keinen Schweizer Rechtsweg und kein Schweizer Aufsichtsrecht. Die Boniheuristik, die auf ausländischen Seiten üblich ist, hat in der Schweiz keine Entsprechung und keine Bewilligung. Wer mit einer ausländischen Seite hadert, hat keine Anlaufstelle in der Schweiz.

Häufig gestellte Fragen

In der Schweiz sind nur zwei Anbieter für Sportwetten zugelassen: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport. Beide stützen sich auf das Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51), das am 1. Januar 2019 in Kraft getreten ist. Die Aufsicht führt die Gespa, die interkantonale Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern. Eine ausländische Bewilligung hat in der Schweiz keine Geltung, gestützt auf Artikel 1 BGS. Wer bei einer ausländischen Seite wettet, wettet ohne Schweizer Bewilligung.

Woran zeigt sich, dass eine Wettseite eine Schweizer Bewilligung besitzt?

Eine Schweizer Bewilligung zeigt sich an zwei Merkmalen. Erstens ist der Anbieter entweder Swisslos oder Loterie Romande, weil das Gesetz nur zwei Veranstalterinnen zulässt. Zweitens ist die Seite Swisslos.ch oder jeux.loro.ch, also die offiziellen Kanäle der beiden Veranstalterinnen. Jede andere Seite hat keine Schweizer Bewilligung. Wer eine Seite mit Schweizer Flagge oder Schweizer Domain-Endung sieht, sieht keine Schweizer Bewilligung, sondern eine Domain-Endung, die keine Bewilligung bedeutet. Die Bewilligung wird von der Gespa vergeben, nicht von einer Registrierungsstelle.

Was unterscheidet Sporttip von Jouez Sport, und für welche Kantone gilt welches Angebot?

Sporttip ist das Produkt von Swisslos für die Deutschschweiz, das Tessin und Liechtenstein. Jouez Sport ist das Produkt der Loterie Romande für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Wer in einem der Deutschschweizer Kantone wohnt, kann ein Online-Konto bei Swisslos eröffnen, aber nicht bei der Loterie Romande. Wer in einem der Westschweizer Kantone wohnt, kann ein Online-Konto bei der Loterie Romande eröffnen, aber nicht bei Swisslos. Wer die Verkaufsstellen nutzt, findet die nächsten Swisslos-Verkaufsstellen in der Deutschschweiz, die nächsten Loterie-Romande-Verkaufsstellen in der Westschweiz. Das Angebot ist vergleichbar, aber das Vertragsgebiet ist streng getrennt.

Welche Risiken bestehen bei Wettseiten mit Bonus ohne Einzahlung?

In der Schweiz sind keine Boni ohne Einzahlung erlaubt, weil das Gesetz Gratisspielguthaben an die vorgängige Zustimmung der Gespa bindet. Eine ausländische Seite mit «Bonus ohne Einzahlung» ist ein Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Wer das Angebot annimmt, geht mit dem eigenen Geld eine Wette auf eine ausländische Plattform ein, die keine Schweizer Aufsicht hat. Im Streitfall gibt es keinen Schweizer Richter. Die Gewinne aus einem solchen Bonus können in der Schweiz steuerpflichtig sein, je nach Kanton. Wer auf einer solchen Seite spielt, sollte den Steuerberater fragen.

Dürfen Wettseiten aus dem Ausland in der Schweiz angeboten oder beworben werden?

Werbung für Geldspiele, die in der Schweiz nicht erlaubt sind, ist verboten und wird mit einer Busse von bis zu CHF 500’000 bestraft, gestützt auf Artikel 131 BGS. Das Verbot betrifft die Werbung in der Schweiz, nicht die Verfügbarkeit der Seiten. Eine ausländische Seite kann von einem Schweizer Spieler genutzt werden, sie darf aber nicht in der Schweiz beworben werden. Wer eine Werbung für eine ausländische Seite sieht, sieht in den meisten Fällen eine Werbung, die aus dem Ausland geschaltet wurde und nicht unter das Schweizer Werberecht fällt.

Welche Mindest- und Höchsteinsätze gelten bei Sporttip?

Bei Sporttip beträgt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1. Der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette liegt bei CHF 1’000, für eine Systemwette bei CHF 10’000. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Die Limiten gelten pro Wette, nicht pro Tag oder pro Woche. Wer mit kleinen Einsätzen spielt, hat den niedrigen Mindesteinsatz. Wer mit grossen Einsätzen spielt, hat den Höchsteinsatz als harten Deckel. Eine einzelne Kombinationswette kann maximal CHF 1’000 Einsatz haben, auch wenn die Gesamtquote ein Vielfaches davon verspricht.

Inhalt erstellt vom Team «tippsheutech»