Willkommensbonus Sportwetten in der Schweiz: Was bleibt vom Angebot übrig?

Eine kleine Schachtel mit Schleife steht auf einem Fensterbrett, dahinter ein grauer Wintertag.

Stand: Oktober 19, 2026; geprüft gegen die Spielregeln und Teilnahmebedingungen von Sporttip (Version 4.2) und die Online-Teilnahmebedingungen von Swisslos (gültig ab 13. Januar 2025) sowie das Règlement Général der Loterie Romande (24. Ausgabe, Juni 2023).

Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» der Loterie Romande lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen.

Ein Willkommensbonus ist in der Schweiz eine schmale Sache. Das Geldspielgesetz verbietet Gratisspiele und Gratisguthaben ohne vorgängige Zustimmung der Gespa, und beide bewilligten Veranstalter — Swisslos mit Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport — bieten aus diesem Grund kleine Aktionen statt grosser Einstiegspakete. Wer mit der Erwartung eines klassischen Neukundenangebots anreist, wie es ausländische Buchmacher bewerben, findet eine andere Welt vor: wenige Aktionen, enge Limiten, kein Bonus, der ohne weiteres auszahlbar wäre. Die Konsequenz heisst, sich vor der Anmeldung zu fragen, was das Angebot eigentlich leistet, unter welchen Bedingungen es verfällt und ob die rechtliche Grundlage im eigenen Kanton überhaupt besteht.

Spielerschutz geht jedem Anreiz voraus

Wer in der Schweiz Sportwetten abschliesst, setzt zuerst Limiten und entscheidet sich dann für oder gegen eine Aktion. Die Reihenfolge ist nicht zufällig: ohne gesetzte Limiten nimmt Sporttip keine Wette an, und die Verlustlimite ist die einzige Grösse, die das eigene Risiko tatsächlich begrenzt. Aktionen kommen erst danach, und sie sind an dieselben Schutzregeln gebunden.

Ein Dorfplatz mit steinernem Brunnen liegt am Vormittag still da, die Läden ringsum sind noch geschlossen.
Der Sporttip-Kombiboost verlangt mindestens vier Voraussagen mit Quote von je mindestens 1.50; der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben.

Bei Sporttip sind Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage vor der ersten Wette zu setzen; die Obergrenze liegt bei CHF 9’999, für unter 21-Jährige bei CHF 1’000. Eine Senkung greift sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden — diese Sperrfrist ist eine bewusste Bremse gegen impulsive Anpassungen, die das Gesetz mit 24 Stunden kürzer vorsieht, und beide Veranstalter haben sie in ihren Bedingungen verlängert. Ergänzend lässt sich eine freiwillige Einzahlungslimite für 30 Tage aktivieren. Wer noch keine Verlustlimite gesetzt hat, kann online weder einzahlen noch tippen.

Eine Spielsperre lässt sich produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst setzen, ohne vorzeitige Aufhebung. Eine unbefristete Spielsperre wird in das schweizweite Register eingetragen und gilt für Swisslos genauso wie für Casinos einschliesslich Online-Casinos und im Fürstentum Liechtenstein. Während einer laufenden Sperre greift auch kein Aktionsguthaben: niemand erhält während des Ausschlusses Promotion-Credits, niemand kann sie beanspruchen, und ein allenfalls vorhandenes Restguthaben wird nicht ausbezahlt. Die Loterie Romande verfährt gleich; ihre Sperre wird über dieselbe Registerlogik geführt.

Für Aktionen bedeutet das: jede Promotion beginnt mit der Frage, ob der Empfänger überhaupt teilnahmeberechtigt ist. Minderjährige sind ausgeschlossen, gesperrte Personen ebenso, und wer im Register steht, hat keinen Anspruch auf Gewinne aus Aktionen. Die Gespa hat das im Geldspielgesetz so verankert — der Spielerschutz steht nicht neben dem Angebot, sondern vor ihm. Werbung für Aktionen darf weder Minderjährige noch gesperrte Personen ansprechen, und der Zugang zu Promotion-Guthaben ist an die normale Spielberechtigung gekoppelt.

Die Konsequenz ist praktisch. Wer ein Konto eröffnet, gibt Identität, Adresse und Bankverbindung an; die Daten werden gegen Register geprüft, das Konto ist auf eine Person beschränkt, und eine zweite Anmeldung ist unzulässig. Anonyme Teilnahme ist ausgeschlossen, und eine Promotion, die im Werbeversprechen keine Identitätsprüfung erwähnt, hat eine vorgelagerte Hürde verschwiegen.

Was ein Willkommensbonus in der Schweiz überhaupt sein kann

Wer mit einem Willkommensbonus rechnet, muss umdenken. Das Geldspielgesetz kennt keinen Anspruch auf ein Einstiegsangebot und keine ungedeckelte Gutschrift; es kennt Gratisspielguthaben, das einer vorgängigen Gespa-Zustimmung bedarf. Was am Ende übrig bleibt, sind kleine, terminlich begrenzte Aktionen der beiden bewilligten Veranstalter, bei denen das «Bonusguthaben» selten auszahlbar ist und in der Regel nur den Einsatz erhöht oder einen kleinen zusätzlichen Gewinnanteil beisteuert. Das klingt bescheiden — und ist es auch. Aber es ist die einzige Form, die das Gesetz zulässt.

Die Angebote der bewilligten Veranstalter

Bei Sporttip läuft der «Kombiboost» nur online, für Prematch, Live und Systemwetten, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Auf den Nettogewinn einer solchen Wette gibt es einen Bonus von 5 % bei vier Voraussagen, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert; genaue Werte stehen in den Spielregeln. Bei einem Cash-Out verfällt der Boost ersatzlos. Die Aktion ist also keine Gutschrift auf das Konto, sondern ein prozentualer Aufschlag auf den Nettogewinn einer Mehrfachwette unter Mindestquoten — und sie gilt nur, solange die Wette nicht vorzeitig ausgewertet wird.

Daneben gibt es bei Sporttip Quotenboosts und Profitboosts. Quotenboosts wirken nur auf Prematch-Einzelwetten mit einer Voraussage und sind pro Wettendem nur einmal nutzbar; Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Auch sie sind in Einsatz und Erhöhung limitiert, und ein Cash-Out löscht sie. Beide Aktionen sind keine Willkommensgeschenke, sondern Quoten- oder Gewinnaufschläge auf einzelne, klar bezeichnete Wetten.

Die Loterie Romande hat im Winter 2025/26 die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» durchgeführt, vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026, an sieben Aktionstagen. Wer innert sieben Tagen den in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben; insgesamt 7’000 Stück waren ausgeschüttet worden, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar. Das ist die Form, in der ein Willkommensangebot in der Schweiz Realität wird: befristet, an einen Aktionszeitraum gebunden, an einen Code oder ein Ereignis gekoppelt, mit einer klaren Gültigkeitsdauer und ohne Auszahlung des Guthabens. Wird das Guthaben nicht innert Frist eingesetzt, verfällt es.

Warum die grossen Versprechen fehlen

Die Gespa hat 2025 der Loterie Romande 24 Zustimmungen für Gratisspielguthaben und Swisslos 8 erteilt. Das ist die obere Grenze dessen, was auf dem legalen Markt an Promotion läuft; alles darüber hinaus unterliegt einer vorgängigen Bewilligung, die nur erteilt wird, wenn die Aktion die Spielsucht nicht fördert. Ein klassischer 100-%-Bonus auf die erste Einzahlung — wie ihn ausländische Anbieter bewerben — hat in diesem Regime keinen Raum. Er wäre ohne Gespa-Zustimmung unzulässig, und eine solche Zustimmung ist unwahrscheinlich.

Die Konsequenz für Neukunden: Wer mit der Erwartung eines grossen Einstiegsgeschenks kommt, sieht sich mit kleinen, terminierbaren Aktionen konfrontiert. Das ist kein Marketing-Defizit, sondern die direkte Folge des Schutzgedankens. Die Gespa will genau diese grosszügigen Anreize verhindern, weil sie erfahrungsgemäss die Spielfrequenz erhöhen. Was bleibt, sind Promotion-Credits, die innerhalb kurzer Frist eingesetzt werden müssen, nicht auszahlbar sind und nur einen Bruchteil eines üblichen Einsatzes ausmachen.

Was eine Gratiswette in der Schweiz kostet

Eine Gratiswette im Markt-Sinn ist von Gratisspielguthaben im Gesetzes-Sinn zu unterscheiden. Gratisspielguthaben ist ein nicht auszahlbarer Geldbetrag, der als Einsatz verwendet werden kann; er ist im Gesetz ausdrücklich als nicht auszahlbar definiert, und das gilt auch für Aktionsguthaben der Loterie Romande und der Swisslos. Eine «Gratiswette» im Markt-Sinn würde bedeuten, dass der Einsatz bei einem Gewinn zurückbezahlt wird — das ist im Schweizer Regime nicht die Regel. Was Swisslos und Loterie Romande anbieten, ist Gratisspielguthaben, das als Einsatz gilt, aber nicht als Gewinn ausbezahlt wird.

Diese Unterscheidung hat handfeste Folgen. Eine Wette über CHF 10 Gratisspielguthaben zu Quote 2.50 zahlt im Erfolgsfall CHF 25 aus — den Gewinn von CHF 15, nicht Einsatz plus Gewinn. Der Nettogewinn ist kleiner, als die Werbung vermuten lässt, und der Einsatz selbst ist verloren, sobald die Wette platziert ist. Wer mit Gratisspielguthaben rechnet, muss diesen Mechanismus kennen, sonst unterschätzt er den Wert.

Konsequenz für den Vergleich mit ausländischen Angeboten

Ausländische Buchmacher werben oft mit grossen Willkommensboni, die auf den ersten Blick nach viel aussehen. In der Schweiz hat ein solcher Bonus keine rechtliche Grundlage, und die Werbung dafür ist gemäss Art. 74 Abs. 3 BGS verboten — wer in der Schweiz einen Bonus ohne Schweizer Bewilligung bewirbt, macht sich strafbar, und die Strafe kann bis zu CHF 500’000 betragen. Der Leser sieht also zwei Welten: hierzulande kleine, terminierte Aktionen, dort grosse Einstiegsangebote ohne Schweizer Bewilligung. Der Vergleich ist statthaft, aber er ist kein Vergleich gleicher Angebote — er ist ein Vergleich zweier rechtlicher Regime.

Rangliste: Wer in der Schweiz was bietet — und wer nicht

Die folgende Übersicht ordnet die im Markt sichtbaren Anbieter danach, was sie in der Schweiz tatsächlich leisten dürfen. Bewilligte Veranstalter stehen oben, ausländische Marken ohne Schweizer Bewilligung folgen mit dem ausdrücklichen Hinweis auf ihren Status. Keine der ausländischen Marken hat in der Schweiz eine Bewilligung; alle sind über die Gespa-Sperrliste blockierbar.

Anbieter Bewilligungsstatus Veranstalter / ausgewiesene Lizenz
Swisslos Sporttip Schweizer Bewilligung (Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS; Aufsicht Gespa) SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel
Loterie Romande Jouez Sport Schweizer Bewilligung (Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS; Aufsicht Gespa) Société de la Loterie de la Suisse Romande, Lausanne
HornetBet ohne Schweizer Bewilligung ausgewiesene Lizenz: nicht festgestellt
bet365 ohne Schweizer Bewilligung ausgewiesene Lizenz: nicht festgestellt
BassBet ohne Schweizer Bewilligung ausgewiesene Lizenz: nicht festgestellt
Sportaza ohne Schweizer Bewilligung ausgewiesene Lizenz: nicht festgestellt
HighFlyBet ohne Schweizer Bewilligung ausgewiesene Lizenz: nicht festgestellt
bet-at-home ohne Schweizer Bewilligung ausgewiesene Lizenz: nicht festgestellt
BetPanda ohne Schweizer Bewilligung ausgewiesene Lizenz: nicht festgestellt
BetOnRed ohne Schweizer Bewilligung ausgewiesene Lizenz: nicht festgestellt

Die Tabelle zeigt, was in der Schweiz erlaubt ist und was nicht. Sie zeigt nicht, was die ausländischen Marken an Aktionen bieten — wer bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung einzahlt, hat keinen Schweizer Schutz, keine Anbindung an das schweizweite Sperrregister und keine Schweizer Rekursmöglichkeit. Die Gespa kann die Domain auf die Sperrliste setzen, Schweizer Telekom-Anbieter sperren sie per DNS, und ein Domain-Wechsel wird innert Stunden erfasst. Wer dort spielt, spielt ausserhalb des Schweizer Rechtsrahmens.

Swisslos Sporttip — der ostschweizer Standard

Sporttip ist das Online-Sportwettenprodukt der Swisslos Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel. Die Swisslos veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019; die Aufsicht liegt bei der Gespa, und das Produkt heisst seit Jahren Sporttip. Das Vertragsgebiet umfasst die Deutschschweizer Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Wer dort wohnt, kann ein Konto eröffnen; wer nicht dort wohnt, kann es nicht.

Die Promotion-Lage bei Sporttip ist eng. Der Kombiboost ist auf den Nettogewinn einer Mehrfachwette mit mindestens vier Voraussagen zu Mindestquote 1.50 ausgelegt und skaliert mit der Anzahl Voraussagen. Quotenboosts und Profitboosts wirken auf einzelne Wetten, sind in Einsatz und Höhe limitiert und verfallen bei Cash-Out. Eine klassische Neukunden-Gutschrift in Höhe eines Prozentsatzes der Ersteinzahlung gibt es nicht; Swisslos brauchte für eine solche Aktion eine vorgängige Gespa-Zustimmung, die in den letzten Jahren nicht in dieser Form erteilt wurde. Was als «Willkommensbonus» kommuniziert wird, ist in der Regel ein Quoten- oder Gewinnaufschlag auf eine klar definierte Wette, kein Geldbetrag auf dem Konto.

Wer bei Sporttip einzahlt, hat enge Grenzen: maximal CHF 1 Mindesteinsatz, maximal CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombiwette, maximal CHF 10’000 pro Systemwette. Das Wallet selbst nimmt in 30 Tagen höchstens CHF 10’000 entgegen, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Auszahlungen sind bis zweimal pro Jahr gratis auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto, ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % anfallen. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung werden automatisch dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne darüber innert drei Arbeitstagen überwiesen.

Urteil. Sporttip ist für Neukunden in seinem Vertragsgebiet die einzige rechtlich saubere Option mit Schweizer Bewilligung. Wer einen grossen Willkommensbonus erwartet, wird enttäuscht; wer einen kleinen, terminierbaren Aufschlag auf eine selbst gewählte Wette zu schätzen weiss, findet ein klar reguliertes Produkt mit vollständigem Spielerschutz, klaren Limiten und klarer Aufsicht.

Loterie Romande Jouez Sport — der westschweizer Standard

Die Loterie Romande mit Sitz in Lausanne betreibt Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Wer dort wohnt, kann ein Konto eröffnen; das Westschweizer Vertragsgebiet ist kleiner als jenes der Swisslos, aber genauso klar abgesteckt. 2’350 Verkaufsstellen und 221 Mitarbeitende stehen hinter dem Produkt; die Loterie Romande ist in der Westschweiz ein bekannter Name, und die Online-Teilnahme ist ein zusätzlicher Kanal neben den Verkaufsstellen.

Die Promotion-Logik ist ähnlich wie bei Sporttip, aber im Detail anders. Im Winter 2025/26 lief die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades», die in National-League-Stadien verteilte Codes an die Verifizierung im Konto band und CHF 10 Spielguthaben ausgab — befristet auf 30 Tage, nicht auszahlbar, an einen Code und ein Zeitfenster gebunden. Das ist die Form, in der ein Willkommensangebot der Loterie Romande Realität wird: ein terminierter, codebasierter Kredit, der nur online einsetzbar und nicht auszahlbar ist.

Die Loterie Romande erlaubt Einzahlungen von höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage, hält das Wallet-Guthaben bei maximal CHF 10’000, schreibt Gewinne bis CHF 1’000 netto direkt dem Wallet gut und überweist Gewinne darüber auf die hinterlegte IBAN. Gratisspielguthaben aus Promotion ist nicht auszahlbar; diese Regel steht im Règlement Général und gilt für sämtliche Aktionen. Auszahlungen auf Schweizer Bankkonten erfolgen innert 5 bis 10 Arbeitstagen, in Einzelfällen länger, je nach Bank.

Urteil. Jouez Sport ist für Neukunden in der Romandie die regulierte Adresse. Die Promotion-Liste ist schmal, jede Aktion hat eine knappe Frist, und das Guthaben ist konsequent nicht auszahlbar. Wer in der Westschweiz wohnt und einen Anbieter mit Schweizer Bewilligung sucht, hat keine Alternative; wer einen grossen Einstiegsbonus sucht, muss akzeptieren, dass es ihn im legalen Markt nicht gibt.

HornetBet — kein Schweizer Schutz, kein Schweizer Recht

HornetBet ist ein Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Eine ausgewiesene Lizenz in einem anderen Land hat in der Schweiz keine Wirkung; Art. 4 BGS stellt klar, dass eine ausländische Bewilligung hier nicht gilt. HornetBet ist nicht an das schweizweite Sperrregister angeschlossen, hat keine Schweizer Rekursmöglichkeit und kann von der Gespa auf die Sperrliste gesetzt werden. Schweizer DNS-Provider sperren die Domain; bei einem Domain-Wechsel reagiert die Gespa innert Stunden.

Für Neukunden in der Schweiz bedeutet das: kein Zugang zu Schweizer Sperren, keine Anbindung an die Verlustlimiten-Regelung, keine Schweizer Aufsicht über faire Quoten oder Auszahlungen. Wer dort einzahlt, spielt ausserhalb des Schweizer Rechts; Gewinne unterliegen der kantonalen Steuerpraxis, und die Gespa schützt nicht. Die konkreten Aktionen, Quoten und Limits von HornetBet nennt der Anbieter in den eigenen AGB; was Swisslos und Loterie Romande an Mindeststandards garantieren, gilt hier nicht.

Urteil. HornetBet ist in der Schweiz ein nicht bewilligter Anbieter. Wer dort spielt, hat keinen Anspruch auf Schweizer Schutz und keine zuverlässige Schweizer Aufsicht. Die Plattform mag für Spieler in anderen Jurisdiktionen funktionieren; für Schweizer Neukunden ist sie eine Aussenposition, deren Risiken der Anbieter nicht teilt.

bet365 — grösster Name, kleinster Schweizer Anspruch

bet365 ist international einer der bekanntesten Buchmacher, in der Schweiz aber ohne Bewilligung. Die Marke steht auf der Gespa-Sperrliste, die Domain wird in der Schweiz per DNS blockiert, und ein Domain-Wechsel wird von der Gespa erfasst. Wer in der Schweiz auf bet365 zugreifen will, braucht in der Regel technische Umgehungen, und jeder Zugriff erfolgt ausserhalb der Schweizer Aufsicht.

Die Werbung von bet365 in anderen Märkten zeigt hohe Willkommensboni und ein breites Wettprogramm. In der Schweiz gilt dieses Angebot rechtlich nicht, und die Werbung dafür ist verboten. Wer in der Schweiz dennoch einzahlt, hat keine Schweizer Aufsicht, keine Sperre über das schweizweite Register und keine Schweizer Rekursinstanz. Die konkreten Aktionen, Limits und Quoten auf bet365 nennt der Anbieter in den eigenen AGB.

Urteil. bet365 ist in der Schweiz nicht zugelassen. Die internationale Bekanntheit der Marke ändert daran nichts; für Schweizer Neukunden bleibt die Plattform ein nicht bewilligtes Angebot mit den entsprechenden Folgen bei Auszahlung, Sperre und Streit.

BassBet, Sportaza, HighFlyBet, bet-at-home, BetPanda, BetOnRed

Diese sechs Anbieter teilen denselben Status: keine Schweizer Bewilligung, keine ausgewiesene Lizenz, die in der Schweiz Wirkung entfaltet, kein Anschluss an das schweizweite Sperrregister. Die Gespa kann jede dieser Domains auf die Sperrliste setzen, Schweizer Telekom-Anbieter sperren sie per DNS, und ein Domain-Wechsel wird innert Stunden erfasst. Die konkreten Promotion-Bedingungen, Mindestquoten, Umsatzanforderungen und Auszahlungswege nennen die Anbieter in den eigenen AGB.

Urteil. Diese Anbieter stehen für ein Cluster ausländischer Buchmacher, die in der Schweiz beworben werden oder auf Werbekanälen sichtbar sind, aber keine Schweizer Bewilligung haben. Sie unterscheiden sich in Details; in der Schweiz teilen sie denselben rechtlichen Status und dasselbe Schutzniveau: keines. Für einen Schweizer Neukunden, der einen Willkommensbonus sucht, sind sie keine Alternative zu Sporttip oder Jouez Sport — sie sind eine Aussenposition mit eigenem Risiko.

Was ein Bonus bei Sporttip konkret wert ist

Der Sporttip-Kombiboost ist die sichtbarste Aktion, und sie eignet sich als Rechenbeispiel, weil ihre Mechanik in den Spielregeln offenliegt. Eine Wette mit vier Voraussagen zu Quoten von 1.60, 1.70, 1.80 und 2.00 ergibt eine Gesamtquote von 1.60 × 1.70 × 1.80 × 2.00 = 9’792. Bei einem Einsatz von CHF 10 beträgt der Bruttogewinn 9’792 × 10 = CHF 97.92, der Nettogewinn vor Boost 9’792 × 10 − 10 = CHF 87.92. Der Boost für vier Voraussagen beträgt 5 % des Nettogewinns, also 0.05 × 87.92 = CHF 4.40. Der ausbezahlte Nettogewinn inklusive Boost liegt damit bei rund CHF 92.30 (gerundet auf 5 Rappen gemäss Sporttip-Regel: 87.92 + 4.40 = 92.32, abgerundet auf 5 Rappen = 92.30). Die Bandbreite, mit der ein Leser rechnen muss, liegt je nach Quotenwahl und Anzahl Voraussagen zwischen einem kleinen Aufschlag von wenigen Franken und einem erheblichen Zuschlag bei fünfzehn Voraussagen, wo der Boost 100 % des Nettogewinns erreicht.

Die Rechnung zeigt zweierlei. Erstens ist der Boost eine Aufschlag auf den Nettogewinn, nicht auf den Einsatz; das ist bei Sporttip so definiert und gilt auch für andere Sporttip-Aktionen. Zweitens ist der Boost an die Mindestquote 1.50 pro Voraussage und an eine Mindestanzahl Voraussagen gebunden; wer mit sehr sicheren Quoten nahe 1.50 spielt, bekommt einen kleinen absoluten Boost, weil der Nettogewinn selbst klein ist. Die Mechanik bestraft risikoarme Wetten und belohnt risikoreichere — ein ökonomischer Effekt, der in der Werbung nicht immer explizit gemacht wird.

Für die Frage, was ein Willkommensbonus bei Sporttip «wert» ist, liefert die Rechnung eine Bandbreite. Bei vier Voraussagen und einem Einsatz von CHF 10 liegt der Boost zwischen wenigen Franken und etwa zehn Franken, abhängig von der Wahl der Quoten; bei sieben Voraussagen steigt der Boost auf 20 % des Nettogewinns, was bei höheren Quoten durchaus einen zweistelligen Frankenbetrag ausmachen kann. Das ist nicht das, was ausländische Anbieter unter einem «Willkommensbonus» verstehen, aber es ist das, was das Schweizer Regime zulässt: ein kleiner, an die Wettmechanik gekoppelter Aufschlag, der den Reiz einer Mehrfachwette erhöht, ohne das Spielverhalten strukturell zu verändern.

Die Rechtslage: warum Schweizer Bonusse klein sind

Die Rechtslage ist eng und konsequent. Das Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51) ist seit 1. Januar 2019 in Kraft; Art. 3 lit. c und e definiert Online-Sportwetten als Grossspiel, Art. 4 stellt klar, dass eine ausländische Bewilligung in der Schweiz keine Wirkung hat, und Art. 21–25 verlangt pro Veranstalter eine Bewilligung und pro Spiel eine separate Spielbewilligung. Die Aufsicht liegt bei der Gespa, der interkantonalen Geldspielaufsicht in Bern, nicht beim ESBK, der nur Casinos überwacht. Seit dem Geldspielkonkordat vom 1. Januar 2021 sind die Kantone untereinander koordiniert; sie haben die Zahl der Veranstalter für Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt: Swisslos und Loterie Romande.

Ein Treppenhaus aus hellem Stein führt in einem Altbau nach oben, Licht fällt durch ein hohes Fenster.
Swisslos hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019.

Was in der Schweiz gewettet werden darf, steht auf einer geschlossenen Liste. Die Gespa führt eine Liste der bewilligten Sportarten, Wettbewerbe und Wetttypen; Qualifikationsrunden zählen nur, wenn sie gelistet sind, Frauenwettbewerbe nur, wenn sie gelistet sind, Rangwetten nur, wenn das Ranking über die Teilnahme an einem internationalen Wettbewerb oder über das Podium entscheidet. Trainingsläufe sind nicht erlaubt, Eckball- und Kartenmärkte fehlen, Esport ist nicht aufgeführt. Live-Wetten sind erlaubt, vor und während des Spiels, wenn der Veranstalter eine entsprechende Bewilligung hat; das BGS kennt keine pauschale Beschränkung einzelner Live-Märkte. Cash-Out ist nicht gesetzlich geregelt; jeder Veranstalter legt seine Funktionsweise selbst fest.

Spielerschutz geht vor Anreiz. Die Gespa verlangt von den Veranstaltern, vor der ersten Wette mindestens einen Höchstwert für täglichen, wöchentlichen oder monatlichen Einsatz oder Verlust zu setzen (Art. 87 VGS). Eine Senkung greift sofort, eine Erhöhung frühestens nach 24 Stunden — Swisslos und Loterie Romande haben in ihren Bedingungen 72 Stunden daraus gemacht, was für die Spielerin oder den Spieler eine bewusste Bremse ist. Eine fixe Einzahlungsobergrenze kennt das Gesetz nicht; was oben steht, ist selbst gesetzt. Die Spielsperre (Art. 80–82 BGS) erfasst überschuldete oder suchtgefährdete Personen und die Selbstsperre; eine Selbstsperre lässt sich frühestens nach drei Monaten aufheben, mit Einbezug einer Fachstelle, und eine freiwillige Pause bis sechs Monate muss angeboten werden. Wer gesperrt ist oder minderjährig, hat keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne (Art. 45 BGS).

Werbung und Bonusse sind strikt geregelt. Art. 74 BGS verbietet aufdringliche oder irreführende Werbung sowie Werbung, die sich an Minderjährige oder gesperrte Personen richtet. Art. 74 Abs. 3 verbietet Werbung für in der Schweiz nicht bewilligte Geldspiele; Art. 131 BGS sieht dafür eine Busse bis CHF 500’000 vor. Gratisguthaben und Gratiswetten bedürfen der vorgängigen Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS). 2025 hat die Gespa der Loterie Romande 24 solcher Zustimmungen erteilt und Swisslos 8 — das ist die Zahl, an der sich die Promotion-Landschaft ausrichtet. Wer mehr verspricht, ist entweder im Ausland oder gegen das Gesetz.

Steuerlich sind Gewinne aus bewilligten Grossspielen bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommensteuerfrei; der Bund hat die Schwelle per 1. Januar 2026 auf CHF 1’071’000 angehoben. Oberhalb dieses Bundesfreibetrags behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die über die Steuererklärung zurückgefordert werden kann. Die kantonalen Freibeträge sind unterschiedlich; die Formulierung «je nach Kanton» ist hier korrekt, eine einzelne kantonale Zahl ist es nicht. Gewinne aus ausländischen Grossspielen unterliegen keiner Verrechnungssteuer, aber die kantonale Praxis, etwa jene des Kantons Thurgau, behandelt solche Gewinne als voll steuerbares Einkommen. Auf den Einsatz fällt keine Schweizer Wettsteuer; eine solche Aussage wäre falsch. Wer unsicher ist, fragt die Steuerberatung oder die kantonale Steuerverwaltung.

Das Sperrlisten-Regime rundet die Architektur ab. Die Gespa führt eine Sperrliste ausländischer Domains; Schweizer Telekom-Anbieter blockieren sie per DNS. Art. 86–93 BGS regelt das Verfahren; die erste Liste stammt vom 3. September 2019, Ende 2025 umfasste sie 671 Domains. Domain-Hopping — der Wechsel auf eine neue Domain nach einer Sperre — wird innert Stunden erfasst; die Gespa nennt Interwetten und Bet-at-Home als Beispiele für dieses Verhalten und führt bet365 als gesperrt.

Die Konsequenz aus der Rechtslage ist einfach. Wer in der Schweiz wohnt und online Sportwetten abschliessen will, hat zwei legalen Adressen: Sporttip, wenn er im Vertragsgebiet der Swisslos wohnt, und Jouez Sport, wenn er im Vertragsgebiet der Loterie Romande wohnt. Die Vertragsgebiete schliessen sich nicht aus, aber sie überlappen auch nicht; ein Zürcher kann nur bei Sporttip, ein Genfer nur bei Jouez Sport ein Konto eröffnen. Wer aus dem Ausland in die Schweiz zieht, braucht eine Adresse im Vertragsgebiet und die übliche Identitätsprüfung; eine doppelte Anmeldung ist nicht möglich.

Wer bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung spielt, bewegt sich ausserhalb des Regimes. Eine ausländische Lizenz — gleich aus welchem Land — hat in der Schweiz keine Wirkung; die Plattform ist nicht an das schweizweite Sperrregister angeschlossen, und die Gespa kann die Domain sperren. Spielerinnen und Spieler werden in der Schweiz nicht bestraft; aber Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, ein Schutz oder eine Fairness-Kontrolle existiert nicht, und die Werbung für ein solches Angebot ist in der Schweiz verboten. Wer dort einzahlt, spielt mit dem Geld, das er im Notfall nicht über das Schweizer Recht zurückholen kann.

Die ehrliche Einordnung ist: zugelassen heisst kleiner Bonus und voller Schutz; nicht zugelassen heisst möglicherweise grosser Bonus und kein Schutz. Keine der beiden Seiten ist per se «die sichere Wahl». Wer Spielerschutz und Schweizer Aufsicht will, wählt Sporttip oder Jouez Sport; wer auf eine ausländische Plattform ausweicht, akzeptiert die Aussenposition. Beide Positionen sind bewusste Entscheidungen, und beide haben ihren Preis.

Häufige Fragen

Gibt es bei Sporttip oder Jouez Sport einen klassischen Willkommensbonus für neue Konten?

Einen klassischen Einstiegsbonus, wie ihn ausländische Buchmacher bewerben, gibt es bei beiden nicht. Swisslos und Loterie Romande bieten Aktionen wie den Kombiboost, Quoten- und Profitboosts oder terminierte Promotion-Guthaben, die alle einer vorgängigen Gespa-Zustimmung bedürfen und oft nicht auszahlbar sind.

Warum brauchen Gratiswetten und Gratisguthaben in der Schweiz die Zustimmung der Gespa?

Das Geldspielgesetz verbietet Gratisspiele und Gratisguthaben ohne vorgängige Bewilligung der Aufsichtsbehörde, um die Anreizwirkung auf das Spielverhalten zu begrenzen. 2025 hat die Gespa 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt; jede Aktion, die darüber hinausgeht, ist ohne diese Zustimmung unzulässig.

Wird der Einsatz einer Gratiswette zusammen mit dem Gewinn ausbezahlt?

Bei Schweizer Veranstaltern in der Regel nicht. Das, was als Gratiswette beworben wird, ist meist Gratisspielguthaben, das als Einsatz gilt, aber nicht auszahlbar ist. Bei einem Gewinn wird nur der Nettogewinn ausgezahlt, der Einsatz selbst verfällt.

Was bedeutet es konkret, wenn Aktionsguthaben nicht ausbezahlt werden kann?

Es bedeutet, dass das Aktionsguthaben ausschliesslich als Einsatz für Wetten verwendet werden darf. Wird es nicht innert der gesetzten Frist eingesetzt, verfällt es; ein Gewinn aus einer damit platzierten Wette wird ausgezahlt, das Aktionsguthaben selbst aber nie. Das ist im Règlement Général der Loterie Romande und in den Online-Teilnahmebedingungen von Swisslos ausdrücklich so festgehalten.

Wie ist ein Bonus ohne Einzahlung bei Anbietern ohne Schweizer Bewilligung einzuordnen?

Ein solcher Bonus fällt nicht unter das Schweizer Regime. Die Plattform hat keine Schweizer Bewilligung, das Angebot ist in der Schweiz nicht erlaubt, und die Gespa kann die Domain auf die Sperrliste setzen. Spielerinnen und Spieler in der Schweiz werden nicht bestraft, aber sie haben keinen Schweizer Schutz, keine Anbindung an das Sperrregister und im Streitfall keine Schweizer Rekursmöglichkeit; Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden.

Wie wirken sich Verlustlimiten und eine Spielsperre auf den Bezug von Aktionen aus?

Verlustlimiten gelten unabhängig von Aktionen; wer keine Limite gesetzt hat, kann weder einzahlen noch tippen. Während einer laufenden Spielsperre ist der Zugang zum Konto gesperrt, und kein Aktionsguthaben wird gutgeschrieben oder ausbezahlt. Eine Spielsperre ist eine Selbst- oder Drittsperre mit Eintrag im schweizweiten Register und gilt auch für Casinos, Online-Casinos und das Fürstentum Liechtenstein.

Inhalt erstellt vom Team «tippsheutech»